DE19636724A1 - Vorrichtung zum Aufbewahren vorgefertigter Schutzfolien für CD-Scheiben - Google Patents
Vorrichtung zum Aufbewahren vorgefertigter Schutzfolien für CD-ScheibenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung befaßt sich mit einer Vorrichtung zum
Aufbewahren vorgefertigter Schutzfolien für CD-Scheiben gemäß
des Oberbegriffs des Hauptanspruchs, insbesondere mit einer Zen
trierhilfe, die zusammen mit scheibenförmigen Etiketten in einer
handelsüblichen Schachtel aufbewahrt werden.
Die handelsüblichen Verpackungsschachteln für CD-Scheiben sind
im Stand der Technik wohlbekannt und werden im allgemeinen aus
Kunststoff oder Pappe hergestellt. Auch sind im Stand der Tech
nik Vorrichtungen bekannt, die zum Zentrieren von aufzuklebenden
Etiketten geeignet sind. Die bekannten Vorrichtungen zur Etiket
tierung von scheibenförmigen Informationsträgern wie CD-Scheiben
werden in einem verhältnismäßig großen Behältnis aufbewahrt und
gelagert, so daß durch die gesonderte Herstellung des Behältnis
ses hohe Kosten entstehen. Außerdem ist dieses Behältnis in sei
nen geometrischen Abmessungen relativ groß, so daß auch durch
die Größe des Behältnisses Nachteile entstehen.
Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrich
tung bereitzustellen, die einfach in der Handhabung und kosten
günstig in der Herstellung ist, um vorgefertigte Etiketten und
Aufkleber-Zentrierhilfen aufnehmen zu können.
Diese Aufgabe wird mit den kennzeichnenden Merkmalen des Haupt
anspruchs gelöst.
Erfindungsgemäß ist die Vorrichtung zum Aufkleben vorgefertigter
Schutzfolien für scheibenförmige Informationsträger, insbeson
dere CD-Scheiben, mit einer Zentrierhilfe dadurch gekennzeich
net, daß die flache Zentrierhilfe auf der einen Seite einen Zap
fen und auf der gegenüberliegenden Seite eine stufenförmige Aus
nehmung aufweist; und die Ausnehmung mit der mittigen Klemmvor
richtung einer CD-Verpackungsschachtel im Eingriff steht; und
die Schutzfolien eine kreisrunde Ausnehmung aufweisen, die den
Durchmesser der flachen Zentrierhilfe aufweisen, so daß die
Schutzfolien zusammen mit der Zentrierhilfe in der CD-Ver
packungsschachtel verrückungsfrei aufbewahrt werden.
Vorteilhaft an dieser erfindungsgemäßen Vorrichtung ist es, daß
das gesamte Kennzeichnungssystem, bestehend aus der erfindungs
gemäßen Zentrierhilfe und vorgefertigten Etiketten in einer han
delsüblichen CD-Verpackungsschachtel aufbewahrt werden können.
Hierdurch entfallen die verhältnismäßig hohen Kosten zur Her
stellung einer gesonderten Verpackungsschachtel. Weitere ent
scheidende Vorteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind die
geometrischen Ausmaße, die äußerlich genau der Verpackungs
schachtel einer CD-Scheibe entsprechen. Somit kann die Schachtel
mit den zu beschriftenden Etiketten in den gleichen Regalen auf
bewahrt werden, wie sie für CD-Verpackungen vorgesehen sind.
Außerdem können die vorgefertigten Etiketten auch als bloße un
beschriftete Schutzfolien verwendet werden.
Vorteilhaft auf die Zusammenstellung der erfindungsgemäßen Vor
richtung wirkt es sich auch aus, daß die an sich bekannte Zen
trierhilfe auf der einen Seite eine stufenförmige Ausnehmung
aufweist, die mit der Klemmvorrichtung der CD-Verpackungsschach
tel im Eingriff steht. Dadurch wird den zu lagernden Etiketten
ein verrückungsfreier Halt geboten, so daß keine Probleme beim
Öffnen und Schließen der Verpackungsschachtel entstehen.
Vorteilhaft an der erfindungsgemäßen Zentrierhilfe ist es fer
ner, daß die Höhe der Zentrierhilfe gering ist, was ein Einlegen
der Zentrierhilfe in die handelsübliche CD-Verpackungsschachtel
ermöglicht.
Weitere erfindungsgemäße Merkmale sind den Unteransprüchen zu
entnehmen.
Im nun folgenden wird die Erfindung anhand von Zeichnungen im
Detail näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematisierte Explosionsdarstellung der CD-Ver
packungsschachtel (1) mit der darüberliegenden erfin
dungsgemäßen Zentrierhilfe (3);
Fig. 2a die Draufsicht eines zu beschriftenden Etiketts (2) über
einer CD-Scheibe (21); und
Fig. 2b die Seitenansicht der CD-Scheibe (21) mit der Schutzfo
lie (2).
In Fig. 1 ist eine schematische Explosionsdarstellung der Grund
platte der CD-Verpackungsschachtel 1 und der darüberliegenden
Zentrierhilfe 3 gezeigt. An dieser Stelle wird lediglich die
Grundplatte der handelsüblichen CD-Verpackungsschachtel 1 wie
dergegeben. Auf der Grundplatte 8 sitzt mittig eine Klemmvor
richtung 9, die wiederum auf einem Sockel 13 sitzt. Die Klemm
vorrichtung 9 ist so konstruiert, daß ihre einzelnen Lamellen 9′
federnd sind und bei geringem Druck auf die Seiten nachgeben.
Die Klemmvorrichtung 9 dient im allgemeinen zur Halterung der
CD-Scheibe, wobei der Sockel 13 dazu dient, daß die informati
onstragende Seite der CD-Scheibe nicht mit der Grundplatte 8 in
Berührung kommt und dadurch beschädigt wird. Die Erfindung macht
sich die bestehende Klemmvorrichtung zunutze, indem auf die
Klemmvorrichtung 9 bzw. 9′ die Zentrierhilfe 3 gesetzt wird, wo
bei die Ausnehmung 7 paßgerecht über dem Sockel 13 und der
Klemmvorrichtung 9 liegt. Die Lamellen 9′ der Klemmvorrichtung 9
drücken dabei an die Seitenwände der ersten Stufe 11 der Ausneh
mung 7 und verleihen dadurch der Zentrierhilfe 3 einen festen
Sitz. Die eine Seite 6 der Zentrierhilfe 3 liegt dabei flach auf
der Fläche der Grundplatte 8. Die Zentrierhilfe ist in einer
Schnittdarstellung gezeigt. Sie setzt sich aus einem kegel
stumpfartigen Teil 15 und einem zylindrischen Teil 16 zusammen,
wobei der kegelstumpfartige Teil über dem zylindrischen Teil an
geordnet ist. Die Oberfläche 6 des kegelstumpfartigen Teils 15
ist bis auf die Ausnehmung 7 eben. Der Übergang von der ebenen
Fläche 6 zu den Schenkeln des kegelstumpfartigen Teils 15 ist
fließend und abgerundet. Der Übergang 14 vom kegelstumpfartigen
Teil 15 zum zylindrischen Teil 16 ist ebenfalls fließend. Maß
geblich für den guten Sitz der Zentrierhilfe auf der informati
onsfreien Seite der CD-Scheibe ist es, daß die Kanten 18 an der
unteren Seite des zylindrischen Teils 16 scharfkantig sind, da
die scharfe Kante 18 als Auflage auf der Oberfläche der CD-
Scheibe liegt und somit einen festen Sitz gewährleistet. Die
Scharfkantigkeit wird dadurch erreicht, daß die Fläche 4 der
Zentrierhilfe 3 leicht hinterdreht ist. In der Mitte der Zen
trierhilfe 3 befindet sich ein Zapfen 5, der so lang ist, daß er
in das Zentralloch 22 der CD-Scheibe wackelfest hineinpaßt, ohne
die Unterlage störend zu berühren. Im vorliegenden Ausführungs
beispiel ist der Zapfen 5 1,2 mm länger als die Höhe der Teile
15 und 16 der Zentrierhilfe 3. Der Durchmesser des zylindrischen
Teils 16 der Zentrierhilfe 3 beträgt im vorliegenden Ausfüh
rungsbeispiel 44 mm. Dieses Maß ist für die derzeit gebräuch
lichste Ausführungsform einer CD-Scheibe ein Idealmaß, das in
den Schutzumfang der Hauptansprüche fällt. Die Gesamthöhe (H)
der Zentrierhilfe 3 betragt in dem hier beschriebenen Ausfüh
rungsbeispiel 6,3 mm, was der lichten Weite einer handelsübli
chen CD-Verpackungsschachtel entspricht.
Nachdem die erfindungsgemäße Zentrierhilfe 3 auf die Klemmvor
richtung der CD-Verpackungsschachtel gesetzt ist, werden die zu
beschriftenden Etiketten 2 stapelförmig über die Zentrierhilfe
gelegt, bis der zur Verfügung stehende Raum ausgefüllt ist. Je
nach Dicke der Schutzfolie bzw. der einzelnen Etiketten 2 füllen
10 bis 20 Etiketten den zur Verfügung stehenden Raum aus.
In Fig. 2a ist die Draufsicht eine einzelnen Etiketts 2 zusammen
mit einer CD-Scheibe 21 dargestellt. Der Durchmesser des kreis
runden Etiketts 2 beträgt ca. 117 mm. Dieser Durchmesser ist je
doch nicht als festes Maß anzusehen, da je nach Bedarf der
Durchmesser zu wählen ist. Ebenso ist der Durchmesser des zen
tralen Lochs 19 des Etiketts 2 den jeweiligen Gegebenheiten an
zupassen und wurde im vorliegenden Fall mit 44,1 mm bemessen.
Die freien Flächen der Etiketten 10 dienen der Beschriftung oder
der künstlerischen Ausgestaltung des Etiketts.
Die vorliegende Erfindung bietet dem Anwender die Möglichkeit,
zweckmäßig und platzsparend selbst zu beschriftende Etiketten
für eine beschreibbare CD-Scheibe aufzubewahren und keine zu
sätzlichen Regale oder Schubladen für die Unterbringung der Ge
rätschaften und der Etiketten vorzusehen.
Fig. 2b zeigt die Seitenansicht der aufgebrachten Schutzfolie 2
auf die CD-Scheibe 21.
Claims (13)
1. Vorrichtung zur Aufbewahrung vorgefertigter Schutzfolien
- (2) für scheibenförmige Informationsträger, insbesondere CD-Scheiben (21), mit einer flachen Zentrierhilfe (3), da durch gekennzeichnet, daß
- - die flache Zentrierhilfe (3) auf einer Seite (4) einen Zapfen (5) und auf der gegenüberliegenden Seite (6) eine stufenförmige Ausnehmung (7) aufweist,
- - die Ausnehmung (7) mit der mittigen Klemmvorrichtung (9) einer CD-Verpackungsschachtel (1) im Eingriff steht;
- - die Schutzfolien (2) eine kreisrunde Ausnehmung (10) auf weisen, die den Durchmesser der flachen Zentrierhilfe (3) aufweisen, so daß die Schutzfolie (2) zusammen mit der Zentrierhilfe (3) in der CD-Verpackungsschachtel (1) ver rückungsfrei aufbewahrt werden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die dem Zapfen (5) gegenüberliegende Ausnehmung
(7) mindestens zwei Stufen (11, 12) aufweist, wobei der
Durchmesser D3 der ersten Stufe (11) so bemessen ist, daß
sie klemmend auf der Klemmvorrichtung (9) der Verpackungs
schachtel (1) im Eingriff steht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß der Durchmesser D2 der zweiten Stufe (12) so be
messen ist, daß sie frei über dem Klemmansatz (13) der Ver
packungsschachtel (1) liegt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die Fläche (6) der Zentrierhilfe (3) flach ist
und auf der Grundplatte (8) der Verpackungsschachtel (1)
liegt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die Zentrierhilfe (3) einen bestimmten Durchmes
ser aufweist, der annähernd der gleiche ist, wie der des
zentralen Lochs (15) in der zu beschriftenden Folie (2) und
einen kegelstumpfartigen Teil (15) und einen zylindrischen
Teil (16) aufweist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die Fläche der Seite (4) des zylindrischen Teils
(16) hinterdreht ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Zapfen (5) den Durchmesser des Zen
tralloches (22) des Informationsträgers (21) aufweist und
im eingesetzten Zustand nicht aus dem Zentralloch heraus
ragt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Kante (20) des kegelstumpfartigen
Teils (15) leicht gerundet ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die zu bedruckenden Eti
kettenfolien (2) aus einem bestimmten hitzebeständigen,
nicht schrumpfenden Material wie Polyester oder Papier ge
fertigt sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die CD-Verpackungsschachtel (1) eine handelsübli
che Verpackungsschachtel aus Plastikmaterial ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die CD-Verpackungsschachtel (1) eine handelsübli
che CD-Verpackungsschachtel aus Pappe ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser der
zu beschriftenden Schutzfolie (2) nicht größer als 117 mm
ist und der Innendurchmesser des zentralen Lochs 38 mm
ist.
13. Verwendung der nach einem der vorangegangenen Ansprüche be
schriebenen Etiketten als klare durchsichtige Schutzfolie.
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1997
- 1997-09-10 AU AU46980/97A patent/AU4698097A/en not_active Abandoned
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