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DE19636559C2 - Sicherungsvorrichtung für Türen oder Fenster - Google Patents

Sicherungsvorrichtung für Türen oder Fenster

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DE19636559C2
DE19636559C2 DE1996136559 DE19636559A DE19636559C2 DE 19636559 C2 DE19636559 C2 DE 19636559C2 DE 1996136559 DE1996136559 DE 1996136559 DE 19636559 A DE19636559 A DE 19636559A DE 19636559 C2 DE19636559 C2 DE 19636559C2
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DE
Germany
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B63/00Locks or fastenings with special structural characteristics
    • E05B63/0052Locks mounted on the "frame" cooperating with means on the "wing"
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B63/00Locks or fastenings with special structural characteristics
    • E05B63/0004Additional locks added to existing lock arrangements
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05DHINGES OR SUSPENSION DEVICES FOR DOORS, WINDOWS OR WINGS
    • E05D11/00Additional features or accessories of hinges
    • E05D11/0018Anti-tamper devices

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Hinges (AREA)

Description

Stand der Technik
Die Erfindung betrifft eine Sicherungsvorrichtung für Türen, Fenster oder dergleichen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Derartige Vorrichtungen werden üblicherweise als Zusatzsicherungsbeschläge für Fenster und Türen benutzt, die schon eine bekannte Absperrvorrichtung - einen abschließbaren Fensterdrehgriff oder das Türschloß - aufweisen. Die erfindungsgemäße Sicherungsvorrichtung wird also zusätzlich zu den schon vorhandenen Absperrvorrichtungen eingesetzt und an der Innenseite des Fensters bzw. der Tür angeordnet.
Bei einer bekannten Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 (DE-GM- Schrift 296 02 615) ist die zwei Beschlagteile aufweisende Vorrichtung an der Innenseite eines Fensters befestigt, bei dem die Innenfläche des Fensterflügels um die Höhe eines Falzes versetzt zur Innenfläche des zugehörigen Fensterrahmens angeordnet ist. Damit die Verriegelungsmittel des am Fensterrahmen angeordneten Beschlagteils mit den Gegenverriegelungsmitteln des am Fensterflügel angeordneten Beschlagteils zusammenwirken können, ist das fensterflügelseitige Beschlagteil mit einem zum fensterrahmenseitigen Beschlagteil vorspringenden Ansatz versehen, an dessen freien Ende sich die Gegenverriegelungsmittel befinden. Da die Falzhöhe jedoch vom Fensterhersteller aufgrund bestimmter veränderlicher Kriterien von Fall zu Fall entsprechend festgelegt wird, muß die vorspringende Länge des Ansatzes vom Hersteller der Vorrichtung so groß gewählt werden, daß er möglichst auch die größte vorkommende Falzhöhe abdeckt. Die Abstimmung der Verriegelungsmittel auf die Gegenverriegelungsmittel wird bei Einbau der Vorrichtung durch Beilegen von entsprechend dicken Zwischenlagen zwischen Fensterrahmen und dem an diesem zu befestigenden Beschlagteil erreicht. Abgesehen von der aufwendigen Abstimmungsarbeit kann sich bei der bekannten Vorrichtung der Nachteil ergeben, daß bei Gewaltanwendung, d. h. besonders wenn das Beschlagteil quer zur Erstreckungsrichtung der Ansätze belastet wird, die Ansätze abbrechen können, wodurch die Sicherungsvorrichtung zerstört wäre.
In US 4,569,545 ist ein Haspenschloß beschrieben, bei welchem laminierte Armabschnitte mittels Gelenkverbindungen vorgesehen sind, mittels welcher Höhenunterschiede z. B. zwischen Rahmen und Flügel ausgleichbar sind. Die Verriegelung erfolgt mittels eines herkömmlichen Vorhängeschlosses über ein Zungenelement. Ein Armabschnitt, welcher mit dem Zungenelement in Eingriff gebracht wird, ist in seiner Mitte zur Aufnahme des Zungenelementes geschlitzt, weist aber selbst keinen mit einem Gelenk verbundenen Ansatz mit Verriegelungsmitteln auf. Darüber hinaus sind die beweglichen Teile des Haspenschlosses im verriegelten Zustand nicht übereinanderklappbar. Da die Verriegelung mittels eines herömmlichen Vorhängeschlosses in der Öffnung der Zunge erfolgt, liegt die eigentliche Verriegelungsvorrichtung frei zugänglich und kann daher leicht entfernt werden, ohne daß die eigentliche Verriegelungseinrichtung zerstört werden muß.
In DE-PS 30 29 47 ist ebenfalls ein Haspenschloß beschrieben, welches zum einen einen definierten Höhenunterschied z. B. zwischen einem festen Rahmenteil und einem Flügel ausgleicht und mit welchem die Zugangslöcher für die Befestigungsschrauben des Beschlagteils durch sogenannte Vexierknöpfe abgedeckt sind. Diese Vexierknöpfe können mit einem Schraubendreher oder ähnlichem Werkzeug leicht aus dem Schloßbeschlag entfernt werden, so daß die Schrauben relativ leicht zugänglich sind. Dieses Haspenschloß ist lediglich bei einem vorgegebenen definierten Höhenunterschied zwischen Rahmen und beweglichem Bauteil einsetzbar. Ansonsten wird ein zusätzlicher Anpassungsaufwand bei der Montage des Haspenschlosses erforderlich, indem Montageunterlagen zum Ausgleich des Höhenunterschiedes eingesetzt werden. Ein zusätzlicher, gelenkig angebrachter, mit Verriegelungsmitteln versehener Ansatz am freien Ende des beweglichen Bauteils zum Ausgleich der Höhendifferenzen ist nicht beschrieben.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine verriegelbare Sicherungsvorrichtung für Türen, Fenster oder dergleichen zu schaffen, welche zusätzlich an Fenster oder Türen ohne großen Montageaufwand und Anpassungsaufwand so anbringbar ist, daß ihr unbefugtes Entfernen im verriegelten Zustand nicht möglich ist, ohne sie zu zerstören.
Vorteile der Erfindung
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1 gelöst. Zweckmäßige Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
Bei der erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung übernimmt die gelenkige Verbindung selbständig die Abstimmung der Verriegelungs- und Gegenverriegelungsmittel dadurch, daß ausgehend von einer größtmöglichen Falzhöhe, auf welche die wirksame Ansatzlänge ausgelegt ist, wenigstens eines der beiden Beschlagteile auf seiner Montageebene bezüglich des Abstandes zwischen den beiden Beschlagteilen entsprechend verschoben und danach befestigt wird. Je niedriger der Falz ist, um so stärker wird dabei der Ansatz in seiner Gelenkverbindung geschwenkt, derart, daß sich die Längserstreckung des Ansatzes dem Verlauf der Montageebenen der Beschlaghälfte annähert, so daß dieser bei der besagten Belastung mehr auf Zug als auf Biegung beansprucht wird.
Wenn das den Ansatz aufweisende Beschlagteil zwei miteinander gelenkig verbundene, im wesentlichen übereinanderklappbare Hälften aufweist, von denen die eine Hälfte am bewegbaren Bauteil befestigt ist, werden die an der einen Hälfte befindlichen Befestigungsmittel von der anderen Beschlagteilhälfte überdeckt und damit dem Zugriff Unbefugter entzogen.
Zur Teilung der auf das mit den Ansätzen versehene, zwei Hälften aufweisende Beschlagteil einwirkenden Kräfte sind die beiden Hälften mit jeweils zumindest einem Ansatz versehen, und bei übereinandergeklappten Beschlagteilhälften liegen die Ansätze beider Hälften in einer gemeinsamen Ebene.
Zweckmäßig ist der Ansatz an dem freien, von dem die beiden Beschlagteilhälften verbindenden Gelenk abgewandten Ende der schwenkbaren Beschlagteilhälften angelenkt.
Aus fertigungstechnischen Gründen und sicherheitsrelevanten Überlegungen kann es von Vorteil sein, wenn mit der schwenkbaren Beschlagteilhälfte mehrere Ansätze gelenkig verbunden sind, die jeweils an ihren freien Enden die Gegenverriegelungsmittel aufweisen, welche bei übereinandergeklappten Beschlagteilhälften mit den Verriegelungsmitteln des anderen Beschlagteils zusammenarbeiten.
Montagetechnische Vorteile können sich ergeben, wenn das den Ansatz aufweisende eine Beschlagteil an dem bewegbaren Bauteil befestigt ist.
Wenn der Abstand von der Achse des Gelenks zwischen Beschlagteilhälfte und Ansatz und den am Ansatz angeordneten Gegenverriegelungsmitteln größer ist als die Höhe des Falzes abzüglich des Abstandes, mit dem die Längsachsen der zapfenartigen Verriegelungsmittel von der Montageebene des Fensterrahmens liegen, wird die erwähnte vorteilhafte Annäherung der Ansatz-Längserstreckung an die Erstreckung der Montageebenen stets erreicht. Dies ist besonders bei der Sicherung von Schiebetüren von Vorteil, weil dort bei Gewaltanwendung die Kraft vorzugsweise in Öffnungsrichtung der Schiebetür angesetzt wird. Weil dabei die Verriegelung der beiden Beschlagteile stets unterhalb der erwähnten Gelenkachse liegt, wird die schwenkbare Beschlagteilhälfte vom Ansatz stets zur anderen Beschlagteilhälfte belastet.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in der nachfolgenden Beschreibung von in der dazugehörigen Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen angegeben.
Zeichnung
In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Teilansicht eines Fensters auf dessen Innenseite, das mit einer erfindungsgemäßen Zusatz-Sicherungsvorrichtung ausgestattet ist;
Fig. 2 einen Schnitt durch eine erste Ausführung der Vorrichtung gemäß Fig. 1 entlang der Linie II-II in vergrößerter Darstellung;
Fig. 3 eine Teildraufsicht auf die Vorrichtung gemäß Fig. 2;
Fig. 4 einen Schnitt gemäß Fig. 2 durch eine zweite Ausführung der Vorrichtung; und
Fig. 5 eine Teildraufsicht auf die Vorrichtung gemäß Fig. 4.
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
Eine in Fig. 1 dargestellte Teilansicht einer Wandöffnung eines Gebäudes 10 ist mit einem Fenster 12 versehen. Das Fenster weist einen mit der Wand 10 fest verbundenen Fensterrahmen 14 auf, mit dem ein Fensterflügel 16 in an sich bekannter Weise über ein Gelenk 18 verbunden ist. Der Fensterflügel 16 stellt also ein bewegbares Bauteil dar, das zum Verschließen einer Wandöffnung des Gebäudes 10 dient. Es ist über eine nicht dargestellte, allgemein bekannte, beispielsweise als Drehgriff ausgebildete Schließvorrichtung in seiner Schließstellung festsetzbar. Bei geöffneter Schließvorrichtung ist der Fensterflügel 16 zwischen seiner Schließstellung wie in Fig. 1 dargestellt und einer Öffnungsstellung bewegbar. Wie Fig. 1 weiter zeigt, ist an dem Fenster 12 noch eine Zusatz-Sicherungsvorrichtung 20 angeordnet, die im folgenden näher betrachtet wird. Die Zusatz- Sicherungsvorrichtung 20 soll das gewaltsame Aufbrechen des geschlossenen Fensters 12 verhindern. Am Umfang des als bewegbaren Bauteils zu betrachtenden Fensterflügels 16 können mehrere Zusatz- Sicherungsvorrichtungen angeordnet werden. Auch ist es gleichgültig, ob es sich bei dem Fenster um ein Schwenkflügelfenster wie in Fig. 1 handelt oder ob dieses ein Schiebefenster, ein Hebefenster oder ein geneigt eingebautes Dach- oder Atelierfenster ist.
Die Zusatz-Sicherungsvorrichtung 20 weist ein am Fensterrahmen 16 befestigtes erstes gebäudefestes Beschlagteil 26 auf, dem ein zweites am bewegbaren Bauteil, also am Fensterflügel 16 befestigtes zweites Beschlagteil 28 zugeordnet ist. Das Beschlagteil 28 hat einen plattenartigen Grundkörper 30, der über Befestigungsschrauben 32 fest mit dem Fensterflügel 16 verbunden ist. Fest verbunden heißt in diesem Fall, daß das Beschlagteil 28 nicht ohne besondere Maßnahmen von dem Fensterflügel 16 gelöst und abgenommen werden kann. Eine Bewegbarkeit des Beschlagteils 28 gegenüber dem Fensterflügel bleibt davon unberührt. An dem plattenartigen Grundkörper 30 ist über ein scharnierartiges Gelenk 34 eine Abdeckung 36 mit dem Grundkörper 30 verbunden. Die beiden aus Metall gefertigten Teile 30 und 36 bilden also jeweils gelenkig miteinander verbundene Hälften des Beschlagteils 28. Die Abdeckung 36 ist in Fig. 2 in Öffnungsstellung mit ausgezogenen Linien dargestellt. Sie ist im Gelenk 34 entsprechend dem Doppelpfeil 38 zwischen ihrer mit ausgezogenen Linien dargestellten Öffnungsstellung und einer strichpunktiert dargestellten Abdeckstellung schwenkbar. Das zur Sicherungsvorrichtung 20 gehörende andere Beschlagteil 26 ist über Befestigungsschrauben 40 fest mit dem Fensterrahmen 14 verbunden. Seine Anordnung ist also gebäudefest. Weiter zeigt Fig. 2, daß die beiden Beschlagteile 26 und 28 in zueinander im wesentlichen parallelen, mit einem Abstand 42 voneinander befindlichen Ebenen angeordnet sind, welche den Montageoberflächen des Fensterrahmens 14 bzw. des Fensterflügels 16 entsprechen. Der Abstand 42 ergibt sich aus der Höhe eines Überstandes oder Falzes, mit dem der Fensterflügel 16 einen Randstreifen des Fensterrahmens 14 überdeckt. Die beiden Ebenen sind in Fig. 2 mit 44 für den Rahmen 14 und 46 für den Flügel 16 bezeichnet. Das Beschlagteil 26 weist gemäß dem Doppelpfeil 45 in Fig. 3 verschiebbare zapfenförmige Verriegelungsmittel 47 auf, die mit buchsenförmigen Gegenverriegelungsmitteln 48 zusammenarbeiten, welche mit der Beschlagteilhälfte 36 des Beschlagteils 28 gelenkig verbunden sind. Die zapfenartigen Verriegelungsmittel 47 des Beschlagteils 26 greifen zum Verriegeln der beiden Beschlagteile 26, 28 miteinander durch die Bohrung der buchsenartigen Gegenverriegelungsmittel 48 und halten somit die Beschlagteilhälfte 36 fest in ihrer in Fig. 2 strichpunktiert gezeichneten Abdeckstellung. Die mit ausgezeichneten Linien dargestellte aufgeklappte Stellung der Beschlagteilhälfte 28 zeigt eine Stellung, in der es möglich ist, das Beschlagteil 28 mit seinem Grundkörper 30 am Fensterflügel 16 zu montieren. Damit die Gegenverriegelungsmittel 48 der Beschlagteilhälfte 36 mit den Verriegelungsmitteln 47 des in einer tiefer liegenden Ebene 44 montierten Beschlagteils 26 zusammenarbeiten können, hat das Beschlagteil 28 an seiner Beschlagteilhälfte 36 einen in Abdeckstellung zum anderen Beschlagteil 26 vorspringenden Ansatz 50, an dessen freiem Ende die Gegenverriegelungsmittel 48 angeordnet sind. Dabei ist der Abstand 54 von der Achse des Gelenks 52 zwischen der Beschlagteilhälfte 36 und der Buchsenlängsachse der am Ansatz 50 angeordneten Gegenverriegelungsmittel 48 größer als die Höhe 42 abzüglich des Abstandes 49, mit dem die Längsachsen der zapfenartigen Verriegelungsmittel 47 von der Montageebene 44 des Fensterrahmens 14 liegen. Der Ansatz 50 ist also als separates Bauelement ausgebildet und gelenkig mit dem Beschlagteil 28 verbunden. Wie aus den Fig. 1 bis 3 zu entnehmen ist, hat das den Ansatz 50 aufweisende Beschlagteil 28 zwei miteinander gelenkig verbundene, im wesentlichen übereinander klappbare Beschlagteilhälften 30 und 36, von denen die eine Hälfte 30 am bewegbaren Bauteil, also am Fensterflügel 16, befestigt ist. Es ist jedoch auch ohne weiteres denkbar, das den Ansatz 50 aufweisende Beschlagteil 28 an dem Fensterrahmen 14 zu befestigen. Bei dieser Befestigungsmöglichkeit ist natürlich klar, daß dann das Beschlagteil 26 am Fensterflügel 16 befestigt werden muß.
Aus Fig. 2 ist weiter ersichtlich, daß der Ansatz 50 an dem freien, von dem die beiden Beschlagteilhälften 30 und 36 verbindenden Gelenk 34 abgewandten Ende der schwenkbaren Beschlagteilhälfte 36 angelenkt ist. Fig. 3 zeigt, daß mit der schwenkbaren Beschlagteilhälfte 36 mehrere Ansätze 50 gelenkig verbunden sind, die jeweils an ihren freien Enden die rohr- oder buchsenförmigen Gegenverriegelungsmittel 48 aufweisen, welche bei übereinandergeklappten Beschlagteilhälften mit den Verriegelungsmitteln 47 des anderen Beschlagteils zusammenarbeiten.
Dadurch, daß der die wirksame Länge des Ansatzes 50 bestimmende Abstand 54 zwischen der Achse des Gelenks 52 zwischen der Beschlagteilhälfte 36 und dem Ansatz 50 und der Achse der am Ansatz 50 angeordneten Gegenverriegelungsmittel 48 größer ist als die Höhe 42 des größtmöglichen Falzes, und sich die Verriegelungsmittel 47 des Beschlagteils 26 zwischen den beiden Ebenen 44 und 46 befinden, ergibt sich zwangsläufig, daß bei in Abdeckstellung befindlicher Beschlagteilhälfte 36 sich die Erstreckungsrichtung des Ansatzes 50, ausgehend von der in Fig. 2 ausgezogen dargestellten Position, sich den Erstreckungsrichtungen der Ebenen 44 und 46 annähert, weil er im Gelenk 52 so verschwenkt (Doppelpfeil 53) wird, daß seine Gegenverriegelungsmittel 48 in eine Position gelangen, in welche diese mit den Verriegelungsmitteln 47 des anderen Beschlagteils 26 im Sinne einer Verriegelung zusammenarbeiten können. Dazu kann es erforderlich sein, das Beschlagteil 26, je nach Größe des von der Falzhöhe bestimmten Abstandes 42 zwischen den beiden Montageebenen 44, 46 in Richtung des Doppelpfeiles 56 (Fig. 2) zu verschieben. Der Ansatz 50 steht in seiner Betriebsposition also nicht mehr rechtwinklig zum Grundkörper 30 seines Beschlagteils 28, sondern seine Längserstreckung ist den Erstreckungsrichtungen der Ebenen 44 und 46 vom rechten Winkel aus angenähert.
Eine andere, in Fig. 4 dargestellte Ausführungsform der Erfindung entspricht im wesentlichen der eben erläuterten Ausführung, so daß alle dort verwendeten Bezugszahlen auch in den Fig. 4 und 5 gültig sind. Abweichend von der Anordnung gemäß den Fig. 2 und 3 ist jedoch bei dieser zweiten Ausführungsform, daß auch an der plattenförmigen einen Beschlagteilhälfte 30 des Beschlagteils 28 über ein Gelenk 70 eine Anzahl von Ansätzen 72 angeordnet ist. In Betriebsposition des Beschlagteils 28, also wenn die deckelartige Beschlagteilhälfte 36 sich in ihrer strichpunktiert dargestellten Betriebsposition befindet, gelangen die Ansätze 50 der Beschlagteilhälfte 36 und die Ansätze 72 der Beschlagteilhälfte 30 in eine gemeinsame Ebene, die in Fig. 4 durch eine strichpunktierte, mit der Bezugszahl 76 versehene Linie dargestellt ist. Die Gegenverrieglungsmittel 47 des Beschlagteils 26 durchgreifen also bei dieser Ausführungsform sowohl die Gegenverriegelungsmittel 48 des Ansatzes 50 als auch die an dem freien Ende der Ansätze 72 angeordneten, buchsen- oder rohrförmigen Gegenverriegelungsmittel 78 des Ansatzes 72, da die Achsen der Gegenverriegelungsmittel 48 und 78 miteinander fluchten. Die Ausrichtung der Gegenverriegelungsmittel 48 bzw. 78 auf die Verriegelungsmittel 47 des Beschlagteiles 26 erfolgt auch hier durch Verschieben des Beschlagteils 26 in Richtung des Doppelpfeiles 56.
Beiden Ausführungsformen ist gemeinsam, daß ein Gegenverriegelungsmittel 48 bzw. 78 tragender Ansatz 50 bzw. 72 als separates Bauelement ausgebildet und gelenkig mit dem einen Beschlagteil 28 verbunden ist.

Claims (5)

1. Vorrichtung zur Sicherung eines zwischen zwei Endstellungen bewegbaren Bauteils (16) zum Verschließen einer Wandöffnung eines Gebäudes, mit einem ersten, gebäudefesten Beschlagteil (26) und einem zweiten, bauteilfesten Beschlagteil (28), mit an einem der beiden Beschlagteile (26, 28) angeordneten Verriegelungsmitteln (47) zum Miteinanderverriegeln der beiden Beschlagteile (26, 28) bei in Schließstellung befindlichem Fenster- oder Türflügel (16), wobei die beiden Beschlagteile (26, 28) in zueinander im wesentlichen parallelen, mit einem Abstand (42) voneinander befindlichen Ebenen (44, 46) befestigbar sind, zumindest das eine der beiden in Verriegelungsposition befindlichen Beschlagteile (26, 28) mit wenigstens einem zum anderen der beiden Beschlagteile (26, 28) vorspringenden Ansatz (50, 72) versehen ist, und die Verriegelungsmittel (47) im Zusammenwirken mit am anderen der beiden Beschlagteile (26, 28) vorhandenen Gegenverriegelungsmitteln (48, 78) die beiden Beschlagteile (26, 28) miteinander verriegeln, dadurch gekennzeichnet, daß der vorspringende Ansatz (50) als separates Bauelement gelenkig mit dem einen der Beschlagteile (26, 28) verbunden ist und an seinem freien Ende die Gegenverriegelungsmittel (48, 78) aufweist, wobei dasjenige der beiden Beschlagteile (26, 28) mit dem zumindest einen Ansatz (50, 72) zwei miteinander gelenkig verbundene, im wesentlichen übereinanderklappbare Hälften (30, 36) aufweist, und die wirksame Länge (54) des Ansatzes (50, 72) größer ist als die Höhe (42) eines Falzes, mit welchem der Fenster- oder Türflügel (16) einen bauteilfesten Rahmen (14) überdeckt, abzüglich eines Abstandes (49) der Längsachsen der Verriegelungsmittel (47) von der Montageebene (44) des die Verriegelungsmittel (47) aufweisenden Beschlagteils.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Hälften (30, 36) mit jeweils zumindest einem Ansatz (50, 72) versehen sind und daß bei übereinandergeklappten Beschlagteilhäften (30, 36) ihre Ansätze (50, 72) in einer gemeinsamen Ebene liegen.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansatz (50) an zumindest einem der freien Enden angelenkt ist, welches von dem die beiden schwenkbaren Beschlagteilhälften (30, 36) verbindenden Gelenk (34) abgewandt ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß mit der schwenkbaren Beschlagteilhälfte (36) mehrere Ansätze (50) gelenkig verbunden sind, die jeweils an ihren freien Enden die Gegenverriegelungsmittel (48) aufweisen, welche bei übereinandergeklappten Beschlagteilhälften (30, 36) mit den Verriegelungsmitteln (47) des anderen Beschlagteils (26) zusammenarbeiten.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das den zumindest einen Ansatz (50, 72) aufweisende eine Beschlagteil (28) an dem bewegbaren Fenster- oder Türflügel (16) befestigt ist.
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