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DE19640396A1 - Trägeranordnung einer Gesimskappenschalung - Google Patents

Trägeranordnung einer Gesimskappenschalung

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DE19640396A1
DE19640396A1 DE19640396A DE19640396A DE19640396A1 DE 19640396 A1 DE19640396 A1 DE 19640396A1 DE 19640396 A DE19640396 A DE 19640396A DE 19640396 A DE19640396 A DE 19640396A DE 19640396 A1 DE19640396 A1 DE 19640396A1
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    • E01D19/10Railings; Protectors against smoke or gases, e.g. of locomotives; Maintenance travellers; Fastening of pipes or cables to bridges
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Description

Die Erfindung betrifft eine Trägeranordnung einer Gesimskappenschalung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine Trägeranordnung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 ist aus der DE-GM 91 07 201 bekannt und wird für die Einrichtung der Schalung einer Gesimskappe an einem Brückenbauwerk verwendet. Brückenbauwerke bestehen in der Regel zum einen aus einem Brückentragwerk aus Stahlbeton. Auf dem Brückentragwerk werden zum anderen diejenigen Schichten und Beläge ausgebildet, die für die Erstellung von Fahr-, Geh- oder auch Schienenwegen auf dem Brückentragwerk erforderlich sind. Der Bereich am Rand des Brückentragwerks wird als Gesimskappe bezeichnet.
Die Gesimskappe kann beispielsweise einen am Rand der Brücke befindlichen Geh- oder Fahrradweg bilden. Ferner werden in die Gesimskappe gegebenenfalls Rohre eingebettet, die der Aufnahme von Versorgungs- und Stromleitungen dienen. Hierbei wird die Gesimskappe üblicherweise aus Beton gegossen und nicht nur oberhalb des Randbereichs des Brückentragwerks ausgebildet, sondern auch seitlich außerhalb des Außenrandes des Brückentragwerks. Folglich steht die Gesimskappe teilweise über den Rand des Brückentragwerks vor.
Diese Gestalt der Gesimskappe stellt besondere Anforderungen an diejenigen Vorrichtungen, die zur Einrichtung der Schalung für die Erstellung der Gesimskappe benutzt werden.
Insbesondere müssen geeignete Haltevorrichtungen unterhalb des Randes des Brückentragwerks angeordnet werden, da es sich um eine Brücke handelt, deren Randbereich nur von oben, also von dem Brückentragwerk her zugänglich ist. Diese Haltevorrichtungen dienen der Aufnahme der Gewichtskraft der Schalungselemente und der erforderlichen Träger sowie des eingegossenen Betons.
Hierbei ist es in der Technik bekannt, sogenannte Schalwägen zu verwenden. Diese Schalwägen sind verfahrbar auf dem Brückentragwerk angeordnet und weisen im Bereich des Außenrandes des Brückentragwerks eine Trägerkonstruktion auf, die um den Rand des Brückentragwerks herum zur Unterseite des Brückentragwerks reicht. Im Bereich unterhalb des Brückentragwerks werden an der Trägerkonstruktion die Schalungselemente und Stützträger angeordnet, die für die Einrichtung der Gesimskappenschalung erforderlich sind. Für eine ausgeglichene Gewichtsverteilung an dem Gesimsschalwagen ist an diesem üblicherweise in dem Bereich, der sich in einiger Entfernung von dem Rand des Brückentragwerks befindet, ein Gegengewicht angeordnet. Mit Hilfe derartiger Wägen, von denen für die Erstellung einer Gesimskappe an einer Brücke mehrere verwendet werden können und die beispielsweise eine Länge von 5 m aufweisen, kann jeweils eine gewisse Länge an dem Rand der Brücke eingeschalt werden, und nachfolgend die Gesimskappe in diesem Bereich gegossen werden. Nachdem der Beton in diesem Bereich fest geworden ist, können die verwendeten Wägen verfahren werden, um im Anschluß an das erstellte Stück in einem weiteren Bereich die Schalung für die Gesimskappe einzurichten.
In der Technik ist es ferner bekannt, für die Einrichtung der Gesimskappenschalung Trägerkonstruktionen zu verwenden, die ähnlich wie die Schalwägen eine bestimmte Länge aufweisen, um für ein bestimmtes Stück die Schalung für die Gesimskappe einzurichten, und die an dem Brückentragwerk hängend angebracht werden. Hierzu werden an der Unterseite des Brückentragwerks geeignete Aufhängevorrichtungen eingegossen, an denen die beschriebenen Elemente eingehängt werden können. Für diese vergleichsweise großen und aufwendig gestalteten Elemente besteht der Nachteil, daß sie nur bei vergleichsweise langen Brückentragwerken lohnend eingesetzt werden können. Insbesondere bei kürzeren Brücken, für die in jüngster Zeit häufig Sanierungen erforderlich werden, ist es zu aufwendig, die genannten Konstruktionen mit einem erheblichen Einsatz an Arbeitskräften aufzubauen und nach der Erstellung der Gesimskappe in einem Bereich wenige Male zu versetzen, um sie nachfolgend wieder abzubauen.
Eine Verbesserung bieten hierbei Trägeranordnungen, die beispielsweise gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 ausgebildet sind. Diese bestehen im Gegensatz zu den oben beschriebenen, vergleichsweise langen Elementen aus einer Vielzahl von Einzelteilen. Im einzelnen handelt es sich hierbei hierbei um mehrere Konsolen, die an der Unterseite eines Brückentragwerks angebracht werden können. Auf mehreren dieser Konsolen werden diejenigen Träger befestigt, die für die Stützung der sogenannten Bodenschalung, also der Unterseite der Gesimskappe, und der Seitenschalung der Gesimskappe erforderlich sind. Bei der fortgesetzten Erstellung einer Gesimskappe können folglich mit vergleichsweise geringem Aufwand die einzelnen Konsolen versetzt werden, um in einem anschließenden Bereich die Schalung einzurichten.
Bei der Trägeranordnung gemäß der DE-GM 91 07 201 weist die Konsole einen weitgehend horizontal verlaufenden Schenkel auf, der gegebenenfalls mit einem dazwischengelegten Kantholz an der Unterseite eines Brückentragwerks angebracht wird. Über einen Vertikalschenkel ist an der Konsole unterhalb des erstgenannten Schenkels ein weiterer horizontal verlaufender Schenkel angebracht, auf dem der Bodenträger zur Stützung der Bodenschalung höhenverstellbar und verfahrbar angebracht ist. Auf dem Bodenträger ist ferner der Seitenträger angebracht.
Diese Anordnung weist zwar eine gewisse Flexibilität hinsichtlich der Einstellmöglichkeiten der verschiedenen Träger auf. Die Konstruktion ist jedoch vergleichsweise kompliziert.
Ferner ist es aus der DE 19 21 327 C3 bekannt, den Bodenträger unmittelbar über geeignete Anker an der Unterseite eines Brückentragwerks anzubringen. Hierbei ist zu beachten, daß seitlich von dem Außenrand des Brückentragwerks unterhalb der zu erstellenden Gesimskappe geeignete Träger und Stützelemente angeordnet werden müssen. Diese werden auf dem Bodenträger abgestützt, so daß der Bodenträger im Bereich seiner Verankerung an der Unterseite des Brückentragwerks mit einem gewissen Abstand zu dem Brückentragwerk angeordnet werden muß. Insbesondere im Bereich der Lücke zwischen Unterseite des Brückentragwerks und Bodenträger werden auf die Anker erhebliche Biegemomente aufgebracht, wenn in die Schalung Beton eingegossen wird, der auf die Trägeranordnung nicht nur eine hohe Gewichtskraft nach unten sondern auch eine seitlich nach außen wirkende Kraft aufbringt. Die Anker für eine derartige Trägeranordnung müssen folglich vergleichsweise stark dimensioniert werden. Ferner wird bei diesem System die Höhenverstellbarkeit des Bodenträgers in aufwendiger Weise durch geeignete Einstellung von Spindelmuttern an den Aufhängeankern und das Dazwischenlegen von geeigneten Kanthölzern erreicht. Ferner ist es erforderlich, beim Anbringen des Bodenträgers diesen über einen längeren Zeitraum in einer unbequemen Arbeitshaltung, nämlich über Kopf, zu halten, um die Spindelmutter anzubringen.
In Anbetracht der Nachteile der in der Technik bekannten Gesimskappenschalungen liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Trägeranordnung für eine Gesimskappenschalung zu schaffen, die einfach gestaltet und mit wenig Aufwand zu montieren und zu demontieren ist, und die ferner eine hohe Flexibilität hinsichtlich der Einstellungsmöglichkeiten der verschiedenen Schalungsträger aufweist.
Diese Aufgabe wird durch eine Trägeranordnung einer Gesimskappenschalung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Demzufolge weist die erfindungsgemäße Trägeranordnung eine Konsole mit einem in der Anbringstellung weitgehend vertikal verlaufenden Schenkel auf, der nachfolgend als Vertikal-Schenkel bezeichnet wird. Erfindungsgemäß ist der Bodenträger zur Stützung der Bodenschalung und zur Aufnahme von Stützelementen für die Seitenschalung zum einen schwenkbar an dem Vertikal-Schenkel der Konsole anbringbar. Hierdurch ergibt sich eine gute Flexibilität hinsichtlich der Neigungswinkel des Bodenträgers, mit deren Hilfe in bestimmten Anwendungsfällen geneigte Unterseiten von Gesimskappen auf einfache Weise geschalt werden können.
Ferner ist der Bodenträger höhenverstellbar an dem Vertikal-Schenkel anbringbar. Zusätzlich oder alternativ hierzu kann der Vertikal-Schenkel der Konsole selbst höhenverstellbar ausgebildet sein. Hierdurch ergibt sich zum einen der wesentliche Vorteil, daß die an der Unterseite eines Brückentragwerks anbringbare Konsole im übrigen derart gestaltet sein kann, daß sie ohne Zwischenraum und insbesondere ohne die Notwendigkeit von dazwischenzulegenden Kanthölzern an der Unterseite des Brückentragwerks angebracht werden kann. Folglich können bei der erfindungsgemäßen Trägeranordnung wesentlich kürzere Aufhängeanker verwendet werden. Weil die Konsole ferner weitgehend an die Unterseite des Brückentragwerks anliegend angebracht werden kann, werden diese Anker darüber hinaus nicht mit Biegemomenten in einem derartigen Ausmaß belastet, wie dies bei den im Stand der Technik bekannten Trägeranordnungen der Fall ist.
Wie erwähnt, wird bei der erfindungsgemäßen Trägeranordnung die Höhenverstellbarkeit des Bodenträgers in vorteilhafter Weise über dessen Höhenverstellbarkeit an dem Vertikal-Schenkel der Konsole oder über die Höhenverstellbarkeit des Vertikal-Schenkels selbst, an dem der Bodenträger schwenkbar angebracht ist, gewährleistet. Hierdurch wird ein einfacher Aufbau mit einer sicheren und einfach auszuführenden Anbringung an dem Brückentragwerk mit einer hohen Flexibilität hinsichtlich der Schwenkbarkeit und Höhenverstellbarkeit des Bodenträgers kombiniert.
Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den weiteren Ansprüchen beschrieben.
Es wird für den Bodenträger bevorzugt, daß dieser abnehmbar an einem Schlitten angebracht ist, der höhenverstellbar an dem Vertikal-Schenkel der Konsole anbringbar ist. Durch diese Maßnahme ergibt sich eine weitere Vereinfachung im Aufbau der erfindungsgemäßen Trägeranordnung. Diese wird dadurch erreicht, daß die Trägeranordnung durch das Lösen des Schlittens von dem Vertikal-Schenkel und/oder das Lösen des Bodenträgers von dem Schlitten in mehrere, vergleichsweise handliche und leichte Einzelteile zerlegt werden kann, die nach deren Versetzung an die nächste Anbringstelle wiederum leicht zusammengesetzt werden können.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung kann der Schlitten ferner für die Abstützung des Bodenträgers an einer Stelle entlang dessen Breite genutzt werden. Wie erwähnt, ist der Bodenträger im wesentlichen schwenkbar an dem Vertikal-Schenkel der Konsole oder dem Schlitten angebracht. Folglich muß der Bodenträger an einer Stelle entlang seiner Breite nach unten abgestützt werden. Dies kann in vorteilhafter Weise durch eine schräge Strebe gewährleistet werden, die sich, wie erwähnt, auf dem Schlitten abstützen kann. Hierdurch kann durch ein Verfahren des Schlittens eine Höheneinstellung des Bodenträgers erfolgen, ohne die Neigung des Bodenträgers zu verändern. Diese Neigung kann gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung durch eine an der schrägen Strebe ausgebildete Spindel eingestellt werden.
Für die höhenverstellbare Anbringung des entsprechenden Bauteils an der Konsole und/oder an dem vertikal verlaufenden Schenkel der Konsole wird für die genannten Bauteile bevorzugt, daß diese mit mehreren Bohrungen versehen sind, über die das höhenverstellbare Bauteil mittels einer Bolzenverbindung anbringbar ist. Folglich weist entweder die Konsole selbst derartige Bohrungen auf, an denen der Vertikal-Schenkel der Konsole angebracht werden kann, oder der Vertikal-Schenkel der Konsole ist mit derartigen Bohrungen versehen, über die der Bodenträger mittels einer Bolzenverbindung anbringbar ist. In der genannten Ausbildung kann mit einfachen Mitteln die höhenverstellbare Anbringbarkeit des jeweiligen Bauteils erreicht werden.
Hierfür ist es ferner vorteilhaft, in der Konsole und/oder dem Vertikal-Schenkel der Konsole mehrere Ausnehmungen auszubilden, in der zur Anbringung des jeweils höhenverstellbaren Bauteils zumindest ein Keil einführbar ist. Folglich kann durch die Wahl einer geeigneten Ausnehmung für die Einbringung des Keils die geeignete Höhe für das höhenverstellbare Bauteil gewählt werden. Es sei angemerkt, daß sowohl die voranstehend beschriebenen Bohrungen als auch die Ausnehmungen für die Einführung eines Keils in gleicher Weise für die Anbringung des Schlittens, an dem der Bodenträger angebracht ist, oder eines geeigneten Zwischenelements in einer gewünschten Höhe verwendet werden können.
Die Höhe des höhenverstellbaren Bauteils bezüglich des Bauteils, an dem dieses angebracht ist, kann ferner mit hoher Genauigkeit mittels einer Spindel eingestellt werden. Demzufolge wird bevorzugt, daß zwischen den genannten Bauteilen eine Spindel vorgesehen ist. Diese Spindel kann beispielsweise auch mit den voranstehenden Möglichkeiten für eine Grobeinstellung der Höhe über Bolzen- oder Keilverbindungen kombiniert werden. Hierdurch ist das höhenverstellbare Bauteil mit einfachen Mitteln bezüglich seiner Höhe genau justierbar. Des weiteren kann die Keilverbindung auch derart ausgebildet sein, daß ohne das genannte Spindelelement eine stufenlose Höhenanpassung möglich ist. Es kann somit auch durch die ausschließliche Verwendung einer Keilverbindung sowohl eine Grob- als auch eine Feinjustierung ausgebildet werden.
Für die Anbringung der Konsole an der Unterseite eines Brückentragwerks wird für die erfindungsgemäße Trägeranordnung bevorzugt, daß die Konsole in ein geeignetes Aufhängeelement einhängbar ist und mit einem Keil sicherbar ist. Bei dem Aufhängeelement kann es sich beispielsweise um einen Aufhängekonus handeln, der ein verbreitertes Ende aufweist. Durch eine geeignete Aussparung in dem horizontal verlaufenden Schenkel der Konsole kann beim Anbringen der Konsole das Aufhängeelement durch diese Aussparung geführt werden, wobei die Konsole nachfolgend derart verschoben wird, daß sie sich bereichsweise an dem Aufhängeelement abstützt. Die Sicherung der Konsole in dieser Aufhängeposition erfolgt beispielsweise durch einen Keil.
Hierdurch wird eine besonders schnelle und einfache Anbringung der Konsole erreicht. Insbesondere ist es nicht erforderlich, die Konsole über einen längeren Zeitraum über Kopf zu halten. Dieses ist bei den im Stand der Technik bekannten Trägeranordnungen für das Aufschrauben der Spindel stets notwendig. Erfindungsgemäß kann die Konsole vielmehr in einem kurzen Arbeitsschritt eingehängt und nachfolgend durch das Einschlagen eines Keils gesichert werden. Es sei angemerkt, daß eine derartige Anbringung der Konsole an der Unterseite eines Brückentragwerks grundsätzlich von der beschriebenen Höhenverstellbarkeit des Bodenträgers und/oder des Vertikal-Schenkels der Konsole unabhängig ist. Vielmehr kann bei entsprechenden Anwendungsfällen auch bei einer beliebig andersartig gestalteten Gesimskappenschalung durch die beschriebene Maßnahme eine einfache Art der Anbringung der Konsole an dem Brückentragwerk erreicht werden.
Für die Ausbildung des Seitenträgers der Gesimskappenschalung zur Stützung der Seitenschalung wird bevorzugt, daß dieser schwenkbar an einem Schlitten angebracht und auf diesem abgestützt ist, wobei der Schlitten horizontal verfahrbar auf dem Bodenträger ausgebildet ist. Hierdurch wird bei der erfindungsgemäßen Trägeranordnung auch für den Seitenträger eine hohe Flexibilität hinsichtlich der Neigung und der einzustellenden Breite der Gesimskappenschalung erreicht.
Nachfolgend wird ein in den Zeichnungen dargestelltes Ausführungsbeispiel der Erfindung näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht der an einem Brückentragwerk angebrachten Trägeranordnung gemäß der Erfindung;
Fig. 2 die Aufhängevorrichtung der Trägeranordnung gemäß der Erfindung; und
Fig. 3 eine Seitenansicht der an einem Widerlager angebrachten Trägeranordnung gemäß der Erfindung.
Wie in Fig. 1 gut zu erkennen ist, ist die Trägeranordnung 10 in einer Anbringstellung an der Unterseite eines Brückentragwerks 12 angebracht, das nur teilweise dargestellt ist. Am seitlichen Rand des Brückentragwerks 12 ist ferner die Gesimskappe 14 gezeigt, deren Schalung mit Hilfe der nachfolgend beschriebenen Trägeranordnung 10 eingerichtet wird.
Zu diesem Zweck ist über einen geeigneten Anker 16 eine Konsole 18 an der Unterseite des Brückentragwerks 12 angebracht. Die Konsole 18 ist in dem gezeigten Fall weitgehend dreieckförmig gestaltet und weist einen weitgehend vertikal verlaufenden Schenkel 20, einen weitgehend horizontal verlaufenden Schenkel 22 und eine Diagonalstrebe 24 auf.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist an dem vertikalen Schenkel 20 ein Schlitten 30 angebracht. Diese Anbringung erfolgt über ein Stützelement 26, das über eine Bolzenverbindung 28 an dem vertikalen Schenkel 20 befestigt ist. Der Schlitten 30, an dem der sogenannte Bodenträger 40 über einen eingehakten Bolzen 38 schwenkbar angebracht ist, ist durch zweierlei Maßnahmen bezüglich des vertikalen Schenkels 20 höhenverstellbar gestaltet. Einerseits sind in dem vertikalen Schenkel 20 mehrere Öffnungen oder Bohrungen 32 ausgebildet. Durch die Auswahl einer Bohrung 32 in einer gewünschten Höhe kann mit einer groben Rasterung das Stützelement 26 in einer geeigneten Höhe an dem vertikalen Schenkel 20 befestigt werden. Ferner ist an dem Stützelement 26 eine Spindel 34 ausgebildet, auf welcher der Schlitten 30 abgestützt ist. Folglich kann durch geeignete Einstellung der Spindel 34 eine Feinjustierung der Höhe des Schlittens 30 erreicht werden.
In Fig. 1 ist ferner zu erkennen, daß sich der Schlitten 30 derart hinreichend weit nach unten erstreckt, daß der Bodenträger 40 über eine weitere Spindel 42 im unteren Bereich des Schlittens 30 abgestützt werden kann. Dadurch, daß für diese Abstützung eine Spindel 42 vorgesehen ist, deren Länge verändert werden kann, kann der Bodenträger innerhalb eines gewissen Bereichs aus der in Fig. 1 dargestellten, weitgehend horizontalen Lage in eine geneigte Lage verschwenkt werden. Dadurch kann bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel der Erfindung gewährleistet werden, daß auch die über den Bodenträger abgestützte Schalung 44 geneigt angeordnet werden kann. Die Abstützung der Schalung 44 erfolgt in dem gezeigten Fall über mehrere Träger 46, die üblicherweise aus Holz sind. Bei der erfindungsgemäßen Trägeranordnung 10 einer Gesimskappenschalung können für diese Träger 46 insbesondere Standardträger mit einer standardisierten Höhe verwendet werden.
Erfindungsgemäß ist nämlich der Bodenträger 40 selbst, auf dem die Träger 46 angeordnet sind, höhenverstellbar an dem vertikalen Schenkel 20 der Konsole 18 angebracht. Im einzelnen wird zum einen durch die Wahl einer geeigneten Bohrung 32 in dem vertikalen Schenkel 20 die Höhe des Bodenträgers 40 grob festgelegt. Ferner ist durch die Spindel 34 eine Feineinstellung der Höhe möglich. Folglich können bei der erfindungsgemäßen Trägeranordnung 10 jegliche Zwischenelemente vermieden werden, die gemäß den im Stand der Technik bekannten Systemen zwischen dem weitgehend horizontal verlaufenden Schenkel 22 und der Unterseite des Brückentragwerks 12 und/oder zwischen dem Bodenträger 40, den Trägern 46 und der Schalhaut 44 angebracht werden müssen, um die Schalhaut 44 in der gewünschten Höhe anzuordnen.
Ferner ist der Bodenträger 40 in dem gezeigten Fall über Bolzen 38 derart steckbar in der gezeigten Ausnehmung des Schlittens 30 angebracht, daß diese Verbindung besonders schnell ausgebildet und gelöst werden kann. Dies gilt in gleicher Weise für die Anbringung der Spindel 42 im unteren Bereich des Schlittens 30. Im einzelnen bestehen die beiden Schlitze in dem Schlitten 30 aus einem Einführbereich und einem sich T-förmig erstreckenden Querschlitz. Mit dieser Ausbildung kann auch im Fall einer Lastumkehr die Sicherheit an dem erfindungsgemäßen Trägersystem gewährleistet werden. In Fig. 1 ist nämlich der Normalfall gezeigt, in dem die Gewichtskraft der Träger und des eingegossenen Betons vertikal nach unten wirkt. Wenn jedoch der Fall eintritt, daß beispielsweise beim Verfahren des Krans ein Störfall eintritt, weil sich der Kran an dem Träger verhakt, so wird auf den Bodenträger 40 eine nach oben wirkende Kraft aufgebracht. In diesem Fall werden die jeweiligen Bolzen an dem Bodenträger 40 und an der Spindel 42 nach oben gedrückt und könnten aus dem jeweiligen Schlitz austreten, wenn dieser lediglich in vertikaler Richtung verlaufend ausgebildet wäre. Durch die T-förmige Ausbildung der Schlitze gleiten die Bolzen entlang des Querschlitzes, ohne daß die Gefahr besteht, daß diese nach oben austreten und der Bodenträger 40 nicht mehr an dem Schlitten 30 eingehängt ist.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß auf dem Bodenträger 40 ein Schlitten 48 verfahrbar angebracht ist, welcher der Stützung der Seitenschalung 50 dient. Durch die verfahrbare Anbringung des Schlittens 48 ist die Seitenschalung 50 bezüglich der Breite einstellbar. Ferner wird durch eine weitere Spindel 52 zwischen dem Schlitten 48 und dem Seitenträger 54 die Schwenkbarkeit der Seitenschalung 50 erreicht. Falls der Anwendungsfall dies erfordert, kann folglich die Seite der Gesimskappe 14 geneigt gestaltet werden. Am äußeren Rand des Bodenträgers 40 ist für Sicherheitszwecke ferner ein Geländer 56 angebracht.
Es sei angemerkt, daß für die Höhenverstellbarkeit des Bodenträgers 40 auch andersartige Möglichkeiten der Anbringung sowohl des Bodenträgers 40 an dem Vertikal-Schenkel 20 als auch des Vertikal-Schenkels 20 an der Konsole 18, insbesondere deren Horizontal-Schenkel 22 möglich sind. Beispielsweise kann, wie in Fig. 1 gezeigt, das Stützelement 26 über Bohrungen in einem geeigneten Raster grob höhenverstellbar an dem Vertikal-Schenkel 20 angebracht sein. Im Gegensatz zu dem in Fig. 1 gezeigten Beispiel könnten in dem Stützelement 26 jedoch in verschiedenen Höhen geeignete Ausnehmungen angebracht sein, in die Keile eingebracht werden können, um dadurch den Bodenträger 40 höhenverstellbar abzustützen. Ferner kann auf den in Fig. 1 dargestellten Schlitten 30 verzichtet werden, und der Bodenträger 40 könnte unmittelbar über die Spindel 34 des Stützelements 26 abgestützt werden. Durch die in Fig. 1 dargestellte schnelle Anbringung des Bodenträgers 40 an dem Schlitten 30 ergeben sich jedoch Vereinfachungen bei der Handhabung.
Ferner ist es denkbar, die grob gerasterte Höhenverstellung des Bodenträgers 40 und die Feinjustierung zu trennen. Hierzu kann der Bodenträger 40 unmittelbar über Bolzenverbindungen an einer geeigneten Bohrung 32 angebracht werden. Für die Feinjustierung kann in diesem Fall der Vertikal-Schenkel 20 über eine dazwischen angeordnete Spindel höhenverstellbar an dem Horizontal-Schenkel 22 der Konsole angebracht sein. Schließlich ist es denkbar, an dem Bodenträger zumindest zwei Laschen mit Langlöchern auszubilden, über die der Bodenträger mittels einer Bolzenverbindung an dem Vertikal-Schenkel 20 befestigt werden kann. Für die Feinjustierung der Höhe kann in diesem Fall zwischen dem Bodenträger 40 und dem Vertikal-Schenkel 20 eine Spindel angebracht werden, wobei die Langlöcher eine Verstellung der Höhe mittels der Spindel erlauben.
Aus Fig. 2 geht die besondere Anbringung der Konsole 18 der erfindungsgemäßen Trägeranordnung 10 an der Unterseite eines Brückentragwerks 12 hervor. In der Unteransicht von Fig. 2 ist ein Abschnitt des horizontalen Schenkels 22 dargestellt, der in einen Aufhängekonus 60 eingehängt ist. Ein derartiger Aufhängekonus 60 weist in seinem verbreiterten Endbereich eine ringförmige Ausnehmung auf. Der Konus 60 wird beispielsweise in eine geeignete Muffe eingeschraubt, die an der Unterseite des Brückentragwerks 12 in den Beton eingegossen ausgebildet ist. Der horizontale Schenkel 22 weist eine Ausnehmung 62 auf, durch die der verbreiterte Endbereich des Konus 60 hindurchpaßt. Ferner ist an die Ausnehmung 62 anliegend ein Flansch 64 ausgebildet, dessen Rand 66 mit einem derart gerundet nach innen zurückversetzten Abschnitt versehen ist, daß der Flansch 64 mit diesem Bereich in die ringförmige Ausnehmung des Endbereichs des Konus 60 eingeführt werden kann.
Diese Einführung erfolgt bei der Anbringung des horizontalen Schenkels 22, nachdem der Schenkel 22 von unten her derart an die Unterseite des Brückentragwerks 12 herangeführt wurde, daß der verbreiterte Endbereich des Konus 60 durch die Ausnehmung 62 tritt. Nachfolgend wird der Schenkel 22 oder die gesamte Konsole 18 derart (gemäß der Darstellung von Fig. 2 bezüglich des Konus 60 nach links) verschoben, daß der Flansch 64 in die ringförmige Ausnehmung des Konus 60 tritt. Somit steht der Flansch 64 derart mit dem Material unterhalb der ringförmigen Ausnehmung in Eingriff, daß der Schenkel 22 zusammen mit der Konsole 18 an dem Aufhängekonus 60 hängt. In dieser Position wird der Schenkel 20 durch einen Keil 68 gesichert, der durch geeignete Ausnehmungen in dem Schenkel 22 derart eingeschlagen wird, daß er ebenfalls in die ringförmige Ausnehmung in dem Aufhängekonus 60 eingreift. Durch diese Art der Anbringung der Konsole 18 an der Unterseite eines Brückentragwerks 12 entfällt das im Stand der Technik notwendige Halten der Konsole für einen vergleichsweise langen Zeitraum, um währenddessen eine Schraubmuffe aufzuschrauben, die den horizontalen Träger 22 hält.
Im übrigen kann der Keil 68 auch im Bereich des verbreiterten Endes des Konus in diesen eingreifen. Durch diese Maßnahme kann der Flansch 64 noch breiter (gemäß Fig. 2 mit einem weiter links befindlichen linken Rand) ausgebildet werden.
In Fig. 3 ist dargestellt, wie mittels des erfindungsgemäßen Trägersystems 10 die Schalung einet Gesimskappe auch im Bereich eines Widerlagers 70 eingerichtet werden kann. Bei dem Widerlager 70 handelt es sich um die beiden Endbereiche der Brücke, in denen die Brücke beispielsweise auf der einen Seite eines Tales abgestützt ist. In diesem Bereich sind in der Regel vertikale Wände 72 ausgebildet, an denen die Trägeranordnung in geeigneter Weise anzubringen ist, um auch in diesem Bereich die Schalung für die Gesimskappe einzurichten. Bei der erfindungsgemäßen Trägeranordnung 10 sind die verschiedenen Elemente derart ausgebildet, daß auch in diesem Bereich die Einrichtung der Schalung möglich ist. Hierzu wird die Konsole 18 derart um 90° entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht, daß der Schenkel 22 weitgehend vertikal ausgerichtet ist und in der beschriebenen Weise an einem in dem Widerlager 70 angebrachten Aufhängekonus 60 befestigt werden kann. Der Schenkel 20 wirkt in dieser Ausrichtung als Bodenträger zur Abstützung der Bodenschalung 44. An diesem Schenkel ist der in der Ausrichtung gemäß Fig. 2 an dem Bodenträger 40 angebrachte Schlitten 48 zur Abstützung der seitlichen Schalung 50 angebracht.
Ebenso ist es bei der erfindungsgemäßen Trägeranordnung möglich, ohne einen umfangreichen Umbau der Trägeranordnung weiterhin den Bodenträger 40 zur Abstützung der Bodenschalung zu verwenden. Hierzu wird dieser mittels dazwischengelegter Auflager- oder Absenkkeile in paralleler Ausrichtung zu dem Schenkel 20 auf diesen gelagert. In diesem Fall ist der Schlitten 48 wie bei der Anordnung gemäß Fig. 1 auf dem Bodenträger 40 gelagert. Die letztgenannte Anordnung ist insbesondere bei großen Gesimsbreiten oder für andere entsprechende Schalungsaufgaben erforderlich, während die in Fig. 3 gezeigte Anordnung bei schmalen Gesimsen verwendet werden kann.
In beiden beschriebenen Ausbildungen ist die erfindungsgemäße Trägeranordnung 10 auch für die Einrichtung der Schalung im Bereich des Widerlagers 70 derart ausgebildet, daß die Höhe und Breite der zu schalenden Gesimskappe auch in diesen Bereichen einstellbar ist.

Claims (9)

1. Trägeranordnung einer Gesimskappenschalung, mit:
  • - einer an der Unterseite eines Brückentragwerks (12) anbringbaren Konsole (18) mit einem in der Anbringstellung weitgehend vertikal verlaufenden Schenkel (20), und
  • - einem Bodenträger (40) zur Stützung der Bodenschalung (44) und zur Aufnahme von Stützelementen (54) für die Seitenschalung (50),
dadurch gekennzeichnet, daß
  • - der Bodenträger (40) schwenkbar an dem Vertikal-Schenkel (20) der Konsole (18) anbringbar ist, und daß
  • - der Bodenträger (40) ferner höhenverstellbar an den Vertikal-Schenkel (20) anbringbar ist, und/oder der Vertikal-Schenkel (20) der Konsole (18) höhenverstellbar ausgebildet ist.
2. Trägeranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenträger (40) abnehmbar an einem Schlitten (30) angebracht ist, der höhenverstellbar an dem Vertikal-Schenkel (20) der Konsole (18) anbringbar ist.
3. Trägeranordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (30) hinreichend hoch ausgebildet ist, so daß der Bodenträger (40) von einer Stelle entlang seiner Breite an dem Schlitten (30) abgestützt ist.
4. Trägeranordnung nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsole (18) und/oder der Vertikal-Schenkel (20) der Konsole (18) mit mehreren Bohrungen (32) versehen sind, über die das höhenverstellbare Bauteil (26) jeweils mittels einer Bolzenverbindung anbringbar ist.
5. Trägeranordnung nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsole (18) und/oder der Vertikal-Schenkel (20) der Konsole (18) mit mehreren Ausnehmungen versehen ist, in die zur Anbringung des jeweils höhenverstellbaren Bauteils zumindest ein Keil einführbar ist.
6. Trägeranordnung nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem jeweils höhenverstellbaren Bauteil (20) und dem Bauteil (30), an dem dieses anbringbar ist, eine Spindel (34) vorgesehen ist.
7. Trägeranordnung nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsole (18) derart ausgebildet ist, daß sie in ein Aufhängeelement (60), das an der Unterseite eines Brückentragwerks (12) angebracht ist, einhängbar ist und mit einem Keil (6, 8) sicherbar ist.
8. Trägeranordnung nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Bodenträger (40) ein horizontal verfahrbarer Schlitten (48) ausgebildet ist, an dem zumindest ein Seitenträger (54) schwenkbar angebracht und abgestützt ist.
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