DE19639417A1 - Vorrichtung zur Fernbetätigung eines Getriebes in einem Fahrzeug - Google Patents
Vorrichtung zur Fernbetätigung eines Getriebes in einem FahrzeugInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Fernbetätigung eines Getriebes in einem
Fahrzeug der im Oberbegriff des Anspruches 1 beschriebenen Art.
Lastkraftwagen und andere Typen von schwereren Nutzfahrzeugen sind im
allgemeinen mit einem gesonderten Fahrgestellrahmen (beispielsweise einem
Trägerrahmen) versehen, der dann das primär lastaufnehmende Konstruktionsteil
des Fahrzeugs darstellt. Dieser Typ von Rahmenkonstruktion besteht meistens aus
zwei in der Längsrichtung des Fahrzeugs angeordneten Längsträgern, die durch
eine Anzahl von Querträgern miteinander verbunden sind.
Der Fahrzeug-Antriebsmotor und das zu diesem gehörende Getriebe sind dabei
elastisch oder abgefedert und vibrationsgedämpft im Fahrgestellrahmen gelagert.
Motor und Getriebe sind dann, zum Beispiel über zwischen Motor/Getriebe und
Rahmen oder am Rahmen fest angebrachten Teilen angeordnete Lagerungen in
Form von Gummibuchsen oder Gummiblöcken, beweglich am Rahmen befestigt.
Für die vom Fahrer vorzunehmende Betätigung des Getriebes, d. h. die Wahl eines
Ganges (für die Antriebsübersetzung) ist eine Schaltvorrichtung vorhanden. Diese
umfaßt u. a. einen Schalthebel und zumindest eine mit diesem verbundene
Schalthebelstange, die eine damit verbundene Schaltstange betätigt, wobei letztere
bis in das Getriebe hineingeführt ist und dort Schaltorgane zum Ein- und Auslegen
der Gänge betätigt.
Die Schalthebelstange ist gewöhnlich beweglich am Fahrgestellrahmen gelagert und
geführt; die mit der Schalthebelstange verbundene Schaltstange ist an ihrem ins
Getriebe eingeführten Ende mit im Getriebe vorhandenen Schaltorganen verbunden.
Infolge der elastischen, vibrationsgedämpften Lagerung des Getriebes im
Fahrgestellrahmen ist mit einem Auftreten von Relativbewegungen zwischen
Fahrgestellrahmen und Getriebe zu rechnen, da die beiden Einheiten in gewissem
Ausmaß elastisch voneinander getrennt sind und somit bei laufendem Motor und
besonders beim Fahrbetrieb des Fahrzeugs unterschiedliche Bewegungsschemata
aufweisen können.
Da die am Fahrgestellrahmen gelagerte und gelenkte Schalthebelstange die vom
Schalthebel bewirkte Schaltbewegung auf die Schaltstange überträgt, deren im
Getriebe angeordnetes Ende jedoch dem allgemeinen Bewegungsschema des
Getriebes folgen muß, kann der Unterschied zwischen den Bewegungsschemata
des Fahrgestellrahmens und Getriebes bei der Schaltstange deren eigene, von der
Schalthebelstange gesteuerte Schaltbewegungen stören. Diese Störung der
Schaltbewegungen der Schaltstange kann im ungünstigen Fall zu einem
Herausspringen des Ganges oder zu Schwierigkeiten beim Ein- oder Auslegen eines
Ganges führen.
Der vorrangige Zweck der Erfindung besteht demzufolge in einer neuen Art von
Wellenkupplungsvorrichtung zur Anordnung in der Bewegungsübertragung zwischen
zwei miteinander verbundenen Bewegungsübertragungsorganen, die sich in
gewissem Ausmaß nach unterschiedlichen Schemata bewegen und dadurch in eine
nicht-lineare/koaxiale Ausrichtung zueinander kommen können.
Ein anderer Zweck der Erfindung besteht darin, eine Wellenkupplungsvorrichtung zu
erhalten, die konstruktiv einfach ist und zu wesentlich niedrigeren Kosten als
bekannte, Universal- oder Kreuzgelenk enthaltende Konstruktionslösungen
hergestellt werden kann und außerdem eine wesentlich geringere axiale Länge
aufweist als diese bekannten Konstruktionen haben können.
Ein weiterer Zweck der Erfindung besteht darin, eine Wellenkupplungsvorrichtung zu
erhalten, die ein einfaches Verbinden der zwei durch die Kupplungsvorrichtung
miteinander zu verbindenden Wellenteile gestattet und bei der die
Kupplungsvorrichtung sich außerdem zum Trennen der beiden Wellenteile
voneinander einfach zerlegen lassen muß, z. B. um eines der Wellenteile zu
erneuern.
Obige Zwecke werden gemäß der Erfindung dadurch erfüllt, daß die Wellenkupplung
der einleitungsweise angegebenen Art die im kennzeichnenden Teil des Anspruches
1 aufgeführten Merkmale aufweist. Vorzugsweise Weiterentwicklungen der
Wellenkupplungsvorrichtung gemäß der Erfindung können außerdem die in den
abhängigen Ansprüchen aufgeführten, weiteren Merkmale aufweisen.
Vorrangiges Kennzeichen einer Wellenkupplungsvorrichtung gemäß der Erfindung
ist ein an jedem der Wellenteilenden vorzugsweise scheibenförmig ausgeführter
Mitnehmer, der mit dem jeweiligen Wellenteilende fest verbunden ist und sich in
dessen Querrichtung erstreckt. Zwischen den Mitnehmern der beiden miteinander
verbundenen Wellenteile ist ein mit diesen fest verbundenes, elastisch nachgiebiges
Lamellenpaket angeordnet, das eine konzentrische Durchgangsöffnung aufweist.
Das Lamellenpaket besteht aus einer Anzahl von ebenen, aufeinanderliegenden
Lamellenelementen. Die Mitnehmer der miteinander verbundenen Wellenteile sind
auf den gegenüberliegenden Seiten des Lamellenpakets befestigt.
Die das Lamellenpaket bildenden Lamellenelemente bestehen zweckmäßigerweise
aus dünnen, absolut gleichen Metallscheiben (Blechlamellen), deren ringförmig
geschlossene Planform zur konzentrischen Öffnung des Lamellenpakets hin durch
eine kreisförmige Innenkante und nach außen hin durch eine Anzahl von geraden,
durch bogenförmige Ecken miteinander verbundene Außenkanten begrenzt wird.
Die Mitnehmer an den Enden der miteinander verbundenen Wellenteile sind
zweckmäßigerweise fest mit dem zwischen diesen angeordneten Lamellenpaket an
getrennten diametralen Außenbereichen des Pakets verbunden. Der Ausdruck
"diametral" bezieht sich hierbei auf den Begriff "Durchmesser" im allgemeinsten
Sinn, d. h. er bezeichnet eine Gerade durch den Mittelpunkt einer einheitlichen,
mittelsymmetrischen Planformfigur, die dann nicht unbedingt ein Flächenbereich
zwischen zwei konzentrischen Kreisen sein muß, sondern in Radialrichtung von der
Mitte der konzentrischen Öffnung des Lamellenpakets aus gesehen ein "ringförmig"
geschlossener Flächenbereich von wechselnder Breite sein kann.
Jeder der beiden Mitnehmer ist zweckmäßigerweise mit dem Lamellenpaket in zwei
diametral gegenüberliegenden Eckenbereichen des Pakets verbunden. Die Geraden
zwischen den jeweils diametral gegenüberliegenden Eckenbereichen der Mitnehmer
bilden einen zumindest annähernd rechten Winkel zueinander, so daß die Mitnehmer
auf den entgegengesetzten Seiten des Lamellenpakets kreuzweise zueinander
liegen.
Jeder Mitnehmer ist zweckmäßigerweise mit seinen jeweils zugehörigen zwei
Eckenbereichen des Lamellenpakets durch ein Paar von Befestigungsorganen
verbunden, die die Endbereiche des Mitnehmers mit den angrenzenden
Eckenbereichen des Lamellenpakets verbinden. Diese Befestigungsorgane, bei
denen es sich z. B. um Bolzen, Schrauben, Zapfen oder Niete handeln kann, die in
koaxialen Löchern in den Endbereichen der Mitnehmer und den angrenzenden
Eckenbereichen des Lamellenpakets angeordnet werden.
Zur einfachen Lösbarkeit der Wellenkupplungsvorrichtung ist zweckmäßigerweise
zumindest der eine Mitnehmer durch leicht lösbare Befestigungsorgane wie
Schrauben mit Muttern mit dem Lamellenpaket verbunden.
Insbesondere, wenn die Wellenkupplungsvorrichtung Wellenteile miteinander
verbinden soll, die Teile einer Schaltstange in einem schwereren Nutzfahrzeug, z. B.
in einem Lastkraftwagen, sind, kann es angebracht sein, daß das Lamellenpaket aus
5 bis 10 Lamellenelementen mit einer Dicke von jeweils weniger als 0,5 mm besteht.
Ein solches Lamellenpaket kann sich z. B. aus 6 Lamellenelementen von je 0,4 mm
Dicke oder 8 Lamellenelementen von je 0,3 mm Dicke zusammensetzen.
Nachstehend folgt eine Beschreibung und weitere Erläuterung der Erfindung mit
Hinweis auf beiliegende, Ausführungsbeispiele einer Wellenkupplungsvorrichtung
gemäß der Erfindung zeigende Figuren.
Fig. 1 zeigt Teile eines Schaltbetätigungssystems für ein Kraftfahrzeug, bei dem eine
erfindungsgemäße Wellenkupplungsvorrichtung zwei dadurch kraftschlüssig
werdende Wellenteile einer zwischen einer beweglichen Schalthebelstange und nicht
dargestellten Schaltorganen in einem nur angedeutet dargestellten Getriebe
angeordneten Schaltstange miteinander verbindet;
Fig. 2 zeigt die Systemteile gemäß Fig. 1 in einer rechtwinkligen Ansicht zur
Lamellenpaketebene der Wellenkupplungsvorrichtung;
Fig. 3 zeigt eine erfindungsgemäße Wellenkupplungsvorrichtung in seitlicher Ansicht
und teilweise als Schnittbild entsprechend dem Schnitt III-III in Fig. 4;
Fig. 4 zeigt die Wellenkupplungsvorrichtung gemäß Fig. 3 rechtwinklig zur
Lamellenpaketebene der Wellenkupplungsvorrichtung wie in Fig. 2;
Fig. 5 zeigt als Flächenansicht eines der im Lamellenpaket gemäß Fig. 3-4
enthaltenen Lamellenelemente.
In Fig. 1 ist eine erfindungsgemäße Wellenkupplungsvorrichtung 2 gezeigt die hier
zur Verbindung eines ersten Wellenteils 4 mit einem zweiten Wellenteil 6 dient,
wobei diese beiden Wellenteile zusammen eine Schaltstange bilden, die zur
Übertragung von Bewegungen einer Schalthebelstange 8 auf nicht dargestellte
Schaltorgane in einem nur andeutungsweise dargestellten Getriebe 10 eines mit
einem Rahmen 12 versehenen Kraftfahrzeugs dienen. Die Schalthebelstange 8 ist
drehbar angeordnet sowie in ihrer Längsrichtung am Rahmen 12 gelagert und dient
zur Übertragung von Schaltbewegungen eines vom Fahrer des Fahrzeugs
betätigten, nicht dargestellten Schalthebels auf die genannten Schaltorgane im
Getriebe 10.
Die somit bewegliche, aber am Rahmen fest gelagerte Schalthebelstange 8 ist an
ihrem gemäß Fig. 1 rechten Ende mit einer Befestigungsplatte 14 verbunden, die
ihrerseits am ersten Wellenteil 4 an dessen vom Getriebe 10 entfernten Ende
befestigt ist. Das gezeigte Ende der Schalthebelstange 8 ist auf eine bekannte
Weise am Rahmen oder Rahmenteil 12 in einer am Rahmenteil angeschraubten, mit
Gummibuchsen 16 und Lagerhülsen 18 versehenen Lagerung 20 gelagert. Die
Lagerhülsen 18 sind an je einem Ende einer Dreiecksplatte 22, die in Fig. 2
besonders deutlich erkennbar ist, befestigt. Das Ende der Schalthebelstange 8 sowie
die Befestigungsplatte 14 sind über ein konventionelles Kugelgelenk 24 im oberen
Teil (s. Fig. 2) der Dreiecksplatte gelagert. In Fig. 1 ist darüber hinaus eine
Reaktionsstrebe 26 abgebildet, die zwischen einer Konsole 28 am Ende der
Schalthebelstange 8 und einer oberen Halterung 30 angeordnet ist.
Es folgt nun eine nähere Beschreibung einer Wellenkupplungsvorrichtung 2 gemäß
der Erfindung. Diese Kupplungsvorrichtung kann als elastische, vorzugsweise
lösbare Verbindung zwischen einerseits dem Ende 4′ des ersten Wellenteils 4 und
andererseits dem Ende 6′ des zweiten Wellenteils 6 betrachtet werden. Die
Wellenkupplungsvorrichtung 2 ist in der aus den Wellenteilen 4 und 6 bestehenden
Schaltstange angeordnet, um eine nicht-lineare/koaxiale Schrägstellung der
Wellenteile 4 und 6 zueinander zu ermöglichen. Die Notwendigkeit einer solchen
Schrägstellung der Wellenteile 4 und 6 zueinander ergibt sich u. a. daraus, daß das
Getriebe z. B. in Gummibuchsen oder Gummiblöcken elastisch im Rahmen oder
Rahmenteil 12 gelagert ist, während die Schalthebelstange 8 beweglich am
Rahmenteil 12 gelagert ist. Daraus ergibt sich, daß die Schalthebelstange 8 und
damit auch das erste Wellenteil 4 sich teilweise nach einem anderen Schema
bewegt als das Getriebe 4 und somit auch als das zweite Wellenteil 6. Die
Wellenkupplungsvorrichtung bildet demzufolge eine Art von beweglicher Schnittstelle
zwischen den somit in gewissem Ausmaß relativ zueinander beweglichen
Wellenteilen 4 und 6. Die Wellenkupplungsvorrichtung erfüllt darüber hinaus die
Aufgabe, bei der Montage des jeweiligen Fahrzeugs den Zusammenbau des
Schaltbetätigungssystems mit dem Getriebe weitgehend zu erleichtern. Die lösbare
Wellenkupplungsvorrichtung 2 bewirkt selbstverständlich auch eine
Arbeitserleichterung beim Aus-/Einbau des Getriebes oder von Teilen des
Schaltbetätigungssystems. Ein-/Ausbau ebenso wie Zugänglichkeitsaspekte können
unter bestimmten Umständen auch dafür sprechen, die Schaltstange etwas
"angewinkelt" anstatt gerade auszuführen, und zwar unabhängig von einer etwaigen
Notwendigkeit, Richtungsabweichungen der beiden Wellenteile 4 und 6 zueinander
zu gestatten.
Der Deutlichkeit halber sei nun auf die in Fig. 3 und 4 gezeigte Ausführungsform 32
der Wellenkupplungsvorrichtung 2 gemäß Fig. 1-2 verwiesen. Wie aus Fig. 3
hervorgeht, weist die Wellenkupplungsvorrichtung 32 einen am jeweiligen
Wellenende fest angebrachten, z. B. angeschweißten, scheibenförmigen Mitnehmer
34 am Ende des Wellenteils 4 bzw. 36 am Ende des Wellenteils 6 auf. Jeder der
Mitnehmer erstreckt sich somit quer über sein jeweiliges Wellenende und hat
diametral gegenüberliegende Hebelbereiche 38′ und 38′′, die an den Wellenenden 4
und 6 radial vorstehen. Diese Hebelbereiche 38′ und 38′′ sind mit
Durchgangslöchern 40 für Befestigungsorgane wie Bolzen oder Schrauben, die
nachstehend näher beschrieben werden.
Wie am deutlichsten aus Fig. 3 hervorgeht, ist zwischen den beiden Mitnehmern 34,
36 ein mit diesen fest verbundenes, elastisch nachgiebiges Lamellenpaket 42 mit
einer konzentrischen Durchgangsöffnung 42, s. Fig. 4-5, angeordnet. Dieses
Lamellenpaket setzt sich aus mehreren, vorzugsweise 5-10 ebenen, gleichen,
dünnen Metallscheiben 46 zusammen, s. Fig. 5. Die zum Lamellenpaket 42
gehörenden Metallscheiben 46 liegen somit dicht aufeinander und bilden einen
niedrigen Stapel mit einer konzentrischen Durchgangsöffnung 44. Wie besonders
aus Fig. 5 hervorgeht, haben die Metallscheiben 46 eine ringförmig geschlossene
Planform, die innen an der konzentrischen Öffnung 44 durch einen kreisförmigen
Innenrand 48 und außen durch vier geradlinige, an den Enden über bogenförmige
Eckränder 52 miteinander verbundene Außenränder 50 begrenzt wird. In den vier
Eckenbereichen 54 sind die Lamellenelemente 46 mit Durchgangslöchern 56 für
durchgehende Befestigungsorgane 58 versehen, s. Fig. 3.
Wie aus Fig. 4 hervorgeht, ist somit jeder Mitnehmer 34 bzw. 36 mit dem
Lamellenpaket an zwei diametral gegenüberliegenden Eckenbereichen des Pakets
verbunden. Die beiden diametral gegenüberliegenden Eckenbereiche des jeweiligen
Mitnehmers liegen demzufolge auf einer Geraden, die durch den Mittelpunkt der
Durchgangsöffnung 44 verläuft. Die beiden Linien zwischen den Eckenbereichen des
jeweiligen Paketeckenbereichspaares für die Mitnehmer 34, 36 verlaufen
rechtwinklig zueinander.
Wie besonders aus Fig. 3 hervorgeht, sind die Mitnehmer 34 bzw. 36 mit dem
jeweiligen Eckenbereich des Lamellenpakets 42 durch zwei Befestigungsorgane 58
verbunden, die durch die Öffnungen 40 und 56 im jeweiligen Mitnehmer und dem
Lamellenelementstapel 46 eingeführt sind. Diese Befestigungsorgane können als
Bolzen oder Schrauben mit Muttern bzw. Zapfen oder Niete ausgeführt sein.
Bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführung sind der Mitnehmer 34 des ersten
Wellenteils 4 durch die Nietverbindung 60 und der Mitnehmer 36 des zweiten
Wellenteils 6 ist durch die Schraubverbindung 62 mit Zwischenhülsen 64 und
Muttern 66 mit dem Lamellenpaket 42 verbunden.
Obwohl vorstehender besonderer Beschreibungsteil eine erfindungsgemäße
Wellenkupplungsvorrichtung bei Anwendung als elastische Verbindung zwischen
zwei Wellenteilen einer Schaltstange behandelt, beschränkt sich die Erfindung
natürlich nicht auf diese Anwendungsart, sondern die erfindungsgemäße
Wellenkupplungsvorrichtung kann auch in vielerlei anderen Fällen zur Anwendung
kommen, wo Wellenteile oder Stangen elastisch und bewegungsübertragend
miteinander verbunden werden sollen. Selbstverständlich müssen die Wellen oder
Stangen keinen kreisrunden Querschnitt haben, und sie können sowohl massiv als
auch hohl ausgeführt sein.
Claims (7)
1. Vorrichtung zur Betätigung eines Getriebes (10) in einem Fahrzeug, wobei das
Getriebe (10) in einem Fahrzeugrahmen (12) aufgehängt ist und mit einem
Schalthebel geschaltet wird, der über eine Schalthebelstange (8) gelenkig mit einer
Schaltstange (4, 6) am Getriebe (10) verbunden ist, wobei die Schaltstange (4,6) aus
zwei über eine Wellenkupplungsvorrichtung (2, 32) miteinander verbundenen Wellen
(4, 6) besteht, dadurch gekennzeichnet, daß die Wellenkupplungsvorrichtung (2, 32)
einen am jeweiligen Wellenende (4′ bzw. 6′) mit diesem fest verbundene, quer zum
Wellenteilende angeordnete Mitnehmer (34 bzw. 36) umfaßt und zwischen den
beiden Mitnehmern (34, 36) ein mit diesen fest verbundenes, elastisch nachgiebiges
und mit einer konzentrischen Durchgangsöffnung (44) versehenes Lamellenpaket
(42) angeordnet ist, welches aus mehreren ebenen, aufeinander angeordneten
Lamellenelementen (46) besteht, wobei die Mitnehmer (34, 36) mit dem
Lamellenpaket (42) auf dessen gegenüberliegenden Seiten verbunden sind.
2. Wellenkupplungsvorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Lamellenelemente (46) aus dünnen, gleichen Metallscheiben bestehen, deren
ringförmig geschlossene Planform nach innen zur konzentrischen Öffnung (44) des
Lamellenpakets hin von einem kreisförmigen Innenrand (48) und nach außen durch
mehrere geradlinige, an ihren Enden über bogenförmige Eckränder (52) miteinander
verbundene Außenränder (50) begrenzt wird.
3. Wellenkupplungsvorrichtung gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Mitnehmer (34, 36) mit dem Lamellenpaket (42) an diametral voneinander
getrennten Außenbereichen (54) desselben verbunden sind.
4. Wellenkupplungsvorrichtung gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die beiden diametral gegenüberliegenden Außenbereiche für die jeweiligen
Mitnehmer auf einer Geraden liegen und daß die beiden Geraden zwischen den
Außenbereichen des jeweiligen Paares einen zumindest annähernd rechten Winkel
zueinander bilden.
5. Wellenkupplungsvorrichtung gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
jeder Mitnehmer (34 bzw. 36) mit jeweils zugehörigen Eckenbereichen (54) des
Lamellenpakets (42) verbunden ist durch die Endbereiche (38′, 38′′) des Mitnehmers
und die genannten Außenbereiche (54) des in Rede stehenden Lamellenpakets
verbindende Befestigungsorgane (58, 62), die sich durch koaxiale Löcher (40, 56) in
den Endbereichen (38′, 38′′) des Mitnehmers und die angrenzenden Außenbereiche
des Lamellenpakets.
6. Wellenkupplungsvorrichtung gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Befestigungsorgane (58, 62) als Bolzen, Schrauben, Zapfen oder Niete
ausgeführt sind.
7. Wellenkupplungsvorrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Lamellenpaket (42) 5-10 Lamellenelemente (46) umfaßt,
wobei jedes Lamellenelement eine Wanddicke von weniger als 0,5 mm aufweist,
wobei das Lamellenpaket (42) vorzugsweise aus jeweils 6-8 Elementen mit einer
Dicke in der Größenordnung von 0,4-0,3 mm besteht.
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