DE19642634A1 - Druckform für ein Rotations-Hochdruckverfahren - Google Patents
Druckform für ein Rotations-HochdruckverfahrenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Druckform für ein Rotations-Hochdruckverfahren, bei
der die die Druckfarbe übertragenden Druckpunkte ein Grundraster bilden,
periodisch angeordnet sind und von einer durch Vertiefungen gebildeten
Überstruktur überlagert sind.
Bei den Rotations-Hochdruckverfahren erfolgt die Farbübertragung auf den
Bedruckstoff unmittelbar durch die Druckform. Diese wird dabei als Druckplatte
hergestellt und auf die Mantelfläche eines Klischeezylinders aufgespannt. Beim
Aufdrucken eines Druckmotivs oder Druckbildes wird dieses zur Erzeugung von
sog. Halbtönen in Form eines i.a. regelmäßigen Druckrasters erzeugt, dessen
erhabene Druckpunkte ebene Druckflächen bilden, die durch eine geeignete
Einrichtung eingefärbt werden und von denen die Druckfarbe auf den Bedruckstoff
übertragen wird.
Eine eingangs genannte Druckform ist aus der DE 43 24 577 C1 bekannt. Das
Feinraster, das dort in Form von Vertiefungen als Überstruktur dem Grundraster
überlagert ist, erlaubt es, auf einem nicht saugfähigen Material z. B. Glas einen
homogenen und ausreichenden Farbübertrag zu erzielen. Sowohl das Grundraster als
auch das Feinraster werden dabei durch die sog. Rasterzahl, die durch die Anzahl
der Drucklinien bzw. Druckpunkte je cm, gerechnet jeweils in Richtung des
kürzesten Abstands gegeben ist, und die prozentuale Flächendeckung eindeutig
festgelegt. Da die einzelnen Druckflächen oder Druckpunkte in Linien angeordnet
sind, spricht man üblicherweise von Linien pro cm. Die Rasterzahl gibt somit die
Teilung bzw. den Punktabstand vor. Die Punktgröße wird durch die prozentuale
Flächendeckung festgelegt. Die prozentuale Flächendeckung ist das Verhältnis der
Fläche der erhabenen Druckpunkte zu der Gesamtfläche des gerasterten
Druckmotivs. Die Druckpunkte brauchen dabei nicht kreisförmig zu sein, sondern
können grundsätzlich eine beliebige geometrische Gestalt aufweisen.
Bei der bekannten Druckform kann es vorkommen, daß die äußere Begrenzung der
zum Grundraster gehörenden Druckpunkte durch die Struktur des Feinrasters
unterbrochen wird und daß dadurch eine wohldefinierte Begrenzung der
Druckpunkte nicht mehr gewährleistet ist. Dies liegt daran, daß bei der Auswahl des
Feinrasters nur die Rasterzahl und die prozentuale Flächendeckung berücksichtigt
werden. Es wird dagegen nicht berücksichtigt, in welchen Bereichen das Feinraster
dem Grundraster überlagert ist. Es kann also passieren, daß Feinrasterpunkte
(Vertiefungen) den Druckpunkten in deren Randbereichen nur teilweise überlagert
sind, so daß der Randbereich eines solchen Druckpunktes unterbrochen ist. Dieser
Effekt wird besonders in den Fällen wesentlich, in denen nur eine geringe Anzahl
von Feinrasterpunkten mit jeweils relativ großer Fläche auf einen Druckpunkt des
Grundrasters entfällt. Dies führt dazu, daß im Druckbild solcher Druckpunkte
deutlich eine unregelmäßige Begrenzung zu erkennen ist. Vor allem bei der
Herstellung flacher Bildschirme, bei der das Flexodruckverfahren zum Aufbringen
der Leuchtstoffschicht auf die Glasscheibe verwendet werden kann, wirkt sich dies
negativ aus.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Druckform der eingangs
genannten Art zur Erzielung eines verbesserten Druckbildes auszugestalten.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Überstrukturen relativ
zu den Druckpunkten gleichartig angeordnet und den Druckpunkten derart überlagert
sind, daß sich an den Randbereichen der Druckpunkte keine Vertiefungen befinden.
Die Erfindung geht dabei von der Erkenntnis aus, daß bei der Auswahl einer
Überstruktur die Lage und Größe der das Grundraster bildenden Druckpunkte nicht
unberücksichtigt bleiben darf. Die Überstruktur muß relativ zu den Druckpunkten
gleichartig angeordnet sein, d. h., daß jede Überstruktur relativ zu dem von ihr
überlagerten Druckpunkt die gleiche Position aufweist. Die einem Druckpunkt
überlagerte Überstruktur darf außerdem nicht bis an den Randbereich des
Druckpunktes heranreichen, damit dort der Randbereich nicht unterbrochen ist, was
dazu führen würde, daß die von den Vertiefungen vor dem Bedrucken
aufgenommene Farbe beim Druckvorgang bevorzugt an solchen Stellen wegfließen
kann. Dies würde dann zu der genannten unregelmäßigen Begrenzung des
Druckbildes eines Druckpunktes führen. Die Überstrukturen sind also so angeordnet,
daß der Rand eines Druckpunktes nicht von einer Vertiefung geschnitten wird.
In einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Druckpunkte
periodisch angeordnet sind und daß die Überstrukturen periodisch mit derselben
Periode oder einem Vielfachen dieser Periode angeordnet sind. Dies bedeutet, daß
die einem Druckpunkt überlagerte Überstruktur zu der den benachbarten
Druckpunkten überlagerten Überstrukturen dieselben Abstände aufweisen wie die
Druckpunkt selbst. Falls die Periode der Überstrukturen einem Vielfachen der
Periode der Druckpunkte entspricht, bedeutet dies, daß einige Druckpunkte nicht
von einer Überstruktur überlagert sind, also keine Vertiefungen aufweisen.
In einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die
Überstruktur durch mindestens eine ringförmige Vertiefung pro Druckpunkt gebildet
ist. Die ringförmigen Vertiefungen sind dabei bevorzugt jeweils konzentrisch zum
Mittelpunkt des Druckpunktes angeordnet und bei mehreren Vertiefungen pro
Druckpunkt schneiden diese sich gegenseitig nicht. Eine derartig ausgestaltete
Überstruktur hat den Vorteil, daß die von der Vertiefung aufgenommene Farbe beim
Druckvorgang gleichmäßig in alle Richtungen über die Druckfläche des Punktes
verläuft und einen gleichmäßigen, großen Farbübertrag ergibt. Es können auch
mehrere ringförmige, bevorzugt konzentrisch zur Druckpunktmitte angeordnete
Vertiefungen pro Druckpunkt angeordnet sein, wobei jedoch aus Gründen eines
größtmöglichen Volumens der kreisförmigen Vertiefungen die Anzahl der
ringförmigen Vertiefungen nach obenhin begrenzt ist, da zum einen die Flanken der
Vertiefungen aus Festigkeitsgründen nicht beliebig steil sein dürfen. Andererseits ist
die Breite der Vertiefungen auch durch die Pigmentgröße der Farbpartikel begrenzt,
denn die Vertiefungen dürfen nicht so eng sein, daß sich Farbpartikel darin
verklemmen können.
In einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die
Überstruktur durch eine im Zentrum der Druckpunkte gelegene Vertiefung gebildet
ist. Auch mit einer solchen Überstruktur wird ein gleichmäßig großer Farbübertrag
erreicht, ohne daß unregelmäßige Begrenzungen der Druckpunkte im Druckbild
erscheinen können.
Beim Aufbringen der Leuchtstoffschicht auf die Glasscheibe von Bildschirmen haben
sich besonders kreisförmig und sechseckförmig ausgestaltete Druckpunkte als
vorteilhaft erwiesen. Zur Lösung der Aufgabe können jedoch auch anders
ausgestaltete Druckpunkte verwendet werden, denen erfindungsgemäß eine
Überstruktur der genannten Art überlagert wird, die aus regelmäßigen, ineinander
angeordneten, sich einander nicht schneidenden und in sich jeweils geschlossenen
Vertiefungen besteht, die den Rand der einzelnen Punkte nicht schneiden, sondern
bevorzugt parallel zu den Berandungen der einzelnen Druckpunkte verlaufen.
Die erfindungsgemäße Druckform und Druckmaschinen mit einer derartigen
Druckform werden bei den Rotations-Hochdruckverfahren, zu denen auch das
Flexodruckverfahren zahlt, verwendet. Solche Druckverfahren können auch zum
Bedrucken von Bedruckstoffen aus hartem, nicht saugfähigem Material,
insbesondere auch von Glas eingesetzt werden. Insbesondere zum Bedrucken von
Glasscheiben für Bildschirme mit einer Leuchtstoffschicht eignet sich das
Flexodruckverfahren. Vor allem Flachbildschirme für Farbfernsehbildröhren lassen
sich vorteilhaft mit einer erfindungsgemäßen, zum Bedrucken von flachen und
biegespröden Bedruckstoffen geeigneten Flexodruckmaschine herstellen.
Als weitere Anwendungen für das Flexodruckverfahren kommen das Aufbringen von
z. B. einer schwarzen Matrix, von Farbfiltern, Leiterbahnen, Widerstandslagen,
Barriere- und Abstandsstrukturen auf die Oberfläche von Bildschirmen in Frage.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer zum Bedrucken von flachen und
biegespröden Bedruckstoffen geeigneten, speziellen Flexodruckmaschine,
Fig. 2 einen Teil einer Druckform für eine Flexodruckmaschine gemäß Fig. 1,
Fig. 3 einen Druckpunkt einer gerasterten Druckform nach dem Stand der Technik
in einer Draufsicht,
Fig. 4 einen Druckpunkt einer gerasterten Druckform nach der Erfindung in einer
Draufsicht,
Fig. 5 einen Ausschnitt einer Druckform mit einem Druckpunkt gemäß Fig. 4 in
einer Seitenansicht,
Fig. 6 die Anordnung mehrerer Druckpunkte gemäß Fig. 4 in einer Draufsicht,
Fig. 7 ein mit den Druckpunkten gemäß Fig. 6 erzieltes Druckmotiv,
Fig. 8 eine weitere Ausführung eines Druckpunktes einer Druckform nach der
Erfindung in einer Draufsicht und
Fig. 9 einen Ausschnitt einer Druckform mit Druckpunkten gemäß Fig. 8 in einer
Seitenansicht.
In Fig. 1 ist eine Flexodruckmaschine, die sich zum Bedrucken von beispielsweise
Glasscheiben für Flachbildschirme eignet, in schematischer Darstellung gezeigt. Das
eigentliche Druckwerk umfaßt eine die Druckfarbe enthaltende Farbwanne 1, eine in
die Druckfarbe eintauchende Tauchwalze 2, einen die Druckform bzw. das Klischee
3 tragenden Klischeezylinder 4 und eine gerasterte Farbauftragswalze 5, die
ihrerseits die Druckfarbe von der Tauchwalze 2 auf die Druckform 3 Überträgt. Die
Tauchwalze 2, der Klischeezylinder 4 und die gerasterte Farbauftragswalze 5 sind in
üblicher Weise an einem Maschinenrahmen 6 gelagert und über ein in der
Zeichnung nicht dargestelltes Getriebe synchron angetrieben, so daß ihre
Umfangsgeschwindigkeiten untereinander gleich sind.
Hinter dem Klischeezylinder 4 ist an dem Maschinenrahmen 6 eine Vorrichtung 7
angeordnet, mit deren Hilfe die nach dem Druckvorgang an der Druckform 3
haftenden Farbreste von der Druckform 3 abgenommen werden. Diese Vorrichtung
7 soll hier ebenso wie das Schlittentransportsystem mit einem auf Schienen 10
verfahrbaren Schlitten 9, auf dem die Glasscheibe 8 in einer genau festgelegten Lage
positioniert und festgehalten wird, nicht näher beschrieben werden. Dazu sei auf die
bereits genannte DE 43 24 577 C1 verwiesen.
In Fig. 2 ist in stark vergrößerter Darstellung schematisch gezeigt, wie bei einer
Druckform 3 der Farbauftrag auf die Glasscheibe 8 erfolgt. Die Druckform 3, die
auf dem Klischeezylinder 4 aufgebracht ist, besteht in bekannter Weise aus einer
Trägerfolie 30 und einer Photopolymerschicht 32 mit den Druckpunkten 33, die in
einem das Druckmotiv bildenden Grundraster periodisch mit einer
Grundrasterperiode angeordnet sind. Um eventuelle Unebenheiten der an der
Farbübertragung auf den Bedruckstoff beteiligten Systeme auszugleichen, ist die
Druckform 3 in bekannter und bevorzugter Weise über eine elastische
Schaumklebefolie 31 auf den Klischeezylinder 4 aufgezogen.
In Fig. 2 sind drei Druckpunkte 33 erkennbar. Den Druckpunkten 33 überlagert ist
eine Überstruktur, die hier durch Vertiefungen 34 gebildet ist und bis an die
Randbereich 35 der Druckpunkte 33 heranreicht. Die Farbe, die auf der Oberfläche
der Druckpunkte 33 gehalten wird, wird während des Abrollvorganges auf die
Glasscheibe 8 übertragen, so daß sich Farbflächen 40 auf der Oberseite der
Glasscheibe 8 ergeben.
Ein Druckpunkt 33 einer in Fig. 2 gezeigten Druckform ist in einer Draufsicht in
Fig. 3 dargestellt. Zu erkennen ist, daß die Überstruktur, die hier durch
Vertiefungen 34 gebildet ist, den Druckpunkten so überlagert ist, daß sich auch in
den Randbereichen Vertiefungen 34 befinden. Die äußere Begrenzung des
Druckpunktes 33 wird also durch die Überstruktur unterbrochen, und es ist keine
wohldefinierte Begrenzung des Druckpunktes 33 mehr gewährleistet. Dieser Effekt
der besonders in den Fällen wesentlich ist, in denen nur eine geringe Anzahl von
Vertiefungen 34 der Überstruktur auf einen Druckpunkt 33 entfallen, kann bei dem
bereits beschriebenen photolithographischen Herstellungsprozeß der Druckform
auftreten. Er kommt dabei dadurch zustande, daß zur Herstellung des Grundrasters
und der Überstruktur zwei Filme übereinandergelegt und gleichzeitig belichtet
werden, wobei ein Film (der Grundraster-Film) das Grundraster und der zweite Film
(der Überstruktur-Film) das Raster für die Überstruktur trägt. Dabei wird jedoch nur
auf die gewünschte Rasterzahl (Anzahl der Linien pro cm) und die gewünschte
Flächendeckung geachtet. Wo und in welcher Weise sich die beiden Raster
überlagern, findet keine Berücksichtigung.
Der genannte Effekt führt dazu, daß die Farbflächen auf der Glasscheibe eine
unregelmäßige äußere Begrenzung und keinen gleichmäßig hohen Farbübertrag über
den ganzen Druckpunkt aufweisen. Bei Verwendung von in Fig. 3 gezeigten
Druckpunkten 33 ergibt sich beispielsweise kein exakt runder Farbfleck 40, sondern
an den Stellen, an denen sich am Außenrand des Druckpunktes 33 Vertiefungen 34
befinden, kann die Farbe sehr leicht beim Farbübertrag verlaufen, so daß sich an
diesen Stellen Abweichungen von der runden Form ergeben.
Ein Druckpunkt 33 für eine erfindungsgemäße Druckform mit einer ringförmigen,
um den Mittelpunkt des Druckpunktes 33 verlaufenden Vertiefung 341 ist in Fig. 4
in einer Draufsicht gezeigt. Der Druckpunkt 33 ist hierbei sechseckförmig
ausgestaltet. Einen Ausschnitt einer Seitenansicht einer Druckform mit derartigen
Druckpunkten zeigt Fig. 5.
Wichtig ist bei der Dimensionierung der ringförmigen Vertiefung 341, daß sie sich
nicht bis an den Randbereich 35 eines Druckpunktes 33 erstreckt. Dies würde zu
den genannten Nachteilen führen, daß nämlich keine regelmäßige und definierte
Begrenzung der Farbfläche auf der Glasscheibe erreicht werden könnte. Außerdem
muß eine ausreichende Stabilität des Druckpunktes gewährleistet sein, um eine
unerwünschte Verquetschung des Druckpunktes zu vermeiden. Dies wird dadurch
erreicht, daß die erhabenen Stellen des Druckpunktes 33, also die Randbereiche 35
und der Mittelbereich 36, nicht zu dünn ausfallen. Die Breite und Tiefe der
ringförmigen Vertiefung 341 muß an die Pigmentgröße der verwendeten Farbe
angepaßt sein, um eine ausreichende Füllung und Entleerung der Druckfarbe zu
gewährleisten. Bewährt hat sich bei einem gezeigten sechseckförmigen Druckpunkt
33 mit einer ringförmigen Vertiefung 341 eine Dimensionierung in der Weise, daß
der Radius des mittleren erhabenen Bereichs 36, die Breite des vertieften Ringes 341
und die schmalste Stelle des äußersten Randbereichs etwa gleich groß dimensioniert
sind. Die Breite der ringförmigen Vertiefung sollte etwa das Sechsfache des
mittleren Pigmentdurchmessers der verwendeten Farbe nicht unterschreiten. In einer
praktischen Anwendung einer solchen Druckform zum Bedrucken von Glasscheiben
für flache Bildschirme werden Leuchtstoffsuspensionen verwendet, bei denen die
Leuchtstoffkörner etwa einen mittleren Durchmesser von 4,6 µm haben. Da
natürlich die Leuchtstoffsuspension auch Leuchtstoffkörner mit größerem
Durchmesser enthält, ist in einer Ausführung die ringförmige Vertiefung 341 40 µm
breit und 50 µm tief ausgestaltet. Der mittlere Bereich hat dabei einen Durchmesser
von 80 µm, der Druckpunkt 33 einen größten Durchmesser von 300 µm.
Wenn eine Farbe mit niedriger Viskosität verwendet wird, bildet sich trotz der
Sechseckform des Druckpunktes 33 ein Farbfleck mit näherungsweise einer
gleichmäßigen Kreisform aus. Bei höheren Viskositäten der Farbe bildet sich
dagegen die Sechseckstruktur aus, was in manchen Anwendungsfällen auch
gewünscht sein kann.
In Fig. 6 ist die Anordnung mehrerer in Fig. 4 gezeigter Druckpunkte auf einer
Druckform in einer Draufsicht gezeigt. Ein damit erzielbares Druckmotiv ist in Fig. 7
gezeigt. Zu erkennen ist z. B. aus der der zweiten horizontal verlaufenden Reihe,
daß die Druckpunkte linienförmig angeordnet sind und längs einer Linie immer den
gleichen Abstand aufweisen, also periodisch auf der Druckform angeordnet sind.
Die Druckpunkte längs zweier benachbarter Linien (z. B. A1, A3 und B0, B2, B4)
sind im gezeigten Beispiel versetzt zueinander angeordnet. Die Druckpunkte sind der
angedeuteten Weise über die ganze Druckform verteilt.
Erfindungsgemäß ist die Überstruktur, also hier die ringförmigen Vertiefungen, den
Druckpunkten mit der gleichen Periode überlagert und zwar derart, daß an den
Randbereichen der Druckpunkte keine Vertiefungen angeordnet sind. Im gezeigten
Beispiel bedeutet dies erkennbar, daß alle ringförmigen Vertiefungen jeweils
möglichst zentral nur auf dem Druckpunkt angeordnet sind und nicht dessen
Randbereich unterbrechen. Dies kann dadurch erreicht werden, daß auf dem
Überstruktur-Film die Rasterpunkte für die Überstruktur die gleichen Abstände (die
gleiche Periode) voneinander aufweisen wie die Rasterpunkte auf dem Grundraster-
Film für die Druckpunkte.
Der Vorteil der sechseckförmig ausgestalteten Druckpunkte ergibt sich für
Flachbildschirme. Mit den erfindungsgemäß ausgestalteten Druckpunkten der
Druckform soll eine Farbe auf den Bedruckstoff, das ist im allgemeinen Glas,
aufgetragen werden, deren Farbpigmente unter einer geeigneten Beleuchtung
fluoreszieren. Um möglichst helle Bilder erzeugen zu können, soll deshalb der mit
fluoreszierenden Farbpigmenten eingefärbte Flächenanteil eines Flachbildschirms
möglichst groß sein und die zur Zu- und Abschaltung der einzelnen Druckpunkte
erforderlichen Schaltleitungen möglichst klein bzw. schmal. Sechseckige
Druckpunkte ergeben trennende Stege einheitlicher Breite und damit eine
größtmögliche Flächenbedeckung mit lichtgebenden oder lichtdurchlässigen Punkten.
Bei der Anwendung zum Bedrucken von Glasscheiben für Farbfernsehbildschirme
müssen drei derartige Druckformen verwendet werden, wobei die erste Druckform
nur Druckpunkte an den Stellen A1, B4, C1 aufweist, die die erste
Leuchtstoffsuspension, beispielsweise die rote Farbe übertragen und die roten
Farbflecke R ergeben. Eine zweite Druckform weist dann nur Druckpunkte an den
Stellen A3, B0, C3 auf, die dann die grünen Farbflecke G erzeugen, eine dritte
Druckform weist Druckpunkte an der Stelle B2 auf, die schließlich einen blauen
Farbfleck B erzeugt.
In Fig. 8 ist eine weitere Ausführungsform eines Druckpunktes 33 in einer
Draufsicht sowie in Fig. 9 die dazugehörige Seitenansicht gezeigt. Der Druckpunkt
33 weist hier eine zentralen, gegenüber dem Randbereich 35 vertieften Bereich 342
auf. Hier kann sich vor dem Bedrucken besonders viel Farbe ansammeln, die dann
beim Druckvorgang auf die Glasscheibe übertragen wird. Die Vertiefung 342 ist so
angeordnet und nur so groß, daß der Randbereich 35 durch sie nicht unterbrochen
wird, so daß auch mit einer solchen Druckform die erwähnten Nachteile vermieden
werden.
Erfindungsgemäß sind noch beliebig viele anders gestaltete Überstrukturen denkbar,
die den Druckpunkten überlagert sein können, beispielsweise dreieckförmige,
rechteckförmige oder linienförmige Vertiefungen. Auch können mehrere
ringförmige Vertiefungen auf einem Druckpunkt angeordnet sein. Die Überstruktur
kann statt durch Vertiefungen auch durch Erhöhungen gegenüber dem Druckpunkt
gebildet werden, wobei immer die genannten Anforderungen an die Stabilität der
Druckpunkte und die Dimensionierung zur Verhinderung von Verstopfungen mit
Leuchtstoffkörnern zu beachten sind. Die äußere Form der Druckpunkte kann auch
anders als kreisförmig oder sechseckförmig ausgestaltet sein, beispielsweise
quadratisch oder vieleckförmig mit mehr als sechs Ecken.
Die Herstellung einer erfindungsgemäßen Druckform erfolgt in aus der DE 43 24 577 C1
bekannter Weise auf photochemischem Weg. Dabei ist bei Verwendung von
zwei Filmen, einem für das Grundraster und einem zweiten für die Überstruktur,
besondere Sorgfalt darauf zu richten, daß die Negativfilme mit hoher Genauigkeit
hergestellt sind und der Negativfilm (Überstruktur-Film) mit dem Raster der
Überstruktur dem Negativfilm mit dem Grundraster für die Belichtung der
Druckform positionsgenau überlagert wird.
Bevorzugt wird die Herstellung einer erfindungsgemäßen Druckform mit Hilfe nur
eines Films, der sowohl das Negativ des Grundrasters als auch superponiert das
Negativ der Überstruktur enthält. Ein derartiger Negativfilm entspräche dem
Negativ zu Fig. 6: Die dort hellen Partien wären im Negativfilm schwarz, die in
Fig. 6 dunkel dargestellten Partien wären im Negativfilm transparent und d. h. hell.
Claims (8)
1. Druckform (3) für ein Rotations-Hochdruckverfahren, bei der die die Druckfarbe
übertragenden Druckpunkte (33) ein Grundraster bilden und von einer durch
Vertiefungen (34) gebildeten Überstruktur überlagert sind,
dadurch gekennzeichnet, daß die Überstrukturen relativ zu den Druckpunkten (33)
gleichartig angeordnet und den Druckpunkten (33) derart überlagert sind, daß sich
an den Randbereichen (35) der Druckpunkte (33) keine Vertiefungen (34) befinden.
2. Druckform nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Druckpunkte (33) periodisch angeordnet sind und
daß die Überstrukturen (34) periodisch mit derselben Periode oder einem Vielfachen
dieser Periode angeordnet sind.
3. Druckform nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Überstruktur durch mindestens eine ringförmige
Vertiefung (341) pro Druckpunkt (33) gebildet ist.
4. Druckform nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Überstruktur durch eine im Zentrum der
Druckpunkte (33) gelegene Vertiefung (342) gebildet ist.
5. Druckform nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Druckpunkte (33) kreisförmig oder sechseckförmig
ausgestaltet sind.
6. Druckmaschine, insbesondere Flexodruckmaschine mit einer Druckform nach
Anspruch 1.
7. Verwendung der Druckmaschine nach Anspruch 6 zum Bedrucken von
Bedruckstoffen aus hartem, nicht saugfähigem Material, insbesondere Glas,
insbesondere zum Bedrucken von Glasscheiben für Bildschirme mit einer
Leuchtschicht.
8. Bildschirm, insbesondere Flachbildschirm für eine Farbbildröhre, hergestellt mit
einer Druckmaschine nach Anspruch 6.
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