DE19646621C1 - Kindersicherheitssitz - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Kindersicherheitssitz,
aufweisend mindestens einen Sitzteil, der auf das
Sitzpolster eines Fahrzeugsitzes in Fahrtrichtung oder in
entgegengesetzter Fahrtrichtung aufstellbar und hierauf
befestigbar ist.
Sicherheitssitze für Kinder der gattungsgemäßen Art sind
in den verschiedensten Ausführungen bekannt. Zur
Anpassung der Sitzhöhe an die Größe eines Kindes, das in
einem solchen Sicherheitssitz sitzt,ist es aus der
DE 43 29 755 A1 bekannt, unter dem Sitzteil Unterlegteile
anzubringen. Aus derselben Schrift ist es ferner bekannt,
in einem Unterlegteil im vorderen Bereich einen
herausklappbaren Sitzbügel zu integrieren, der
herausgeklappt wird, wenn der Kindersitz rückwärts
gerichtet, also entgegengesetzt der Fahrtrichtung, auf
den Beifahrersitz oder dem Rücksitz gestellt wird, um die
erforderliche Neigung zu erzielen bzw. den Sitz so zu
erhöhen, daß das Kleinkind eine bequeme Sitz- oder
Liegeposition einnehmen kann. In dieser Position
(Reboard-Position) liegt der Kindersitz mit der
Rückenlehne an dem Armaturenbrett oder an der Rückseite
des Vordersitzes an. Der bekannte Sitz wird, wie bei
vielen anderen Ausführungen, durch den Beckengurt des
Sicherheitsgurtes des Fahrzeugsitzes, der querverlaufend
über den Sitzteil im Beckenbereich des Kindes in
Lagerausnehmungen verläuft, gehalten. Bei anderen
Reboard-Systemen wird die Rückenlehne von einem
Sicherheitsgurt in Position gehalten. Die Erfindung ist
auf alle Reboard-Systeme anwendbar.
Es ist weiterhin aus der DE 42 16 925 A1 ein Stecksystem
zur lösbaren Befestigung eines Sitzteils an einem
Fahrzeugsitz bekannt, bei dem im Abstand liegend am
Fahrzeugsitz zwei Gurtschlösser angebracht sind. Der
Sitzteil weist an der Unterseite vorstehende Laschen auf,
die in die vorgesehenen Gurtschlösser einrasten und nach
dem Lösen der Schloßverbindung wieder herausgezogen
werden können.
Aus der EP 0 714 806 A2 ist ein Befestigungssystem für
Kindersicherheitssitze bekannt, bei dem der
Kindersicherheitssitz auf einem Rahmen befestigt ist, der
seinerseits als Steckrahmen ausgebildet und mit
Steckverbindungssystemen am Autositz verbindbar ist. Der
Rahmen weist zu diesem Zweck an vorderen Holmenenden und
hinteren Holmenenden Steckschloßsysteme auf, die auf
querverlaufende Verriegelungszapfen an dem Autositz
aufschiebbar sind. Eine ähnliche Befestigung eines
Kindersitzes ist in der EP 0 703 113 A2 und in der
EP 0 692 401 A1 sowie in der EP 0 693 393 A1 beschrieben.
Die Befestigung eines Kindersitzes mittels
Steckverbindersystem ist ferner in der EP 0 694 435 A1
angegeben, bei dem der Kindersitz aus einem Sitzteil
besteht, der in rückseitiger Verlängerung
Befestigungsarme mit einem Kupplungsteil eines
Stecksystems aufweist und an dem schwenkbeweglich eine
Rückenlehne vorgesehen ist, die seitlich in Verlängerung
sich nach unten über die Vorderkante des Fahrzeugsitzes
sich erstreckende Arme mit Stecksystemverbindern
aufweist. Die zuletzt beschriebenen bekannten
Steckverbindungssysteme sind Vierpunktsicherungssysteme,
die bestimmte Ausführungen der Autositze bedingen. Die
Lösungen sind nicht geeignet, auf einfache Weise bei
herkömmlichen Autositzen eingesetzt werden zu können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen
gattungsgemäßen Kindersicherheitssitz derart
weiterzubilden, daß auf einfache Weise wahlweise eine
Sitzerhöhung im vorderen Bereich bei Verwendung des
Kindersicherheitssitzes bei Nutzung als Reboard-Sitz
herstellbar ist, ohne Unterlegteile verwenden zu müssen,
und andererseits über die gleichen Lösemittel auch eine
gesicherte Befestigung an dem Fahrzeugsitz sowohl beim
Aufstellen in Fahrtrichtung als auch entgegen der
Fahrtrichtung möglich ist. Die eingesetzten Mittel sollen
dabei, bei der normalen Verwendung des Kindersitzes in
Fahrtrichtung, das Aufstellen nicht behindern.
Nach einer weiteren Teilaufgabe soll die Handhabung eines
Kindersicherheitssitzes auch in Fahrzeugen möglich sein,
die keine bestimmten Stecksysteme zur Befestigung
aufweisen.
Die Aufgabe löst die Erfindung durch die Ausgestaltung
eines Kindersicherheitssitzes mit den Merkmalen nach
Anspruch 1.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen im einzelnen angegeben.
Das Wesen der Erfindung besteht darin, daß ein nach unten
ausklappbares Element in dem Sitzteil oder an der
Unterseite des Sitzteils vorgesehen ist, das nach hinten
oder nach vorn geschwenkt werden kann, wobei im Falle des
Vorschwenkens dieses Element als Sitzerhöhungselement
und zugleich zur Fixierung bzw. Befestigung des Sitzteils
an dem Fahrzeugsitz dient. Das Element kann somit in der
einfachsten Ausbildung aus einer einfachen Stange
bestehen, die an der Achse angelenkt ist und an deren
Ende sich eine laschenförmige Schloßzunge oder ein
Steckschloß befindet, das in einer Reboard-Anordnung des
Kindersicherheitssitzes, beispielsweise mit einem
Gegenstück, das am Fahrzeugsitz befestigt ist, koppelbar
ist. Dieses Gegenstück kann z. B. in dem Spalt zwischen
Rückpolster und Sitzpolster des Fahrzeugsitzes
hervorstehend oder rückgesetzt oder dahinter endend
vorgesehen sein. Entsprechend lang ist das Element
auszuführen. Darüber hinaus ist es zweckdienlich,
entweder das Schwenklager als Rastschwenklager
auszubilden, das es gestattet, die Stange in verschiedene
Schrägstellungen zu verbringen, in denen sie in einer
Drehrichtung arretiert ist, so daß der Sitz mit der
Hinterkante auf dem Sitzpolster des Fahrzeugsitzes
aufsteht und durch die Unterseite der Stange am vorderen
Ende, die auf dem Polster aufliegt, oder durch die
Kopplung des Steckschloßverbinders mit dem Gegenstück
erhöht wird. Durch entsprechende Schrägstellung kann das
Sitzteil dabei verschiedene Neigungsstellungen einnehmen.
Diese Sitzerhöhung ist in jedem Fall erforderlich bei
Anordnung des Sitzes in einem Reboard-System, um das
Gefälle des Sitzpolsters des Kraftfahrzeugsitzes
auszugleichen bzw. um eine gewünschte Sitz/Liegeposition
für das Kleinkind herstellen zu können. Bei dieser
Ausführung weist der Kindersicherheitssitz eine
Rückenlehne auf, die angelenkt oder starr mit dem
Sitzteil verbunden sein kann und sich z. B. an dem
Armaturenbrett oder der Rückseite des Vordersitzes
abstützt. Der Kindersicherheitssitz kann aber auch als
sogenannte Sitzerhöhung für Kinder eingesetzt werden, wie
sie insbesondere für größere Kinder vorgeschrieben ist.
Die Rückenlehne ist dann abnehmbar zu gestalten. Die
Erfindung ist aber auch auf eine reine Sitzerhöhung
anwendbar. Für diesen Fall ist der Sitz in Fahrtrichtung
auf dem Fahrzeugsitz aufzustellen. Auch hier bietet in
weiterer Ausgestaltung die Erfindung den Vorteil, daß das
Element zugleich auch zur Fixierung des Sitzteils in
dieser Position verwendet werden kann. Der nach hinten
geschwenkte Bügel kann ebenso mit dem Gegenschloßsystem
verbunden werden, so daß ein sicherer Halt des Sitzteils
in jedem Fall auch in Fahrtrichtung gewährleistet ist.
Das Rastgesperrelager kann beispielsweise ein
Schwenklager sein, das in einer Richtung sperrend
schrittweise fortschaltbar ist und erst in einer
Endposition automatisch gelöst wird, um wieder
zurückgestellt werden zu können. Darüber hinaus ist es
aber auch möglich, zusätzlich oder anstatt, eine Stütze
zwischen Sitzteil und Element vorzusehen, mit der der
Neigungswinkel fest eingestellt wird. Die Stütze kann,
wenn mehrere Aufnahmen längs des Elementes oder der
Stange vorgesehen sind, in verschiedene Positionen
verbracht werden kann, so daß eine gewünschte
Sitzerhöhung erzielbar ist. Hierzu kann die Stütze z. B.
schwenkbeweglich im Sitz gelagert sein und das untere
Ende an Lagerzapfen auf oder in Lagerausnehmungen
einrasten. Die Fixierung in einfachen Stecklagern ist
aber auch möglich. Anstelle einer einteiligen Stange kann
auch eine geteilte Stange treten, deren Teile
gegeneinander verschiebbar angeordnet und miteinander
arretierbar sind, so daß jede beliebige Längenanpassung
möglich ist. Eine solche Stange kann auch als
Teleskopstange bzw. -rohr ausgebildet sein. Es ist auch
möglich, unter Wahrung des gleichen Prinzips das Element
grundsätzlich als Bügel auszubilden, indem seitlich am
oder im Sitzteil oder an der Unterseite des Sitzteils
zwei solche Stangen beabstandet angeordnet sind, die ein
gemeinsames Element entweder durch ein Brückenteil bilden
oder einzeln in ihrer Länge verstellt werden können, so
daß auch eine Anpassung an unterschiedliche Lagertiefen
der Stecksysteme möglich ist. Gegenüber der Anordnung,
bei der nur eine einzige Stange vorgesehen ist, die
zweckmäßigerweise auf der Längsachse des Sitzteils
schwenkbeweglich angeordnet ist, hat dies den Vorteil,
daß der Sitz beidseitig fest verankert werden kann und
beidseitig Stützpunkte auf dem Polster des Fahrzeugsitzes
bei Reboard-Anordnung gegeben sind. Das Element kann
darüber hinaus in Keilform ausgebildet sein und Schlitze
aufweisen, in die im Falle der Anordnung als
Reboard-System der Beckengurt des Fahrzeugsitzes eingehängt
werden kann, um eine Rückhaltesicherung zu bieten.
Mindestens ein solcher Einführungsschlitz ist
erforderlich, der auch aus der Unterseite des Sitzes und
einer Lagerungsfläche in dem keilförmigen
Sitzerhöhungsteil, das als schwenkbares Element
ausgebildet ist, gebildet wird. Der Schlitz verläuft bei
aufgestelltem Element an der Rückseite des Sitzelementes
nach vorn, so daß der Beckengurt des Fahrzeugsitzes sich
gegen die verbleibende Wand des Elementes abstützen und
den Sitz zurückhalten kann. Auch dies ist eine
Fixiereinrichtung, die anstelle eines Stecksystems treten
kann. Im Falle, daß das Element nicht zur Sicherung des
Sitzteils des Kindersicherheitssitzes benötigt wird,
z. B. wenn der Sitz in Fahrtrichtung aufgestellt ist, ist
es empfehlenswert, die Schwenkachse so zu verlagern bzw.
das Element durch Verschieben oder Verstellen so zu
verkürzen, daß dieses auf der Rückseite des Sitzteils im
eingeschwenkten Zustand nicht vorsteht und somit das
Erscheinungsbild nicht stört. In solchen Fällen befindet
sich die Achse im ersten Drittel des Sitzteils - von vorn
gesehen. Im Falle, daß das Element in einem Stecksystem
sowohl für die Sicherung des Sitzteils in Fahrtrichtung
als auch entgegengesetzt zur Fahrtrichtung verwendet
werden soll, sollte die Achse, um die das Element
schwenkbar gelagert ist, in etwa in der Mitte des
Sitzteils sich befinden. Anpassungen an die örtlichen
Gegebenheiten an einem Kraftfahrzeugsitz sind darüber
hinaus möglich, ohne das Prinzip der Erfindung zu
verlassen.
Die Erfindung hat bei der Ausführung, bei der das Element
in dem Sitzteil integriert ist, also als ausschwenkbarer
Bügel oder als ausschwenkbarer Höhenverstellkeil oder als
ausschwenkbare Stange, den Vorteil, daß diese im
eingeklappten Zustand praktisch in dem Sitz verschwindet,
zu welchem Zweck entsprechende formangepaßte Ausnehmungen
im Sitzteil vorgesehen sein müssen. Der Sitz kann dann,
in Fahrtrichtung gesehen, vollständig auf das Sitzpolster
des Fahrzeugsitzes mit der unteren Fläche aufgestellt und
in herkömmlicher Weise, beispielsweise durch den
Beckengurt, der durch die Seitenwände des Sitzes in
Schlitzen geführt ist, auf dem Sitz gehalten werden. Der
Sitzteil ist dadurch in herkömmlicher Art gesichert,
zusätzlich aber bei Anordnung in einem Reboard-System
ebenfalls auf einfache Weise durch die beschriebenen
Ausgestaltungen fest an dem Fahrzeugsitz befestigbar und
kann im Bedarfsfall durch Lösen des Schloßsystems des
Kraftfahrzeuggurtes wieder abgenommen werden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den
Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele ergänzend
erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 einen Kindersitz, bestehend aus einem Sitzteil
und einer angelenkten Rückenlehne, aufgestellt
auf dem Polster eines Fahrzeugsitzes,
Fig. 2 den in Fig. 1 dargestellten
Kindersicherheitssitz in einem Reboard-System,
bei dem der Sitz entgegen der Fahrtrichtung auf
einem Fahrzeugsitz aufgestellt ist,
Fig. 3 ein Ausführungsbeispiel, das abweichend von den
Fig. 1 und 2 ein ausklappbares Element als
Höhenverstellkeil aufweist, und zwar angeordnet
in einem Reboard-System,
Fig. 4 den in Fig. 3 dargestellten
Kindersicherheitssitz mit eingeklapptem
Element, wobei der Kindersicherheitssitz in
Fahrtrichtung auf den Fahrzeugsitz aufgestellt
ist, und
Fig. 5 ein ausklappbares Element wie es in den
Beispielen gemäß Fig. 1 und 2 einsetzbar
ist.
In dem Beispiel gemäß Fig. 1 und 2 ist ein
Kindersicherheitssitz, bestehend aus einem Sitzteil 1 und
einer Rückenlehne 12, die über eine Schwenkachse 20 an
dem Sitzteil angelenkt ist, dargestellt, der gemäß Fig. 1
auf dem Sitzpolster 10 eines Fahrzeugsitzes aufgestellt
ist und dessen Rückenlehne 12 sich an der Rückenlehne des
Fahrzeugsitzes 11 abstützt. Die Rückenlehne 12 ist von
dem Schwenklager 20 abnehmbar, so daß der Sitzteil 1 auch
als reine Sitzerhöhung für größere Kinder in einem
Kraftfahrzeug genutzt werden kann. Als Besonderheit weist
der Kindersicherheitssitz im Sitzteil 1 ein
verschwenkbares Element 3 in Form eines einseitig
gelagerten Hebelarms auf, an dessen Ende eine Steckzunge
15 vorgesehen ist, die in ein Steckschloß 16 eingeführt
ist, das beispielsweise wie ein Steckschloß, ähnlich oder
gleich dem des Autositzgurtes, ausgebildet sein kann. Die
Länge der Stange ist dabei so bemessen, daß die Lasche
bzw. die Steckzunge in das Schloßsystem eingeführt werden
kann, wenn die Rückenlehne 12 sich an der Rückenlehne 11
des Fahrzeugsitzes abstützt. Um eine individuelle
Anpassung an den Neigungswinkel der Rückenlehne 12 des
Kindersicherheitssitzes vornehmen zu können, sollte die
Stange als Teleskopstange bzw. als verstellbare
Trägerstange ausgebildet sein. Zweckmäßigerweise kann das
Element so ausgebildet sein, wie es in Fig. 5 dargestellt
ist. Dieses Element besteht aus zwei seitlichen Trägern
3, die aus einer ersten Trägerstange 27 und einer zweiten
Trägerstange 26 bestehen, die über Bohrungen 25
miteinander verschraubbar sind. Durch das Bohrraster kann
sowohl die eine Stange als auch die andere Stange
verlängert werden. Die Lagerungsbohrung ist auf die mit 2
bezeichnete Achse aufgesetzt und kann um diese Achse
verschwenkt werden. Bügelförmig sind beide Schenkel zu
einem Teil 21 verbunden, das einen zungenförmigen Ansatz
23 aufweist, der als Fußstütze und auch als zusätzliches
Sicherungselement bei der Reboard-Anordnung mit
verwendbar ist.
Gehalten wird der Sitz in dieser Position durch den
Steckverbinder 15, 16, so daß eine starre Verbindung
gegeben ist. Der Beckengurt des Fahrzeugsitzes ist in den
Rückhalteschlitz 13, der in beide Seitenwände des
Sitzteils eingeschnitten ist, eingeführt und hält den
gesamten Sitz zusätzlich bzw. sichert das Kind in dem
Sitzteil. Entsprechend der eingenommenen Winkelstellung
zwischen Rückenlehne und Sitzteil 1 überragt die
Vorderkante 6 die vordere Kante des Sitzpolsters 10 des
Fahrzeugsitzes.
In Fig. 2 ist der gleiche Sitz als Reboard-Sitz
gezeichnet. Auch daraus ist ersichtlich, daß bei
entsprechender Längenanpassung das Element mit dem
Querverbindungselement 21 in gleicher Weise mit der Zunge
15 in ein Steckschloß 16 wieder lösbar einführbar ist.
Das Steckschloß 16 ist zweckmäßigerweise doppelt,
beidseitig und beabstandet vorgesehen, so daß ein
sicherer Halt des Sitzes an zwei Lagerstellen gegeben
ist, wodurch auch ein Verdrehen des Sitzes bei seitlichem
Aufprall auf das Fahrzeug vermieden wird. Um eine
bestimmte Sitzerhöhung vornehmen zu können, ist entweder
um die Achse 2 ein Rastgesperrlager vorgesehen, das es
ermöglicht, das Element 3 in verschiedene
Schrägstellungen zu verbringen oder, wie dargestellt,
eine zusätzliche Stütze 8 vorgesehen, die einerseits an
einem Bolzen 29 am Element 3 befestigt ist und
andererseits an einem Lagerungspunkt 28 schwenkbar im
Sitzteil oder fest angesetzt ist. Selbstverständlich kann
auch in einfacher Ausführung die Stütze 28 mit Ansätzen
in Durchbrüche 24 in der Verbindungsplatte 21 des
Elementes 3 gemäß Fig. 5 eingesetzt werden, um
unterschiedliche Schrägstellungen bei schwenkbeweglicher
Lagerung im Sitzteil zu bewirken. Es ist ersichtlich, daß
dadurch verschiedene Schrägstellungen entsprechend der
gewünschten Schrägstellung des Sitzteils 1 eingenommen
werden können. Bei der Reboard-Anordnung stützt sich die
Rückenlehne 12 an dem Armaturenbrett 19 des
Kraftfahrzeugs ab, gegen den es gelehnt ist. Im Falle der
starren Verbindung mit dem Sitzteil kann aber auch ein
Rückhaltegurt zur zusätzlichen Sicherung der Rückenlehne
12 dienen.
Das Steckschloß 16 ist durch den Spalt zwischen
Rückenlehne 11 und Sitzpolster 10 des Fahrzeugsitzes
hindurchgeführt. Die Rückseite kann dabei beispielsweise
auch an einer Schiene befestigt sein, die nachgerüstet
hinter der Rückenlehne 11 des Fahrzeugsitzes anbringbar
ist.
Es ist ersichtlich, daß durch das verschwenkbare Element
3 in beiden Fällen eine gesicherte Befestigung
realisierbar ist. Im Falle, daß diese gemäß der
Ausführung nach Fig. 1 nicht erforderlich ist, kann
darüber hinaus die teleskopartige Ausführung dazu
verwendet werden, um das Element 3 zu verkürzen, um so in
dem Sitz in der eingeschwenkten Position zu enden.
Während bei der Ausführung nach Fig. 1 und 2 das
Steckschloß 16 Bestandteil des Fahrzeugsitzes ist, sind
Steckschloßsysteme 22 in Fig. 5 seitlich angeordnet, die
mit korrespondierenden Steckzungen des Stecksystems an
dem Fahrzeugsitz zusammenwirken oder auf Querzapfen
aufsteckbar sind.
Eine andere Variante eines Kindersitzes ist in den
Fig. 3 und 4 dargestellt. In Fig. 3 ist ein
Kindersitz, bestehend aus einem Sitzteil 1 und einer
Rückenlehne 2 als Reboard-Sitz dargestellt. Das hier
angegebene schwenkbare Element 4 ist als keilförmiges
Höhenverstellteil ausgebildet, entweder als Vollkörper
oder als U-förmiger Körper mit Seitenwänden, das um die
Achse 2 drehbar gelagert ist und zweckmäßigerweise mit
der Oberseite die Unterkante 6 des Sitzes untergreift,
wenn, wie in Fig. 3 dargestellt, das Element nach vorn
ausgeschwenkt ist. Das Element weist eine Verlängerung 9
auf, mit der es in den Spalt zwischen Rückenlehne 11 und
Sitzpolsters 10 des Fahrzeugsitzes einschiebbar ist. Die
Stirnkante, die hochgezogen ist, drückt dabei gegen das
Rückenpolster des Fahrzeugsitzes. Dieses Element 4 ist in
den Fahrzeugsitz einklappbar. Dazu weist der Sitz
entsprechend formangepaßte Ausnehmungen auf, so daß beim
Verschwenken nach links um die Achse 2 das Element 4, wie
aus Fig. 4 ersichtlich, vollständig in den Innenraum
hineingeschwenkt wird und somit vollständig verschwindet.
Es behindert das Aufstellen des Sitzteils auf das
Sitzpolster 10 des Fahrzeugsitzes in dieser Position, wie
in Fig. 4 dargestellt ist, nicht und bildet mit der nach
unten gekehrten Oberseite eine breite Aufstellfläche. Um
das integrierende Verschwenken zu ermöglichen, ist die
Achse 2 in etwa um ein Drittel der Gesamtlänge, von der
Vorderkante des Sitzteils 1 gesehen, eingerückt in diesem
vorgesehen. Um den Kindersicherheitssitz an dem
Fahrzeugsitz zu fixieren, ist zusätzlich zu der
zungenförmigen Verlängerung 9 vorgesehen, daß unter der
Unterseite des Sitzteils 1 parallel verlaufend Schlitze
13 in die Seitenwände eingearbeitet sind bzw. bilden die
oberen Ränder der stufenförmigen Ausschnitte der
Seitenwände des Elementes 4 eine Lagerkammer gemeinsam
mit der Unterseite eines konturangepaßten Ausschnittes
14, in die der Beckengurt des Fahrzeugsitzes einlegbar
ist, so daß dieser den Sitz in der aufgestellten Position
zurückhält. Der Sitz ist also durch zwei Maßnahmen am
Fahrzeugsitz fixiert: zum einen durch die zungenförmige
Verlängerung 9 am Element 4 in Rückzugsrichtung, da die
Stützkante 30 des Elementes am Rückenteil 11 anliegt eine
weitere Bewegung verhindert, und zum anderen mittels des
in den Schlitz 13 eingeführten Beckengurtes des
Fahrzeugsicherheitsgurtes. Die Rückenlehne 12 liegt an
dem Armaturenbrett 19 an, wie dies auch in Fig. 2
dargestellt ist. In Fig. 4 ist die umgekehrte Anordnung
dargestellt, bei der der gesamte Sitz durch den
eingefügten Beckengurt in die Lagerungsaufnehmung 18 in
den Seitenwänden des Sitzteils 1 zurückgehalten wird.
Claims (26)
1. Kindersicherheitssitz, aufweisend mindestens einen
Sitzteil (1), der auf das Sitzpolster (10) eines
Fahrzeugsitzes in Fahrtrichtung oder entgegengesetzt zur
Fahrtrichtung aufstellbar und hierauf befestigbar ist,
mit einer in dem Sitzteil (1) oder an der Unterseite desselben quer zur Längsachse vorgesehenen Achse (2) für die schwenkbewegliche Lagerung eines nach unten, vorn und hinten verschwenkbaren Elementes (3, 4) in Form eines einseitigen Hebels oder Bügels,
das in einer ersten Schwenkstellung nach hinten im Sitzteil (1) versenkt ist oder an der Unterseite sich nach hinten erstreckend anliegt und in einer zweiten Schwenkstellung nach vorne in einer Schrägstellung den vorderen Teil des Sitzteils (1) anhebend vor der Vorderkante (6) des Sitzteils (1) unterhalb der Unterseite sich auf dem Sitzpolster (10) des Fahrzeugsitzes sich abstützend endet,
wobei das Element (3, 4) mindestens eine Fixiereinrichtung (9, 13, 15, 16) zum Befestigen des Elementes (3, 4) mit dem Sitzteil (1) an dem Fahrzeugsitz (10, 11) aufweist.
mit einer in dem Sitzteil (1) oder an der Unterseite desselben quer zur Längsachse vorgesehenen Achse (2) für die schwenkbewegliche Lagerung eines nach unten, vorn und hinten verschwenkbaren Elementes (3, 4) in Form eines einseitigen Hebels oder Bügels,
das in einer ersten Schwenkstellung nach hinten im Sitzteil (1) versenkt ist oder an der Unterseite sich nach hinten erstreckend anliegt und in einer zweiten Schwenkstellung nach vorne in einer Schrägstellung den vorderen Teil des Sitzteils (1) anhebend vor der Vorderkante (6) des Sitzteils (1) unterhalb der Unterseite sich auf dem Sitzpolster (10) des Fahrzeugsitzes sich abstützend endet,
wobei das Element (3, 4) mindestens eine Fixiereinrichtung (9, 13, 15, 16) zum Befestigen des Elementes (3, 4) mit dem Sitzteil (1) an dem Fahrzeugsitz (10, 11) aufweist.
2. Kindersicherheitssitz nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Element (4) ein
keilförmiger Sitzerhöhungsteil (4) ist, dessen in der
zweiten Schrägstellung an der Oberseite sich befindende
Fläche als Stützfläche für den Unterschenkel und/oder die
Ferse und Fuß des in dem Sitzteil (1) sitzenden Kindes
sich bis zur Rückenlehne (11) des Fahrzeugsitzes sich
erstreckt und hieran mit einer Stirnwand (30) anliegt.
3. Kindersicherheitssitz nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Element (4) hohl und
unten offen ist und die Seitenwände eine Keilform
aufweisen.
4. Kindersicherheitssitz nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß in dem
Element (4) bzw. in den Seitenwänden des Elementes (4) im
wesentlichen parallel zur Unterseite des Sitzteils
mindestens ein Schlitz (13) zur Aufnahme des Beckengurtes
des Fahrzeugsitzes (10, 11) vorgesehen ist.
5. Kindersicherheitssitz nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schlitz (13)
unmittelbar unter der Unterseite des Sitzteils (1) parallel hierzu vorgesehen ist.
6. Kindersicherheitssitz nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schlitz (13) aus der
Unterseite oder einer Ausnehmung an der Unterseite des
Sitzteils (1) und einer oberen Auflagefläche an dem
keilförmigen Element (4) oder den oberen Stirnflächen der
Seitenwände gebildet ist, die übereinander oder seitlich
versetzt angeordnet sind.
7. Kindersicherheitssitz nach einem der Ansprüche 4 bis
6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schlitze (13) unterhalb der Achse (2), vorzugsweise
hinter dieser, vorgesehen sind und die Einführöffnung
durch einen hakenförmigen Ansatz an der unteren
Auflagefläche des Beckengurtes festgelegt ist.
8. Kindersicherheitssitz nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Fixiereinrichtungen die querverlaufenden Schlitze
zur Aufnahme des Beckengurtes sind.
9. Kindersicherheitssitz nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Fixiereinrichtung an dem Element (4) mindestens
eine zungenförmige Verlängerung des Elementes
(4) ist, die in den Spalt zwischen Rückenpolster (11) und
Sitzpolster (10) des Fahrzeugsitzes eingreift.
10. Kindersicherheitssitz nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Fixiereinrichtung am vorderen Ende des Elementes
(3, 4) befestigte Laschen bzw. Steckzungen (15) oder
Rastschlösser (22) eines Stecksystems sind, die mit
entsprechenden Gegengliedern am Fahrzeugsitz oder an der
Karosserie des Fahrzeugs verbindbar sind.
11. Kindersicherheitssitz nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Element (3, 4) an seinem freien Ende mindestens
eine Steckzunge (15) oder ein Steckschloß zur
rückseitigen Befestigung des Sitzteils (1) an ein
Gegenelement (16) eines Stecksystems des Fahrzeugsitzes
(10, 11) beim Aufstellen des Sitzteils in Fahrtrichtung
aufweist.
12. Kindersicherheitssitz nach einem der Ansprüche 10 und
11, dadurch gekennzeichnet, daß das
schwenkbare Element (3, 4) in der Länge verstellbar oder
durch Zwischenglieder verlängerbar ist.
13. Kindersicherheitssitz nach Anspruch 12, dadurch
kennzeichnet, daß das Element (3, 4)
teleskopartig ineinandergreifende Rohre oder
gegeneinander verstellbare Haltestangen (27, 26)
aufweist, die in bestimmten Längen lösbar miteinander
verbunden sind.
14. Kindersicherheitssitz nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß das Element (3, 4)
derart angepaßt verlängerbar ist, daß eine Kopplung der
Stecksysteme auch dann möglich ist, wenn an der Rückseite
des Rückenpolsters (11) des Fahrzeugsitzes die
Steckverbindungsvorrichtung an einer Nachrüstschiene, die
an der Rückenlehne anliegt, befestigt ist.
15. Kindersicherheitssitz nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Element (3, 4) zwei seitlich im Sitzteil (1)
gelagerte Haltestangen (26, 27) oder Rohre aufweist, die
einzeln verschwenkbar oder über ein Brückenelement (21)
miteinander verbunden gemeinsam verschwenkbar sind.
16. Kindersicherheitssitz nach einem der Ansprüche 1 bis
14, dadurch gekennzeichnet, daß
zentrisch in Verlängerung zur Mittenachse des Sitzteils
(1) ein Element (3) vorgesehen ist.
17. Kindersicherheitssitz nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Element (3) in der Schräglage durch eine
einerseits am Element (3) befestigte und andererseits im
Sitzteil (1) befestigte Stütze (8) in mindestens einer
Schrägstellung arretierbar ist.
18. Kindersicherheitssitz nach Anspruch 17, dadurch
gekennzeichnet, daß im Element (3) oder im
Sitzteil (1) mehrere Stützlager (24) vorgesehen sind, an
denen die Stütze (8) in verschiedenen Positionen
befestigbar ist.
19. Kindersicherheitssitz nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Element (3, 4) auf der Schwenkachse (2) ein Lager
mit Rastgesperre aufweist, das es gestattet, das Element (3,
4) in verschiedene Schräglagen zu verbringen und hierin
zu halten.
20. Kindersicherheitssitz nach einem einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß der keilförmige Sitzerhöhungsteil
auf einem Element eines stangenförmigen Trägers aus einer
Trägerstange (26, 27) oder Rohren aufgebracht oder hieran
befestigt ist.
21. Kindersicherheitssitz nach Anspruch 9 oder 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die
seitlichen Arme des Elements durch eine Adapterplatte
miteinander verbunden sind, an der mittig eine
Lagerungszunge (23) zum Einführen in den Zwischenraum
zwischen Rückenlehne und Sitzpolster eines Fahrzeugsitzes
vorgesehen ist.
22. Kindersicherheitssitz nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Sitzteil an das Element (3, 4) angepaßte
Ausnehmungen zum Versenken der Elemente in
zurückgeklapptem Zustand aufweist.
23. Kindersicherheitssitz nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Achse (2) etwa in der vorderen Hälfte der Länge
des Sitzteils (1) in diesem angeordnet ist.
24. Kindersicherheitssitz nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß an dem Sitzteil (1) starr, lösbar oder
schwenkbeweglich eine Rückenlehne befestigt ist, die sich
an der Rückenlehne (12) des Fahrzeugsitzes abstützt, wenn
der Sitz in Fahrtrichtung aufgestellt ist und
andererseits sich am Armaturenbrett abstützt oder hiervor
endet, wenn der Kindersicherheitssitz entgegengesetzt der
Fahrtrichtung des Fahrzeugs auf dem Sitzpolster (10)
aufgestellt ist.
25. Kindersicherheitssitz nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß an dem Element (3, 4) die einen Teile eines Steck- oder
Schloßsystems an verschieblichen und in
verschiedenen Längen arretierbaren Trägerstangen oder
Teleskopstangen befestigt sind.
26. Kindersicherheitssitz nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gegenteile des
Steck- oder Schloßsystems trichterförmige
Einführöffnungen aufweisen.
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