DE19647901A1 - Verfahren zur Verhinderung oder Verminderung des Austrages von Schadstoffen aus Deponien - Google Patents
Verfahren zur Verhinderung oder Verminderung des Austrages von Schadstoffen aus DeponienInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Verhinderung oder Verminderung des
Austrages von Schadstoffen aus Deponien, insbesondere Deponien und Altab
lagerungen, bei denen die Ablagerungskörper mit Wasser bedeckt sind oder mit
Wasser bedeckt werden sollen. In einem wichtigen Anwendungsfall geht es um
die Verhinderung oder Verminderung des Austritts von Ammoniak in gasförmiger
oder gelöster Form.
Zur Deponierung von Aschen, Schlämmen, Abprodukten und anderen Abfällen
wurden oftmals vom Bergbau hinterlassene Hohlformen in der Landschaft genutzt,
z. B. Tagebaurestlöcher. In vielen Fällen ist dabei eine Deponierung der genannten
Stoffe in einer Weise erfolgt, die heutigen Ansprüchen an den Schutz des Grund
wassers und anderer Schutzgüter nicht gerecht wird. Oftmals ist der Fall zu beob
achten, daß Ablagerungskörper in die bergbauliche Hohlform verbracht wurden,
als noch Sümpfungsmaßnahmen zur Wasserhaltung betrieben und der Grund
wasserspiegel somit künstlich niedrig gehalten wurde.
Nach Beendigung des Verbringens der Stoffe wurden die Sümpfungsmaßnahmen
eingestellt, der Grundwasserspiegel stellt sich auf ein wesentlich höheres neues
Niveau ein und setzt den Ablagerungskörper oder Teile davon unter Wasser. Wenn
die abgelagerten Stoffe Substanzen enthalten, die wasserlöslich oder mit Wasser
transportierbar sind und eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften des
Grundwassers oder anderer Gewässer besorgen lassen, besteht oftmals Anlaß,
Sanierungsmaßnahmen für den Ablagerungskörper vorzusehen.
Für derartige Sanierungsmaßnahmen an "normalen" Deponien (d. h. solchen, die
nicht in bergbaulichen Hohlformen angelegt/abgelagert wurden) und anderen
kontaminierten Standorten sind sehr verschiedenartige Ansätze bekannt. So kann
man versuchen, den Ablagerungskörper nachträglich gegenüber seiner Umgebung
abzudichten, um damit den Transport von Stoffen durch strömendes Sickerwasser
aus dem Ablagerungskörper in die Umgebung zu unterbinden. Für diesen Zweck
sind Spund-, Schmal- und Schlitzwandverfahren, Unterfahrungen und Untergrund
injektagen bekannt.
Einige dieser Verfahren arbeiten neben der reinen Dichtungsschicht aus wasser
undurchlässigem Material auch noch mit zusätzlichen Filterschichten, die in dem
Rest-Sickerwasserstrom, der die Dichtungsschicht durchdringen kann, eine weitere
Verminderung der Schadstoff-Frachten bewirken soll (siehe DE 35 05 076 A1,
DE 36 16 380 A1, DE 37 17 884 A1, DE 40 05 839 A1, DE 43 13 931 A1).
Speziell im Fall einer Ablagerung in einer offenen bergbaulichen Hohlform unter den
Randbedingungen eines Grundwasserzustroms aus dem benachbarten Gebirge und
eines großen hydraulischen Potentialgefälles sind jedoch Situationen anzutreffen,
bei denen eine vollständige Einkapselung/Umschließung des Ablagerungskörpers,
besonders seine horizontale Abdichtung an der Deckfläche, auf Probleme stößt, da
sich durch die großen hydraulischen Potentialunterschiede zwischen Wasserstän
den im benachbarten Gebirge und der gesümpften Hohlform Liegenddrücke unter
dieser horizontalen Dichtung aufbauen würden, die zu einer schnellen Zerstörung
derselben führen (sog. Liegenddurchbruch oder hydraulischer Grundbruch) und
damit die Unwirksamkeit der Dichtungsschicht bewirken würden.
Von spezieller Relevanz ist das Problem des Auswaschens oder Austrages von
Schadstoffen aus Deponien in bergbaulichen Hohlformen dann, wenn in einer nur
teilverfüllten bergbaulichen Hohlform über dem Ablagerungskörper eine Flutung mit
Wasser erfolgen soll, um so einen See oder ein anderes Oberflächengewässer
entstehen zu lassen.
Ziel der Erfindung war es daher, daß ein See vor einem Schadstoffeintrag aus dem
am späteren Seegrund gelegenen Ablagerungskörper geschützt werden muß, um
eine bestimmte Mindestwassergüte im See gewährleisten zu können.
Deshalb bestand die Aufgabe darin, ein Verfahren zu entwickeln, den Austritt von
Schadstoffen aus der Deponie bzw. dem Ablagerungskörper durch geeignete
Maßnahmen zu verhindern oder zu vermindern.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß man die Deponie bzw. den
Ablagerungskörper vollständig oder teilweise mit einer Filterschicht umgibt, die
selektiv die Schadstoffe zurückhält oder deren Weitertransport verzögert, andere
Stoffe aber passieren läßt.
Unter einer Deponie sind in diesem Zusammenhang sowohl in Betrieb befindliche
oder bereits stillgelegte Anlagen zur Abfallentsorgung zu verstehen, als auch
kontaminierte Standorte, z. B. von Industrieanlagen oder von nicht mehr genutzten
militärischen Einrichtungen.
Der Ablagerungskörper ist der spezielle Teil der Deponie, der ein abgrenzbarer
Bereich der Erdkruste ist, der durch Schadstoffe verunreinigt ist. Das können abge
lagerte Abfälle in ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen, in den Untergrund versickerte
Schadstoffe aus Lagerbereichen wassergefährdender Stoffe u. a. sein.
Die Filterschicht soll hydraulisch durchlässig sein, d. h. die strömenden Flüssigkeiten
(in der Regel Wasser) passieren lassen, jedoch die mit der Flüssigkeit transportier
ten Schadstoffe zurückhalten. Dabei ist es unerheblich, auf welchen physikalischen,
chemischen oder biologischen Prinzipien dieser Rückhalt der Schadstoffe basiert. Es
kommen zu diesem Zweck zum Beispiel alle Adsorptionsmittel in Frage, die eine
Rückhaltung bestimmter Stoffe durch sorptive Prozesse ermöglichen. Grundgedanke
ist hierbei, daß nicht jeder Flüssigkeitsaustrag aus dem Ablagerungskörper
unterbunden werden muß, sondern nur der Austrag von in der Flüssigkeit gelösten
oder mit der Flüssigkeit transportierten Schadstoffen.
Die Filterschicht sollte eine solche Schichtdicke haben, daß sie die in der Deponie
bzw. dem Ablagerungskörper enthaltenen Schadstoffe beim Austreten vollständig
aufnehmen kann. Dabei berechnet man die notwendige Schichtdicke nach der ge
wünschten bzw. notwendigen Rückhaltekapazität für die Schadstoffe, die durch
geeignete Erkundungsmaßnahmen des Ablagerungskörpers (Feststellung von Art,
Konzentration und Gesamtmasse der Schadstoffe) zu ermitteln ist. So wird die
insgesamt zurückzuhaltende Schadstoffmenge festgestellt und anschließend aus
der Schüttdichte und der nutzbaren Kapazität des Materials der Filterschicht die
notwendige Schichtdicke ermittelt. Zweckmäßig bestimmt man die nutzbare
Kapazität des zu verwendenden Materials der Filterschicht in Vorversuchen unter
realen Bedingungen, also mit den Flüssigkeiten aus dem Ablagerungskörper.
Zweckmäßig wird über und/oder unter der Filterschicht eine wasserdurchlässige
Schicht aus rolligem Material angeordnet. Dazu eignet sich beispielsweise Kies, also
für Flüssigkeiten gut durchlässiges Material. Diese Schicht dient u. a. auch der
Schaffung weitgehend einheitlicher Druck- und Strömungsverhältnisse unter der
später aufzutragenden Filterschicht; sie hat Sauberkeits-, Ausgleichs- und Drainage
funktionen. Auf diese Schicht aus rolligem Material bringt man die Filterschicht in
geeigneter Körnung und Schichtdicke auf.
Erfindungsgemäß wird die Deponie bzw. der Ablagerungskörper durch die Filter
schicht vollständig oder teilweise umgeben. Eine übliche und zweckmäßige Aus
führungsform besteht darin, daß die Deponie bzw. der Ablagerungskörper horizontal
durch die Filterschicht bedeckt wird.
Die Schadstoffe können in Wasser gelöst sein oder mit dem Wasser transportiert
werden.
Ein bevorzugter Anwendungsfall liegt vor, wenn die Schadstoffe gasförmiger und/
oder in Wasser gelöster Ammoniak, insbesondere in Form gelöster Ammonium
ionen, sind.
Zu beseitigende Schadstoffe können aber auch Phenole oder phenolische
Verbindungen oder Mineralölphasen sein.
Handelt es sich bei dem zurückzuhaltenden Schadstoff um Ammoniumionen, die
durch einen Wasserzustrom aus dem Ablagerungskörper ausgewaschen (entweder
allein oder gemeinsam mit anderen Stoffen) und in den See oder in ein anderes
Gewässer eingetragen werden, so ist zur Schadstoffrückhaltung in der Filterschicht
prinzipiell jeder Stoff geeignet, welcher selektiv die Ammoniumionen zurückhält,
andere (unschädliche) Stoffe jedoch mehr oder weniger ungehindert passieren läßt.
Für diesen Zweck sind besonders Filterschichten aus natürlich vorkommenden oder
künstlich erzeugten Oxiden oder Mischoxiden aus Silizium und/oder Aluminium
geeignet.
Als Oxide oder Mischoxide kommen vorzugsweise anorganische Ionenaustauscher
in Frage, die eine Selektivität für das Ammoniumion besitzen. Als solche Ionenaus
tauscher werden vorzugsweise Zeolithe gewählt, die entweder als natürliche
Mineralien bergmännisch gewonnen werden oder die künstlich durch Synthese
prozesse erzeugt werden.
Als für Ammoniumionen besonders geeigneter Zeolith kommt insbesondere der
natürlich vorkommende Zeolith Clinoptilolith in Frage.
Geeignet sind auch die synthetischen Zeolithe F und W (DE 21 56 471). Bei den
organischen Polymeren gibt es ebenfalls Ionenaustauscher mit spezieller Selektivi
tät für das Ammoniumion.
Obwohl die grundsätzliche Eignung dieser Ionenaustauscher für die Entfernung von
Ammoniumionen bekannt ist, war nicht vorauszusehen, daß eine Filterschicht unter
den natürlichen Bedingungen einer Deponie für diesen Zweck geeignet ist.
Ein bevorzugtes Material für die Filterschicht ist auch Aktivkohle; sie ist
insbesondere zur Beseitigung von Phenolen und phenolischen Verbindungen
geeignet.
Ein spezieller Anwendungsfall des erfindungsgemäßen Verfahrens liegt vor, wenn
keine vollständige Zurückhaltung von Schadstoffen notwendig oder gewünscht ist,
sondern lediglich eine kontrollierte Freisetzung oder zeitliche Verzögerung des
Übertritts des Schadstoffs in den See oder ein anderes Gewässer. Dies ist speziell
dann sinnvoll, wenn der See vom Typ her ein durchströmtes Gewässer ist, also ein
kontinuierlicher Austrag von Seewasser und damit auch des Schadstoffes möglich
ist. In diesem Fall kann man die Filterschicht keilförmig aufbauen und somit er
reichen, daß nach und nach Schadstoffe in den See eintreten können und dann
durch den Abfluß kontinuierlich ausgetragen werden. Den Schadstoffübertritt kann
man dabei so gestalten, daß eine akzeptable Wasserqualität im See und im Vor
fluter gewährleistet wird.
Die beschriebenen Verhältnisse sind beispielhaft in den beigefügten Fig. 1 und
2 dargestellt.
Fig. 1 zeigt den Ausgangszustand einer gesümpften bergbaulichen Hohlform mit
einer darin befindlichen Deponie. Die Geländeoberfläche (1) senkt sich gegenüber
der Umgebung tief ein. Im Inneren der Hohlform befindet sich ein (optionaler) Körper
(5) aus bergbaulichem Abraum sowie der Ablagerungskörper der Deponie (6),
welcher auf dem Körper (5) aufliegt. Über dem Ablagerungskörper (6) kann sich ein
freier, gesümpfter Wasserkörper (7) mit einem Wasserspiegel (11) befinden, dessen
konstante Höhe durch Abpumpen von Wasser (12) gesichert werden kann. In der
Umgebung der gesümpften Hohlform bildet sich ein Grundwasserströmungsfeld aus,
welches in der Regel eine trichterförmige Grundstruktur hat. Die Grundwasserober
fläche (2) bewirkt durch ihren Höhenunterschied gegenüber dem gesümpften
Wasserspiegel (11) in der Hohlform einen permanenten Grundwasserzustrom zum
Innern der Hohlform hin, welcher durch die Potentiallinien (3) und Stromlinien (4) der
Grundwasserströmung dargestellt ist.
Fig. 2 stellt die Situation der bergbaulichen Hohlform mit der darin befindlichen
Deponie dar, nachdem die in der vorliegenden Erfindung beschriebenen Maßnahmen
erfolgt sind. Auf den Ablagerungskörper (6) der Deponie wurde eine Sauberkeits-,
Filter- oder Drainageschicht (8) aufgebracht, und auf dieser Schicht ist die eigentliche
Filterschicht (9) zur Schadstoffrückhaltung angeordnet. Das verbleibende Volumen
der bergbaulichen Hohlform ist mit Wasser aufgefüllt (10), so daß ein See entstanden
ist, der hier einen Wasserspiegel (11) nur wenig unter Geländeoberfläche aufweist.
Das Grundwasserströmungsfeld hat sich neu geordnet. Die Grundwasseroberfläche
(2) hat sich wesentlich höher eingestellt als im gesümpften Ausgangszustand, der
See und die Deponie werden nach wie vor durch Grundwasser angeströmt, hier durch
Potentiallinien (3) und Stromlinien (4) dargestellt.
1
Geländeoberfläche der bergbaulichen Hohlform
2
Oberfläche des Grundwassers
3
Potentiallinie der Grundwasserströmung
4
Stromlinie der Grundwasserströmung
5
Liegend-Kippe (bergbaulicher Abraum), optional
6
Ablagerungskörper (Asche, Schlämme, Abfälle usw.)
7
Wasserkörper mit Zwangswasserhaltung
8
Drainage-Filter-Druckausgleichsschicht aus rolligem Material
9
Filterschicht zur Schadstoffrückhaltung
10
Wasserkörper in der gefluteten bergbaulichen Hohlform
11
Wasserspiegel
12
Abfluß aus der gesümpften bergbaulichen Hohlform (gepumpt)
13
neugeschüttete Böschung, optional
Claims (11)
1. Verfahren zur Verhinderung oder Verminderung des Austrages von Schadstoffen
aus Deponien, dadurch gekennzeichnet, daß die Deponie bzw. der Ablagerungs
körper mit einer Filterschicht vollständig oder teilweise umgeben wird, die selektiv
die Schadstoffe zurückhält oder deren Weitertransport verzögert.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Filterschicht eine
solche Schichtdicke erhält, daß sie die in der Deponie bzw. im Ablagerungskörper
enthaltenen Schadstoffe beim Austreten vollständig aufnehmen kann.
3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß über und/oder
unter der Filterschicht eine wasserdurchlässige Schicht aus rolligem Material
angeordnet ist.
4. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Deponie bzw.
der Ablagerungskörper horizontal durch die Filterschicht bedeckt ist.
5. Verfahren nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schadstoffe
in Wasser gelöst sind oder mit dem Wasser transportiert werden.
6. Verfahren nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schadstoffe
gasförmiger und/oder in Wasser gelöster Ammoniak, insbesondere in Form gelöster
Ammoniumionen, sind.
7. Verfahren nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schadstoffe
Phenole oder phenolische Verbindungen sind.
8. Verfahren nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß als Filterschicht
ein natürlich vorkommendes oder künstlich erzeugtes Oxid oder Mischoxid aus
Silizium und/oder Aluminium zum Einsatz kommt.
9. Verfahren nach Anspruch 1 bis 6 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß als Filter
schicht ein Zeolith verwendet wird.
10. Verfahren nach Anspruch 1 bis 6 und 8 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß als
Filterschicht das Mineral Clinoptilolith verwendet wird.
11. Verfahren nach Anspruch 1 bis 5 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß als
Filterschicht Aktivkohle zum Einsatz kommt.
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19647901C2 (de) | 2001-05-10 |
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