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DE19646621C1 - Kindersicherheitssitz - Google Patents

Kindersicherheitssitz

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Publication number
DE19646621C1
DE19646621C1 DE1996146621 DE19646621A DE19646621C1 DE 19646621 C1 DE19646621 C1 DE 19646621C1 DE 1996146621 DE1996146621 DE 1996146621 DE 19646621 A DE19646621 A DE 19646621A DE 19646621 C1 DE19646621 C1 DE 19646621C1
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DE
Germany
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seat
child safety
safety seat
seat according
vehicle
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE1996146621
Other languages
English (en)
Inventor
Winfried Querfurth
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
CURT WUERSTL VERMOEGENSVERWALTUNGS-GMBH & CO. KG, 95
Original Assignee
Kiddy Auto Kindersitze GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Kiddy Auto Kindersitze GmbH filed Critical Kiddy Auto Kindersitze GmbH
Priority to DE1996146621 priority Critical patent/DE19646621C1/de
Priority to DE29620067U priority patent/DE29620067U1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE19646621C1 publication Critical patent/DE19646621C1/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft einen Kindersicherheitssitz, aufweisend mindestens einen Sitzteil, der auf das Sitzpolster eines Fahrzeugsitzes in Fahrtrichtung oder in entgegengesetzter Fahrtrichtung aufstellbar und hierauf befestigbar ist.
Sicherheitssitze für Kinder der gattungsgemäßen Art sind in den verschiedensten Ausführungen bekannt. Zur Anpassung der Sitzhöhe an die Größe eines Kindes, das in einem solchen Sicherheitssitz sitzt,ist es aus der DE 43 29 755 A1 bekannt, unter dem Sitzteil Unterlegteile anzubringen. Aus derselben Schrift ist es ferner bekannt, in einem Unterlegteil im vorderen Bereich einen herausklappbaren Sitzbügel zu integrieren, der herausgeklappt wird, wenn der Kindersitz rückwärts gerichtet, also entgegengesetzt der Fahrtrichtung, auf den Beifahrersitz oder dem Rücksitz gestellt wird, um die erforderliche Neigung zu erzielen bzw. den Sitz so zu erhöhen, daß das Kleinkind eine bequeme Sitz- oder Liegeposition einnehmen kann. In dieser Position (Reboard-Position) liegt der Kindersitz mit der Rückenlehne an dem Armaturenbrett oder an der Rückseite des Vordersitzes an. Der bekannte Sitz wird, wie bei vielen anderen Ausführungen, durch den Beckengurt des Sicherheitsgurtes des Fahrzeugsitzes, der querverlaufend über den Sitzteil im Beckenbereich des Kindes in Lagerausnehmungen verläuft, gehalten. Bei anderen Reboard-Systemen wird die Rückenlehne von einem Sicherheitsgurt in Position gehalten. Die Erfindung ist auf alle Reboard-Systeme anwendbar.
Es ist weiterhin aus der DE 42 16 925 A1 ein Stecksystem zur lösbaren Befestigung eines Sitzteils an einem Fahrzeugsitz bekannt, bei dem im Abstand liegend am Fahrzeugsitz zwei Gurtschlösser angebracht sind. Der Sitzteil weist an der Unterseite vorstehende Laschen auf, die in die vorgesehenen Gurtschlösser einrasten und nach dem Lösen der Schloßverbindung wieder herausgezogen werden können.
Aus der EP 0 714 806 A2 ist ein Befestigungssystem für Kindersicherheitssitze bekannt, bei dem der Kindersicherheitssitz auf einem Rahmen befestigt ist, der seinerseits als Steckrahmen ausgebildet und mit Steckverbindungssystemen am Autositz verbindbar ist. Der Rahmen weist zu diesem Zweck an vorderen Holmenenden und hinteren Holmenenden Steckschloßsysteme auf, die auf querverlaufende Verriegelungszapfen an dem Autositz aufschiebbar sind. Eine ähnliche Befestigung eines Kindersitzes ist in der EP 0 703 113 A2 und in der EP 0 692 401 A1 sowie in der EP 0 693 393 A1 beschrieben. Die Befestigung eines Kindersitzes mittels Steckverbindersystem ist ferner in der EP 0 694 435 A1 angegeben, bei dem der Kindersitz aus einem Sitzteil besteht, der in rückseitiger Verlängerung Befestigungsarme mit einem Kupplungsteil eines Stecksystems aufweist und an dem schwenkbeweglich eine Rückenlehne vorgesehen ist, die seitlich in Verlängerung sich nach unten über die Vorderkante des Fahrzeugsitzes sich erstreckende Arme mit Stecksystemverbindern aufweist. Die zuletzt beschriebenen bekannten Steckverbindungssysteme sind Vierpunktsicherungssysteme, die bestimmte Ausführungen der Autositze bedingen. Die Lösungen sind nicht geeignet, auf einfache Weise bei herkömmlichen Autositzen eingesetzt werden zu können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Kindersicherheitssitz derart weiterzubilden, daß auf einfache Weise wahlweise eine Sitzerhöhung im vorderen Bereich bei Verwendung des Kindersicherheitssitzes bei Nutzung als Reboard-Sitz herstellbar ist, ohne Unterlegteile verwenden zu müssen, und andererseits über die gleichen Lösemittel auch eine gesicherte Befestigung an dem Fahrzeugsitz sowohl beim Aufstellen in Fahrtrichtung als auch entgegen der Fahrtrichtung möglich ist. Die eingesetzten Mittel sollen dabei, bei der normalen Verwendung des Kindersitzes in Fahrtrichtung, das Aufstellen nicht behindern.
Nach einer weiteren Teilaufgabe soll die Handhabung eines Kindersicherheitssitzes auch in Fahrzeugen möglich sein, die keine bestimmten Stecksysteme zur Befestigung aufweisen.
Die Aufgabe löst die Erfindung durch die Ausgestaltung eines Kindersicherheitssitzes mit den Merkmalen nach Anspruch 1.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen im einzelnen angegeben.
Das Wesen der Erfindung besteht darin, daß ein nach unten ausklappbares Element in dem Sitzteil oder an der Unterseite des Sitzteils vorgesehen ist, das nach hinten oder nach vorn geschwenkt werden kann, wobei im Falle des Vorschwenkens dieses Element als Sitzerhöhungselement und zugleich zur Fixierung bzw. Befestigung des Sitzteils an dem Fahrzeugsitz dient. Das Element kann somit in der einfachsten Ausbildung aus einer einfachen Stange bestehen, die an der Achse angelenkt ist und an deren Ende sich eine laschenförmige Schloßzunge oder ein Steckschloß befindet, das in einer Reboard-Anordnung des Kindersicherheitssitzes, beispielsweise mit einem Gegenstück, das am Fahrzeugsitz befestigt ist, koppelbar ist. Dieses Gegenstück kann z. B. in dem Spalt zwischen Rückpolster und Sitzpolster des Fahrzeugsitzes hervorstehend oder rückgesetzt oder dahinter endend vorgesehen sein. Entsprechend lang ist das Element auszuführen. Darüber hinaus ist es zweckdienlich, entweder das Schwenklager als Rastschwenklager auszubilden, das es gestattet, die Stange in verschiedene Schrägstellungen zu verbringen, in denen sie in einer Drehrichtung arretiert ist, so daß der Sitz mit der Hinterkante auf dem Sitzpolster des Fahrzeugsitzes aufsteht und durch die Unterseite der Stange am vorderen Ende, die auf dem Polster aufliegt, oder durch die Kopplung des Steckschloßverbinders mit dem Gegenstück erhöht wird. Durch entsprechende Schrägstellung kann das Sitzteil dabei verschiedene Neigungsstellungen einnehmen. Diese Sitzerhöhung ist in jedem Fall erforderlich bei Anordnung des Sitzes in einem Reboard-System, um das Gefälle des Sitzpolsters des Kraftfahrzeugsitzes auszugleichen bzw. um eine gewünschte Sitz/Liegeposition für das Kleinkind herstellen zu können. Bei dieser Ausführung weist der Kindersicherheitssitz eine Rückenlehne auf, die angelenkt oder starr mit dem Sitzteil verbunden sein kann und sich z. B. an dem Armaturenbrett oder der Rückseite des Vordersitzes abstützt. Der Kindersicherheitssitz kann aber auch als sogenannte Sitzerhöhung für Kinder eingesetzt werden, wie sie insbesondere für größere Kinder vorgeschrieben ist. Die Rückenlehne ist dann abnehmbar zu gestalten. Die Erfindung ist aber auch auf eine reine Sitzerhöhung anwendbar. Für diesen Fall ist der Sitz in Fahrtrichtung auf dem Fahrzeugsitz aufzustellen. Auch hier bietet in weiterer Ausgestaltung die Erfindung den Vorteil, daß das Element zugleich auch zur Fixierung des Sitzteils in dieser Position verwendet werden kann. Der nach hinten geschwenkte Bügel kann ebenso mit dem Gegenschloßsystem verbunden werden, so daß ein sicherer Halt des Sitzteils in jedem Fall auch in Fahrtrichtung gewährleistet ist.
Das Rastgesperrelager kann beispielsweise ein Schwenklager sein, das in einer Richtung sperrend schrittweise fortschaltbar ist und erst in einer Endposition automatisch gelöst wird, um wieder zurückgestellt werden zu können. Darüber hinaus ist es aber auch möglich, zusätzlich oder anstatt, eine Stütze zwischen Sitzteil und Element vorzusehen, mit der der Neigungswinkel fest eingestellt wird. Die Stütze kann, wenn mehrere Aufnahmen längs des Elementes oder der Stange vorgesehen sind, in verschiedene Positionen verbracht werden kann, so daß eine gewünschte Sitzerhöhung erzielbar ist. Hierzu kann die Stütze z. B. schwenkbeweglich im Sitz gelagert sein und das untere Ende an Lagerzapfen auf oder in Lagerausnehmungen einrasten. Die Fixierung in einfachen Stecklagern ist aber auch möglich. Anstelle einer einteiligen Stange kann auch eine geteilte Stange treten, deren Teile gegeneinander verschiebbar angeordnet und miteinander arretierbar sind, so daß jede beliebige Längenanpassung möglich ist. Eine solche Stange kann auch als Teleskopstange bzw. -rohr ausgebildet sein. Es ist auch möglich, unter Wahrung des gleichen Prinzips das Element grundsätzlich als Bügel auszubilden, indem seitlich am oder im Sitzteil oder an der Unterseite des Sitzteils zwei solche Stangen beabstandet angeordnet sind, die ein gemeinsames Element entweder durch ein Brückenteil bilden oder einzeln in ihrer Länge verstellt werden können, so daß auch eine Anpassung an unterschiedliche Lagertiefen der Stecksysteme möglich ist. Gegenüber der Anordnung, bei der nur eine einzige Stange vorgesehen ist, die zweckmäßigerweise auf der Längsachse des Sitzteils schwenkbeweglich angeordnet ist, hat dies den Vorteil, daß der Sitz beidseitig fest verankert werden kann und beidseitig Stützpunkte auf dem Polster des Fahrzeugsitzes bei Reboard-Anordnung gegeben sind. Das Element kann darüber hinaus in Keilform ausgebildet sein und Schlitze aufweisen, in die im Falle der Anordnung als Reboard-System der Beckengurt des Fahrzeugsitzes eingehängt werden kann, um eine Rückhaltesicherung zu bieten. Mindestens ein solcher Einführungsschlitz ist erforderlich, der auch aus der Unterseite des Sitzes und einer Lagerungsfläche in dem keilförmigen Sitzerhöhungsteil, das als schwenkbares Element ausgebildet ist, gebildet wird. Der Schlitz verläuft bei aufgestelltem Element an der Rückseite des Sitzelementes nach vorn, so daß der Beckengurt des Fahrzeugsitzes sich gegen die verbleibende Wand des Elementes abstützen und den Sitz zurückhalten kann. Auch dies ist eine Fixiereinrichtung, die anstelle eines Stecksystems treten kann. Im Falle, daß das Element nicht zur Sicherung des Sitzteils des Kindersicherheitssitzes benötigt wird, z. B. wenn der Sitz in Fahrtrichtung aufgestellt ist, ist es empfehlenswert, die Schwenkachse so zu verlagern bzw. das Element durch Verschieben oder Verstellen so zu verkürzen, daß dieses auf der Rückseite des Sitzteils im eingeschwenkten Zustand nicht vorsteht und somit das Erscheinungsbild nicht stört. In solchen Fällen befindet sich die Achse im ersten Drittel des Sitzteils - von vorn gesehen. Im Falle, daß das Element in einem Stecksystem sowohl für die Sicherung des Sitzteils in Fahrtrichtung als auch entgegengesetzt zur Fahrtrichtung verwendet werden soll, sollte die Achse, um die das Element schwenkbar gelagert ist, in etwa in der Mitte des Sitzteils sich befinden. Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten an einem Kraftfahrzeugsitz sind darüber hinaus möglich, ohne das Prinzip der Erfindung zu verlassen.
Die Erfindung hat bei der Ausführung, bei der das Element in dem Sitzteil integriert ist, also als ausschwenkbarer Bügel oder als ausschwenkbarer Höhenverstellkeil oder als ausschwenkbare Stange, den Vorteil, daß diese im eingeklappten Zustand praktisch in dem Sitz verschwindet, zu welchem Zweck entsprechende formangepaßte Ausnehmungen im Sitzteil vorgesehen sein müssen. Der Sitz kann dann, in Fahrtrichtung gesehen, vollständig auf das Sitzpolster des Fahrzeugsitzes mit der unteren Fläche aufgestellt und in herkömmlicher Weise, beispielsweise durch den Beckengurt, der durch die Seitenwände des Sitzes in Schlitzen geführt ist, auf dem Sitz gehalten werden. Der Sitzteil ist dadurch in herkömmlicher Art gesichert, zusätzlich aber bei Anordnung in einem Reboard-System ebenfalls auf einfache Weise durch die beschriebenen Ausgestaltungen fest an dem Fahrzeugsitz befestigbar und kann im Bedarfsfall durch Lösen des Schloßsystems des Kraftfahrzeuggurtes wieder abgenommen werden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele ergänzend erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 einen Kindersitz, bestehend aus einem Sitzteil und einer angelenkten Rückenlehne, aufgestellt auf dem Polster eines Fahrzeugsitzes,
Fig. 2 den in Fig. 1 dargestellten Kindersicherheitssitz in einem Reboard-System, bei dem der Sitz entgegen der Fahrtrichtung auf einem Fahrzeugsitz aufgestellt ist,
Fig. 3 ein Ausführungsbeispiel, das abweichend von den Fig. 1 und 2 ein ausklappbares Element als Höhenverstellkeil aufweist, und zwar angeordnet in einem Reboard-System,
Fig. 4 den in Fig. 3 dargestellten Kindersicherheitssitz mit eingeklapptem Element, wobei der Kindersicherheitssitz in Fahrtrichtung auf den Fahrzeugsitz aufgestellt ist, und
Fig. 5 ein ausklappbares Element wie es in den Beispielen gemäß Fig. 1 und 2 einsetzbar ist.
In dem Beispiel gemäß Fig. 1 und 2 ist ein Kindersicherheitssitz, bestehend aus einem Sitzteil 1 und einer Rückenlehne 12, die über eine Schwenkachse 20 an dem Sitzteil angelenkt ist, dargestellt, der gemäß Fig. 1 auf dem Sitzpolster 10 eines Fahrzeugsitzes aufgestellt ist und dessen Rückenlehne 12 sich an der Rückenlehne des Fahrzeugsitzes 11 abstützt. Die Rückenlehne 12 ist von dem Schwenklager 20 abnehmbar, so daß der Sitzteil 1 auch als reine Sitzerhöhung für größere Kinder in einem Kraftfahrzeug genutzt werden kann. Als Besonderheit weist der Kindersicherheitssitz im Sitzteil 1 ein verschwenkbares Element 3 in Form eines einseitig gelagerten Hebelarms auf, an dessen Ende eine Steckzunge 15 vorgesehen ist, die in ein Steckschloß 16 eingeführt ist, das beispielsweise wie ein Steckschloß, ähnlich oder gleich dem des Autositzgurtes, ausgebildet sein kann. Die Länge der Stange ist dabei so bemessen, daß die Lasche bzw. die Steckzunge in das Schloßsystem eingeführt werden kann, wenn die Rückenlehne 12 sich an der Rückenlehne 11 des Fahrzeugsitzes abstützt. Um eine individuelle Anpassung an den Neigungswinkel der Rückenlehne 12 des Kindersicherheitssitzes vornehmen zu können, sollte die Stange als Teleskopstange bzw. als verstellbare Trägerstange ausgebildet sein. Zweckmäßigerweise kann das Element so ausgebildet sein, wie es in Fig. 5 dargestellt ist. Dieses Element besteht aus zwei seitlichen Trägern 3, die aus einer ersten Trägerstange 27 und einer zweiten Trägerstange 26 bestehen, die über Bohrungen 25 miteinander verschraubbar sind. Durch das Bohrraster kann sowohl die eine Stange als auch die andere Stange verlängert werden. Die Lagerungsbohrung ist auf die mit 2 bezeichnete Achse aufgesetzt und kann um diese Achse verschwenkt werden. Bügelförmig sind beide Schenkel zu einem Teil 21 verbunden, das einen zungenförmigen Ansatz 23 aufweist, der als Fußstütze und auch als zusätzliches Sicherungselement bei der Reboard-Anordnung mit verwendbar ist.
Gehalten wird der Sitz in dieser Position durch den Steckverbinder 15, 16, so daß eine starre Verbindung gegeben ist. Der Beckengurt des Fahrzeugsitzes ist in den Rückhalteschlitz 13, der in beide Seitenwände des Sitzteils eingeschnitten ist, eingeführt und hält den gesamten Sitz zusätzlich bzw. sichert das Kind in dem Sitzteil. Entsprechend der eingenommenen Winkelstellung zwischen Rückenlehne und Sitzteil 1 überragt die Vorderkante 6 die vordere Kante des Sitzpolsters 10 des Fahrzeugsitzes.
In Fig. 2 ist der gleiche Sitz als Reboard-Sitz gezeichnet. Auch daraus ist ersichtlich, daß bei entsprechender Längenanpassung das Element mit dem Querverbindungselement 21 in gleicher Weise mit der Zunge 15 in ein Steckschloß 16 wieder lösbar einführbar ist. Das Steckschloß 16 ist zweckmäßigerweise doppelt, beidseitig und beabstandet vorgesehen, so daß ein sicherer Halt des Sitzes an zwei Lagerstellen gegeben ist, wodurch auch ein Verdrehen des Sitzes bei seitlichem Aufprall auf das Fahrzeug vermieden wird. Um eine bestimmte Sitzerhöhung vornehmen zu können, ist entweder um die Achse 2 ein Rastgesperrlager vorgesehen, das es ermöglicht, das Element 3 in verschiedene Schrägstellungen zu verbringen oder, wie dargestellt, eine zusätzliche Stütze 8 vorgesehen, die einerseits an einem Bolzen 29 am Element 3 befestigt ist und andererseits an einem Lagerungspunkt 28 schwenkbar im Sitzteil oder fest angesetzt ist. Selbstverständlich kann auch in einfacher Ausführung die Stütze 28 mit Ansätzen in Durchbrüche 24 in der Verbindungsplatte 21 des Elementes 3 gemäß Fig. 5 eingesetzt werden, um unterschiedliche Schrägstellungen bei schwenkbeweglicher Lagerung im Sitzteil zu bewirken. Es ist ersichtlich, daß dadurch verschiedene Schrägstellungen entsprechend der gewünschten Schrägstellung des Sitzteils 1 eingenommen werden können. Bei der Reboard-Anordnung stützt sich die Rückenlehne 12 an dem Armaturenbrett 19 des Kraftfahrzeugs ab, gegen den es gelehnt ist. Im Falle der starren Verbindung mit dem Sitzteil kann aber auch ein Rückhaltegurt zur zusätzlichen Sicherung der Rückenlehne 12 dienen.
Das Steckschloß 16 ist durch den Spalt zwischen Rückenlehne 11 und Sitzpolster 10 des Fahrzeugsitzes hindurchgeführt. Die Rückseite kann dabei beispielsweise auch an einer Schiene befestigt sein, die nachgerüstet hinter der Rückenlehne 11 des Fahrzeugsitzes anbringbar ist.
Es ist ersichtlich, daß durch das verschwenkbare Element 3 in beiden Fällen eine gesicherte Befestigung realisierbar ist. Im Falle, daß diese gemäß der Ausführung nach Fig. 1 nicht erforderlich ist, kann darüber hinaus die teleskopartige Ausführung dazu verwendet werden, um das Element 3 zu verkürzen, um so in dem Sitz in der eingeschwenkten Position zu enden. Während bei der Ausführung nach Fig. 1 und 2 das Steckschloß 16 Bestandteil des Fahrzeugsitzes ist, sind Steckschloßsysteme 22 in Fig. 5 seitlich angeordnet, die mit korrespondierenden Steckzungen des Stecksystems an dem Fahrzeugsitz zusammenwirken oder auf Querzapfen aufsteckbar sind.
Eine andere Variante eines Kindersitzes ist in den Fig. 3 und 4 dargestellt. In Fig. 3 ist ein Kindersitz, bestehend aus einem Sitzteil 1 und einer Rückenlehne 2 als Reboard-Sitz dargestellt. Das hier angegebene schwenkbare Element 4 ist als keilförmiges Höhenverstellteil ausgebildet, entweder als Vollkörper oder als U-förmiger Körper mit Seitenwänden, das um die Achse 2 drehbar gelagert ist und zweckmäßigerweise mit der Oberseite die Unterkante 6 des Sitzes untergreift, wenn, wie in Fig. 3 dargestellt, das Element nach vorn ausgeschwenkt ist. Das Element weist eine Verlängerung 9 auf, mit der es in den Spalt zwischen Rückenlehne 11 und Sitzpolsters 10 des Fahrzeugsitzes einschiebbar ist. Die Stirnkante, die hochgezogen ist, drückt dabei gegen das Rückenpolster des Fahrzeugsitzes. Dieses Element 4 ist in den Fahrzeugsitz einklappbar. Dazu weist der Sitz entsprechend formangepaßte Ausnehmungen auf, so daß beim Verschwenken nach links um die Achse 2 das Element 4, wie aus Fig. 4 ersichtlich, vollständig in den Innenraum hineingeschwenkt wird und somit vollständig verschwindet. Es behindert das Aufstellen des Sitzteils auf das Sitzpolster 10 des Fahrzeugsitzes in dieser Position, wie in Fig. 4 dargestellt ist, nicht und bildet mit der nach unten gekehrten Oberseite eine breite Aufstellfläche. Um das integrierende Verschwenken zu ermöglichen, ist die Achse 2 in etwa um ein Drittel der Gesamtlänge, von der Vorderkante des Sitzteils 1 gesehen, eingerückt in diesem vorgesehen. Um den Kindersicherheitssitz an dem Fahrzeugsitz zu fixieren, ist zusätzlich zu der zungenförmigen Verlängerung 9 vorgesehen, daß unter der Unterseite des Sitzteils 1 parallel verlaufend Schlitze 13 in die Seitenwände eingearbeitet sind bzw. bilden die oberen Ränder der stufenförmigen Ausschnitte der Seitenwände des Elementes 4 eine Lagerkammer gemeinsam mit der Unterseite eines konturangepaßten Ausschnittes 14, in die der Beckengurt des Fahrzeugsitzes einlegbar ist, so daß dieser den Sitz in der aufgestellten Position zurückhält. Der Sitz ist also durch zwei Maßnahmen am Fahrzeugsitz fixiert: zum einen durch die zungenförmige Verlängerung 9 am Element 4 in Rückzugsrichtung, da die Stützkante 30 des Elementes am Rückenteil 11 anliegt eine weitere Bewegung verhindert, und zum anderen mittels des in den Schlitz 13 eingeführten Beckengurtes des Fahrzeugsicherheitsgurtes. Die Rückenlehne 12 liegt an dem Armaturenbrett 19 an, wie dies auch in Fig. 2 dargestellt ist. In Fig. 4 ist die umgekehrte Anordnung dargestellt, bei der der gesamte Sitz durch den eingefügten Beckengurt in die Lagerungsaufnehmung 18 in den Seitenwänden des Sitzteils 1 zurückgehalten wird.

Claims (26)

1. Kindersicherheitssitz, aufweisend mindestens einen Sitzteil (1), der auf das Sitzpolster (10) eines Fahrzeugsitzes in Fahrtrichtung oder entgegengesetzt zur Fahrtrichtung aufstellbar und hierauf befestigbar ist,
mit einer in dem Sitzteil (1) oder an der Unterseite desselben quer zur Längsachse vorgesehenen Achse (2) für die schwenkbewegliche Lagerung eines nach unten, vorn und hinten verschwenkbaren Elementes (3, 4) in Form eines einseitigen Hebels oder Bügels,
das in einer ersten Schwenkstellung nach hinten im Sitzteil (1) versenkt ist oder an der Unterseite sich nach hinten erstreckend anliegt und in einer zweiten Schwenkstellung nach vorne in einer Schrägstellung den vorderen Teil des Sitzteils (1) anhebend vor der Vorderkante (6) des Sitzteils (1) unterhalb der Unterseite sich auf dem Sitzpolster (10) des Fahrzeugsitzes sich abstützend endet,
wobei das Element (3, 4) mindestens eine Fixiereinrichtung (9, 13, 15, 16) zum Befestigen des Elementes (3, 4) mit dem Sitzteil (1) an dem Fahrzeugsitz (10, 11) aufweist.
2. Kindersicherheitssitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (4) ein keilförmiger Sitzerhöhungsteil (4) ist, dessen in der zweiten Schrägstellung an der Oberseite sich befindende Fläche als Stützfläche für den Unterschenkel und/oder die Ferse und Fuß des in dem Sitzteil (1) sitzenden Kindes sich bis zur Rückenlehne (11) des Fahrzeugsitzes sich erstreckt und hieran mit einer Stirnwand (30) anliegt.
3. Kindersicherheitssitz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (4) hohl und unten offen ist und die Seitenwände eine Keilform aufweisen.
4. Kindersicherheitssitz nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Element (4) bzw. in den Seitenwänden des Elementes (4) im wesentlichen parallel zur Unterseite des Sitzteils mindestens ein Schlitz (13) zur Aufnahme des Beckengurtes des Fahrzeugsitzes (10, 11) vorgesehen ist.
5. Kindersicherheitssitz nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (13) unmittelbar unter der Unterseite des Sitzteils (1) parallel hierzu vorgesehen ist.
6. Kindersicherheitssitz nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (13) aus der Unterseite oder einer Ausnehmung an der Unterseite des Sitzteils (1) und einer oberen Auflagefläche an dem keilförmigen Element (4) oder den oberen Stirnflächen der Seitenwände gebildet ist, die übereinander oder seitlich versetzt angeordnet sind.
7. Kindersicherheitssitz nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlitze (13) unterhalb der Achse (2), vorzugsweise hinter dieser, vorgesehen sind und die Einführöffnung durch einen hakenförmigen Ansatz an der unteren Auflagefläche des Beckengurtes festgelegt ist.
8. Kindersicherheitssitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixiereinrichtungen die querverlaufenden Schlitze zur Aufnahme des Beckengurtes sind.
9. Kindersicherheitssitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixiereinrichtung an dem Element (4) mindestens eine zungenförmige Verlängerung des Elementes (4) ist, die in den Spalt zwischen Rückenpolster (11) und Sitzpolster (10) des Fahrzeugsitzes eingreift.
10. Kindersicherheitssitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixiereinrichtung am vorderen Ende des Elementes (3, 4) befestigte Laschen bzw. Steckzungen (15) oder Rastschlösser (22) eines Stecksystems sind, die mit entsprechenden Gegengliedern am Fahrzeugsitz oder an der Karosserie des Fahrzeugs verbindbar sind.
11. Kindersicherheitssitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (3, 4) an seinem freien Ende mindestens eine Steckzunge (15) oder ein Steckschloß zur rückseitigen Befestigung des Sitzteils (1) an ein Gegenelement (16) eines Stecksystems des Fahrzeugsitzes (10, 11) beim Aufstellen des Sitzteils in Fahrtrichtung aufweist.
12. Kindersicherheitssitz nach einem der Ansprüche 10 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß das schwenkbare Element (3, 4) in der Länge verstellbar oder durch Zwischenglieder verlängerbar ist.
13. Kindersicherheitssitz nach Anspruch 12, dadurch kennzeichnet, daß das Element (3, 4) teleskopartig ineinandergreifende Rohre oder gegeneinander verstellbare Haltestangen (27, 26) aufweist, die in bestimmten Längen lösbar miteinander verbunden sind.
14. Kindersicherheitssitz nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (3, 4) derart angepaßt verlängerbar ist, daß eine Kopplung der Stecksysteme auch dann möglich ist, wenn an der Rückseite des Rückenpolsters (11) des Fahrzeugsitzes die Steckverbindungsvorrichtung an einer Nachrüstschiene, die an der Rückenlehne anliegt, befestigt ist.
15. Kindersicherheitssitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (3, 4) zwei seitlich im Sitzteil (1) gelagerte Haltestangen (26, 27) oder Rohre aufweist, die einzeln verschwenkbar oder über ein Brückenelement (21) miteinander verbunden gemeinsam verschwenkbar sind.
16. Kindersicherheitssitz nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß zentrisch in Verlängerung zur Mittenachse des Sitzteils (1) ein Element (3) vorgesehen ist.
17. Kindersicherheitssitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (3) in der Schräglage durch eine einerseits am Element (3) befestigte und andererseits im Sitzteil (1) befestigte Stütze (8) in mindestens einer Schrägstellung arretierbar ist.
18. Kindersicherheitssitz nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß im Element (3) oder im Sitzteil (1) mehrere Stützlager (24) vorgesehen sind, an denen die Stütze (8) in verschiedenen Positionen befestigbar ist.
19. Kindersicherheitssitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (3, 4) auf der Schwenkachse (2) ein Lager mit Rastgesperre aufweist, das es gestattet, das Element (3, 4) in verschiedene Schräglagen zu verbringen und hierin zu halten.
20. Kindersicherheitssitz nach einem einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der keilförmige Sitzerhöhungsteil auf einem Element eines stangenförmigen Trägers aus einer Trägerstange (26, 27) oder Rohren aufgebracht oder hieran befestigt ist.
21. Kindersicherheitssitz nach Anspruch 9 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Arme des Elements durch eine Adapterplatte miteinander verbunden sind, an der mittig eine Lagerungszunge (23) zum Einführen in den Zwischenraum zwischen Rückenlehne und Sitzpolster eines Fahrzeugsitzes vorgesehen ist.
22. Kindersicherheitssitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Sitzteil an das Element (3, 4) angepaßte Ausnehmungen zum Versenken der Elemente in zurückgeklapptem Zustand aufweist.
23. Kindersicherheitssitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse (2) etwa in der vorderen Hälfte der Länge des Sitzteils (1) in diesem angeordnet ist.
24. Kindersicherheitssitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Sitzteil (1) starr, lösbar oder schwenkbeweglich eine Rückenlehne befestigt ist, die sich an der Rückenlehne (12) des Fahrzeugsitzes abstützt, wenn der Sitz in Fahrtrichtung aufgestellt ist und andererseits sich am Armaturenbrett abstützt oder hiervor endet, wenn der Kindersicherheitssitz entgegengesetzt der Fahrtrichtung des Fahrzeugs auf dem Sitzpolster (10) aufgestellt ist.
25. Kindersicherheitssitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Element (3, 4) die einen Teile eines Steck- oder Schloßsystems an verschieblichen und in verschiedenen Längen arretierbaren Trägerstangen oder Teleskopstangen befestigt sind.
26. Kindersicherheitssitz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenteile des Steck- oder Schloßsystems trichterförmige Einführöffnungen aufweisen.
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