DE19639736A1 - Flurförderzeug mit anhebbaren Lastarmen - Google Patents
Flurförderzeug mit anhebbaren LastarmenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Flurförderzeug, insbesondere Gabelhubwagen, mit einem
Antriebsteil und einem Lastteil, welcher mindestens zwei anhebbare Lastarme
aufweist, wobei die Oberseiten der Lastarme eine Auflagefläche für Lasten bilden.
Flurförderzeuge dieser Art weisen in der Regel zwei Lastarme auf, mit denen
verschiedenartige Lasten, beispielsweise Paletten oder Gitterboxen, unterfahren und
angehoben werden können. Dabei bilden die Oberseiten der Lastarme die
Auflagefläche für die Last. Die Breite der Auflagefläche wird durch die beiden äußeren
Kanten der Lastarme festgelegt.
Insbesondere bei Gabelhubwagen sind die Lastarme in der Regel fest mit dem Lastteil
verbunden, z. B. verschweißt. Der Abstand der beiden Lastarme in seitlicher Richtung,
und somit die Breite der Auflagefläche, muß bereits bei der Herstellung eines solchen
Gabelhubwagens festgelegt werden. Die Breite der Lastarme und ihr seitlicher
Abstand werden dabei so gewählt, daß die schmalsten, zur Handhabung
vorgesehenen Lasten problemlos unterfahren werden können.
Häufig werden Flurförderzeuge der letztgenannten Art jedoch zur Handhabung von
Lasten mit sehr unterschiedlichen Breiten eingesetzt. Es besteht hierbei die
Möglichkeit, daß eine relativ breite Last auf einer schmalen Auflagefläche außermittig
aufgenommen wird. Hierdurch entsteht die Gefahr, daß die Last instabil auf der
Auflagefläche aufliegt.
Beispielsweise bei Gegengewichts-Gabelstaplern sind Anordnungen bekannt, bei
denen die Lastarme an einem Gabelträger abnehmbar befestigt sind. Der seitliche
Abstand der Lastarme ist dabei durch die Position der Lastarme an dem Gabelträger
festgelegt, kann aber manuell verändert werden. Doch auch während des Betriebs
eines solchen Flurförderzeugs treten trotzdem häufig Situationen auf, in denen eine
breite Last mit schmal eingestellten Lastarmen außermittig aufgenommen wird.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes
Flurförderzeug zur Verfügung zu stellen, welches zum Handhaben von Lasten
unterschiedlicher Breite geeignet ist und eine breite Unterstützung von breiten Lasten
mit einfachen Mitteln gewährleistet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Lastarme in seitlicher
Richtung einen vorgegebenen Abstand aufweisen, und an mindestens einem Lastarm
ein bewegbares Mittel zum Verbreitern der Auflagefläche angeordnet ist.
Die Position der Lastarme selbst wird bei dieser Anordnung in seitlicher Richtung nicht
verändert, so daß die Lastarme in bekannter Weise fest mit dem Lastteil verbunden
oder an einem Gabelträger befestigt werden können. Der seitliche Abstand der
Lastarme wird hierbei so klein festgelegt, daß ein Unterfahren aller handzuhabenden
Paletten, Gitterboxen oder sonstiger Lasten möglich ist. Erfindungsgemäß ist an
mindestens einem Lastarm ein Mittel zum Verbreitern der Auflagefläche bewegbar
befestigt. Während des Handhabens schmaler Lasten befindet sich das Mittel zum
Verbreitern der Auflagefläche, in Draufsicht auf das Flurförderzeug, innerhalb der
Kontur des Lastarms. Wenn eine breite Last aufgenommen werden soll, wird das Mittel
zum Verbreitern der Auflagefläche in seitlicher Richtung nach außen bewegt, wodurch
sich die Auflagefläche für die Last vergrößert und eine stabile Auflage für die Last
gewährleistet ist.
Eine zweckmäßige Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß sich das Mittel zum
Verbreitern der Auflagefläche ausschließlich auf das an den Antriebsteil anschließende
Drittel des Lastarms erstreckt. Durch dieses Merkmal wird der konstruktive und der
bauliche Aufwand für das Mittel zum Verbreitern der Auflagefläche gering gehalten.
Während des Handhabens von Lasten wird das Mittel zum Verbreitern der
Auflagefläche erst dann wirksam, wenn die Lastarme fast vollständig unter die Last
geschoben sind.
Vorteilhaft ist es weiterhin, wenn das Mittel zum Verbreitern der Auflagefläche als ein
um eine vertikale Achse drehbares Schwenkstück ausgeführt ist. Das Schwenkstück
ist drehbar um die vertikale Achse an dem Lastarm befestigt. Um die Auflagefläche zu
verbreitern, wird das Schwenkstück nach außen gedreht.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß das Mittel
zum Verbreitern der Auflagefläche derart gestaltet ist, daß sich die Breite der
Auflagefläche an dem Übergang von dem Lastarm auf das Mittel zum Verbreitern der
Auflagefläche kontinuierlich vergrößert. Neben der Vergrößerung der Auflagefläche
wird durch die kontinuierlich größer werdende Breite der Auflagefläche eine Last
während des Einfahrens auf den Lastarmen selbständig zentriert.
Mit besonderem Vorteil steht das Mittel zum Verbreitern der Auflagefläche mit einem
am Antriebsteil angeordneten Bedienelement in Wirkverbindung. Die Breite der
Auflagefläche kann über das Bedienelement eingestellt werden. Das Bedienelement ist
zweckmäßigerweise im Bereich von weiteren Bedienelementen zur Betätigung anderer
Funktionen des Flurförderzeugs angeordnet. Das Bedienelement ist mit einem
hydraulischen, elektrischen oder mechanischen Stellglied verbunden, welches das
Mittel zum Verbreitern der Auflagefläche bewegt.
Zweckmäßig ist es, wenn die Auflagefläche eine minimale Breite von höchstens
560 mm aufweist. Zweckmäßig ist es weiterhin, wenn die Auflagefläche eine maximale
Breite von mindestens 700 mm aufweist. Diese beiden Maße gewährleisten eine
besonders zweckmäßige Auflagefläche, für üblicherweise verwendete Paletten
unterschiedlicher Größe. Es ist sichergestellt, daß kleine und große Paletten sicher
und kippstabil aufgenommen werden können.
Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung werden anhand des in den
schematischen Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Dabei zeigt
Fig. 1 ein gattungsgemäßes Flurförderzeug,
Fig. 2 die Draufsicht auf den Lastteil des Flurförderzeugs,
Fig. 3 einen erfindungsgemäßen Lastarm.
In Fig. 1 ist als gattungsgemäßes deichselgeführtes Flurförderzeug ein
Hochhubwagen dargestellt. An einem Antriebsteil 1 des Flurförderzeugs ist eine
Deichsel 2 zum Lenken des Flurförderzeugs angeordnet, die einen Deichselkopf 3 mit
Handgriffen 5 und verschiedenen Bedienelementen 6 aufweist. Im Bereich des
Antriebsteils steht das Flurförderzeug mit einem nicht dargestellten lenkbaren
Antriebsrad und einer Schwenkrolle 8 auf dem Boden auf. Der Lastteil 10 des
Flurförderzeugs weist einen Hubmast 4 auf, an dem zwei eine Gabel bildende
Lastarme 7 auf- und abbewegbar befestigt sind. Unterhalb der Lastarme 7 befinden
sich zwei Radarme 9, die den Lastteil 10 des Flurförderzeugs mit Lastrollen 11 auf
dem Boden abstützen.
Bei einem ebenfalls gattungsgemäßen, in den Figuren nicht dargestellten
Niederhubwagen sind die Lastrollen direkt an den Lastarmen angeordnet, wobei für die
Lastarme ein Hub von ca. 120 mm vorgesehen ist.
Fig. 2 zeigt den Lastteil 10 eines gattungsgemäßen Flurförderzeugs in Draufsicht. Die
Oberseiten der in seitlicher Richtung voneinander beabstandeten Lastarme 7 bilden
eine Auflagefläche für Lasten, wie z. B. Paletten oder Gitterboxen. Die Breite B der
Auflagefläche ergibt sich aus dem seitlichen Abstand der Lastarme 7, welcher nicht
verändert werden kann.
In Fig. 3 ist ein Lastarm 7 mit einem erfindungsgemäßen Mittel zum Verbreitern der
Auflagefläche abgebildet. Als Mittel zum Verbreitern der Auflagefläche ist in diesem
Ausführungsbeispiel ein um eine vertikale Achse drehbares Schwenkstück 12
vorgesehen. Das Schwenkstück ist um eine vertikale Achse 13 drehbar an der
Oberseite des Lastarms 7 befestigt und in dem an den Antriebsteil anschließenden
Abschnitt des Lastarms angeordnet. Das Schwenkstück 12 und der Lastarm 7 sind
vorzugsweise so gestaltet, daß die Oberseite des Schwenkstücks 12 und die
Oberseite des in der Zeichnung rechten Abschnitts des Lastarms eine gemeinsame
Ebene bilden.
Mit strichpunktierten Linien ist das Schwenkstück 12 in eine Stellung zur Handhabung
von schmalen Lasten eingezeichnet. Das Schwenkstück 12 befindet sich dabei in
seitlicher Richtung innerhalb der Kontur des Lastarms 7. Die Breite der Auflagefläche
ist in diesem Fall das Maß B. Um die Achse 13 kann das Schwenkstück 12 in eine
Stellung zur Handhabung von breiten Lasten geschwenkt werden, wie sie mit
durchgezogenen Linien eingezeichnet ist. Hierdurch vergrößert sich die Breite der
Auflagefläche auf das Maß C, wodurch sich die Kippstabilität einer auf der
Auflagefläche aufliegenden Last verbessert. Vorzugsweise sind hierzu beide Lastarme
11 an mit entsprechenden Mitteln zum Verbreitern der Auflagefläche ausgerüstet.
Die schräge Anordnung der Kante 12a des Schwenkstücks 12 erleichtert das
Einfahren unter die Last und ist darüber hinaus geeignet, die Last mittig auf der
Auflagefläche zu zentrieren. Die Bewegung des Mittels zum Verbreitern der
Auflagefläche kann mittels eines nicht dargestellten, beispielsweise an dem
Deichselkopf 3 angeordneten Bedienelements gesteuert werden.
Claims (7)
1. Flurförderzeug, insbesondere Gabelhubwagen, mit einem Antriebsteil (1) und
einem Lastteil (10), welcher mindestens zwei anhebbare Lastarme (7) aufweist,
wobei die Oberseiten der Lastarme (7) eine Auflagefläche für Lasten bilden,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lastarme (7) in seitlicher Richtung einen
vorgegebenen Abstand aufweisen, und an mindestens einem Lastarm (7) ein
bewegbares Mittel zum Verbreitern der Auflagefläche angeordnet ist.
2. Flurförderzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Mittel
zum Verbreitern der Auflagefläche ausschließlich auf das an den Antriebsteil (1)
anschließende Drittel des Lastarms (7) erstreckt.
3. Flurförderzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel
zum Verbreitern der Auflagefläche als ein um eine vertikale Achse (13) drehbares
Schwenkstück (12) ausgeführt ist.
4. Flurförderzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
das Mittel zum Verbreitern der Auflagefläche derart gestaltet ist, daß sich die
Breite der Auflagefläche an dem Übergang von dem Lastarm (7) auf das Mittel
zum Verbreitern der Auflagefläche kontinuierlich vergrößert.
5. Flurförderzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
das Mittel zum Verbreitern der Auflagefläche mit einem am Antriebsteil (1)
angeordneten Bedienelement in Wirkverbindung steht.
6. Flurförderzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Auflagefläche eine minimale Breite (B) von höchstens 560 mm aufweist.
7. Flurförderzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Auflagefläche eine maximale Breite (C) von mindestens 700 mm aufweist.
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