DE19640396A1 - Trägeranordnung einer Gesimskappenschalung - Google Patents
Trägeranordnung einer GesimskappenschalungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Trägeranordnung einer
Gesimskappenschalung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine Trägeranordnung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1
ist aus der DE-GM 91 07 201 bekannt und wird für die
Einrichtung der Schalung einer Gesimskappe an einem
Brückenbauwerk verwendet. Brückenbauwerke bestehen in der
Regel zum einen aus einem Brückentragwerk aus Stahlbeton. Auf
dem Brückentragwerk werden zum anderen diejenigen Schichten
und Beläge ausgebildet, die für die Erstellung von Fahr-,
Geh- oder auch Schienenwegen auf dem Brückentragwerk
erforderlich sind. Der Bereich am Rand des Brückentragwerks
wird als Gesimskappe bezeichnet.
Die Gesimskappe kann beispielsweise einen am Rand der Brücke
befindlichen Geh- oder Fahrradweg bilden. Ferner werden in
die Gesimskappe gegebenenfalls Rohre eingebettet, die der
Aufnahme von Versorgungs- und Stromleitungen dienen. Hierbei
wird die Gesimskappe üblicherweise aus Beton gegossen und
nicht nur oberhalb des Randbereichs des Brückentragwerks
ausgebildet, sondern auch seitlich außerhalb des Außenrandes
des Brückentragwerks. Folglich steht die Gesimskappe
teilweise über den Rand des Brückentragwerks vor.
Diese Gestalt der Gesimskappe stellt besondere Anforderungen
an diejenigen Vorrichtungen, die zur Einrichtung der Schalung
für die Erstellung der Gesimskappe benutzt werden.
Insbesondere müssen geeignete Haltevorrichtungen unterhalb
des Randes des Brückentragwerks angeordnet werden, da es sich
um eine Brücke handelt, deren Randbereich nur von oben, also
von dem Brückentragwerk her zugänglich ist. Diese
Haltevorrichtungen dienen der Aufnahme der Gewichtskraft der
Schalungselemente und der erforderlichen Träger sowie des
eingegossenen Betons.
Hierbei ist es in der Technik bekannt, sogenannte Schalwägen
zu verwenden. Diese Schalwägen sind verfahrbar auf dem
Brückentragwerk angeordnet und weisen im Bereich des
Außenrandes des Brückentragwerks eine Trägerkonstruktion auf,
die um den Rand des Brückentragwerks herum zur Unterseite des
Brückentragwerks reicht. Im Bereich unterhalb des
Brückentragwerks werden an der Trägerkonstruktion die
Schalungselemente und Stützträger angeordnet, die für die
Einrichtung der Gesimskappenschalung erforderlich sind. Für
eine ausgeglichene Gewichtsverteilung an dem Gesimsschalwagen
ist an diesem üblicherweise in dem Bereich, der sich in
einiger Entfernung von dem Rand des Brückentragwerks
befindet, ein Gegengewicht angeordnet. Mit Hilfe derartiger
Wägen, von denen für die Erstellung einer Gesimskappe an
einer Brücke mehrere verwendet werden können und die
beispielsweise eine Länge von 5 m aufweisen, kann jeweils
eine gewisse Länge an dem Rand der Brücke eingeschalt werden,
und nachfolgend die Gesimskappe in diesem Bereich gegossen
werden. Nachdem der Beton in diesem Bereich fest geworden
ist, können die verwendeten Wägen verfahren werden, um im
Anschluß an das erstellte Stück in einem weiteren Bereich die
Schalung für die Gesimskappe einzurichten.
In der Technik ist es ferner bekannt, für die Einrichtung der
Gesimskappenschalung Trägerkonstruktionen zu verwenden, die
ähnlich wie die Schalwägen eine bestimmte Länge aufweisen, um
für ein bestimmtes Stück die Schalung für die Gesimskappe
einzurichten, und die an dem Brückentragwerk hängend
angebracht werden. Hierzu werden an der Unterseite des
Brückentragwerks geeignete Aufhängevorrichtungen eingegossen,
an denen die beschriebenen Elemente eingehängt werden können.
Für diese vergleichsweise großen und aufwendig gestalteten
Elemente besteht der Nachteil, daß sie nur bei
vergleichsweise langen Brückentragwerken lohnend eingesetzt
werden können. Insbesondere bei kürzeren Brücken, für die in
jüngster Zeit häufig Sanierungen erforderlich werden, ist es
zu aufwendig, die genannten Konstruktionen mit einem
erheblichen Einsatz an Arbeitskräften aufzubauen und nach der
Erstellung der Gesimskappe in einem Bereich wenige Male zu
versetzen, um sie nachfolgend wieder abzubauen.
Eine Verbesserung bieten hierbei Trägeranordnungen, die
beispielsweise gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1
ausgebildet sind. Diese bestehen im Gegensatz zu den oben
beschriebenen, vergleichsweise langen Elementen aus einer
Vielzahl von Einzelteilen. Im einzelnen handelt es sich
hierbei hierbei um mehrere Konsolen, die an der Unterseite
eines Brückentragwerks angebracht werden können. Auf mehreren
dieser Konsolen werden diejenigen Träger befestigt, die für
die Stützung der sogenannten Bodenschalung, also der
Unterseite der Gesimskappe, und der Seitenschalung der
Gesimskappe erforderlich sind. Bei der fortgesetzten
Erstellung einer Gesimskappe können folglich mit
vergleichsweise geringem Aufwand die einzelnen Konsolen
versetzt werden, um in einem anschließenden Bereich die
Schalung einzurichten.
Bei der Trägeranordnung gemäß der DE-GM 91 07 201 weist die
Konsole einen weitgehend horizontal verlaufenden Schenkel
auf, der gegebenenfalls mit einem dazwischengelegten Kantholz
an der Unterseite eines Brückentragwerks angebracht wird.
Über einen Vertikalschenkel ist an der Konsole unterhalb des
erstgenannten Schenkels ein weiterer horizontal verlaufender
Schenkel angebracht, auf dem der Bodenträger zur Stützung der
Bodenschalung höhenverstellbar und verfahrbar angebracht ist.
Auf dem Bodenträger ist ferner der Seitenträger angebracht.
Diese Anordnung weist zwar eine gewisse Flexibilität
hinsichtlich der Einstellmöglichkeiten der verschiedenen
Träger auf. Die Konstruktion ist jedoch vergleichsweise
kompliziert.
Ferner ist es aus der DE 19 21 327 C3 bekannt, den
Bodenträger unmittelbar über geeignete Anker an der
Unterseite eines Brückentragwerks anzubringen. Hierbei ist zu
beachten, daß seitlich von dem Außenrand des Brückentragwerks
unterhalb der zu erstellenden Gesimskappe geeignete Träger
und Stützelemente angeordnet werden müssen. Diese werden auf
dem Bodenträger abgestützt, so daß der Bodenträger im Bereich
seiner Verankerung an der Unterseite des Brückentragwerks mit
einem gewissen Abstand zu dem Brückentragwerk angeordnet
werden muß. Insbesondere im Bereich der Lücke zwischen
Unterseite des Brückentragwerks und Bodenträger werden auf
die Anker erhebliche Biegemomente aufgebracht, wenn in die
Schalung Beton eingegossen wird, der auf die Trägeranordnung
nicht nur eine hohe Gewichtskraft nach unten sondern auch
eine seitlich nach außen wirkende Kraft aufbringt. Die Anker
für eine derartige Trägeranordnung müssen folglich
vergleichsweise stark dimensioniert werden. Ferner wird bei
diesem System die Höhenverstellbarkeit des Bodenträgers in
aufwendiger Weise durch geeignete Einstellung von
Spindelmuttern an den Aufhängeankern und das Dazwischenlegen
von geeigneten Kanthölzern erreicht. Ferner ist es
erforderlich, beim Anbringen des Bodenträgers diesen über
einen längeren Zeitraum in einer unbequemen Arbeitshaltung,
nämlich über Kopf, zu halten, um die Spindelmutter
anzubringen.
In Anbetracht der Nachteile der in der Technik bekannten
Gesimskappenschalungen liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, eine Trägeranordnung für eine Gesimskappenschalung
zu schaffen, die einfach gestaltet und mit wenig Aufwand zu
montieren und zu demontieren ist, und die ferner eine hohe
Flexibilität hinsichtlich der Einstellungsmöglichkeiten der
verschiedenen Schalungsträger aufweist.
Diese Aufgabe wird durch eine Trägeranordnung einer
Gesimskappenschalung mit den Merkmalen des Anspruchs 1
gelöst.
Demzufolge weist die erfindungsgemäße Trägeranordnung eine
Konsole mit einem in der Anbringstellung weitgehend vertikal
verlaufenden Schenkel auf, der nachfolgend als Vertikal-Schenkel
bezeichnet wird. Erfindungsgemäß ist der Bodenträger
zur Stützung der Bodenschalung und zur Aufnahme von
Stützelementen für die Seitenschalung zum einen schwenkbar an
dem Vertikal-Schenkel der Konsole anbringbar. Hierdurch
ergibt sich eine gute Flexibilität hinsichtlich der
Neigungswinkel des Bodenträgers, mit deren Hilfe in
bestimmten Anwendungsfällen geneigte Unterseiten von
Gesimskappen auf einfache Weise geschalt werden können.
Ferner ist der Bodenträger höhenverstellbar an dem Vertikal-Schenkel
anbringbar. Zusätzlich oder alternativ hierzu kann
der Vertikal-Schenkel der Konsole selbst höhenverstellbar
ausgebildet sein. Hierdurch ergibt sich zum einen der
wesentliche Vorteil, daß die an der Unterseite eines
Brückentragwerks anbringbare Konsole im übrigen derart
gestaltet sein kann, daß sie ohne Zwischenraum und
insbesondere ohne die Notwendigkeit von dazwischenzulegenden
Kanthölzern an der Unterseite des Brückentragwerks angebracht
werden kann. Folglich können bei der erfindungsgemäßen
Trägeranordnung wesentlich kürzere Aufhängeanker verwendet
werden. Weil die Konsole ferner weitgehend an die Unterseite
des Brückentragwerks anliegend angebracht werden kann, werden
diese Anker darüber hinaus nicht mit Biegemomenten in einem
derartigen Ausmaß belastet, wie dies bei den im Stand der
Technik bekannten Trägeranordnungen der Fall ist.
Wie erwähnt, wird bei der erfindungsgemäßen Trägeranordnung
die Höhenverstellbarkeit des Bodenträgers in vorteilhafter
Weise über dessen Höhenverstellbarkeit an dem Vertikal-Schenkel
der Konsole oder über die Höhenverstellbarkeit des
Vertikal-Schenkels selbst, an dem der Bodenträger schwenkbar
angebracht ist, gewährleistet. Hierdurch wird ein einfacher
Aufbau mit einer sicheren und einfach auszuführenden
Anbringung an dem Brückentragwerk mit einer hohen
Flexibilität hinsichtlich der Schwenkbarkeit und
Höhenverstellbarkeit des Bodenträgers kombiniert.
Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den
weiteren Ansprüchen beschrieben.
Es wird für den Bodenträger bevorzugt, daß dieser abnehmbar
an einem Schlitten angebracht ist, der höhenverstellbar an
dem Vertikal-Schenkel der Konsole anbringbar ist. Durch diese
Maßnahme ergibt sich eine weitere Vereinfachung im Aufbau der
erfindungsgemäßen Trägeranordnung. Diese wird dadurch
erreicht, daß die Trägeranordnung durch das Lösen des
Schlittens von dem Vertikal-Schenkel und/oder das Lösen des
Bodenträgers von dem Schlitten in mehrere, vergleichsweise
handliche und leichte Einzelteile zerlegt werden kann, die
nach deren Versetzung an die nächste Anbringstelle wiederum
leicht zusammengesetzt werden können.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung kann der Schlitten
ferner für die Abstützung des Bodenträgers an einer Stelle
entlang dessen Breite genutzt werden. Wie erwähnt, ist der
Bodenträger im wesentlichen schwenkbar an dem Vertikal-Schenkel
der Konsole oder dem Schlitten angebracht. Folglich
muß der Bodenträger an einer Stelle entlang seiner Breite
nach unten abgestützt werden. Dies kann in vorteilhafter
Weise durch eine schräge Strebe gewährleistet werden, die
sich, wie erwähnt, auf dem Schlitten abstützen kann.
Hierdurch kann durch ein Verfahren des Schlittens eine
Höheneinstellung des Bodenträgers erfolgen, ohne die Neigung
des Bodenträgers zu verändern. Diese Neigung kann gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung durch eine an der
schrägen Strebe ausgebildete Spindel eingestellt werden.
Für die höhenverstellbare Anbringung des entsprechenden
Bauteils an der Konsole und/oder an dem vertikal verlaufenden
Schenkel der Konsole wird für die genannten Bauteile
bevorzugt, daß diese mit mehreren Bohrungen versehen sind,
über die das höhenverstellbare Bauteil mittels einer
Bolzenverbindung anbringbar ist. Folglich weist entweder die
Konsole selbst derartige Bohrungen auf, an denen der
Vertikal-Schenkel der Konsole angebracht werden kann, oder
der Vertikal-Schenkel der Konsole ist mit derartigen
Bohrungen versehen, über die der Bodenträger mittels einer
Bolzenverbindung anbringbar ist. In der genannten Ausbildung
kann mit einfachen Mitteln die höhenverstellbare
Anbringbarkeit des jeweiligen Bauteils erreicht werden.
Hierfür ist es ferner vorteilhaft, in der Konsole und/oder
dem Vertikal-Schenkel der Konsole mehrere Ausnehmungen
auszubilden, in der zur Anbringung des jeweils
höhenverstellbaren Bauteils zumindest ein Keil einführbar
ist. Folglich kann durch die Wahl einer geeigneten Ausnehmung
für die Einbringung des Keils die geeignete Höhe für das
höhenverstellbare Bauteil gewählt werden. Es sei angemerkt,
daß sowohl die voranstehend beschriebenen Bohrungen als auch
die Ausnehmungen für die Einführung eines Keils in gleicher
Weise für die Anbringung des Schlittens, an dem der
Bodenträger angebracht ist, oder eines geeigneten
Zwischenelements in einer gewünschten Höhe verwendet werden
können.
Die Höhe des höhenverstellbaren Bauteils bezüglich des
Bauteils, an dem dieses angebracht ist, kann ferner mit hoher
Genauigkeit mittels einer Spindel eingestellt werden.
Demzufolge wird bevorzugt, daß zwischen den genannten
Bauteilen eine Spindel vorgesehen ist. Diese Spindel kann
beispielsweise auch mit den voranstehenden Möglichkeiten für
eine Grobeinstellung der Höhe über Bolzen- oder
Keilverbindungen kombiniert werden. Hierdurch ist das
höhenverstellbare Bauteil mit einfachen Mitteln bezüglich
seiner Höhe genau justierbar. Des weiteren kann die
Keilverbindung auch derart ausgebildet sein, daß ohne das
genannte Spindelelement eine stufenlose Höhenanpassung
möglich ist. Es kann somit auch durch die ausschließliche
Verwendung einer Keilverbindung sowohl eine Grob- als auch
eine Feinjustierung ausgebildet werden.
Für die Anbringung der Konsole an der Unterseite eines
Brückentragwerks wird für die erfindungsgemäße
Trägeranordnung bevorzugt, daß die Konsole in ein geeignetes
Aufhängeelement einhängbar ist und mit einem Keil sicherbar
ist. Bei dem Aufhängeelement kann es sich beispielsweise um
einen Aufhängekonus handeln, der ein verbreitertes Ende
aufweist. Durch eine geeignete Aussparung in dem horizontal
verlaufenden Schenkel der Konsole kann beim Anbringen der
Konsole das Aufhängeelement durch diese Aussparung geführt
werden, wobei die Konsole nachfolgend derart verschoben wird,
daß sie sich bereichsweise an dem Aufhängeelement abstützt.
Die Sicherung der Konsole in dieser Aufhängeposition erfolgt
beispielsweise durch einen Keil.
Hierdurch wird eine besonders schnelle und einfache
Anbringung der Konsole erreicht. Insbesondere ist es nicht
erforderlich, die Konsole über einen längeren Zeitraum über
Kopf zu halten. Dieses ist bei den im Stand der Technik
bekannten Trägeranordnungen für das Aufschrauben der Spindel
stets notwendig. Erfindungsgemäß kann die Konsole vielmehr in
einem kurzen Arbeitsschritt eingehängt und nachfolgend durch
das Einschlagen eines Keils gesichert werden. Es sei
angemerkt, daß eine derartige Anbringung der Konsole an der
Unterseite eines Brückentragwerks grundsätzlich von der
beschriebenen Höhenverstellbarkeit des Bodenträgers und/oder
des Vertikal-Schenkels der Konsole unabhängig ist. Vielmehr
kann bei entsprechenden Anwendungsfällen auch bei einer
beliebig andersartig gestalteten Gesimskappenschalung durch
die beschriebene Maßnahme eine einfache Art der Anbringung
der Konsole an dem Brückentragwerk erreicht werden.
Für die Ausbildung des Seitenträgers der Gesimskappenschalung
zur Stützung der Seitenschalung wird bevorzugt, daß dieser
schwenkbar an einem Schlitten angebracht und auf diesem
abgestützt ist, wobei der Schlitten horizontal verfahrbar auf
dem Bodenträger ausgebildet ist. Hierdurch wird bei der
erfindungsgemäßen Trägeranordnung auch für den Seitenträger
eine hohe Flexibilität hinsichtlich der Neigung und der
einzustellenden Breite der Gesimskappenschalung erreicht.
Nachfolgend wird ein in den Zeichnungen dargestelltes
Ausführungsbeispiel der Erfindung näher beschrieben. Es
zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht der an einem Brückentragwerk
angebrachten Trägeranordnung gemäß der Erfindung;
Fig. 2 die Aufhängevorrichtung der Trägeranordnung gemäß
der Erfindung; und
Fig. 3 eine Seitenansicht der an einem Widerlager
angebrachten Trägeranordnung gemäß der Erfindung.
Wie in Fig. 1 gut zu erkennen ist, ist die Trägeranordnung 10
in einer Anbringstellung an der Unterseite eines
Brückentragwerks 12 angebracht, das nur teilweise dargestellt
ist. Am seitlichen Rand des Brückentragwerks 12 ist ferner
die Gesimskappe 14 gezeigt, deren Schalung mit Hilfe der
nachfolgend beschriebenen Trägeranordnung 10 eingerichtet
wird.
Zu diesem Zweck ist über einen geeigneten Anker 16 eine
Konsole 18 an der Unterseite des Brückentragwerks 12
angebracht. Die Konsole 18 ist in dem gezeigten Fall
weitgehend dreieckförmig gestaltet und weist einen weitgehend
vertikal verlaufenden Schenkel 20, einen weitgehend
horizontal verlaufenden Schenkel 22 und eine Diagonalstrebe
24 auf.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist an
dem vertikalen Schenkel 20 ein Schlitten 30 angebracht. Diese
Anbringung erfolgt über ein Stützelement 26, das über eine
Bolzenverbindung 28 an dem vertikalen Schenkel 20 befestigt
ist. Der Schlitten 30, an dem der sogenannte Bodenträger 40
über einen eingehakten Bolzen 38 schwenkbar angebracht ist,
ist durch zweierlei Maßnahmen bezüglich des vertikalen
Schenkels 20 höhenverstellbar gestaltet. Einerseits sind in
dem vertikalen Schenkel 20 mehrere Öffnungen oder Bohrungen
32 ausgebildet. Durch die Auswahl einer Bohrung 32 in einer
gewünschten Höhe kann mit einer groben Rasterung das
Stützelement 26 in einer geeigneten Höhe an dem vertikalen
Schenkel 20 befestigt werden. Ferner ist an dem Stützelement
26 eine Spindel 34 ausgebildet, auf welcher der Schlitten 30
abgestützt ist. Folglich kann durch geeignete Einstellung der
Spindel 34 eine Feinjustierung der Höhe des Schlittens 30
erreicht werden.
In Fig. 1 ist ferner zu erkennen, daß sich der Schlitten 30
derart hinreichend weit nach unten erstreckt, daß der
Bodenträger 40 über eine weitere Spindel 42 im unteren
Bereich des Schlittens 30 abgestützt werden kann. Dadurch,
daß für diese Abstützung eine Spindel 42 vorgesehen ist,
deren Länge verändert werden kann, kann der Bodenträger
innerhalb eines gewissen Bereichs aus der in Fig. 1
dargestellten, weitgehend horizontalen Lage in eine geneigte
Lage verschwenkt werden. Dadurch kann bei dem gezeigten
Ausführungsbeispiel der Erfindung gewährleistet werden, daß
auch die über den Bodenträger abgestützte Schalung 44 geneigt
angeordnet werden kann. Die Abstützung der Schalung 44
erfolgt in dem gezeigten Fall über mehrere Träger 46, die
üblicherweise aus Holz sind. Bei der erfindungsgemäßen
Trägeranordnung 10 einer Gesimskappenschalung können für
diese Träger 46 insbesondere Standardträger mit einer
standardisierten Höhe verwendet werden.
Erfindungsgemäß ist nämlich der Bodenträger 40 selbst, auf
dem die Träger 46 angeordnet sind, höhenverstellbar an dem
vertikalen Schenkel 20 der Konsole 18 angebracht. Im
einzelnen wird zum einen durch die Wahl einer geeigneten
Bohrung 32 in dem vertikalen Schenkel 20 die Höhe des
Bodenträgers 40 grob festgelegt. Ferner ist durch die Spindel
34 eine Feineinstellung der Höhe möglich. Folglich können bei
der erfindungsgemäßen Trägeranordnung 10 jegliche
Zwischenelemente vermieden werden, die gemäß den im Stand der
Technik bekannten Systemen zwischen dem weitgehend horizontal
verlaufenden Schenkel 22 und der Unterseite des
Brückentragwerks 12 und/oder zwischen dem Bodenträger 40, den
Trägern 46 und der Schalhaut 44 angebracht werden müssen, um
die Schalhaut 44 in der gewünschten Höhe anzuordnen.
Ferner ist der Bodenträger 40 in dem gezeigten Fall über
Bolzen 38 derart steckbar in der gezeigten Ausnehmung des
Schlittens 30 angebracht, daß diese Verbindung besonders
schnell ausgebildet und gelöst werden kann. Dies gilt in
gleicher Weise für die Anbringung der Spindel 42 im unteren
Bereich des Schlittens 30. Im einzelnen bestehen die beiden
Schlitze in dem Schlitten 30 aus einem Einführbereich und
einem sich T-förmig erstreckenden Querschlitz. Mit dieser
Ausbildung kann auch im Fall einer Lastumkehr die Sicherheit
an dem erfindungsgemäßen Trägersystem gewährleistet werden.
In Fig. 1 ist nämlich der Normalfall gezeigt, in dem die
Gewichtskraft der Träger und des eingegossenen Betons
vertikal nach unten wirkt. Wenn jedoch der Fall eintritt, daß
beispielsweise beim Verfahren des Krans ein Störfall
eintritt, weil sich der Kran an dem Träger verhakt, so wird
auf den Bodenträger 40 eine nach oben wirkende Kraft
aufgebracht. In diesem Fall werden die jeweiligen Bolzen an
dem Bodenträger 40 und an der Spindel 42 nach oben gedrückt
und könnten aus dem jeweiligen Schlitz austreten, wenn dieser
lediglich in vertikaler Richtung verlaufend ausgebildet wäre.
Durch die T-förmige Ausbildung der Schlitze gleiten die
Bolzen entlang des Querschlitzes, ohne daß die Gefahr
besteht, daß diese nach oben austreten und der Bodenträger 40
nicht mehr an dem Schlitten 30 eingehängt ist.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß auf dem
Bodenträger 40 ein Schlitten 48 verfahrbar angebracht ist,
welcher der Stützung der Seitenschalung 50 dient. Durch die
verfahrbare Anbringung des Schlittens 48 ist die
Seitenschalung 50 bezüglich der Breite einstellbar. Ferner
wird durch eine weitere Spindel 52 zwischen dem Schlitten 48
und dem Seitenträger 54 die Schwenkbarkeit der Seitenschalung
50 erreicht. Falls der Anwendungsfall dies erfordert, kann
folglich die Seite der Gesimskappe 14 geneigt gestaltet
werden. Am äußeren Rand des Bodenträgers 40 ist für
Sicherheitszwecke ferner ein Geländer 56 angebracht.
Es sei angemerkt, daß für die Höhenverstellbarkeit des
Bodenträgers 40 auch andersartige Möglichkeiten der
Anbringung sowohl des Bodenträgers 40 an dem Vertikal-Schenkel
20 als auch des Vertikal-Schenkels 20 an der Konsole
18, insbesondere deren Horizontal-Schenkel 22 möglich sind.
Beispielsweise kann, wie in Fig. 1 gezeigt, das Stützelement
26 über Bohrungen in einem geeigneten Raster grob
höhenverstellbar an dem Vertikal-Schenkel 20 angebracht sein.
Im Gegensatz zu dem in Fig. 1 gezeigten Beispiel könnten in
dem Stützelement 26 jedoch in verschiedenen Höhen geeignete
Ausnehmungen angebracht sein, in die Keile eingebracht werden
können, um dadurch den Bodenträger 40 höhenverstellbar
abzustützen. Ferner kann auf den in Fig. 1 dargestellten
Schlitten 30 verzichtet werden, und der Bodenträger 40 könnte
unmittelbar über die Spindel 34 des Stützelements 26
abgestützt werden. Durch die in Fig. 1 dargestellte schnelle
Anbringung des Bodenträgers 40 an dem Schlitten 30 ergeben
sich jedoch Vereinfachungen bei der Handhabung.
Ferner ist es denkbar, die grob gerasterte Höhenverstellung
des Bodenträgers 40 und die Feinjustierung zu trennen. Hierzu
kann der Bodenträger 40 unmittelbar über Bolzenverbindungen
an einer geeigneten Bohrung 32 angebracht werden. Für die
Feinjustierung kann in diesem Fall der Vertikal-Schenkel 20
über eine dazwischen angeordnete Spindel höhenverstellbar an
dem Horizontal-Schenkel 22 der Konsole angebracht sein.
Schließlich ist es denkbar, an dem Bodenträger zumindest zwei
Laschen mit Langlöchern auszubilden, über die der Bodenträger
mittels einer Bolzenverbindung an dem Vertikal-Schenkel 20
befestigt werden kann. Für die Feinjustierung der Höhe kann
in diesem Fall zwischen dem Bodenträger 40 und dem Vertikal-Schenkel
20 eine Spindel angebracht werden, wobei die
Langlöcher eine Verstellung der Höhe mittels der Spindel
erlauben.
Aus Fig. 2 geht die besondere Anbringung der Konsole 18 der
erfindungsgemäßen Trägeranordnung 10 an der Unterseite eines
Brückentragwerks 12 hervor. In der Unteransicht von Fig. 2
ist ein Abschnitt des horizontalen Schenkels 22 dargestellt,
der in einen Aufhängekonus 60 eingehängt ist. Ein derartiger
Aufhängekonus 60 weist in seinem verbreiterten Endbereich
eine ringförmige Ausnehmung auf. Der Konus 60 wird
beispielsweise in eine geeignete Muffe eingeschraubt, die an
der Unterseite des Brückentragwerks 12 in den Beton
eingegossen ausgebildet ist. Der horizontale Schenkel 22
weist eine Ausnehmung 62 auf, durch die der verbreiterte
Endbereich des Konus 60 hindurchpaßt. Ferner ist an die
Ausnehmung 62 anliegend ein Flansch 64 ausgebildet, dessen
Rand 66 mit einem derart gerundet nach innen zurückversetzten
Abschnitt versehen ist, daß der Flansch 64 mit diesem Bereich
in die ringförmige Ausnehmung des Endbereichs des Konus 60
eingeführt werden kann.
Diese Einführung erfolgt bei der Anbringung des horizontalen
Schenkels 22, nachdem der Schenkel 22 von unten her derart an
die Unterseite des Brückentragwerks 12 herangeführt wurde,
daß der verbreiterte Endbereich des Konus 60 durch die
Ausnehmung 62 tritt. Nachfolgend wird der Schenkel 22 oder
die gesamte Konsole 18 derart (gemäß der Darstellung von
Fig. 2 bezüglich des Konus 60 nach links) verschoben, daß der
Flansch 64 in die ringförmige Ausnehmung des Konus 60 tritt.
Somit steht der Flansch 64 derart mit dem Material unterhalb
der ringförmigen Ausnehmung in Eingriff, daß der Schenkel 22
zusammen mit der Konsole 18 an dem Aufhängekonus 60 hängt. In
dieser Position wird der Schenkel 20 durch einen Keil 68
gesichert, der durch geeignete Ausnehmungen in dem Schenkel
22 derart eingeschlagen wird, daß er ebenfalls in die
ringförmige Ausnehmung in dem Aufhängekonus 60 eingreift.
Durch diese Art der Anbringung der Konsole 18 an der
Unterseite eines Brückentragwerks 12 entfällt das im Stand
der Technik notwendige Halten der Konsole für einen
vergleichsweise langen Zeitraum, um währenddessen eine
Schraubmuffe aufzuschrauben, die den horizontalen Träger 22
hält.
Im übrigen kann der Keil 68 auch im Bereich des verbreiterten
Endes des Konus in diesen eingreifen. Durch diese Maßnahme
kann der Flansch 64 noch breiter (gemäß Fig. 2 mit einem
weiter links befindlichen linken Rand) ausgebildet werden.
In Fig. 3 ist dargestellt, wie mittels des erfindungsgemäßen
Trägersystems 10 die Schalung einet Gesimskappe auch im
Bereich eines Widerlagers 70 eingerichtet werden kann. Bei
dem Widerlager 70 handelt es sich um die beiden Endbereiche
der Brücke, in denen die Brücke beispielsweise auf der einen
Seite eines Tales abgestützt ist. In diesem Bereich sind in
der Regel vertikale Wände 72 ausgebildet, an denen die
Trägeranordnung in geeigneter Weise anzubringen ist, um auch
in diesem Bereich die Schalung für die Gesimskappe
einzurichten. Bei der erfindungsgemäßen Trägeranordnung 10
sind die verschiedenen Elemente derart ausgebildet, daß auch
in diesem Bereich die Einrichtung der Schalung möglich ist.
Hierzu wird die Konsole 18 derart um 90° entgegen dem
Uhrzeigersinn gedreht, daß der Schenkel 22 weitgehend
vertikal ausgerichtet ist und in der beschriebenen Weise an
einem in dem Widerlager 70 angebrachten Aufhängekonus 60
befestigt werden kann. Der Schenkel 20 wirkt in dieser
Ausrichtung als Bodenträger zur Abstützung der Bodenschalung
44. An diesem Schenkel ist der in der Ausrichtung gemäß
Fig. 2 an dem Bodenträger 40 angebrachte Schlitten 48 zur
Abstützung der seitlichen Schalung 50 angebracht.
Ebenso ist es bei der erfindungsgemäßen Trägeranordnung
möglich, ohne einen umfangreichen Umbau der Trägeranordnung
weiterhin den Bodenträger 40 zur Abstützung der Bodenschalung
zu verwenden. Hierzu wird dieser mittels dazwischengelegter
Auflager- oder Absenkkeile in paralleler Ausrichtung zu dem
Schenkel 20 auf diesen gelagert. In diesem Fall ist der
Schlitten 48 wie bei der Anordnung gemäß Fig. 1 auf dem
Bodenträger 40 gelagert. Die letztgenannte Anordnung ist
insbesondere bei großen Gesimsbreiten oder für andere
entsprechende Schalungsaufgaben erforderlich, während die in
Fig. 3 gezeigte Anordnung bei schmalen Gesimsen verwendet
werden kann.
In beiden beschriebenen Ausbildungen ist die erfindungsgemäße
Trägeranordnung 10 auch für die Einrichtung der Schalung im
Bereich des Widerlagers 70 derart ausgebildet, daß die Höhe
und Breite der zu schalenden Gesimskappe auch in diesen
Bereichen einstellbar ist.
Claims (9)
1. Trägeranordnung einer Gesimskappenschalung, mit:
- - einer an der Unterseite eines Brückentragwerks (12) anbringbaren Konsole (18) mit einem in der Anbringstellung weitgehend vertikal verlaufenden Schenkel (20), und
- - einem Bodenträger (40) zur Stützung der Bodenschalung (44) und zur Aufnahme von Stützelementen (54) für die Seitenschalung (50),
dadurch gekennzeichnet, daß
- - der Bodenträger (40) schwenkbar an dem Vertikal-Schenkel (20) der Konsole (18) anbringbar ist, und daß
- - der Bodenträger (40) ferner höhenverstellbar an den Vertikal-Schenkel (20) anbringbar ist, und/oder der Vertikal-Schenkel (20) der Konsole (18) höhenverstellbar ausgebildet ist.
2. Trägeranordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Bodenträger (40) abnehmbar an einem Schlitten (30)
angebracht ist, der höhenverstellbar an dem Vertikal-Schenkel
(20) der Konsole (18) anbringbar ist.
3. Trägeranordnung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Schlitten (30) hinreichend hoch ausgebildet ist, so
daß der Bodenträger (40) von einer Stelle entlang seiner
Breite an dem Schlitten (30) abgestützt ist.
4. Trägeranordnung nach zumindest einem der vorangehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Konsole (18) und/oder der Vertikal-Schenkel (20) der
Konsole (18) mit mehreren Bohrungen (32) versehen sind,
über die das höhenverstellbare Bauteil (26) jeweils
mittels einer Bolzenverbindung anbringbar ist.
5. Trägeranordnung nach zumindest einem der vorangehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Konsole (18) und/oder der Vertikal-Schenkel (20) der
Konsole (18) mit mehreren Ausnehmungen versehen ist, in
die zur Anbringung des jeweils höhenverstellbaren
Bauteils zumindest ein Keil einführbar ist.
6. Trägeranordnung nach zumindest einem der vorangehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen dem jeweils höhenverstellbaren Bauteil (20) und
dem Bauteil (30), an dem dieses anbringbar ist, eine
Spindel (34) vorgesehen ist.
7. Trägeranordnung nach zumindest einem der vorangehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Konsole (18) derart ausgebildet ist, daß sie in ein
Aufhängeelement (60), das an der Unterseite eines
Brückentragwerks (12) angebracht ist, einhängbar ist und
mit einem Keil (6, 8) sicherbar ist.
8. Trägeranordnung nach zumindest einem der vorangehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
auf dem Bodenträger (40) ein horizontal verfahrbarer
Schlitten (48) ausgebildet ist, an dem zumindest ein
Seitenträger (54) schwenkbar angebracht und abgestützt
ist.
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