DE19643805A1 - Tragvorrichtung für Kameras - Google Patents
Tragvorrichtung für KamerasInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Tragvorrichtung für Kameras nach dem
Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Zur Durchführung von Photoaufnahmen, insbesondere aber zur
Durchführung von Filmaufnahmen ist es oft erforderlich, die entsprechende
Kamera in einer Tragvorrichtung aufzunehmen, um hierdurch eine optimale
Aufnahmeposition zu ermöglichen. Solche Tragvorrichtungen sind
entweder mit üblichen Laufrädern ausgestattet und somit auf ebenem
Untergrund frei bewegbar, oder sie weisen einen mittels Rollen auf einem
Schienenpaar verfahrbaren Wagen auf. Das Schienenpaar wird dabei auf
einer Unterlage verlegt, so daß der Wagen mit dem eigentlichen Träger für
die Kamera auf dem Schienenpaar verfahren werden kann. Derartige
Tragvorrichtungen arbeiten im allgemeinen dann zufriedenstellend, wenn
die Kamera vor oder während den Aufnahmen stets nur oberhalb des
Schienenpaares bewegt werden soll. Für Fahrten in vertikaler oder gar in
Überkopf-Anordnung des Wagens sind sie hingegen nicht geeignet.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Tragvorrichtung für
Kameras zu schaffen, deren Wagen sowohl auf einem in bekannter Weise
auf einer Unterlage aufliegenden Schienen paar verfahren werden kann, als
auch im Zusammenhang mit solchen Schienenpaaren verwendbar ist, die
zur Ermöglichung von Fahrten in vertikaler oder in Überkopf-Anordnung an
einer Wand oder der Decke eines Raumes befestigbar sind. Da die
Tragvorrichtung somit vielfach innerhalb von Studios oder in Räumen
verwendbar sein soll, in denen erfahrungsgemäß nur sehr wenig Platz zur
Verfügung steht, soll die Spurweite des Schienenpaares relativ klein
gehalten werden.
Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Tragvorrichtung dadurch
gelöst, daß die Schienen des Schienenpaares einen im wesentlichen
kreisförmigen Querschnitt aufweisen und jeweils zwei Rollen symmetrisch
am Umfang der jeweiligen Schiene angreifen, deren Achsen einen Winkel
von im wesentlichen 90° einschließen, dessen Winkelhalbierende durch
den Mittelpunkt der jeweiligen Schiene verläuft und jedem der so
gebildeten Rollenpaare eine weitere Rolle zugeordnet ist, deren Achse im
wesentlichen parallel zur Achse einer der Rollen des Rollenpaares verläuft.
Durch die besondere Ausbildung der Schienen einerseits, und die
besondere Anordnung der jeweiligen Rollenpaare mit der jeweiligen
Zuordnung einer entsprechend angeordneten weiteren Rolle andererseits,
nimmt der Wagen in jeder beliebigen Lage des Schienenpaares stets eine
stabile Gleichgewichtslage ein, so daß sowohl Fahrten in normaler Lage als
auch solche in vertikaler Lage und auch Überkopf-Fahrten möglich sind.
Werden die Schienen an einer Wand schräg nach aufwärts oder schräg
nach abwärts verlegt, so ist es, um entweder den Wagen an jeder
beliebigen Stelle positionieren zu können, oder um bei Abwärtsfahrten die
Geschwindigkeit steuern zu können, zweckmäßig, den Wagen mit einer
Bremse zu versehen, die zwei an den Schienen angreifende Bremsstücke
aufweist, die über eine mit Übersetzung arbeitende Betätigungseinrichtung
betätigbar sind.
Eine in konstruktiver Hinsicht relativ einfache Lösung, die dennoch ein sehr
feinfühliges Bremsen ermöglicht, wird dadurch erreicht, daß die
Betätigungseinrichtung einen mit Übersetzung arbeitenden Riementrieb
aufweist, dessen Abtriebsrad mit einer Gewindespindel zusammenwirkt,
deren Drehbewegungen eine translatorische Bewegung eines mit den
Bremsstücken verbundenen Zwischenträgers bewirken.
Zur Aufnahme von Trittplatten, Kamera- oder auch Beleuchtungszubehör
ist es zweckmäßig, wenn der Wagen an seinen Seitenflächen oder an
seiner Oberseite Aufnahmezapfen für Trittplatten oder für Träger von
Zubehör aufweist.
Für den praktischen Einsatz einer gattungsgemäßen Tragvorrichtung ist es
wichtig, daß diese möglichst allen Benutzungsanforderungen gerecht wird
und auch universell verwendet werden kann. Während die Tragvorrichtung
bei ihrer Verwendung in relativ kleinen Räumen im allgemeinen nur die
eigentliche Kamera und gegebenenfalls Zubehör aufzunehmen hat und
dabei auch nur einen geringen Platzbedarf, insbesondere eine nur sehr
kleine Spurweite beanspruchen soll, ist es bei Verwendung der
Tragvorrichtung in größeren Räumen wie beispielsweise Hallen oder auch
im Freien, des öfteren erforderlich, daß die Tragvorrichtung eine
Mitfahrmöglichkeit, sei es in Form einer Stand- oder einer Sitzfläche, für
den Kameramann bietet. Um hierbei eine entsprechende Standsicherheit
zu gewährleisten, ist anstelle des für die Verwendung im Räumen
ausreichenden Schmalspursystems mit einer Spurweite von beispielsweise
0,15 bis 0,20 m ein übliches Breitspursystem mit einer Spurweite von ca.
0,6 bis 0,7 m erforderlich.
Der Erfindung liegt daher die weitergehende Aufgabe zu Grunde, eine
Möglichkeit zu schaffen, um eine Tragvorrichtung mit den Merkmalen des
Anspruches 1 auch im Zusammenhang mit einem sogenannten Breitspur
system verwenden zu können.
Diese weitergehende Aufgabe wird dadurch gelöst, daß zur Erzielung einer
Umsetzbarkeit des Wagens von dem ersten Schienenpaar auf ein
gegenüber diesem eine größere Spurweite aufweisendes zweites
Schienen paar zwischen diesem und dem Wagen eine Adaptereinrichtung
vorgesehen ist, die zwei auf den Schienen des zweiten Schienenpaares
verfahrbare Längsträger aufweist, die mit einem den Wagen
aufnehmenden rahmenartigen Querträger verbindbar sind.
Um hierbei eine Umsetzbarkeit des Wagens auf praktisch jede Spurweite
eines Breitspursystems zu gewährleisten, sind die Längsträger über
einstellbare Verbindungsmittel mit dem Querträger verbindbar, wobei die
Verbindungsmittel an den Längsträgern befestigte Zapfen aufweisen, die in
zur Längsrichtung des zweiten Schienenpaares quer gerichtete langlochar
tige Ausnehmungen des Querträgers ragen.
Um die Adaptereinrichtung zusammen mit dem Wagen an jeder beliebigen
Position stillsetzen oder die Fahrgeschwindigkeit abbremsen zu können, ist
es vorteilhaft, an mindestens einem der Längsträger eine Bremse
vorzusehen.
Eine hierfür vorteilhafte Lösung, bei der die Bremskraft einen vorgebbaren
Wert nicht überschreiten kann und somit ein Abheben des/der
Längsträger von den Schienen durch das Aufbringen der Bremskraft
vermieden wird, ergibt sich dadurch, daß die Bremseinrichtung ein über ein
Druckstück betätigbares Zwischenstück aufweist, das unter Zwischen
schaltung einer Feder auf ein Bremsstück wirkt, wobei das Zwischenstück
relativ zum Bremsstück bewegbar ist.
Vorteilhaft ist es, wenn der Wagen während seiner entlang den Schienen
des Breitspursystems erfolgenden Längsfahrt um einen bestimmten Betrag
quer zur Längsrichtung der Schienen verfahrbar ist.
Dies wird gemäß einem weitergehenden Vorschlag der Erfindung dadurch
erreicht, daß der Querträger zur Aufnahme des Wagens ein zum zweiten
Schienenpaar quer gerichtetes drittes Schienenpaar mit zum ersten
Schienenpaar gleicher Spurweite aufweist, wobei der Querschnitt seiner
Schienen dem Querschnitt der Schienen des ersten Schienenpaares
entspricht.
Bei einer derartigen Anordnung ist einerseits der Wagen mit nur wenigen
Handgriffen vom Schmalspursystem auf die Adaptereinrichtung umsetzbar
und andererseits dienen die für die Verwendung des Wagens im
Zusammenhang mit dem Schmalspursystem vorgesehenen Rollen
gleichzeitig zur Erzielung seiner Querbeweglichkeit auf dem dritten
Schienenpaar, wobei auch die am Wagen vorgesehene Bremse ohne
jegliche Veränderung zur Bremsung seiner Querfahrt benutzt werden
kann.
Um sicherzustellen, daß der Wagen nicht unbeabsichtigt vom dritten
Schienenpaar herunterrollt, weist der Querträger im Bereich seiner
stirnseitigen Enden je einen schwenkbaren Anschlag zur Begrenzung der
Querbeweglichkeit des Wagens auf.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung eines in der beigefügten Zeichnung darge
stellten Ausführungsbeispiels.
Es zeigt
Fig. 1 eine schaubildliche Darstellung der Tragvorrichtung zusammen
mit einer Adaptereinrichtung;
Fig. 2 eine Seitenansicht des Wagens;
Fig. 3 eine Schnittdarstellung des Wagens im Bereich der Rollen;
Fig. 4 eine Schnittdarstellung des Wagens im Bereich seiner Bremse;
Fig. 5 einen Schnitt durch eine Bremse der Adaptereinrichtung;
Fig. 6 eine Darstellung der Betätigungseinrichtung für die Bremse des
Wagens;
Die erfindungsgemäße Tragvorrichtung weist einen Wagen 1 auf, der auf
einem Schienenpaar 2 eines Schmalspursystems verfahrbar ist. Die
Schienen 3 des Schienenpaares 2 können aus einzelnen Schienenab
schnitten zusammengesetzt sein, die an jeweils einem Ende eine Buchse
mit einem Innenkonus und am jeweils anderen Ende mit einer Buchse mit
einem entsprechenden Konuszapfen versehen sind. Die Schienen weisen
hierbei einen kreisförmigen, vorzugsweise einen kreisringförmigen
Querschnitt auf und sind in an sich bekannter Weise auf nicht gezeigten
schwellenartigen Trägern angeordnet und an diesen lösbar befestigt. Die
Träger können auf einer Unterlage aufliegen, sie können aber auch
entsprechend dem momentanen Einsatzzweck der Tragvorrichtung an
einer Wand oder der Decke eines Raumes lösbar befestigt sein.
Der in Blech- bzw Schweißkonstruktion gehaltene Wagen 1 ist an seiner
Oberseite durch eine Platte 4 verschlossen. Durch die Platte 4 ragen ein
Aufnahmezapfen 5 für einen Träger, beispielsweise ein Stativ für die
Kamera, sowie ein Zapfen 6 zur Aufnahme einer Sitzgelegenheit oder einer
Trittplatte für die Bedienungsperson. Auch an den Seitenflächen des
Wagens 1 können Zapfen 7 vorgesehen sein, die zur Aufnahme von
Kamera- oder auch Beleuchtungszubehör dienen können.
Der Wagen 1 ist mit insgesamt 4 Rollensätzen ausgestattet, zu deren
Aufnahme im Bereich der beiden Enden der beiden Längsseiten des
Wagens je ein Lagerstück 8 vorgesehen ist, das an der Unterseite der
Platte 4 befestigt ist. Jedes der Lagerstücke 8 dient zur Aufnahme eines
Rollenpaares 9, 10, wobei die Achsen der beiden Rollen 9, 10 einen Winkel
von im wesentlichen 90 Grad einschließen, dessen Winkelhalbierende
durch den Mittelpunkt der jeweiligen Schiene 3 verläuft. Die beiden Rollen
9, 10 eines jeden Rollenpaares liegen somit bei der in Fig. 3 gezeigten
Gebrauchslage des Wagens 1 am oberen Bereich der entsprechenden
Schiene 3 an.
Jedem der Rollenpaare 9, 10 ist eine weitere Rolle 11 zugeordnet, deren
Angriffspunkt an der Schiene 3 dem Angriffspunkt der einen Rolle 9 des
Rollenpaares 9, 10 an der Schiene 3 diametral gegenüberliegt und deren
Achse im wesentlichen parallel zur Achse dieser Rolle 9 verläuft. Damit
verläuft die Achse dieser weiteren Rolle 11 in einem Winkel von 90 Grad zur
Achse der anderen Rolle 10 des entsprechenden Rollenpaares 9, 10. Wie
aus Fig. 3 ersichtlich ist die Achse der jeweils weiteren Rolle 11 ebenfalls im
jeweiligen Lagerstück 8 aufgenommen.
Durch diese Dreipunkt-Anlage eines jeden Rollenpaares 9, 10 mit
zugehöriger weiterer Rolle 11 ist der Wagen 1 sowohl bei an einer Wand
befestigten Schienen 3 als auch bei an der Decke eines Raumes
befestigten Schienen 3 formschlüssig geführt, so daß er sowohl in vertikaler
Lage als auch in einer Art Überkopf-Anordnung an den Schienen 3 geführt
und auf diesen verfahrbar ist.
Um den Wagen bei an einer Wand schräg nach aufwärts oder schräg nach
abwärts angeordneten Schienen 3 an jeder beliebigen Stelle positionieren,
oder seine Fahrgeschwindigkeit reduzieren zu können, ist dieser mit einer
Bremseinrichtung 12 versehen, die an den Schienen 3 angreifende
Bremsstücke aufweist, die mittels einer Betätigungseinrichtung 13
betätigbar sind.
Wie hierzu aus Fig. 4 zu ersehen ist, ist im Innern des Wagens 1 eine
Gewindespindel 14 gelagert, die mit einer Gewindemutter 16 zusammen
wirkt, die von einem Zwischenträger 17 aufgenommen ist. Der Zwischen
träger 17 ist auf in die Unterseite der Platte 4 eingeschraubten Führungs
bolzen 18 höhenverschiebbar geführt und wird durch Federn 19 nach
abwärts gedrückt. An der Unterseite des Zwischenträgers 17 ist im Bereich
der beiden Schienen 3 je ein Bremsstück 21 vorgesehen, das mittels zwei
Zapfenschrauben 22 am Zwischenträger 17 befestigt ist. Die von jeweils
einer Feder 23 umgebenen Zapfenschrauben 22 sind im Zwischenträger
17 geführt und in das jeweilige Bremsstück 21, das mit einem Bremsbelag
24 versehen sein kann, eingeschraubt.
Zur Betätigung der Gewindespindel 14 ist auf dieser ein Zahnriemenrad 25
eines als Übersetzungsgetriebe 26 wirkenden Riementriebes angeordnet,
dessen großes Zahnriemenrad 27 auf einer im Wagen 1 gelagerten Welle
28 angeordnet ist, deren oberes Ende die Platte 4 durchdringt und mit
einem Handgriff 29 versehen ist.
Um den Wagen 1 auch in Verbindung mit einem Breitspursystem
verwenden zu können, ist eine Adaptereinrichtung 31 vorgesehen, die
zwischen dem Wagen 1 und dem Schienenpaar 33 des Breitspursystems
anzuordnen ist.
Die Adaptereinrichtung 31 weist zwei Längsträger 32 auf, die im Bereich
ihrer beiden Enden mit je einem Rollenpaar versehen sind und einfach auf
die Schienen 34 des Breitspursystems aufgelegt werden, die ihrerseits auf
schwellenähnlichen Trägern 35 ruhen, oder an diesen befestigt sind.
Jedes der beiden Rollenpaare der beiden Längsträger 32 weist zwei am
Längsträger 32 gelagerte Rollen auf, deren Achsen einen Winkel von im
wesentlichen 90 Grad einschließen, wobei auch hier die Winkelhalbierende
durch den Mittelpunkt der jeweiligen Schiene 34 verläuft. Die Anordnung
der beiden Rollen der Rollenpaare entspricht daher der Anordnung der
Rollenpaare 9, 10 des Wagens 1, so daß auch die Rollen der Längsträger 32
jeweils paarweise am Umfang der jeweiligen Schiene 34 angreifen, die
ebenfalls einen kreisförmigen oder kreisringförmigen Querschnitt
aufweisen.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist der gegenseitige Abstand der schwellenartigen
Träger 35 kleiner als die Länge der beiden Längsträger 32. Hierdurch
ergeben sich für die Übertragung der Abstützkräfte der Schienen 34 auf die
Träger günstige Kraftverhältnisse, die zu einer Minimierung der in den
Schienen 34 auftretenden Biegespannungen führen.
Jeder der beiden Längsträger 32 ist mit einer, mittels eines Fußhebels 36
betätigbaren Bremseinrichtung 37 ausgestattet, deren Aufbau aus Fig. 5
ersichtlich ist.
Der Fußhebel 36 ist als zweiarmiger Hebel ausgebildet und im jeweiligen
Längsträger 32 gelagert. Während das eine Ende des Fußhebels 36 aus
dem Längsträger 32 ragt und eine Trittfläche 38 aufweist, ist das andere
Ende als Druckstück 39 ausgebildet, das in eine Über-Totpunktlage
schwenkbar ist, in der die Bremseinrichtung 37 geschlossen ist und als
Feststellbremse dienen kann. Das Druckstück 39 wirkt auf ein
Zwischenstück 41, das mittels einer einerends an seiner Unterseite
anliegenden und sich andererends an einem Ansatz des Längsträgers 32
abstützenden Feder 40 zum Druckstück 39 hin beeinflußt wird. Das
Zwischenstück 41 wirkt mit einem, einen Bremsbelag 42 tragenden
Bremsstück 43 zusammen und ist mit diesem verbunden. Die Verbindung
erfolgt über eine in das Zwischenstück 41 eingedrehte Schaftschraube 44,
die im Bremsstück 43 mit Spiel geführt ist. Zwischen dem Zwischenstück
41 und dem Bremsstück 43 ist eine weitere Feder 45 angeordnet, die
entweder eine Druckfeder sein kann, oder von einem Satz von sog.
O-Ringen gebildet ist. Hierdurch kann sich das Zwischenstück 41 während
seiner durch das Druckstück 39 eingeleiteten Abwärtsbewegung relativ zum
Bremsstück 43 bewegen. Die Übertragung der Bremskraft erfolgt daher
über die zwischen dem Zwischenstück 41 und dem Bremsstück 43
angeordnete Feder 45. Hierdurch werden der wirksame Bremshub des
Zwischenstückes 41 und somit auch die übertragbare Bremskraft
begrenzt. Ist das Zwischenstück 41 so weit nach abwärts bewegt, daß die
Windungen der Feder 45 aneinander anliegen und das Bremsstück 43 mit
seinem Bremsbelag 42 mit der Kraft der Feder 45 auf der Schiene 34
aufliegt, so bewegen sich das Zwischenstück 41 samt Schaftschraube 44
relativ zu dem Bremsstück 43, ohne hierbei die Bremskraft zu erhöhen.
Damit ist sichergestellt, daß der Längsträger 32 durch das Aufbringen der
Bremskraft nicht von der entsprechenden Schiene 34 abgehoben werden
kann.
Die beiden Längsträger 32 sind mit einem rahmenförmigen Querträger 46
verbindbar und weisen hierzu im Bereich ihrer Enden von ihrer Oberseite
schräg nach aufwärts gerichtete Gewindebolzen 47 auf, die durch
länglochförmige Ausnehmungen 49 in den Seitenteilen 51 des Querträgers
46 ragen und mit als Handgriffe 48 ausgebildeten Muttern zusammenwir
ken. Hierdurch wird eine Anpassung an praktisch jede Spurweite eines
beliebigen Breitspursystems erreicht.
Beim gezeigten Ausführungsbeispiel bildet ein Schienenabschnitt 52 des
Schmalspursystems einen weiteren Teil der Adaptereinrichtung 31. Wie
aus Fig. 1 hervorgeht, ist ein insgesamt drei schwellenartige Träger 53
aufweisender Schienenabschnitt 52 des Schmalspursystems mit den
beiden Seitenteilen 51 verbunden, so daß diese zusammen mit dem
Schienenabschnitt 52 den Querträger 46 bilden.
Da die Funktionsmaße des Schienenabschnittes 52 mit den
Funktionsmaßen des Schienenpaares des Schmalspursystems identisch
sind, ist der Wagen 1 auf diesem genau so verfahrbar wie auf den
Schienen 3 des Schmalspursystems. Demzufolge kann auch die am
Wagen 1 vorgesehene Bremseinrichtung 12 beim Verfahren des Wagens 1
auf dem Schienenabschnitt 52 genauso wirken, wie beim Verfahren des
Wagens 1 auf den Schienen 3 des Schmalspursystems.
Zur Aufnahme des Wagens 1 auf der Adaptereinrichtung 31 ist es daher
lediglich erforderlich, diesen von einem der stirnseitigen Enden des
Schienenabschnittes 52 her auf diesen aufzuschieben. Damit ist der
Wagen 1 während der Längsfahrt der Adaptereinrichtung 31 auf den
Schienen 34 des Breitspursystems in bestimmten Grenzen querbeweglich,
so daß sich hiermit praktisch jede erforderliche Position der Kamera
erreichen läßt.
Um ein unbeabsichtigtes Herunterrollen des Wagens 1 vom Schienenab
schnitt 52 zu verhindern, ist an den beiden äußeren Trägern 53 des
Schienenabschnittes 52 je ein als Sperre wirkender Anschlag 54
vorgesehen. Dieser ist am entsprechenden Träger 53 schwenkbar gelagert
und stützt sich in seiner in Fig. 1 gezeigten Wirkstellung mit einer nicht
dargestellten Anschlagfläche am Träger 53 ab. In seiner unwirksamen
Stellung befindet sich der Anschlag 54 unterhalb der Bewegungsbahn des
Wagens 1, so daß dieser problemlos auf den Schienenabschnitt 52
aufgeschoben werden kann.
Claims (15)
1. Tragvorrichtung für Kameras mit einem mittels Rollen auf einem Schienenpaar
verfahrbaren Wagen mit mindestens einem Träger für die Kamera
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schienen (3) des Schienenpaares (2) einen im wesentlichen kreisförmigen
Querschnitt aufweisen und jeweils zwei Rollen (9, 10) symmetrisch am Umfang der
jeweiligen Schiene (3) angreifen, deren Achsen einen Winkel von im wesentlichen
90° einschließen, dessen Winkelhalbierende durch den Mittelpunkt der jeweiligen
Schiene (3) verläuft und jedem der so gebildeten Rollenpaare (9, 10) eine weitere
Rolle (11) zugeordnet ist, deren Achse im wesentlichen parallel zur Achse einer der
Rollen (9, 10) des Rollenpaares verläuft.
2. Tragvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß,
der Wagen (1) mit einer Bremseinrichtung (12) versehen ist, die zwei an den
Schienen (3) angreifende Bremsstücke (21) aufweist, die über eine mit
Untersetzung arbeitende Betätigungseinrichtung (13) betätigbar sind.
3. Tragvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß,
die Betätigungseinrichtung (13) einen mit Untersetzung arbeitenden Riementrieb
(26) aufweist, dessen Abtriebsrad (25) mit einer Gewindespindel (14)
zusammenwirkt, deren Drehbewegungen eine translatorische Bewegung eines mit
den Bremsstücken (21) verbundenen Zwischenträgers (17) bewirkt.
4. Tragvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Zwischenträger (17) unter Zwischenlage eines Federpaares (19) am Wagen (1)
abgestützt ist.
5. Tragvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß,
die Bremsstücke (21) unter Zwischenlage je eines Federpaares (23) am
Zwischenträger (17) abgestützt sind.
6. Tragvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Wagen (1) an seiner Oberseite und/oder seinen Seitenflächen Aufnahmezap
fen (5, 6, 7) für Trittplatten oder für Träger von Zubehör aufweist.
7. Tragvorrichtung für Kameras, insbesondere nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß
zur Erzielung einer Umsetzbarkeit des Wagens (1) von dem ersten Schienenpaar
(2) auf ein gegenüber diesem eine größere Spurweite aufweisendes zweites
Schienenpaar (33) zwischen diesem und dem Wagen (1) eine Adaptereinrichtung
(31) vorgesehen ist, die zwei auf den Schienen (34) des zweiten Schienenpaares
(33) verfahrbare Längsträger (32) aufweist, die mit einem den Wagen (1)
aufnehmenden rahmenartigen Querträger (46) verbindbar sind.
8. Tragvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Längsträger (32) über einstellbare Verbindungsmittel (47, 48) mit dem
Querträger (46) verbindbar sind.
9. Tragvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Verbindungsmittel an den Längsträgern (32) befestigte Gewindezapfen (47)
aufweisen, die in zur Längsrichtung des zweiten Schienenpaares (33) quer
gerichtete langlochartige Ausnehmungen (49) des Querträgers (46) ragen.
10. Tragvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Querträger (46) zur Aufnahme des Wagens (1) ein zum zweiten Schienenpaar
(33) quer gerichtetes drittes Schienenpaar (Schienenabschnitt 52) mit zum ersten
Schienenpaar (2) gleicher Spurweite aufweist, wobei der Querschnitt seiner
Schienen dem Querschnitt der Schienen (3) des ersten Schienenpaares (2)
entspricht.
11. Tragvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
der Querträger (46) im Bereich seiner stirnseitigen Enden je einen schwenkbaren
Anschlag (54) zur Begrenzung der Querbeweglichkeit des Wagens (1) aufweist.
12. Tragvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens einer der beiden Längsträger (32) eine mittels eines Fußhebels (36)
betätigbare Bremseinrichtung (37) aufweist.
13. Tragvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Bremseinrichtung (37) ein über ein Druckstück (39) betätigbares
Zwischenstück (41) aufweist, das unter Zwischenschaltung einer Feder (45) auf ein
Bremsstück (43) wirkt, wobei das Zwischenstück (41) relativ zum Bremsstück (43)
bewegbar ist.
14. Tragvorrichtung nach Anspruch 1 und/oder 7, dadurch gekennzeichnet
daß
die Schienen (3) des ersten Schienenpaares (2) bzw. die Schienen (34) des zweiten
Schienenpaares (33) auf schwellenartigen Trägern (35) angeordnet sind, deren
Teilungsabstand größer als der Rollenabstand am Wagen (1) bzw kleiner als der
Rollenabstand an den Längsträgern (32) ist.
15. Tragvorrichtung nach Anspruch 1 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schienen (3, 34) beider Schienenpaare (2, 33) jeweils einen kreisringförmigen
Querschnitt aufweisen und die entsprechenden Schienenabschnitte des ersten
oder zweiten Schienenpaares (2, 33) jeweils mittels in Konusbuchsen ragenden
Konuszapfen miteinander verbindbar sind.
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| DE19643805A DE19643805C2 (de) | 1996-10-30 | 1996-10-30 | Tragvorrichtung für Kameras |
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| DE19643805C2 DE19643805C2 (de) | 1999-05-27 |
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| DE (1) | DE19643805C2 (de) |
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