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DE19649910A1 - Vorrichtung zur Signalübertragung von und zu am Lenkrad eines KFZ vorgesehenen Funktionseinheiten - Google Patents

Vorrichtung zur Signalübertragung von und zu am Lenkrad eines KFZ vorgesehenen Funktionseinheiten

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DE19649910A1
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Trevor Stewart
Wolfgang Huber
Ernst Hafner
Andre Prieur
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BCS Automotive Interface Solutions GmbH
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Signalübertragung von und zu am Lenkrad eines KFZ vorgesehenen Funktionseinhei­ ten.
In jüngerer Zeit werden von KFZ-Herstellern immer mehr Funk­ tionseinheiten bzw. Funktionselemente am Lenkrad angeordnet, wie beispielsweise die Airbag-Einheit und Bedienelemente für Automatikgetriebe, Bordcomputer, Radioanlagen oder derglei­ chen. Infolge dessen ist es erforderlich, immer mehr Daten bzw. Signale von dem rotierbaren Lenkrad an weitere Stellen des Kraftfahrzeugs zu übertragen. Um diese Datenübertragung zu ermöglichen, ist es bekannt, ein spiralförmig auf einer Trom­ mel aufwickelbares bandförmiges Kabel zu verwenden, welches mit einem Ende die am Lenkrad angeordneten Funktionseinheiten und mit seinem anderen Ende eine ortsfeste Steckereinheit kontaktiert, von der ausgehend die Signale bzw. Daten der einzelnen Funktionseinheiten verteilt werden. Die federbelas­ tete Wickeltrommel ermöglicht beispielsweise das Ausführen zweier voller Lenkradumdrehungen nach jeder Richtung, ausge­ hend von der Mittelstellung des Lenkrads.
Als nachteilig erweist sich hierbei jedoch die mechanisch aufwendige Konstruktion der Wickeltrommel und die mechanische Belastung des Flachbandkabels, die zu einer Zerstörung der elektrischen Verbindung und damit zu einem Ausfall einzelner oder sämtlicher Funktionen der am Lenkrad angeordneten Ein­ heiten führen könnte.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Signalübertragung von und zu am Lenkrad eines KFZ vorgesehenen Funktionseinheiten zu schaffen, welche einen möglichst einfachen mechanischen Aufbau aufweist und damit kostengünstig herstellbar ist und welche zusätzlich eine möglichst hohe Funktionssicherheit gewährleistet.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Patent­ anspruchs 1.
Durch die Anordnung eines ortsfesten Gehäuseteils, welches die Lenksäule umgibt und in welchem eine optische, vorzugsweise auf Infrarot-Basis funktionierende Sende/Empfangseinheit mit zumindest einem optischen Sendeelement angeordnet ist, und durch die Verwendung eines am Lenkrad oder einem damit ver­ bundenen Teil vorgesehenen Sende/Empfangseinheit mit zumindest einem optischen Empfangselement ergibt sich der Vorteil einer berührungslosen Datenübertragung, so daß mechanische Ver­ schleißerscheinungen und Beschädigungen der Übertragungs­ strecke durch Drehbewegungen des Lenkrads ausgeschlossen wer­ den.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird an der Rückseite des Nabenbereichs des Lenkrads ein weiteres, zusam­ men mit dem Lenkrad rotierbares Gehäuseteil befestigt, in welchem die Sende/Empfangseinheit zusammen mit dem zumindest einen optischen Empfangselement angeordnet ist. Dieses rotier­ bare Gehäuseteil ist vorzugsweise so ausgebildet, daß es die Lenksäule umgibt und zusammen mit dem ortsfesten Gehäuseteil einen im Wesentlichen abgeschlossenen Innenraum des Gehäuses bildet. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, daß die im Gehäuse angeordneten Elemente gegenüber Umwelteinflüssen geschützt sind. Zudem wird das Gehäuse vorzugsweise aus einem zumindest für den zur Datenübertragung verwendeten Spektralbereich nicht-transparenten Materials hergestellt, so daß auch der Einfluß von Fremdlicht auf die Datenübertragung vermieden wird.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind das zumindest eine Sendeelement und das zumindest eine Empfangs­ element in im Wesentlichen demselben radialen Abstand von der Längsachse der Lenksäule angeordnet. Des weiteren ragen das zumindest eine Sendeelement und das zumindest eine Empfangs­ elemente jeweils in einen durch im Wesentlichen axial verlau­ fende Wandungen des ortsfesten und/oder des rotierbaren Gehäu­ seteils gebildeten, zur Längsachse der Lenksäule konzentri­ schen Ringraum oder sind unmittelbar vor den axialen Endberei­ chen des Ringraums angeordnet.
Es hat sich gezeigt, daß hierdurch jeweils ein einziges Sen­ deelement und ein einziges Empfangselement zur Datenübertra­ gung genügt, sofern die Innenwandung des Ringraums in dem verwendeten Spektralbereich ausreichend reflektiert. In der Praxis hat sich gezeigt, daß hierfür bereits das Erzeugen entsprechend glatter bzw. spiegelnder Oberflächen ausreicht, die im einfachsten Fall bereits durch einen Spritzvorgang hergestellt werden können.
Zur Verbesserung der Lichtführung innerhalb des Ringraums kann dieser auch ein- oder beidseitig durch radial verlaufende Wandungen des ortsfesten oder des rotierbaren Gehäuseteils begrenzt sein, wobei das Sendeelement und das Empfangselement jeweils durch eine Ausnehmung in den radial verlaufenden Wan­ dungen ragen können.
Zur Verbesserung der Lichtführung können die Innenwandungen des Ringraums zumindest teilweise optisch reflektierend ausge­ bildet sein, beispielsweise durch das Aufbringen einer reflek­ tierenden Schicht.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann die Lichtführung vom Sendeelement zum Empfangselement auch mittels eines optischen Lichtwellenleiters in Form eines Rings erfol­ gen. Dieser Ringleiter kann auch innerhalb der vorstehend beschriebenen axial verlaufenden Wandungen des oder der Gehäu­ seteile eingebracht und darin gehalten sein.
Das Sendeelement und das Empfangselement werden dann vorzugs­ weise möglichst nahe an der Außenfläche des Ringleiters ange­ ordnet, wobei bei einer Halterung des Ringleiters in dem orts­ festen Gehäuseteil zwischen dem Empfangselement und der Außen­ fläche des Ringleiters vorzugsweise ein geringer Spalt ein­ zuhalten ist, um nicht die Oberfläche des Ringleiters durch ein Schleifen des Sendeelements auf dessen Oberfläche zu be­ schädigen und damit die Licht-Transmission aus dem Ringleiter zum Empfangselement unnötig zu dämpfen.
In analoger Weise muß bei einer Halterung des Ringleiters in dem rotierbaren Gehäuseteil selbstverständlich ein entspre­ chender Spalt zwischen der Außenfläche des Ringleiters und dem Sendeelement eingehalten werden.
Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist der optische Ringleiter so ausgebildet, daß nur in denjenigen Bereichen der Außenwandung, durch die Licht mittels des zumindest einen Sendeelements eingestrahlt werden soll bzw. durch die Licht auf das zumindest eine Empfangselement abgestrahlt werden soll, eine Licht-Transmission möglich oder entsprechend er­ leichtert ist. Bei dem jeweils in Bezug auf den Ringleiter ortsfesten optischen Element (Sendeelement oder Empfangsele­ ment) genügt hierzu ein relativ kleiner, beispielsweise kreis­ förmiger Bereich. Bei dem jeweils anderen optischen Element, das relativ zu dem Ringleiter eine Drehbewegung ausführt, muß ein entsprechender kreisringförmiger Bereich an der Oberfläche des Ringleiters die Licht-Transmission ermöglichen bzw. erleichtern.
In der einfachsten Form kann der Ringleiter aus einem Kunst­ stoff gespritzt sein, der im verwendeten Spektralbereich eine möglichst geringe Dämpfung aufweist. Die Lichtführung kann in diesem einfachsten Fall durch die sprunghafte Brechungsindex­ änderung an der Außenwandung des Ringleiters ermöglicht sein. Selbstverständlich kann der Ringleiter jedoch auch so ausge­ bildet sein, daß eine Lichtführung durch eine Änderung des Brechungsindex innerhalb des Rings erreicht wird, beispiels­ weise, indem ein Ring aus einem ersten transparenten Material mit einem zweiten transparenten Material umspritzt wird. Das zweite Material muß dabei einen geringeren Brechungsindex aufweisen, um die Lichtführung im Sinne eines Lichtwellenlei­ ters zu ermöglichen. Selbstverständlich kann jedoch auch die Außenfläche des Rings mit einer reflektierenden Schicht ver­ sehen werden. In gleicher Weise können die Innenwandungen des Ringraums, der durch die Gehäuseteile gebildet ist, zusammen mit der Außenfläche des Rings in entsprechender Weise wirken.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Sende/Empfangseinheiten jeweils auf einer Platine gebildet, die jeweils in dem rotierbaren und/oder dem ortsfesten Gehäu­ seteil gehalten sind. Dabei können auch das Sendeelement bzw. das Empfangselement in der Weise auf der Platine vorgesehen sein, daß durch eine benachbarte Anordnung der beiden Plati­ nen und des Ringraums eine entsprechende optische Übertra­ gungsstrecke gebildet wird.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird die Signalübertragung bidirektional dadurch ermöglicht, daß auf jeder Seite der Übertragungsstrecke jeweils eine Sende/Emp­ fangseinheit mit jeweils zumindest einem Sendeelement und zumindest einem Empfangselement vorgesehen ist.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erfolgt die Energieübertragung zur Energieversorgung der am Lenkrad an­ geordneten Funktionseinheiten ebenfalls berührungslos. Hierzu wird auf dem ortsfesten Gehäuseteil und dem rotierbaren Gehäu­ seteil jeweils eine Spule vorgesehen, deren Achse mit der Achse der Lenksäule fluchtet. Auf diese Weise wird erreicht, daß sich die induktive Kopplung und damit die Energieüber­ tragung der beiden gekoppelten Spulen, die als Primär- bzw. Sekundärspule eines Transformators wirken, auch bei einer Drehung des Lenkrads konstant bleibt.
Falls gewünscht, können diese Spulen auch gleichzeitig als Transponderspulen verwendet werden, wodurch insbesondere eine Datenübertragung vom Lenkrad zu den ortsfesten Einheiten rea­ lisierbar ist. Denn üblicherweise ist die zu übertragende Datenmenge und damit die Datenrate bei einer Übertragung in Richtung auf das Lenkrad wesentlich höher als umgekehrt. Dies gilt insbesondere dann, wenn am Lenkrad eine Airbag-Einheit vorgesehen ist, welche laufend mit einem "NOT FIRE/FIRE"-Si­ gnal versorgt werden muß, welches infolge der gewünschten, extrem kurzen Reaktionszeit der Airbag-Einheit eine hohe Da­ tenrate erfordert.
Weitere Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. In der Zeichen zeigen:
Fig. 1 eine Explosionsdarstellung eines Lenksystems mit einer Vorrichtung nach der Erfindung und
Fig. 2 einen Schnitt durch eine fertig montierte Vorrichtung nach der Erfindung gemäß Fig. 1.
Fig. 1 zeigt eine Explosionsdarstellung mit einer Vorrichtung nach der Erfindung, wobei mit dem Bezugszeichen 1 ein Lenkrad und mit dem Bezugszeichen 3 eine damit zusammenwirkende Vor­ richtung zur Signalübertragung nach der Erfindung bezeichnet ist.
Am Lenkrad 1 sind eine Airbag-Einheit 5 und zwei Funktionsein­ heiten 7 mit mehreren Schaltern oder Tasten vorgesehen, welche beispielsweise zur Bedienung eines Bordcomputers oder einer Radioanlage dienen können. Die Funktionseinheiten 7 sind über eine Flachbandleitung 9, welche an ihrem Ende einen Stecker 9a aufweist, mit einer Sende/Empfangseinheit 11 verbindbar. Glei­ ches gilt für die Airbag-Einheit 5, welche ebenfalls mittels einer Leitung 13 und einem an deren Ende vorgesehenen Stecker 13a mit der Sende/Empfangseinheit 11 koppelbar ist. Die Sen­ de/Empfangseinheit 11 ist in einem rotierbaren Gehäuseteil 15 aufgenommen, welches seinerseits mit der Rückseite 1a des Nabenbereichs des Lenkrads 1 verbindbar ist (Fig. 2).
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, weist die Vorrichtung 3 des weite­ ren ein Gehäuseteil 17a und ein Gehäuseteil 17b auf, welche durch Rastelemente 17' des Gehäuseteils 17a verbindbar sind, die in entsprechende Ausnehmungen 17'' des Gehäuseteils 17b eingreifen. Die Gehäuseteile 17a, 17b bilden zusammen ein ortsfestes Gehäuseteil 17, welches mittels einer Schelle 19 an der Lenksäule 21 eines im übrigen nicht näher dargestellten KFZ befestigbar ist. Zu diesem Zweck umschließt die Schelle 19 einen rückwärtigen Bereich des Gehäuseteils 17b, welcher sei­ nerseits die Lenksäule 21 umschließt. Der rückwärtige Bereich 19 kann hierzu in üblicher Weise geschlitzt ausgebildet sein.
Wie aus der Zeichnung ersichtlich, kann in dem Gehäuseraum, welcher zwischen der in Bezug auf die Längsachse A der Lenk­ säule 21 radial verlaufenden bodenseitigen Wandung 23 des Ge­ häuseteils 17a und dem Inneren des Gehäuseteils 17b begrenzt wird, eine ortsfeste Sende/Empfangseinheit 25 aufgenommen sein. Die ortsfeste Sende/Empfangseinheit 25 kann in üblicher, nicht näher dargestellter Weise in diesem Gehäuseinnenraum fixiert sein.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, kann die ortsfeste Sende/Empfangs­ einheit 25 eine Platine 27 aufweisen, auf der die erforderli­ chen Bauelemente angeordnet sind.
Des weiteren ist auf der Platine 27 ein kombiniertes optisches Sende/Empfangselement 29 vorgesehen, welches so auf der Plati­ ne platziert ist, daß es durch einen Durchbruch in der boden­ seitigen Wandung 23 des Gehäuseteils 17a ragt. Selbstverständ­ lich können anstelle eines kombinierten Sende/Empfangselements auch jeweils ein separates Sendeelement und ein separates Empfangselement verwendet werden. Diese können sowohl durch dieselbe Öffnung in der bodenseitigen Wandung 23 des Gehäuse­ teils 17a oder aber auch durch jeweils separate Ausnehmungen ragen.
Das Gehäuseteil 17a weist in seinem Inneren mehrere ringförmi­ ge konzentrische Wandungen 31 auf, wobei zwei dieser Wandungen einen Ringraum 33 bilden, in den das Sende/Empfangselement 29 durch die bodenseitige Wandung 23 des Gehäuseteils 17a ragt. Im montierten Zustand umgreift die ringförmige Außenwandung 35 des Gehäuseteils 17a die Außenwandung 37 des rotierbaren Gehäu­ seteils 15.
Die Sende/Empfangseinheit 11 weist wiederum eine Platine 39 auf, auf welcher die erforderlichen Bauelemente der Sende/-Empfangseinheit vorgesehen sind. Des weiteren ist auch auf der Platine 39 der Sende/Empfangseinheit 11 ein Sende/Empfangs­ element 29 vorgesehen. Dieses ist wiederum so auf der Platine 39 angeordnet, daß es von dem anderen axialen Ende des Innen­ raums 33 her in diesen ragt.
Durch das Vorsehen eines Ringraums, in welchen die beiden Sende/Empfangselemente 29 der Sende/Empfangseinheit 11 bzw. der Sende/Empfangseinheit 25 ragen, wird die optische Über­ tragung zwischen den beiden Einheiten auch dann ermöglicht, wenn sich die beiden Sende/Empfangselemente 29 nicht unmittel­ bar gegenüberstehen. Insbesondere wird auch für den Fall einer um 180° versetzten Winkelstellung eine sichere Signalübertra­ gung bzw. Datenübertragung ermöglicht. Hierzu sind die Innen­ wandungen des Ringraums 33 bzw. die entsprechenden Außenwan­ dungen der ringförmigen Wandungen 31 so ausgebildet, daß diese die optische Strahlung in ausreichender Weise reflektie­ ren.
Selbstverständlich kann jedoch auch in nicht dargestellter Weise im Ringraum 33 ein Lichtwellenleiter in Form eines Rings vorgesehen sein. Dieser kann beispielsweise aus einem im ver­ wendeten Spektralbereich transparenten Kunststoffmaterial gespritzt sein. Die Außenwandung muß in diesem Fall ausrei­ chend glatt sein, um eine ausreichende Lichtführung sicherzu­ stellen. Die Lichtführung wird dabei durch die sprunghafte Änderung des Brechungsindex zwischen dem Material des opti­ schen Ringleiters und der umgebenden Luft mit geringerem Bre­ chungsindex erreicht. Hierfür genügt auch ein äußerst geringer Luftspalt, der sich zwangsweise beim Einbringen eines derarti­ gen Ringleiters in den Ringraum 33 ergibt.
Mit dieser Ausbildung der Vorrichtung 3 zur Signalübertragung ergibt sich ein einfacher mechanischer Aufbau und auch der elektronische Aufwand zur optischen Datenübertragung ist ver­ hältnismäßig gering. Durch die berührungslose Signal- bzw. Datenübertragung ergibt sich eine hohe Funktionssicherheit.
Gleichzeitig können in das Gehäuseteil 17, insbesondere in das Gehäuseteil 17b, weitere Funktionen integriert werden, wie ein Lenkstockschalter und das Zündschloß. In diesem Fall können auf der Platine 27 der Sende/Empfangseinheit 25 auch entspre­ chende elektronische und elektromechanische Elemente vorgese­ hen werden. Hierdurch ergibt sich ein weiterer Rationalisie­ rungseffekt.
Zur ebenfalls berührungslosen Energieübertragung zur Energie­ versorgung der am Lenkrad angeordneten Funktionseinheiten sind an den ringförmigen Außenwandungen 35 bzw. 37 der Gehäuseteile 17a bzw. 15 Spulen 41, 43 vorgesehen, wobei die Spule 43 als Primärspule eines Transformators und die Spule 41 auf der Gehäusewandung des rotierbaren Teils als Sekundärspule des Transformators wirkt. Die Achse der Spulen fluchtet jeweils mit der Achse A der Lenksäule 21. Auf diese Weise wird unab­ hängig vom Drehwinkel des Lenkrads eine konstante Energieüber­ tragung erreicht.
Die Spulen 41, 43 ermöglichen auch anstelle einer bidirektio­ nalen optischen Datenübertragung eine unidirektionale optische Übertragung vom ortsfesten Teil hin zum Lenkrad und eine eben­ falls unidirektionale elektromagnetische Übertragung vom Lenk­ rad hin zum ortsfesten Teil durch die gleichzeitige Benutzung der Spulen 41, 43 als Transponderspulen.
Die langsamere und auch weniger störsichere elektromagnetische Übertragung vom Lenkrad zum ortsfesten Teil ist deshalb ver­ wendbar, weil üblicherweise die erforderliche Übertragungsrate von den am Lenkrad angeordneten Funktionseinheiten hin zum ortsfesten Teil erheblich geringer ist als umgekehrt. Dies gilt insbesondere dann, wenn am Lenkrad eine Airbag-Einheit vorgesehen ist, zu welcher andauernd ein Signal zur Nicht-Aktivierung (NOT-FIRE) bzw. Aktivierung (FIRE) übertragen werden muß, wobei die zwingend notwendige schnelle Reaktions­ zeit des Airbags eine hohe Übertragungsrate erfordert. Dagegen benötigen am Lenkrad vorgesehene Schaltelemente nur eine rela­ tiv geringe Datenübertragungsrate in Richtung des ortsfesten Teils.
Die elektromagnetische Signalübertragung mit relativ niedriger Übertragungsrate bzw. Bandbreite kann dann durch die gleich­ zeitige Verwendung der Spulen als Transponderspulen erfolgen. Hierzu wird ein Signal mit relativ hochfrequentem Träger auf die Spule 41 eingekoppelt und nach der induktiven Übertragung auf die Spule 43 aus dem Energieübertragungskreis wieder aus­ gekoppelt. Die entsprechende Schaltung kann ebenfalls auf den Platinen der Sende/Empfangseinheiten 11, 25 vorgesehen sein.
Diese Ausführungsform ermöglicht ggf. die Verwendung jeweils nur eines optischen Sende- bzw. Empfangselements auf der Pla­ tine 27 bzw. der Platine 39 der Sende/Empfangseinheiten 25 bzw. 11 anstelle kombinierter Sende/Empfangselemente oder jeweils zweier separater Sende- und Empfangselemente.

Claims (14)

1. Vorrichtung zur Signalübertragung von und zu am Lenkrad eines KFZ vorgesehenen Funktionseinheiten,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein mit der Lenksäule (21) verbundenes und diese umge­ bendes ortsfestes Gehäuseteil (17) eines Gehäuses der Vor­ richtung vorgesehen ist,
daß in dem ortsfesten Gehäuseteil (17) eine mit mindestens einer weiteren Funktionseinheit oder einer zentralen Steu­ ereinheit des KFZ verbindbare erste Sende/Empfangseinheit (25) angeordnet ist, welche zumindest ein optisches Sende­ element (29) aufweist, und
daß am Lenkrad (1) oder einem damit verbundenen Teil eine mit der oder den Funktionseinheiten (5, 7) elektrisch ver­ bindbare zweite Sende/Empfangseinheit (11) vorgesehen ist, welche zumindest ein optisches Empfangselement (29) auf­ weist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse ein an der Rückseite (1a) des Nabenbereichs des Lenkrads (1) befestigbares, zusammen mit dem Lenkrad (1) rotierbares Gehäuseteil umfaßt, in welchem die Sende/Emp­ fangseinheit (11) angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das rotierbare Gehäuseteil (15) die Längsachse (A) der Lenksäule (21) umgibt und zusammen mit dem ortsfesten Ge­ häuseteil (17) einen im Wesentlichen abgeschlossenen Innen­ raum des Gehäuses bildet.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß das zumindest eine Sendeelement (29) und das zumindest eine Empfangselement (29) in im Wesentlichen dem selben radialen Abstand von der Längsachse (A) der Lenksäule (21) angeordnet sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das zumindest eine Sendeelement (29) und das zumindest eine Empfangselement (29) jeweils in einen durch im Wesentlichen axiale Wandungen (31) des ortsfesten (17) und/oder des rotierbaren Gehäuseteils (15) gebildeten, zur Längsachse (A) der Lenksäule (21) konzentrischen Ringraum (33) ragen oder unmittelbar vor den axialen Endbereichen des Ringraums (33) angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Ringraum (33) ein- oder beidseitig durch radial ver­ laufende Wandungen (23) des ortsfesten (17) oder des ro­ tierbaren (15) Gehäuseteils begrenzt ist und daß das zu­ mindest eine Sendeelement (29) und/oder das zumindest eine Empfangselement (29) durch jeweils eine Ausnehmung in den radial verlaufenden Wandungen (23) ragen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenwandungen des Ringraums (23) zumindest teil­ weise optisch reflektierend ausgebildet sind.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß das zumindest eine Sendeelement und das zumindest eine Empfangselement (29) an der Außen­ fläche eines innerhalb des ortsfesten (17) und/oder des rotierbaren (15) Gehäuseteils vorgesehenen optischen Ring­ leiters angeordnet sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der optische Ringleiter so ausgebildet ist, daß nur in denjenigen Bereichen der Außenwandung, durch die Licht mittels des zumindest einen Sendeelements (29) eingestrahlt werden soll bzw. durch die Licht auf das zumindest eine Empfangselement (29) abgestrahlt werden soll.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Ringleiter durch ein für den verwendeten Spektralbereich transparentes Kunststoffteil gebildet ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß in dem rotierbaren (15) und/oder dem ortsfesten Gehäuseteil eine Platine (27; 39) vorgesehen ist, auf welcher die Sende/Empfangseinheiten (11; 25) ausgebildet ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß auf beiden Seiten des Übertra­ gungswegs zur bidirektionalen Übertragung die Sende/Emp­ fangseinheit (11; 25) jeweils zumindest ein Sendeelement und zumindest ein Empfangselement aufweisen.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß in dem ortsfesten (17) und dem ro­ tierbaren (15) Gehäuseteil jeweils eine Spule (43; 41) vorgesehen ist, deren Achse im Wesentlichen mit der Achse (A) der Lenksäule (21) fluchtet und welche zur berührungs­ losen Energieversorgung der am Lenkrad (1) vorgesehenen Funktionseinheiten (5, 7) dienen.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Spulen (41, 43) zur Signalübertragung von den am Lenk­ rad (1) angeordneten Funktionseinheiten (5, 7) zu den weiteren Funktionseinheiten gleichzeitig als Transponder­ spulen verwendet werden.
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