DE19633657C1 - Disposable für eine Vorrichtung zur Blutbehandlung - Google Patents
Disposable für eine Vorrichtung zur BlutbehandlungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Disposable für eine Vorrichtung zur Blutbehandlung
mit einer Blutleitung zum Zuführen von Blut zu der
Blutbehandlungsvorrichtung oder zum Rückführen von Blut aus der
Blutbehandlungsvorrichtung und mindestens einem mit der Blutleitung in
Strömungsverbindung stehenden Beutel. Ferner betrifft die Erfindung eine
Blutbehandlungsvorrichtung mit mindestens einer Aufnahmeeinheit, in die der
Blutspeicherbeutel des Disposables einsetzbar ist.
Bei der Blutbehandlung in einem extrakorporalen Kreislauf wird das Blut über
eine erste Nadel von einer Arterie des Patienten abgezogen, in die
Blutbehandlungsvorrichtung, z. B. ein Hämodialysegerät, geleitet und über eine
zweite Nadel in eine Vene des Patienten zurückgeführt. Für die Entnahme und
Rückführung des Blutes finden auswechselbare Schlauchsysteme Verwendung,
die in die Blutbehandlungsvorrichtungen eingelegt werden. Diese
Schlauchsysteme werden auch als Disposables bezeichnet.
Neben der Blutbehandlung in der Zwei-Nadel-Technik ist auch ein
Blutbehandlungsverfahren bekannt, bei dem die Entnahme und Rückführung
des Blutes über eine einzige Nadel erfolgt. Dieses Verfahren ist gefäßschonend
und für den Patienten mit weniger Schmerzen verbunden. In der Ein-Nadel-
Technik wird das dem Patienten entnommene Blut während einer venösen
Phase in einem Behälter gespeichert, um dann, wenn der arterielle Teil des
Blutkreislaufs verriegelt ist, aus diesem Behälter in den Blutkreislauf des
Patienten zurückgeführt zu werden.
Aus der DE 40 18 723 C1 ist eine Vorrichtung zum Reinigen des Blutes von
Stoffwechselprodukten in einer Ein-Nadel-Anordnung bekannt, wobei der
Blutspeicher als elastisch verformbarer Beutel ausgebildet ist. Der Beutel ist
zwischen zwei Platten angeordnet, von denen die eine mittels einer Feder
vorgespannt ist, um den Beutel mit einer dem Füllvolumen unabhängigen Kraft
zu beaufschlagen. In der arteriellen Blutphase dehnt sich der Beutel nach Art
eines Ballons aus, wobei die bewegliche Platte entgegen der Federkraft
verschoben wird, während sich der Beutel in der venösen Blutphase durch die
Kraft der Feder entleert. Der elastisch verformbare Beutel ist mit einer
hydrophoben Membran versehen, so daß dieser gleichsam zur Abscheidung
von Luftblasen dient. Um mit der Anordnung neben dem Ein-Nadel-Verfahren
auch das Zwei-Nadel-Verfahren durchführen zu können, ohne den Beutel
entfernen zu müssen, kann die federnd vorgespannte Platte in unterschiedlichen
Positionen arretiert werden.
Eine Vorrichtung zur Ein-Nadel-Dialyse ist ferner aus DE 39 11 587 A1
bekannt. Die bekannte Vorrichtung weist zwei als elastische Beutel
ausgebildete Blutspeicher auf, wobei der erste Blutspeicher zwischen
Blutpumpe und Dialysator und der zweite Blutspeicher zwischen Dialysator
und Absperrklemme angeordnet ist. Die Beutel liegen zwischen zwei
Druckplatten, von denen mindestens eine beweglich ist. Die bewegliche
Druckplatte wird von einer Schub- und Zugstange druckgeregelt angetrieben.
Für den Zwei-Nadel-Betrieb soll die bewegliche Platte lediglich druckgeregelt
werden, um Druckschwankungen auszugleichen.
Bei der Ein-Nadel-Dialyse ist das Schlagvolumen des elastischen Beutels ein
wesentlicher Faktor, der in die effektivitätsmindernde Rezirkulation bei diesem
Verfahren eingeht. Ein großes Schlagvolumen reduziert den
verfahrensinhärenten Rezirkulationsbeitrag und bewirkt so eine kleinere
Gesamtrezirkulation. Die bekannten Disposables, die sich sowohl zur Ein-
Nadel- als auch zur Zwei-Nadel-Dialyse einsetzen lassen, haben sich zwar in
der Praxis bewährt, sie sind aber insofern nachteilig, als eine optimale
Anpassung an das jeweilige Verfahren nicht möglich ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Disposable für eine
Blutbehandlungsvorrichtung, insbesondere für eine Hämodialysevorrichtung, zu
schaffen, die eine optimale Anpassung an das Ein-Nadel- und Zwei-Nadel-
Verfahren erlaubt und somit eine effektive Behandlung ermöglicht. Diese
Aufgabe wird mit dem Gegenstand des Patentanspruchs 1 gelöst.
Ferner liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine
Blutbehandlungsvorrichtung mit einer Aufnahmeeinheit für den
Blutspeicherbeutel eines Disposables zu schaffen, die eine optimale Anpassung
an das Ein-Nadel- und Zwei-Nadel-Verfahren erlaubt und somit eine effektive
Behandlung ermöglicht. Diese Aufgabe wird mit dem Patentanspruch 10 gelöst.
Der Blutspeicherbeutel des beanspruchten Disposables ist als
Mehrkammerbeutel ausgebildet, wobei die einzelnen Kammern des Beutels
durch Peelnähte, d. h. ohne Beschädigung des Beutels von Hand aufreißbare
Nähte, getrennt sind. Für den Fall, daß das Schlagvolumen der mit der
Blutleitung in Strömungsverbindung stehenden Kammer nicht ausreicht, kann
das Volumen durch Auftrennen der Peelnähte stark vergrößert werden. Da das
Schlagvolumen des Blutspeicherbeutels frei wählbar ist, läßt sich das
erfindungsgemäße Disposable optimal an das Behandlungsverfahren anpassen.
Das Disposable stellt ein universell einsetzbares Schlauchsystem dar, das sich
kostengünstig herstellen läßt. Aufgrund seines erweiterten Einsatzbereiches
kann es verschiedene Disposables mit Blutspeicherbeuteln unterschiedlichen
Volumens ersetzen, wodurch die Lagerhaltung vereinfacht wird. Der Beutel
des erfindungsgemäßen Disposables kann gleichsam als Pumpenkammer,
Blasenfänger und Expansionskammer dienen.
In einer bevorzugten Ausführungsform weist die mit der Blutzuführ- oder
-rückführleitung in Strömungsverbindung stehende Kammer des
Blutspeicherbeutels eine Öffnung auf, die mit einer hydrophoben, d. h. für Luft
durchlässigen aber für Blut undurchlässigen Membran verschlossen ist, so daß
der Blutspeicherbeutel als Luftabscheider verwendet werden kann. Während
des Zwei-Nadel-Betriebs wird der Blutspeicherbeutel bis auf ein für die
Luftabscheidung erforderliches Restvolumen zusammengedrückt. Da bei der
Blutbehandlung der Druck im Schlauchsystem stromab der Blutpumpe über
dem Atmosphärendruck liegt, können die sich im Blutspeicherbeutel
sammelnden Luftblasen durch die hydrophobe Membran entweichen.
Während des Ein-Nadel-Betriebs wird der Blutspeicherbeutel in bekannter
Weise mit Druck beaufschlagt. Infolge der stetigen Bewegung der Beutelwand
zwischen Minimal- und Maximalvolumen wird das Ablösen der Luftblasen von
der Behälterwand begünstigt, was bei starren Kammern unterbleibt. Von
Vorteil ist, daß das Disposable während der Blutbehandlung vollständig mit
Blut gefüllt ist und ein unerwünschter Kontakt zwischen Luft und Blut im
Speichervolumen vermieden wird.
Die mit den Blutleitungen in Strömungsverbindung stehende Kammer des
Blutspeicherbeutels ist vorzugsweise derart in die Blutzuführ- bzw.
-rückführleitung geschaltet, daß die Kammer während der Blutbehandlung
durchströmt wird. Der Blutspeicherbeutel braucht aber nicht notwendigerweise
im Durchfluß betrieben zu werden. Es ist auch möglich, den Blutspeicherbeutel
über eine gemeinsame Zuführ- bzw. Rückführleitung mit den Blutleitungen zu
verbinden.
Das beanspruchte Disposable kann nur eine Blutleitung umfassen, die als
Blutzuführ- oder -rückführleitung dient. Das Disposable kann aber auch sowohl
eine Blutzuführ- als auch -rückführleitung umfassen, wobei in die Blutzuführ-
und -rückführleitung mindestens jeweils ein Blutspeicherbeutel geschaltet ist.
Diese Anordnung ermöglicht es, den Blutfluß durch die
Blutbehandlungsvorrichtung einzustellen, indem die auf die Beutel wirkende
Kompressionskraft verändert wird. Bei gleicher Kompressionskraft und
vernachlässigbarem Druckabfall über den Dialysator wird dieser in der
arteriellen und venösen Phase relativ gleichmäßig durchströmt. Aufgrund des
kontinuierlichen Blutflusses im Dialysator treten die Probleme, die auf eine
Ultrafiltration infolge eines temporären Blutstillstandes im Dialysator
zurückzuführen sind, im allgemeinen nicht auf, wie z. B. die unerwünschte
Hämokonzentration und Gerinnung im Dialysator.
Um einen schnellen Wechsel zwischen Ein-Nadel- und Zwei-Nadel-Betrieb zu
ermöglichen, sind die Blutzuführ- und Blutrückführleitungen des Disposables
derart ausgebildet, daß diese zu einer gemeinsamen Blutleitung
zusammengeführt oder voneinander getrennt werden können. Die
Zusammenführung der Blutzuführ- und Blutrückführleitung kann beispielsweise
manuell mittels eines passenden T-Verbindungsstücks erfolgen. Die Leitungen
können aber auch durch eine automatisch zu betätigende Weiche
zusammengeführt oder voneinander getrennt werden, die Bestandteil der
Blutbehandlungsvorrichtung ist.
Die hydrophobe Membran des im Durchfluß zu betreibenden
Blutspeicherbeutels ist vorteilhafterweise im Bereich des Beuteleinlasses
angeordnet, so daß diese mit Blut umströmt wird. Die entlang der hydrophoben
Membran gerichtete Strömung führt einerseits noch vorhandene Luftblasen zu
der Membran und verhindert andererseits ein Dichtsetzen der Poren. Daher ist
die Membran auch nach längerem Blutkontakt noch luftdurchlässig.
In einer bevorzugten Ausführungsform des Disposables ist zu beiden Seiten der
mit der Blutleitung in Strömungsverbindung stehenden Kammer jeweils eine
Kammer angeordnet, die von der mittleren Kammer durch eine Peelnaht
getrennt ist, so daß das Speichervolumen bei Bedarf um das Volumen der
einen oder beider Kammern vergrößert werden kann.
Der Blutspeicherbeutel des Disposables ist vorzugsweise mit einer
Aufreißlasche versehen, die das Auftrennen der Peelnaht erleichtert.
Die Verkleinerung des durch Auftrennen der Peelnaht vergrößerten Volumens
des Blutspeicherbeutels auf die ursprüngliche Größe ist in der im Anspruch 10 beanspruchten
Blutbehandlungsvorrichtung möglich, deren Aufnahmeeinheit für den
Blutspeicherbeutel des Disposables Klemmelemente aufweist, die derart
angeordnet sind, daß einzelne Bereiche des Beutels abklemmbar sind. Die
Klemmelemente können als Klemmleisten oder dgl. ausgebildet sein, die von
einer oder beiden Seiten vorzugsweise im Bereich der Nahtstelle der
aufgetrennten Peelnaht an dem Beutel angreifen.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Blutbehandlungsvorrichtung ist
mindestens einer der Druckkörper der Aufnahmeeinheit mit einer
muldenförmigen Vertiefung versehen, in die der Blutspeicherbeutel des
Disposables einlegbar ist. Die muldenförmige Vertiefung stellt sicher, daß
während des Zwei-Nadel-Betriebs in dem Beutel auch dann ein für die
Luftabscheidung ausreichendes Restvolumen verbleibt, wenn die Druckkörper
aneinanderliegen. Alternativ ist es möglich, die Druckkörper als Druckplatten
auszubilden und die Platten während des Zwei-Nadel-Betriebs in einem für das
Minimalvolumen ausreichenden Abstand nebeneinander anzuordnen.
Um die Luftblasen durch die hydrophobe Membran in dem Blutspeicher
abführen zu können, ist in einer der Druckkörper der Aufnahmeeinheit
vorteilhafterweise eine Aussparung vorgesehen, die beim Einlegen des Beutels
mit der Hydrophobmembran zur Deckung kommt.
Im folgenden wird unter Bezugnahme auf die Figuren ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 das in die Aufnahmeeinheiten einer Hämodialysevorrichtung eingelegte
Disposable in schematischer Darstellung während des Ein-Nadel-
Betriebs,
Fig. 2 das in die Aufnahmeeinheiten einer Hämodialysevorrichtung eingelegte
Disposable in schematischer Darstellung während des Zwei-Nadel-
Betriebs,
Fig. 3 den als Mehrkammerbeutel ausgebildeten Blutspeicherbeutel einer
bevorzugten Ausführungsform des Disposables in der Draufsicht und
Fig. 4 eine schematische Darstellung einer mit Klemmelementen versehenen
Aufnahmeeinheit für den Mehrkammerbeutel des Disposables.
Die Hämodialysevorrichtung weist einen Dialysator 1 auf, der durch eine
semipermeable Membran 2 in eine Dialysierflüssigkeitskammer 3 und eine
Blutkammer 4 unterteilt ist. In Fig. 1 ist nur der extrakorporale Kreislauf
dargestellt, der Dialysierflüssigkeitskreislauf der Hämodialysevorrichtung ist
lediglich durch einen Pfeil angedeutet. Die Hämodialysevorrichtung ist sowohl
für den Ein-Nadel-Betrieb als auch für den Zwei-Nadel-Betrieb ausgelegt.
Das Disposable, das in die Hämodialysevorrichtung eingelegt ist, weist eine
Blutzuführleitung 5 mit zwei Schlauchanschlüssen 5a, 5b, eine
Blutrückführleitung 6 mit zwei Schlauchanschlüssen 6a und 6b, ein
T-Verbindungsstück 7, eine gemeinsame Schlauchleitung 8 und eine Hohlkanüle
9 auf. Die Blutzuführleitung 5 ist einerseits an dem Einlaß der Blutkammer 4
des Dialysators 1 und andererseits an dem einen Verbindungszweig des
T-Verbindungsstücks 7 angeschlossen, während die Blutrückführleitung 6
einerseits an dem Auslaß der Blutkammer 4 und an dem anderen
Verbindungszweig des T-Verbindungsstücks 7 angeschlossen ist. Der
gemeinsame Verbindungszweig des T-Verbindungsstücks 7 ist über die
gemeinsame Blutleitung 8 mit der Hohlkanüle 9 verbunden, die in ein
Blutgefäß des Patienten eingestochen wird.
In die Blutzuführleitung 5 ist ein erster Blutspeicherbeutel 10 geschaltet und in
die Blutrückführleitung 6 ist ein zweiter Blutspeicherbeutel 11 geschaltet. Die
Blutspeicherbeutel 10, 11 weisen jeweils eine Öffnung auf, die mit einer
Hydrophobmembran verschlossen ist. Unter Bezugnahme auf Fig. 3 werden
die Blutspeicherbeutel noch im einzelnen beschrieben.
Die Blutspeicherbeutel 10, 11 sind jeweils in einer Aufnahmeeinheit 12, 13 der
Hämodialysevorrichtung passend eingelegt. Die Aufnahmeeinheiten 12, 13
weisen jeweils zwei starre Druckkörper 14, 15 bzw. 16, 17 mit einer
muldenförmigen Vertiefung auf, von denen der eine ortsfest angeordnet und
der andere mittels eines Federelementes 18, 19 vorgespannt ist, das an einer
Grundplatte 20, 21 befestigt ist.
Die bewegbar geführten Druckkörper 15, 16 der Aufnahmeeinheiten 12, 13
sind jeweils mit einem Wegstreckengeber 22 bzw. 23 verbunden, der die
Position des bewegbaren Druckkörpers gegenüber der Grundplatte erfaßt und
ein elektrisches Signal erzeugt, das dem Druck im Blutspeicherbeutel
proportional ist.
Der Schlauchabschnitt 5c der Blutzuführleitung 5 stromauf des ersten
Blutspeicherbeutels 10 weist einen vergrößerten Querschnitt auf und ist in die
im extrakorporalen Kreislauf angeordnete Rollenpumpe 24 der
Hämodialysevorrichtung eingelegt. Stromab des zweiten Blutspeicherbeutels ist
eine elektromagnetisch betätigbare Schlauchklemme 25 vorgesehen, mit der die
Blutrückführleitung 6 abgeklemmt werden kann. Die Wegstreckengeber 22, 23
der beiden Aufnahmeeinheiten 12, 13, die Rollenpumpe 24 und die
Schlauchklemme 25 sind über Signalleitungen 26a bis 26e mit einer
Steuereinheit 27 der Hämodialysevorrichtung verbunden. Die Steuereinheit 27
steuert in Abhängigkeit von den überwachten Drücken in den
Blutspeicherbeuteln 10, 11 abwechselnd die Blutpumpe 24 und die
Schlauchklemme 25 an, so daß in bekannter Weise ein intermittierender
Blutfluß in der Hohlkanüle 9 und der gemeinsamen Blutleitung 8 erzeugt wird.
In der arteriellen Blutphase wird bei geschlossener Schlauchklemme 25 dem
Patienten über die Hohlkanüle 9 Blut entnommen, wobei sich der erste und
zweite Blutspeicherbeutel 10, 11 mit Blut füllt und entgegen der Federkraft
ausgedehnt wird. Beim Umschalten von der arteriellen in die venöse Blutphase
wird die Blutpumpe 24 gestoppt und die Schlauchklemme 25 geöffnet, wodurch
die mit einer konstanten Kraft beaufschlagten Blutspeicherbeutel entleert
werden und das Blut dem Patienten über die Hohlkanüle 9 zugeführt wird.
Fig. 2 zeigt den Zwei-Nadel-Betrieb. Die Blutzuführ- bzw. Blutrückführleitung
5, 6 sind beim Zwei-Nadel-Betrieb nicht über ein T-Verbindungsstück
miteinander verbunden, sondern an den Schlauchanschlüssen 5b, 6h der
Blutleitungen 5, 6 ist jeweils eine Hohlkanüle 9a, 9b angeschlossen. Während
des Zwei-Nadel-Betriebs werden die bewegbaren Druckkörper 15, 16 der
Aufnahmeeinheiten 12, 13 in einer Position arretiert, in der diese an den
feststehenden Druckkörpern 14, 17 anliegen. Da die Druckkörper jeweils eine
muldenförmige Vertiefung aufweisen, verbleibt in den Blutspeicherbeuteln 10,
11 ein für die Abscheidung von Luftblasen ausreichendes Restvolumen.
Wenn z. B. bei Shuntproblemen ein Wechsel vom Zwei-Nadel- zum Ein-Nadel-
Betrieb erforderlich ist, wird die Arretierung der Druckkörper 15, 16 gelöst
und die Blutzuführ- und Blutrückführleitung 5, 6 werden über das
T-Verbindungsstück 7 mit der gemeinsamen Blutleitung 8 verbunden, an deren
freies Ende die einzige Hohlkanüle 9 angeschlossen ist (Fig. 1).
Fig. 3 zeigt einen der beiden Blutspeicherbeutel 10, 11 des Disposables in der
Draufsicht. Der flexible Folienbeutel besteht vorzugsweise aus einer peelbaren
polymeren Mehrschichtfolie. Die flach übereinanderliegenden im wesentlichen
rechteckförmig ausgeschnittenen Kunststoffolien 28 des Beutels sind an ihren
Rändern druckdicht miteinander verschweißt. Die umlaufende Schweißnaht 29
im Außenrandbereich des Blutspeicherbeutels ist in Fig. 3 mit dem
Bezugszeichen 29 versehen. Parallel zu den Schweißnähten an den
Schmalseiten des Beutels erstrecken sich zwei Peelnähte 30, 31, die den Beutel
in eine mittlere Kammer 32 und zwei außenliegende Kammern 33, 34 gleichen
Volumens unterteilen.
Die Schläuche der Blutzuführleitung 5 sind mit den übereinanderliegenden
Kunststoffolien 28 des Beutels derart verschweißt, daß das Blut durch den
Einlaß 35 in die mittlere Kammer 32 strömen und aus dem gegenüberliegenden
Auslaß 36 aus der Kammer strömen kann. In Strömungsrichtung direkt hinter
dem Einlaß 35 ist in der obenliegenden Kunststoffolie 28 eine kreisförmige
Öffnung vorgesehen, die mit einer in Fig. 3 nur andeutungsweise dargestellten
Hydrophobmembran 37 verschlossen ist.
Das Schlagvolumen des Blutspeicherbeutels kann durch Auftrennen einer der
beiden oder beider Peelnähte 30, 31 frei gewählt werden. Um die beiden
Peelnähte leicht aufreißen zu können, sind die Schmalseiten des Beutels im
Außenrandbereich als Zuglaschen 38, 39 ausgebildet.
Fig. 4 zeigt eine Aufnahmeeinheit für den Blutspeicherbeutel des
erfindungsgemäßen Disposables, die es erlaubt, nach Auftrennen der Peelnähte
das Volumen des Blutspeicherbeutels des erfindungsgemäßen Disposables
wieder auf die ursprüngliche Größe zu verkleinern. Diese Aufnahmeeinheit
kann auch in vorteilhafter Weise für Disposables Verwendung finden, deren
Blutspeicherbeutel nicht von Peelnähten in mehrere Kammern unterteilt sind.
Die Aufnahmeeinheit umfaßt eine Grundplatte 40 mit einem Federelement 41
und einem plattenförmigen Druckkörper 42, der gegen einen feststehenden
Druckkörper 43 vorgespannt ist. Der feststehende Druckkörper 43 ist eine
Platte, die an zwei einander gegenüberliegenden Seiten derart nach innen
umgebogen ist, daß in dem zwischen den Platten liegenden Blutspeicherbeutel
ein für die Luftabscheidung ausreichendes Restvolumen verbleibt, wenn der
bewegbare Druckkörper 42 an dem feststehenden Druckkörper 43 anliegt. Da
die Platten nicht flach aufeinander liegen, werden der Einlaß und Auslaß des
Blutspeicherbeutels nicht abgeklemmt. Die Blutzuführleitung 5 kann seitlich
aus der Aufnahmeeinheit herausgeführt werden. Der feststehende Druckkörper
43 weist eine kreisförmige Aussparung 49 auf, die oberhalb der
Hydrophobmembran 37 des zwischen den Druckkörpern liegenden
Blutspeicherbeutel 10, 11 angeordnet ist, so daß die aus der
Hydrophobmembran 37 austretenden Luftblasen entweichen können.
Der feststehende Druckkörper 43 der Aufnahmeeinheit ist mit zwei parallelen
im Abstand zueinander angeordneten längslaufenden Schlitzen 44, 45 versehen,
in die leistenförmige Klemmelemente 46, 47 greifen. Die leistenförmigen
Klemmelemente 46, 47 sind in einem Führungselement 48 quer zu der Ebene
der Druckkörper 42, 43 verschiebbar geführt und können mittels in Fig. 4
nicht dargestellten Antriebselementen verfahren werden. Die leistenförmigen
Klemmelemente 46, 47 erstrecken sich über die gesamte Breite des
Folienschlauchbeutels entlang der Peelnähte 30, 31. Für den Fall, daß die
Peelnähte 30, 31 aufgetrennt sind, kann das Schlagvolumen des
Blutspeicherbeutels 10, 11 dadurch verkleinert werden, daß die Kunststoffolien
28 des Beutels mittels der leistenförmigen Klemmelemente entlang der
Nahtstellen 30, 31 zusammengedrückt werden. Um ein Zurückweichen der
bewegbaren Platte 42 zu vermeiden, wenn die leistenförmigen Klemmelemente
46, 47 vorgeschoben werden, sind in Fig. 4 nicht dargestellte
Arretierungselemente vorgesehen, mit denen die bewegbare Platte 42 beim
Zwei-Nadel-Betrieb der Hämodialysevorrichtung festgestellt wird.
Claims (13)
1. Disposable für eine Vorrichtung zur Blutbehandlung (1), mit einer
Blutleitung (5, 6) zum Zuführen von Blut zu der Blutbehandlungsvorrichtung (1)
oder zum Rückführen (6) von Blut aus der Blutbehandlungsvorrichtung (1) und
mindestens einem mit der Blutleitung (5, 6) in Strömungsverbindung
stehenden Blutspeicherbeutel (10, 11), dadurch gekennzeichnet, daß der Blutspeicherbeutel
(10, 11) durch mindestens eine Peelnaht (30, 31) in mindestens zwei
Kammern (32, 33, 34) unterteilt ist, wobei eine der Kammern (32) mit
der Blutleitung (5, 6) in Strömungsverbindung steht.
2. Disposable nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die mit der
Blutleitung (5, 6) in Strömungsverbindung stehende Kammer (32) des
Blutspeicherbeutels (10, 11) eine mit einer hydrophoben Membran (37)
verschlossene Öffnung aufweist.
3. Disposable nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
mit der Blutleitung (5, 6) in Strömungsverbindung stehende Kammer
(32) des Blutspeicherbeutels (10, 11) einen Einlaß (35) und einen
Auslaß (36) aufweist und daß der Blutspeicherbeutel in die
Blutzuführleitung (5) oder Blutrückführleitung (6) derart geschaltet ist,
daß die Kammer (32) von Blut durchströmbar ist.
4. Disposable nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Blutleitung (5, 6) eine Blutzuführleitung (5) und eine
Blutrückführleitung (6) umfaßt und daß zwei Blutspeicherbeutel (10, 11)
vorgesehen sind, deren mit den Blutleitungen (5, 6) in
Strömungsverbindung stehende Kammern (32) jeweils einen Einlaß (35)
und einen Auslaß (36) aufweisen und daß der eine Blutspeicherbeutel
(10) in die Blutzuführleitung (5) und der andere Blutspeicherbeutel (11)
in die Blutrückführleitung (6) derart geschaltet sind, daß die Kammern
von Blut durchströmbar sind.
5. Disposable nach Anspruch 3 oder 4, unter Rückbeziehung auf Anspruch 2 dadurch gekennzeichnet, daß die
hydrophobe Membran (37) im Bereich des Einlasses (35) des jeweiligen
Blutspeicherbeutels (10, 11) angeordnet ist.
6. Disposable nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß zu beiden Seiten der mit der Blutleitung (5, 6) in
Strömungsverbindung stehenden Kammer (32) des Blutspeicherbeutels
(10, 11) jeweils eine Kammer (33, 34) angeordnet ist, die von der
mittleren Kammer (32) durch eine Peelnaht (30, 31) getrennt ist.
7. Disposable nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Blutzuführleitung (5) und die
Blutrückführleitung (6) zu einer gemeinsamen Blutleitung (8)
zusammenführbar oder voneinander trennbar ausgebildet sind.
8. Disposable nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß ein in Strömungsrichtung vor dem
Blutspeicherbeutel (10) befindlicher Abschnitt (5c) der Blutleitung (5)
als ein in eine Rollenpumpe (24) der Blutbehandlungsvorrichtung
einlegbarer Schlauchabschnitt ausgebildet ist.
9. Disposable nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Blutspeicherbeutel (10, 11) mit mindestens
einer Aufreißlasche (38, 39) zum Auftrennen der mindestens einen
Peelnaht (30, 31) versehen ist.
10. Blutbehandlungsvorrichtung (1) mit mindestens einer im extrakorporalen
Kreislauf angeordneten Aufnahmeeinheit, die zwei starre Druckkörper
(42, 43) aufweist, von denen mindestens einer bewegbar angeordnet ist,
so daß ein zwischen die Druckkörper (42, 43) einlegbare Blutspeicherbeutel (10, 11)
eines Disposables insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 9 mit
Druck beaufschlagbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die
Aufnahmeeinheit Klemmelemente (46, 47) aufweist, die derart
angeordnet sind, daß einzelne Bereiche des Blutspeicherbeutels
abklemmbar sind, so daß das Volumen des Blutspeicherbeutels
verkleinerbar ist.
11. Blutbehandlungsvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Klemmelemente (46, 47) der Aufnahmeeinheit
sich durch Schlitze (44, 45) mindestens eines Druckkörpers (42, 43)
erstreckende Klemmleisten sind.
12. Blutbehandlungsvorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens einer der Druckkörper (42, 43) der
Aufnahmeeinheit mit einer muldenförmigen Vertiefung versehen ist, in
die der Blutspeicherbeutel (10, 11) einlegbar ist.
13. Blutbehandlungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß in einer der beiden Druckkörper (42, 43)
der Aufnahmeeinheit eine Aussparung (49) für eine hydrophobe
Membran des Blutspeicherbeutels (10, 11) vorgesehen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996133657 DE19633657C1 (de) | 1996-08-21 | 1996-08-21 | Disposable für eine Vorrichtung zur Blutbehandlung |
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|---|---|---|---|
| DE1996133657 DE19633657C1 (de) | 1996-08-21 | 1996-08-21 | Disposable für eine Vorrichtung zur Blutbehandlung |
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| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19633657C1 true DE19633657C1 (de) | 1997-11-20 |
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| DE1996133657 Expired - Fee Related DE19633657C1 (de) | 1996-08-21 | 1996-08-21 | Disposable für eine Vorrichtung zur Blutbehandlung |
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|---|---|
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