DE19634324A1 - Fahrzeugdach - Google Patents
FahrzeugdachInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B60—VEHICLES IN GENERAL
- B60J—WINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
- B60J7/00—Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs
- B60J7/02—Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs of sliding type, e.g. comprising guide shoes
- B60J7/04—Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs of sliding type, e.g. comprising guide shoes with rigid plate-like element or elements, e.g. open roofs with harmonica-type folding rigid panels
- B60J7/043—Sunroofs e.g. sliding above the roof
- B60J7/0435—Sunroofs e.g. sliding above the roof pivoting upwardly to vent mode and moving at the outside of the roof to fully open mode
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Description
Die Erfindung betrifft ein Fahrzeugdach mit einer von einem Deckel wahlweise
verschließbaren Dachöffnung in einer festen Dachhaut, wobei mindestens ein erster und ein
zweiter Hebel vorgesehen sind, die mit ihrem unteren Bereich jeweils schwenkbar an einem
Halteelement angelenkt sind und die mit ihrem oberen Ende jeweils schwenkbar an einem
deckelfesten Punkt angelenkt sind, wobei die deckelfesten Punkte in Dachlängsrichtung in
Abstand voneinander angeordnet sind.
Eine solches gattungsgemäßes Fahrzeugdach ist beispielsweise aus DE-GM 16 49 344
bekannt. Dabei sind zu jeder Längsseite des Deckels zwei dachfest angelenkte Hebel in
Parallellenkeranordnung, d. h. zwei gleichlange, parallel zueinander ausgerichtete Hebel,
angebracht, die an ihrem unteren Ende um den unteren Schwenkpunkt herum jeweils ein
Zahnrad aufweisen, welches über eine manuell betätigte verschiebbare Zahnstange betätigt
wird. Dadurch wird ein Verschwenken der Hebel um ihren unteren Schwenkpunkt und damit
ein Anheben des Deckels bei gleichzeitiger Verschiebung desselben bewirkt. Nachteilig bei
einer solchen Anordnung ist die aufwendige Mechanik mit relativ großem Raumbedarf.
Ferner ist die Lüftungsfunktion relativ unflexibel; sie kann nur sehr beschränkt den
individuellen Bedürfnissen der Fahrzeuginsassen angepaßt werden.
Ein ähnliches gattungsgemäßes Fahrzeugdach mit fester Parallellenkeranordnung, bei dem der
Deckel ebenfalls manuell betätigt wird, ist aus DE-GM 17 18 851 bekannt.
Weitere gattungsgemäße Fahrzeugdächer mit fester Parallellenkeranordnung sind aus
DE-OS H 14827, DE-OS H 16605, DE-OS H 20479 sowie DE-GM 17 22 071 bekannt. Bei
diesen bekannten Fahrzeugdächern erfolgt die Deckelbetätigung durch eine am Deckel
angelenkte, von einem Motor angetriebene Antriebsspindel bzw. durch zusätzliche, an einem
Ende deckelfest angelenkte Hebel, deren anderes Ende für eine Verschiebebewegung in
Dachlängsrichtung angetrieben ist. Nachteilig bei diesen Anordnungen sind wiederum die
aufwendige Mechanik mit relativ großem Raumbedarf sowie die unflexible Lüftungsfunktion.
Ein anderes gattungsgemäßes Fahrzeugdach ist aus DE 41 09 698 C2 bekannt, bei dem
jeweils zwei gekröpfte, im wesentlichen gleichlange und parallel zueinander angeordnete
Hebel zu beiden Seiten des Deckels vorgesehen sind, wobei der vordere Hebel dachfest
angelenkt ist, während der untere Schwenkpunkt des hinteren Hebels mittels einer Feder eine
kleine Strecke in Dachlängsrichtung verschiebbar ist, am ein Ausstellen der
Deckelhinterkante zu erlauben. Der Deckel kann auch insgesamt über einen Griff am Deckel
manuell nach hinten zurückgeschwenkt werden, um die Dachöffnung freizulegen. Bei dieser
Anordnung kann der Deckel nur manuell betätigt werden; eine gute Lüftungsfunktion ohne
Freilegen der Dachöffnung durch Verschieben des Deckels ist nicht möglich.
Ein weiteres gattungsgemäßes Fahrzeugdach ist aus EP 0 325 380 B1 bekannt. Dabei sind
zwei spiegelbildlich angeordnete lange Hebel vorgesehen, deren Befestigungselement mittels
eines Spindelantriebs in Dachlängsrichtung verschiebbar ist. In der Mitte eines jeden langen
Hebels ist das obere Ende eines kurzen Hebels angelenkt, dessen unteres Ende bezüglich an
der Antriebsspindel schwenkbar gelagert ist, jedoch gegenüber dieser nicht verschiebbar ist.
Auch diese Mechanik ist relativ aufwendig gestaltet.
Aus DE-OS 32 27 800 A1 ist ein Fahrzeugdach bekannt, bei dem ein eine Dachöffnung
wahlweise verschließender Deckel mittels einer aus zwei scherenartig gekreuzten, in der Mitte
gelenkig verbundenen Hebeln bestehenden Hubvorrichtung anhebbar ist. Der eine Hebel ist
mit seinem oberen Ende deckelfest angelenkt, während das obere Ende des anderen Hebels
bezüglich des Deckel verschiebbar gelagert ist. Die unteren Enden der Hebel können in
Dachlängsrichtung gegeneinander verschoben werden. Nachteilig bei dieser Anordnung ist,
daß die gekreuzten Hebel relativ viel Einbauraum in Fahrzeug-Querrichtung beanspruchen.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Fahrzeugdach zu schaffen, das eine einfache
und zuverlässige Verstellung des Deckels bei geringem Herstellungs- und Montageaufwand
gewährleistet. Insbesondere soll ein geringer Raumbedarf der Verstellmechanik ermöglicht
werden.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einem Fahrzeugdach mit den eingangs genannten
Merkmalen dadurch gelöst, daß für das Verstellen des Deckels ein für eine
Verschiebebewegung angetriebenes Führungselement vorgesehen ist, das so mit dem ersten
Hebel in Eingriff steht, daß es entlang des ersten Hebels gegenüber diesem verschiebbar und
drehbar geführt ist.
Bei der erfindungsgemäßen Lösung ist vorteilhaft, daß die Deckelmechanik bei zuverlässiger
Funktion in einfacher Weise und mit geringem Raumbedarf ausgeführt werden kann.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß das
Führungselements gegenüber dem ersten Hebel in einem Bereich zwischen den Gelenkpunkten
des ersten Hebels verschiebbar ist, während es bezüglich der Dachhaut im wesentlichen in der
Dachebene in Dachlängsrichtung verschiebbar ist, wobei das Führungselement vorzugsweise an
einem entlang einer dachfesten Führungsschiene verschiebbaren Schlitten als Kulissenstift
ausgebildet ist, der in eine in dem ersten Hebel ausgebildete Kulissenbahn eingreift. Dies
erlaubt eine besonders einfache und raumsparende Ausführung. Statt einer
Kulissenbahn/Kulissenstift-Führung können alternativ auch andere Führungen, wie
beispielsweise ein umgriffenes Rohr oder dergleichen verwendet werden.
Eine bevorzugte Ausführungsform besteht darin, daß alle Halteelemente dachfest sind. Dies
führt zu einem besonders einfachen Aufbau des Fahrzeugdaches.
Eine alternative bevorzugte Ausführungsform besteht darin, daß das Halteelement des ersten
Hebels dachfest ist, während das Halteelement des zweiten Hebels verstellbar ist. Dies erlaubt
neben einem parallelen Verschieben des Deckels bezüglich der Dachhaut auch ein
Verschwenken des Deckels, d. h. ein Anheben der Deckelvorderkante oder der
Deckelhinterkante allein. Auch ohne Freilegen der Dachöffnung durch Verschieben des
Deckels kann so für eine gute Lüftungsfunktion gesorgt werden, die sich an die jeweiligen
Bedürfnisse der Fahrzeuginsassen flexibel anpassen läßt.
Eine weitere alternative bevorzugte Ausführungsform besteht darin, daß das Halteelement des
ersten Hebels und das Halteelement des zweiten Hebels sowohl bezüglich der festen Dachhaut
als auch gegeneinander verstellbar sind. Dies erlaubt einen weiteren Freiheitsgrad in der
Deckelbewegung, so daß der Deckel in jeder Stellung auch in Dachlängsrichtung verschoben
werden kann.
Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Im folgenden sind mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der beiliegenden
Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Fahrzeugdaches in der Schließstellung,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des Fahrzeugdaches von Fig. 1, jedoch in einer ersten
Öffnungsstellung,
Fig. 2A einen Schnitt entlang der Linie IIA-IIA der Fig. 2, jedoch bei geschlossenem Deckel,
Fig. 2B einen Schnitt entlang der Linie IIB-IIB der Fig. 2, ebenfalls bei geschlossenem Deckel,
Fig. 3 eines Seitenansicht des Fahrzeugdaches von Fig. 1, jedoch in einer zweiten
Öffnungsstellung,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines Fahrzeugdaches gemäß einer zweiten
Ausführungsform in einer ersten Öffnungsstellung,
Fig. 5 einen Schnitt entlang der Linie V-V in Fig. 4,
Fig. 6 eine Seitenansicht des Fahrzeugdaches von Fig. 4,
Fig. 7 eine Ansicht ähnlich zu Fig. 6, jedoch in einer zweiten Öffnungsstellung,
Fig. 8 eine Seitenansicht eines Fahrzeugdaches entsprechend einer dritten Ausführungsform
in Schließstellung,
Fig. 9 eine Ansicht ähnlich zu Fig. 8, jedoch in einer Öffnungsstellung, und
Fig. 10 eine Seitenansicht eines Fahrzeugdaches in einer vierten Ausführungsform in einer
Öffnungsstellung.
Wie in den Fig. 1, 2, 2A und 2B veranschaulicht, ist in einer festen Dachhaut 1 eine
Dachöffnung 2 vorgesehen, die mittels eines lichtdurchlässigen Deckels 3 wahlweise
verschließbar ist. Statt eines transparenten Deckels 3 können selbstverständlich auch
Blechdeckel, Kunststoffdeckel oder Deckel aus anderen Materialien in nicht-transparenter oder
semitransparenter Ausführung verwendet werden. Der Deckel 3 ist zu beiden Längsseiten
jeweils mit einem Träger 4 versehen, an welchem jeweils ein vorderer Hebel 5 und ein etwa
gleichlanger hinterer Hebel 6 jeweils mit ihrem oberen Ende 7, 8 angelenkt sind. Die unteren
Enden 9, 10 der Hebel 5, 6 sind an einem dachfesten Befestigungs- bzw. Halteelement 11
angelenkt.
Der vordere Hebel 5 weist in seinem unteren Abschnitt einen Kulissenschlitz 12 auf, in
welchem ein Kulissenstift 13 gegenüber dem vorderen Hebel 5 drehbar und verschiebbar
geführt ist. Der Kulissenstift 13 wirkt als Führungs- und Antriebselement für
Verstellbewegungen des Deckels 3. Die oberen Gelenkpunkte 14, 15 der Hebel 5, 6 sind in
Dachlängsrichtung hintereinander angeordnet. Der Kulissenstift 13 ist an einem entlang einer
dachfesten Führungsschiene 16 verschiebbaren Schlitten 17 ausgebildet. Die Führungsschiene
16 bildet einen Teil des Befestigungselementes 11, und sie verläuft in Dachlängsrichtung im
wesentlichen parallel zu der festen Dachhaut 1. Der Schlitten 17 ist mit einem drucksteifen
Antriebskabel 18 verbunden, das von einem Antrieb 19 angetrieben wird. In Fig. 2 ist ein
elektrischer Antrieb dargestellt, es kann jedoch alternativ auch ein manueller Kurbelantrieb
vorgesehen sein.
In Fig. 1 ist das Fahrzeugdach in seiner Schließstellung gezeigt, in welcher der Deckel 3 mit
seinem Rand auf einer dachfest angeordneten, um die Dachöffnung 2 herumreichenden
Dichtung 25 aufliegt. Die beiden Hebel 5, 6 sind dabei parallel angeordnet und weisen mit
ihrem oberen Ende 7 bzw. 8 jeweils nach vorn. Der Kulissenstift 13 befindet sich am vorderen
Ende 20 des Kulissenschlitzes 12. Aus der Schließstellung wird der Kulissenstift 13 durch eine
entsprechende Bewegung des Schlittens 17 nach hinten bewegt. Aufgrund der Führung in dem
Kulissenschlitz 12 und der Neigung des vorderen Hebels 5 bzw. des Kulissenschlitzes 12 wirkt
durch die Verschiebung des Kulissenstifts 13 eine nach oben wirkende Kraftkomponente auf
den vorderen Hebel 5, so daß dieser in Fig. 1 im Uhrzeigersinn um seinen unteren Gelenkpunkt
21 nach oben verschwenkt wird. Aufgrund der dachfesten Fixierung der unteren Gelenkpunkte
21 und 22 des vorderen bzw. hinteren Hebels 5 bzw. 6 und der deckelfesten Fixierung der
oberen Gelenkpunkte 14 bzw. 15 sowie der gleichen Länge der Hebel 5, 6 bewirkt dies eine
Verstellung des Deckels 3 derart, daß sich der Deckel 3 parallel zu der festen Dachhaut 1 nach
oben und nach hinten in die in Fig. 3 dargestellte erste Öffnungsstellung bewegt. Die
Bahnkurve eines jeden Punktes des Deckels 3 entspricht dabei einer Kreisbahn. Die erste
Öffnungsstellung dient zu Belüftungszwecken ohne wesentliches Freilegen der Dachöffnung 2.
Ein weiteres Zurückziehen des Kulissenstifts 13 bringt den Deckel 3 in die in Fig. 2
dargestellte zweite Öffnungsstellung. Die oberen Enden 7, 8 der Hebel 5, 6 zeigen nun, im
Gegensatz zur Schließstellung, nach hinten. Dadurch und weil die Hebel 5, 6 im Bereich
zwischen dem vorderen Drittel und der vorderen Hälfte des Deckels 3 an diesem angreifen,
wird die Dachöffnung 2 weitgehend freigelegt.
Eine Vorwärtsbewegung des Kulissenstifts 13 bringt den Deckel 3 schließlich wieder in die in
Fig. 1 gezeigte Schließstellung.
Fig. 4 zeigt in einer Ansicht ähnlich zu Fig. 2 eine zweite Ausführungsform eines
Fahrzeugdaches. Entsprechende Teile tragen die selben Bezugszeichen wie in Fig. 2. Der
wesentliche Unterschied zu der in Fig. 1 bis 3 gezeigten ersten Ausführungsform besteht darin,
daß der untere Gelenkpunkt 22 des hinteren Hebels 6 nicht dachfest, sondern in
Dachlängsrichtung verschiebbar ist. Das untere Ende 10 des hinteren Hebels 6 ist dazu an
einem Schlitten 130 angelenkt, der entlang einer dachfesten unteren Führungsschiene 131
verschiebbar ist. Aus Fig. 5 ist ersichtlich, daß die untere Führungsschiene 131 dabei unter der
Führungsschiene 16 für den Schlitten 17 des Kulissenstiftes 13 angeordnet ist und im
wesentlichen parallel zu dieser verläuft, wobei die beiden Führungsschienen 16 und 131 in der
gleichen Ebene senkrecht zur festen Dachhaut 1 liegen. Der Schlitten 130 ist analog zu dem
Schlitten 17 für den Kulissenstift 13 über ein zusätzliches drucksteifes Antriebskabel 132 für
eine Verschiebung in Dachlängsrichtung angetrieben. Der Antrieb des Schlittens 130 bzw. des
Schlittens 17 erfolgt dabei mindestens in Teilbereichen unabhängig voneinander.
Ausgehend von der der Fig. 1 entsprechenden Schließstellung wird der hintere Gelenkpunkt 22
bzw. der Schlitten 130 in Dachlängsrichtung nach vorn bewegt, während zugleich der
Kulissenstift 13 bzw. der Schlitten 17 in Dachlängsrichtung nach hinten bewegt wird. Dies
führt zu der in den Fig. 4 und 6 gezeigten ersten Öffnungsstellung, in welcher die Hinterkante
23 des Deckels 3 über die feste Dachhaut 1 angehoben ist, während die Vorderkante 24 des
Deckels 3 im wesentlichen in abgesenkter Stellung verharrt. Diese Verschwenkung des
Deckels 3 ergibt sich dadurch, daß die beiden unteren Gelenkpunkte 21 und 22 durch die
Vorwärtsbewegung des Gelenkpunkts 22 relativ zueinander verstellt werden.
Zum Freilegen der Dachöffnung 2 wird der Kulissenstift 13 weiter nach hinten verschoben,
wobei zugleich auch der hintere untere Gelenkpunkt 22 nach hinten verschoben wird, bis die in
Fig. 7 gezeigte Endstellung erreicht ist, in welcher der Deckel 3 sowohl bezüglich der
Dachöffnung 2 nach hinten verschoben ist als auch die Deckelhinterkante 23 angehoben ist.
Das Anheben der Deckelhinterkante 23 in dieser Stellung resultiert daraus, daß der hintere
Gelenkpunkt 22 über seine Position in Schließstellung hinaus nach hinten verschoben ist und
die oberen Enden 7, 8 der Hebel 5, 6 nach hinten weisen.
Gegenüber der ersten Ausführungsform gemäß Fig. 1 bis 3 weist diese zweite
Ausführungsform den Vorteil auf, daß die Deckelhinterkante 23 gegenüber der
Deckelvorderkante 24 verschwenkt werden kann.
Fig. 8 zeigt eine dritte Ausführungsform eines Fahrzeugdaches, deren wesentlicher
Unterschied zu der zweiten Ausführungsform in der Gestaltung der Verstellmöglichkeit des
unteren Gelenkpunkts 22 des hinteren Hebels 6 besteht. Es ist dabei ein Kniehebel 240 mit
einem langen, als Handgriff dienenden Abschnitt 241 und einem gegenüber dem langen
Abschnitt 241 abgewinkelten kurzen Abschnitt 242 vorgesehen. In dem die Abschnitte 241 und
242 verbindenden Kniebereich des Kniehebels 240 ist der Kniehebel 240 so dachfest angelenkt,
daß er um einem Schwenkpunkt 243 in einer zu der festen Dachhaut 1 im wesentlichen
senkrechten Ebene verschwenkt werden kann. Der untere Gelenkpunkt 22 des hinteren Hebels
6 ist gelenkig mit dem Endabschnitt des kurzen Abschnitts 242 verbunden, so daß der untere
Gelenkpunkt 22 auf einer in einer Ebene senkrecht zur Dachhaut 1 liegenden Kreisbahn
verstellbar ist.
In Fig. 8 ist die Schließstellung des Deckels 3 dargestellt. Der lange Abschnitt 241 weist dabei
nach hinten, und der untere Gelenkpunkt 22 befindet sich in seinem tiefstgelegenen Bahnpunkt,
der sich im gezeigten Ausführungsbeispiel auf gleicher Höhe wie der dachfeste untere
Gelenkpunkt 21 des vorderen Hebels 5 befindet. Ausgehend von dieser Schließstellung wird
der lange Abschnitt 241 manuell nach vorn um den Schwenkpunkt 243 verschwenkt. Dadurch
wird der untere Gelenkpunkt 22 des hinteren Hebels 6 entlang einer Kreisbahn nach oben
verlagert. Die Position des vorderen Hebels 5 bleibt dagegen unverändert. Dies führt zu einem
Anheben der Deckelhinterkante 23 bzw. zu einem Verschwenken derselben bezüglich der
Deckelvorderkante 24. Die sich ergebende Position des Deckels 3 ist in Fig. 9 gezeigt und
entspricht im wesentlichen der in Fig. 4 gezeigten Stellung, außer daß dort zur Vermeidung
des Abtauchens der Deckelvorderkante 24 der Kulissenstift 13 eine gewisse Strecke nach
hinten bewegt wurde, um den vorderen Hebel 5 und damit die Deckelvorderkante 24 leicht
nach oben zu schwenken. Der Kniehebel 240 kann in der in Fig. 9 gezeigten Öffnungsstellung
arretiert werden. Zum Anheben bzw. Nach-Hinten-Verlagern der Deckelvorderkante 24 kann
der Kulissenstift 13 in der oben beschriebenen Weise nach hinten verschoben werden, wodurch
schließlich die Dachöffnung 2 weitgehend freigelegt werden kann.
Fig. 10 zeigt eine vierte Ausführungsform eines Fahrzeugdaches, die sich von der zweiten
Ausführungsform gemäß Fig. 4 bis 7 im wesentlichen dadurch unterscheidet, daß zusätzlich
zum unteren Gelenkpunkt 22 des hinteren Hebels 6 auch der untere Gelenkpunkt 21 des
vorderen Hebels 5 in Dachlängsrichtung verschiebbar gelagert ist. Dazu ist der untere
Gelenkpunkt 21 in ähnlicher Weise wie der untere Gelenkpunkt 22 an einem entlang einer
dachfesten Führungsschiene 351 verschiebbaren Schlitten 350 ausgebildet. Die
Führungsschiene 351 fungiert als gemeinsame Führungsschiene für den Schlitten 350 des
vorderen Hebels 5 und den Schlitten 130 des hinteren Hebels 6 und ist ansonsten in analoger
Weise wie die Führungsschiene 131 gemäß Fig. 4 bis 7 ausgebildet. Der Schlitten 130 und der
Schlitten 350 sind zumindest zeitweise getrennt voneinander angetrieben, so daß die
Gelenkpunkte 21 und 22 sowohl relativ zueinander als auch relativ zur Dachhaut 1 verstellt
werden können. Dieser zusätzliche Freiheitsgrad ermöglicht zusätzliche Wahlmöglichkeiten der
Deckelbewegung. So ist es mit der in Fig. 10 gezeigten Anordnung möglich, zusätzlich zu den
in Fig. 4 und 7 gezeigten Stellungen mit bezüglich der Deckelvorderkante 24 angehobener
Deckelhinterkante 23 auch Stellungen mit bezüglich der Deckelhinterkante 23 angehobener
Deckelvorderkante 24 zu realisieren. Eine solche Stellung ist in Fig. 10 dargestellt. Um den
Deckel 3 in diese Stellung zu bringen, wird ausgehend von der Schließstellung der Kulissenstift
13 nach hinten bewegt, während der untere Gelenkpunkt 21 des vorderen Hebels 5 bzw. der
Schlitten 350 nach vorne bewegt wird. Dies bewirkt ein Anheben der Deckelvorderkante 24
bezüglich der Deckelhinterkante 23. Um ein Abtauchen der Deckelhinterkante 23 in die nicht
gezeigte Dichtungslippe und damit eine Beschädigung derselben zu verhindern, wird der untere
Gelenkpunkt 22 des hinteren Hebels 6 bzw. der Schlitten 130 ebenfalls eine gewisse Strecke
nach vorn bewegt. Mit dem in Fig. 10 gezeigten System lassen sich auch alle
Deckelbewegungen bzw. -stellungen ausführen, die mit den Ausführungsformen gemäß Fig. 1
bis 7 möglich sind.
Die Schlitten 350 und 130 können jeweils einen separaten Antrieb mit separatem Antriebskabel
aufweisen oder sie können gemeinsam von einem Antriebskabel angetrieben werden, wobei sie
über eine geeignete Mechanik selbsttätig zumindest zeitweise voneinander entkoppelt werden.
Zusätzlich zu den beschriebenen Ausführungsformen sind weitere prinzipielle Abwandlungen
möglich. So kann beispielsweise bei der ersten Ausführungsform gemäß Fig. 1 bis 3 der hintere
Hebel an Stelle des vorderen Hebels mit einem Kulissenschlitz versehen sein, oder es können
der vordere und der hintere Hebel mit einem Kulissenschlitz versehen sein, in den jeweils ein
Kulissenstift eingreift, wobei die beiden Kulissenstifte fest miteinander gekoppelt sind.
Bei der zweiten Ausführungsform gemäß Fig. 4 bis 7 kann statt des unteren Gelenkpunktes des
hinteren Hebels der untere Gelenkpunkt des vorderen Hebels verschiebbar ausgeführt sein. In
diesem Fall kann dann die Deckelvorderkante über die Deckelhinterkante angehoben werden
statt umgekehrt. Es kann auch statt des vorderen Hebels der hintere Hebel mit dem
Kulissenschlitz für den angetriebenen Kulissenstift versehen sein, wobei der untere
Gelenkpunkt des vorderen oder des hinteren Hebels verschiebbar sein kann.
Ferner ist es bei allen Ausführungsformen prinzipiell auch möglich, den Kulissenschlitz für den
angetriebenen Kulissenstift nicht zwischen dem oberen und dem unteren Gelenkpunkt des
Hebels anzuordnen, sondern den Hebel über den unteren Gelenkpunkt hinaus zu verlängern
und den Kulissenschlitz unterhalb des unteren Gelenkpunkts vorzusehen.
Darüber hinaus ist die Erfindung nicht darauf beschränkt, daß die dachfesten Bahnen, entlang
denen der Kulissenstift bzw. die Gelenkpunkte verschiebbar sind, im wesentlichen horizontal
verlaufen. Vielmehr sind auch gekrümmte Bahnen möglich. Außerdem kann auch die
Führungsbahn für den Kulissenstift entlang des Hebels gekrümmt sind.
Der Eingriff zwischen Führungselement und erstem Hebel, muß nicht, wie in den
Ausführungsbeispielen geschildert, als Eingriff eines Kulissenstifts in einen Kulissenschlitz
ausgeführt sein. Es könnte statt dessen beispielsweise auch ein Steg vorgesehen sein, der
zwischen Rollen geführt ist, oder ein Rohr, daß von einem Führungselement umgriffen wird.
Der Deckel kann grundsätzlich auch als lichtundurchlässiger Deckel, insbesondere
Blechdeckel, ausgeführt sein.
Die Erfindung ist insbesondere für Nutzfahrzeugkabinen geeignet, kann jedoch auch bei
Personenkraftwagen oder anderen Fahrzeugdächern verwendet werden.
Bezugszeichenliste
1 Dachhaut
2 Dachöffnung
3 Deckel
4 Träger
5 vorderer Hebel
6 hinterer Hebel
7, 8 oberes Ende von 5 bzw. 6
9, 10 unteres Ende von 5 bzw. 6
11 Halteelement
12 Kulissenschlitz
13 Kulissenstift
14, 15 obere Gelenkpunkte von 5 bzw. 6
16 Führungsschiene
17 Schlitten
18 Antriebskabel
19 Antrieb
20 vorderes Ende von 12
21, 22 untere Gelenkpunkte von 5 bzw. 6
23 Deckelhinterkante
24 Deckelvorderkante
25 Dichtung
130 Schlitten
131 untere Führungsschiene
132 Antriebskabel
240 Kniehebel
241 langer Abschnitt
242 kurzer Abschnitt
243 Schwenkpunkt
350 Schlitten
351 Führungsschiene
2 Dachöffnung
3 Deckel
4 Träger
5 vorderer Hebel
6 hinterer Hebel
7, 8 oberes Ende von 5 bzw. 6
9, 10 unteres Ende von 5 bzw. 6
11 Halteelement
12 Kulissenschlitz
13 Kulissenstift
14, 15 obere Gelenkpunkte von 5 bzw. 6
16 Führungsschiene
17 Schlitten
18 Antriebskabel
19 Antrieb
20 vorderes Ende von 12
21, 22 untere Gelenkpunkte von 5 bzw. 6
23 Deckelhinterkante
24 Deckelvorderkante
25 Dichtung
130 Schlitten
131 untere Führungsschiene
132 Antriebskabel
240 Kniehebel
241 langer Abschnitt
242 kurzer Abschnitt
243 Schwenkpunkt
350 Schlitten
351 Führungsschiene
Claims (26)
1. Fahrzeugdach mit einer von einem Deckel (3) wahlweise verschließbaren Dachöffnung
(2) in einer festen Dachhaut (1), wobei mindestens ein erster (5) und ein zweiter Hebel
(6) vorgesehen sind, die mit ihrem unteren Bereich (9, 10) jeweils schwenkbar an einem
Halteelement (11, 130, 240, 350) angelenkt sind und die mit ihrem oberen Ende (7, 8)
jeweils schwenkbar an einem deckelfesten Punkt (14, 15) angelenkt sind, wobei die
deckelfesten Punkte in Dachlängsrichtung in Abstand voneinander angeordnet sind,
dadurch gekennzeichnet, daß für das Verstellen des Deckels (3) ein für eine
Verschiebebewegung angetriebenes Führungselement (13) vorgesehen ist, das so mit
dem ersten Hebel (5) in Eingriff steht, daß es entlang des ersten Hebels gegenüber
diesem verschiebbar und drehbar geführt ist.
2. Fahrzeugdach nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungselement (13)
gegenüber dem ersten Hebel (5) in einem Bereich zwischen den Gelenkpunkten (14, 21)
des ersten Hebels verschiebbar ist.
3. Fahrzeugdach nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Führungselement (13) bezüglich der Dachhaut (1) im wesentlichen in der Dachebene in
Dachlängsrichtung verschiebbar ist.
4. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
das Führungselement (13) an einem entlang einer dachfesten Führungsschiene (16)
verschiebbaren Schlitten (17) ausgebildet ist.
5. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
das Führungselement als Kulissenstift (13) ausgebildet ist, der in einen in dem ersten
Hebel (5) ausgebildeten Kulissenschlitz (12) eingreift.
6. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der erste Hebel (5) bezüglich der normalen Fahrtrichtung vor dem zweiten Hebel (6)
angeordnet ist.
7. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
in Schließstellung des Deckels (3) die oberen Enden (7, 8) der Hebel (5, 6) bezüglich der
normalen Fahrtrichtung vor den unteren Hebelenden (9, 10) angeordnet sind.
8. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
in symmetrischer Anordnung zu jeder Seite des Deckels (3) zwei Hebel (5, 6)
vorgesehen sind.
9. Fahrzeugdach nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebel (5, 6) im
wesentlichen die gleiche Länge aufweisen.
10. Fahrzeugdach nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß alle Halteelemente
(11) dachfest sind.
11. Fahrzeugdach nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement
des ersten Hebels (5) dachfest ist, während das Halteelement (130, 240) des zweiten
Hebels (6) verstellbar ist.
12. Fahrzeugdach nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement (130)
des zweiten Hebels (6) im wesentlichen parallel zu der Bewegungsbahn des
Führungselements (13) verschiebbar ist.
13. Fahrzeugdach nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das verstellbare
Halteelement als entlang einer dachfesten Führungsschiene (131) verschiebbarer
Schlitten (130) ausgebildet ist.
14. Fahrzeugdach nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement
(350) des ersten Hebels (5) und das Halteelement (130) des zweiten Hebels (6) sowohl
bezüglich der festen Dachhaut (1) als auch gegeneinander verstellbar sind.
15. Fahrzeugdach nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (350,
130) jeweils entlang einer gemeinsamen dachfesten Führungsschiene (351) geführt sind.
16. Fahrzeugdach nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die verstellbaren
Halteelemente (350, 130) jeweils als entlang der Führungsschiene (351) verschiebbare
Schlitten ausgebildet sind.
17. Fahrzeugdach nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß für jeden Schlitten (350,
130) ein separater Antrieb vorgesehen ist.
18. Fahrzeugdach nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß für die Schlitten (350,
130) ein gemeinsamer Antrieb vorgesehen ist, mit dem die Schlitten bedarfsweise
koppelbar sind.
19. Fahrzeugdach nach Anspruch 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die
Führungsschiene (131, 351) für den Hebel (5) bzw. die Hebel (5, 6) und die
Führungsschiene (16) für das Führungselement (13) parallel verlaufend übereinander
angeordnet sind.
20. Fahrzeugdach nach Anspruch 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente
(11, 130, 350) im wesentlichen in einer Ebene parallel zur festen Dachhaut (1)
angeordnet sind.
21. Fahrzeugdach nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Gelenkpunkt
(22) des zweiten Hebels (6) entlang einer in einer Ebene senkrecht zur Dachhaut (1)
liegenden Kreisbahn verstellbar ist.
22. Fahrzeugdach nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement des
zweiten Hebels (6) als Griffhebel (240) ausgebildet ist, der in einer Ebene senkrecht zur
Dachhaut (1) schwenkbar ist.
23. Fahrzeugdach nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Griffhebel (240) als
Kniehebel ausgebildet ist, wobei der eine Abschnitt (241) des Kniehebels einen
Handgriff bildet, der Schwenkpunkt (243) des Griffhebels in dessen Kniebereich
ausgebildet ist und am Ende des zu dem einen Abschnitt abgewinkelten Abschnitts
(242) die Schwenklagerung des unteren Endes des zweiten Hebels ausgebildet ist.
24. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 5 oder 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß
der bzw. die Schlitten (17, 130, 350) über drucksteife Antriebskabel (18, 132)
angetrieben sind.
25. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der Antrieb bzw. die Antriebe (19) elektrisch ausgeführt ist/sind.
26. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
es für eine Nutzfahrzeugkabine vorgesehen ist.
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Effective date: 20150303 |