DE19635190A1 - Verpackung für Schüttgüter - Google Patents
Verpackung für SchüttgüterInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Verpackung für Schüttgüter, die nach dem Befüllen
verschließbar und zur Entnahme der Schüttgüter wiederverschließbar ist, bestehend
aus einem quaderförmigen Faltschachtelrumpf aus beschichtetem Karton, in den
ein Deckel mit um 90° umgebördelten oder umgefalteten Seitenwänden eingesetzt
ist.
Solche Verpackungen für Schüttgüter sind in einer Form bekannt, bei der das
Oberteil des Faltschachtelrumpfes mit einem umgebördelten Deckelteil fest und
dicht verbunden ist und eine Entnahmeöffnung hat, die entweder nur durch einen
einklemmbaren Deckel zum Wiederverschließen verschlossen ist oder in der Öff
nung eine entfernbare Membran aufweist.
Darüber hinaus sind Getränkekartons mit einem Faltschachtelrumpf bekannt, die
mit einem umgebördelten Metall oder Kunststoffdeckel verschlossen sind, wobei
zur Entnahme Löcher in dieses Oberteil gestochen werden.
Zur Verpackung von druckempfindlichen, losen Schüttgütern wie z. B. Cerealien
sind Verpackungen bekannt, die aus einer äußeren, quaderförmigen Faltschachtel
bestehen, die an umgeklappten Klebelaschen geöffnet und wieder verschlossen
werden können. Damit die Schüttgüter vor Luftfeuchtigkeit und Luftsauerstoff
geschützt werden, befindet sich im Innern der Faltschachtel ein Beutel aus Papier
und/oder Kunststoff, der auch gleichzeitig einen Aromaschutz bietet. Solche aus
zwei Teilen bestehenden Verpackungen haben jedoch den Nachteil, daß das
Einfüllen und Komplettieren verhältnismäßig umständlich und damit aufwendig ist,
und zum anderen läßt sich der Innenraum der Verpackung nur ungenügend füllen,
weil der vorher gefüllte und verschlossene Beutel anschließend noch in die Falt
schachtel eingeschoben werden muß. Solche Verpackungen sind jedoch derzeit die
einzige Form, druckempfindliche Schüttgüter weitgehend druckgeschützt und
luftfeuchtigkeits- und luftsauerstoffdicht zu verpacken.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung für
Schüttgüter der eingangs genannten Art vorzuschlagen, die bei erhöhtem Füllgrad
einfach befüllt werden und den Packungsinhalt vor Druck und vor Luftfeuchtigkeit
und Luftsauerstoff schützen kann.
Diese Aufgabe wird gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch gelöst, daß der
Faltschachtelrumpf aus einem innen mit einer abdichtenden Schicht beschichteten
Faltschachtelzuschnitt besteht und an einer Überlappungslängsnaht versiegelt oder
verklebt ist, daß der Faltschachtelrumpf an dem dem Deckel gegenüberliegenden
Ende eine über die volle Endfläche reichende Einfüllöffnung aufweist, die nach dem
Einfüllen des Schüttguts versiegelt oder verklebt wird, daß der Deckel ein Aufreiß
fenster aufweist, das wiederverschließbar ist, und daß der Deckel innen mit einer
abdichtenden Schicht derart versehen ist, daß die Eckbereiche zwischen den
umgefalteten Seitenwänden ebenfalls von der abdichtenden Schicht überdeckt sind
und der Deckel mit seiner Beschichtungsfolie unterbrechungsfrei dicht mit dem
Faltschachtelrumpf versiegelt oder verklebt wird.
Bei einer solchen Verpackung sind zwei verschiedene Öffnungen und Verschlüsse
vorgesehen, nämlich eine zum erstmaligen Befüllen dienende, möglichst breite
Einfüllöffnung an einem Ende der Verpackung, während am anderen Ende eine
Entnahmeöffnung vorgesehen ist, die wiederverschließbar ist. Die erfindungs
gemäße Verpackung hat den Vorteil, daß sie nur aus einem Verpackungsteil,
nämlich dem Faltschachtelrumpf mit Deckel besteht, also keinen zusätzlichen
Innenbeutel benötigt. Durch entsprechende Ausbildung der Eckbereiche des Dec
kels ist eine absolut dichte Versiegelung oder Verklebung mit dem entsprechenden
Ende des Faltschachtelrumpfes möglich, weil sich die abdichtende Schicht des
Deckels auch in die Eckbereiche erstreckt, was bei einem normalen Kartondeckel
mit um 90° umgefalteten Seitenwänden normalerweise nicht gewährleistet ist.
Bei einer Verpackung, bei der der Deckel aus einem Kartonzuschnitt mit an einer
Grundfläche über Rillungen anhängenden Seitenflächen und ausgestanzten Eckbe
reichen besteht, ist diese Dichtigkeit in den Eckbereichen dadurch erzielbar, daß auf
diesem Zuschnitt eine thermoplastische Folie aufgebracht wird, die die ausgestanz
ten Eckbereiche überdeckt. Wenn auch der Faltschachtelrumpf innen mit einer
entsprechenden thermoplastischen Folie beschichtet ist, lassen sich die Seiten
flächen einschließlich der Eckbereiche fest und dicht mit dem innen beschichteten
Faltschachtelrumpf versiegeln oder verkleben.
Zur Entnahme des eingefüllten Schüttgutes ist in der Grundfläche des Deckels das
Aufreißfenstervorgesehen, das durch Aufreißperforationen und Rillungen umgrenzt
ist. Diese Aufreißperforationen werden vor dem Aufbringen der thermoplastischen
Folie eingestanzt, so daß in diesen Bereichen die darüberliegende thermoplastische
Folie eine einwandfreie Abdichtung gewährleistet. Um das Aufreißen des Aufreiß
fensters zu erleichtern, ist die auf dem Deckel aufgebrachte thermoplastische Folie
vorzugsweise in Aufreißrichtung des Aufreißfensters monoaxial orientiert. Auch die
Faserlaufrichtung des Kartons/des Deckels verläuft vorzugsweise parallel zur Auf
reißperforation.
Das Aufreißfenster erstreckt sich vorzugsweise etwa über eine Hälfte des Deckels
in Längsrichtung bis in eine angrenzende schmale Seitenwand des Deckels, und im
Mittenbereich ist quer zum Deckel eine Rillung vorgesehen. Zwei von den Enden
dieser Rillung ausgehende Aufreißperforationslinien verlaufen im Abstand vonein
ander und erstrecken sich bis in diese schmale Seitenwand. An dieser schmalen
Seitenwand ist dann über eine weitere Rillung eine Aufreißlasche angeformt, mit
der das Aufreißfenster bequem bis zu der im Mittenbereich quer zum Deckel
verlaufenden Rillung aufgerissen und hochgeklappt werden kann. Nach Entnahme
von Füllgut kann das Aufreißfenster anschließend wieder niedergeklappt und damit
die Verpackung wieder verschlossen werden, wenn auch dieser Verschluß dann
nicht mehr eine hohe Dichtigkeit aufweist.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, daß im
Bereich der weiteren Rillung zwischen der schmalen Seitenwand und der Auf
reißlasche im Anschluß an die Aufreißperforationslinien Aufreißkerben in den
Karton und in die aufgebrachte Folie eingestanzt sind, wodurch das anfängliche
Aufreißen erleichtert wird. Die Aufreißperforationslinien sind entsprechend einer
vorteilhaften Ausführungsform im Abstand parallel zu den in Längsrichtung ver
laufenden Rillungen in der Grundfläche des Deckels angebracht. Eine andere
vorteilhafte Variante besteht darin, daß die Aufreißperforationslinien direkt in den
in Längsrichtung verlaufenden Rillungen angeordnet sind und kurz vor den Eckbe
reichen durch schräge Abschnitte an den Eckabschnitten vorbei über die quer
verlaufende Rillung in die sich anschließende schmale Seitenwand geführt sind.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, daß an
einer der Aufreißlasche des Deckels benachbarten Seitenwand des Faltschachtel
rumpfes eine Grifflasche angeformt ist, mit der das Öffnen des Aufreißfensters
erleichtert wird. Zum Aufreißen der Verpackung werden Aufreißlasche und Griff
lasche in entgegengesetzter Richtung voneinander abgezogen, was durch die
Peelschicht des Deckels erleichtert wird. Dies hat den Vorteil, daß die zum Hoch
ziehen der Aufreißlasche ausgeübten Kräfte besser aufgebracht werden können,
weil die Verpackung durch die Grifflasche sicher festgehalten werden kann.
Ein besonders einfaches Herstellverfahren einer solchen Verpackung ist gekenn
zeichnet durch die folgenden Schritte:
- a) Herstellung eines Kartonbogens mit mehreren Deckel-Nutzen, wobei jeder Deckel eine Grundfläche, vier anhängende Seitenflächen und vier ausgestanz te Eckbereiche aufweist,
- b) Aufbringung einer Kunststoffolie über den gesamten Bogen, auch im Bereich der ausgestanzten Eckbereiche,
- c) Rillen und Ausstanzen der einzelnen Deckelzuschnitte,
- d) Umfalten der vier Seitenwände um 90° und Einsiegeln des Deckels in den Faltschachtelrumpf, wobei die die vier Eckbereiche des Deckels überbrüc kenden Bereiche der Kunststoffolie dicht mit in den Faltschachtelrumpf ein gesiegelt werden.
Damit bei einem Deckel mit Aufreißperforationen diese die Dichtigkeit des Deckels
nicht beeinträchtigen, werden diese vorzugsweise ebenfalls im Schritt a), also vor
dem Aufbringen der Kunststoffolie, eingestanzt. Das Aufbringen der Schicht aus
thermoplastischem Kunststoff erfolgt vorzugsweise im Extrusionsverfahren auf den
Kartonzuschnitt des Faltschachtelrumpfes und/oder den Kartonzuschnitt des Deckels.
Die Befüllung einer solchen Verpackung erfolgt vorzugsweise dadurch, daß der an
der Überlappungslängsnaht bereits versiegelte oder verklebte Faltschachtelrumpf
aufgerichtet und der vorbereitete Deckel eingesiegelt oder eingeklebt wird, danach
wird das Schüttgut in die Verpackung in umgekehrter Lage (Deckel nach unten)
eingefüllt und anschließend der Faltschachtelrumpf an der Einfüllöffnung versiegelt
oder verklebt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den weiteren Unteransprü
chen zu entnehmen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezug auf
die beigefügten Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer geöffneten Verpackung gemäß
der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung einer umgedrehten Verpackung
mit dem unteren Verschluß;
Fig. 3 einen Kartonzuschnitt für den Faltschachtelrumpf der Verpackung;
Fig. 4 eine perspektivische, auseinandergezogene Darstellung eines Falt
schachtelrumpfes mit darüber liegendem Deckel, zum Einsiegeln
vorbereitet;
Fig. 5 einen Kartonzuschnitt für den Deckel der Verpackung; und
Fig. 6 eine alternative Form eines Deckelzuschnitts.
Die in Fig. 1 in der Übersicht dargestellte Verpackung besteht aus einem Falt
schachtelrumpf 1, der an einem unteren Ende 2 verschlossen ist (siehe Fig. 2),
und an dessen oberen Ende ein Deckel 3 rahmenartig eingesetzt ist. Der Deckel 3
weist ein Aufreißfenster 4 auf, so daß der Packungsinhalt ausgeschüttet und die
Verpackung durch Niederschwenken des Aufreißfensters wieder verschlossen
werden kann.
Der Faltschachtelrumpf i wird aus einem Kartonzuschnitt entsprechend der Fig.
3 aus mit einer abdichtenden Schicht, insbesondere einer thermoplastischen Folie,
beschichtetem Karton hergestellt. Der Kartonzuschnitt nach Fig. 3 weist zwei
Frontflächen 11 und zwei Seitenflächen 12 auf, die durch entsprechende Rillungen
voneinander abgegrenzt sind. Mittels einer angeformten Überlappungsfläche 13
wird der Kartonzuschnitt zu einem Faltschachtelrumpf 1 unter Bildung einer Über
lappungslängsnaht 6 zusammengefügt. Am (unteren) Ende 2 des Faltschachtel
rumpfes 1 liegt die zum Befüllen notwendige Einfüllöffnung, die nach dem Einfüllen
verschlossen wird. Dieser Verschluß ist in Fig. 2 gezeigt und an sich bekannt.
Bevor die Verpackung jedoch mit Schüttgut gefüllt wird, wird in das (obere) Ende
14 des Faltschachtelrumpfes 1 der Deckel 3 eingefügt und dicht versiegelt oder
verklebt. Wie insbesondere aus den Fig. 4 und 5 hervorgeht, besteht der Deckel
3 aus einem Kartonzuschnitt mit einer Grundfläche 3c und Seitenflächen 3a und
3b, die mit der Grundfläche 3c über Rillungen 4a und 4b verbunden sind und um
90° gegenüber der Deckfläche hochgeklappt werden können. Nachdem der Deckel
zuschnitt (siehe Fig. 5) durch Ausstanzen der Eckbereiche und Einstanzen aller
Aufreißperforationen (werden später im einzelnen beschrieben) hergestellt worden
ist, wird eine thermoplastische Folie auf den vorbereiteten Kartonzuschnitt aufge
bracht, wobei die Folie auch entsprechende Eckbereiche 7 zwischen den Seiten
flächen 3a und 3b überdeckt. Es wird noch hinzugefügt, daß natürlich eine Vielzahl
von Deckel-Nutzen zur Bildung mehrerer Deckelzuschnitte in einem Bogen neben
einander hergestellt werden, so daß zunächst die einzelnen Deckelzuschnitte an
ihren Seitenflächen 3a und 3b miteinander zusammenhängen. Sobald die thermo
plastische Folie aufgebracht ist, werden die einzelnen Deckelzuschnitte durch einen
weiteren Ausstanzvorgang gerillt und voneinander separiert.
Ein solcher vorbereiteter Deckelzuschnitt mit aufgebrachter thermoplastischer Folie
wird nun durch Hochklappen der die Seitenwände bildenden Seitenflächen 3a und
3b um 90° gegenüber der Grundfläche 3c zum Einsetzen in das obere Ende 14 des
Faltschachtelrumpfes vorbereitet, siehe hierzu Fig. 4. Es ist zu sehen, daß die die
Eckbereiche 7 überdeckenden Bereiche der Folie nach außen ausweichen können,
ohne daß sich eine später zu Undichtigkeiten führende Unterbrechung des Folien
materials im Eckbereich 7 bildet. Nach dem Einschieben des Deckels 3 in das obere
Ende 14 des Faltschachtelrumpfes 1 werden die vier Seitenwände 3a und 3b mit
der Innenfläche des oberen Endes 14 des Faltschachtelrumpfes 1 versiegelt oder
verklebt, wobei das sich in den Eckbereichen 7 befindliche, überbrückende Folien
material für eine sichere Abdichtung der Eckbereiche führt. Die Ecken des Deckels
3 können in einem zweiten Siegelvorgang mit abgerundeten Werkzeugen sicher
verriegelt werden.
Nachdem also der Deckel 3 in das obere Ende 14 des Faltschachtelrumpfes 1
eingesiegelt oder verklebt worden ist, wird die Verpackung umgedreht, so daß nun
die Einfüllöffnung am (vorher unteren) Ende 2 zum Einfüllen des Schüttgutes zur
Verfügung steht. Sobald die Verpackung mit Schüttgut bis zu einer Rillung 17
(siehe Fig. 3) gefüllt ist, kann das vorher untere Ende 2 durch einen an sich
bekannten Verschluß (siehe Fig. 2) endgültig verschlossen werden.
Nachfolgend sollen nun Einzelheiten der oberen Öffnung zum Entnehmen des
eingefüllten Schüttgutes und zum Wiederverschließen beschrieben werden. Wie
insbesondere aus Fig. 5 hervorgeht, weist der Deckel 3 in der Grundfläche 3c ein
Aufreißfenster 4 auf, das von zwei im Abstand voneinander in Längsrichtung des
Deckels 3 verlaufenden Aufreißperforationslinien 9, der die Grundfläche 3c mit der
einen Seitenwand 3a verbindenden Rillung 4a und einer weiteren Rillung 4d im
mittleren Bereich der Grundfläche 3c umgrenzt wird. Die Aufreißlinien 9 befinden
sich im Abstand von den in Längsrichtung verlaufenden Rillungen 4b. Die Aufreiß
perforationslinien 9 erstrecken sich über die Rillung 4a hinaus auch in die angren
zende Seitenwand 3a bis zu dort durch Ausstanzen gebildeten Aufreißkerben 8. An
der Endkante der Seitenwand 3a ist außerdem über eine weitere Rillung 4c eine
Aufreißlasche 5 angeformt. Rillungen sind in den Zeichnungen strichpunktiert
dargestellt, Aufreißperforationslinien gestrichelt.
Der in den Faltschachtelrumpf 1 eingesiegelte Deckel 3 kann nun dadurch geöffnet
werden, daß das Aufreißfenster 4 durch Hochziehen an der Aufreißlasche 5 entlang
der Aufreißperforation 9 von der Grundfläche 3c bis zur Rillung 4d aufgerissen
werden kann, siehe Fig. 1. Dieser Aufreißvorgang wird durch die Kerben 8 sowie
durch eine monoaxiale Ausrichtung der thermoplastischen Folie auf dem Deckel 3
und dessen Kartonfaserlaufrichtung in Längsrichtung erleichtert.
Wie aus den Fig. 3 und 4 hervorgeht, ist der Faltschachtelrumpf 1 am oberen
Ende 14 mit einer an der Seitenwand 12 angeformten Grifflasche 15 versehen.
Wenn die Seitenwand 3a des Deckels 3 im Bereich der Aufreißlasche 5 mit einer
peelbaren thermoplastischen Kunststoffolie versehen ist und die beiden Laschen 5
und 15 in entgegengesetzter Richtung auseinandergezogen werden, kann die
Seitenwand 3a von der Innenwand des Faltschachtelrumpfes 1 leicht getrennt
werden, so daß das weitere Aufreißen des Aufreißfensters 4 erleichtert wird.
Fig. 6 zeigt nun eine zur Fig. 5 alternative Ausführungsform des Deckels 3. Der
Unterschied zur Ausführungsform nach Fig. 5 besteht bei der Ausführungsform
nach Fig. 6 darin, daß die Aufreißperforationslinien 9 nicht im Abstand von den
Rillungen 4b, sondern in diesen vorgesehen sind. Dies hat den Vorteil, daß die
Entnahmeöffnung über die volle Breite der Verpackung reicht. Die Aufreißperfora
tionslinien 9 sind jedoch nicht in die Ecken des Deckels 3 geführt, sondern durch
schräge Abschnitte 9a, die ebenfalls als Aufreißperforation ausgebildet sind, mit
den Aufreißkerben 8 zu beiden Seiten der Aufreißlasche 5 an den Eckbereichen 7
vorbeigeführt. Dies erleichtert wiederum das Aufreißen und beeinträchtigt nicht die
Dichtigkeit der Eckbereiche 7 nach dem Einsiegeln in den Faltschachtelrumpf 1.
Claims (16)
1. Verpackung für Schüttgüter, die nach dem Befüllen verschließbar und zur
Entnahme der Schüttgüter wiederverschließbar ist,
bestehend aus einem quaderförmigen Faltschachtelrumpf (1) aus beschichtetem Karton, in den ein Deckel (3) mit um 90° umgebördelten oder umgefalteten Seiten wänden (3a, 3b) eingesetzt ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Faltschachtelrumpf (1) aus einem innen mit einer abdichtenden Schicht beschichteten Faltschachtelzuschnitt besteht und an einer Überlappungslängsnaht (6) versiegelt oder verklebt ist,
daß der Faltschachtelrumpf (1) an dem dem Deckel (3) gegenüberliegenden Ende (2) eine über die volle Endfläche reichende Einfüllöffnung aufweist, die nach dem Einfüllen des Schüttguts versiegelt oder verklebt wird,
daß der Deckel (3) ein Aufreißfenster (4) aufweist, das wiederverschließbar ist, und
daß der Deckel (3) innen mit einer abdichtenden Schicht derart versehen ist,
daß die Eckbereiche (7) zwischen den umgefalteten Seitenwänden (3a, 3b) ebenfalls von der abdichtenden Schicht überdeckt sind und der Deckel (3) mit seiner Be schichtungsfolie unterbrechungsfrei dicht mit dem Faltschachtelrumpf (1) versiegelt oder verklebt wird.
bestehend aus einem quaderförmigen Faltschachtelrumpf (1) aus beschichtetem Karton, in den ein Deckel (3) mit um 90° umgebördelten oder umgefalteten Seiten wänden (3a, 3b) eingesetzt ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Faltschachtelrumpf (1) aus einem innen mit einer abdichtenden Schicht beschichteten Faltschachtelzuschnitt besteht und an einer Überlappungslängsnaht (6) versiegelt oder verklebt ist,
daß der Faltschachtelrumpf (1) an dem dem Deckel (3) gegenüberliegenden Ende (2) eine über die volle Endfläche reichende Einfüllöffnung aufweist, die nach dem Einfüllen des Schüttguts versiegelt oder verklebt wird,
daß der Deckel (3) ein Aufreißfenster (4) aufweist, das wiederverschließbar ist, und
daß der Deckel (3) innen mit einer abdichtenden Schicht derart versehen ist,
daß die Eckbereiche (7) zwischen den umgefalteten Seitenwänden (3a, 3b) ebenfalls von der abdichtenden Schicht überdeckt sind und der Deckel (3) mit seiner Be schichtungsfolie unterbrechungsfrei dicht mit dem Faltschachtelrumpf (1) versiegelt oder verklebt wird.
2. Verpackung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (3) aus einem Kartonzuschnitt mit an einer Grundfläche (3c) über Rillungen (4a, 4b) verbundenen Seitenflächen (3a, 3b) und ausgestanzten Eckbereichen (7) besteht und daß auf diesem Zuschnitt eine thermo plastische Folie aufgebracht ist, die die ausgestanzten Eckbereiche (7) überdeckt, und daß auch der Faltschachtelrumpf (1) innen mit einer thermoplastischen Folie beschichtet ist.
dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (3) aus einem Kartonzuschnitt mit an einer Grundfläche (3c) über Rillungen (4a, 4b) verbundenen Seitenflächen (3a, 3b) und ausgestanzten Eckbereichen (7) besteht und daß auf diesem Zuschnitt eine thermo plastische Folie aufgebracht ist, die die ausgestanzten Eckbereiche (7) überdeckt, und daß auch der Faltschachtelrumpf (1) innen mit einer thermoplastischen Folie beschichtet ist.
3. Verpackung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß in der Grundfläche (3c) des Deckels (3) das Aufreiß
fenster (4) vorgesehen ist, das durch Aufreißperforationen (9) und Rillungen (4a,
4d) umgrenzt ist, und daß die Aufreißperforationen (9) vor dem Aufbringen der
thermoplastischen Folie eingestanzt sind.
4. Verpackung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die auf dem Deckel (3) aufgebrachte thermoplasti
sche Folie in Aufreißrichtung des Aufreißfensters (4) monoaxial orientiert ist.
5. Verpackung nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Faserlaufrichtung des Kartons des Deckels (3)
parallel zur Aufreißperforation (9) verläuft.
6. Verpackung nach einem der Ansprüche 3 bis 5 mit einem Deckel (3) in der
Form eines länglichen Rechtecks,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Aufreißfenster (4) sich etwa über eine Hälfte des Deckels (3) in Längs richtung bis in eine angrenzende schmale Seitenwand (3a) des Deckels erstreckt, daß eine im Mittenbereich quer zum Deckel (3) verlaufende Rillung (4d) vorgesehen ist,
daß zwei von den Enden dieser Rillung (4d) ausgehende Aufreißperforationslinien (9) vorgesehen sind, die im Abstand voneinander verlaufen und sich bis in diese schmale Seitenwand (3a) erstrecken, und
daß an dieser schmalen Seitenwand (3a) über eine weitere Rillung (4c) eine Auf reißlasche (5) angeformt ist.
dadurch gekennzeichnet,
daß das Aufreißfenster (4) sich etwa über eine Hälfte des Deckels (3) in Längs richtung bis in eine angrenzende schmale Seitenwand (3a) des Deckels erstreckt, daß eine im Mittenbereich quer zum Deckel (3) verlaufende Rillung (4d) vorgesehen ist,
daß zwei von den Enden dieser Rillung (4d) ausgehende Aufreißperforationslinien (9) vorgesehen sind, die im Abstand voneinander verlaufen und sich bis in diese schmale Seitenwand (3a) erstrecken, und
daß an dieser schmalen Seitenwand (3a) über eine weitere Rillung (4c) eine Auf reißlasche (5) angeformt ist.
7. Verpackung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der weiteren Rillung (4c) zwischen der
schmalen Seitenwand (3a) und der Aufreißlasche (5) im Anschluß an die Aufreiß
perforationslinien (9) Aufreißkerben (8) in den Karton und in die aufgebrachte Folie
eingestanzt sind.
8. Verpackung nach Anspruch 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufreißperforationslinien (9) im Abstand parallel zu den in Längsrichtung verlaufenden Rillungen (4b) in der Grundfläche (3c) des Deckels (3) angebracht sind (Fig. 5).
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufreißperforationslinien (9) im Abstand parallel zu den in Längsrichtung verlaufenden Rillungen (4b) in der Grundfläche (3c) des Deckels (3) angebracht sind (Fig. 5).
9. Verpackung nach Anspruch 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufreißperforationslinien (9) in den in Längs
richtung verlaufenden Rillungen (4b) angebracht sind und kurz vor den Eckberei
chen (7) durch schräge Abschnitte (9a) über die quer verlaufende Rillung (4a) in die
sich anschließende schmale Seitenwand (3a) geführt sind (Fig. 6).
10. Verpackung nach einem der Ansprüche 6 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß an einer der Aufreißlasche (5) des Deckels (3)
benachbarten Seitenwand (12) des Faltschachtelrumpfes (1) eine Grifflasche (15)
angeformt ist.
11. Verpackung nach einem der Ansprüche 2 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtungsfolie des Faltschachtelrumpfes (1)
und die Beschichtungsfolie des Deckels (3) aus thermoplastischem Kunststoff
bestehen, der miteinander versiegelbar und dicht gegen Luftfeuchtigkeit und Luft
sauerstoff ist.
12. Verpackung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtungsfolie des Deckels (3) peelbar ist.
13. Verfahren zur Herstellung einer Verpackung, bestehend aus einem mit
Kunststoff beschichteten Faltschachtelrumpf (1) und einem in diesem eingesetzten,
mit Kunststoff beschichteten Deckel (3), gemäß einem der Ansprüche 2 bis 1 2,
gekennzeichnet durch folgende Schritte:
- a) Herstellung eines Kartonbogens mit mehreren Deckel-Nutzen, wobei jeder Deckel eine Grundfläche (3c), vier anhängende Seitenflächen (3a, 3b) und vier ausgestanzte Eckbereiche (7) aufweist,
- b) Aufbringung einer Kunststoffolie über den gesamten Bogen, auch im Bereich der ausgestanzten Eckbereiche (7),
- c) Rillen und Ausstanzen der einzelnen Deckelzuschnitte,
- d) Umfalten der vier Seitenwände (3a, 3b) um 90° und Einsiegeln des Deckels (3) in den Faltschachtelrumpf (1), wobei die die vier Eckbereiche (7) des Deckels (3) überbrückenden Bereiche der Kunststoffolie dicht mit in den Faltschachtel rumpf (1) eingesiegelt werden.
14. Verfahren nach Anspruch 13 zur Herstellung einer Verpackung nach An
spruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufreißperforationen (9, 9a) im Schritt a) vor dem
Aufbringen der Kunststoffolie eingestanzt werden.
15. Verfahren nach Anspruch 13 oder 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schicht aus thermoplastischem Kunststoff im
Extrusionsverfahren auf den Kartonzuschnitt des Faltschachtelrumpfes (1) und/oder
den Kartonzuschnitt des Deckels (3) aufgebracht wird.
16. Verfahren zum Befüllen einer Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis
12,
dadurch gekennzeichnet,
daß der an der Überlappungslängsnaht (6) bereits versiegelte oder verklebte Falt schachtelrumpf (1) aufgerichtet und der vorbereitete Deckel (3) eingesiegelt oder eingeklebt wird, und
daß danach das Schüttgut in die Verpackung in umgekehrter Lage (Deckel 3 nach unten) eingefüllt und anschließend der Faltschachtelrumpf an der Einfüllöffnung versiegelt oder verklebt wird.
dadurch gekennzeichnet,
daß der an der Überlappungslängsnaht (6) bereits versiegelte oder verklebte Falt schachtelrumpf (1) aufgerichtet und der vorbereitete Deckel (3) eingesiegelt oder eingeklebt wird, und
daß danach das Schüttgut in die Verpackung in umgekehrter Lage (Deckel 3 nach unten) eingefüllt und anschließend der Faltschachtelrumpf an der Einfüllöffnung versiegelt oder verklebt wird.
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