DE19649695B4 - Absorptionsartikel - Google Patents
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Abstract
Absorptionsartikel
(10), wie z.B. eine Hygienebinde, mit:
einem länglichen Absorptionskern (12), der durch eine obere Fläche (14) und eine untere Fläche (16), zwei gegenüberliegende Längsrandabschnitte (18, 20), die in Längsrändern (22, 24) enden, und zwei gegenüberliegende Querränder (26, 28) begrenzt ist, wobei der Kern einen ersten Endabschnitt (30), einen zweiten Endabschnitt (32) und einen mittleren Abschnitt (34) aufweist, der zwischen den Endabschnitten angeordnet ist;
einer flüssigkeitsdurchlässigen Decklage (36), die sich über die obere Fläche (14) erstreckt; und
zwei flüssigkeitsundurchlässigen Lagen (38) von denen jede Lage einen jeweiligen Längsrandabschnitt (18, 20) bedeckt und eine flüssigkeitszurückhaltende Tasche entlang eines jeden Längsrandabschnitts bildet;
wobei ein Streifen aus im wesentlichen wasserabweisendem elastischen Material (40) zwischen jeden der flüssigkeitsundurchlässigen Lagen (38) und dem Absorptionskern (12) entlang eines jeden Längsrandabschnitts (18, 20) des Absorptionskerns in wenigstens dem mittleren Abschnitt (34) des Absorptionskerns angeordnet ist, um dadurch den Biegungswiderstand des Artikels zu...
einem länglichen Absorptionskern (12), der durch eine obere Fläche (14) und eine untere Fläche (16), zwei gegenüberliegende Längsrandabschnitte (18, 20), die in Längsrändern (22, 24) enden, und zwei gegenüberliegende Querränder (26, 28) begrenzt ist, wobei der Kern einen ersten Endabschnitt (30), einen zweiten Endabschnitt (32) und einen mittleren Abschnitt (34) aufweist, der zwischen den Endabschnitten angeordnet ist;
einer flüssigkeitsdurchlässigen Decklage (36), die sich über die obere Fläche (14) erstreckt; und
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wobei ein Streifen aus im wesentlichen wasserabweisendem elastischen Material (40) zwischen jeden der flüssigkeitsundurchlässigen Lagen (38) und dem Absorptionskern (12) entlang eines jeden Längsrandabschnitts (18, 20) des Absorptionskerns in wenigstens dem mittleren Abschnitt (34) des Absorptionskerns angeordnet ist, um dadurch den Biegungswiderstand des Artikels zu...
Description
- TECHNISCHES GEBIET
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen Absorptionsartikel, wie z.B. eine Hygienebinde.
- Herkömmliche Absorptionsartikel für die Hygiene, wie z.B. Hygienebinden, Inkontinenzpolster und ähnliches sind mit einem Absorptionskern versehen, der theoretisch in der Lage ist, die Flüssigkeit, die normalerweise ausfließt, für die beabsichtigte Zeit der Verwendung des Artikels zu absorbieren. Es kann jedoch ein Ausfließen auftreten, wenn der Absorptionsartikel nicht in einer zweckmäßigen Anordnung an dem Benutzer gehalten wird. Ein Versuch, dieses Problem zu lösen, besteht darin, eine Hygienebinde mit sogenannten Flügeln vorzusehen. Jedoch unterliegen Hygienebinden mit Flügeln ebenso gewissen Nachteilen. Beispielsweise kann, wenn ein besonders starker Ausfluß stattfindet, Flüssigkeit über die Decklage der Binde verteilt werden und über die Flügel austreten, wodurch anliegende Kleidung verschmutzt wird. Zusätzlich erachten viele Benutzer die mit Flügeln versehenen Hygienebinden als zu indiskret.
- Wenn ein Auslaufen auftritt, laufen Hygienebinden infolge ihrer vergleichsweise engen Gestalt an den Seitenrändern aus. Es wurden viele Versuche unternommen, das Problem des seitlichen Auslaufs zu lösen, inklusive desjenigen, der in der
US 4 666 439 A beschrieben ist. In dieser Druckschrift ist eine Hygienebinde offenbart, die einen länglichen Absorptionskern mit einer flüssigkeitsdurchlässigen Lage über ihre Vorderfläche und eine flüssigkeitsundurchlässige Barrierenlage über ihre Rückfläche aufweist. Die flüssigkeitsundurchlässige Barrierenlage weist Randabschnitte auf, welche die Längsseiten und die Seitenränder an der Vorderfläche des Absorptionskörpers abdecken. Als Maßnahme, um den Auslauf von Körperflüssigkeit von der Vorderfläche des Absorptionspolsters zu dessen Seiten zu behindern, lehrt diese Druckschrift, eine Lage von wasserabsorbierendem Polymer in Berührung mit einer Oberfläche der Barrierenlage in den Längsrandabschnitten vorzusehen. - Aus der
DE 32 44 597 A1 ist eine Windel mit gepolsterten, elastischen Beinhalterändern bekannt, um elastische Schrittdichtungen zur Befestigung um die Beine eines Kleinkindes zu bilden, damit kein Fluid aus dem Inneren der Windel an den Beinen des Kleinkindes austreten kann. Die elastischen Streifen sind dabei mehr als 2 cm zur saugfähigen Einlage beabstandet, um zu verhindern, dass im Schrittbereich der Windel Querfalten entstehen (US-PS-3860003). Gemäß derDE 32 44 597 A1 sind die elastischen Streifen innerhalb der saugfähigen Einlage oder zwischen der saugfähigen Einlage und der Außenschicht angeordnet, um die elastische Wirkung zu polstern und um Einschnürungsmarken in der Haut des Kleinkindes zu verhindern. Ähnliche elastische Einlagen sind im Zusammenhang mit Kinderwindeln bzw. Damenhygieneartikel aus derUS 3828784 A und derUS 4865597 A bekannt. - Der
US 2643656 A ist ein Damenhygieneartikel zu entnehmen, bei dem auf beiden Seiten eines mehrschichtigen Absorptionskörpers Absorptionsschichten vorgesehen sind, die 1ängsrandseitig von flüssigkeitsabweisenden Seitenstreifen eingefasst sind. - Während die Hygienebinde gemäß der
US 4 666 439 A einen verglichen mit herkömmlichen Hygienebinden verbesserten Schutz gegen Auslaufen an den Seitenrändern aufweisen kann, besteht immer noch ein Bedarf für eine Binde, die außerdem die Gefahr des Auslaufens an den Seitenrändern verringert, während sie immer noch hinreichend diskret ist, um die Mehrheit der Benutzer zufriedenzustellen. Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen Absorptionsartikel zu schaffen, der diese Anforderungen erfüllt. - DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
- Die genannte Aufgabe wird gemäß der vorliegenden Erfindung durch einen Absorptionsartikel gemäß Anspruch 1 gelöst.
- Das Vorsehen von Streifen aus elastischem Material in wenigstens dem mittleren Abschnitt des Absorptionsartikels gemäß der Erfindung vergrößert die Formstabilität des Artikels in dem Auftreffbereich, d.h. demjenigen Bereich des Absorptionsartikels, der zuerst in Berührung mit der ausgeflossenen Körperflüssigkeit kommt. Auf diese Weise wird die Gefahr einer Bündelung des Absorptionsartikels erheblich verringert. Zusätzlich drücken die elastischen Streifen in die Längsränder des Absorptionsartikels in Richtung des Benutzers, wodurch bewirkt wird, daß sich der Artikel leichter dem Körper des Benutzers anformt. Da sich die Streifen nicht entlang der gesamten Länge des Artikels erstrecken müssen, kann der Artikel diskret getragen werden. In vorteilhafter Weise können die entfernten Enden der Streifen dazu dienen, dem Artikel eine Schüsselform zu verleihen, um den Artikel weiter an die Form des Benutzers anzupassen.
- Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
- KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
- Die Erfindung wird nachfolgend beispielhaft anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
-
1 eine schematische Draufsicht eines Absorptionsartikels gemäß der vorliegenden Erfindung mit einer teilweise weggeschnittenen Decklage; -
2 eine vergrößerte Schnittansicht entlang der Linie II-II gemäß1 ; und -
3 eine Schnittansicht durch eine zweite Ausführungsform der Erfindung. - BEVORZUGTE AUSFÜHRUNGSFORMEN DER ERFINDUNG
- In den Zeichnungen bezeichnet eine Referenznummer
10 im allgemeinen einen Absorptionsartikel gemäß der Erfindung. Wie aus1 deutlich wird, kann der Absorptionsartikel10 eine Hygienebinde mit einem länglichen Absorptionskern12 sein, der von einer oberen Fläche14 und einer unteren Fläche16 begrenzt wird. Der Kern12 kann ein beliebiger herkömmlicher Absorptionskern sein, wenngleich ein bevorzugter Kern derjenige in der Art ist, der in der offenbart ist. Der Absorptionskern weist ferner gegenüberliegende LängsrandabschnitteGB 2 281 700 A 18 ,20 , die in Längsrändern22 ,24 enden, und zwei gegenüberliegende Querränder26 ,28 auf. Der Kern besteht aus einem ersten Endabschnitt30 , einem zweiten Endabschnitt32 und einem mittleren Abschnitt34 , der zwischen den Endabschnitten angeordnet ist. Die Hygienebinde ist dafür gedacht, bezüglich des Benutzers bei der Verwendung so angeordnet zu werden, daß der Auftreffbereich in dem mittleren Abschnitt34 liegt. - Wie es in der Technik üblich ist, ist der Absorptionsartikel
10 ferner mit einer flüssigkeitsdurchlässigen Decklage36 versehen, die sich über die obere Fläche14 des Absorptionskerns12 erstreckt. Die Decklage36 kann eine beliebige herkömmliche Decklage sein. Beispielsweise kann sie aus einer mit zahlreichen Öffnungen versehenen Kunststofffolie der Art, wie sie in derUS 4 626 254 A offenbart ist, oder ein Vliesstoff sein. - Die in den Zeichnungen beispielhaft dargestellte Hygienebinde
10 weist ferner zwei flüssigkeitsundurchlässige Lagen38 auf, wobei jede Lage einen Längsrandabschnitt18 ,20 des Absorptionskerns abdeckt. Die flüssigkeitsundurchlässigen Lagen sind beispielsweise mit einem Haftmittel an ihren konkaven Oberflächen versehen, d.h. den Oberflächen, die in Richtung des Absorptionskörpers gerichtet sind. Obwohl in den Zeichnungen zwei Lagen gezeigt sind, sollte erkannt werden, daß die beiden Lagen38 durch eine einzige Lage ersetzt werden können, die sich über die gesamte untere Fläche16 des Absorptionskerns erstreckt. - Gemäß der vorliegenden Erfindung, und wie am besten aus
2 erkennbar ist, ist ein Streifen aus elastischem Material40 zwischen jeder flüssigkeitsundurchlässigen Lage38 und dem Absorptionskern12 entlang eines jeden seitlichen Randabschnitts18 ,20 des Absorptionskerns in wenigstens dem mittleren Abschnitt34 des Absorptionskerns angeordnet. Die Streifen aus elastischem Material dienen dazu, die Steifheit der Hygienebinde in dem Bereich des mittleren Abschnitts erheblich zu erhöhen. Mit anderen Worten wird der Widerstand gegen Biegung in der Längsrichtung um wenigstens 10% in den Längsrandabschnitten in dem mittleren Abschnitt erhöht, wenn man diesen mit einer Hygienebinde ohne die Streifen aus elastischem Material vergleicht. - Die Streifen aus elastischem Material
40 sind in erster Linie wasserabweisend und können eine körperliche faserige Vlies-Kunststoffwattierung (three dimensional nonwoven fibrous plastic wadding) oder ein geschäumter Kunststoff sein. Da das Material der Streifen in erster Linie wasserabweisend ist, neigen umherfließende Körperflüssigkeiten dazu, durch den Absorptionskern und nicht durch die Streifen aus elastischem Material zu fließen. Da bei der Ausführungsform gemäß2 die Streifen aus elastischem Material dazu dienen, die Längsrandabschnitte18 ,20 in dem mittleren Abschnitt34 zu verdecken, wird jede Ansammlung von Flüssigkeit an den Randabschnitten verdeckt, wodurch dem Benutzer ein Eindruck einer verstärkten Sicherheit vermittelt wird. - Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung, und wie in
3 dargestellt ist, sind Streifen von elastischem Material40 zwischen der flüssigkeitsundurchlässigen Lage38 und der unteren Fläche16 des Absorptionskerns12 angeordnet. Vorzugsweise sind die Streifen aus elastischem Material jedoch zwischen der flüssigkeitsundurchlässigen Lage38 und der oberen Fläche14 des Absorptionskerns angeordnet, wie in2 dargestellt ist. Auf diese Weise dienen die Streifen aus elastischem Material40 dazu, die flüssigkeitsundurchlässigen Lagen38 von der oberen Fläche14 des Absorptionskerns "anzuheben", um dadurch eine Öffnung zu einer flüssigkeitszurückhaltenden Tasche zu erzeugen, die durch die flüssigkeitsundurchlässige Lage entlang eines jeden Längsrandabschnitts18 ,20 gebildet wird. Demzufolge fließen jegliche ausgeflossenen Körperflüssigkeiten, die über die obere Fläche des Absorptionskerns wandern, durch die Öffnung und die flüssigkeitszurückhaltende Tasche. Infolge der Tatsache, daß die konkaven Flächen der Lagen des elastischen Materials mit einem Haftmittel bedeckt sind, und deshalb an dem Absorptionskern und den Streifen aus elastischem Material haften, ist die Gefahr, daß Flüssigkeit aus den flüssigkeitszurückhaltenden Taschen ausfließt, minimal. - Insbesondere in dem Fall, daß der Absorptionsartikel gemäß der Erfindung zwei flüssigkeitsundurchlässige Lagen
38 aufweist, welche die Längsrandabschnitte18 ,20 des Absorptionskerns12 abdecken, kann der Absorptionsartikel ferner eine flüssigkeitsundurchlässige hintere Lage42 aufweisen, die sich über die untere Fläche16 des Absorptionskerns erstreckt. In vorteilhafter Weise ist die hintere Lage42 aus dem gleichen Material gefertigt, wie die flüssigkeitsundurchlässige Lage38 und mit der Decklage36 verbunden, so daß ein Umfangsrand44 um vorzugsweise den gesamten Absorptionskern12 ausgebildet wird. Auf diese Weise sind die flüssigkeitszurückhaltenden Taschen entlang der Randabschnitte18 ,20 von der Decklage36 und der hinteren Lage42 umschlossen. - Für die Vereinfachung der Herstellung, und um sicherzustellen, daß das Risiko eines Auslaufens am Rand an einer beliebigen Stelle entlang der Länge des Absorptionsartikels minimal ist, erstrecken sich die flüssigkeitszurückhaltenden Taschen vorzugsweise entlang der gesamten Länge des Absorptionskerns. Da jedoch die Formstabilität des Absorptionsartikels nur in dem mittleren Abschnitt
34 des Absorptionskerns sehr kritisch ist, müssen die Streifen aus elastischem Material40 nur den mittleren Abschnitt belegen. Jedoch können sich die Streifen, wenn es erwünscht ist, in den ersten und den zweiten Endabschnitt30 ,32 erstrecken. - In vorteilhafter Weise weist der mittlere Abschnitt
34 des Absorptionskerns12 zwischen 20% und 60%, vorzugsweise zwischen 30% und 45% und am bevorzugtesten etwa ein Drittel der Länge des Absorptionskerns auf. - Offensichtlich können sich die gut wasserabweisenden Streifen aus elastischem Material
40 nicht über die gesamte Breite des Absorptionskerns erstrecken, da dies einen Durchtritt von Körperflüssigkeiten in den Absorptionskern12 verhindern würde. Demzufolge weist jeder Streifen aus elastischem Material40 eine Quererstreckung über den Absorptionskern auf, wobei die Erstreckung zwischen 5% und 25% der gesamten Breite des Absorptionskerns beträgt. Die flüssigkeitsundurchlässigen Lagen38 weisen in vorteilhafter Weise die gleiche oder eine ähnliche Quererstreckung wie die Streifen aus elastischem Material auf, und die Dicken der Streifen aus elastischem Material40 , d.h. die Erstreckung der Streifen in einer Richtung im wesentlichen senkrecht zu der oberen Fläche des Absorptionskerns, sollten hinreichend sein, um zu ermöglichen, daß sich die Streifen dem Körper des Benutzers anformen. Üblicherweise beträgt die Dicke der Streifen in einem nicht zusammengedrückten Zustand somit zwischen etwa 1 und 5 mm. - Der oben beschriebene Absorptionsartikel
10 , der in den Zeichnungen gezeigt ist, kann durch das folgende Verfahren hergestellt werden. - Zwei Längen von flüssigkeitsundurchlässiger Lage werden von einer Rolle mit Hinterlagenmaterial abgeschnitten und an einer Seite mit einem Haftmittel beschichtet. Diskrete Streifen von elastischem Material werden dann intermittierend entlang der Länge des flüssigkeitsundurchlässigen Materials angeordnet. Die Längen des Materials werden dann in eine Bindemaschine zugeführt, so daß die Streifen von elastischem Material in dem mittleren Abschnitt des Absorptionskörpers angeordnet sind. Die Längen von Material werden dann über die Längsränder des Absorptionskerns gefaltet, und die Produkte werden getrennt. Nachfolgend werden die Decklage und die hintere Lage auf herkömmliche Weise angebracht.
- Es versteht sich, daß beispielsweise die Streifen aus elastischem Material an beiden Flächen des Absorptionskerns in den Längsrandabschnitten angeordnet werden können, ohne den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Claims (8)
- Absorptionsartikel (
10 ), wie z.B. eine Hygienebinde, mit: einem länglichen Absorptionskern (12 ), der durch eine obere Fläche (14 ) und eine untere Fläche (16 ), zwei gegenüberliegende Längsrandabschnitte (18 ,20 ), die in Längsrändern (22 ,24 ) enden, und zwei gegenüberliegende Querränder (26 ,28 ) begrenzt ist, wobei der Kern einen ersten Endabschnitt (30 ), einen zweiten Endabschnitt (32 ) und einen mittleren Abschnitt (34 ) aufweist, der zwischen den Endabschnitten angeordnet ist; einer flüssigkeitsdurchlässigen Decklage (36 ), die sich über die obere Fläche (14 ) erstreckt; und zwei flüssigkeitsundurchlässigen Lagen (38 ) von denen jede Lage einen jeweiligen Längsrandabschnitt (18 ,20 ) bedeckt und eine flüssigkeitszurückhaltende Tasche entlang eines jeden Längsrandabschnitts bildet; wobei ein Streifen aus im wesentlichen wasserabweisendem elastischen Material (40 ) zwischen jeden der flüssigkeitsundurchlässigen Lagen (38 ) und dem Absorptionskern (12 ) entlang eines jeden Längsrandabschnitts (18 ,20 ) des Absorptionskerns in wenigstens dem mittleren Abschnitt (34 ) des Absorptionskerns angeordnet ist, um dadurch den Biegungswiderstand des Artikels zu erhöhen. - Absorptionsartikel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen aus wasserabweisendem Material (
40 ) eine körperliche faserige Vlies-Kunststoffwattierung oder ein geschäumter Kunststoff ist. - Absorptionsartikel nach einem der vorangehenden Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen aus elastischem Material (
40 ) zwischen einer der flüssigkeitsundurchlässigen Lage (38 ) und der oberen Fläche (14 ) des Absorptionskerns (12 ) angeordnet ist. - Absorptionsartikel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen aus elastischem Material (
40 ) zwischen einer der flüssigkeitsundurchlässigen Lagen (38 ) und der unteren Fläche (16 ) des Absorptionskerns (12 ) angeordnet ist. - Absorptionsartikel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß dieser eine flüssigkeitsundurchlässige hintere Lage (
42 ) aufweist, die sich über die untere Fläche (16 ) des Absorptionskerns erstreckt, wobei die hintere Lage (42 ) und die Decklage (36 ) derart verbunden sind, daß sie einen Umfangsrand (44 ) um den Absorptionskern ausbilden, um dadurch die flüssigkeitszurückhaltenden Taschen entlang der Randabschnitte zu umschließen. - Absorptionsartikel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Taschen entlang der gesamten Länge des Absorptionskerns (
12 ) erstrecken. - Absorptionsartikel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der mittlere Abschnitt (
34 ) des Absorptionskerns (12 ) zwischen 20% und 60%, vorzugsweise zwischen 30% und 45%, und insbesondere etwa ein Drittel der Länge des Absorptionskerns (12 ) aufweist. - Absorptionsartikel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen aus elastischem Material (
40 ) eine Ausdehnung in Querrichtung über den Absorptionskern (12 ) aufweist, wobei diese Ausdehnung zwischen 5% und 25% der gesamten Breite des Absorptionskerns beträgt.
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