DE19649910A1 - Vorrichtung zur Signalübertragung von und zu am Lenkrad eines KFZ vorgesehenen Funktionseinheiten - Google Patents
Vorrichtung zur Signalübertragung von und zu am Lenkrad eines KFZ vorgesehenen FunktionseinheitenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Signalübertragung
von und zu am Lenkrad eines KFZ vorgesehenen Funktionseinhei
ten.
In jüngerer Zeit werden von KFZ-Herstellern immer mehr Funk
tionseinheiten bzw. Funktionselemente am Lenkrad angeordnet,
wie beispielsweise die Airbag-Einheit und Bedienelemente für
Automatikgetriebe, Bordcomputer, Radioanlagen oder derglei
chen. Infolge dessen ist es erforderlich, immer mehr Daten
bzw. Signale von dem rotierbaren Lenkrad an weitere Stellen
des Kraftfahrzeugs zu übertragen. Um diese Datenübertragung zu
ermöglichen, ist es bekannt, ein spiralförmig auf einer Trom
mel aufwickelbares bandförmiges Kabel zu verwenden, welches
mit einem Ende die am Lenkrad angeordneten Funktionseinheiten
und mit seinem anderen Ende eine ortsfeste Steckereinheit
kontaktiert, von der ausgehend die Signale bzw. Daten der
einzelnen Funktionseinheiten verteilt werden. Die federbelas
tete Wickeltrommel ermöglicht beispielsweise das Ausführen
zweier voller Lenkradumdrehungen nach jeder Richtung, ausge
hend von der Mittelstellung des Lenkrads.
Als nachteilig erweist sich hierbei jedoch die mechanisch
aufwendige Konstruktion der Wickeltrommel und die mechanische
Belastung des Flachbandkabels, die zu einer Zerstörung der
elektrischen Verbindung und damit zu einem Ausfall einzelner
oder sämtlicher Funktionen der am Lenkrad angeordneten Ein
heiten führen könnte.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
eine Vorrichtung zur Signalübertragung von und zu am Lenkrad
eines KFZ vorgesehenen Funktionseinheiten zu schaffen, welche
einen möglichst einfachen mechanischen Aufbau aufweist und
damit kostengünstig herstellbar ist und welche zusätzlich eine
möglichst hohe Funktionssicherheit gewährleistet.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Patent
anspruchs 1.
Durch die Anordnung eines ortsfesten Gehäuseteils, welches die
Lenksäule umgibt und in welchem eine optische, vorzugsweise
auf Infrarot-Basis funktionierende Sende/Empfangseinheit mit
zumindest einem optischen Sendeelement angeordnet ist, und
durch die Verwendung eines am Lenkrad oder einem damit ver
bundenen Teil vorgesehenen Sende/Empfangseinheit mit zumindest
einem optischen Empfangselement ergibt sich der Vorteil einer
berührungslosen Datenübertragung, so daß mechanische Ver
schleißerscheinungen und Beschädigungen der Übertragungs
strecke durch Drehbewegungen des Lenkrads ausgeschlossen wer
den.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird an der
Rückseite des Nabenbereichs des Lenkrads ein weiteres, zusam
men mit dem Lenkrad rotierbares Gehäuseteil befestigt, in
welchem die Sende/Empfangseinheit zusammen mit dem zumindest
einen optischen Empfangselement angeordnet ist. Dieses rotier
bare Gehäuseteil ist vorzugsweise so ausgebildet, daß es die
Lenksäule umgibt und zusammen mit dem ortsfesten Gehäuseteil
einen im Wesentlichen abgeschlossenen Innenraum des Gehäuses
bildet. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, daß die im Gehäuse
angeordneten Elemente gegenüber Umwelteinflüssen geschützt
sind. Zudem wird das Gehäuse vorzugsweise aus einem zumindest
für den zur Datenübertragung verwendeten Spektralbereich
nicht-transparenten Materials hergestellt, so daß auch der
Einfluß von Fremdlicht auf die Datenübertragung vermieden
wird.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind das
zumindest eine Sendeelement und das zumindest eine Empfangs
element in im Wesentlichen demselben radialen Abstand von der
Längsachse der Lenksäule angeordnet. Des weiteren ragen das
zumindest eine Sendeelement und das zumindest eine Empfangs
elemente jeweils in einen durch im Wesentlichen axial verlau
fende Wandungen des ortsfesten und/oder des rotierbaren Gehäu
seteils gebildeten, zur Längsachse der Lenksäule konzentri
schen Ringraum oder sind unmittelbar vor den axialen Endberei
chen des Ringraums angeordnet.
Es hat sich gezeigt, daß hierdurch jeweils ein einziges Sen
deelement und ein einziges Empfangselement zur Datenübertra
gung genügt, sofern die Innenwandung des Ringraums in dem
verwendeten Spektralbereich ausreichend reflektiert. In der
Praxis hat sich gezeigt, daß hierfür bereits das Erzeugen
entsprechend glatter bzw. spiegelnder Oberflächen ausreicht,
die im einfachsten Fall bereits durch einen Spritzvorgang
hergestellt werden können.
Zur Verbesserung der Lichtführung innerhalb des Ringraums kann
dieser auch ein- oder beidseitig durch radial verlaufende
Wandungen des ortsfesten oder des rotierbaren Gehäuseteils
begrenzt sein, wobei das Sendeelement und das Empfangselement
jeweils durch eine Ausnehmung in den radial verlaufenden Wan
dungen ragen können.
Zur Verbesserung der Lichtführung können die Innenwandungen
des Ringraums zumindest teilweise optisch reflektierend ausge
bildet sein, beispielsweise durch das Aufbringen einer reflek
tierenden Schicht.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann die
Lichtführung vom Sendeelement zum Empfangselement auch mittels
eines optischen Lichtwellenleiters in Form eines Rings erfol
gen. Dieser Ringleiter kann auch innerhalb der vorstehend
beschriebenen axial verlaufenden Wandungen des oder der Gehäu
seteile eingebracht und darin gehalten sein.
Das Sendeelement und das Empfangselement werden dann vorzugs
weise möglichst nahe an der Außenfläche des Ringleiters ange
ordnet, wobei bei einer Halterung des Ringleiters in dem orts
festen Gehäuseteil zwischen dem Empfangselement und der Außen
fläche des Ringleiters vorzugsweise ein geringer Spalt ein
zuhalten ist, um nicht die Oberfläche des Ringleiters durch
ein Schleifen des Sendeelements auf dessen Oberfläche zu be
schädigen und damit die Licht-Transmission aus dem Ringleiter
zum Empfangselement unnötig zu dämpfen.
In analoger Weise muß bei einer Halterung des Ringleiters in
dem rotierbaren Gehäuseteil selbstverständlich ein entspre
chender Spalt zwischen der Außenfläche des Ringleiters und dem
Sendeelement eingehalten werden.
Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist der optische
Ringleiter so ausgebildet, daß nur in denjenigen Bereichen
der Außenwandung, durch die Licht mittels des zumindest einen
Sendeelements eingestrahlt werden soll bzw. durch die Licht
auf das zumindest eine Empfangselement abgestrahlt werden
soll, eine Licht-Transmission möglich oder entsprechend er
leichtert ist. Bei dem jeweils in Bezug auf den Ringleiter
ortsfesten optischen Element (Sendeelement oder Empfangsele
ment) genügt hierzu ein relativ kleiner, beispielsweise kreis
förmiger Bereich. Bei dem jeweils anderen optischen Element,
das relativ zu dem Ringleiter eine Drehbewegung ausführt, muß
ein entsprechender kreisringförmiger Bereich an der Oberfläche
des Ringleiters die Licht-Transmission ermöglichen bzw. erleichtern.
In der einfachsten Form kann der Ringleiter aus einem Kunst
stoff gespritzt sein, der im verwendeten Spektralbereich eine
möglichst geringe Dämpfung aufweist. Die Lichtführung kann in
diesem einfachsten Fall durch die sprunghafte Brechungsindex
änderung an der Außenwandung des Ringleiters ermöglicht sein.
Selbstverständlich kann der Ringleiter jedoch auch so ausge
bildet sein, daß eine Lichtführung durch eine Änderung des
Brechungsindex innerhalb des Rings erreicht wird, beispiels
weise, indem ein Ring aus einem ersten transparenten Material
mit einem zweiten transparenten Material umspritzt wird. Das
zweite Material muß dabei einen geringeren Brechungsindex
aufweisen, um die Lichtführung im Sinne eines Lichtwellenlei
ters zu ermöglichen. Selbstverständlich kann jedoch auch die
Außenfläche des Rings mit einer reflektierenden Schicht ver
sehen werden. In gleicher Weise können die Innenwandungen des
Ringraums, der durch die Gehäuseteile gebildet ist, zusammen
mit der Außenfläche des Rings in entsprechender Weise wirken.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die
Sende/Empfangseinheiten jeweils auf einer Platine gebildet,
die jeweils in dem rotierbaren und/oder dem ortsfesten Gehäu
seteil gehalten sind. Dabei können auch das Sendeelement bzw.
das Empfangselement in der Weise auf der Platine vorgesehen
sein, daß durch eine benachbarte Anordnung der beiden Plati
nen und des Ringraums eine entsprechende optische Übertra
gungsstrecke gebildet wird.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird die
Signalübertragung bidirektional dadurch ermöglicht, daß auf
jeder Seite der Übertragungsstrecke jeweils eine Sende/Emp
fangseinheit mit jeweils zumindest einem Sendeelement und
zumindest einem Empfangselement vorgesehen ist.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erfolgt die
Energieübertragung zur Energieversorgung der am Lenkrad an
geordneten Funktionseinheiten ebenfalls berührungslos. Hierzu
wird auf dem ortsfesten Gehäuseteil und dem rotierbaren Gehäu
seteil jeweils eine Spule vorgesehen, deren Achse mit der
Achse der Lenksäule fluchtet. Auf diese Weise wird erreicht,
daß sich die induktive Kopplung und damit die Energieüber
tragung der beiden gekoppelten Spulen, die als Primär- bzw.
Sekundärspule eines Transformators wirken, auch bei einer
Drehung des Lenkrads konstant bleibt.
Falls gewünscht, können diese Spulen auch gleichzeitig als
Transponderspulen verwendet werden, wodurch insbesondere eine
Datenübertragung vom Lenkrad zu den ortsfesten Einheiten rea
lisierbar ist. Denn üblicherweise ist die zu übertragende
Datenmenge und damit die Datenrate bei einer Übertragung in
Richtung auf das Lenkrad wesentlich höher als umgekehrt. Dies
gilt insbesondere dann, wenn am Lenkrad eine Airbag-Einheit
vorgesehen ist, welche laufend mit einem "NOT FIRE/FIRE"-Si
gnal versorgt werden muß, welches infolge der gewünschten,
extrem kurzen Reaktionszeit der Airbag-Einheit eine hohe Da
tenrate erfordert.
Weitere Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. In der
Zeichen zeigen:
Fig. 1 eine Explosionsdarstellung eines Lenksystems mit einer
Vorrichtung nach der Erfindung und
Fig. 2 einen Schnitt durch eine fertig montierte Vorrichtung
nach der Erfindung gemäß Fig. 1.
Fig. 1 zeigt eine Explosionsdarstellung mit einer Vorrichtung
nach der Erfindung, wobei mit dem Bezugszeichen 1 ein Lenkrad
und mit dem Bezugszeichen 3 eine damit zusammenwirkende Vor
richtung zur Signalübertragung nach der Erfindung bezeichnet
ist.
Am Lenkrad 1 sind eine Airbag-Einheit 5 und zwei Funktionsein
heiten 7 mit mehreren Schaltern oder Tasten vorgesehen, welche
beispielsweise zur Bedienung eines Bordcomputers oder einer
Radioanlage dienen können. Die Funktionseinheiten 7 sind über
eine Flachbandleitung 9, welche an ihrem Ende einen Stecker 9a
aufweist, mit einer Sende/Empfangseinheit 11 verbindbar. Glei
ches gilt für die Airbag-Einheit 5, welche ebenfalls mittels
einer Leitung 13 und einem an deren Ende vorgesehenen Stecker
13a mit der Sende/Empfangseinheit 11 koppelbar ist. Die Sen
de/Empfangseinheit 11 ist in einem rotierbaren Gehäuseteil 15
aufgenommen, welches seinerseits mit der Rückseite 1a des
Nabenbereichs des Lenkrads 1 verbindbar ist (Fig. 2).
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, weist die Vorrichtung 3 des weite
ren ein Gehäuseteil 17a und ein Gehäuseteil 17b auf, welche
durch Rastelemente 17' des Gehäuseteils 17a verbindbar sind,
die in entsprechende Ausnehmungen 17'' des Gehäuseteils 17b
eingreifen. Die Gehäuseteile 17a, 17b bilden zusammen ein
ortsfestes Gehäuseteil 17, welches mittels einer Schelle 19 an
der Lenksäule 21 eines im übrigen nicht näher dargestellten
KFZ befestigbar ist. Zu diesem Zweck umschließt die Schelle 19
einen rückwärtigen Bereich des Gehäuseteils 17b, welcher sei
nerseits die Lenksäule 21 umschließt. Der rückwärtige Bereich
19 kann hierzu in üblicher Weise geschlitzt ausgebildet sein.
Wie aus der Zeichnung ersichtlich, kann in dem Gehäuseraum,
welcher zwischen der in Bezug auf die Längsachse A der Lenk
säule 21 radial verlaufenden bodenseitigen Wandung 23 des Ge
häuseteils 17a und dem Inneren des Gehäuseteils 17b begrenzt
wird, eine ortsfeste Sende/Empfangseinheit 25 aufgenommen
sein. Die ortsfeste Sende/Empfangseinheit 25 kann in üblicher,
nicht näher dargestellter Weise in diesem Gehäuseinnenraum
fixiert sein.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, kann die ortsfeste Sende/Empfangs
einheit 25 eine Platine 27 aufweisen, auf der die erforderli
chen Bauelemente angeordnet sind.
Des weiteren ist auf der Platine 27 ein kombiniertes optisches
Sende/Empfangselement 29 vorgesehen, welches so auf der Plati
ne platziert ist, daß es durch einen Durchbruch in der boden
seitigen Wandung 23 des Gehäuseteils 17a ragt. Selbstverständ
lich können anstelle eines kombinierten Sende/Empfangselements
auch jeweils ein separates Sendeelement und ein separates
Empfangselement verwendet werden. Diese können sowohl durch
dieselbe Öffnung in der bodenseitigen Wandung 23 des Gehäuse
teils 17a oder aber auch durch jeweils separate Ausnehmungen
ragen.
Das Gehäuseteil 17a weist in seinem Inneren mehrere ringförmi
ge konzentrische Wandungen 31 auf, wobei zwei dieser Wandungen
einen Ringraum 33 bilden, in den das Sende/Empfangselement 29
durch die bodenseitige Wandung 23 des Gehäuseteils 17a ragt.
Im montierten Zustand umgreift die ringförmige Außenwandung 35
des Gehäuseteils 17a die Außenwandung 37 des rotierbaren Gehäu
seteils 15.
Die Sende/Empfangseinheit 11 weist wiederum eine Platine 39
auf, auf welcher die erforderlichen Bauelemente der Sende/-Empfangseinheit
vorgesehen sind. Des weiteren ist auch auf der
Platine 39 der Sende/Empfangseinheit 11 ein Sende/Empfangs
element 29 vorgesehen. Dieses ist wiederum so auf der Platine
39 angeordnet, daß es von dem anderen axialen Ende des Innen
raums 33 her in diesen ragt.
Durch das Vorsehen eines Ringraums, in welchen die beiden
Sende/Empfangselemente 29 der Sende/Empfangseinheit 11 bzw.
der Sende/Empfangseinheit 25 ragen, wird die optische Über
tragung zwischen den beiden Einheiten auch dann ermöglicht,
wenn sich die beiden Sende/Empfangselemente 29 nicht unmittel
bar gegenüberstehen. Insbesondere wird auch für den Fall einer
um 180° versetzten Winkelstellung eine sichere Signalübertra
gung bzw. Datenübertragung ermöglicht. Hierzu sind die Innen
wandungen des Ringraums 33 bzw. die entsprechenden Außenwan
dungen der ringförmigen Wandungen 31 so ausgebildet, daß
diese die optische Strahlung in ausreichender Weise reflektie
ren.
Selbstverständlich kann jedoch auch in nicht dargestellter
Weise im Ringraum 33 ein Lichtwellenleiter in Form eines Rings
vorgesehen sein. Dieser kann beispielsweise aus einem im ver
wendeten Spektralbereich transparenten Kunststoffmaterial
gespritzt sein. Die Außenwandung muß in diesem Fall ausrei
chend glatt sein, um eine ausreichende Lichtführung sicherzu
stellen. Die Lichtführung wird dabei durch die sprunghafte
Änderung des Brechungsindex zwischen dem Material des opti
schen Ringleiters und der umgebenden Luft mit geringerem Bre
chungsindex erreicht. Hierfür genügt auch ein äußerst geringer
Luftspalt, der sich zwangsweise beim Einbringen eines derarti
gen Ringleiters in den Ringraum 33 ergibt.
Mit dieser Ausbildung der Vorrichtung 3 zur Signalübertragung
ergibt sich ein einfacher mechanischer Aufbau und auch der
elektronische Aufwand zur optischen Datenübertragung ist ver
hältnismäßig gering. Durch die berührungslose Signal- bzw.
Datenübertragung ergibt sich eine hohe Funktionssicherheit.
Gleichzeitig können in das Gehäuseteil 17, insbesondere in das
Gehäuseteil 17b, weitere Funktionen integriert werden, wie ein
Lenkstockschalter und das Zündschloß. In diesem Fall können
auf der Platine 27 der Sende/Empfangseinheit 25 auch entspre
chende elektronische und elektromechanische Elemente vorgese
hen werden. Hierdurch ergibt sich ein weiterer Rationalisie
rungseffekt.
Zur ebenfalls berührungslosen Energieübertragung zur Energie
versorgung der am Lenkrad angeordneten Funktionseinheiten sind
an den ringförmigen Außenwandungen 35 bzw. 37 der Gehäuseteile
17a bzw. 15 Spulen 41, 43 vorgesehen, wobei die Spule 43 als
Primärspule eines Transformators und die Spule 41 auf der
Gehäusewandung des rotierbaren Teils als Sekundärspule des
Transformators wirkt. Die Achse der Spulen fluchtet jeweils
mit der Achse A der Lenksäule 21. Auf diese Weise wird unab
hängig vom Drehwinkel des Lenkrads eine konstante Energieüber
tragung erreicht.
Die Spulen 41, 43 ermöglichen auch anstelle einer bidirektio
nalen optischen Datenübertragung eine unidirektionale optische
Übertragung vom ortsfesten Teil hin zum Lenkrad und eine eben
falls unidirektionale elektromagnetische Übertragung vom Lenk
rad hin zum ortsfesten Teil durch die gleichzeitige Benutzung
der Spulen 41, 43 als Transponderspulen.
Die langsamere und auch weniger störsichere elektromagnetische
Übertragung vom Lenkrad zum ortsfesten Teil ist deshalb ver
wendbar, weil üblicherweise die erforderliche Übertragungsrate
von den am Lenkrad angeordneten Funktionseinheiten hin zum
ortsfesten Teil erheblich geringer ist als umgekehrt. Dies
gilt insbesondere dann, wenn am Lenkrad eine Airbag-Einheit
vorgesehen ist, zu welcher andauernd ein Signal zur Nicht-Aktivierung
(NOT-FIRE) bzw. Aktivierung (FIRE) übertragen
werden muß, wobei die zwingend notwendige schnelle Reaktions
zeit des Airbags eine hohe Übertragungsrate erfordert. Dagegen
benötigen am Lenkrad vorgesehene Schaltelemente nur eine rela
tiv geringe Datenübertragungsrate in Richtung des ortsfesten
Teils.
Die elektromagnetische Signalübertragung mit relativ niedriger
Übertragungsrate bzw. Bandbreite kann dann durch die gleich
zeitige Verwendung der Spulen als Transponderspulen erfolgen.
Hierzu wird ein Signal mit relativ hochfrequentem Träger auf
die Spule 41 eingekoppelt und nach der induktiven Übertragung
auf die Spule 43 aus dem Energieübertragungskreis wieder aus
gekoppelt. Die entsprechende Schaltung kann ebenfalls auf den
Platinen der Sende/Empfangseinheiten 11, 25 vorgesehen sein.
Diese Ausführungsform ermöglicht ggf. die Verwendung jeweils
nur eines optischen Sende- bzw. Empfangselements auf der Pla
tine 27 bzw. der Platine 39 der Sende/Empfangseinheiten 25
bzw. 11 anstelle kombinierter Sende/Empfangselemente oder
jeweils zweier separater Sende- und Empfangselemente.
Claims (14)
1. Vorrichtung zur Signalübertragung von und zu am Lenkrad
eines KFZ vorgesehenen Funktionseinheiten,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein mit der Lenksäule (21) verbundenes und diese umge bendes ortsfestes Gehäuseteil (17) eines Gehäuses der Vor richtung vorgesehen ist,
daß in dem ortsfesten Gehäuseteil (17) eine mit mindestens einer weiteren Funktionseinheit oder einer zentralen Steu ereinheit des KFZ verbindbare erste Sende/Empfangseinheit (25) angeordnet ist, welche zumindest ein optisches Sende element (29) aufweist, und
daß am Lenkrad (1) oder einem damit verbundenen Teil eine mit der oder den Funktionseinheiten (5, 7) elektrisch ver bindbare zweite Sende/Empfangseinheit (11) vorgesehen ist, welche zumindest ein optisches Empfangselement (29) auf weist.
dadurch gekennzeichnet,
daß ein mit der Lenksäule (21) verbundenes und diese umge bendes ortsfestes Gehäuseteil (17) eines Gehäuses der Vor richtung vorgesehen ist,
daß in dem ortsfesten Gehäuseteil (17) eine mit mindestens einer weiteren Funktionseinheit oder einer zentralen Steu ereinheit des KFZ verbindbare erste Sende/Empfangseinheit (25) angeordnet ist, welche zumindest ein optisches Sende element (29) aufweist, und
daß am Lenkrad (1) oder einem damit verbundenen Teil eine mit der oder den Funktionseinheiten (5, 7) elektrisch ver bindbare zweite Sende/Empfangseinheit (11) vorgesehen ist, welche zumindest ein optisches Empfangselement (29) auf weist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Gehäuse ein an der Rückseite (1a) des Nabenbereichs des
Lenkrads (1) befestigbares, zusammen mit dem Lenkrad (1)
rotierbares Gehäuseteil umfaßt, in welchem die Sende/Emp
fangseinheit (11) angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das rotierbare Gehäuseteil (15) die Längsachse (A) der
Lenksäule (21) umgibt und zusammen mit dem ortsfesten Ge
häuseteil (17) einen im Wesentlichen abgeschlossenen Innen
raum des Gehäuses bildet.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß das zumindest eine Sendeelement
(29) und das zumindest eine Empfangselement (29) in im
Wesentlichen dem selben radialen Abstand von der Längsachse
(A) der Lenksäule (21) angeordnet sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
das zumindest eine Sendeelement (29) und das zumindest eine
Empfangselement (29) jeweils in einen durch im Wesentlichen
axiale Wandungen (31) des ortsfesten (17) und/oder des
rotierbaren Gehäuseteils (15) gebildeten, zur Längsachse
(A) der Lenksäule (21) konzentrischen Ringraum (33) ragen
oder unmittelbar vor den axialen Endbereichen des Ringraums
(33) angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
der Ringraum (33) ein- oder beidseitig durch radial ver
laufende Wandungen (23) des ortsfesten (17) oder des ro
tierbaren (15) Gehäuseteils begrenzt ist und daß das zu
mindest eine Sendeelement (29) und/oder das zumindest eine
Empfangselement (29) durch jeweils eine Ausnehmung in den
radial verlaufenden Wandungen (23) ragen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Innenwandungen des Ringraums (23) zumindest teil
weise optisch reflektierend ausgebildet sind.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß das zumindest eine Sendeelement
und das zumindest eine Empfangselement (29) an der Außen
fläche eines innerhalb des ortsfesten (17) und/oder des
rotierbaren (15) Gehäuseteils vorgesehenen optischen Ring
leiters angeordnet sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
der optische Ringleiter so ausgebildet ist, daß nur in
denjenigen Bereichen der Außenwandung, durch die Licht
mittels des zumindest einen Sendeelements (29) eingestrahlt
werden soll bzw. durch die Licht auf das zumindest eine
Empfangselement (29) abgestrahlt werden soll.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ringleiter durch ein für den
verwendeten Spektralbereich transparentes Kunststoffteil
gebildet ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß in dem rotierbaren (15) und/oder
dem ortsfesten Gehäuseteil eine Platine (27; 39)
vorgesehen ist, auf welcher die Sende/Empfangseinheiten
(11; 25) ausgebildet ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß auf beiden Seiten des Übertra
gungswegs zur bidirektionalen Übertragung die Sende/Emp
fangseinheit (11; 25) jeweils zumindest ein Sendeelement
und zumindest ein Empfangselement aufweisen.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß in dem ortsfesten (17) und dem ro
tierbaren (15) Gehäuseteil jeweils eine Spule (43; 41)
vorgesehen ist, deren Achse im Wesentlichen mit der Achse
(A) der Lenksäule (21) fluchtet und welche zur berührungs
losen Energieversorgung der am Lenkrad (1) vorgesehenen
Funktionseinheiten (5, 7) dienen.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
die Spulen (41, 43) zur Signalübertragung von den am Lenk
rad (1) angeordneten Funktionseinheiten (5, 7) zu den
weiteren Funktionseinheiten gleichzeitig als Transponder
spulen verwendet werden.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE19649910A DE19649910C2 (de) | 1996-12-02 | 1996-12-02 | Vorrichtung zur Signalübertragung von und zu am Lenkrad eines KFZ vorgesehenen Funktionseinheiten |
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