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DE19647854A1 - Profilzylinder mit mindestens zwei Schließnasen - Google Patents

Profilzylinder mit mindestens zwei Schließnasen

Info

Publication number
DE19647854A1
DE19647854A1 DE1996147854 DE19647854A DE19647854A1 DE 19647854 A1 DE19647854 A1 DE 19647854A1 DE 1996147854 DE1996147854 DE 1996147854 DE 19647854 A DE19647854 A DE 19647854A DE 19647854 A1 DE19647854 A1 DE 19647854A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
profile
cylinder
profile cylinder
lock
alarm system
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE1996147854
Other languages
English (en)
Inventor
Eduard Schindler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from DE1995118491 external-priority patent/DE19518491C2/de
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE1996147854 priority Critical patent/DE19647854A1/de
Publication of DE19647854A1 publication Critical patent/DE19647854A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B9/00Lock casings or latch-mechanism casings ; Fastening locks or fasteners or parts thereof to the wing
    • E05B9/04Casings of cylinder locks
    • E05B9/045Modular casings for adjusting the length of cylinder locks
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B45/00Alarm locks
    • E05B45/06Electric alarm locks
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B63/00Locks or fastenings with special structural characteristics
    • E05B63/14Arrangement of several locks or locks with several bolts, e.g. arranged one behind the other
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B45/00Alarm locks
    • E05B45/06Electric alarm locks
    • E05B2045/0695Actuation of a lock triggering an alarm system, e.g. an alarm system of a building

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Burglar Alarm Systems (AREA)
  • Lock And Its Accessories (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Profilzylinder für abzusichernde Zugangsbereiche, insbesondere Zugangstüren gemäß Patentanmeldung 195 18 491.2. Die Erfindung betrifft außerdem ein Verfahren zum Steuern einer elektrischen oder elektronischen Alarmanlage oder Teilen davon gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 11.
Profilzylinder für abzusichernde Zugangsbereiche sind in einer Vielzahl von Ausführungs­ formen bekannt. Derartige Profilzylinder werden dabei regelmäßig beispielsweise an Zu­ gangstüren an Gebäuden, Wohnungen und dergleichen eingesetzt. Sie dienen der Absiche­ rung gegen unbefugtes Betreten des Zugangsbereiches und weisen hierzu eine Vielzahl von Sicherungseinrichtungen wie Stiftzuhaltungen und - gegen die Zerstörung bzw. das Entfer­ nen des gesamten Profilzylinders - Abzugsschutzvorrichtungen bzw. verschiedenartige als Aufbohrschutz dienende Einrichtungen auf.
Darüber hinaus besitzen diese Profilzylinder regelmäßig einen einzigen Schließbart, eine Schließnase oder eine Schließnocke, die zur Betätigung des Schloßriegels vorgesehen ist.
Neben dieser mechanisch wirkenden Sicherungsvorrichtung sind zur Absicherung von Zu­ gangsbereichen auch eine Vielzahl von elektrischen oder elektronischen Alarmsicherungssy­ stemen bzw. Alarmanlagen bekannt.
Beim Einschalten oder Scharfschalten derartiger Alarmanlagen wird zwischen der Schärfung "intern" und "extern" unterschieden. Die interne oder auch Anwesenheitssicherung wird dann vorgenommen, wenn sich im Zugangs- oder Sicherungsbereich Personen befinden. Hierdurch kann die Auswerteelektronik der Zentrale der Alarmanlage Teile des Sicherungsbereiches passivschalten und etwaige dort vorhandene Bewegungsmelder oder auch Fensteröffnungskontakte werden von der Auswerteelektronik ausgeblendet, d. h. diese Vorrichtungen lösen dann keinen Alarm aus.
Die angesprochene "externe" oder Abwesenheitssicherung wird dann vorgenommen, wenn sich im abzusichernden Bereich oder Zugangsbereich keine Personen befinden, wobei das Scharfschalten der Alarmanlage regelmäßig über ein sog. Blockschloß an der letzten Zu­ gangstüre des Sicherungsbereiches vorgenommen wird.
Die Funktion dieses Blockschlosses ist dabei derart, daß das Scharfschalten der Alarmanlage über das Blockschloß ausgeführt wird, das einen dem Schloßriegel des Schlosses der Türe vergleichbaren Schloßriegel aufweist. Es ist dies deshalb erforderlich, da damit Fehlalarme der Alarmanlage vermieden werden können, da sich die abzusichernde Türe bei eingeschal­ teter Alarmanlage vom legitim in den Sicherungsbereich eintretenden Benutzer nicht öffnen läßt und mit dem Öffnen des Schloßriegels des Blockschlosses gleichzeitig die scharfge­ schaltete Alarmanlage ausgeschaltet wird.
Wie leicht ersichtlich, ist es dabei erforderlich, auch bei der Verwendung dieses Block­ schlosses zwischen der Anwesenheitssicherung und der Abwesenheitssicherung zu unter­ scheiden. Ohne eine derartige Unterscheidung würde nämlich beim Herbeiführen der Anwe­ senheitssicherung von innerhalb des Sicherungsbereiches der gesamte Sicherungsbereich von der Alarmanlage ausgewertet werden, was Fehlalarme zur Folge hätte.
Hierbei kann die Anwesenheitssicherung durch einen Schalter, Taster, Schlüsselschalter oder eine Kodierung, ein abgesetztes Bedienteil oder dergleichen an der Zentrale der Alarm­ anlage oder auch an sonstiger beliebiger, innerhalb des Sicherungsbereiches angeordneter Stelle, die mit der Alarmanlage funktionell in Verbindung steht, erfolgen. Nach der Herbei­ führung der Anwesenheitssicherung ist es möglich, zum Ausschalten der An­ wesenheitssicherung einen entsprechenden umgekehrten Vorgang an den vorerwähnten Schaltelementen durchzuführen oder die Anwesenheitssicherung durch ein kurzes Scharf- /Unscharfschalten am Blockschloß zu beenden.
Es macht dies deutlich, daß das bekannte Blockschloß funktionell mit einer zusätzlichen Auswerteelektronik - beispielsweise in der Alarmzentrale - für die Unterscheidung Anwesenheitssicherung-Abwesenheitssicherung zusammenwirken muß und aufgrund der oben geschilderten Zwangsläufigkeit, das heißt also der Vermeidung von Fehlalarmen einen zum in der Türe ohnehin vorhandenen Schloßriegel zusätzlichen Schloßriegel aufweisen muß.
Auch ist die Anordnung des bekannten Blockschlosses an der Zugangstüre des Zugangs- oder Sicherungsbereiches aufwendig, da bei nachträglichem Einbau des Blockschlosses in die Türe eine Aufnahmeöffnung in die Türe eingebracht werden muß und auch eine entsprechende Öffnung in dem Türrahmen angebracht werden muß, in welche der Schloßriegel des Blockschlosses eingreift.
Es macht dies deutlich, daß einerseits das bekannte Blockschloß aufwendig und damit teuer ist und darüber hinaus der Einbau des Blockschlosses mit der Anbringung einer Öffnung im Türrahmen oder einem entsprechenden Schließblech mit großem Aufwand verbunden ist.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung daher zur Be­ seitigung der geschilderten Nachteile die Aufgabe zugrunde, einen Profilzylinder zu schaf­ fen, der neben der Funktion der Betätigung des Schloßriegels Schalt- und Steuerungsaufga­ ben für eine elektrische oder eine elektronische Alarmanlage oder Teile davon ausführen kann. Desweiteren soll der Profilzylinder so ausgebildet sein, daß bei Manipulationen am Außenzylinder ein zusätzlicher Sicherungsmechanismus mechanischen Schutz bietet. Außerdem soll ein verbessertes Verfahren zum Steuern einer elektrischen oder elektroni­ schen Alarmanlage oder Teilen davon geschaffen werden.
Die Erfindung weist zur Lösung dieser Aufgabe hinsichtlich des Profilzylinders die im An­ spruch 1 angegebenen Merkmale auf. Vorteilhafte Ausgestaltungen hiervon sind in den weiteren Ansprüchen beschrieben. Die Erfindung weist außerdem zur Lösung dieser Auf­ gabe hinsichtlich des Verfahrens die im Anspruch 11 angegebenen Merkmale auf. Vorteil­ hafte Verfahrensausgestaltungen sind in den weiteren Ansprüchen beschrieben.
Der Erfindung liegt der wesentliche Gedanke zugrunde, die bei der Absicherung des Zu­ gangs- oder Sicherungsbereiches eines Gebäudes notwendigen Betätigungsvorgänge dadurch sowohl hinsichtlich des Betätigungsaufwandes als auch hinsichtlich des Installationsaufwan­ des der Einrichtung deutlich zu verringern, indem ein in die ohnehin an jeder Türe zur Auf­ nahme des Profilzylinders passender Profilzylinder eingesetzt wird, der sowohl die erforder­ lichen mechanischen als auch elektrischen oder elektronischen Betätigungsvorgange aus­ führt. Gleichzeitig soll bei Manipulationen am Profilzylinder von außen eine mechanische Sicherungsvorrichtung den Profilzylinder vor Manipulationen zusätzlich sichern, indem die Zugriffs- oder Manipulationsöffnung versperrt wird.
Erfindungsgemäß ist daher ein Profilzylinder für abzusichernde Zugangsbereiche, insbeson­ dere Zugangstüren, an Gebäuden vorgesehen mit einem Gehäuse, einem Zylinderkern und mindestens einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugtes Betätigen eines Schließbartes, wobei der Profilzylinder gemäß der Erfindung mindestens zwei Schließbarte besitzt und wobei der Profilzylinder eine Führungsnut aufweist, in welcher ein mechanisches Siche­ rungselement beweglich gehaltert ist.
Die Schließbarte oder auch Schließnasen bzw. Schließnocken führen daher über den in den Zylinderkern einzuführenden Schlüssel sowohl die mechanische Betätigung des Schloßrie­ gels als auch Steueraufgaben der elektrischen oder elektronischen Alarmanlage aus.
Hierdurch ist der wesentliche Vorteil erzielt, daß das bekannte Blockschloß nicht mehr ein­ gesetzt werden muß und somit einerseits der Betätigungsaufwand verringert wird, da nicht nacheinander der regelmäßig vorhandene bekannte Profilzylinder zum eigentlichen Versper­ ren der Türe betätigt werden muß und dann zusätzlich noch das Blockschloß zum Scharf- oder Unscharfschalten der Alarmanlage. Auch wird hierdurch eine deutliche Verringerung des bei der Absicherung des Zugangsbereiches zu betreibenden Investitionsaufwandes er­ zielt, da das bekannte Blockschloß und das damit verbundene Nachbearbeiten der Türe ent­ fällt. Darüber hinaus wird auch der optische Eindruck der Zugangstüre nicht durch den Ein­ bau des zusätzlichen Blockschlosses beeinflußt.
Hierbei ist es möglich, daß die von dem zweiten Schließbart betätigten elektrischen oder elektronischen Teile einer Alarmanlage entweder von vorne herein innerhalb des Türblattes vorgesehen werden oder aber an der Türinnenseite, beispielsweise über ein kleines Gehäuse abgedeckt angeordnet werden können, so daß sich der zweite Schließbart in dieses Gehäuse hinein erstreckt und dort seine Schalt- und Steueraufgaben ausführt.
Hierzu ist es gemäß der Erfindung vorgesehen, daß die Schließbarte des Profilzylinders ent­ lang der Längsachse des Profilzylinders axial beabstandet sind. Es bedeutet dies mit anderen Worten, daß einer der mindestens zwei Schließbarte nach wie vor den Schloßriegel betätigt und der andere Schließbart - axial beabstandet zum ersten Schließbart angeordnet - die Schalt- und Steuerungsfunktionen ausführt.
Hierbei kann es von Vorteil sein, wenn die Schließbarte bezogen auf die Längsachse des Profilzylinders zueinander winkelig versetzt angeordnet sein können. Es ist dies beispiels­ weise dann von Vorteil, wenn der die Schalt- und/oder Steuerungsfunktion ausübende Schließbart auf ein Schaltteil, eine Schaltscheibe, ein Schaltgestänge oder ein anderes Funktionsteil wirkt, das beispielsweise innerhalb des Türblattes, das heißt also an einer Stelle vom Türrahmen entfernt angeordnet ist.
In Weiterbildung der Erfindung ist dabei möglich, daß mindestens einer der mindestens zwei Schließbarte etwa im Bereich seiner Mittelebene, das heißt also quer zur Längsachse des Profilzylinders, zur Bildung mindestens zwei unabhängig voneinander betätigbarer Schließ­ bartteile geteilt ausgebildet ist.
Durch diese vorteilhafte Ausbildung ist es beispielsweise möglich, den ungeteilten der zwei Schließbarte zur Betätigung des Schloßriegels einzusetzen, während der geteilte Schließbart einerseits zum Schalten und/oder Steuern der Alarmanlage oder Teilen davon eingesetzt wird und andererseits - aufgrund seiner Teilung - Sonderfunktionen ausführen kann.
Diese Sonderfunktionen sind dabei beispielsweise das Schalten und/oder Steuern der Alarm­ anlage zur Herbeiführung der Anwesenheitssicherung, da in diesem Fall in den Zylinderkern des Profilzylinders der Schlüssel von der Innenseite der Türe, das heißt also von innerhalb des Sicherungsbereiches eingeführt wird und damit ein Schließbartteil des geteilten Schließ­ bartes die Internschärfung bewirkt, während bei der Betätigung des Profilzylinders durch einen Schlüssel im Zylinderkern von außerhalb des Sicherungsbereiches, das heißt also der Zugangstüre von außen, eine Betätigung des einen Schließbartteiles des geteilten Schließ­ bartes nicht durchführbar ist und somit eine Abwesenheitssicherung herbeiführbar ist.
Die Betätigung geschieht dabei ganz allgemein derart, daß unabhängig, ob der Zylinderkern von innen her oder von außen her betätigt wird, derjenige Schließbart, welcher dem Schloß­ riegel funktionell zugeordnet ist, betätigt wird und dann eine Betätigung der Schließbartteile des geteilten Schließbartes in Abhängigkeit von der Seite des Einführens des Schlüssels in den Zylinderkern stattfindet. Hierdurch ist es in vorteilhafter Weise möglich, die Anwesen­ heitssicherung durch Einstecken des Schlüssels in den Zylinderkern von innerhalb des Zugangsbereiches her und durch eine einmalige Drehung des Schlüssels den Schloßriegel durch den dem Schloßriegel zugeordneten Schließbart zu betätigen, wobei gleichzeitig über eine im Bereich des zweiten Schließbartes oder des geteilten zweiten Schließbartes vorgese­ hene Schalteinrichtung die Betätigung abtasten kann, so daß erfaßt wird, daß der Schloßrie­ gel betätigt wurde. Der durch den von innen eingesteckten Schlüssel betätigte Schließbart kann damit eine Steuer- oder Schaltfunktion an die Alarmanlage abgeben derart, daß der Zugangsbereich von innen abgesperrt wurde, also eine Anwesenheitssicherung herbeigeführt werden soll.
Mit der zweiten Umdrehung des von innen her eingeführten Schlüssels wird dann die zweite Stufe des Schloßriegels ausgefahren und im Bereich des zweiten Schließbartes die "Intern- Schärfung", also die Anwesenheitssicherung herbeigeführt.
Hierdurch ist es ermöglicht, durch die erste Umdrehung des von innen her eingesteckten Schlüssels die Türe zu versperren und mit der zweiten Drehung die Anlage "intern" scharf­ zuschalten. Im Falle einer Störung, das heißt also beispielsweise eines im Absicherungsbe­ reich liegenden geöffneten Fensters, ist es möglich, einen Hubmagneten oder eine Warnein­ richtung vorzusehen, der das Drehen des Schlüssels verhindert oder einen Warnton abgibt. Eine - ansonsten üblicherweise vorhandene - Alarmverzögerung für die Meldelinie, in der die Zugangstüre eingeschleift ist, ist damit nicht mehr erforderlich, ein bei Anwesenheit ausgeführter Einbruchsversuch wird sofort von der Alarmanlage gemeldet.
Erfindungsgemäß wird unter dem Begriff der ersten und/oder zweiten Umdrehung oder Drehung des von innen oder außen eingesteckten Schlüssels die volle Umdrehung um 360° der Schließbärte oder Schließnasen bzw. Mitnehmer und dabei das Ausfahren des Schlossriegels oder das Betätigen der Falle verstanden. Dabei wird zwischen eintourigen und zweitourigen Schlössern unterschieden. Bei eintourigen Schlössern, erfolgt die Verschließung nur mit 1 Drehung, bei zweitourigen Schlössern die Verschließung mit 2 Umdrehungen. Die Schärfung einer Alarmanlage kann auch so ausgeführt sein, daß im Anschluß nach einer ordentlichen Verschließung durch den von innen bzw. außen eingesteckten Schlüssel im Anschluß an die 1. oder 2. Umdrehung durch eine weitere 1/4 bis 1/2 Umdrehung die Alarmanlage geschärft wird. Dabei ist es nicht unbedingt notwendig, den Schloßriegel zu bewegen. Mit anderen Worten, zur Betätigung der Scharfschaltung oder Schalten von Anlagenteilen oder auch zusätzliche Verriegelungseinrichtungen sind nicht 1 oder 2 vollständige Umdrehungen der Schließbärte und dabei das Betätigen des Schloßriegels notwendig, sondern die gewünschte Funktion kann auch durch 1/4 bis 1/2 Umdrehung bzw. dazwischenliegende Drehwinkel der Schließbärte realisiert werden.
Mit den zusätzlichen Schließbärten besteht auch die Möglichkeit, weitere mechanische Verriegelungseinrichtungen an einer Türe zu betätigen (Querriegelschloß).
Wenn die "intern" geschärfte Alarmanlage von außen her aufgesperrt wird, wird bereits durch die erste Schlüsselumdrehung die Scharfstellung der Alarmanlage aufgehoben, so daß ein Fehlalarm nicht mehr möglich ist.
Dies führt außerdem zu dem Vorteil, daß bei "Intern"-Schärfung der Alarmanlage in be­ kannter Weise, das heißt also an einer von der Zugangstüre entfernten Stelle, ein Fehlalarm bei der Verwendung des erfindungsgemäßen Profilzylinders nicht mehr möglich ist, da durch das Aufsperren der Türe die Alarmanlage automatisch unscharf geschaltet wird.
Die angesprochene Abwesenheitssicherung wird in ähnlicher Weise herbeigeführt, allerdings mit einem in den Profilzylinder von außen her eingeführten Schlüssel, so daß mit der ersten Umdrehung des Schlüssels der dem Schloßriegel zugeordnete Schließbart den Schloßriegel in die erste verriegelnde Stellung überführt und der zweite Schließbart eine Schalteinrichtung betätigen kann, die erkennt, daß der Schloßriegel betätigt wurde. Mit der zweiten Umdrehung des von außen her eingeführten Schlüssels wird der Schloßriegel in seine weiter ausgefahrene Verriegelungsstellung gebracht und der zweite Schließbart kann eine Schalteinrichtung betätigen, mittels der festgestellt wird, daß die Abwesenheitssicherung herbeigeführt werden soll.
Im Falle eines geteilten zweiten Schließbartes bleibt der bei einer "Intern"-Schärfung betä­ tigte Schließbartteil passiv, da der Schlüssel in den Zylinderkern von außerhalb des Zugangsbereiches her eingeführt wurde, d. h. nur ein Teil des geteilten Schließbartes wird betätigt, nicht aber der für das "Intern"-Scharfschalten heranzuziehende Schließbartteil.
Das Unscharf-Schalten der Alarmanlage bei aktivierter Abwesenheitssicherung erfolgt durch das einfache Aufschließen des Profilzylinders. Mit der ersten Umdrehung der Schließbarte des Profilzylinders wird der Schloßriegel um eine Stufe zurückgefahren - die Türe ist immer noch versperrt -, die Alarmanlage ist aber bereits unscharf geschalten. Durch die zweite Umdrehung der Schließbarte wird der Schloßriegel in seine Ruhestellung bewegt, die Türe kann geöffnet werden, ein unbeabsichtigtes und einen Fehlalarm auslösendes Öffnen der Zugangstür zum Zugangsbereich ist nicht möglich.
Darüber hinaus wird der Vorteil erreicht, daß auch ein gewaltsames Zurückschieben des Schloßriegels die scharfgeschaltene Alarmanlage nicht unscharf schaltet, denn erst durch die legitime Betätigung des die Schaltfunktion ausübenden Schließbartes, das heißt durch die Betätigung des Zylinderkernes und damit des Schließbartes durch den Schlüssel, ist ein Unscharfschalten der Alarmanlage möglich.
Eine Hälfte des geteilten zweiten Schließbartes kann dabei in beiden Fällen, d. h. der Anwe­ senheitssicherung und der Abwesenheitssicherung zur Betätigung eines Schloßriegelstellungsdetektors eingesetzt werden, der erkennt, ob und daß der Schloßriegel betätigt wird.
Als zusätzliche mechanische Sicherung weist der Profilzylinder ein mechanisches Siche­ rungselement auf, welches in einer im Profilzylinder oder im Zylindergehäuse angeordneten Führungsnut beweglich gehaltert ist. Dieses mechanische Sicherungselement ist in seiner einfachsten Ausführung ein in die Führungsnut eingetauchtes Metallplättchen, einer Größen­ ausdehnung, die der des Profilzylinders entspricht. Dieses Metallplättchen kann im normalen Funktionsfall auf der Welle, die Außenzylinder und Innenzylinder funktionell miteinander verbindet aufliegen und wird durch Federkraft oder lediglich Schwerkraft in dieser Lage fi­ xiert. Das Sicherungselement kann ebenso in einer Nut im Zylindergehäuse geführt sein. Wesentlich für die Funktionalität ist, das die Welle beim Ziehen des Zylinders diesen Be­ reich freigibt, so daß das Sicherungselement in den Freiraum gleiten kann. Dieses mechani­ sche Sicherungselement kann in unmittelbarer Nähe der Schließbarte, vorzugsweise vor und/oder nach dem ersten und/oder dem zweiten Schließbart angeordnet sein. Wird durch äußere Manipulation, also vom Außenzylinder her, dieser gewaltsam aus seiner Befestigung gezogen, so gleitet diese Funktionalwelle im Bereich unterhalb der Führungsnut auseinander und gibt einen Freiraum frei, in welchem das Sicherungselement sofort hineingleitet bzw. hineingedrückt wird. Dies hat den großen Vorteil, daß sofort die Öffnung zum Innenzylinder verschlossen wird und eine Manipulation von außen am Innenzylinder verhindert wird.
Erfindungsgemäß kann auch ein Profilzylinder für abzusichernde Zugangsbereiche, insbe­ sondere Zugangstüren, an Gebäuden vorgesehen sein, der zwei Profilzylinder, beispielsweise Profilhalbzylinder, mit jeweils einem Gehäuse, einem Zylinderkern und mindestens einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugtes Betätigen eines Schließbartes, aufweist, wobei die zwei Profilzylinder zur gleichzeitigen Betätigung der Zylinderkerne durch nur eine Schließeinrichtung funktionell gekoppelt und beabstandet zueinander angeordnet sind.
Als Schließeinrichtung dient hierzu ein zum legitimen Öffnen dienender Schlüssel, der ein handelsüblicher Schlüssel oder beispielsweise ein elektronischer Schlüssel oder dergleichen sein kann. Hierbei ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß jeder der beiden Profilzylinder mindestens einen Schließbart aufweist und die Schließbarte der beiden Profilzylinder bezo­ gen auf die Längsachse des so gebildeten Profilzylinders zueinander winkelig versetzt ange­ ordnet werden können.
Zur funktionellen Koppelung der beiden Profilzylinder ist eine die beiden Zylinderkerne verbindende Kraftübertragungseinrichtung vorgesehen, die hinsichtlich ihrer Länge, das heißt also hinsichtlich des axialen Abstandes zwischen den beiden Profilhalbzylindern ein­ stellbar, beispielsweise ablängbar ist.
Es kann aber auch eine andere beliebige Einrichtung zur Übertragung des auf auf den Zylin­ derkern des einen Profilzylinders durch den Schlüssel ausgeübten Moments zum anderen Profilzylinder vorgesehen werden. Dies kann beispielsweise eine biegsame oder eine Dop­ pelgelenkwelle sein aber auch eine Zahnradanordnung oder ein Zahnriemen, eine Zahn­ stange, eine Kette oder dergleichen.
Bei der funktionellen Kopplung von zwei Profilzylindern miteinander können mehrere me­ chanische Sicherungselemente vorgesehen sein, die in parallel zu nebeneinander angeord­ neten Führungsnuten im Profilzylinder sitzen. Sobald am äußeren Zylinder manipuliert wird und dieser unterhalb einer Führungsnut auseinandergleitet oder auseinanderbricht, werden diese Zwischenräume durch die Sicherungselemente verschlossen und erschweren ein Mani­ pulieren erheblich.
Der Weg des mechanischen Sicherungselementes innerhalb des durch die Führungsnut defi­ nierten Wellenbereiches wird durch geeignete elektronische und/oder mechanische Maß­ nahmen festgestellt und dadurch das gewaltsame Ziehen des Außenzylinders ermittelt.
Hierbei kann einer der beiden Schließbarte des so gebildeten Profilzylinders den Schloßrie­ gel betätigen, während der andere der mindestens zwei Schließbarte eine Schalt- oder Steuerungsfunktion für eine elektrische oder elektronische Alarmanlage oder Bauteile davon ausführen kann.
Auch hier ist es wiederum möglich, daß mindestens einer der mindestens zwei Schließbarte entlang seiner Mittelebene geteilt ausgebildet ist, um eine Unterscheidung bei der Absiche­ rung des Zugangsbereiches des Gebäudes in Anwesenheitssicherung und Abwesenheitssi­ cherung zu ermöglichen.
Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren ist zum Steuern einer elektrischen oder elektroni­ schen Alarmanlage oder Teilen davon zur Sicherung des Zugangs zu einem Gebäude ein Profilzylinder einer Zugangstüre zum Gebäude vorgesehen, wobei der Profilzylinder minde­ stens zwei Schließbarte aufweist, von denen mindestens einer einen Schloßriegel der Zu­ gangstüre betätigt und von denen mindestens ein anderer der mindestens zwei Schließbarte eine Schalt- oder Steuerungsfunktion für die Alarmanlage oder Bauteile davon ausführt.
Hierbei ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Alarmanlage oder Teile davon über einen der mindestens zwei Schließbarte passiv schaltbar ist, so daß eine Anwesenheitssicherung herbeiführbar ist.
Hierzu kann mindestens einer der mindestens zwei Schließbarte im Bereich seiner Mittel­ ebene geteilt ausgebildet sein derart, daß über ihn die Alarmanlage oder Teile davon passiv schaltbar ist.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Diese zeigt in:
Fig. 1 einen Profilzylinder gemäß der Erfindung in einer zweigeteilten Aus­ führungsform in perspektivischer Ansicht;
Fig. 2 den Profilzylinder in einem Teilschnitt in einer Türe eingebaut; und
Fig. 3 in einer schematischen Darstellung ähnlich derjenigen nach Fig. 2; und
Fig. 4 einen Profilzylinder in zweigeteilter Ausführungsform mit Nut und Sicherungselement; und
Fig. 5 einen Profilzylinder in zweigeteilter Ausführungsform mit Nut und Sicherungselement, wobei die Welle durch Manipulation aus dem Innenzylinder herausgezogen wurde.
Wie aus Fig. 1 der Zeichnung ersichtlich, weist der Profilzylinder 1 in der dargestellten Ausführungsform zwei Profilhalbzylinder 2, 3 auf, die über eine Welle 4 funktionell ge­ koppelt sind.
Diese funktionelle Koppelung bedeutet in diesem Fall, daß die jeweiligen Zylinderkerne 5, 6 durch die Welle 4 miteinander verbunden sind, so daß bei einer Betätigung eines der Zylin­ derkerne 5, 6 auch der jeweils andere Zylinderkern 5, 6 betätigt, das heißt gedreht, wird.
Mit der schlüsselbetätigten Drehung der jeweiligen Zylinderkerne 5, 6 werden die durch die Welle 4 und die Zylinderkerne 5, 6 gekoppelten Schließbarte 7, 8 betätigt.
In der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform des Profilzylinders weist der aus den Profil­ halbzylindern 2, 3 gebildete Profilzylinder 1 zwei Schließbarte 7, 8 auf.
Wie aus Fig. 2 der Zeichnung ersichtlich, welche nur einen Profilhalbzylinder zeigt, kann gemäß einer weiteren Ausführungsform des Profilzylinders 1 der Schließbart 7 oder 8 - in dargestelltem Ausführungsbeispiel der Schließbart 7 - an seiner Mittelebene 9, das heißt quer zur Längsachse des Profilhalbzylinders zur Bildung zweier Schließbarthälften 10, 11 geteilt ausgebildet sein.
Die Schließbarthälften 10, 11 stehen dabei in Wirkverbindung mit den nur schematisch dar­ gestellten Schaltgestängen 12, 13, die eine Schaltfunktion an der nicht dargestellten elektri­ schen oder elektronischen Alarmeinrichtung ausführen.
Der in Fig. 2 dargestellte Profilhalbzylinder 2 ist dabei an der Innenseite eines Zugangsbe­ reiches angeordnet, was durch einen nur schematisch dargestellten Türauschnitt 14 gezeigt ist.
Wird nun ein nicht dargestellter Schlüssel in den Profilhalbzylinder 2 von der Türinnenseite her eingeführt, so wird durch seine Drehung der in Fig. 1 dargestellte Schließbart 8 zur Be­ tätigung des Schloßriegels betätigt. Mit dieser Drehbewegung wird gleichzeitig die Schließ­ barthälfte 10 und die Schließbarthälfte 11 bewegt, so daß diese die Schaltgestänge 12, 13 betätigen. Die durch das Einstecken des Schlüssels in den im Sicherungsbereich liegenden Profilhalbzylinder 2 freigegebene Schließbarthälfte 11 kann über das Schaltgestänge 12 einen in Fig. 3 ersichtlichen Schalter 15 betätigen, so daß eine von diesem wiederum gesteu­ erte Alarmanlage erkennen kann, daß der Profilzylinder 1 von innerhalb des Sicherungsbe­ reiches aus betätigt wurde und nunmehr eine Anwesenheitssicherung durchgeführt werden soll.
Mit der Drehung des Schlüssels von innerhalb des Sicherungsbereiches aus wird auch die zweite Schließbarthälfte 10 betätigt, welche über das Schaltgestänge 13 einen in Fig. 3 dargestellten Mikroschalter 16 oder dergleichen schalten kann, damit erkannt werden kann, daß und ob der Schloßriegel betätigt wurde.
Mit der zweiten Umdrehung des in den Profilhalbzylinder 2 eingesteckten Schlüssels wird der in Fig. 1 dargestellte Schließbart 8 zur weiteren Betätigung des Schloßriegels betätigt, das heißt, der Schloßriegel wird weiter ausgefahren und gleichzeitig wird durch die Drehung der Schließbarthälfte 11 die nicht dargestellte Alarmanlage scharfgeschaltet, wodurch die Abwesenheitssicherung realisiert ist.
Der in Fig. 3 dargestellte Hubmagnet 17 dient als Sicherung derart, daß ein Scharfschalten der Alarmanlage nicht möglich ist, wenn eine Störung in der Meldeschleife vorliegt, das heißt also beispielsweise ein abzusicherndes Fenster geöffnet ist. In diesem Fall blockiert der Sperrstift 18 das zugeordnete Schaltgestänge, so daß die Schließbarthälfte 11 nicht gedreht werden kann und somit ein Scharfschalten der Alarmanlage nicht möglich ist.
Die beschriebene Anwesenheitssicherung wird aufgehoben, indem entweder der Profilzylin­ der 2 von innerhalb des Sicherungsbereiches her schlüsselbetätigt wird und damit die Alarm­ anlage in einem Vorgang umgekehrt zum soeben beschriebenen Vorgang unscharf ge­ schalten wird oder aber der in Fig. 1 dargestellte Profilzylinder 3 schlüsselbetätigt über die Welle 4 den Profilhalbzylinder 2 bzw. die dort - siehe Fig. 2 - angeordneten Schließbarthälf­ ten 10, 11 betätigt, so daß ein erstes Umdrehen des in den Profilhalbzylinder 3 eingesteckten Schlüssels für ein Unscharfschalten sorgt und die zweite Umdrehung des Schlüssels den nicht dargestellten Schloßriegel öffnet, so daß die Türe ohne Alarm auszulösen, geöffnet werden kann.
Wenn die Sicherungsstufe Abwesenheitssicherung gewünscht ist, wird ein nicht dargestellter Schlüssel in den Profilhalbzylinder 3 eingeführt und gedreht. Diese Drehung sorgt einerseits dafür, daß der Schließbart 8 den nicht dargestellten Schloßriegel betätigt und gleichzeitig die in Fig. 2 dargestellte Schließbarthälfte 10 betätigt, so daß diese über das Schaltgestänge 13 einen Mikroschalter betätigen kann, damit feststellbar ist, ob und daß der Schloßriegel betä­ tigt wird. Mit der zweiten Umdrehung des in den Profilhalbzylinder 3 eingeführten Schlüs­ sels wird einerseits der Schloßriegel weiter ausgefahren und andererseits durch die zweite Betätigung der Schließbarthälfte 10 das Schaltgestänge 13 zum "Extern"-Scharfschalten der Alarmanlage betätigt.
Hierbei ist es möglich, daß die beiden Schließbarthälften 10,11 des Profilzylinders 2 entwe­ der beim Einstecken des nicht dargestellten Schlüssels in den Profilzylinder 2 gekoppelt werden, das heißt also gemeinsam gedreht werden oder aber beim Einstecken des Schlüssels in den Profilzylinder 3 entkoppelt werden, das heißt also, die Schließbarthälfte 11 sich bei der Betätigung des in den Profilhalbzylinder 3 eingeführten Schlüssels nicht mitdreht. Hierzu kann zur Entkoppelung in der Welle 4 eine federbetätigte Kerneinrichtung vorgese­ hen sein.
Ganz allgemein kann die in Fig. 2 oder Fig. 3 dargestellte Schalteinrichtung also der Pro­ filzylinder 1 und die weiteren Bauteile - an Zugangstüren sowohl mit linkem Anschlag als auch an solchen mit rechtem Anschlag angeordnet werden. Hierbei findet lediglich eine Drehrichtungsumkehr des schlüsselbetätigten Zylinderkerns 5, 6 des Profilzylinders 1 zum Versperren/Aufsperren des Schloßriegels statt, so daß die Schaltgestänge 12, 13 zum Sper­ ren entweder nach unten (bei Linksanschlag) oder nach oben (bei Rechtsanschlag) betätigt werden und in entsprechend umgekehrter Weise beim Aufsperren.
Hinsichtlich vorstehend im einzelnen nicht näher erläuterter Merkmale der Erfindung wird im übrigen ausdrücklich auf die Ansprüche und die Zeichnung verwiesen.
Wie aus Fig. 4 ersichtlich weist der Profilzylinder 1 in der dargestellten Ausführungsform zwei Profilhalbzylinder 2 und 3 auf, die über die Welle 4 funktional gekoppelt sind. Der Profilhalbzylinder 3 weist vor dem Schließbart 8 eine Führungsnut 19 auf, in welcher ein Sicherungselement 20 in Form eines Metallblättchens beweglich gehaltert ist. Das Metall­ blättchen bzw. Sicherungselement ist nach einer hier nicht vollständig dargestellten Form so ausgebildet, daß es ein Verbindungselement zur Alarmanlage aufweist und bei Betätigung durch Manipulation am jeweiligen Zylinder das Sicherungselement in den jeweiligen Zylin­ der eintaucht, so daß der entstehende Freiraum, welcher durch die Welle im normalen Funk­ tionsfall verschlossen ist, sofort geschlossen wird und die Profilhalbzylinder nicht frei zu­ gänglich sind.
Der zusätzliche Weg, den das Sicherungselement zurücklegt, wenn es innerhalb der Nut be­ wegt wird, wird durch Verbindungselemente zur Alarmanlage übertragen und durch ge­ eignete mechanische und/oder Maßnahmen ausgewertet. Dies hat den Vorteil, daß eine Ma­ nipulation am Zylinder sofort festgestellt wird und die durch das Ziehen der Welle freige­ wordene Öffnung sofort verschlossen wird.
Fig. 5 zeigt einen Profilzylinder mit zwei Profilhalbzylindern 2 und 3. Die Welle 4 wurde durch Manipulation und Ziehen des Außenzylinders 2 in ihrer funktionellen Verbindung unterbrochen. Das Sicherungselement 20 ist innerhalb der Nut 19 in die entstandene Öff­ nung eingedrungen und hat diese verschlossen. Ein nicht gezeigtes Verbindungselement 1 hat den Weg des Sicherungselementes gemessen und funktionell an die Alarmanlage weiter­ gegeben. Diese signalisiert das gewaltsame Ziehen des Außenzylinders.

Claims (13)

1. Profilzylinder für abzusichernde Zugangsbereiche, insbesondere Zugangstüren an Gebäuden mit einem Gehäuse, einem Zylinderkern (5,6) und mindestens einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugtes Betätigen eines Schließbartes, mit minde­ stens zwei Schließbarten (7, 8) nach Patentanmeldung 195 18 491.2, dadurch gekennzeichnet, daß der Profilzylinder und/oder das Profilzylindergehäuse, eine Führungsnut auf­ weist, in welcher ein mechanisches Sicherungselement beweglich gehaltert ist.
2. Profilzylinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließbarte (7, 8) entlang der Längsachse des Profilzylinders (1) axial beab­ standet sind.
3. Profilzylinder nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließbarte (7, 8) bezogen auf die Längsachse des Profilzylinders (1) zu­ einander winkelig versetzt angeordnet sind.
4. Profilzylinder nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der mindestens zwei Schließbarte (7, 8) etwa im Bereich seiner Mittelebene (9) zur Bildung mindestens zweier unabhängig voneinander betätigbarer Schließbarthälften (10, 11) geteilt ausgebildet ist.
5. Profilzylinder für abzusichernde Zugangsbereiche, insbesondere Zugangstüren an Gebäuden, gekennzeichnet durch zwei Profilzylinder (2, 3) mit jeweils einem Gehäuse, einem Zylinderkern (5, 6) und mindestens einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugtes Betätigen eines Schließbartes (7, 8), wobei die zwei Profilzylinder (2, 3) zur gleichzeitigen Betätigung der Zylinderkerne (5, 6) durch eine Schließeinrichtung funktional gekoppelt und beabstandet zueinander angeordnet sind.
6. Profilzylinder für abzusichernde Zugangsbereiche, insbesondere Zugangstüren an Gebäuden nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch zwei Profilzylinder (2, 3) und/oder das Profilzylindergehäuse mit mindestens einer Führungsnut (19) in welcher mindestens ein mechanisches Sicherungselement (20) beweglich gehaltert ist.
7. Profilzylinder nach Anspruch 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der beiden Profilzylinder (2, 3) mindestens einen Schließbart (7, 8) aufweist und die Schließbarte (7, 8) der beiden Profilzylinder (2, 3) bezogen auf die Längsachse des so gebildeten Profilzylinders (1) zueinander winkelig versetzt anord­ bar sind.
8. Profilzylinder nach einem der Anspruch 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zur funktionellen Koppelung der beiden Profilzylinder (2, 3) eine die beiden Zy­ linderkerne (5, 6) verbindende Kraftübertragungseinrichtung (4) vorgesehen ist.
9. Profilzylinder nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der axiale Abstand zwischen den beiden Profilzylindern (2, 3) einstellbar ist.
10. Profilzylinder nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Schließbart (7, 8) zur Betätigung eines Schloßriegels vorgesehen ist, während mindestens ein anderer der mindestens zwei Schließbarte (7, 8) eine Schalt- oder Steuerungsfunktion für eine elektrische oder elektronische Alarmanlage oder Teile davon ausführt.
11. Verfahren zum Steuern einer elektrischen oder elektronischen Alarmanlage oder Teile davon zur Sicherung des Zugangs zu einem Gebäude, dadurch gekennzeichnet, daß zum Steuern der Alarmanlage ein Profilzylinder (1) einer Zugangstüre zum Ge­ bäude verwendet wird, wobei der Profilzylinder (1) mindestens zwei Schließbarte (7, 8) aufweist, von denen mindestens einer einen Schloßriegel der Zugangstüre betä­ tigt und von denen mindestens ein anderer der mindestens zwei Schließbarte (7, 8) eine Schalt- oder Steuerungsfunktion für die Alarmanlage oder Teile davon ausführt.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Alarmanlage oder Teile davon über einen der mindestens zwei Schließbarte (7, 8) passiv schaltbar ist.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der mindestens zwei Schließbarte (7, 8) im Bereich seiner Mit­ telebene (9) geteilt ist und über ihn die Alarmanlage oder Teile davon passiv schalt­ bar ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1840300A3 (de) * 2006-03-29 2008-05-28 David Brunskill Windows Limited Türschloss
DE102011008239A1 (de) 2011-01-10 2012-07-12 Bernd Rompel Blockiereinrichtung bzw. Vorrichtung zur Scharf-/Unscharfschaltung einer Alarm- bzw. Einbruchmeldeanlage mit Blockierung einer Verschluss-, Sperr-, Entsperr-, Betätigungs- oder Bedieneinrichtung unter Einhaltung der sogenannten Zwangsläufigkeit

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