DE19634035A1 - Verfahren zur Dekontaminierung von Oberflächen und Erdreich von chemischen und bakteriologischen Kontaminierungen mittels elektromagnetischer Wellen und eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents
Verfahren zur Dekontaminierung von Oberflächen und Erdreich von chemischen und bakteriologischen Kontaminierungen mittels elektromagnetischer Wellen und eine Vorrichtung zur Durchführung des VerfahrensInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Dekontaminierung von Oberflächen und Erdreich von
chemischen und bakteriologischen Kontaminierungen mittels elektromagnetischer Wellen und
eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
Bei unsachgemäßer Behandlung, nach Unfällen oder Kriegseinwirkungen besteht das
Problem, daß das betroffene Gelände bzw. die betroffene Oberfläche häufig mit den
verschiedensten Stoffen wie Bakterien, Pilzkulturen, Schwämmen, Chemikalien,
Schwermetallen, Kohlenwasserstoffen, Kampfstoffen und/oder Kampfmitteln kontaminiert sein
kann. Zur Beseitigung dieser Kontaminierungen ist es bekannt, den betreffenden Boden
abzutragen und nach Umlagerung zu dekontaminieren. Diese Vorgehensweise erfordert
aufwendige Maßnahmen. Kampfmittel, wie Minen lassen sich nur zur Beseitigung orten, wenn
sie Metallteile aufweisen. Minenarten, die keine Metallteile aufweisen, entziehen sich der
Ortung, so daß sie manuell gesucht und entfernt werden müssen, was für die hiermit befaßten
Personen gefährlich ist.
Nach der WO 92/22365 ist es bekannt, kontaminierte feste oder schüttfähige Stoffe in einer
Desorptionskammer mit elektromagnetischen Wellen zu bestrahlen. Dieses Verfahren ist
verfahrenstechnisch aufwendig und eignet sich nur für begrenzte Mengen kontaminierter
fester oder schüttfähiger Stoffe an ortsfesten Einsatzorten. In der deutschen Patentanmeldung
Nr. 195 45 563.0 ist ein Verfahren zur Aufbereitung von kontaminierten Stoffen in
dampfförmiger, gasförmiger, pulverförmiger, granulatartiger, schlammförmiger und fester
Konsistenz beschrieben, nach dem der Stoff in einer Aufbereitungskammer mit
elektromagnetischer Strahlung zur Verkokung beaufschlagt wird, wobei der Eintrag der
Strahlungsenergie in die Aufbereitungskammer manuell oder automatisch von einem
Prozeßrechner optimiert wird und die molekülspezifischen Eigenfrequenzen der Substanzen in
dem Stoff durch die elektromagnetischen Wellen erzeugt werden und der verkokte Stoff durch
eine Ausgangsschleuse aus der Aufbereitungskammer ausgebracht wird. Auch bei diesem
Verfahren besteht der Nachteil, daß zu dessen Durchführung eine Aufbereitungskammer
erforderlich ist, so daß die Menge aufzubereitender kontaminierter Stoffe bei den einzelnen
Behandlungsschritten beschränkt ist. Außerdem ist die Vorhaltung einer Aufbereitungskammer
für den mobilen Einsatz bei der Dekontaminierung umständlich bzw. zum Teil nicht möglich.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, das Verfahren der eingangs genannten Art so zu
verbessern, daß mit einer mobilen Vorrichtung eine flächige Dekontaminierung von
Oberflächen bzw. Böden verschiedener Struktur auf einfache Weise durchgeführt werden
kann. Ferner soll eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahren aufgezeigt werden.
Erfindungsgemäß erfolgt die Lösung der Aufgabe bezüglich des Verfahrens durch die
kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 und bezüglich der Vorrichtung durch die
kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 6.
Nach der Erfindung erfolgt die Beseitigung der Kontaminationen mittels geeigneter Resonanz-
oder Schockwellen. Die Auswahl der Wellenform der Resonanzfrequenz, die Impulslänge und
Intensität richtet sich nach dem zu dekontaminierenden Medium und der
Dekontaminierungsart, die hinsichtlich chemischer, bakteriologischer und metallischer Stoffe
wie auch von Kampfmitteln erforderlich ist. Diese Art der Dekontaminierung ist sowohl für
metallisch, organisch oder wassereingebundene Wasserkontaminierungen oder deren
beliebige Mischung wie z. B. in Schlammform geeignet. Sie kann auch z. B. zur Beseitigung von
Pilzen und Schwämmen sowie Chemikalien auf oder in Hauswänden, Hölzern wie Holzbalken,
Tüchern, Leinwänden von Ölgemälden, Lebensmitteln und anderen Stoffen eingesetzt
werden. Die jeweilige Ausbildung der Vorrichtungen zur Durchführung der Dekontamination
richtet sich nach den zu behandelnden Stoffen und kann daher apparativ angepaßt werden.
Die abgezogenen Kontaminationen können, falls erforderlich, über Filter durch
Aufkonzentration stark reduziert kund unschädlich gemacht werden. Durch die erzielte
Volumen-, Gewichts- und Keimreduzierung wird der apparative Aufwand im Vergleich zu
bekannten Verfahren erheblich vermindert. Bei der Räumung von z. B. Minenfeldern mit
Minenarten, die keine Metallteile aufweisen und sich damit der Ortung entziehen, ist das
erfindungsgemäße Verfahren besonders geeignet. Durch die berührungslose Einkopplung der
elektromagnetischen Wellen wird der Sprengstoff bis zur thermischen Reaktionstemperatur
erwärmt und zur Explosion gebracht. Die jeweilige Energieform hinsichtlich Frequenz,
Leistung, Impulsform und Dauer ist abhängig von dem zu beseitigenden Sprengstoff, dem
Medium wie Erdreich und Wasser, in dem sich der Sprengstoff befindet und der örtlichen
Einlagerungstiefe. Bei der Beseitigung von Kampfmitteln können nach der Erfindung die bisher
vorliegenden Bergungs- und Beseitigungsrisiken sowie zeitaufwendige Suchprozeduren auf
ein Minimum reduziert werden. Nach der Erfindung werden die zu kontaminierenden Flächen
zunächst detektiert, wobei die Art und Tiefe der Kontamination festgestellt wird. Im
nachfolgenden Schritt wird die geeignete Wellenform, Wellenleistung, Wellenfrequenz und
Impulsdauer der elektrischen Wellen durch eine Rechnersimulation oder durch Feldversuche
bestimmt. Dann wird das zu beseitigende Gut den elektromagnetischen Wellen ausgesetzt
und gezielt entfernt. Die Zeitdauer der Einwirkung auf das zu beseitigende Gut ist abhängig
von der physikalisch/chemischen Eigenschaft und der erforderlichen Durchdringungstiefe
des/der zu beseitigenden Stoffe/s und dem Stoffträger wie Wasser, Luft oder Erdreich.
Chemische Kontaminationen werden verdampft, elektrophysikalisch gespalten und falls
erforderlich, im weiteren Schritt nachdestilliert oder in geeigneten Brennkammern verbrannt,
bzw. über geeignete Filter abgesaugt. Biologische Kontaminationen werden auf die
erforderliche Sterilisationstemperatur erhitzt und verkokt. Kampfmittelkontaminationen werden
dadurch entfernt, indem die Stoffe durch theoretische Analyse oder Versuche zuvor bestimmt
wurden. Danach werden die geeigneten elektromagnetischen Energien erzeugt und die zu
räumenden Kampfmittel hiermit beaufschlagt und bis zur Spontanzersetzung ionisiert. Art und
Intensität der Dekontaminierung werden hierbei durch die Kampfmittelart sowie das Medium
der Einlagerung wie Erde, Wasser, Luft oder Dampf bestimmt.
Die Erfindung wird nachstehend am Beispiel der in den Zeichnungen schematisch
dargestellten Ausführungsform von Vorrichtungen zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 ein schematisches Blockschaltbild einer Vorrichtung zur Beseitigung chemischer
und bakteriologischer Bodenkontaminierungen,
Fig. 2 ein schematisches Blockschaltbild einer Vorrichtung zur Beseitigung von
Bodenkontaminationen durch Kampfmittel,
Fig. 3 ein schematisches Blockschaltbild einer Vorrichtung zur Beseitigung von
Bodenkontaminationen durch chemische und bakteriologische Stoffe sowie durch
Kampfmittel,
Fig. 4 eine Ausbildung einer Vorrichtung nach Fig. 3 in einer schematischen
Seitenansicht,
Fig. 5 die Vorrichtung nach Fig. 4 in einer schematischen Draufsicht.
Fig. 1 zeigt eine Vorrichtung 10 in einem schematischen Blockschaltbild, die für eine
Dekontaminierung chemischer und bakteriologischer Kontaminierungen geeignet ist. Die
Vorrichtung 10 weist ein Elektroaggregat 6 auf, das mit einem Sender 1 verbunden ist. Der
Sender 1 weist eine Antenne 2 auf, die mit einer Strahlungsenergieverteilungskammer 3
verbunden ist. Die Strahlungsenergieverteilungskammer 3 wird im Einsatz zur
Dekontaminierung auf die zu dekontaminierenden Flächen gerichtet. Die
Strahlungsenergieverteilungskammer 3 ist mittels einer Verbindungsleitung 13 mit einem
Gebläse 4 verbunden, an dessen Strömungsausgang ein Filter 5 angeordnet ist. Mittels des
Gebläses 4 können dekontaminierte gasförmige Stoffe aus der
Strahlungsenergieverteilungskammer 3 abgesaugt werden.
Fig. 2 zeigt das Blockschaltbild einer Vorrichtung 11, die für die Beseitigung von
Kontaminierungen von Erdreich o. dgl. mit Kampfmitteln 17 bestimmt ist. Die Vorrichtung 11
weist ebenfalls ein Elektroaggregat 6 auf, das mit einem Sender 1 mit Antenne 2 verbunden
ist, wobei die Antenne 2 mit einer Strahlungsenergieverteilungskammer 3 in Verbindung steht.
Zwischen der Strahlungsenergieverteilungskammer 3 und dem Sender 1 ist ein Schutzschild 9
angeordnet, um Beeinträchtigungen der Vorrichtung 11 bzw. von Bedienungspersonen bei
einer Explosion dekontaminierter Kampfmittel 17 zu verhindern.
Fig. 3 zeigt eine Vorrichtung 12, die eine Kombination aus der Vorrichtung 10 und der
Vorrichtung 11 darstellt. Die Vorrichtung 12 ist entweder alternativ oder simultan zur
Dekontaminierung von Kampfmitteln sowie chemischen und bakteriologischen
Kontaminierungen im Erdreich geeignet.
Fig. 4 zeigt eine bewegliche Vorrichtung 12 auf einem fahrbaren Vorrichtungsträger 8 in einer
schematischen Seitenansicht. Sie besteht aus einem Fahrzeug, das durch ein Fahrgestell 16
und einem in Fahrtrichtung vorragenden Ausleger 14 mit einem Fahrwerk 15 gebildet ist. Der
Ausleger 14 ist in Bezug auf das Fahrgestell 16 schwenkbar ausgebildet. Auf dem Fahrgestell
16 ist das Elektroaggregat 6 sowie das Gebläse 4 mit Filter 5 angeordnet. Auf dem Ausleger
14 ist ein Senderträger 7 vorgesehen, auf dem Sender 1 angeordnet sind. Die Sender 1 sind
mittels jeweils einer Antenne mit einer Strahlungsenergieverteilungskammer 3 verbunden,
mittels derer chemischer und/oder bakteriologische Kontaminierungen beseitigt werden. Am
äußeren Endabschnitt des Auslegers 14 ist ein Schutzschild 9 vorgesehen. Auf der dem
Fahrgestell 16 zugewandten Seite des Schutzschilds 9 ist ein weiterer Senderträger 7
angeordnet, der zur Aufnahme von Sendern 1 dient. Die Sender 1 sind mittels jeweils einer
Antenne 2 mit kegelförmig ausgebildeten Strahlungsenergieverteilungskammern 3 verbunden,
die in Fahrtrichtung vor dem Schutzschild 9 angeordnet sind. Wie aus Fig. 5 ersichtlich, ist die
Vorrichtung 12 so ausgebildet, daß vor dem Fahrgestell 16 ein dekontaminierter Streifen
Erdreich erzeugt wird, der breiter ist, als das Fahrgestell 16. Hierdurch wird eine Havarie der
Vorrichtung 12 durch nicht zur Explosion gebrachte Kampfmittel verhindert.
Claims (14)
1. Verfahren zur Dekontaminierung von Oberflächen und Erdreich von chemischen und
bakteriologischen Kontaminierungen mittels elektromagnetischer Wellen, dadurch
gekennzeichnet, daß in einem ersten Schritt die zu kontaminierenden Flächen zur
Feststellung von Art und Tiefe der Kontamination detektiert werden, daß dann die
geeignete Wellenform, Wellenleistung, Wellenfrequenz und Impulsdauer der
elektrischen Welle durch Rechnersimulation oder Feldversuche bestimmt werden, daß
dann das zu dekontaminierende Gut den ermittelten, geeigneten elektromagnetischen
Strahlen ausgesetzt und gezielt entfernt wird, wobei die Zeitdauer der Einwirkung der
elektromagnetischen Strahlen auf das zu beseitigende kontaminierende Gut in
Abhängigkeit von der physikalisch/chemischen Eigenschaft und der erforderlichen
Durchdringungstiefe des bzw. der zu beseitigenden Stoffe und dem jeweiligen
Stoffträger, wie Wasser, Luft, Erdreich o. dgl. bestimmt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß chemische Kontaminationen
verdampft und elektrophysikalisch gespalten werden.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die vorbehandelten
chemischen Kontaminationen in einem weiteren Schritt nachdestilliert in Brennkammern
verbrannt oder über Filter abgesaugt werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß biologische Kontaminationen
auf die erforderliche Sterilisationstemperatur erhitzt und verkokt werden.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Beseitigung von
Kontaminationen durch Kampfmittel nach deren Bestimmung durch theoretische Analyse
oder Versuche die zur Beseitigung des jeweiligen Kampfmittels geeigneten
elektromagnetischen Wellen erzeugt und mit diesen die Kampfmittel beaufschlagt und
bis zur Spontanzersetzung ionisiert werden.
6. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach den Ansprüchen 1 bis 5,
gekennzeichnet durch eine Elektroaggregat (6), dessen Leistungsausgang mit
mindestens einem Sender (1) mit einer Antenne (2) verbunden ist, die mit einer
Strahlungsenergieverteilungskammer (3) verbunden ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der
Strahlungsenergieverteilungskammer (3) und dem Sender (1) ein Schutzschild (9)
angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Elektroaggregat
(6) mit zwei Sendern (1) mit jeweils einer Antenne (2) verbunden ist, die mit jeweils einer
Strahlungsenergieverteilungskammer (3) verbunden ist, von denen zwischen der einen
Strahlungsenergieverteilungskammer (3) und dem zugehörigen Sender (1) mit Antenne
(2) das Schutzschild (9) angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die eine
Strahlungsenergieverteilungskammer (3) mittels einer Verbindungsleitung (13) mit einem
Gebläse (4) verbunden ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß am Strömungsausgang des
Gebläses (4) ein Filter (5) angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Elektroaggregat
(6) und ggf. das Gebläse (4) mit Filter (5) auf einem fahrbaren Vorrichtungsträger (8)
angeordnet sind, der einen in Fahrtrichtung vorragenden Ausleger (14) aufweist, an dem
Sender (1) mit Antennen (2) Strahlungsenergieverteilungskammern (3) und das
Schutzschild (9) abgehängt sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausleger (14) auf
einem Fahrwerk (15) angestützt und in Bezug auf das Fahrgestell (16) horizontal
schwenkbar ausgebildet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens
eine Sender (1) auf dem Ausleger (14) oder Schutzschild (9) angeordnet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß am Ausleger (14) und
Schutzschild (9) jeweils ein Senderträger (7) zur Halterung von Sendern (1) mit
Antennen (2) ausgebildet ist.
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