DE19639012C2 - Mobile Drehbühne - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Drehbühne, wie sie in immobiler Art und Weise seit langem
in Theatern und auf Konzertbühnen bekannt sind, um dort vor allem einen schnellen
Kulissenwechsel durch einfaches Drehen der gesamten Bühne zu ermöglichen (siehe
z. B. "Bühnentechnische Rundschau" BTR//1969, Seiten 19-21).
Weiterhin ist es bekannt, sich während der Aufführung nicht drehende, sondern
transportable und zum Zwecke des Transports auch ganz oder teilweise demontable
Bühnen z. B. auf einem Anhänger anzuordnen, wie beispielsweise aus DE 90 07 451
U1 oder AT 390 292 B bekannt.
Weiterhin sind drehbare, transportable Bühnen im Rahmen größerer Drehbühnen aus der
DE-PS 5 74 477 bekannt, wobei kleine Drehbühnen, die auf fahrbaren Bühnenwagen
montiert sind, in die Aussparungen einer großen Drehbühne eingefahren werden
können. Diese Drehbühnen sind nicht für den Straßentransport geeignet, und
hinsichtlich ihrer Bühnenplattform nicht verkleinerbar durch Zusammenklappen oder
Demontieren.
Zusätzlich besteht bei kulturellen Veranstaltungen grundsätzlich das Problem, daß die
Akteure, also Musiker oder Schauspieler, vom Publikum je nach deren Standort nur
relativ schlecht gesehen werden können, da trotz erhöhter Bühne einerseits nur die im
Vordergrund stehenden Akteure gut erkennbar sind und andererseits die Akteure nur in
eine Richtung blicken, und die Hauptmasse des Publikums in dieser Richtung
angeordnet werden muß, da das Publikum ansonsten die Akteure nur von der Seite
oder von hinten sehen könnte.
Für viele Fälle, insbesondere für Konzerte und andere Musikdarbietungen, wäre es
vorteilhaft, wenn das Publikum über den gesamten Umfang um die Bühne herum
angeordnet werden könnte, und dann die Akteure auch nur zeitweise unmittelbar von
vorne betrachten könnte.
Dieses Bedürfnis besteht nicht nur in festen Konzerthallen etc., sondern insbesondere
auch bei temporären, kurzzeitigen, Veranstaltungen, insbesondere bei Freiluft
veranstaltungen, also Open-Air-Konzerten, und vor allem in Festzelten.
Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, eine auf einfache Art und Weise transportable
und aufbaubare, mobile Drehbühne mit mehrteiliger Bühnenplattform zu schaffen,
deren Aufbau sich auch für nur kurz währende Veranstaltungen lohnt.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Ein einfacher Transport und schneller Aufbau wird dadurch gewährleistet, daß die
Drehbühne, bei einer mehrteiligen Bühnenplattform insbesondere deren Mittelteil, auch
für den Straßentransport immer mit dem Chassis eines Kraftfahrzeuganhängers
verbunden bleibt. Für den Einsatz der Drehbühne verbleibt dieser Straßenanhänger
unter der Bühnenplattform, und wird dort lediglich mittels Auslegern und
Stützvorrichtungen unter gleichzeitiger Entlastung der Reifen und Räder des Anhängers
sicher horizontal gegenüber dem Untergrund abgestützt. Je nach Größe der
Bühnenplattform sind zusätzliche Abstützungen am Rand der Bühnenplattform,
insbesondere unterhalb deren Randprofil, notwendig.
In der Regel wird eine derartige Drehbühne, deren Bühnenplattform im übrigen einen
unregelmäßigen, vieleckigen oder runden Grundriß besitzen kann, einen größeren
Durchmesser aufweisen als die im Straßenverkehr höchstzulässige Breite für
Straßenfahrzeuge. Aus diesem Grund ist die Bühnenplattform mehrteilig ausgebildet,
wobei das Zentralteil, also in der Regel das Mittelteil, fest gegenüber dem Chassis des
Anhängers verbunden bleibt, also vom Chassis auch für den Straßentransport nicht
abgenommen wird. Die drehende Lagerung gegenüber dem Chassis erfolgt
beispielsweise mittels eines handelsüblichen LKW-Drehkranzes, was nichts anderes ist
als ein großes, horizontales Drehlager mittels Gleitlagerung und ca. einem Meter
Durchmesser, an dessen Außenumfang sich eine Verzahnung befindet, mit deren Hilfe
ein dort eingreifendes angetriebenes Ritzel das Mittelteil und damit die gesamte
Bühnenplattform in langsame Drehung versetzen kann, so daß in 20 Minuten eine
vollständige Umdrehung vollzogen wird.
Die Bühnenplattform ist in der Aufsicht gesehen vorzugsweise symmetrisch gestaltet, so
daß also an dem Mittelteil Seitenteile bewegbar oder demontierbar angeordnet sind,
insbesondere auf jeder Seite sogar zwei Seitenteile, wovon das innere Seitenteil am
Mittelteil und die äußeren Seitenteile wiederum am mittleren Seitenteil befestigt sind.
Eine besonders einfache Umbaumöglichkeit vom Transportzustand in den
Einsatzzustand ist dadurch möglich, daß im Straßentransport diese Seitenteile vom
Mittelteil der Bühnenplattform nicht entfernt werden müssen, sondern aufgrund einer
gelenkigen Verbindung untereinander nur hochgeklappt werden müssen.
Dies ist einerseits von Vorteil, da diese Seitenteile, die in der Regel als Stahlkonstruktion
ausgeführt sind, ein Gewicht von über 10 Zentnern, teilweise von über einer Tonne,
aufweisen, und damit ein Abnehmen und Entfernen für den Straßentransport ohne
größere technische Hilfsmittel nicht möglich wäre.
Ein Hochklappen - wofür das Mittelteil selbstverständlich vorher in Längsrichtung, also
in Fahrtrichtung und damit oberhalb der Längsträger des Chassis des Anhängers
ausgerichtet ist - ist jedoch mit einfachen Hilfsmitteln, beispielsweise einer manuell
betriebenen Seilwinde, möglich. Insbesondere befindet sich diese Seilwinde auf dem
oberen Ende einer senkrecht zentral in der Drehbühne eingesetzten Säule, und das freie
Ende des Seiles wird zunächst am äußeren Rand des äußeren und Seitenteiles
eingehängt. Nach Entfernen der Stützvorrichtungen unterhalb dieses größeren
Seitenteiles kann mit Hilfe der Seilwinde das äußere Seitenteil um 90° die frei nach
unten hängende Position langsam abgelassen werden.
Anschließend wird das Seil am äußeren Rand des inneren Seitenteiles eingehängt, und
dieses innere Seitenteil mit Hilfe der Seilwinde um 90° nach oben geklappt, so daß nun
äußeres und inneres Seitenteil vertikal parallel aneinander anliegend von dem Rand des
Mittelteiles aus senkrecht nach oben stehen.
Wenn dies auf beiden Seiten des Mittelteiles erfolgt ist und die Seitenteile in dieser Lage
durch Seile, Anschlagwinkel und andere Hilfsmittel justiert sowie das Mittelteil in seiner
Längsausrichtung gegenüber dem Chassis fixiert ist, kann der Anhänger
z. B. mit Hilfe eines Geländewagens normal auf der Straße bewegt werden.
Für den Bühnenbetrieb muß der im Vergleich zum Durchmesser der Bühnenplattform
relativ schmale Anhänger - beispielsweise 1,80 m Anhängerbreite gegenüber 8 m
Durchmesser der Drehbühne - zusätzlich mittels seitlicher Ausleger gegen Kippen
abgestützt und dabei auch horizontal justiert werden. Diese Ausleger sind vorzugsweise
Vierkantrohre, die in entsprechende quer an den Längsträger des Anhängers
angeschweißte Hüllrohre einschiebbar und aus diesen ausziehbar sind und ein am
freien Ende nach unten weisenden Stützschenkel mit einer Einstellvorrichtung, etwa einer
Gewindespindel, aufweisen. Für den Straßentransport werden diese Ausleger
vorzugsweise ganz aus den Hüllrohren herausgezogen und um 90° gedreht wieder
eingeschoben, wodurch sich der Stützschenkel dann in einer horizontalen
Transportposition befindet.
Zusätzlich muß der äußere Rand der Bühnenplattform durch Stützvorrichtungen - je
nach Größe der Bühnenplattform durch Abstützung gegenüber dem Untergrund oder
gegenüber dem Chassis des Anhängers - abgestützt werden, wobei die
Stützvorrichtungen mittels Gleitlager oder bevorzugt mittels Rollen gegenüber der
Unterseite der Bühnenplattform, insbesondere gegenüber deren tragendem Randprofil,
anliegen.
Nach dem grundsätzlichen Aufbau und der Abstützung der Bühnenplattform müssen
noch die notwendigen Zusatzteile, also mindestens eine Aufgangstreppe, ein Geländer
entlang des Randes der Bühnenplattform sowie ein Sicherungszaun um die gesamte
Drehbühne herum, aufgebaut werden:
Bei der oder den Aufgangstreppen handelt es sich vorzugsweise um dachförmige mit
zwei gegeneinander gerichteten Aufgängen versehene symmetrische Treppen, die
insbesondere über die Deichsel gestellt bzw. sogar an der Deichsel befestigt sind.
Das Bühnengitter besteht aus einzelnen Segmenten, die in entsprechende Aufnahmen
entlang des Randes der Bühnenplattform eingesteckt werden, wobei an mindestens
einer Stelle des Umfanges das Bühnengitter an einem entlang des Umfanges
verschiebbaren Segment oder zumindest oberen Abschlußprofil als Tür ausgebildet ist.
Der Sicherungszaun wird vorzugsweise um die gesamte Drehbühne herum, also bis auf
den durch die Aufgangstreppen abgedeckten Bereich, angeordnet, um während des
Betriebes der Drehbühne einerseits ein Hineinkriechen von Personen unter die
Drehbühne zu verhindern, was wegen des dort laufenden Zahnradantriebes für die
Drehbühne gefährlich wäre, und andererseits jeglichen Zugriff auf die Stützrollen
unterhalb des Randes der Bühnenplattform zu verhindern, da dort eine starke
Quetschgefahr gegeben ist.
Der Sicherungszaun besteht dabei in der Regel aus miteinander verbindbaren, auf dem
Untergrund abgestellten Elementen, die sich im Abstand um die Bühnenplattform herum
befinden und bis auf eine Höhe oberhalb der Rollen der Stützvorrichtungen für den
Rand der Bühnenplattform nach oben reichen. Insbesondere besitzen die Elemente des
Sicherungszaunes dabei Horizontalplatten, die von außen gegen die Bühnenplattform
heranreichen, und insbesondere mittels einer an dem Sicherungszaun befindlichen
Dichtlippe dicht am Außenumfang der Bühnenplattform bzw. deren Randprofil gleitend
anliegen, was natürlich nur bei einem runden Grundriß der Bühnenplattform möglich
ist.
Eine alternative Möglichkeit bestünde im separaten Abdecken jeder einzelnen
Stützvorrichtung am Rand der Bühnenplattform, wobei zusätzlich das Hineinkriechen
unterhalb der Bühnenplattform z. B. durch einen von der Bühnenplattform
herabhängenden flexiblen Vorhang, Zaun, verhindert werden müßte.
Die Bühnenplattform selbst kann in ihrem Betrieb von den auf der Bühnenplattform
sitzenden oder stehenden Akteuren, beispielsweise, den Dirigenten eines Orchesters,
gesteuert werden, indem mit Hilfe von auf der Bühnenplattform befindlichen Schaltern
die Drehung gestoppt, die Drehrichtung umgekehrt, die Drehzahl verändert werden
kann.
Insbesondere kann - je nach Anordnung des Publikums - die Bühnenplattform auch
nicht in permanenter Drehung über den gesamten Umfang betrieben werden, sondern
auch in einer über ein Segment laufenden Hin- und Herbewegung, welches dem
Segment der vorhandenen Publikumsanordnung entspricht.
Weiterhin kann die Bühnenplattform in der Mitte eine Öffnung gegenüber dem Chassis
aufweisen, die bei Bedarf auch im Betrieb offengelassen werden kann, so daß
gegenüber dem Chassis befestigbare Bauteile, etwa eine auch im Betrieb der
Bühnenplattform aufragende, drehend antreibbare vertikale Säule vom Chassis
aufragen kann. Diese Säule kann an ihrem oberen Ende bewegliche Gegenstände,
beispielsweise eine figürlich dargestellte Tanzgruppe, enthalten, welche aufgrund der
Drehung der Säule eine Art permanenten Tanz darstellt. Die Drehsäule kann über den
gleichen oder einen separaten Drehantrieb betrieben werden wie die Bühnenplattform
selbst. Insbesondere erfolgt der Antrieb mittels Elektromotoren.
Eine Ausführungsform gemäß der Erfindung ist im folgenden anhand der Figuren
beispielhaft näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1: die Drehbühne in der Aufsicht,
Fig. 2: die Drehbühne von der Seite und
Fig. 3: die Drehbühne von hinten.
Dabei zeigen die Fig. 1 und 3 die Drehbühne jeweils in der rechten Bildhälfte im
vollständig aufgebauten, funktionsbereiten Zustand, und in der linken Bildhälfte im
Transportzustand.
Die Seitenansicht der Fig. 2 zeigt - entsprechend der in Fig. 1 angegebenen
Blickrichtung II-II - die rechte, also aufgebaute und funktionsfähige Hälfte der
Drehbühne 1 gemäß Fig. 1.
Wie die Aufsicht der Fig. 1 im Vergleich zwischen dem funktionsfähigen Zustand der
rechten Bildhälfte und dem Transportzustand der linken Bildhälfte zeigt, besitzt die
Bühnenplattform 2 im aufgebauten Zustand einen Durchmesser, der wesentlich größer
ist als die Breite des Kraftfahrzeuganhängers 6, auf welcher die Bühnenplattform 2
aufgebaut ist, und damit auch der im Straßenverkehr zulässigen maximalen Breite.
Die Bühnenplattform 2 besteht daher - wie besser in Fig. 3 zu erkennen - aus einem
festen Mittelteil 3, welches auf dem Drehkranz 38 montiert ist, welcher wiederum fest
auf dem Chassis 9 des Kraftfahrzeuganhängers 6 aufgebaut ist. Für den Transport der
Drehbühne wird dieses Mittelteil 3 fluchtend zur Längsrichtung des
Kraftfahrzeuganhängers 6 durch entsprechende Drehung und Anhalten der
Bühnenplattform 2 eingestellt, wie in Fig. 1 gezeichnet, und die mittleren und äußeren
Seitenteile 4, 5 mittels Scharnieren 43, 44 hochgeklappt, wie in den linken Bildhälften
der Fig. 1 und 3 dargestellt.
Im folgenden werden anhand der Figuren die Vorgänge beim Aufbau der Drehbühne 1
vom Transportzustand der linken Bildhälften in den funktionsbereiten Zustand der
rechten Bildhälften beschrieben:
Während des Transportes sind die inneren Seitenteile 4 und äußeren Seitenteile 5 in
ihrer hochgeklappten Position, wie in Fig. 3 dargestellt, gesichert, in welcher die
Seitenteile 4 und 5 mit ihren Unterseiten parallel zueinander im wesentlichen senkrecht
stehen und mittels eines dazwischen angeordneten Scharniers 44 miteinander
verbunden sind. Das innere Seitenteil 4 ist gegenüber dem Mittelteil 3 mittels
Scharnieren 43 gelenkig befestigt. Die Sicherung kann mittels des Seiles 23 erfolgen,
welches an der Anhängeöse 36a, welche sich am äußeren Rand des inneren
Seitenteiles 4 befindet, eingehängt ist und auf einer Seilwinde 24 aufgewickelt und
durch deren Arretierung gesichert ist. Die Seilwinde 24 befindet sich dabei am oberen
Ende einer senkrechten Säule 22, welche höher ist als die aufgeklappten Seitenteile 4,
5, und in eine entsprechende Ausnehmung der Drehbühne 1 bzw. des Chassis 9 des
Anhängers 6 einsteckbar ist.
Für den Aufbau der Drehbühne wird zunächst die Arretierung der Seilwinde 24 gelöst
und das Seil 23 nachgegeben, bis das innere Seitenteil 4 waagerecht mit dem Mittelteil
3 fluchtet, was durch entsprechende nicht dargestellte Anschläge gesichert ist.
Anschließend wird das Seil 23 von der Anhängeöse 36a des inneren Seitenteiles 4
gelöst und an der Anhängeöse 36b des äußeren Seitenteiles 5, welches vom Scharnier
44 noch senkrecht nach unten herabhängt, befestigt. Durch Aufwickeln des Seiles 23
auf der Seilwinde 24 wird das äußere Seitenteil 5 hochgezogen, bis es mit den
waagerechten Teilen 3 und 4 fluchtet.
Vor dem Abhängen des Seiles 23 muß diese waagerecht ausgerichtete Seite der
Drehbühne 1 erst noch abgestützt werden:
Grundsätzlich wird das Chassis 9 des Kraftfahrzeuganhängers 6 mit Hilfe von Chassis-
Stützen 10 abgestützt und in die Horizontale gebracht, welche direkt an den
Längsträgern 7a, 7b des Kraftfahrzeuganhängers 6 befestigt sind. Diese
Schutzvorrichtungen 10 weisen beispielsweise eine Gewindespindel 19 auf, mit deren
Hilfe die Fußplatte 41 der Chassisstützen 10 gegen den Untergrund geschraubt wird,
bis die Reifen 12 vollständig entlastet sind bzw. über dem Untergrund schweben, wie in
den rechten Bildhälften und Fig. 2 dargestellt.
Da in Blickrichtung der Fig. 3 erkennbar ist, daß die ausgeklappte betriebsbereite
Bühnenplattform 2 wesentlich breiter ist als das Chassis 9 mit den Rädern 12, sind
zusätzlich weiter außen liegende Abstützungen notwendig. Zu diesem Zweck sind am
Chassis 9 querverlaufende Hüllrohre 15a, 15b aus Vierkantprofil angeschweißt, in
welche seitlich aus entsprechend kleinerem Vierkantrohr geschweißte Ausleger 14 mit
einem am freien Ende nach unten gerichteten vertikalen Schenkel 16 einschiebbar sind.
Im freien Ende des vertikalen Schenkels 16 ist wiederum eine Gewindespindel 19 mit
Fußplatte 42 als Stützvorrichtung 11 angeordnet.
Wie in der linken Bildhälfte der Fig. 3 zu erkennen, ist für den Transport dieser Ausleger
14 um 90° gedreht in das Hüllrohr 15 eingeschoben, so daß die Fußplatte 42
senkrecht steht, um beim Fahren nicht auf dem fahrbaren Belag bei Einfedern
aufzusitzen.
Für die Abstützung wird der Ausleger 14 ganz aus dem Hüllrohr 15 herausgezogen und
um 90° gedreht, also mit nach unten weisendem vertikalen Schenkel 16, wieder
eingeschoben, und anschließend durch Verschrauben der Gewindespindel 19 die
Stützplatte 42 gegen den Untergrund geschraubt. Dadurch hat der Anhänger 6 eine
breite, sichere Abstützung.
Um die in die Waagerechten geklappten mittleren und äußeren Seitenteile 4, 5
zuverlässig auch während des Drehens der Bühnenplattform 2 in der Horizontalen zu
halten und zu stützen, wird der bei allen drei Teilen 3, 4 und 5 vorhandene Rand, der in
der Regel aus eine stabilen Randprofil 17 besteht, mittels entsprechender abstützender
Rollen 21 unterstützt, auf welchen das Randprofil 17 bei Drehung der Bühnenplattform
2 läuft. Diese Rollen 21 sind - wie in Fig. 2 und 3 dargestellt - mittels gekröpfter
Streben 18 an den Auslegern 14 bzw. deren vertikalen Schenkeln 16 nach deren
Fixierung und Abstützung mittels klammerartiger Halteteile befestigt. Die Rollen 21
können jedoch auch zusätzlich oder ausschließlich mittels Stützvorrichtungen ähnlich
der Chassis-Stützen 10, 11 direkt gegenüber dem Untergrund fixiert sein. Einfacher ist
jedoch die Befestigung an den Auslegern 14, da diese immer unabhängig vom
vorhandenen Untergrund möglich ist.
Nachdem die eine Hälfte der Bühnenplattform 2 auf diese Art und Weise abgestützt ist,
wird genauso mit der anderen Hälfte vorgegangen. Nach dem vollständigen Abklappen
der Bühnenplattform 2 und Unterstützung der gesamten Drehbühne 1 wird noch ein im
wesentlichen um den gesamten Rand der Bühnenplattform 2 umlaufendes Bühnengitter
32 in entsprechende Einstecköffnungen aus einzelnen Segmenten bestehend
eingesteckt, wobei an wenigstens einer Stelle des Umfanges eine Schiebetür in dem
Bühnengitter 32 als Ausgangsmöglichkeit vorgesehen ist. Zusätzlich wird an die
Drehbühne 1 eine Aufgangstreppe angestellt, welche vorzugsweise eine dachförmige,
mit zwei Aufgängen ausgeführte Aufgangstreppe ist, und vorzugsweise direkt über die
Deichsel 8 des Kraftfahrzeuganhängers 6 gestellt wird. Damit die Deichsel 8 unter der
Aufgangstreppe 13, die auch über ein entsprechendes seitliches Treppengeländer
verfügt, nicht zu weit hervorragt, kann der überstehende Teil der Deichsel 8 mit der
daran befindlichen Anhängekupplung 34 an einem demontierbaren Gelenk 31
entweder vollständig entfernt oder zur Seite geklappt werden.
Die Drehbühne 2 wird durch Antrieb des Drehkranzes 38 mittels eines darin
eingreifenden Ritzels 39, welches von einem vorzugsweise elektrischen Motor 40
gedreht wird, langsam angetrieben, so daß eine vollständige Umdrehung etwa 10-20
Minuten benötigt. Dabei kann es sich um vollständige, kontinuierliche Umdrehungen
handeln, oder um ein segmentartiges Hin- und Herbewegen, in dem Bereich, in
welchem das Publikum angeordnet ist. Dies kann durch am Umfang angeordnete
Endschalter 25a, 25b und wenigstens einem damit zusammenwirkenden Schaltelement
33 bewirkt werden, wovon entweder das Schaltelement oder die Endschalter fest am
Umfang der Bühnenplattform 2 befestigt sind.
Während der Drehung läuft das Randprofil 17 auf den Rollen 21 ab, welche seitlich
teilweise etwas vorstehen. Um ein Einquetschen von Gliedmaßen dazwischen zu
verhindern, und auch den Zugang zu der gefährlichen Zahnradpaarung zwischen Ritzel
39 und Zahnkranz 38 während des Betriebes zuverlässig zu verhindern, wird um die
gesamte Bühnenplattform 2 herum ein Sicherungszaun 26 aufgestellt, welcher aus
einzelnen Segmenten besteht, die miteinander verbunden sind oder verbunden werden
können. Der Sicherungszaun 26 ragt über die Höhe der Rollen 21 hin auf und weist
darüber radial nach innen, gegen das Randprofil 17 gerichtete Horizontalplatten 28
auf, welche mittels einer Dichtlippe 27 direkt am äußeren Rand der Bühnenplattform 2
anliegt, so daß auch keine Gegenstände dazwischen hindurchfallen können.
Auf der Bühnenplattform 2 können z. B. die Musiker in der Höhe gestaffelt auf
unterschiedlich hoch angeordneten Sitzbänken 29 angeordnet sein, wobei deren
Tragschenkel 30 selbst auf dem mittleren Seitenteil 4 fest angeordnet sein können, da
sie dort auch im hochgeklappten Transportzustand nicht stören. Lediglich auf dem
äußeren Seitenteil 5 empfiehlt sich die demontierbare Anordnung der Tragschenkel 30
für die Sitzbänke 29, da eine feste Montage die Transportbreite erhöhen würde.
Nach dem Aufbau der Bühnenplattform müssen somit auf den äußeren Seitenteilen 5
die Tragschenkel 30 aufgebaut und auf die Tragschenkel 30 die Sitzbänke 29 befestigt
werden. Auch die senkrechte Säule 22 mit der Seilwinde 24 wird ggf. für den Betrieb
der Drehbühne entfernt.
1
Drehbühne
2
Bühnenplattform
3
Mittelteil
4
inneres Seitenteil
5
äußeres Seitenteil
6
Kraftfahrzeuganhänger
7
a,
7
bLängsträger
8
Deichsel
9
Chassis
10
Stützvorrichtung
11
Stützvorrichtung
12
Reifen
13
Aufgangstreppe
14
Ausleger
15
Hüllrohre
16
vertikale Schenkel
17
Randprofil
18
Streben
19
Gewindespindel
20
Öffnung
21
Rollen
22
senkrechte Säule
23
Seil
24
Seilwinde
25
Endschalter
26
Sicherungsraum
27
Dichtlippe
28
Horizontalplatte
29
Sitzfläche
30
Tragschenkel
31
demontierbares Gelenk
32
Bühnengitter
33
Schaltelement
34
Anhängekupplung
35
Treppengeländer
36
a,
36
bAnhängeöse
37
Achse
38
Drehkran
39
Ritzel
40
Motor
41
Fußplatte
42
Fußplatte
43
Scharnier
44
Scharnier
Claims (32)
1. Transportable Drehbühne (1) mit einer Bühnenplattform (2),
dadurch gekennzeichnet, daß
- 1. die Bühnenplattform (2) einen größeren Durchmesser besitzt als die im Straßenverkehr zulässige Breite,
- 2. die Bühnenplattform (2) ein Zentralteil, welches schmaler ist als die im Straßenverkehr zulässige Breite, und mindestens ein Seitenteil (4, 5) umfaßt,
- 3. das Zentralteil drehend antreibbar mit einem Chassis (9) eines Kfz-Anhängers (6) verbunden ist,
- 4. die Bühnenplattform (2) auf ihrer Unterseite durch einzelne Stützvorrichtungen (11), die an ihrem oberen Ende Rollen (21) oder Gleitlager aufweisen, abgestützt ist.
2. Drehbühne nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Zentralteil ein Mittelteil (3) ist, an dem beidseits, insbesondere symmetrisch und
gegenüberliegend, wenigstens je ein Seitenteil (4, 5) befestigbar ist.
3. Drehbühne nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
an dem Mittelteil (3) beidseits symmetrisch jeweils zwei Seitenteile (4, 5) befestigbar
sind, wobei die inneren Seitenteile (4) am Mittelteil (3) und die äußeren Seitenteile
(5) an den inneren Seitenteilen (4) befestigbar sind.
4. Drehbühne nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Seitenteile (4, 5) gelenkig miteinander bzw. mit dem Zentralteil permanent
verbunden sind.
5. Drehbühne nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Seitenteile (4, 5) für den Straßentransport demontierbar, insbesondere miteinander
bzw. mit dem Zentralteil (3) steckbar, verbunden sind.
6. Drehbühne nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Zentralteil mittels eines handelsüblichen LKW-Drehkranzes auf dem Chassis (9) des
Kraftfahrzeuganhängers (6) drehend antreibbar befestigt ist.
7. Drehbühne nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Zentralteil mittels eines senkrechtstehenden Gelenkzapfens bzw. eines
Kugelgelenkes auf dem Chassis (9) des Kraftfahrzeuganhängers (6) drehend
antreibbar befestigt ist.
8. Drehbühne nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Chassis (9) des Kraftfahrzeuganhängers (6) zwei parallel im Abstand in
Längsrichtung verlaufende Längsträger (7a, 7b) aufweist, die sich zur Deichsel (8)
vereinigen, und das Chassis (9) des Kraftfahrzeuganhängers (6) mittels Chassis-Stützen (10) gegenüber dem Untergrund horizontal eingestellt und so abgestützt werden kann,
daß die federnden Reifen (12) des Kraftfahrzeuganhängers (6) keine tragende Funktion
mehr besitzen.
9. Drehbühne nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Chassis (9) des Kraftfahrzeuganhängers (6), insbesondere in der Nähe der Reifen
(12), mittels Chassis-Stützen (10) abstützbar ist und die Chassis-Stützen (10) fest mit dem
Chassis (9) verbunden sind.
10. Drehbühne nach einem der Ansprüche 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Drehbühne (1) eine Aufgangstreppe (13) umfaßt, welche insbesondere zwei
gegeneinandergerichtete Treppenaufgänge besitzt und über die Deichsel (8) des
Kraftfahrzeuganhängers (6) gesetzt, insbesondere an dieser befestigt, werden kann.
11. Drehbühne nach einem der Ansprüche 8 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Chassis (9) ausfahrbare, insbesondere entfernbare, Ausleger (14) aufweist, welche
quer von den Längsträgern (7) des Chassis (9) im wesentlichen waagerecht abstreben,
und eine seitliche Abstützung des Chassis (9) des Kraftfahrzeuganhängers (6) bewirken.
12. Drehbühne nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
an den freien Enden der Ausleger (14) Chassis-Stützen (10) angeordnet sind.
13. Drehbühne nach einem der Ansprüche 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Ausleger (14) aus Vielkantrohren, insbesondere Vierkantrohren, bestehen, welche in
entsprechende Hüllrohre (15), die quer an den Längsträgern (7a, 7b) des Chassis (9)
befestigt sind, einschiebbar bzw. ausziehbar sind.
14. Drehbühne nach einem der Ansprüche 11 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Ausleger (14) einen am freien Ende nach unten weisenden vertikalen Schenkel (16)
aufweisen, welcher für den Straßentransport durch Herausziehen des Auslegers (14) aus
dem Hüllrohr (15) und Hineinschieben in eine um 90° gedrehte Position in eine
waagerechte Lage gebracht werden können.
15. Drehbühne nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Stützvorrichtungen (11) im Randbereich der Bühnenplattform (2) angeordnet sind.
16. Drehbühne nach einem der Ansprüche 11 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Stützvorrichtungen (11) sich an den freien Enden von im wesentlichen horizontal
und radial zur Mitte der Drehbühne (1) verlaufenden Streben (18) befinden, welche mit
den Auslegern (14) verbindbar sind.
17. Drehbühne nach einem der Ansprüche 11 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Stützvorrichtungen (11) sich nach unten gegenüber dem Chassis (9) des
Kraftfahrzeuganhängers (6), insbesondere gegenüber dessen Auslegern (14), abstützen.
18. Drehbühne nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Bühnenplattform (2) einen vieleckigen oder runden Grundriß aufweist.
19. Drehbühne nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Bühnenplattform (2) in der Mitte, über der Lagerung gegenüber dem Chassis (9),
eine, insbesondere verschließbare, Öffnung (20) aufweist.
20. Drehbühne nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet, daß
bei einer Bühnenplattform (2) mit klappbaren Seitenteilen (4) bzw. (5) an der
Drehbühne (1) eine senkrechte Säule (22) aufragt, über deren oberes Ende ein Seil (23)
zum Hochziehen der Seitenteile (4, 5) für den Straßentransport geführt werden kann.
21. Drehbühne nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet, daß
am oberen Ende der senkrechten Säule (22) eine Seilwinde (24) angeordnet ist.
22. Drehbühne nach einem der Ansprüche 19 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß
die senkrechte Säule (22) durch die Öffnung (20) hindurch in das Chassis (9) des
Anhängers (6) einsteckbar ist.
23. Drehbühne nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
auf der Bühnenplattform (2) Schalter zum Anhalten und zur Drehrichtungsumkehr der
Bühnenplattform angeordnet sind.
24. Drehbühne nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
an der Drehbühne (1) eine Steuerung zur nur segmentförmigen Drehung der
Drehbühne vorhanden ist, welche hierfür an der Bühnenplattform (2) Endschalter,
insbesondere entlang des Umfanges variabel positionierbare Endschalter (25), umfaßt.
25. Drehbühne nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Drehbühne (1) einen auf dem Untergrund stehenden, die gesamte Bühnenplattform
(2) im wesentlichen umgebenden Sicherungszaun (26) aufweist.
26. Drehbühne nach Anspruch 25,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Sicherungszaun (26) aus einzelnen miteinander verbindbaren Elementen (26a, 26b,
26c, ...) besteht und bis über die Höhe der Stützvorrichtungen (11) für den Randbereich
der Bühnenplattform aufragt.
27. Drehbühne nach einem der Ansprüche 25 oder 26,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Sicherungszaun (26) radial von außen bis unmittelbar an den Rand der
Bühnenplattform (2) heranreicht, insbesondere mittels einer Dichtlippe (27), am
Außenumfang der Bühnenplattform (2), insbesondere deren Randprofil (12), gleitend
anliegt.
28. Drehbühne nach einem der Ansprüche 25 bis 27,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Sicherungszaun (26) an seinem oberen Ende tragfähige, horizontale, bis nahe an
die Bühnenplattform (2) heranreichende Vertikalplatten (28) umfaßt.
29. Drehbühne nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
auf der Bühnenplattform (2) Sitzbänke (29) angeordnet sind, deren vertikale
Tragschenkel (30) fest auf der Bühnenplattform montiert sind.
30. Drehbühne nach Anspruch 29,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Tragsschenkel (30) auf den entfernbaren bzw. beweglichen Seitenteilen (4, 5)
angeordnet sind.
31. Drehbühne nach einem der Ansprüche 8 bis 30,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Chassis (9) des Anhängers (6) für den Betrieb der Drehbühne mit Hilfe der Chassis-
Stützen (10) gegenüber dem Untergrund nicht nur abgestützt, sondern deutlich
angehoben werden kann.
32. Drehbühne nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Chassis (9) und/oder die tragenden Teile der Drehbühne aus Aluminium-Profilen
bestehen.
Priority Applications (2)
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|---|---|---|---|
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
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|---|---|
| DE19639012A1 DE19639012A1 (de) | 1997-08-28 |
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| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
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| Country | Link |
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| DE (1) | DE19639012C2 (de) |
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|---|---|---|---|---|
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Citations (3)
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|---|---|---|---|---|
| DE574477C (de) * | 1931-02-26 | 1933-04-13 | Peter Birkenholz | Drehbuehne |
| AT390292B (de) * | 1986-09-24 | 1990-04-10 | Karl Sekotill Fa | Zerlegbare buehne fuer konzerte, schaustellungen od.dgl. |
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-
1996
- 1996-09-23 DE DE19639012A patent/DE19639012C2/de not_active Expired - Fee Related
Patent Citations (3)
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|---|---|---|---|---|
| DE574477C (de) * | 1931-02-26 | 1933-04-13 | Peter Birkenholz | Drehbuehne |
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| Title |
|---|
| DE-Z.: "Bühnentechnische Rundschau", BTR, 2/1969, S.19-21 * |
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| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19639012A1 (de) | 1997-08-28 |
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