DE19640488A1 - Keramisches Kühlelement und Verfahren zu seiner Herstellung - Google Patents
Keramisches Kühlelement und Verfahren zu seiner HerstellungInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf die Gebiete der Keramik und der Halbleitertechnik und
betrifft ein keramisches Kühlelement, wie es z. B. für die Kühlung von leistungsstarken
Halbleiterbauelementen eingesetzt wird, und ein Verfahren zu seiner Herstellung.
Für die Kühlung von Hochleistungshalbleitern werden allgemein Kühlkörper mit
Flüssigkeitskühlung verwendet. Diese Kühleinrichtungen sind in der Regel aus
mindestens zwei elektrisch und thermisch gut leitenden metallischen Kühlplatten
aufgebaut. Durch Fügen der mit Strukturen versehenen Platten entstehen die
erforderlichen inneren Kühlkanäle. Diese Kühlkörper, aufgrund ihrer zylindrischen
Form auch als Kühldosen bezeichnet, können auch als einteilige Metallgußstücke
hergestellt werden (DE 26 40 000 C2, DE 33 19 837 A1).
Eine Übertragung der bekannten Technologien aus der Metallfertigung auf die
Fertigung von Keramikbauteilen ist nicht ohne weiteres möglich, da es sich bei der
Keramik um einen Pulverwerkstoff handelt.
Als Kühlmedien sind elektrisch nichtleitende Mineralöle oder Fluor-Chlor-
Kohlenwasserstoffe erforderlich. Sie werden jedoch aus Gründen des Brand- und
Umweltschutzes immer mehr durch unkritische Stoffe ersetzt. Wird Wasser mit seiner
geringen Viskosität und seiner hohen spezifischen Wärmekapazität als Kühlmittel
angewendet, kann es vielfach nur entionisiert eingesetzt werden, um einen
ausreichend hohen spezifischen elektrischen Widerstand zu gewährleisten. Favorisiert
wird aber Kühlwasser, nichtentionisiert und mit Frostschutzmittel versehen, daß gut
verfügbar und über einen größeren Temperaturbereich auch bei Frost einsetzbar ist.
Es muß jedoch aufgrund seiner elektrischen Leitfähigkeit von den auf hohem
elektrischen Potential liegenden Teilen isoliert werden.
Erste vorgeschlagene Lösungen, die eine elektrische Isolation zwischen Kühlkörper
und Kühlmedium gewährleisten, sind:
- - die Kühlkanäle im Inneren der Kühldosen mit einer Isolierschicht zu versehen und auch die Kühlmittelanschlüsse isolierend zu gestalten (DE 36 01 140 A1),
- - zwischen den metallischen Dosen und den Halbleiterbauelementen Isolierplatten aus elektrisch isolierenden, aber möglichst wärmeleitenden Materialien anzuordnen. Eine Konstruktion dazu, bestehend aus einem Verbund von einer Kühldose aus Kupfer, Isolierplatten aus Aluminiumoxid, äußere Kontaktplatten ebenfalls aus Kupfer mit einer zylindrischen Ummantelung aus Kunststoff zur Verhinderung von Kriechströmen zwischen den metallischen Komponenten, wird in DE 37 40 233 A1 beschrieben.
Neue Möglichkeiten zur Lösung des Problems werden durch die Substitution der
metallischen Kühlkomponenten durch solche aus keramischen Material eröffnet
welches in sich das Eigenschaftspotential einer hohen Wärmeleitfähigkeit mit
ausreichendem elektrischen Isolationsvermögen vereint.
Die Mehrzahl der keramischen Werkstoffe weist üblicherweise niedrige oder mittlere
Wärmeleiteigenschaften auf. Es sind jedoch auch Keramiken bekannt, die eine sehr
hohe Wärmeleitfähigkeit, durchaus mit der von Metallen vergleichbar, besitzen, wie
z. B. Berylliumoxid, Siliciumcarbid oder Aluminiumnitrid.
Aluminiumnitrid weist beispielsweise bei einem sehr geringen thermischen linearen
Ausdehnungskoeffizienten (3,3 × 10-6 K-1 bei 20-200°C) eine Wärmeleitfähigkeit
von 100-200 Wm-1 K-1 und einen elektrischen Widerstand von über 10¹² Ωcm (20°C)
auf.
In der DE 39 08 996 C2, DE 36 05 554 A1 und DE 40 17 749 C2 werden Kühlelemente
aus Aluminiumnitridkeramik beschrieben.
Danach werden die zwei spiegelsymmetrisch aufgebauten, mindestens einen internen
mit Anschlußstutzen versehenen Kühlkanal enthaltenden Kühlkörperhälften im
Grünzustand zusammengesetzt und danach gesintert. Dabei befinden sich im
Strömungsweg des Kühlmittels stoffschlüssig mit einer Kühlkörperhälfte verbundene
Zapfen.
Unter stoffschlüssig wird das fügen von mindestens zwei Teilen ohne Spiel verstanden
(Handbuch Technische Keramische Werkstoffe, DKG, Deutscher Wirtschaftsdienst,
Kap. 3.9.0.0).
Über die Herstellung der mindestens einen internen mit Anschlußstutzen versehenen
Kühlkanal enthaltenden Kühlkörperhälften existieren wenig Veröffentlichungen. Nach
einem Artikel in der cfi, Berichte der DKG 71 (1994) 4, S. 178-179 ist bekannt, daß in
der Praxis derartige Kühlkörperhälften hergestellt werden, indem aus einem
sinterfähigen Aluminiumnitridpulver kompakte Formkörper durch Pressen gefertigt
werden. Anschließend wird das Innere des Grünkörpers nach einem Vorhärten
mechanisch bearbeitet, d. h. die waffelartig angeordneten Kühlzapfen werden
herausgefräst. Danach werden die Grünkörper gesintert, flachgeschliffen und je zwei
gesinterte Formkörper spiegelsymmetrisch durch Kleben aneinandergefügt, wobei die
Durchflußkanäle im Inneren des fertigen Kühlelementes entstehen. In die Ein- und
Ausgänge werden rohrförmige Stutzen aus Tonerde mit dem einen Ende eingeklebt,
während das andere Ende metallisiert und mit der metallischen Anschlußleitung
verlötet wird.
Bekannt sind weiterhin Ausführungsformen eines elektrisch isolierenden
Flüssigkeitskühlkörpers für Halbleiterbauelemente (DE 39 08 996 C2). Es handelt sich
um einen quaderförmigen Kühlkörper, in dessen Inneren einen Vielzahl von
Kühlkanälen verlaufen. Der Kühlkörper besteht aus einem elektrisch isolierendem
keramischen Werkstoff, insbesondere Aluminiumnitrid oder Berylliumoxid, die eine
hohe Wärmeleitfähigkeit aufweisen. Die Kühlkanäle werden durch Bohren eines
massiven plattenförmigen, keramischen Körpers im Grünzustand hergestellt.
Anschließend wird der Kühlkörper gesintert. An jedem Ende des Kühlkanals sind
Anschlußstutzen angebracht, die alle externe Anschlußleitungen zur Kühlmitttelzufuhr
und -abfuhr benötigen. Als Kühlmittel wird vorzugsweise unbehandeltes Wasser
verwendet. Es sind keine Vorrichtungen zur Entionisierung vorgesehen, um einen
ausreichend hohen spezifischen elektrischen Widerstand des Wassers sicherzustellen.
Aus DE 25 23 232 ist eine Kühldose aus Aluminiumoxid oder Berylliumoxid zur
Flüssigkeitskühlung eines Thyristors bekannt, die aus einem hohlzylindrischen
Formstück mit einem zylindrischen Kern besteht und über Kleben oder Löten gefügt ist.
Die Bearbeitung des Innenraumes der Kühldose erfolgt im Grünzustand.
Die Kühlkörper sind in jedem Fall mit mindestens zwei Öffnungen versehen, für den Zu-
und Ablauf des Kühlmittels. Diese Öffnungen enthalten Anschlußstutzen, die in der
Regel elektrisch isolierend ausgeführt sind (DE 36 01 140 A1) und stoffschlüssig mit
dem Kühlkörper verbunden sind (DE 40 17 749 C2).
Der Nachteil der nach dem bekannten Stand der Technik hergestellten Kühlkörper
besteht darin, daß sie aufwendig und in mehreren Teilschritten hergestellt werden
müssen, wobei auch ein großer Prozentsatz an Ausschuß entsteht. Weiterhin ist auch
eine Miniaturisierung der Kühldose durch die Möglichkeiten der Bearbeitungstechniken
und -werkzeuge für die Kühldose im Grün- oder auch im gesinterten Zustand begrenzt.
Bei größeren Kühldosen steigt der Bearbeitungsaufwand weiter an und es treten
erhebliche Materialverluste auf.
Eine wirtschaftliche Fertigung mit großen Stückzahlen ist unter diesen
Voraussetzungen nicht möglich.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein keramisches Kühlelement anzugeben,
daß mit normalem Wasser arbeiten kann und ein hohes Wärmeübertragungsvermögen
besitzt und weiterhin ein Verfahren zu dessen Herstellung, wobei dieses
Herstellungsverfahren die mechanische Bearbeitung des keramischen Kühlelementes
vermeidet oder stark einschränkt.
Die Aufgabe wird durch die in den Ansprüchen angegebene Erfindung gelöst.
Das erfindungsgemäße keramisches Kühlelement besteht dabei aus einem elektrisch
isolierenden und thermisch gut leitenden keramischen Werkstoff, zur Kühlung
mindestens eines elektrischen Bauelementes, mit mindestens einem internen, mit
mindestens zwei Anschlußstutzen versehenen Kühlkanal, wobei der Strömungsweg
des Kühlmittels durch im Innenraum des Kühlelementes befindliche Hohlräume
bestimmt wird, bei dem das Kühlelement einstückig ist und bei dem die
Anschlußstutzen aus dem gleichen Material wie das Kühlelement bestehen oder nicht
und ohne oder mit Verwendung von Fügetechniken an das Kühlelement geformt oder
angebracht sind oder bei dem das Kühlelement aus zwei Kühlelementhälften
zusammengesetzt ist, und bei dem die Anschlußstutzen ganz oder geteilt aus dem
gleichen Material wie das Kühlelement bestehen und unmittelbar an ein oder beide
Kühlelementhälften geformt sind.
Vorteilhafterweise ist Aluminiumnitrid als elektrisch isolierender und thermisch gut
leitender keramischer Werkstoff in dem erfindungsgemäßen keramischen Kühlelement
eingesetzt.
Eine weitere vorteilhafte Gestaltung der Erfindung besteht darin, daß die beiden
Anschlußstutzen parallel zueinander verlaufen und/oder zur gleichen Seite des
Kühlelementes weisen und/oder in ihrer gemeinsamen Anordnung die Breite des
Kühlelementes nicht überschreiten.
Zweckmäßig ist es auch, wenn die Hohlräume sich verzweigend und mehrfach sich
kreuzend oder mäanderartig sind.
Die Aufgabe wird weiterhin gelöst durch ein Verfahren zur Herstellung eines
keramischen Kühlelementes nach Anspruch 1, bei dem mindestens ein sinterfähiges
keramisches Pulver für eine elektrisch isolierende und thermisch gut leitende Keramik
mit einem thermoplastischen Bindemittel gemischt wird, die erhaltene thermoplastische
Masse bei einer Temperatur oberhalb des Erweichungspunktes des thermoplastischen
Bindemittels in eine Form eingebracht wird, wobei die Form die Negativstrukturierung
einer Kühlelementhälfte aufweist, oder die Form die Negativstrukturierung der
Außenkontur des einstückigen Kühlelementes aufweist und mit einem Kern aus einem
Hilfswerkstoff, der die Positivstrukturierung der Kühlkanalanordnung aufweist,
versehen ist und wobei die Form die Negativstrukturierung der ganzen oder geteilten
Anschlußstutzen oder keinen Anschlußstutzen aufweist, anschließend das Bindemittel
und der Kern entfernt werden und danach eine Sinterung erfolgt, wobei annähernd
eine isotrope Schwindung eingehalten wird, und wobei die Sinterung der
Kühlelementhälften getrennt oder von zwei Kühlelementhälften gemeinsam
durchgeführt wird.
Zweckmäßig ist es, wenn als thermoplastisches Bindemittel ein Polymer-Wachs-
Gemisch eingesetzt wird.
Eine zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß als Hilfswerkstoff
für den Kern ein zersetzbarer Kunststoff eingesetzt wird.
Eine weitere Ausgestaltungsmöglichkeit besteht darin, daß als Hilfswerkstoff für den
Kern eine niedrig schmelzende Metallegierung eingesetzt wird, wobei der
Schmelzpunkt der Metallegierung oberhalb der jeweiligen Einsatztemperatur des
thermoplastischen Bindemittels liegt.
Es ist auch zweckmäßig, wenn als Hilfswerkstoff für den Kern eine Pulver-Bindemittel-
Mischung eingesetzt wird, wobei das Bindemittel und das Pulver aus dem Grünkörper
entfernt werden.
Besondere Vorteile ergeben sich, wenn die Anschlußstutzen ohne Stoffübergang
gleichzeitig mit dem Kühlelement geformt werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann in zweckmäßiger Weise dahingehend
ausgestaltet sein, daß die Sinterung von zwei Kühlelementhälften gemeinsam
durchgeführt wird, wobei die Verbindungsstellen zwischen den Kühlelementhälften mit
einer arteigenen Folie oder einer Suspension beschichtet werden.
Entsprechend einer weiteren zweckmäßigen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird die Sinterung von zwei Kühlelementhälften gemeinsam durchgeführt,
wobei die beiden Kühlelementhälften zusammengesetzt werden und einem Druck von
0 bis 10 MPa und einer Temperatur von 0,5 bis 50 K über der Erweichungstemperatur
des thermoplastischen Bindemittels ausgesetzt und anschließend gesintert werden.
Vorteilhafterweise wird die Sinterung von zwei Kühlelementhälften gemeinsam
durchgeführt, wobei die Verbindungsstellen zwischen den Kühlelementhälften mit einer
arteigenen Folie oder einer Suspension beschichtet, anschließend die beiden
Kühlelementhälften zusammengesetzt werden und einem Druck von 0 bis 10 MPa und
einer Temperatur von 0,5 bis 50 K über der Erweichungstemperatur des
thermoplastischen Bindemittels ausgesetzt und anschließend gesintert werden.
Eine weitere Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, daß aus zwei
unter der Bedingung der isotropen Schwindung gesinterte Kühlelementhälften
zusammengelötet oder an den Verbindungsstellen mit einem Klebstoff versehen und
zusammengesetzt werden.
Und ebenfalls vorteilhaft ist es, wenn zu dem keramischen Pulver und dem
thermoplastischen Bindemittel Sinterhilfsmittel und Formgebungshilfsmittel zugegeben
werden und diese gemeinsam zu der thermoplastischen Masse gemischt werden.
Es ist ebenfalls von Vorteil, wenn die Form beheizt wird.
Durch den Einsatz eines thermoplastischen Bindemittels ist eine freie Gestaltung der
Geometrie des keramischen Kühlelementes möglich, wodurch auch die
Anschlußstutzen am Kühlelement mit der Formgebung gefertigt werden können.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren verringert sich der Herstellungsaufwand
gegenüber nach dem Stand der Technik mechanisch bearbeiteten Kühlelementen
erheblich. Die Arbeitsschritte mechanische Bearbeitung und Einfügen der
Anschlußstutzen können ganz oder teilweise entfallen. Vor allem für die
Serienfertigung und für eine Automatisierung der Einzelprozesse ist die Vereinfachung
der Technologie entscheidend. Außerdem wird die Funktionssicherheit der
Kühlelemente erhöht, indem das Einfügen der Anschlußstutzen entfällt. Weiterhin kann
der Materialeinsatz erheblich verringert werden, da bei der Herstellung kaum Abfall
anfällt.
Durch die erfindungsgemäße Lösung kann ein äußerst kompaktes und platzsparendes
Kühlelement mit einer relativ geringen Bauteilhöhe hergestellt werden.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung besteht in der Möglichkeit, die
endformnah geformten Formkörper bereits nach der Formgebung oder nach der
Entbinderung zusammensetzen zu können, so daß nach dem Sintern des
zusammengesetzten Formkörpers ein fertiges Kühlelement vorliegt. Ein besonderer
Vorteil liegt in der Möglichkeit des arteigenen Fügens. Dabei werden zwei
Kühlelementhälften zusammengesetzt und Druck und Temperatur ausgesetzt, so daß
sich an den Verbindungsstellen eine Erweichung der geformten thermoplastischen
Masse ergibt und damit die arteigenen Stoffe sich miteinander verbinden. Bei der
anschließenden Sinterung treten keine Schwierigkeiten auf, da keine fremden
Materialien verwendet wurden.
Eine besondere Bedeutung bei dem erfindungsgemäßen Verfahren hat die Einhaltung
der Bedingungen für eine isotrope Schwindung bei der Sinterung. Dadurch werden im
Falle der Herstellung von Kühlelementhälften Sinterkörper hergestellt, die eine
Zusammensetzung ohne oder mit sehr geringem mechanischen Bearbeitungsaufwand
an den Verbindungsstellen ermöglichen.
Überraschenderweise hat sich gezeigt, daß durch das erfindungsgemäße Verfahren
eine hohe Dichtehomogenität selbst bei großem Formkörpervolumen (z. B. 100 cm³ bei
einer Formkörperdicke von 10 mm) möglich ist. Die hohe Dichtehomogenität ist
Voraussetzung für eine isotrope Schwindung beim Sintern. Beim Entbindern der
Formkörper wird das thermoplastische Bindemittel ausgetrieben, wodurch im Volumen
eine feine, gleichmäßig verteilte Porosität verbleibt. Die während des Sinterns
ablaufenden Stofftransportprozesse führen zu einem Verschließen der Porosität, die
mit einer Schwindung des Sinterteiles verbunden ist.
Für den Fall, daß als elektrisch isolierender und thermisch gut leitender keramischer
Werkstoff Aluminiumnitridpulver eingesetzt wird, ist bei der Sinterung mindestens eine
stickstoffhaltige Atmosphäre erforderlich.
Weiterhin ist es nach der erfindungsgemäßen Lösung möglich, daß die
Anschlußstutzen als Rohrstück an nur eine Kühlelementhälfte unmittelbar bei der
Formgebung dieser Kühlelementhälfte mit geformt werden. Eine zweite
Kühlelementhälfte wird ohne Anschlußstutzen hergestellt. Beide Kühlelementhälften
werden dann zusammengesetzt. Der Vorteil dieser Verfahrensvariante besteht darin,
daß kreisrunde Anschlußstutzen herstellbar sind.
Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung besteht darin, daß durch den
Einsatz eines thermoplastischen Bindemittels es erstmals möglich geworden ist, ein
keramisches Kühlelement einstückig herzustellen, d. h. in einem Stück zu fertigen.
Dabei wird ein der Positivstruktur der Kanalanordnung entsprechender Kern aus einen
Hilfswerkstoff geformt und dieser in die Form mit der Negativstrukturierung der
Außenkontur des Kühlelementes eingesetzt. Anschließend wird die thermoplastische
Masse in die Form eingebracht. Nachdem eine temperaturstabile Festigkeit erreicht ist,
wird das Kühlelement aus der Form entnommen und der Kern entfernt.
Der geometrischen Gestaltungsvielfalt sind durch diese Variante der Erfindung nahezu
keine Grenzen gesetzt.
Im weiteren wird die Erfindung durch mehrere Ausführungsbeispiele näher erläutert.
1000 g Aluminiumnitridpulver mit einer spezifischen Pulveroberfläche von 3 m²/g und
einem Zusatz von 40 g Yttriumoxid als Sinterhilfsmittel zur Ausbildung einer
Flüssigphase beim Sintern, werden mit 300 g thermoplastischen Bindemittel (170 g
Polyethylen, 50 g Paraffin, 80 g Stearinsäure) bei 150°C auf einem Extruder
compoundiert. Die erhaltene thermoplastische Masse wird granuliert und auf einer
Schneckenspritzgießmaschine bei Zylindertemperaturen von 170°C unter einem Druck
von 105 MPa mit einem Nachdruck im Profil von 75 MPa (5 s), 55 MPa (3 s) 25 MPa (2
s) in eine auf 70°C temperierte Form eingebracht. Die Innenkontur der Form weist die
Negativstrukturierung der Außenkontur der Kühlelementhälfte zuzüglich des
Schwindungsmaßes auf. Nach dem Aushärten des Bindemittels wird der Formkörper
aus der Form entformt und hat die Abmessungen: 85 mm Außendurchmesser, 10 mm
Dicke, 5 mm Strukturtiefe, 2,3 mm Kanalbreite. Anschließend wird der Formkörper
entbindert und dabei verringert sich sein Gewicht um ca. 20%. Der Formkörper wird
anschließend bei 1800°C unter Stickstoffatmosphäre gesintert, wobei eine isotrope
Schwindung von ca. 20% auftritt. Zwei derartig hergestellte Kühlelementhälften mit
identischer Geometrie werden an den Verbindungsstelle mit einem Klebstoff versehen
und spiegelsymmetrisch zusammengesetzt, so daß damit ein fertiges Kühlelement
entsteht.
1000 g Aluminiumnitridpulver mit einer spezifischen Pulveroberfläche von 3 m²/g und
einem Zusatz von 30 g Yttriumoxid als Sinterhilfsmittel zur Ausbildung einer
Flüssigphase beim Sintern, werden mit 300 g thermoplastischen Bindemittel (220 g
Paraffin, 80 g Stearinsäure) bei 100°C in einer beheizten Kugelmühle compoundiert.
Die erhaltene thermoplastische Masse wird in einer Heißgießanlage bei einer
Temperatur von 110°C unter einem Druck von 0,6 MPa in eine auf 30°C temperierte
Form eingebracht. Die Innenkontur der Form weist die Negativstrukturierung der
Außenkontur der Kühlelementhälfte zuzüglich des Schwindungsmaßes auf. Nach dem
Aushärten des Bindemittels wird der Formkörper aus der Form entformt. Anschließend
werden zwei derartige Formkörper spiegelsymmetrisch unter einem Druck von 0,05
MPa zusammengesetzt und bei 55°C 30 min getempert. Der so entstandene
Formkörper wird entbindert, wobei sich sein Gewicht um ca. 20% verringert. Der
Formkörper wird anschließend bei 1750°C unter Stickstoffatmosphäre gesintert, wobei
eine isotrope Schwindung von ca. 20% auftritt. Anschließend ist das
erfindungsgemäße Kühlelement fertig.
1000 g Aluminiumnitridpulver mit einer spezifischen Pulveroberfläche von 3 m²/g und
einem Zusatz von 50 g Yttriumoxid als Sinterhilfsmittel zur Ausbildung einer
Flüssigphase beim Sintern werden mit 300 g thermoplastischen Bindemittel (170 g
Polyethylen, 50 g Paraffin, 80 g Stearinsäure) bei 150°C in einem Extruder
compoundiert. Die erhaltene thermoplastische Masse wird granuliert und auf einer
Schneckenspritzgießmaschine bei Zylindertemperaturen von 170°C unter einem
Druck von 105 MPa mit einem Nachdruck im Profil von 75 MPa (5 s), 55 MPa (3 s) 25
MPa (2 s) in eine auf 70°C temperierte Form eingebracht. Die Innenkontur der Form
weist die Negativstrukturierung der Außenkontur der Kühlelementhälfte zuzüglich des
Schwindungsmaßes auf. Nach dem Aushärten des Bindemittels wird der Formkörper
aus der Form entformt. Anschließend werden zwei derartige Formkörper entbindert,
wobei sich sein Gewicht um ca 20% verringert. Die beiden Formkörper werden an den
Verbindungsstellen mit einer 50gew.-%igen Suspension, bestehend aus
Aluminiumnitrid, Yttriumoxid und einem Lösungsmittel bestrichen, spiegelsymmetrisch
zusammengesetzt und nach dem Trocknen des Lösungsmittels bei 1850°C unter
Stickstoffatmosphäre gesintert, wobei eine isotrope Schwindung von ca. 20% auftritt.
Anschließend ist das erfindungsgemäße Kühlelement fertig.
Durch ein Druckgußverfahren wird ein Kern, der die Positivstrukturierung der
vorgesehenen Kanalanordnung aufweist, aus einer niedrigschmelzenden Zinnlegierung
hergestellt. Dieser Kern wird in eine Form, die die Negativstrukturierung der
Außenkontur des Kühlelementes aufweist eingebracht.
1000 g Aluminiumnitridpulver mit einer spezifischen Pulveroberfläche von 3 m²/g und
einem Zusatz von 30 g Yttriumoxid als Sinterhilfsmittel zur Ausbildung einer
Flüssigphase beim Sintern, werden mit 300 g thermoplastischen Bindemittel (220 g
Paraffin, 80 g Stearinsäure) bei 100°C in einer beheizten Kugelmühle compoundiert.
Die erhaltene thermoplastische Masse wird in einer Heißgießanlage bei einer
Temperatur von 110°C unter einem Druck von 0,6 MPa in die Form, die den Kern
enthält, eingebracht. Nach dem Aushärten des Bindemittels wird der Formkörper aus
der Form entnommen. Anschließend wird der Formkörper entbindert, wobei sich sein
Gewicht um ca 20% verringert und eine temperaturstabile Festigkeit erreicht wird.
Bei Temperaturen oberhalb der Schmelztemperatur der Zinnlegierung wird diese aus
dem Formkörper herausgegossen. Der Formkörper wird anschließend bei 1750°C
unter Stickstoffatmosphäre gesintert, wobei eine isotrope Schwindung von ca. 20%
auftritt. Anschließend ist das erfindungsgemäße Kühlelement fertig.
Claims (16)
1. Keramisches Kühlelement, bestehend aus einem elektrisch isolierenden und
thermisch gut leitenden keramischen Werkstoff, zur Kühlung mindestens eines
elektrischen Bauelementes, mit mindestens einem internen, mit mindestens zwei
Anschlußstutzen versehenen Kühlkanal, wobei der Strömungsweg des Kühlmittels
durch im Innenraum des Kühlelementes befindliche Hohlräume bestimmt wird, bei dem
das Kühlelement einstückig ist und die Anschlußstutzen aus dem gleichen Material wie
das Kühlelement bestehen oder nicht, und ohne oder mit Verwendung von
Fügetechniken an das Kühlelement geformt oder angebracht sind, oder bei dem das
Kühlelement aus zwei Kühlelementhälften zusammengesetzt ist, und die
Anschlußstutzen ganz oder geteilt aus dem gleichen Material wie das Kühlelement
bestehen und unmittelbar an ein oder beide Kühlelementhälften geformt sind.
2. Keramisches Kühlelement nach Anspruch 1, bei dem Aluminiumnitrid als elektrisch
isolierender und thermisch gut leitender keramischer Werkstoff eingesetzt ist.
3. Keramisches Kühlelement nach Anspruch 1, bei dem die beiden Anschlußstutzen
parallel zueinander verlaufen und/oder zur gleichen Seite des Kühlelementes weisen
und/oder in ihrer gemeinsamen Anordnung die Breite des Kühlelementes nicht
überschreiten.
4. Keramisches Kühlelement nach Anspruch 1, bei dem die Hohlräume sich
verzweigend und mehrfach sich kreuzend oder mäanderartig sind.
5. Verfahren zur Herstellung eines keramischen Kühlelementes nach Anspruch 1, bei
dem mindestens ein sinterfähiges keramisches Pulver für eine elektrisch isolierende
und thermisch gut leitende Keramik mit einem thermoplastischen Bindemittel gemischt
wird, die erhaltene thermoplastische Masse bei einer Temperatur oberhalb des
Erweichungspunktes des thermoplastischen Bindemittels in eine Form eingebracht
wird, wobei die Form die Negativstrukturierung einer Kühlelementhälfte aufweist, oder
die Form die Negativstrukturierung der Außenkontur des einstückigen Kühlelementes
aufweist und mit einem Kern aus einem Hilfswerkstoff, der die Positivstrukturierung der
Kühlkanalanordnung aufweist, versehen ist und wobei die Form die
Negativstrukturierung der ganzen oder geteilten Anschlußstutzen oder keinen
Anschlußstutzen aufweist, anschließend das Bindemittel und der Kern entfernt werden
und danach eine Sinterung erfolgt, wobei annähernd eine isotrope Schwindung
eingehalten wird, und wobei die Sinterung der Kühlelementhälften getrennt oder von
zwei zusammengesetzten Kühlelementhälften gemeinsam durchgeführt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, bei dem als thermoplastisches Bindemittel ein Polymer-
Wachs-Gemisch eingesetzt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 5, bei dem als Hilfswerkstoff für den Kern ein zersetzbarer
Kunststoff eingesetzt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 5, bei dem als Hilfswerkstoff für den Kern eine niedrig
schmelzende Metallegierung eingesetzt wird, wobei der Schmelzpunkt der
Metallegierung oberhalb der jeweiligen Einsatztemperatur des thermoplastischen
Bindemittels liegt.
9. Verfahren nach Anspruch 5, bei dem als Hilfswerkstoff für den Kern eine Pulver-
Bindemittel-Mischung eingesetzt wird, wobei das Bindemittel und das Pulver aus dem
Grünkörper entfernt werden.
10. Verfahren nach Anspruch 5, bei dem die Anschlußstutzen ohne Stoffübergang
gleichzeitig mit dem Kühlelement geformt werden.
11. Verfahren nach Anspruch 5, bei dem die Sinterung von zwei Kühlelementhälften
gemeinsam durchgeführt wird, wobei die Verbindungsstellen zwischen den
Kühlelementhälften mit einer arteigenen Folie oder einer Suspension beschichtet
werden.
12. Verfahren nach Anspruch 5, bei dem die Sinterung von zwei Kühlelementhälften
gemeinsam durchgeführt wird, wobei die beiden Kühlelementhälften zusammengesetzt
werden und einem Druck von 0 bis 10 MPa und einer Temperatur von 0,5 bis 50 K über
der Erweichungstemperatur des thermoplastischen Bindemittels ausgesetzt und
anschließend gesintert werden.
13. Verfahren nach Anspruch 11 und 12, bei dem die Sinterung von zwei
Kühlelementhälften gemeinsam durchgeführt wird, wobei die Verbindungsstellen
zwischen den Kühlelementhälften mit einer arteigenen Folie oder einer Suspension
beschichtet, anschließend die beiden Kühlelementhälften zusammengesetzt werden
und einem Druck von 0 bis 10 MPa und einer Temperatur von 0,5 bis 50 K über der
Erweichungstemperatur des thermoplastischen Bindemittels ausgesetzt und
anschließend gesintert werden.
14. Verfahren nach Anspruch 5, bei dem aus zwei unter der Bedingung der isotropen
Schwindung gesinterte Kühlelementhälften zusammengelötet oder an den
Verbindungsstellen mit einem Klebstoff versehen und zusammengesetzt werden.
15. Verfahren nach Anspruch 5, bei dem zu dem keramischen Pulver und dem
thermoplastischen Bindemittel Sinterhilfsmittel und Formgebungshilfsmittel zugegeben
werden und diese gemeinsam zu der thermoplastischen Masse gemischt werden.
16. Verfahren nach Anspruch 5, bei dem die Form beheizt wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19640488A DE19640488C2 (de) | 1996-09-30 | 1996-09-30 | Verfahren zur Herstellung eines keramischen Kühlelements |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19640488A DE19640488C2 (de) | 1996-09-30 | 1996-09-30 | Verfahren zur Herstellung eines keramischen Kühlelements |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19640488A1 true DE19640488A1 (de) | 1998-04-02 |
| DE19640488C2 DE19640488C2 (de) | 2001-12-13 |
Family
ID=7807568
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19640488A Expired - Fee Related DE19640488C2 (de) | 1996-09-30 | 1996-09-30 | Verfahren zur Herstellung eines keramischen Kühlelements |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
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