DE19643430A1 - Steuerventil - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Steuerventil zum Auf- und Absteuern von
Strömungswegen, insbesondere zum Schalten von hydraulischen
Aktuatoren von einen Hub ausführenden Organen, wie
Einspritzdüsen, Auslaßventilen etc., von Dieselmotoren,
vorzugsweise Großdieselmotoren, mit einem elektromagnetisch
zwischen zwei Schaltstellungen hin- und herbewegbaren Schieber,
der in einem mit Anschlüssen für die auf- und absteuerbaren
Strömungswege versehenen Schiebergehäuse axial verschiebbar
angeordnet und mit den Anschlüssen zugeordneten Steuerkanten
versehen ist, wobei der Schieber wenigstens im Bereich eines Endes
aus magnetisierbarem Material besteht und wobei das
Schiebergehäuse wenigstens einen Elektromagneten mit einem dem
magnetisierbaren Endbereich des Schiebers zugeordneten
Magnetkern enthält, auf den der bei Aktivierung des
Elektromagneten angezogene Schieber aufläuft.
Die DE-OS 22 09 206 zeigt ein Steuerventil dieser Art mit einem an
beiden Enden aus magnetisierbarem Material bestehenden Schieber,
dem zwei einander gegenüberliegende Elektromagnete zugeordnet
sind. Die magnetisierbaren Enden des Schiebers und die Kerne der
Elektromagnete besitzen hier zueinander parallele, achsnormale
Stirnflächen, die als gegenseitige Anschlagflächen fungieren. Der
Hub des Schiebers entspricht dabei dem maximalen,
flächennormalen Abstand der genannten Stirnflächen. Dieser
Abstand ist maßgebend für den erzielbaren magnetischen Anzug
und kann daher über eine bestimmte Grenze hinaus nicht
vergrößert werden. In der Praxis beträgt diese Grenze etwa 0,5 mm.
Es ergibt sich daher ein vergleichsweise kleiner Hub des Schiebers.
Wenn berücksichtigt wird, daß die Steuerkanten des Schiebers und
des Schiebergehäuses zur Bewerkstelligung einer zuverlässigen
Absperrung eines Strömungswegs einander um ein bestimmtes Maß
überfahren sollen, verbleibt vom Hub des Schiebers nur noch der
Rest, mit dem dieser Strömungsweg geöffnet werden kann. Dies
führt zu einem vergleichsweise Meinen Querschnitt. Der
durchsetzbare Fluidstrom ist dementsprechend gering. Die
Erfahrung hat gezeigt, daß ein derart geringer Fluidstrom in der
Regel nicht ausreicht, die hydraulischen Aktuatoren von
hydraulisch betätigbaren Organen von Großmotoren direkt zu
schalten. Die Folge davon ist, daß mittels des hier in Frage
stehenden Steuerventils ein Pilotventil gesteuert werden muß,
mittels dessen erst der zugeordnete Aktuator geschaltet werden
kann. Dies ist aufwendig und birgt viele Fehlerquellen. Außerdem
wirkt sich dies auch ungünstig auf die Reaktionszeiten aus.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, eine Anordnung eingangs erwähnter Art mit einfachen
und kostengünstigen Mitteln so zu verbessern, daß der Hub des
Schiebers vergrößert werden kann, ohne daß sich dies ungünstig
auf die Funktionssicherheit auswirkt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der
Schieber im Bereich jedes einem Elektromagneten zugeordneten
Endes eine koaxiale, zum Schieberende hin erweiterte
Konusausnehmung und eine den Eingangsquerschnitt der
Konusausnehmung umfassende, ringförmige Stirnfläche aufweist,
der eine hierzu parallele, einen kleineren Innendurchmesser
aufwelsende, ringförmige Anschlagfläche des Magnetkerns
zugeordnet ist, und daß der Magnetkern einen von der
Anschlagfläche begrenzten, über diese axial vorspringenden, zu
seinem Ende hin verjüngten Konuszapfen aufweist, der in die hierzu
koaxiale, denselben Konuswinkel aufweisende Konusausnehmung
des Schiebers hineinragt.
Der flächennormale Abstand der Konusflächen von
Konusausnehmung und Konuszapfen, der für die magnetischen
Anzugs- und Haltekräfte maßgebend ist, ist hier kleiner als der
axiale Abstand der genannten Konusflächen. Im Falle einer axialen
Bewegung des Schiebers ist daher die in axialer Richtung
zurückgelegte Strecke größer als die gleichzeitige Veränderung der
Spaltweite zwischen den Konusflächen von Konuszapfen und
Konusausnehmung. Hierdurch wird daher in vorteilhafter Weise
erreicht, daß der Hub des Schiebers wesentlich größer als die
Veränderung der Spaltweite ist. Bei vorgegebener maximaler
Spaltweite kann daher ein dem gegenüber größerer Hub des
Schiebers erreicht werden. Dies gibt in vorteilhafter Weise die
Möglichkeit an die Hand, die Strömungsquerschnitte gegenüber
bisher zu vergrößern, ohne die gegenseitige Überlappung von
Dichtflächen und/oder den Spaltabstand verändern zu müssen.
Infolge der erzielbaren großen Strömungsquerschnitte wird auch ein
vergleichsweise großer Fluidstrom erreicht, der auch bei
vergleichsweise großen hydraulischen Aktuatoren, wie
Einspritzventilen oder Auslaßventilen etc. von Großmotoren, eine
direkte Ansteuerung dieser Aktuatoren ermöglicht. Die Verwendung
eines zusätzlichen Pilotventils kann daher entfallen. Die
erfindungsgemäßen Maßnahmen stellen gleichzeitig sicher, daß die
Konusflächen von Konuszapfen und Konusausnehmung auch im
angezogenen Zustand des Schiebers nicht in gegenseitigen Kontakt
kommen, so daß auch bei Verwendung eines vergleichsweise
kleinen Konuswinkels eine gegenseitige Verkeilung unterbleibt.
Dennoch stellen die erfindungsgemäßen Maßnahmen sicher, daß die
Schaltstellungen des Schiebers exakt definierte Anschlagstellungen
sind. Die erfindungsgemäßen Maßnahmen gewährleisten damit
nicht nur einen vergleichsweise großen Hub des Schiebers und
damit die Erzielung eines vergleichsweise großen Fluidstroms,
sondern gewährleisten auch eine hohe Zuverlässigkeit. Mit den
erfindungsgemäßen Maßnahmen lassen sich damit die Nachteile des
gattungsgemäßen Standes der Technik unter Beibehaltung seiner
Vorteile vollständig vermeiden.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßig Fortbildungen der
übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen
angegeben und aus der nachstehenden Beispielsbeschreibung
anhand der Zeichnung entnehmbar.
Die Zeichnung zeigt einen Schnitt durch ein erfindungsgemäßes
Steuerventil, wobei in der oberen und in der unteren Hälfte
verschiedene Schaltstellungen gezeichnet sind.
Das der Zeichnung zugrundeliegende Steuerventil enthält einen als
Drehkörper ausgebildeten Schieber 1, der in einem
büchsenförmigen Schiebergehäuse 2 axial verschiebbar angeordnet
ist. Das Schiebergehäuse 2 ist mit durch radiale Bohrungen
gebildeten Anschlüssen 3, 4, 5 für Hydraulikleitungen 3a, 4a, 5a
versehen, die mittels des axial verschiebbaren Schiebers 1
wahlweise miteinander verbunden bzw. voneinander getrennt
werden können. Der Schieber 1 ist hierzu mit geeigneten,
umfangsseitigen Nuten 6 und diese begrenzenden Dichtflächen 7
versehen. Den Anschlüssen 3, 4 sind gehäuseseitige Nuten
zugeordnet.
Je nach Anzahl der so erzielbaren Strömungswege handelt es sich
um ein Zwei-, Drei- oder Vier-Wegeventil. Dem dargestellten
Beispiel liegt ein Zwei-Wegeventil zugrunde, bei dem der Anschluß
5 wahlweise mit dem Anschluß 3 oder dem Anschluß 4 verbindbar
ist. Die dem Anschluß 5 zugeordnete Leitung 5a kann
beispielsweise zu einem Verbraucher führen. Die dem Anschluß 3
zugeordnete Leitung 3a kann an eine Druckmittelquelle,
beispielsweise eine Hydraulikölpumpe, angeschlossen sein. Die dem
Anschluß 4 zugeordnete Leitung 4a kann zu einem drucklosen
Hydrauliköltank führen. Durch Verschieben des Schiebers 1 ist es
daher möglich, den Verbraucher, bei dem es sich beispielsweise um
ein dem Aktuator einer Einspritzdüse oder eines Auslaßventils etc.
eines großen Dieselmotors zugeordnetes Schaltventil handeln kann,
entweder mit der Druckmittelquelle oder dem Druckmitteltank zu
verbinden.
Der Schieber 1 ist zum Auf- und Absteuern der genannten
Strömungswege zwischen zwei definierten Schaltstellungen
verschiebbar. In der oberen Hälfte der Zeichnung ist der Schieber 1
in seiner linken Schaltstellung, in der unteren Hälfte der Zeichnung
in seiner rechten Schaltstellung gezeichnet. Jeder Schaltstellung ist
ein im Schiebergehäuse 2 angeordneter Elektromagnet 8
zugeordnet, der eine elektrisch erregbare Spule 9 und einen hiervon
umfaßten, magnetisierbaren Metallkern 10 aufweist. Der Schieber 1
besteht zumindest im Bereich seiner Enden aus magnetisierbarem
Metall, zweckmäßig geeignetem Stahl. Im dargestellten Beispiel
besteht der Schieber 1 insgesamt aus magnetisierbarem Metall. Der
Schieber 1 wirkt daher als Anker, der vom Kern 10 des jeweils
erregten Elektromagneten 8 angezogen wird. Der dem jeweils
erregten Elektromagneten 8 gegenüberliegende Elektromagnet 8 ist
dabei passiviert. Nach Durchführung eines Schaltvorgangs sind
beide Elektromagneten 8 passiviert. Die vorhandene Schaltstellung
wird dabei durch die Remanenz des zuletzt erregten
Elektromagneten 8 beibehalten.
Der Schieber 1 ist zur Gewichtserleichterung mit einer axialen
Durchgangsbohrung 11 versehen. Diese ist an beiden Enden
konisch erweitert, so daß sich zum Schieberende hin erweiterte
Konusausnehmungen 12 ergeben. Der Konuswinkel α kann
Innerhalb eines weiten Felds von < 40° und < 90° variieren. Im
dargestellten Beispiel beträgt der Konuswinkel bevorzugte 45°. Der
Durchmesser des Eingangsquerschnitts der Konusausnehmungen
12 ist kleiner als der Schieberdurchmesser. An den Schieberenden
ergeben sich somit äußere, ringförmige Stirnflächen 13, deren
Breite etwa 1/4 bis 1/7 des Schieberdurchmessers beträgt.
Die Magnetkerne 10 sind mit den Stirnflächen 13
gegenüberliegenden, hierzu parallelen, ringförmigen
Anschlagflächen 14 versehen. Diese fungieren als feste Anschläge,
an denen der Schieber 1 abwechselnd mit der jeweils benachbarten
Stirnfläche 13 anliegt. Radial innerhalb der Anschlagflächen 14
erheben sich über diese in axialer Richtung vorspringende
Konuszapfen 15, die in die jeweils benachbarte Konusausnehmung
12 des Schiebers 1 hineinragen. Der Konuswinkel α der
Konuszapfen 15 entspricht dem Konuswinkel α der
Konusausnehmungen 12. Der dem Grunddurchmesser der
Konuszapfen 15 entsprechende Innendurchmesser der
Anschlagflächen 14 ist etwas kleiner als der dem Durchmesser des
Eingangsquerschnitts der Konusausnehmungen 12 entsprechende
Innendurchmesser der schieberseitigen Stirnflächen 13, so daß sich
auch in der Anschlagstellung keine Berührung zwischen den
Mantelflächen von Konuszapfen 15 und zugeordneter
Konusausnehmung 12 ergibt, wie in der Zeichnung durch einen
kleinen Luftspalt mit der Spaltweite e angedeutet ist. Die Spaltweite
e kann vorzugsweise 0,05 mm betragen. Dieser Luftspalt stellt
sicher, daß sich der Schieber 1 in der Anschlagstellung nicht auf
dem zugeordneten Konuszapfen 15 verkeilt.
Auf der der Anschlagseite gegenüberliegenden Seite ist zwischen
dem Konuszapfen 15 und der zugeordneten Konusausnehmung 13
ein maximaler Luftspalt mit der Spaltweite d vorhanden. Die
Spaltweite d entspricht dem flächennormalen Abstand der
Konusflächen von Konusausnehmung 12 und Konuszapfen 15. Die
Spaltweite d soll etwa 0,5 mm nicht nennenswert überschreiten, um
einen zuverlässigen magnetischen Anzug zu gewährleisten. Der
flächennormale Abstand der Konusflächen von Konusausnehmung
12 und zugeordnetem Konuszapfen 15 ist kleiner als ihr Abstand in
axialer Richtung. Das Verhältnis von flächennormalen Abstand und
Abstand in axialer Richtung entspricht dem Sinus des halben
Konuswinkels. Es ist daher möglich, einen um den Faktor 1/sinα/2
gegenüber der Differenz zwischen der maximalen Spaltweite d und
der minimalen Spaltweite e vergrößerten, axialen Hub des Schiebers
1 zu erreichen. Dieser Hub ist der Zeichnung bei c angedeutet.
Um einen Anschluß zuverlässig zu schließen, muß, wie in der
Zeichnung bei Anschluß 4 angedeutet ist, der betreffende
Dichtbereich 7 des Schiebers 1 auch einen Randbereich des
betreffenden Anschlusses zuverlässig überdecken, d. h. die
betreffenden Steuerkanten müssen sich überfahren. Das Maß dieser
Überdeckung ist in der Zeichnung mit b bezeichnet und soll etwa
0,2 bis 0,3 mm betragen. Um andererseits beim Öffnen des
betreffenden Anschlusses einen möglichst großen
Strömungsquerschnitt zu erreichen, durch den ein möglichst
großer Fluidstrom durchgesetzt werden kann, muß der betreffende
Anschluß, wie in der Zeichnung beispielsweise beim Anschluß 3
angedeutet ist, möglichst vollständig geöffnet werden. Die Weite des
dabei erreichten Strömungsquerschnitts ist in der Zeichnung mit a
angegeben. Diese lichte Weite a des in einer Schaltstellung
geöffneten Strömungsquerschnitts ist um die Überdeckung b kleiner
als der Hub c des Schiebers 1. Da infolge des gegenseitigen
Konuseingriffes ein gegenüber der maximalen Spaltweite d
vergrößerter Hub c erreicht wird, läßt sich trotz vergleichsweise
großer Überdeckung b auch eine ausreichend große lichte Weite a
des Strömungsquerschnitts und damit ein großer durchsetzbarer
Fluidstrom erreichen. Im dargestellten Beispiel betragen der
Kegelwinkel α 45° und der maximale Spaltabstand d 0,5 mm.
Hierbei läßt sich ein Hub c des Schiebers 1 von etwa 1,2 mm
erreichen. Bei einer Überdeckung b von etwa 0,2 mm läßt sich
dementsprechend eine Querschnittsweite a des geöffneten
Strömungsquerschnitts von 1 mm erreichen. Bevorzugt liegt der
Hub c im Bereich zwischen 0,7 mm und 1,2 mm. Je nach
Anwendungsfall kann aber auch ein noch weiterer Bereich zwischen
größer 0,5 mm und kleiner 2 mm in Frage kommen. Durch
geeignete Wahl des Kegelwinkels ergibt sich dennoch ein
maximaler Spaltabstand d in einer akzeptablen Größenordnung von
etwa 0,5 mm. Der Konuswinkel α kann, wie schon ausgeführt
wurde, innerhalb eines Bereichs größer 40° und kleiner 90° liegen.
Bevorzugt liegt der Hub c im Bereich zwischen 0,7 mm und 1,2
mm. Die Höhe der Konuszapfen 15 entspricht zweckmäßig etwa
dem Doppelten des Hubs c, wodurch sich ein zuverlässiger Eingriff
ergibt.
Claims (12)
1. Steuerventil zum Auf- und Absteuern von Strömungswegen,
insbesondere zum Schalten von hydraulischen Aktuatoren
von einen Hub ausführenden Organen, wie Einspritzdüsen,
Auslaßventilen etc., von Dieselmotoren, vorzugsweise
Großdieselmotoren, mit einem elektromagnetisch zwischen
zwei Schaltstellungen hin- und herbewegbaren Schieber (1),
der in einem mit Anschlüssen (3, 4, 5) für die auf- und
absteuerbaren Strömungswege versehenen Schiebergehäuse
(2) axial verschiebbar angeordnet und mit den Anschlüssen
(3, 4, 5) Steuerkanten versehen ist, wobei der Schieber (1)
wenigstens im Bereich eines Endes aus magnetischem
Material besteht und wobei das Schiebergehäuse (2)
wenigstens einen Elektromagneten (8) mit einem dem
magnetisierbaren Endbereich des Schiebers (1) zugeordneten
Magnetkern (10) enthält, auf den der bei Aktivierung des
Elektromagneten (8) angezogene Schieber (1) aufläuft,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (1) im Bereich
jedes einem Elektromagneten (8) zugeordneten Endes eine
koaxiale, zum Schieberende hin erweiterte
Konusausnehmung (12) und eine den Eingangsquerschnitt
der Konusausnehmung (12) umfassende, ringförmige
Stirnfläche (13) aufweist, der eine hierzu parallele, einen
kleineren Innendurchmesser aufweisende, ringförmige
Anschlagfläche (14) des Magnetkerns (10) zugeordnet ist, und
daß der Magnetkern (10) einen von der Anschlagfläche (14)
begrenzten, über diese axial vorspringenden, zu seinem Ende
hin verjüngten Konuszapfen (15) aufweist, der in die hierzu
koaxiale Konusausnehmung (12) des Schiebers (1) hineinragt.
2. Steuerventil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schieber (1) im Bereich beider Enden jeweils eine
Konusausnehmung (12) aufweist und daß zwei einander
gegenüberliegende Elektromagnete (8) vorgesehen sind, deren
Magnetkerne (10) einander zugewandte Konuszapfen (15)
aufweisen.
3. Steuerventil nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (1) ganz aus
magnetisierbarem Material, vorzugsweise Stahl, besteht.
4. Steuerventil nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (1) eine axiale
Durchgangsbohrung (11) aufweist, deren Enden konisch
erweitert sind.
5. Steuerventil nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Konuswinkel α jeder
Konusausnehmung (12) und jedes Konuszapfens (15) größer
als 40° und kleiner als 90° ist.
6. Steuerventil nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Konuswinkel α 45° beträgt.
7. Steuerventil nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des Konuszapfens
(15) etwa dem Doppelten des Hubs des Schiebers (1) zwischen
den beiden Schaltstellungen entspricht.
8. Steuerventil nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Hub des Schiebers (1)
zwischen den beiden Endstellungen im Bereich zwischen 0,5
mm und 2 mm, vorzugsweise im Bereich zwischen 0,7 mm
und 1,2 mm, liegt.
9. Steuerventil nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Weite des Spalts
zwischen den konischen Mantelflächen eines Konuszapfens
(15) und der zugeordneten Konusausnehmung (12) bei
angezogenem Schieber (1) 0,05 mm beträgt.
10. Steuerventil nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Spalt zwischen den
Konusflächen einer Konusausnehmung (12) und des jeweils
zugeordneten Konuszapfens (15) bei angezogenem Schieber
(1) eine lichte Weite von 0,05 mm und bei abgehobenem
Schieber (1) eine lichte Weite von 0,5 mm aufweist.
11. Steuerventil nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Hub des Schiebers (1) bei
einem Konuswinkel von 45° und einem maximalen
Spaltabstand der Konusflächen von 0,5 mm 1,2 mm beträgt.
12. Steuerventil nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß bei einem Hub von 1,2 mm eine Abdichtüberdeckung von
0,2 mm und eine lichte Strömungsquerschnittweite von 1 mm
vorgesehen sind.
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