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Die Erfindung bezieht sich auf einen
Kabelkanal, wie Installations- oder Geräteeinbaukanal, bestehend aus
einem einendig offenen Wandunterteil und einem lösbar damit verbindbaren, deckelartigen Kanaloberteil,
wobei der Kabelkanalunterteil im oberen Bereich seiner Seitenwandungen
Flansche aufweist, die zum Anbringen von Stütz- bzw. Halteklammern benutzbar
sind.
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Derartige Kabelkanäle sind
in zahlreichen Ausführungsformen
bekannt. Dies gilt auch für
die dabei eingesetzten Stütz-
bzw. Halteklammern. So ist durch die
DE 79 31 274 U1 eine Stützbrücke bekanntgeworden, die zum
Einsatz kommt bei Kabelkanälen,
deren Öffnungsränder in
Kanallängsrichtung verlaufende
Langlöcher
aufweisen, in welchen an den Enden der Stützbrücken angeordnete und durch einen
bereichsweise in Stützbrückenlängsrichtung verlaufenden
und in seiner Breite quer zur Stützbrücke einwirkende
Kräfte
zusammendrückbaren
Schlitz voneinander getrennte, hakenförmige Rastfinger verrastbar
sind. Dabei ist vorgesehen, daß die
Stützbrücke für jeden
Schlitz ein das Zusammendrücken
der Rastfinger verhinderndes, in den Schlitz eingreifendes und bedarfsweise
ausrückbares
Sperrglied aufweist.
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In der deutschen Gebrauchsmusterschrift
DE 84 06 177 U1 ist
eine weitere Stützbrücke für Kabelkanäle, deren Öffnungsränder in
Kanallängsrichtung
verlaufende Langlöcher
aufweisen, offenbart. Auf der einen Seite weist die Stützbrücke einen
Aufnahmeraum auf, der mit einem Öffnungsrand
des Kanals zusammenwirkt und auf der gegenüberliegenden Seite besitzt
diese Stützbrücke zwei
durch einen zusammendrückbaren
Schlitz voneinander getrennte hackenförmige Rastfinger, die in den
Langlöchern verrastbar
sind. Im Mittelteil der Stützbrücke ist
zusätzlich
ein kreisrunder Durchbruch vorgesehen, der zum Durchgriff eines
elektrischen Installationsgerätes
dient.
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Durch die
DE 41 03 707 A1 ist ein
Kabelkanal dieser Art bekanntgeworden, bei dem der Oberteil an seinem
Boden in Längsrichtung
verlaufende Halteleisten und im oberen Bereich seiner Seitenwandungen
aufeinander zu gerichtete Flansche aufweist, die mit einer Mehrzahl
von im Abstand voneinander liegenden Durchbrechungen versehen sind.
Diese dienen zum wahlweisen Anbringen von mit Haltestiften versehenen
Halteklammern. Bei dieser Ausführungsform
des Kabelkanals mit Halteklammern ist vorgesehen, daß die Halteklammern
Verbinder aufweisen, die sowohl zum zeitweiligen Verbinden mehrerer
Halteklammern zu einem Paket als auch zum Verbinden mit den Halteleisten
des Unterteils des Kabelkanals benutzt werden können.
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Allen bisher bekannten Ausführungsformen von
Stütz-
bzw. Halteklammern ist gemeinsam, daß sie als plattenförmiger Körper ausgebildet
sind, wobei dieser plattenförmige
Körper
ein starrer ist. Dies bedeutet, daß seine Abmessungen nicht verändert werden
können.
Diese bekannten Stütz-
bzw. Halteklammern haben den Nachteil, daß zu ihrer Herstellung verhältnismäßig viel
Werkstoff eingesetzt werden muß.
Darüber
hinaus ist es erforderlich, sowohl ihnen als auch den zugehörigen Teilen
des Kabelkanals, z.B. den Flanschen der Seitenwandungen, Einrichtungen
zuzuordnen, die das Anbringen der Stütz- bzw. Halteklammern erst ermöglichen.
Dies bedeutet, daß die
Stütz-
oder Halteklammern nur in ganz bestimmten Lagen mit den Flanschen
der Seitenwandungen des Kabelkanals verbunden werden können.
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Das deutsche Gebrauchsmuster
DE 86 08 883 U1 zeigt
eine federnde Halteklammer, die an offenen Enden des Kabelkanals
an beliebigen Stellen einfach aufsteckbar und wieder lösbar ist.
Diese Klammer kann zum nachträglichen
Einlegen oder Herausnehmen von Kabeln kurzzeitig federnd verschwenkt
werden, ohne daß irgendwelche
Verbindungen gelöst
werden müssten.
Diese Halteklammer ist jedoch auf Grund Ihrer Abmessungen nur für eine bestimmte
Kanalbreite einsetzbar.
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Hier setzt die Erfindung ein. Sie
will einen Weg aufzeigen, bei dem die Verwendung von den bisherigen
plattenförmigen
Stütz-
bzw. Halteklammern nicht mehr erforderlich ist. Darüber hinaus
soll die Werkstoffmenge, die zum Erzeugen einer Abstütz- bzw.
Halteklammer erforderlich ist, reduziert werden.
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Demgemäß liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
Kabelkanäle,
wie Installations- oder Geräteeinbaukanäle der eingangs
näher gekennzeichneten
Art derart weiter zu verbessern, daß sie Stütz- bzw. Halteklammern aufweisen,
die in wirtschaftlicher Weise hergestellt werden können, und
die darüber
hinaus an jeder gewünschten
Stelle mit den Flanschen der Seitenwandungen des Kabelkanals verbunden
werden können,
wobei zusätzlich
auf besondere Halteeinrichtungen, wie Schlitze, Stifte od.dgl., verzichtet
werden kann.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen,
die Stütz- bzw. Halteklammer als
federnden Ringkörper
auszubilden, der mit zwei diametral gegenüberliegenden Bereichen in die
Flansche der Seitenwandungen des Kabelkanals eingreift. Die erfindungsgemäße Ausbildung
einer Stütz- bzw.
Halteklammer für
einen Kabelkanal hat gegenüber
dem Bekannten erhebliche Vorteile. So kann der als Stütz- bzw.
Halteklammer dienende, federnde Ringkörper in wirtschaftlicher Weise
hergestellt werden. Insbesondere ist seine Herstellung spritzgießtechnisch
sehr einfach. Dabei ergibt sich der weitere Vorteil, daß zur Herstellung
eines solchen federnden Ringkörpers
verhältnismäßig wenig
Werkstoff erforderlich ist.
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Der federnde Ringkörper hat
den weiteren Vorteil, daß ein
Aufrüsten
der Kanalverrastung möglich
ist. Dies bedeutet, daß je
nach Beschaffenheit des federnden Ringkörpers eine weiche oder harte Kanalverrastung
vorhanden ist.
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Darüber hinaus fängt der
federnde Ringkörper
durch seine federnden Eigenschaften Toleranzschwankungen auf, und
es ist eine Anpassung an Kabelkanalprofile möglich, wobei den extrusionstechnischen
Gesichtspunkten Rechnung getragen wird.
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Bei der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist die Stütz-
bzw. Halteklammer als federnder Ovalringkörper ausgebildet, der paarweise angeordnete
und wahlweise benutzbare Eingriffs- und Abstützbereiche mit unterschiedlichem
gegenseitigen Abstand aufweist. Durch diese Ausbildung der Stütz- und
Halteklammer als Ovalringkörper
ergibt sich der weitere Vorteil einer universellen Anwendungsmöglichkeit
für mehrere
Kabelkanalnennbreiten und Kabelkanalsysteme. Das heißt, der
erfindungsgemäße Ovalringkörper kann
bei Kabelkanälen
mit unterschiedlichen Kabelkanalnennbreiten eingesetzt werden. Es
ist dabei nur darauf zu achten, daß der Ovalringkörper in
einer der möglichen
Lagen mit den Flanschen der Seitenwandungen in Wirkverbindung gebracht
wird.
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Es kann vorgesehen sein, daß die Stütz- bzw.
Halteklammer zwei Paare von Eingriffs- und Abstützbereichen aufweist, die an
diametral gegenüberliegenden
Seiten der Umfangsfläche
des Ring- bzw. Ovalringkörpers
liegen.
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Sofern es sich um eine Stütz- bzw.
Halteklammer handelt, die als Ovalringkörper ausgebildet ist, kann
vorgesehen sein, die Eingriffs- und Abstützbereiche im Bereich der vier
Scheitelpunkte des Ovalringkörpers
liegenzulassen.
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Es empfiehlt sich dabei, daß die Eingriffs- und
Abstützbereiche
an einem vorspringenden Bereich der Umfangsfläche des Ovalringkörpers liegen. Dies
bedeutet, daß die
Eingriffs- und Abstützbereiche nicht
unmittelbar der Umfangsfläche
zugeordnet sind, sondern in einem Bereich, der vor der Umfangsfläche liegt.
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Es kann auch vorgesehen sein, die
mit den Flanschen der Seitenwandungen des Kabelkanals zusammenwirkenden
Stirnflächen
der Eingriffs- und Stützbereiche
die Reibung vergrößernde Aufrauhungen,
Rippen od.dgl. aufweisen zu lassen. Durch derartige Aufrauhungen
od.dgl. ergibt sich eine gute Lagesicherung des eingesetzten Ring-
bzw. Ovalringkörpers:
Diese Aufrauhungen, Rippen od.dgl. wirken einem seitlichen Verschieben
des eingesetzten Ringkörpers
bzw. Ovalringkörpers
entgegen.
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An den Innenwandungen des Ovalringkörpers können Stege
angeordnet sein, die in den Innenraum des Ovalringkörpers hineinragend
paarweise angeordnet sind. Durch diese Stege soll die Federbewegung
des Ovalringkörpers
begrenzt werden. Durch die Stege wird somit ein Durchfedern der Stütz- bzw.
Halteklammer sowie die Gefahr eines Klammerbruches vermieden.
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Dabei empfiehlt es sich, das eine
Paar der Stege im Bereich der Scheitelpunkte der kleineren Krümmung des
Ovalringkörpers
anzuordnen und dafür
zu sorgen, daß Bereiche
dieser Stege mit Anlageflächen
des anderen Stegpaares zusammenwirken, welches im Bereich der größeren Krümmungen
des Ovalringkörpers
angebracht ist.
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Dabei kann auch vorgesehen sein,
die vorderen Enden der Stegpaare höhenmäßig abgesetzte (obere und untere)
Verlängerungen
aufweisen zu lassen, die mit ebenfalls höhenmäßig abgesetzten oberen und
unteren Verlängerungen
des anderen Stegpaares zusammenwirken.
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Es kann auch vorgesehen sein, die
Stege des Ovalringkörpers
Anschlagflächen
aufweisen zu lassen, die bei ihrem Zusammenwirken den Federweg des
Ovalringkörpers
begrenzen. Diese Begrenzung des Federweges des Ovalringkörpers erfolgt durch
einfaches Anschlagen von Bereichen der zusammenwirkenden Stege.
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Auf den Zeichnungen ist die Erfindung
in mehreren Ausführungsbeispielen
dargestellt, und zwar zeigen:
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1 einen
Kabelkanal in schaubildlicher Darstellung, teilweise weggebrochen,
mit einer ersten Ausführungsform
einer Stütz- bzw. Halteklammer,
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2 den
Kabelkanal gemäß der 1, jedoch bei entferntem
deckelartigen Kabelkanaloberteil,
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3 in
Draufsicht die Stütz-
bzw. Halteklammer nach den 1 und 2, und
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4 in
vergrößertem Maßstab und
in schaubildlicher Darstellung eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäß ausgebildeten Stütz- bzw.
Halteklammer.
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Es sei zunächst erwähnt, daß in den 1 und 2 der
Zeichnungen ein Kabelkanal dargestellt ist, welcher nur stellvertretend
steht für
eine Mehrzahl von anders ausgebildeten Kabelkanälen. Wesentlich ist dabei nur,
daß der
jeweilige Kabelkanal aus einem Wandunterteil und einem deckelartigen
Oberteil besteht, die lösbar
miteinander verbunden sind, wobei ein oder mehrere Stütz- oder Halteklammern
benutzt werden sollen, die im Bereich der Flansche der Seitenwandungen
angeordnet sind. Abweichend von dem dargestellten Ausführungsbeispiel
kann der Boden des Kabelkanals auch mit im Querschnitt pilzkopfförmigen Halteleisten
od.dgl. versehen sein. Alle in den 1 und 2 fehlenden Teile des Kabelkanals können im übrigen eine
bekannte Ausbildung haben. Im Innenraum des Kabelkanals können auch
in bekannter Weise elektrische Installationseinrichtungen od.dgl.
untergebracht werden. Dieses Anbringen geschieht in bekannter und
daher nicht dargestellter Weise. Für das Einbringen der Installationsgeräte in den
Kabelkanalinnenraum können
bekannte Ausführungsformen
von Installationsgeräten
benutzt werden.
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Dem Ausführungsbeispiel nach den 1 und 2 der Zeichnungen liegt ein generell
mit 10 bezeichneter Kabelkanal zugrunde. Dieser hat im
Querschnitt gesehen etwa U-förmige
Gestalt, was seinen Unterteil bzw. seinen Wandunterteil 11 angeht.
Dieser Wandunterteil 11 hat zwei im Abstand voneinander
angeordnete und parallel zueinander verlaufende Seitenwandungen 12.
Sie begrenzen eine nicht näher
bezeichnete Einführungsöffnung.
Diese liegt im Bereich von Flanschen 15, die an den freien
Enden der beiden Seitenwandungen 12 vorgesehen sind und
im Querschnitt so ausgebildet sind, daß sie aufeinander zu gerichtet
werden. Auf diese Weise wird ein Aufnahmeraum 16 geschaffen.
Darüber
hinaus sind die Seitenwandungen noch mit durchlaufenden Außennuten 17 versehen;
diese dienen zum lösbaren
Anbringen eines generell mit 14 bezeichneten, deckelartigen
Kabelkanaloberteils. Der Querschnitt dieses Kabelkanaloberteils
ist im wesentlichen U-förmig
gestaltet, wobei die Seitenbereiche 18 im Bezug auf den
Hauptkörper
des Kabelkanaloberteils um 90° abgewinkelt
sind. Die freien Enden der Seitenbereiche 18 des Kabelkanaloberteils
sind nach innen gerichtet, derart, daß sie in die Außennut 17 eingreifen können, so
wie dies in der 1 der
Zeichnung dargestellt ist. Auf diese Weise ist eine lösbare Verbindung
zwischen dem Wandunterteil 11 und dem deckelartigen Kabelkanaloberteil 14 geschaffen.
Diese Verbindung kann bei Bedarf gelöst werden.
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Sowohl der Wandunterteil 11 als
auch der deckelartige Kabelkanaloberteil sind einstückig aus einem
der in der Elektroindustrie gebräuchlichen Werkstoffe
gefertigt.
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Dem Kabelkanal 10 ist im
Ausführungsbeispiel
nach den 1 bis 3 der Zeichnungen eine generell
mit 20 bezeichnete Stütz-
bzw. Halteklammer zugeordnet. Diese Halteklammer ist im Vergleich
mit den bisher bekannten Halteklammern nicht mehr als plattenförmiger,
starrer Körper
ausgebildet, sondern als federnder Ringkörper, der im Ausführungsbeispiel nach
der 3 der Zeichnung
die Ausbildung als Ovalringkörper
aufweist. Dies bedeutet, daß die Stütz- bzw.
Halteklammer 20 paarweise angeordnete Eingriffs- bzw. Abstützbereiche
aufweist. Mit 21 sind dabei die beiden Eingriffs- und Abstützbereiche
bezeichnet, die dem größeren Radius
zugeordnet sind. Ein weiteres Paar von Eingriffs- und Abstützbereichen
ist mit 22 bezeichnet. Diese beiden Eingriffs- und Abstützbereiche
liegen im Bereich der anderen Krümmung
des Ovalringkörpers 20.
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Zur Vergrößerung der Reibung zwischen
Bereichen der Seitenwand 12 des Kabelkanals 10 und dem
Ovalringkörper 20 sind
die Stirnflächen
der Eingriffs- und
Abstützbereiche 21 bzw. 22 aufgerauht oder
mit Rippen versehen. Aus der 3 der
Zeichnungen ist auch ersichtlich, daß die Eingriffs- und Abstützbereiche 21 bzw. 22 auf
einem jeweils vorspringenden Bereich 24 der äußeren Umfangsfläche des Ovalringkörpers 20 angeordnet
sind.
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In den 1 und 2 der Zeichnungen ist ersichtlich,
wie der erfindungsgemäße Ovalringkörper 20 in
den Kabelkanalunterteil 11, also in dem Wandunterteil,
eingesetzt ist. Daraus ergibt sich, daß der Ovalringkörper 20 an
jeder gewünschten
Stelle des durchlaufenden Aufnahmeraumes 16 des Flansches 15 eingesetzt
werden kann. Dies bedeutet für
den Benutzer, daß er
beim Anbringen des erfindungsgemäßen Ovalringkörpers 20 nicht
an das Einhalten einer bestimmten Stelle im Bereich der Flansche 15 mit dem
Aufnahmeraum 16 gebunden ist.
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In Abhängigkeit von den Breitenabmessungen
des vorhandenen Kabelkanals 10 erfolgt dann das Einsetzen
des Ovalringkörpers
in eine der beiden möglichen
Lagen, d.h. es ist eine Anpassung an vorhandene Kabelkanalbreiten
möglich,
wobei in dem einen Falle die Eingriffs- und Abstützbereiche 21 und im
anderen Falle die mit 22 bezeichneten zur Mitwirkung kommen.
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Es sei erwähnt, daß der Ovalringkörper 20 einstückig aus
einem federnden Werkstoff hergestellt ist. Beispielsweise kann zur
Herstellung des in der 3 dargestellten
Ovalringkörpers 20 der
Werkstoff Acrylnitül-Butadien-Styrol
(ABS) eingesetzt werden.
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Beim Anbringen des deckelartigen
Oberteils 14 auf den Wandunterteil 11 kann – vergleiche
dazu die 1 der Zeichnungen – ein bereichsweises
Zusammendrücken
des federnden Ovalringkörpers 20 vorkommen,
d.h. es können
durch die Flansche 18 seitliche Kräfte auf die Eingriffsbereiche
des Ovalringkörpers 20 ausgeübt werden.
Auf diese Weise ist ein Aufrüsten
der Verrastung zwischen dem Kabelkanaloberteil 14 und dem
Wandunterteil 11 möglich.
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In der 4 der
Zeichnungen ist eine weitere Ausführungsform einer jetzt mit
25 bezeichneten Stütz-
und Halteklammer dargestellt. Diese Ausführungsform der Halteklammer
wird dann benutzt, wenn ein Durchfedern der Stütz- oder Halteklammer verhindert
werden soll, oder wenn man vermeiden will, daß ein Klammerbruch entsteht.
Gelöst
wird diese Aufgabe dadurch, daß an
den Innenwandungen des Ovalringkörpers 25 Stege 29, 30 bzw. 35, 36 angeordnet
sind, die in den Innenraum 31 des Ovalringkörpers 25 hineinragen.
Diese Stege sind, wie die 4 zeigt,
paarweise angeordnet. Durch diese Stege soll auch die Federbewegung
des Ovalringkörpers 25 beim
bestimmungsgemäßen Gebrauch
verhindert werden.
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Die 4 läßt auch
erkennen, daß das
eine Paar der Stege, nämlich
die Stege 29, 30 im Bereich der Scheitelpunkte
der kleineren Krümmungen
des Ovalringkörpers 25 angeordnet
ist. Ferner ergibt sich aus dieser Figur, daß Bereiche der Stege 29, 30 mit Anlageflächen des
anderen Stegpaares 35, 36 zusammenwirken, wobei
letzteres Stegpaar im Bereich der größeren Krümmungen des Ovalringkörpers 25 angebracht
ist.
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Die vorderen Enden der Stegpaare 29, 30 weisen
höhenmäßig abgesetzte,
obere und untere Verlängerungen 33 bzw. 34 auf.
Diese wirken mit ebenfalls höhenmäßig abgesetzten,
oberen und unteren Verlängerungen 37, 38 des
anderen Stegpaares 35, 36 zusammen. Die 4 der Zeichnungen veranschaulicht
auch, daß die
Stege 35, 36 des Ovalringkörpers 25 Anschlagflächen 39 bzw. 40 aufweisen,
die bei ihrem Zusammenwirken den Federweg des Ovalringkörpers 25 begrenzen,
und zwar durch direkten Anschlag. Auch der Ovalringkörper 25 hat paarweise
angeordnete Eingriffs- und
Abstützbereiche.
Diese sind einmal mit 26 und zum anderen mit 27 bezeichnet,
wobei die beiden Eingriffs- und Abstützbereichspaare 26 bzw. 27 jeweils
im Scheitelpunkt des 0valringkörpers 25 liegen.
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Die 4 läßt ferner
erkennen, daß die
Eingriffs- und Abstützbereiche 26 und 27 an
einem vorspringenden Bereich 28 der äußeren Umfangsfläche des
Ovalringkörpers 25 liegen.
Die Stirnflächen
der Eingriffs- und Abstützbereiche
sind wiederum aufgerauht oder mit Rippen versehen, um die Reibung
mit den zusammenwirkenden Bereichen der Begrenzungswand des Aufnahmeraumes 16 zu
vergrößern.
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Aus der 4 ist – ferner zu erkennen, daß auf der
Außenfläche des
Ovalringkörpers 25 eine hochgezogene,
umlaufende Leiste 41 angeordnet ist; diese erfaßt sowohl
die eigentliche Außenfläche des Ovalringkörpers als
auch die der Stege, die in den Innenraum 31 des Ovalringkörpers ragen.
Im Bereich dieser Stege spaltet sich die hochgezogene Leiste 41 in
zwei nicht näher
bezeichnete Einzelabschnitte auf.
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Wie bereits erwähnt, sind die dargestellten Ausführungen
nur beispielsweise Verwirklichungen der Erfindung und diese nicht
darauf beschränkt. Vielmehr
sind noch mancherlei andere Ausführungen und
Anwendungen möglich.
Dies gilt insbesondere für
die Gestalt der Eingriffs- und Abstützbereiche 26 bzw. 27 oder 21 und 22.
Abweichend von dem dargestellten Ausführungsbeispiel der 4 können auch die dort vorhandenen,
paarweise angeordneten Stege eine andere Ausbildung erhalten. Dies
gilt auch für das
Zusammenwirken der Anschlagflächen,
die ein Durchfedern bzw. einen Bruch der Klammer verhindern sollen.
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- 10
- Kabelkanal
- 11
- Wandunterteil
(von 10)
- 12
- Seitenwandung
(von 11)
- 13
- Boden
(von 11)
- 14
- deckelartiger
Kabelkanaloberteil
- 15
- Flansch
(von 12)
- 16
- Aufnahmeraum
(von 15)
- 17
- Außennut (an 12)
- 18
- Seitenbereich
(von 14)
- 19
- Halteflansch
(von 18)
- 20
- Stütz- bzw.
Halteklammer (I. Ausf.)
- 21
- Eingriffs-
u. Abstützbereich
(von 20), großer Radius
- 22
- Eingriffs-
u. Abstützbereich
(von 20), kleiner Radius
- 23
- aufgerauhte
Fläche
(von 21 bzw. 22)
- 24
- vorspringender
Bereich (von 21 bzw.22)
- 25
- Stütz- bzw.
Halteklammer (II. Ausführung)
- 26
- Eingriffs-
u. Abstützbereich
(von 25), großer Radius
- 27
- Eingriffs-
u. Abstützbereich
(von 25), kleiner Radius
- 28
- vorspringender
Bereich (von 26 bzw. 27)
- 29
- Steg
(ausgehend von 26)
- 30
- Steg
(ausgehend von 26)
- 31
- Innenraum
(von 25)
- 32
- Stirnfläche (von 29 bzw. 30)
- 33
- Verlängerung
(lang) (von 32)
- 34
- Verlängerung
(lang) (von 32)
- 35
- Steg
(von 27)
- 36
- Steg
(von 27)
- 37
- obere
Verlängerung
(von 35 bzw. 36)
- 38
- untere
Verlängerung
(von 35 bzw. 36)
- 39
- Anschlagfläche (an 35 bzw. 36)
- 40
- Anschlagfläche (an 35 bzw. 36)
- 41
- hochgesetzte
Leiste