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DE19643603A1 - Verfahren zur Herstellung gereinigter Kunststoffteilchen aus Kunststoffabfällen sowie deren Verwendung in einer Mischung für die Herstellung von Formteilen, insbesondere von Paletten sowie Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents

Verfahren zur Herstellung gereinigter Kunststoffteilchen aus Kunststoffabfällen sowie deren Verwendung in einer Mischung für die Herstellung von Formteilen, insbesondere von Paletten sowie Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens

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Publication number
DE19643603A1
DE19643603A1 DE1996143603 DE19643603A DE19643603A1 DE 19643603 A1 DE19643603 A1 DE 19643603A1 DE 1996143603 DE1996143603 DE 1996143603 DE 19643603 A DE19643603 A DE 19643603A DE 19643603 A1 DE19643603 A1 DE 19643603A1
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DE
Germany
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plastic
density
fraction
plastic waste
Prior art date
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DE1996143603
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Inventor
Patrick Muller
Gerhard Hagemann
Alexander Hemscheidt
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
KUNO KUNSTSTOFFTECHNIK NORD GM
Original Assignee
KUNO KUNSTSTOFFTECHNIK NORD GM
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Publication date
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung ge­ reinigter Kunststoffteilchen aus Kunststoffabfällen, deren Verwendung in einer Mischung zur Herstellung von Form­ teilen, insbesondere von Paletten, insbesondere durch Spritzgießen, sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
Paletten wurden im Stand der Technik bisher aus Polyethylen hoher Dichte (HDPE) aus Polypropylen (PP) oder aus Mischungen davon sowie aus sauberen Polystyrolfasermateria­ lien und Holz hergestellt. Bei der Pressung von Paletten aus Kunststoffabfällen wurden bisher Polyolefine aus der Leichtfraktion der Kunststoffabfälle < 1 verarbeitet, wäh­ rend Kunststoffabfälle aus der Schwerfraktion, wie bei­ spielsweise Polystyrol (PS) oder Polyethylen-Terephthalat (PETP) nicht weiter verwendet wurden, so daß die Entsorgung dieser Materialien durch den erforderlichen Deponieraum kostenintensiv ist und zusätzlich die Umwelt belastet.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Mi­ schung anzugeben, insbesondere für das Spritzgießverfahren bei der Herstellung von Formteilen, insbesondere von Pa­ letten, sowie ein Verfahren zur Herstellung von gereinigten Kunststoffteilchen, die in solch einer Mischung verwendbar sind, anzugeben sowie eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens zu schaffen, so daß der zu entsorgende Anteil der Schwerfraktion der Kunststoffabfälle vermindert werden kann. Diese Aufgabe wird durch die Mischung nach Anspruch 1 bzw. das Verfahren nach Anspruch 6 bzw. die Vor­ richtung nach Anspruch 11 gelöst.
Beispiele für zu verarbeitende Kunststoffabfälle sind Kunststoffmaterialien, welche für die Herstellung von Folien oder Beuteln (Polyethylen niedriger Dichte, LDPE), Flaschen für Reinigungs- und Waschmittel, Schraubkappen etc. (Polyethylen hoher Dichte, HDPE), Käseschachteln, Joghurtbecher, Schraubkappen (Polypropylen, PP), Trinkbe­ cher, Joghurtbecher (Polystyrol, PS), Blisterverpackungen, z. B. für Tabletten, Schüttgüter kleiner Mengen, Behälter für leicht verderbliche Lebensmittel (Polyvinylchlorid, PVC), Thermoverpackungen für Lebensmittel, Transportschutz (Polystyrolschaum, EPS), Mineralwasser- und Limonaden­ flaschen sowie Babyflaschen (Polyethylen-Terephthalat, PETP) verwendet wurden.
Diese Kunststoffabfälle werden - vorzugsweise nach einer Grobabscheidung von Metallen, was insbesondere mittels eines (Elektro-)Magnetabscheiders erfolgt - insbesondere in einer Hammermühle zerkleinert und durch Vorwaschen von Fremdprodukten gereinigt. Es erfolgt dabei auch eine Ent­ fernung von Papier sowie eine Feinabscheidung von Metallen und sonstigen schwereren Partikeln, indem diese im Vor­ waschbehälter nach unten sinken (Wasser-Trennung aufgrund der unterschiedlichen Dichten insbesondere von Metall und Kunststoff) und zur Entsorgung abgeführt werden. Die übrigen Kunststoff-Teilchen werden anschließend bevorzugt mit einer Messer- bzw. Schneidmühle weiter zerkleinert. An­ schließend werden die Kunststoffabfälle - insbesondere im Scheidemedium Wasser (Dichte-Grenzwert ρx = 1 g . cm-3 = Dichte von Wasser) - in eine Leichtfraktion, bestehend aus Kunst­ stoffabfällen insbesondere mit einer Dichte ρ1 < 1 g . cm-3 und in eine Schwerfraktion, bestehend aus Kunststoffabfällen insbesondere mit einer Dichte ρ2 < 1 g . cm-3 getrennt und an­ schließend vorzugsweise zur Entfernung von Faserresten nochmals gewaschen. Abschließend werden die Stoffe mecha­ nisch und/oder thermisch zumindest bis zu einer Rest feuchte von etwa 5% getrocknet.
Ein weiteres Abtrocknen der Leichtfraktion bzw. der Schwer­ fraktion ist nicht notwendig, da beim späteren Extrudieren die im Extruder erzeugte Wärme das Restwasser entfernt.
Die so gewonnenen gereinigten Kunststoffteilchen werden für eine Mischung für die Herstellung von Formteilen, insbeson­ dere von Paletten, insbesondere durch das Spritzgießver­ fahren verwendet, wobei für diese "Urmischung" 35 bis 65 Gew.-% gereinigter Kunststoffteilchen aus Kunststoffabfäl­ len der Leichtfraktion sowie 65 bis 15 Gew.-% gereinigter Kunststoffteilchen aus Kunststoffabfällen der Schwerfrak­ tion eingesetzt werden.
Sollte es aus bestimmten Gründen erwünscht sein, daß in der fertigen Extrusionsmischung nur ein bestimmter (maximaler) PVC-Anteil enthalten ist, so besteht grundsätzlich die Mög­ lichkeit, in Abhängigkeit von dem in der Schwerfraktion enthaltenen Restanteil an PVC nachfolgend zur Herstellung der Extrusionsmischung die Leicht- und Schwerfraktionen derart dosiert zu mischen, daß die daraus resultierende Mischung insgesamt einen PVC-Rest von beispielsweise nur 0 bis maximal 5 Gew.-%, insbesondere maximal 1 bis 3 Gew.-%, enthält. Dieser geringe PVC-Rest kann zudem bei einer nach­ folgenden Extrusion eventuell in einem Sieb ausgesiebt werden.
Eine besonders für das Spritzgießen geeignete Mischung be­ steht aus etwa 70 Gew.-% Polyolefinen, etwa 29 Gew.-% Poly­ styrol und etwa 1 Gew.-% PVC. Zur Verbesserung insbesondere des E-Moduls für das aus dieser Mischung - insbesondere durch Spritzgießen - hergestellte Palettenmaterial werden im allgemeinen 60 bis 80 Gew.-% der erfindungsgemäßen Mischung nach Anspruch 1 mit 40 bis 20 Gew.-% weiterer Zusätze, wie Fasergummi aus Autoreifen oder Teppichboden­ rücken, Holzmehl, Glasfaser oder Kalk oder andere für die Verbesserung des E-Moduls geeignete Materialien zugemischt. Die Mischungen lassen sich im Extruder besser verarbeiten, wenn ein von der Firma Ciba-Geigy erzeugtes Produkt mit dem Handelsnamen Recyclostab® in einer Menge von bis zu 1 Gew.-% zugesetzt wird, und zusätzlich kann Silan in einer Menge von bis zu 1 Gew.-% in der Mischung enthalten sein.
Für den Fall, daß ein Faser-Gummimaterial aus Altreifen für die Verbesserung des E-Moduls in der Mischung verwendet wird, beträgt der Zusatz an Faser-Gummimaterial etwa 30 Gew.-% oder bei Verwendung von Kalk beträgt der Zusatz an Kalk etwa 20 Gew.-%, wobei jedoch auch andere geeignete Mengen von Mischungen der Zusätze eingestellt werden können.
Anhand der Zeichnung soll im folgenden die Erfindung beispielhaft näher erläutert werden. Dabei zeigen:
Fig. 1 ein Fließschema einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Gewinnung gereinigter Kunststoffteilchen aus Kunststoff­ abfällen und
Fig. 2 einen schematischen Zusammensetzungsplan der erfindungsgemäßen Mischung für die Herstellung von Formteilen.
Gemäß Fig. 1 besteht eine erfindungsgemäße Vorrichtung aus zwei Stufen I, II. In der ersten Stufe I werden Kunststoff­ abfälle zerkleinert und gewaschen, und es werden Fremd­ stoffe (insbesondere Metalle, Papier und sonstige Verun­ reinigungen) abgeschieden. In der zweiten Stufe II werden die zerkleinerten Kunststoffabfälle in Teilchen einer Leichtfraktion und Teilchen einer Schwerfraktion getrennt. Diese Teilchen werden nachfolgend getrocknet und zwischen­ gelagert.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung soll nun in ihrer darge­ stellten, bevorzugten Ausführungsform genauer erläutert werden.
Kunststoffabfälle - üblicherweise in gebündelter oder gepreßter Form - gelangen über einen Förderer 2 zunächst in einen Ballenauflöser 4. Hier erfolgt eine erste mechanische Auflockerung der Kunststoffabfälle, wobei vorzugsweise mit­ tels einer Magnetwalze 6 eine Grobabscheidung von Metallen erfolgt. Zudem wird über eine Schmutzaustrageeinrichtung 8 ein erster Fremdstoffanteil entfernt.
Die übrigen Kunststoffabfälle gelangen über einen Förderer 10 in eine Hammermühle 12 (sog. Prallreißer), wo die Kunst­ stoffabfälle unter Zugabe von Wasser grob zerkleinert werden. Im Anschluß an die Hammermühle 12 ist bevorzugt zur Erhöhung der Durchsatzkapazität eine Aufteilung in zwei parallele Zweige vorgesehen; in jedem Zweig gelangt das Wasser-Kunststoffgemisch über eine Entwässerungsschnecke 14a bzw. 14b in einen Vorwaschbehälter 16a bzw. 16b. Hier werden schwerere und daher im Waschbad absinkende Fremd­ stoffe über jeweils eine Schmutzaustrageeinrichtung 18a bzw. 18b entfernt; es handelt sich u. a. um eine Feinab­ scheidung von Metallen. Die so vorgereinigten Kunststoff­ teilchen werden über einen Sammelförderer 20 einer Messer­ mühle 22 (Schneidmühle) zugeführt und hier weiter zer­ kleinert. Hierfür ist die vorhergehende, nahezu vollständi­ ge Entfernung von Metallen von besonderem Vorteil, weil hierdurch die Messer der Messermühle 22 geschont werden und daher eine lange Standzeit haben.
Im Anschluß an die Messermühle 22 erfolgt vorzugsweise wiederum eine Aufteilung der Weiterverarbeitung in zwei parallele Zweige. Auch dies dient in erster Linie zur Erhöhung der Durchsatzkapazität. In jedem Zweig ist zu­ nächst eine Wascheinrichtung 24a bzw. 24b vorgesehen, die vorzugsweise als sogenannter Friktionswäscher ausgebildet ist. In diesen Wascheinrichtungen 24a, b werden die zer­ kleinerten Kunststoffteilchen nochmals intensiv gereinigt. Insofern gehören diese Wascheinrichtungen 24a, b funk­ tionell zu der ersten Stufe I der erfindungsgemäßen Vor­ richtung.
Im Anschluß daran werden die zerkleinerten und gereinigten Kunststoffteilchen der zweiten Stufe II zugeführt. Hierzu schließt sich an jede Wascheinrichtung 24a, b ein Trenn­ behälter 26a bzw. 26b an. Jeder Trennbehälter 26a, b dient zur Aufnahme eines bestimmten Scheidemediums, in welches die Kunststoffteilchen eingeführt werden. In Abhängigkeit vom spezifischen Gewicht bzw. von der Dichte ρx des Scheide­ mediums erfolgt hierdurch eine Trennung der Kunststoffteil­ chen in eine nach oben steigende Leichtfraktion und eine nach unten sinkende Schwerfraktion. Als Scheidemedium wird insbesondere Wasser eingesetzt, so daß wegen der Dichte von Wasser von etwa 1 g . cm-3 dies den Grenzwert der Trennung darstellt. Dies bedeutet, daß die Teilchen der Leicht­ fraktion eine Dichte ρ1 < 1 g . cm-3 und die Teilchen der Schwerfraktion eine Dichte ρ2 < 1 g . cm-3 aufweisen. Diese Trenngrenze kann jedoch im Rahmen der Erfindung durch Wahl eines entsprechend modifizierten Scheidemediums variiert werden. So kann beispielsweise die Dichte von Wasser durch Zugabe insbesondere von Salzen erhöht werden, wodurch sich der Trennungs-Grenzwert ρx entsprechend beeinflussen läßt.
Jeder Trennbehälter 26a, b weist in seinem vertikal oberen Bereich eine erste Abführeinrichtung 28a bzw. 28b auf, über die die nach oben steigenden Teilchen der Leichtfraktion abgeführt werden. In seinem vertikal unteren Bereich besitzt jeder Trennbehälter 26a, b eine zweite Abführein­ richtung 30a bzw. 30b für die nach unten sinkenden Teilchen der Schwerfraktion.
Jeder ersten Abführeinrichtung 28a, b ist für die Leicht­ fraktion eine Trocknerstufe 32a bzw. 32b nachgeordnet, wo­ bei jede Trocknerstufe 32a, b vorzugsweise in Kombination einen mechanischen Trockner 34a bzw. b sowie einen nach­ geordneten thermischen Trockner 36a, b aufweist. An jede Trocknerstufe 32a, b schließt sich ein Vorratsbehälter (Silo) 38a bzw. 38b für die Teilchen der Leichtfraktion an. In diesem Bereich ist die bevorzugte Zweiteilung auch in­ sofern vorteilhaft, als hierdurch die Teilchen lockerer gelagert werden können als in einem einheitlichen größeren Vorratsbehälter; dies bedeutet, daß ein gewichtsbedingtes Zusammenbacken bzw. -kleben der Teilchen vorteilhafterweise vermieden wird.
Die Teilchen der Schwerfraktion werden bevorzugt im An­ schluß an die zweiten Abführeinrichtungen 30a, b wieder zusammengeführt. Es schließt sich eine Trocknerstufe 40 an, die vorzugsweise von einem mechanischen Trockner 42 - even­ tuell alternativ oder zusätzlich von einem nicht darge­ stellten thermischen Trockner (analog zur Trocknung der Leichtfraktion) - gebildet wird. Die hier getrockneten Teilchen der Schwerfraktion gelangen in einen Vorrats­ behälter 44.
Die Vorratsbehälter 38a, b und 44 sind mit einer Dosier- und Mischeinrichtung 46 verbunden. Diese kann mit Vorteil einen Wellenmischer bzw. - wie dargestellt - einen Doppel­ wellenmischer aufweisen. Über diese Mischeinrichtung 46 gelangen die in einem bestimmten bzw. einstellbaren Ver­ hältnis gemischten Teilchen der Leicht- und Schwerfraktio­ nen zu einem Extruder 48.
Es ist vorteilhaft, wenn die erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer Wassseraufbereitungseinrichtung 50 ausgestattet ist. Aus den einzelnen Komponenten der Vorrichtung wird jeweils Brauchwasser über mit Punktlinien veranschaulichte Leitungen der Wasseraufbereitungseinrichtung 50 zugeführt.
Das hier aufbereitete Wasser wird zumindest für bestimmte Komponenten der ersten Stufe I verwendet. Lediglich der bzw. jeder Wascheinrichtung 24a, b wird vorzugsweise Frischwasser (Pfeil 52) zugeführt. Entsprechendes gilt auch für die Trennbehälter 26a, b der zweiten Stufe II.
Wie sich nun aus dem Zusammensetzungsschema in Fig. 2 ergibt, wird somit erfindungsgemäß ein Mischkunststoff- Abfallmaterial 54 in Leichtfraktion-Teilchen 56 und Schwer­ fraktionteilen 58 getrennt. Diese Komponenten werden in bestimmten Anteilen zu einer Mischung 60 zusammengesetzt. Diese kann beispielsweise aus 60 bis 70% Leichtfraktion und 40 bis 30% Schwerfraktion bestehen. Diese Mischung 60 wird einem Extruder 62 zugeführt. Zudem können bestimmte Anteile von Zusatzstoffen optional wie folgt zugesetzt werden:
Mineralstoffe 64 (bis zu 20%), stabilisierte Stoffe 66 (0,2 bis 0,4%), nachstabilisierte Stoffe und Verbindungsmittel 68 (0,01 bis 0,2%), Gummi 70 (bis zu 30%), Zellstoff 72 (bis zu 30%), Faserstoffe 74 (bis zu 20%), sowie bestimmte Anteile von Farbstoffen 76. Aus alledem resultiert letzt­ endlich die zur Herstellung von Formteilen vorgesehene Mischung 78.
Die Erfindung ist nicht auf das konkret dargestellte und beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführun­ gen.

Claims (22)

1. Mischung für die Herstellung von Formteilen, insbe­ sondere von Paletten, insbesondere durch Spritzgießen, enthaltend 35 bis 85 Gew.-% gereinigter Kunststoff­ teilchen aus Kunststoffabfällen einer Leichtfraktion mit einer Dichte ρ1, die kleiner als ein bestimmter Dichte-Grenzwert ρx ist, sowie 65 bis 15 Gew.-% gerei­ nigter Kunstoffteilchen aus Kunststoffabfällen einer Schwerfraktion mit einer Dichte ρ2, die größer als der Dichte-Grenzwert ρx ist.
2. Mischung nach Anspruch 1, enthaltend etwa 70 Gew.-% gereinigter Kunststoffteilchen aus Kunststoffabfällen der Leichtfraktion und etwa 30 Gew.-% gereinigter Kunststoffteilchen aus Kunststoffabfällen der Schwer­ fraktion.
3. Mischung nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Kunststoff­ teilchen der Leichtfraktion eine Dichte ρ1 < 1 g . cm-3 und die Kunststoffteilchen der Schwerfraktion eine Dichte ρ2 < 1 g . cm-3 aufweisen.
4. Mischung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die gereinigten Kunststoffteilchen der Leichtfraktion im wesentlichen Polyolefine sind und die gereinigten Kunststoffteilchen der Schwerfraktion im wesentlichen aus Polystyrol bestehen.
5. Mischung für die Herstellung von Formteilen, insbeson­ dere von Paletten, insbesondere durch Spritzgießen, enthaltend 60 bis 80 Gew.-% der Mischung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, 40 bis 20 Gew.-% Zusätze, wie Faser-Gummi aus Altreifen oder Teppichbodenrücken, Holzmehl, Glasfaser oder Kalk oder Mischungen davon, 0 bis 1 Gew.-% Recylostab® sowie 0 bis 1 Gew.-% Silan.
6. Verfahren zur Gewinnung gereinigter Kunststoffteilchen aus Kunststoffabfällen für die Verwendung in einer Mischung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei Kunststoffabfälle zerkleinert, vorgewaschen und von Fremdstoffen, insbesondere von Metallresten, befreit sowie gewaschen werden, wonach eine Trennung der Kunststoffabfälle in eine Leichtfraktion mit einer Dichte ρ1, die kleiner als ein bestimmter Dichte-Grenz­ wert ρ2 ist, und in eine Schwerfraktion mit einer Dichte ρ2, die größer als der Dichte-Grenzwert ρx ist, durchgeführt wird und anschließend die getrennten Teilchen der Leicht- und Schwerfraktionen getrocknet werden.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennung der Kunststoffabfälle im Scheidemedium Wasser erfolgt, so daß der Dichte-Grenzwert ρx gleich 1 g . cm-3 ist.
8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Zerkleinern und Vorwaschen in einer Hammermühle und/ oder in einer Messermühle durchgeführt wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Entfernung der Metallreste elektromagnetisch und/oder mittels Wasser-Trennung durchgeführt wird.
10. Verwendung der nach dem Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 9 gewonnenen, gereinigten Kunststoff­ teilchen für die Herstellung einer Mischung nach einem der Ansprüche 1 bis 5.
11. Vorrichtung zur Gewinnung gereinigter Kunststoffteil­ chen aus Kunststoffabfällen, insbesondere zur Durch­ führung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 6 bis 9, mit einer ersten Stufe (I) mit Einrichtungen (12, 16, 18, 22, 24) zum Zerkleinern der Kunststoffabfälle, zum Waschen und zum Abscheiden von Fremdstoffen sowie mit einer zweiten Stufe (II) mit Einrichtungen (26, 32, 38) zum Trennen der zerkleinerten Kunststoffabfälle in eine Leichtfraktion und eine Schwerfraktion sowie zum Trocknen und Zwischenlagern der daraus resultierenden Komponenten.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Stufe (I) mindestens eine Hammermühle (12) auf­ weist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Stufe (I) eine - vorzugsweise der Hammermühle (12) nachgeordnete - Messermühle (22) aufweist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Hammermühle (12) und der Messermühle (22) mindestens ein Vorwaschbehälter (16a, b) mit Schmutz­ austrageinrichtung (18a, b) angeordnet ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Messermühle (22) mindestens eine - vorzugsweise als Friktionswäscher ausgebildete - Wascheinrichtung (24a, b) nachgeordnet ist.
16. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Hammermühle (12) ein Ballenauflöser (4) insbesondere mit einem Metall-Magnetabscheider (6) vorgeordnet ist.
17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Stufe (II) mindestens einen Trennbehälter (26a, b) zur Aufnahme eines Scheidemediums, insbesondere Wasser, aufweist, wobei der Trennbehälter (26a, b) in seinem vertikal oberen Bereich eine erste Abführein­ richtung (28a, b) für nach oben steigende Teilchen der Leichtfraktion und in seinem vertikal unteren Bereich eine zweite Abführeinrichtung (30a, b) für nach unten sinkende Teilchen der Schwerfraktion aufweist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der ersten Abführeinrichtung (28a, b) für die Leichtfrak­ tion eine Trocknerstufe (32a, b) mit einem mechani­ schen Trockner (34a, b) und/oder einem thermischen Trockner (36a, b) nachgeordnet ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Trocknerstufe (32a, b) mindestens ein Vorratsbehälter (38a, b) für die Teilchen der Leichtfraktion nachge­ ordnet ist.
20. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der zweiten Abführeinrichtung (30a, b) für die Schwerfrak­ tion eine Trocknerstufe (40) mit einem mechanischen Trockner (42) und/oder einem thermischen Trockner nachgeordnet ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Trocknerstufe (40) mindestens ein Vorratsbehälter (44) für die Teilchen der Schwerfraktion nachgeordnet ist.
22. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorratsbehälter (38a, b, 44) mit einer Dosier- und Mischeinrichtung (46) verbunden sind.
DE1996143603 1996-10-22 1996-10-22 Verfahren zur Herstellung gereinigter Kunststoffteilchen aus Kunststoffabfällen sowie deren Verwendung in einer Mischung für die Herstellung von Formteilen, insbesondere von Paletten sowie Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens Withdrawn DE19643603A1 (de)

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Cited By (11)

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