DE19646715A1 - Leuchtmittelsockel - Google Patents
LeuchtmittelsockelInfo
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- Fastening Of Light Sources Or Lamp Holders (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft einen Leuchtmittelsockel
gemäß Anspruch 1, eine Anordnung aus mehreren derartigen
Sockeln nach Anspruch 17 sowie ein Verfahren zum Fixieren
und Kontaktieren eines Leuchtmittels in einem solchen Sockel
nach Anspruch 18.
Es sind Sockel aus Metallkappen für Lampen bekannt,
mit denen die Lampen in einer Fassung befestigt und mittels
eines Steckers an eine Stromzuführung angeschlossen werden.
Das Montieren und Kontaktieren eines solchen Sockels
erfordert mehrere getrennte Arbeitsschritte und ist von
einer nicht fachkundigen Person allein nicht zu bewältigen.
Darüber hinaus kann der Anschlußdraht der Lampe während der
Montage und Handhabung so stark belastet werden, daß die
Lampe selbst beschädigt wird oder eine zuverlässige
Kontaktherstellung nicht mehr möglich ist. Die bekannten
Sockel erlauben auch nicht, fertigungsbedingte
Ungenauigkeiten, wie zum Beispiel an den Schmelzbereichen
der Lampe, an denen die Anschlußkontakte herausgeführt
werden, ausreichend zu kompensieren. Herstellungsbedingte
Ungenauigkeiten treten insbesondere auch bei gebogenen
Leuchtstoffröhren in Form schwankender Schenkelweiten auf.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen
Leuchtmittelsockel verfügbar zu machen, der kostengünstig
herstellbar ist, ohne großen Aufwand auch vom Kunden selbst
an Ort und Stelle montiert werden kann und
herstellungsbedingte Ungenauigkeiten eines Leuchtmittels zu
kompensieren vermag.
Dieses technische Problem löst die Erfindung mit den
Merkmalen des Anspruchs 1.
Der erfindungsgemäße Sockel dient insbesondere der
mechanischen Stabilisierung, einer definierten
Positionierung eines Leuchtmittels sowie der zuverlässigen
elektrischen Verbindung des Leuchtmittels.
Hierzu weist der Sockel eine oder mehrere Kappen zur
Aufnahme wenigstens eines vorbestimmten, wenigstens einen
Anschlußkontakt aufweisenden Teils des Leuchtmittels auf,
wobei die Kappe derart bemessen ist, daß fertigungsbedingte
Toleranzen des Leuchtmittels ausgeglichen werden können.
Jeder Kappe ist wenigstens eine Kammer zur Aufnahme eines
Kontaktelementes zugeordnet, wobei das Kontaktelement derart
ausgebildet ist, daß es im eingesetzten Zustand mit dem
Anschlußkontakt eine elektrisch leitende Preßverbindung
bildet.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen sind in den
Unteransprüchen umschrieben.
Von der Kappe führt ein erstes Loch in die Kammer,
durch das der Anschlußkontakt, das ist vorteilhafterweise
ein Elektrodendraht, beim Einführen des Leuchtmittels
hindurchgesteckt wird. Um das Einfädeln des
Anschlußkontaktes des Leuchtmittels, zu erleichtern,
verjüngt sich die Querschnittsfläche der Kappe in
Einsetzrichtung des Leuchtmittels. Die Kontakt-Auf
nahmekammer verläuft in Bezug auf die Einsetzrichtung des
Leuchtmittels zweckmäßigerweise rechtwinklig und ist hinter
der Kappe angeordnet. Die Kammer kann als Durchgang
ausgebildet sein, oder verläuft nur teilweise durch den
Sockel.
Um den Elektrodendraht des Leuchtmittels beim
Kontaktieren und Handhaben gegen Belastungen, die bei den
bekannten Sockeln auftreten, zu schützen, weist die die
Kammer begrenzende Rückseite des Sockels ein zum ersten Loch
fluchtendes zweites Loch auf, wobei der Abstand zwischen den
Löchern derart bemessen ist, daß die während des Aufpressens
des Kontaktelements auftretenden Kräfte im wesentlichen von
dem Leuchtmittelsockel und nicht in das Leuchtmittel
geleitet werden. Auf diese Weise entsteht eine
formschlüssige Verbindung, welche sicherstellt, daß der
Elektrodendraht und damit das Leuchtmittel auch bei
mechanischen Erschütterungen, die beispielsweise während
eines Einsatzes in Kraftfahrzeugen auftreten, sicher
gehalten wird. Das zweite Loch wirkt vorteilhafterweise auch
als Amboß, wenn der aus dem Sockel herausragende Abschnitt
des Anschlußdrahtes abgeschnitten wird.
Zusammen mit der zwischen dem Kontaktelement und dem
Anschlußdraht bestehenden Preßverbindung gewährleistet der
erfindungsgemäße Sockel für viele Anwendungen eine hohe
mechanische Stabilität und sichere elektrische Verbindung
zum montierten Leuchtmittel.
Um das Kontaktelement beim Einsetzen gegen ein
Verkanten zu schützen und eine Friktion zwischen dem
Kontaktelement und der Kammer im wesentliche zu vermeiden,
weist diese Führungsrillen und/oder Führungsnuten auf, die
wenigstens teilweise in der Kammer verlaufen. Das
Kontaktelement selbst weist Vorsprünge auf, die beim
Einsetzen in die Kammer mit den jeweiligen Führungsnuten
zusammenwirken. Bei den Vorsprüngen kann es sich um
Ausprägungen handeln, die durch entsprechende Einprägungen
auf der gegenüberliegenden Seite des Kontaktelements
hervorgerufen werden.
Bei dem Kontaktelement handelt es sich vorzugsweise
um einen Kontaktstift, der an einem Ende in zwei
Kontaktschenkeln ausläuft, die im eingesetzten Zustand mit
dem Anschlußkontakt des Leuchtmittels eine Preßverbindung
bilden.
Das Kontaktelement weist Rastvorsprünge auf, die im
eingesetzten Zustand mit der Kammer derart zusammenwirken,
daß das Kontaktelement fest in der Kammer gehalten und gegen
ein unerwünschtes Herausziehen geschützt ist. Das
Kontaktelement kann auch als Schneid-Klemm-Kontakt
ausgebildet sein.
Sobald das Kontaktelement mit dem Anschlußkontakt des
Lichtmittels eine Preßverbindung bildet und die Position des
Leuchtmittels in Bezug auf den Sockel bzw. das
Kontaktelement festgelegt ist, wird ein Füllmaterial,
insbesondere eine dauerelastische Klebevergußmasse, durch
eine Öffnung in die Kappe eingefüllt. Bei der
Klebevergußmasse kann es sich um einen Hochtemperatur-Schmelz
kleber oder um ein mittels UV-Bestrahlung
aushärtbares Kunstharz handeln, dessen elastische
Eigenschaft zweckmäßigerweise so gewählt wird, daß
Vibrationen und andere externe Belastungen gegenüber dem
Leuchtmittel gedämpft werden. Damit ist ein ausreichender
Schutz des Leuchtmittels gegenüber Erschütterungen und
Vibrationen möglich.
An dem Sockel können Halte-, Führungs- und/oder
Rasteinrichtungen zum lösbaren Verbinden mit wenigstens
einem weiteren Sockel vorgesehen sein. Dabei können die
Sockel nebeneinander oder auch teilweise sternförmige
miteinander verbunden werden. Als Verbindungseinrichtungen
bieten sich u. a. schwalbenschwanzförmige Keile und
komplementär dazu geformte Aufnahmen an. Die Halte-,
Führungs- und/oder Rasteinrichtungen sind derart
dimensioniert, daß die Sockel ausreichend Spiel zueinander
aufweisen, um durch herstellungsbedingte Toleranzen
verursachte Spannungen innerhalb einer Anordnung ausgleichen
zu können.
Der Sockel kann auch mehrere, in definierter Lage
zueinander angeordnete Kappen aufweisen, denen jeweils eine
Kammer zum Einsetzen eines Kontaktelements zugeordnet ist.
In diesem Fall ist es möglich, Leuchtmittel mit
unterschiedlichen Farbspektren in einem Sockel zu montieren,
womit eine gezielte Farbeinkopplung in ein Lichtleitsystem
verwirklichen werden kann.
Sind bezüglich der Einsteckrichtung des Leuchtmittels
hinter der Kappe mehrere Kammern hintereinander angeordnet
und mittels durchgehender Löcher miteinander verbunden, so
kann ein montiertes Leuchtmittel mit unterschiedlichen
Spannungen getrennt angesteuert werden.
Um die Montage eines mit einem Sockel versehenen
Leuchtmittels beispielsweise auf einer Leiterplatte zu
erleichtern, weist der Sockel entsprechende
Positionierstifte oder -löcher und/oder eine Führungsnut
auf. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß die
besondere Gestaltung des Sockels und des Kontaktelements
einen automatisierten Montageprozeß erlauben. Allerdings
können auch, wie bereits erwähnt, fachunkundige Personen
selbst an Ort und Stelle den Sockel mit einer Lampe
verbinden und kontaktieren und anschließend diese Baugruppe
an einer Leiterplatte montieren.
Für den Fall, daß eine gebogene Lampe benutzt wird,
weist jede Kappe eine im wesentlichen ovale
Querschnittsfläche auf, wobei die Hauptachse der Kappe in
der Ebene der gebogenen Lampe liegt. Auf diese Weise können
Schenkelweitenunterschiede in der gebogenen Lampe
ausgeglichen werden.
Der bisher beschriebene Sockel ist für Leuchtmittel
mit einem Durchmesser von beispielsweise 6 mm geeignet. Um
Leuchtmittel mit kleinerem Durchmesser, beispielsweise 3 mm,
aufnehmen zu können, sind an der Innenfläche der Kappe in
Bezug zur Einsetzrichtung des Leuchtmittels mehrere parallel
verlaufende Rippen angeordnet, die den Querschnitt der Kappe
entsprechend verkleinern. Die Rippen sind beispielsweise an
der Innenfläche der Kappe angeformt. Eine alternative
Ausbildungsform sieht einen getrennten Einsatz mit Rippen
vor, der in die Kappe einsetzbar und mit dieser verrastbar
ist. Dies hat den Vorteil, daß die Kappen eine Einheitsgröße
aufweisen können.
In vorteilhafter Weise ist der Sockel einstückig aus
einem dielektrischen Spritzgußmaterial hergestellt. Es
können aber auch andere dielektrische Materialien, wie z. B.
Duroplasten, verwendet werden.
Der erfindungsgemäße Sockel ist für die
unterschiedlichsten Leuchtmittel, wie z. B. Glühbirnen,
röhrenförmige, geradlinige oder gebogene Leuchtstoffröhren,
geeignet.
Der Sockel kann mittels Rastmitteln an einer
Trägereinrichtung lösbar befestigt sein.
Eine Anordnung aus mehreren erfindungsgemäßen Sockeln
ist in Anspruch 17 und ein Verfahren zum Fixieren und
Kontaktieren wenigstens eines Leuchtmittels in Anspruch 18
umschrieben.
Die Erfindung wird nachstehend anhand einer
Ausführungsform beispielhaft in Verbindung mit den
beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Für gleiche
Merkmale werden gleiche Bezugszeichen verwendet. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines an einem Ende
einer Lampe montierten erfindungsgemäßen Sockels,
Fig. 2 einen Längsschnitt des Sockels nach Fig. 1 entlang
der Linie A-A,
Fig. 3 einen Querschnitt des Sockels nach Fig. 1 entlang der
Linie B-B mit einem teilweise eingesetzten
Kontaktstift,
Fig. 4 eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Sockel
mit zwei Kappen, der die beiden Enden einer gebogenen
Lampe abschließt,
Fig. 5 eine Vorderansicht des Sockels nach Fig. 4,
Fig. 6 die Vorderansicht eines alternativen Sockels mit
einer einzigen Kappe und zwei zugeordneten
Kontaktelementen.
Fig. 7 die Draufsicht einer lösbaren Anordnung von vier
Sockeln in Sternform,
Fig. 8 die Vorderansicht eines alternativen Sockels mit
einer Kappe, deren Aufnahmebereich für ein
Leuchtmittel mittels Rippen verkleinert worden ist.
In Fig. 1 ist eine perspektivische Darstellung eines
mit 10 bezeichneten Sockels dargestellt. Der Sockel 10 weist
eine Kappe 20 auf, die den Aufnahmebereich des Sockels 10
für das eine Ende beispielsweise einer stabförmigen
Leuchtstofflampe bildet. Ein Endabschnitt dieser
Leuchtstofflampe 30 ist in Fig. 1 dargestellt. Der Sockel 10
weist ferner einen an die Kappe 20 anschließenden hinteren
Teil 40 auf, in dem eine Kammer 50 zur Aufnahme eines
Kontaktstiftes 60 angeordnet ist. Obwohl in diesem Beispiel
als Kammer ein Durchgang 50 beschrieben wird, ist es
natürlich denkbar, eine nur teilweise sich durch den
hinteren Teil 40 erstreckende Kammer vorzusehen. Der
Durchgang 50 verläuft rechtwinklig zur Einsetzrichtung der
Leuchtstofflampe 30. Die Leuchtstofflampe 30 weist an jedem
Ende einen Elektroden- oder Anschlußdraht 70 auf, der im
montierten Zustand mit dem Kontaktstift 60 eine elektrisch
leitende Preßverbindung bildet. Wie in Fig. 1 zu sehen ist,
sind am Sockel 10 Zentrierstifte 80 angeformt, die das
Montieren des Sockels 10 beispielsweise auf einer
Leiterplatte erleichtern helfen. Zu diesem Zweck kann am
Sockel ferner eine Führungsnut 85, wie z. B. in Fig. 8
angedeutet, vorgesehen sein. Die Führungsnut 85 dient ferner
der Montagehilfe. Der Kontaktstift 60 wird in dieser
Ausführungsform von unten in den Durchgang 50 eingesetzt, d. h.
von der Seite, an der die Zentrierstifte 80 an dem Sockel
20 angeformt sind. Diese sogenannte Einsetzöffnung ist mit
55 bezeichnet. In dem hinteren Teil 40 sind seitliche
Aussparungen 45 ausgenommen, in die Rastarme einer
Trägereinrichtung zum Befestigen des Sockels 10 eingreifen
können. Alternativ oder zusätzlich können auch an dem Sockel
10 Rastarme vorgesehen sein, die in entsprechende
Aussparungen der Trägereinrichtung eingreifen.
Fig. 2 zeigt einen Längsschnitt entlang der Linie A-A
durch den Sockel 10 nach Fig. 1. Danach weist die Kappe 20
eine sich in Einsetzrichtung der Leuchtstofflampe 30, d. h.
in Richtung zum hinteren Sockelteil 40, verjüngende
Querschnittsfläche auf. Die Querschnittsfläche entspricht
etwa der eines Trichters. Der trichterförmige Aufnahmeraum
der Kappe 20 mündet in ein Loch 90, das wiederum in den
Durchgang 50 führt. Der trichterförmig sich verjüngende
Aufnahmeraum der Kappe 20 erleichtert das Einfädeln des
Anschlußdrahtes 70 beim Aufschieben des Sockels 10 auf das
eine Ende der Leuchtstofflampe 30. In der rückwärtigen Wand
100, die den Durchgang 50 begrenzt, ist ebenfalls ein Loch
110 vorgesehen, das mit dem Loch 90 in der Kappe 20
fluchtet. Die zueinander fluchtenden Löcher oder Öffnungen
90, 110 dienen dazu, den Anschlußdraht 70 der
Leuchtstofflampe 30 auszurichten und zu stützen. Der Abstand
zwischen beiden Öffnungen 90, 110 ist derart zu wählen, daß
die während des Einsetzens des Kontaktstiftes 60
auftretenden Kräfte im wesentlichen nicht über den
Anschlußdraht 70 in die Leuchtstofflampe 30 geleitet werden.
Auf diese Weise ist gewährleistet, daß beim Kontaktieren der
Lampe 30 keine Beschädigung an den Kontaktstellen und am
Lampenkörper selbst auftritt.
In Fig. 3 ist ein Querschnitt entlang der Linie B-B
durch den in Fig. 1 dargestellten Sockel 20 gezeigt. Im
wesentlichen zeigt Fig. 3 den Durchgang 50 des Sockels 10
und den teilweise eingesetzten Kontaktstift 60. Der
Durchgang 50 weist wenigstens an einer Begrenzungswand, das
ist die rückwärtige Wand 100 oder die Wand 105, die den
Durchgang 50 mit der Kappe 20 verbindet, zwei Führungsnuten
120 auf, die parallel zur Einsetzrichtung des Kontaktstiftes
60 verlaufen. Die Führungsnuten 120 erstrecken sich
vorzugsweise nicht vollständig durch den Durchgang 50,
sondern enden in einem gewissen Abstand vor der
Einsetzöffnung 55 des Durchgangs 50. Die Querschnittsfläche
des Durchgangs 50 ist derart bemessen, daß sie im Bereich
der Einsetzöffnung 55 geringfügig breiter ist als der
Kontaktstift 60 selbst und dann in Einsetzrichtung des
Kontaktstiftes 60 breiter wird, damit der Kontaktstift 60
über den Anschlußdraht 70 gepreßt werden kann. Darüber
hinaus ist in Fig. 3 ausführlich die Form des beispielhaften
Kontaktstiftes 60 dargestellt. Der Kontaktstift 60 weist
einen länglichen Stift 65 auf, der beispielsweise zum
Kontaktieren des Sockels 10 mit einer Leiterplatte dient.
Der Stift 65 erstreckt sich zu einem Basisbereich 160, der
senkrecht zum länglichen Stift 65 verläuft. Vom Basisbereich
160 aus erstrecken sich zwei Kontaktschenkel 130 und 135
parallel zur Einsetzrichtung. An ihrem äußeren Ende sind die
Kontaktschenkel 130 und 135 abgeschrägt und bilden eine
V-förmige Öffnung. Die V-förmige Öffnung mündet in einen von
den beiden Schenkeln 130, 135 gebildeten Kanal 170, dessen
Eingangsmündung schmaler ist als der Durchmesser des
Anschlußdrahtes 70. In Richtung zum länglichen Stift 65
weitet sich der Kanal 170 tropfenförmig bis zu einer Größe
aus, die etwa dem Durchmesser des Anschlußdrahtes 70
entspricht. Jeder Kontaktschenkel 130, 135 weist einen
Wulst 140 bzw. 145 auf, der beim Einsetzen des
Kontaktstiftes 60 in den Durchgang 50 mit der jeweiligen
Führungsnut 120 zusammenwirkt. Auf diese Weise wird der
Kontaktstift 60 gegen ein Verkanten geschützt und dafür
gesorgt, daß sich die Kontaktschenkel 130 und 135 frei
bewegen können, so daß der Kontaktdruck nur unwesentlich
durch eine Friktion zwischen dem Kontaktstift 60 und dem
Durchgang 50 beeinflußt wird. Am Basisteil 160 des
Kontaktstiftes 60 sind Vorsprünge 150 in Form von Rasthaken
ausgebildet, die beim Einsetzen des Kontaktstiftes 60 in die
Wandungen des Durchgangs 50 eindringen. Der eingesetzte
Kontaktstift 60 wird auf diese Weise in dem Durchgang
gehalten und gegen ein unerwünschtes Herausziehen geschützt.
Im eingesetzten Zustand bildet der in Fig. 3 dargestellte
Kontaktstift 60 eine Preßverbindung mit dem Anschlußkontakt
70 der Leuchtstofflampe 30. Fig. 3 zeigt ferner das Loch 90
in der Kappe 20, durch das der Anschlußdraht 70 beim
Aufbringen des Sockels 10 auf die Leuchtstofflampe 30
hindurchgeschoben wird. Es ist selbstverständlich, daß neben
dem hier dargestellten Kontaktstift 60 beliebig geformte
Kontaktstifte zum Einsatz kommen können, die eine
Preßverbindung mit dem Anschlußdraht 70 herstellen können.
Beispielsweise sei hier an einen Kontaktstift in Schneid-
Klemm-Technik erinnert.
In Fig. 4 und 5 ist eine alternative Ausführungsform
des in Fig. 1 gezeigten Sockels 10 dargestellt. Dieser
Sockel 11 umfaßt zwei getrennte Kappen 21, in die jeweils
das eine Ende einer gebogenen Leuchtstofflampe 31
aufgenommen ist. Der Sockel 11 entspricht im übrigen im
wesentlichen dem in Fig. 1 dargestellten Sockel 10. In
Ergänzung zu Fig. 1 zeigt Fig. 4, daß in jeder Kappe 21
jeweils eine Einlaßöffnung 180 bzw. 185 ausgenommen ist. Wie
später noch erläutert wird, dienen die Einlaßöffnungen 180, 185
dazu, beispielsweise eine dauerelastische
Klebevergußmasse in die Kappen 21 einzufüllen, um die genaue
Lage der Leuchtstofflampe 31 in Bezug auf die Kappen 21 zu
fixieren.
In Fig. 5 ist eine Vorderansicht des in Fig. 4
gezeigten Sockels 21 dargestellt. Unter "Vorderansicht"
versteht man in der gesamten Beschreibung den Blick auf die
Sockelseite, auf die man beim Einsetzen der Leuchtstofflampe
31 in den Sockel 11 sehen würde.
Wie Fig. 5 zeigt, weist jede Kappe 21 eine ovale
Querschnittsfläche auf, deren Hauptachse in der Ebene der
gebogenen Leuchtstofflampe 31 liegt. Dank der ovalen
Querschnittsfläche ist es möglich, Unterschiede in den
Schenkelweiten der gebogenen Leuchtstofflampe 31
auszugleichen. Erfindungsgemäß ist die Abmessung der Kappen
20 und 21 derart bemessen, daß das eingebrachte Ende der
jeweiligen Leuchtstofflampe 30 bzw. 31 wenigstens in axialer
Richtung der Leuchtstofflampe positioniert werden kann. In
vorteilhafter Weise kann die Leuchtstofflampe 30 mit ihrem
kontakttragenden Ende in der Kappe 20 bzw. 21
dreidimensional positioniert werden. Der in Fig. 5
dargestellte Sockel 11 kann auch als Teil eines elektrischen
Verbinders angesehen werden, der die Enden von zwei
separaten Leuchtstofflampen fixiert und kontaktiert. Damit
ist es möglich, zwei Leuchtstofflampen unterschiedlicher
Farbspektren in ein Lichtleitersystem einzubauen, die je
nach Bedarf gezielt angesteuert werden können.
In Fig. 6 ist die Vorderansicht eines alternativen
Sockels 12 dargestellt, der eine einzige Kappe 22 aufweist.
Im Unterschied zu der in Fig. 1 gezeigten Kappe 20 sind der
Kappe 22 zwei Durchgänge (nicht dargestellt) zur Aufnahme
jeweils eines Kontaktstiftes 60 zugeordnet sind. Die
Durchgänge sind bezüglich der Einsetzrichtung einer Lampe
nebeneinander angeordnet. Der Sockel 12 ist zur Aufnahme
einer Lampe mit zwei getrennten Anschlußdrähten geeignet.
In Fig. 7 ist eine im wesentlichen sternförmige
Anordnung von vier Sockeln dargestellt, die beispielsweise
dem in Fig. 1 dargestellten Sockel 10 entsprechen. Damit die
Sockel gruppiert werden können, weist jeder Sockel
Aufnahmeeinrichtungen 190 und dazu komplementäre
Halteeinrichtungen 200 auf. Diese Verbindungs- oder
Kupplungseinrichtungen haben vorteilhafterweise die Form
eines Schwalbenschwanzes. Die schwalbenschwanzförmigen
Verbindungseinrichtungen 190, 200 sind so dimensioniert, daß
die zusammengesetzten Sockel ausreichend gegeneinander
verschoben werden können, um herstellungsbedingte
Ungenauigkeiten der Sockelkörper ausgleichen zu können.
In Fig. 8 ist die Vorderansicht eines weiteren
alternativen Sockels 13 dargestellt, der bis auf die Größe
der Querschnittsfläche der Kappe 20 des in Fig. 1
dargestellten Sockels 10 entspricht. Die Innenfläche der
Kappe 23 weist nach innen ragende Vorsprünge oder Stege 210
auf, die den Aufnahmebereich der Kappe 23 verkleinern. Die
Stege 210 sind einstückig mit der Kappe 23 ausgebildet oder
in Form eines getrennten Einsatzes in die Kappe 23
einsetzbar und mit dieser verrastbar. Dadurch ist es
möglich, kostengünstig Sockel in nur einer Größe
herzustellen. Um Lampen mit kleinerem Durchmesser montieren
zu können, muß lediglich ein entsprechender Einsatz in die
Kappe 23 eingesetzt werden.
Jeder Sockel kann je nach Anwendungsfall auch
mehrere, in Bezug auf die Einsetzrichtung der
Leuchtstofflampe 30 hintereinander angeordnete Durchgänge 50
aufweisen, in die jeweils ein Kontaktstift 60 einsetzbar
ist. Entsprechend der gewählten Anzahl von Kontaktstiften
ist es möglich, die montierte Leuchtstofflampe getrennt
anzusteuern. Zweckmäßigerweise kann jeder Sockel einstückig
aus einem isolationsfähigen Spritzgußmaterial hergestellt
werden.
Nachfolgend wird der Montagevorgang der
Leuchtstofflampe 30 mit dem Sockel 10 näher erläutert.
Zunächst wird das den Anschlußdraht 70 tragende Ende der
Leuchtstofflampe 30 in die Kappe 20 des Sockels 10
eingeführt. Der Anschlußdraht 70 wird durch die
trichterförmig verlaufende Innenfläche der Kappe 20 in die
Löcher 90 und 110 eingefädelt und von diesen ausgerichtet
und gehalten. Es sei angenommen, daß es sich bei der
Leuchtstofflampe 30 um eine stabförmige Lampe handelt, die
an jedem Ende einen Anschlußdraht 70 aufweist. In diesem
Fall wird auf das andere Ende ebenfalls ein Sockel 10
aufgebracht. Es sei ferner angenommen, daß die
Leuchtstofflampe 30 an einer vorbestimmten Stelle auf einer
nicht dargestellten Leiterplatte angeschlossen werden soll.
Zu diesem Zweck müssen die beiden aufgebrachten Sockel 10
einen präzisen Abstand zueinander aufweisen, der den
Anschlußflächen auf der Leiterplatte entspricht. Da die
Kappe 20 des Sockels 10 derart dimensioniert ist, daß nicht
nur eine axiale, sondern vorteilhafterweise eine
dreidimensionale Positionierung möglich ist, wird nunmehr
die definierte Lage der Leuchtstofflampe 30 in Bezug auf die
beiden Sockel 10 festgelegt. Anschließend wird jeweils ein
Kontaktstift 60 in den Durchgang 50 jedes Sockels 10
eingeschoben, bis eine Preßverbindung mit dem Anschlußdraht
70 hergestellt ist. Damit die genaue Lageposition der
Leuchtstofflampe 30 bezüglich der aufgebrachten Sockel nicht
verloren geht, wird über die Einlaßöffnung 180
vorteilhafterweise eine dauerelastische Klebevergußmasse in
jede Kappe 20 eingebracht. Als Füllmaterial kann ebenfalls
ein UV-härtbarer Kunstharz verwendet werden. Der
dauerelastische Klebstoff sorgt dafür, daß Vibrationen und
externe Erschütterungen, die beispielsweise in einem
Kraftfahrzeug auftreten, gedämpft auf den Lampenkörper
übertragen werden. Auf diese Weise kann die Zuverlässigkeit
hinsichtlich der kontaktbildenden Preßverbindung sowie die
Lebensdauer der Leuchtstofflampe deutlich verlängert werden.
Claims (18)
1. Leuchtmittelsockel,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Sockel (10, 11, 12, 13) eine oder mehrere Kappen (20-23) zur Aufnahme wenigstens eines vorbestimmten, wenigstens einen Anschlußkontakt (70) aufweisenden Teils eines Leuchtmittels (30) aufweist, wobei die Kappe (20-23) derart bemessen ist, daß Fertigungsungenauigkeiten des Leuchtmittels (30) kompensierbar sind,
daß jeder Kappe (20-23) wenigstens eine Kammer (50) zur Aufnahme eines Kontaktelementes (60) zugeordnet ist und
daß das Kontaktelement (60) derart ausgebildet ist, daß es im eingesetzten Zustand mit dem Anschlußkontakt (70) eine elektrisch leitende Preßverbindung bildet.
daß der Sockel (10, 11, 12, 13) eine oder mehrere Kappen (20-23) zur Aufnahme wenigstens eines vorbestimmten, wenigstens einen Anschlußkontakt (70) aufweisenden Teils eines Leuchtmittels (30) aufweist, wobei die Kappe (20-23) derart bemessen ist, daß Fertigungsungenauigkeiten des Leuchtmittels (30) kompensierbar sind,
daß jeder Kappe (20-23) wenigstens eine Kammer (50) zur Aufnahme eines Kontaktelementes (60) zugeordnet ist und
daß das Kontaktelement (60) derart ausgebildet ist, daß es im eingesetzten Zustand mit dem Anschlußkontakt (70) eine elektrisch leitende Preßverbindung bildet.
2. Sockel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Querschnittsfläche der Kappe (20-23) sich in
Einsetzrichtung des Leuchtmittels (30) verjüngt und daß
ein erstes Loch (90) von der Kappe (20-23) in die Kammer
(50) zum Einfädeln des Anschlußkontaktes (70) führt.
3. Sockel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kammer (50) in Bezug auf die Einsetzrichtung des
Leuchtmittels (30) rechtwinklig verläuft und hinter der
Kappe (20-23) angeordnet ist.
4. Sockel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die die Kammer (50) begrenzende
Rückseite (100) des Sockels (10-13) ein zum ersten Loch
(90) fluchtendes zweites Loch (110) aufweist, wobei der
Abstand zwischen den Löchern (90, 110) derart bemessen
ist, daß die während des Einsetzens des Kontaktelements
(60) auftretenden Kräfte im wesentlichen nicht in das
Leuchtmittel (30) geleitet werden.
5. Sockel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Leuchtmittel (30) mittels eines
Füllmaterials, das durch eine Öffnung (180, 185) in die
Kappe (20-23) einbringbar ist, fixierbar ist.
6. Sockel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das
Füllmaterial eine dauerelastische Klebevergußmasse ist.
7. Sockel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet
durch Halte-, Rast- und/oder Führungseinrichtungen (190,
200) zum lösbaren Verbinden mit wenigstens einem
weiteren Sockel.
8. Sockel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Sockel (11) mehrere in
definierter Lage zueinander angeordnete Kappen (21)
aufweist und daß jeder Kappe (21) eine Kammer zum
Einsetzen eines Kontaktelements (60) zugeordnet ist.
9. Sockel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Sockel (10-13) aus einem
Dielektrikum hergestellt ist.
10. Sockel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet
durch Positioniereinrichtungen (80) und/oder eine
Führungsnut (85) zum gezielten Anordnen an einem Träger.
11. Sockel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kappe (20-23) eine im
wesentlichen ovale Querschnittsfläche hat.
12. Sockel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kontaktelement (60) ein
Kontaktstift mit zwei Kontaktschenkeln (130, 135) ist,
die im eingesetzten Zustand mit dem Anschlußkontakt (70)
eine Preßverbindung bilden.
13. Sockel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
zwei Führungsnuten (120) in einem vorbestimmten Bereich
der Kammer verlaufen und daß jeder Kontaktschenkel (130,
135) wenigstens einen Vorsprung (140, 145) aufweist, der
beim Einsetzen des Kontaktelements (60) von der
jeweiligen Führungsnut (120) aufgenommen wird.
14. Sockel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kontaktelement (60)
Rasteinrichtungen (150) aufweist, die im eingesetzten
Zustand das Kontaktelement (60) in der Kammer (50)
fixieren.
15. Sockel nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß mehrere Kammern in bezug auf die
Einsetzrichtung des Leuchtmittels hintereinander
angeordnet sind.
16. Sockel nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Innenfläche der Kappe (23)
mehrere parallel zur Einsetzrichtung des Leuchtmittels
verlaufende Rippen (210) angeordnet sind.
17. Anordnung aus mehreren Sockeln nach einem der Ansprüche
1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Sockel lösbar
oder fest miteinander verbunden sind.
18. Verfahren zum Fixieren und Kontaktieren wenigstens eines
Leuchtmittels mit folgenden Schritten:
Einführen wenigstens eines vorbestimmten, einen Anschlußkontakt aufweisenden Abschnitts des Leuchtmittels in einen dem jeweiligen Abschnitt zugeordneten Sockel gemäß den Ansprüchen 1 bis 15 mit Freiraum zwischen dem Sockel und dem Abschnitt,
Festlegen einer definierten Lage des Leuchtmittels in Bezug auf jeden Sockel,
Einsetzen wenigstens eines Kontaktelementes in den Sockel bis eine Preßverbindung mit dem Anschlußkontakt hergestellt ist,
Fixieren des Leuchtmittels in Bezug auf jeden Sockel durch Einfüllen eines Füllmaterials.
Einführen wenigstens eines vorbestimmten, einen Anschlußkontakt aufweisenden Abschnitts des Leuchtmittels in einen dem jeweiligen Abschnitt zugeordneten Sockel gemäß den Ansprüchen 1 bis 15 mit Freiraum zwischen dem Sockel und dem Abschnitt,
Festlegen einer definierten Lage des Leuchtmittels in Bezug auf jeden Sockel,
Einsetzen wenigstens eines Kontaktelementes in den Sockel bis eine Preßverbindung mit dem Anschlußkontakt hergestellt ist,
Fixieren des Leuchtmittels in Bezug auf jeden Sockel durch Einfüllen eines Füllmaterials.
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19646715A DE19646715A1 (de) | 1996-11-12 | 1996-11-12 | Leuchtmittelsockel |
| EP97117447A EP0841729B1 (de) | 1996-11-12 | 1997-10-09 | Leuchtmittelfassung |
| ES97117447T ES2206639T3 (es) | 1996-11-12 | 1997-10-09 | Soporte para medios de iluminacion. |
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE19646715A DE19646715A1 (de) | 1996-11-12 | 1996-11-12 | Leuchtmittelsockel |
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| EP0841729B1 (de) | 2003-09-03 |
| DE59710684D1 (de) | 2003-10-09 |
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| EP0841729A2 (de) | 1998-05-13 |
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