DE19644220C1 - Seitlicher Unterfahrschutz für Nutzfahrzeuge - Google Patents
Seitlicher Unterfahrschutz für NutzfahrzeugeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen seitlichen Unterfahrschutz für
Nutzfahrzeuge gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Bei einem bekannten Unterfahrschutz dieser Art
(DE 40 17 160 A1) sind an der Haltevorrichtung zwei im
Parallelabstand voneinander verlaufende Seitenplanken
befestigt, die sich zwischen dem Vorder- und Hinterrad des
Nutzfahrzeugs erstrecken. Jede Seitenplanke besitzt ein
Hohlprofil mit einer im wesentlichen rechteckigen Außenkontur
mit gerundeten Kanten, deren Rundung zur Vorderfläche hin
besonders groß ist. Der geschlossene Profilinneraum ist
durch einen längsdurchgehenden Quersteg, der waagrecht liegt,
in zwei übereinander angeordnete Kammern unterteilt. Durch
den Quersteg, der etwa um ein Drittel dünner bemessen ist als
die außenliegenden Schmalseiten des Hohlprofils, wird die
Biegesteifigkeit des Hohlprofils gegen Horizontalkräfte
erhöht. Dadurch sind die Seitenplanken relativ steif und
nehmen bei Unfällen selbst nur geringe Energie auf, so daß es
insbesondere bei Unfällen mit Zweiradbeteiligung zu nicht
unerheblichen Verletzungen der Unfallpersonen kommen kann.
Aus der EP-0 718 157 A1 ist eine Stoßstange für Fahr
zeuge bekannt, die an beidendigen Haltevorrichtungen
in Form von Halterungen an Fahrzeuglängsträgern
befestigt ist und aus einem Hohlprofil aus einer strang
gepreßten Leichtmetallegierung besteht, das zwischen
seiner Vorderseite und seiner Rückseite sich erstreckende,
etwa horizontale Querstege aufweist. Die Querstege sind
als bei Krafteinwirkung auf die der Haltevorrichtung
abgekehrte Vorderseite sich definiert verformende Defor
mationselemente ausgebildet, dergestalt, daß sie sich
bei Krafteinwirkung ausbauchen können.
Bekannt sind ferner andere Aufprallschutzvorrichtungen
in Form von Hohlprofilen mit sich definiert verformenden
Querstegen (US 53 40 178 A, JP 6-199 193 A, JP 6-144 133 A).
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen bekannten
seitlichen Unterfahrschutz der eingangs genannten Art,
der relativ steif ist, so zu verbessern, daß er bei groß
flächiger Belastung seine relative Steifigkeit beibehält
und bei kleinflächiger Belastung infolge einsetzender
Durchbiegung Energie aufnimmt.
Die Aufgabe ist bei einem Unterfahrschutz eingangs genannter
Art gemäß der Erfindung durch die Merkmale im Patentan
spruch 1 gelöst.
Der erfindungsgemäße Unterfahrschutz hat den Vorteil,
daß durch die Ausbildung des mindestens einen Hohl
profil-Querstegs als Deformationselement beim etwa
horizontalen Aufprall eines Objekts auf die Seiten
planke in Folge der einsetzenden Deformation des Quer
steges und der damit einhergehenden Querschnittsreduzierung
des Hohlprofils die Seitenplanke selbst Energie aufnimmt
und damit einen Teil der Aufprallenergie umwandelt.
Durch die Wahl des Abstands der Befestigungsglieder hat
der Unterfahrschutz bei Flächenbelastung, wie sie etwa
beim Aufprall bzw. Unterfahren eines Personenkraftwagens
entsteht und die sich über mehrere Befestigungsglieder
der Seitenplanke erstreckt, eine erhöhte Steifigkeit, so
daß die Seitenplanke nicht einknickt. Bei Linienbelastung
hingegen, wie sie bei Aufprall einer Person oder eines
Zweirads hervorgerufen wird, ist die Deformation der
Seitenplanke besonders ausgeprägt. Hierbei erfolgt eine
gewünschte, energieabsorbierende Durchbiegung der Seiten
planke, was zu einem verbesserten Personenschutz bei
Unfall führt.
Vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Unter
fahrschutzes mit zweckmäßigen Weiterbildungen und Ausge
staltungen der Erfindung sind in den weiteren Patentan
sprüchen 2 bis 7 angegeben. Gemäß alternativen Ausführungs
formen der Erfindung läßt sich die definierte Verformung
des Querstegs dadurch einstellen, daß der Quersteg längs
seiner Erstreckungsrichtung von der Vorder- zur Rückseite
des Hohlprofils gewellt ist, d. h. sich abwechselnde seit
liche Einbuchtungen und Ausbauchungen aufweist, oder
mit Zonen unterschiedlicher Materialstärke versehen ist.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind
die Befestigungsglieder als Klemmhalter ausgebildet, wobei
ein eine Gewindebohrung tragendes Klemmstück in eine in der
Rückseite der Seitenplanke ausgeformte T-förmige Längsnut
eingreift und durch eine in die Gewindebohrung einschraubbare
Kopfschraube an einer Halteschiene der Haltevorrichtung
festgespannt wird. Das Klemmstück ist dabei so ausgebildet,
daß seine in Achsrichtung der Gewindebohrung verlaufende
Abmessung von der Bohrungsachse aus zu beiden Seiten hin
kontinuierlich abnimmt, wobei das Klemmstück in der Längsnut
so einliegt, daß die Tiefenabnahme in Längsrichtung des
Hohlprofils erfolgt. In einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist das Klemmstück als Halbzylinder mit quer zur
Längserstreckung des Hohlprofils ausgerichteter Zylinderachse
ausgebildet. Dieses solchermaßen geformte Klemmstück
erleichtert bei Linienbelastung ein Durchbiegen der
Seitenplanke beiderseits der Befestigungsglieder.
Die Erfindung ist anhand von in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen im folgenden näher beschrieben. Es
zeigen jeweils in schematischer Darstellung:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Nutzfahrzeugs mit
seitlichem Unterfahrschutz,
Fig. 2 ausschnittweise einen Schnitt des
Unterfahrschutzes gemäß Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 ausschnittweise eine gleiche Darstellung wie in
Fig. 2 einer modifizierten Seitenplanke des
Unterfahrschutzes,
Fig. 4 einen Schnitt längs der Linie IV-IV in Fig. 2,
Fig. 5 ausschnittweise eine gleiche Darstellung wie
in Fig. 2 eines modifizierten Unterfahrschutzes.
Das in Fig. 1 in Seitenansicht zu sehende Nutzfahrzeug 10 ist
auf jeder Seite mit einem Unterfahrschutz 11 ausgerüstet, der
sich unterhalb der Ladefläche zwischen dem Vorder- und dem
Hinterrad erstreckt und das seitliche Untertauchen von
Personen bei Unfällen mit Zweirädern oder das Unterfahren
durch Personenkraftwagen bei Unfällen verhindert. Jeder
Unterfahrschutz besteht aus einer am Fahrzeugrahmen des
Nutzfahrzeugs befestigten Haltevorrichtung 12 und aus zwei
Seitenplanken 13, die im Parallelabstand zueinander
horizontal verlaufen und an der Haltevorrichtung 12 befestigt
sind. Die Haltevorrichtung 12 weist mehrere im Abstand
voneinander vertikal verlaufende Halteschienen 14 auf. Durch
einen entsprechend geringen Abstand der Halteschienen 14
voneinander, der hier z. B. etwa 1 m gewählt ist, wird die
ausreichende Schutzfunktion der Seitenplanke 13
gewährleistet. Jede der Seitenplanken 13 ist mit jeder
Halteschiene 14 durch ein Befestigungsglied 15 (Fig. 2)
verbunden.
Wie aus der Querschnittsdarstellung der Seitenplanke 13 in
Fig. 2 ersichtlich ist, weist jede Seitenplanke 13 ein
Hohlprofil 22 auf, das mittig durch einen längsdurchgehenden
Quersteg 21 ausgesteift ist. Auf der Rückseite des
Hohlprofils 22 ist eine T-förmige Längsnut 16 ausgebildet,
die zur Befestigung der Seitenplanke 13 an der
Haltevorrichtung 12 dient. Das hierzu verwendete
Befestigungsglied 15 ist als Klemmhalter ausgebildet, der ein
Klemmstück 17 mit Gewindebohrung 18 und eine in die
Gewindebohrung 18 einschraubbare Kopfschraube 19 umfaßt. Das
Klemmstück 17 wird seitlich in die Längsnut 16 eingeschoben
und die Kopfschraube 19 wird durch eine Öffnung 20 in der
Halteschiene 14 hindurchgesteckt und in die Gewindebohrung 18
eingeschraubt. Durch Festziehen der Kopfschraube 19 wird die
Seitenplanke 13 über das Klemmstück 17 mit ihrer Rückseite
132 an der Halteschiene 14 festgespannt.
Um dem Unterfahrschutz 11 bei Unfällen mit Zweiradbeteilung
eine energieabsorbierende Wirkung zu verleihen und damit
einen Teil der Aufprallenergie zu vernichten, ist der
Quersteg 21 als Deformationselement ausgebildet, das bei
Linienbelastung der Seitenplanke 13 definiert verformt wird und
ein Einbiegen der Seitenplanke 13 mit einhergehender
Querschnittsreduzierung ermöglicht. Durch die Verformarbeit
des Querstegs 21 und des Hohlprofils 22 wird ein Großteil der
Aufprallenergie verzehrt. Die Wirkung des Querstegs 21 als
Deformationselement und die definierte Verformung des
Querstegs 21 wird beispielsweise dadurch erreicht, daß der
Quersteg 21 längs seiner Erstreckungsrichtung von der Vorder
zur Rückseite des Hohlprofils 22 gewellt ist, d. h. sich
abwechselnde seitliche Einbuchtungen und Ausbauchungen
aufweist. Alternativ kann der Quersteg 21 mit Zonen
unterschiedlicher Materialstärke versehen werden, wie dies
beispielsweise in einer alternativen Ausführungsform des
Querstegs 21′ gemäß Fig. 3 zu sehen ist. Dabei ist der
Quersteg 21′ im mittleren Bereich seiner Erstreckungsrichtung
sehr viel dünner ausgeführt, so daß er sich in diesem Bereich
bei Auftreten von auf die Seitenplanke 13 wirkenden
Horizontalkräften zuerst verformt.
Das Durchbiegen der Seitenplanke 13 bei Linienbelastung wird
noch durch die besondere Ausbildung des Klemmstücks 17
gefördert. Wie die Schnittdarstellung in Fig. 4 zeigt, ist
das Klemmstück 17 als Halbzylinder mit quer zur
Längserstreckung der Längsnut 16 ausgerichteter Zylinderachse
ausgebildet, so daß sein horizontaler Querschnitt
halbkreisförmig ist. Dadurch nimmt die in Achsrichtung der
Gewindebohrung 18 verlaufende Abmessung des Klemmstücks 17
ausgehend von der Bohrungsachse zu beiden Seiten hin
kontinuierlich ab, so daß bei Linienbelastung der Seitenplanke
13 deren Durchbiegen erleichtert wird. Bei der Durchbiegung
der Seitenplanke 13 wird außerdem infolge des Verschiebens
der als Klemmhalter ausgebildete Befestigungsglieder 15
weitere Aufprallenergie vernichtet.
Bei der in Fig. 5 ausschnittweise im Querschnitt
dargestellten, modifizierten Seitenplanke 13 wird die
Seitenplanke 13 an jeder Halteschiene 14 der Haltevorrichtung
12 mit zwei Befestigungsgliedern 15 befestigt. Hierzu weist
die Seitenplanke 13 an ihrer Rückseite 132 zwei übereinander
angeordnete T-förmige Längsnuten 16′ und 16′′ auf, in die
jeweils die Klemmstücke 17 der Klemmhalter eingeschoben sind.
Die Klemmhalter sind in gleicher Weise ausgebildet wie
vorstehend beschrieben ist.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen
Ausführungsbeispiele beschränkt. So können im Hohlprofil 22
mehrere übereinander angeordnete horizontale Querstege 21
bzw. 21′ vorgesehen werden, die den Innenraum des Hohlprofils
22 in mehrere, übereinanderliegende Kammern unterteilen.
Claims (7)
1. Seitlicher Unterfahrschutz für Nutzfahrzeuge mit
mindestens einer Seitenplanke (13), die ein Hohlprofil (22)
mit mindestens einem zu dessen Aussteifung längsdurch
gehenden Quersteg (21) aufweist, mit einer am Fahrzeugrahmen
befestigten Haltevorrichtung (12) zur Abstützung der
Seitenplanke (13) und mit Befestigungsgliedern (15) zum
Festlegen der Seitenplanke (13) an der Haltevorrichtung
(12)
dadurch gekennzeichnet,
daß der mindestens eine Quersteg (21; 21′) als ein bei
Krafteinwirkung auf die von der Haltevorrichtung (12)
abgekehrte Vorderseite (131) der Seitenplanke (13) sich
definiert verformendes Deformationselement ausgebildet ist
und daß der Abstand zwischen mehreren notwendigen
Befestigungsgliedern (15) der mindestens einen Seitenplanke
(13) an der Haltevorrichtung (12) so gewählt ist, daß bei
großflächiger Belastung ein Ausknicken der mindestens
einen Seitenplanke (13) verhindert wird.
2. Unterfahrschutz nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Quersteg (21) längs seiner Erstreckungsrichtung von
der Vorder- zur Rückseite des Hohlprofils (22) gewellt ist.
3. Unterfahrschutz nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Quersteg längs seiner Erstreckungsrichtung von der
Vorder- zur Rückseite des Hohlprofils (22) Zonen mit
unterschiedlichen Materialstärken aufweist.
4. Unterfahrschutz nach einem der Ansprüche 1-3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Haltevorrichtung (12) mindestens zwei Halteschienen
(14) aufweist und daß jedes Befestigungsglied (15) als
Klemmhalter ausgebildet ist, der in eine an der Rückseite der
Seitenplanke (13) ausgebildete T-förmige Längsnut (16)
eingreift und die Seitenplanke (13) mit ihrer Rückseite (132)
kraftschlüssig an der Halteschiene (14) festspannt.
5. Unterfahrschutz nach Anspruch 4.
dadurch gekennzeichnet,
daß der Klemmhalter ein in die Längsnut (16) einschiebbares
Klemmstück (17) mit Gewindebohrung (18) und eine in die
Gewindebohrung (18) einschraubbare Kopfschraube (19)
aufweist, die durch eine Öffnung (20) in der Halteschiene
(14) hindurchgesteckt ist.
6. Unterfahrschutz nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Klemmstück (17) so ausgebildet ist, daß seine in
Achsrichtung der Gewindebohrung (18) verlaufende Abmessung
von der Bohrungsachse ausgehend zu beiden Seiten hin
kontinuierlich abnimmt und daß das Klemmstück (17) so in der
Längsnut (16) einliegt, daß die Tiefenabnahme in
Längsrichtung der T-förmigen Längsnut (16) erfolgt.
7. Unterfahrschutz nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Klemmstück einen halbkreisförmigen Querschnitt
aufweist, insbesondere als Halbzylinder mit quer zur
Längserstreckung der T-förmigen Längsnut (16) ausgerichteter
Zylinderachse ausgebildet ist.
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| DE1996144220 DE19644220C1 (de) | 1996-10-24 | 1996-10-24 | Seitlicher Unterfahrschutz für Nutzfahrzeuge |
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| DE102010005312A1 (de) | Querträger für eine Karosserie eines Kraftwagens |
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