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DE19639489A1 - POS-Terminal - Google Patents

POS-Terminal

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Publication number
DE19639489A1
DE19639489A1 DE1996139489 DE19639489A DE19639489A1 DE 19639489 A1 DE19639489 A1 DE 19639489A1 DE 1996139489 DE1996139489 DE 1996139489 DE 19639489 A DE19639489 A DE 19639489A DE 19639489 A1 DE19639489 A1 DE 19639489A1
Authority
DE
Germany
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keyboard
pos
pos terminal
terminal according
housing
Prior art date
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Granted
Application number
DE1996139489
Other languages
English (en)
Other versions
DE19639489C2 (de
Inventor
Andreas Dipl Ing Berger
Rainer Dipl Ing Beek
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ANKER SYSTEMS GMBH, 33609 BIELEFELD, DE
Original Assignee
ADS ANKER GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by ADS ANKER GmbH filed Critical ADS ANKER GmbH
Priority to DE1996139489 priority Critical patent/DE19639489C2/de
Publication of DE19639489A1 publication Critical patent/DE19639489A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE19639489C2 publication Critical patent/DE19639489C2/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07GREGISTERING THE RECEIPT OF CASH, VALUABLES, OR TOKENS
    • G07G1/00Cash registers
    • G07G1/12Cash registers electronically operated
    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07GREGISTERING THE RECEIPT OF CASH, VALUABLES, OR TOKENS
    • G07G1/00Cash registers
    • G07G1/0018Constructional details, e.g. of drawer, printing means, input means

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  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Cash Registers Or Receiving Machines (AREA)
  • Input From Keyboards Or The Like (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen POS-Terminal zur Datener­ fassung und Abrechnung beim Kassieren, mit einer Tasta­ tur und einer Bedieneranzeige, die an einem POS-Rechner angeschlossen sind.
Neben Kompaktkassen, bei denen alle erforderlichen Funktionselemente, wie Elektronik, Tastatur, Bediener­ anzeige, Kundenanzeige, Drucker und weiteres Zubehör, wie Funktionsschloß, Chipkartenleser, Scanneranschluß u. a. mehr in das Kassengehäuse integriert sind, wurden auch bereits in die einzelnen Komponenten zerlegte Kassenplätze entwickelt.
Die vorteilhafterweise nur mit einem Gehäuse auskommen­ den Kompaktkassen sind jedoch in sofern nachteilig, als aufgrund der Anordnung vieler Bauteile auf engem Raum und einer demzufolge hohen Bauweise eine ergonomische Anforderungen gerecht werdende Arbeitsplatzgestaltung, insbesondere im Hinblick auf die gute Zugänglichkeit der Tastatur, nicht oder nur schwer möglich ist. Zudem muß eine allen möglichen Anwendungsfällen entsprechende aufwendige Elektronik vorhanden sein, die jedoch viel­ fach nicht benötigt wird und die Kompaktkasse unnötig verteuert. Andererseits ist der kompakte Aufbau auf­ grund der dadurch genau definierten Stellfläche von Vorteil.
Der aus einzelnen Komponenten entsprechend dem jeweili­ gen Anwendungsfall zusammengestellte modulare Kassenar­ beitsplatz läßt sich ergonomisch weit besser als bei einer Kompaktkasse gestalten. Entsprechend dem Bedarf werden die jeweiligen Bauteile einzeln angeordnet oder einem bereits vorhandenen Kassenplatz hinzugefügt oder defekte Einzelgeräte können ohne weiteres durch neue ersetzt werden. Jedoch sind die bekannten modularen Kassenplätze insoweit nachteilig zu beurteilen, als die erforderliche Elektronik für alle denkbaren Anwendungs­ fälle unter Einsatz der verschiedensten Peripheriegerä­ te (Eingabegeräte), wie Funktionsschloß, Magnetkarten­ durchzugsleser, Chipkartenleser, Kellnerschloß, Scan­ neranschluß und dgl., ausgelegt sein muß und von daher ein mit beträchtlichen Kosten verbundener Entwicklungs- und Herstellungsaufwand notwendig ist, d. h. entspre­ chend dem jeweiligen Anwendungsfall bzw. den Bedürfnis­ sen des Anwenders sind jeweils Tastaturen in sehr unterschiedlicher Größe bzw. Tastenanzahl vorzusehen und mit einer spezifischen, d. h. an die jeweilige Tastaturgröße angepaßten Elektronik auszurüsten. Der Herstellungsaufwand und damit die Kosten für einen kundenspezifisch gefertigten, d. h. in den verschiede­ nen Tastaturgrößen und mit entsprechender Elektronik ausgeführten Kassenplatz sind daher hoch. Außerdem erfordert die Anordnung mehrerer Einzelelemente in der modularen, nicht kompakten Ausführung einen erheblichen Platzbedarf.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen aus Einzelkomponenten zusammensetzbaren POS-Terminal zu entwickeln, der entsprechend dem jeweiligen Anwendungs­ fall hinsichtlich der Eingabegeräte und der Tastatur­ größe mit geringer Stellfläche und in ergonomisch vorteilhafter Ausbildung variabel aufgebaut und mit geringem Aufwand hergestellt werden kann.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe bei einem POS-Terminal zur Datenerfassung und Abrechnung beim Kassieren, der mit an einem POS-Rechner angeschlossener Tastatur und Bedieneranzeige versehen ist, in der Weise gelöst, daß ausgehend von einer durch eine Hauptsteuereinheit mit Anschlußmitteln zu den Eingabegeräten und dem POS-Rech­ ner sowie eine Grundtastatur gebildeten Basiseinheit als baukastenartige Einzelkomponenten ausgebildete Zusatztastaturen sowie Eingabegeräte mit eigener Intel­ ligenz mechanisch und elektronisch an die Basiseinheit koppelbar sind.
Der Grundgedanke der Erfindung besteht mithin in der Schaffung einer Basiseinheit, bei der in bzw. an einem Controllergehäuse die Hauptsteuereinheit, eine Grundta­ statur und alle erforderlichen mechanischen und elek­ trischen Anschlüsse zu einem POS-Rechner sowie den unmittelbar an das Gehäuse koppelbaren Eingabegeräten vorgesehen sind. Entsprechend dem jeweiligen Anwen­ dungsfall des POS-Terminals werden an die Basiseinheit die jeweils erforderlichen Einzelkomponenten in Form von Eingabegeräten, wie Funktionsschloß, verschiedenen Kartenlesern, Scanneranschluß, unmittelbar an dem Gehäuse der Basiseinheit, vorzugsweise durch eine lösbare Verbindung, angebracht und mit den im Gehäuse untergebrachten Anschlüssen verbunden, während eine anwenderspezifische Tastatur in der jeweils erforderli­ chen Größe durch elektrisches und mechanisches Anfügen von weiteren Tastaturblöcken, deren Form, Größe und Tastenzahl der der Grundtastatur entspricht, aufgebaut werden kann.
Der Entwicklungs- und Herstellungsaufwand für anwender­ spezifisch aufgebaute POS-Terminals kann dadurch we­ sentlich minimiert werden, da der Terminal entsprechend dem jeweiligen Einsatzfall aus Einzelkomponenten bauka­ stenartig zusammengefügt werden kann und nicht als kom­ plexe Anlage entwickelt und hergestellt werden muß. Aufgrund des kompakten Anfügens der Einzelkomponenten - Eingabegeräte und Zusatztastaturen - an die erfindungs­ gemäße Basiseinheit wird eine den Anforderungen an die Ergonomie gerecht werdende geringe Stellfläche benö­ tigt. Zudem kann die rechteckige Grundtastatur der Basiseinheit um 90° versetzt angeordnet und die Zusatz­ tastatur an deren Längsseite angeschlossen werden, so daß auch bei erweiterter Tastatur eine kompakte Tasta­ turfläche erzielt wird. Da die Grundtastatur seitlich an das Gehäuse angeschlossen und ihre geneigte Anord­ nung gleichzeitig zur Unterbringung der Hauptsteuerein­ heit genutzt wird, ist sie - ergonomisch vorteilhaft - nur wenig oberhalb der Arbeitstischfläche angeordnet, d. h. flach und gut zugänglich ausgebildet.
Weitere Merkmale und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den übrigen Unteransprüchen bzw. in der nachfolgend erläuterten Ausführungsform der Erfin­ dung wiedergegeben.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Blockschaltbild für einen POS-Terminal mit Bedieneinheitscontroller in der Stan­ dardausstattung mit einer Grundtastatur;
Fig. 2 das Schaltbild nach Fig. 1, jedoch mit an die Grundtastatur gekoppelten Zusatztasta­ turen;
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht der Basisein­ heit eines erfindungsgemäßen POS-Terminals mit Bedienanzeige sowie Eingabegeräten;
Fig. 4 eine Seitenansicht nach Fig. 3 und
Fig. 5 eine Draufsicht auf eine um zwei Zusatzta­ staturen erweiterte Basiseinheit des POS-Terminals mit Bedieneranzeige und Einga­ begeräten.
Gemäß Fig. 3 ist eine Grundtastatur 1 mit 60 Tasten 2 vorgesehen. An Eingabegeräten sind im Ausführungsbei­ spiel ein Magnetkartenleser 8, ein Funktionsschloß 9, ein Chipkartenleser 10, ein Kellnerschloß 11 und ein Scanneranschluß 12 vorhanden.
Bei der in den Fig. 1 und 2 wiedergegebenen Schaltungs­ anordnung für einen POS-Terminal mit Bedienereinheit und Bedieneranzeige 15 ist die Grundtastatur 1 ledig­ lich mit einem Mikrocontroller in Form einer weiteren Tastatursteuerung 13 versehen, während als Hauptsteuer­ einheit ein Bedieneinheitscontroller 16 vorgesehen ist, der an eine serielle Schnittstelle eines POS-Rechners (nicht dargestellt) zur Eingabe der Daten in den Rech­ ner und deren Rückführung zum Bedieneinheitscontroller 16 angeschlossen ist. Der Bedieneinheitscontroller 16 ist wiederum mit einem Peripheriebus 7 verbunden, an den die Eingabegeräte 8 bis 12 sowie die Tastatursteue­ rung 13 der Grundtastatur 1 angeschlossen sind.
Bei der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform mit einer um zwei Zusatztastaturen 14 erweiterten Variante sind auch die Tastatursteuerungen 13 der Zusatztastat­ uren 14 mit dem Peripheriebus 7 verschaltet. Mit den zuletzt erläuterten Schaltungen, bei denen an dem Bedieneinheitscontroller 16 Anschlußmöglichkeiten für eine Bedieneranzeige 15 und/oder eine Kundenanzeige vorgesehen sind, können durch die bidirektionale Ver­ bindung des Bedieneinheitscontrollers 16 mit einer seriellen Schnittstelle des POS-Rechners zwei oder mehrere Kassenplätze mit einem POS-Rechner verknüpft werden.
Fig. 3 zeigt eine Grundvariante der mechanischen Aus­ bildung eines POS-Terminals, der mit Eingabegeräten sowie mit einer Bedieneranzeige 15 ausgestattet ist, wobei die übrigen Bestandteile eines Kassenplatzes, wie Schubladen oder Geldkassetten, POS-Rechner oder Drucker nicht dargestellt sind. Kernstück dieses Kassenteils ist ein aus einer geneigt angeordneten Gehäuseplatte 19a und zwei zueinander senkrecht verlaufenden Gehäu­ sekanälen 19b und 19c gebildetes Controllergehäuse 19, dessen Gehäusekanal 19b zur Aufnahme der Schnittstelle 4 zum POS-Rechner dient. An der Außenseite des Gehäu­ sekanals 19c des Controllergehäuses 19 befinden sich das Funktionsschloß 9, der Chipkartenleser 10, das Kellnerschloß 11 und der Scanneranschluß 12, die wie der an der Außenseite des Gehäusekanals 19b angeordnete Magnetkartenleser 8, als Einzelkomponenten mit eigener Intelligenz sämtlich an den Peripheriebus 7 angeschlos­ sen sind. In der Gehäuseplatte 19a ist ein Steckan­ schluß (nicht dargestellt) vorgesehen, über den die Grundtastatur 1 bzw. deren Schaltfolie verbindbar ist.
Die Grundtastatur 1 ist ein aus einer Grundplatte mit Schaltfolie, einem äußeren Rahmen 18 und 60 Tasten 2 gebildeter rechteckiger Tastaturblock, der in der Grundausführung des POS-Terminals, d. h. in der Basiseinheit, in waagerechter Richtung auf die Gehäuse­ platte 19a gesteckt ist bzw. bei entsprechend dem jeweiligen Anwendungsfall durch Zusatztastaturen 14 erweiterter Tastatur um 90° versetzt wird. Die Zusatz­ tastaturen 14 sind in Form und Größe im wesentlichen mit der Grundtastatur 1 identisch. Sie verfügen ledig­ lich jeweils über eine Tastatursteuerung 13, über die und den Peripheriebus 7 sie mit der jeweiligen Haupt­ steuereinheit verbunden sind. Die Zusatztastaturen 14 sind zudem so ausgebildet, daß sie an den Längsseiten untereinander und mit der Grundtastatur 1 verbunden werden können und mit der um 90° versetzten auf der Gehäuseplatte 19a liegenden Grundtastatur 1 in dersel­ ben Ebene liegen.
In der Grundausführung steht somit ein kompakt ausge­ bildetes Kassenteil aus einem Controllergehäuse 19 und diesem zugeordneter Grundtastatur 1 und Eingabegeräten sowie den entsprechenden Anschlüssen als auch zum POS-Rechner und einer PC-Tastatur zur Verfügung. An den an der mit dem Controllergehäuse 19 verbundenen Magnet­ kartenleser 8 kann, wie aus den Fig. 4 und 5 ersicht­ lich ist, eine Bedieneranzeige (Display) 15 mechanisch gekoppelt sein. Die Grundtastatur 1 ist ein flacher Tastaturblock, der lediglich auf einer leicht geneigten Gehäuseplatte 19a angebracht ist, wobei sich der Tastatur- bzw. Bedieneinheitscontroller 16 unterhalb des erhöhten Bereichs der Gehäuseplatte 19a bzw. im Bereich des Gehäusekanals 19b befindet. Dadurch wird eine sehr flache und damit ergonomisch vorteilhafte Anordnung der Grundtastatur 1 erreicht. Von entschei­ dendem Vorteil ist noch die geschaffene Möglichkeit des baukastenartigen Aufbaus des POS-Terminals mit einem entsprechend dem jeweiliegen Anwendungsfall unter­ schiedlich großen Tastenfeld, indem an eine aus dem Controllergehäuse 19 mit einem als Hauptsteuervorrich­ tung dienenden Bedieneinheitscontroller 16 und einer Grundtastatur 1 bestehenden Basiseinheit über einen Peripheriebus 7 jeweils als Einzelkomponenten einer­ seits mehrere Eingabegeräte 8 bis 12 mit eigener Intel­ ligenz und andererseits mehrere Zusatztastaturen 14 elektrisch und mechanisch ankoppelbar sind, d. h. abge­ stimmt auf die jeweilige Anwendungsbreite können POS-Terminals mit geringem Herstellungsaufwand bauka­ stenartig zusammengefügt werden, wobei auch die Erwei­ terung der Tastatur ergonomischen Gesichtspunkten gerecht wird, da die Tastaturblöcke mit den Längsseiten aneinandergefügt werden können und damit ein kompaktes von der Bedienungsperson gut erreichbares Tastenfeld zur Verfügung steht. Die Tastaturblöcke sind ein­ schließlich der durch das Controllergehäuse 19 gebilde­ ten Auflage mit einer mittleren Höhe von 30 mm so flach angeordnet, daß sie ergonomischen Anforderungen in hohem Maße gerecht werden. In der Schaltungsvariante entsprechend den Fig. 1 und 2, bei der die Hauptsteuer­ einheit ein Bedieneinheitscontroller 16 und die Steuer­ einheit für die Grundtastatur 1 eine Tastatursteuerung 13 ist, wird die Hauptsteuereinheit an eine serielle Schnittstelle des POS-Rechners angeschlossen, so daß an dem POS-Rechner mindestens zwei erfindungsgemäß baukastenartig ausgebildete POS-Terminals angeschlossen werden können und damit eine optimale Ausschöpfung der Rechnerleistung möglich ist.
Bezugszeichenliste
1 Grundtastatur
2 Tasten
4 Schnittstelle zum POS-Rechner
7 Peripheriebus
8 Magnetkartenleser
9 Funktionsschloß
10 Chipkartenleser
11 Kellnerschloß
12 Scanneranschluß
13 Tastatursteuerung
14 Zusatztastatur
15 Bedieneranzeige
16 Bedieneinheitscontroller
18 Tastaturrahmen
19 Controllergehäuse
19a Gehäuseplatte
19b Gehäusekanal
19c Gehäusekanal

Claims (8)

1. POS-Terminal zur Datenerfassung und Abrechnung beim Kassieren, mit einer Tastatur und einer Bedieneran­ zeige, die an einem POS-Rechner angeschlossen sind, dadurch gekennzeichnet, daß ausgehend von einer durch eine Hauptsteuereinheit mit Anschlußmitteln (4, 7) zu den Eingabegeräten (8 bis 12) und dem POS-Rechner und eine Grundtastatur (1) gebildeten Basiseinheit als baukastenartige Einzelkomponenten ausgebildete Zusatztastaturen (14) sowie Eingabege­ räte mit eigener Intelligenz mechanisch und elektro­ nisch an die Basiseinheit koppelbar sind.
2. POS-Terminal nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß an die Basiseinheit eine an eine serielle Schnittstelle des POS-Rechners angeschlossene Bedie­ neranzeige (15) baukastenartig mechanisch gekoppelt ist.
3. POS-Terminal nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Hauptsteuereinheit ein Bedienein­ heitscontroller (16) ist, an dem ein Peripheriebus (7) und eine Tastatursteuerung (13) angeschlossen sind.
4. POS-Terminal nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da­ durch gekennzeichnet, daß zwei oder mehrere durch einen Bedieneinheitscontroller (16) bestimmte Basis­ einheiten mit den jeweiligen Eingabegeräten (8 bis 12), der Bedieneranzeige (15) und ggf. Zusatzta­ staturen (14) an einen POS-Rechner angeschlossen sind.
5. POS-Terminal nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, daß die Schnittstelle (4) zum POS-Rechner und der Peripheriebus (7) der Basisein­ heit in an den aneinanderstoßenden Kanten einer geneigt angeordneten Gehäuseplatte (19a) verlaufen­ den Gehäusekanälen (19b, 19c), die insgesamt ein Controllergehäuse (19) bilden, untergebracht sind, wobei an die Außenseiten der Gehäusekanäle (19b, 19c) die jeweiligen Eingabegeräte mechanisch und über den Peripheriebus (7) elektrisch koppelbar sind, während die Grundtastatur (1) auf der geneig­ ten Gehäuseplatte (19a) aufliegt und an dieser mechanisch sowie an die unterhalb der Gehäuseplatte (19a) angeordnete Hauptsteuereinheit elektrisch gekoppelt ist.
6. POS-Terminal nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundtastatur (1) und die Zusatztastaturen (14) als aus einer Grund­ platte mit Schaltfolie und seitlichem Tastaturrah­ men (18) sowie Tasten (2) bestehender Tastaturblock mit im wesentlichen identischer Form und Größe und gleicher Zahl der Tastenpositionen ausgebildet sind.
7. POS-Terminal nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundtastatur (1) um 90° versetzbar auf der Gehäuseplatte (19a) gela­ gert ist und in Kombination mit den Zusatztastaturen (14) die Tastaturblöcke mit der Schmalseite zum Bediener weisend angeordnet sind.
8. POS-Terminal nach Anspruch 7, dadurch gekennzeich­ net, daß die Tastaturblöcke rechteckig ausgebildet und an den Längsseiten ihrer Tastaturrahmen (18) mechanisch miteinander verbindbar sind.
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Legal Events

Date Code Title Description
OP8 Request for examination as to paragraph 44 patent law
D2 Grant after examination
8327 Change in the person/name/address of the patent owner

Owner name: ANKER SYSTEMS GMBH, 33609 BIELEFELD, DE

8364 No opposition during term of opposition
R119 Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee

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