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DE19633657C1 - Disposable für eine Vorrichtung zur Blutbehandlung - Google Patents

Disposable für eine Vorrichtung zur Blutbehandlung

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Publication number
DE19633657C1
DE19633657C1 DE1996133657 DE19633657A DE19633657C1 DE 19633657 C1 DE19633657 C1 DE 19633657C1 DE 1996133657 DE1996133657 DE 1996133657 DE 19633657 A DE19633657 A DE 19633657A DE 19633657 C1 DE19633657 C1 DE 19633657C1
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DE
Germany
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blood
storage bag
line
disposable
blood storage
Prior art date
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Expired - Fee Related
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DE1996133657
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English (en)
Inventor
Peter Dr Hilgers
Ralf Dr Woijke
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Fresenius Medical Care Deutschland GmbH
Original Assignee
Fresenius Medical Care Deutschland GmbH
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Description

Die Erfindung betrifft ein Disposable für eine Vorrichtung zur Blutbehandlung mit einer Blutleitung zum Zuführen von Blut zu der Blutbehandlungsvorrichtung oder zum Rückführen von Blut aus der Blutbehandlungsvorrichtung und mindestens einem mit der Blutleitung in Strömungsverbindung stehenden Beutel. Ferner betrifft die Erfindung eine Blutbehandlungsvorrichtung mit mindestens einer Aufnahmeeinheit, in die der Blutspeicherbeutel des Disposables einsetzbar ist.
Bei der Blutbehandlung in einem extrakorporalen Kreislauf wird das Blut über eine erste Nadel von einer Arterie des Patienten abgezogen, in die Blutbehandlungsvorrichtung, z. B. ein Hämodialysegerät, geleitet und über eine zweite Nadel in eine Vene des Patienten zurückgeführt. Für die Entnahme und Rückführung des Blutes finden auswechselbare Schlauchsysteme Verwendung, die in die Blutbehandlungsvorrichtungen eingelegt werden. Diese Schlauchsysteme werden auch als Disposables bezeichnet.
Neben der Blutbehandlung in der Zwei-Nadel-Technik ist auch ein Blutbehandlungsverfahren bekannt, bei dem die Entnahme und Rückführung des Blutes über eine einzige Nadel erfolgt. Dieses Verfahren ist gefäßschonend und für den Patienten mit weniger Schmerzen verbunden. In der Ein-Nadel- Technik wird das dem Patienten entnommene Blut während einer venösen Phase in einem Behälter gespeichert, um dann, wenn der arterielle Teil des Blutkreislaufs verriegelt ist, aus diesem Behälter in den Blutkreislauf des Patienten zurückgeführt zu werden.
Aus der DE 40 18 723 C1 ist eine Vorrichtung zum Reinigen des Blutes von Stoffwechselprodukten in einer Ein-Nadel-Anordnung bekannt, wobei der Blutspeicher als elastisch verformbarer Beutel ausgebildet ist. Der Beutel ist zwischen zwei Platten angeordnet, von denen die eine mittels einer Feder vorgespannt ist, um den Beutel mit einer dem Füllvolumen unabhängigen Kraft zu beaufschlagen. In der arteriellen Blutphase dehnt sich der Beutel nach Art eines Ballons aus, wobei die bewegliche Platte entgegen der Federkraft verschoben wird, während sich der Beutel in der venösen Blutphase durch die Kraft der Feder entleert. Der elastisch verformbare Beutel ist mit einer hydrophoben Membran versehen, so daß dieser gleichsam zur Abscheidung von Luftblasen dient. Um mit der Anordnung neben dem Ein-Nadel-Verfahren auch das Zwei-Nadel-Verfahren durchführen zu können, ohne den Beutel entfernen zu müssen, kann die federnd vorgespannte Platte in unterschiedlichen Positionen arretiert werden.
Eine Vorrichtung zur Ein-Nadel-Dialyse ist ferner aus DE 39 11 587 A1 bekannt. Die bekannte Vorrichtung weist zwei als elastische Beutel ausgebildete Blutspeicher auf, wobei der erste Blutspeicher zwischen Blutpumpe und Dialysator und der zweite Blutspeicher zwischen Dialysator und Absperrklemme angeordnet ist. Die Beutel liegen zwischen zwei Druckplatten, von denen mindestens eine beweglich ist. Die bewegliche Druckplatte wird von einer Schub- und Zugstange druckgeregelt angetrieben. Für den Zwei-Nadel-Betrieb soll die bewegliche Platte lediglich druckgeregelt werden, um Druckschwankungen auszugleichen.
Bei der Ein-Nadel-Dialyse ist das Schlagvolumen des elastischen Beutels ein wesentlicher Faktor, der in die effektivitätsmindernde Rezirkulation bei diesem Verfahren eingeht. Ein großes Schlagvolumen reduziert den verfahrensinhärenten Rezirkulationsbeitrag und bewirkt so eine kleinere Gesamtrezirkulation. Die bekannten Disposables, die sich sowohl zur Ein- Nadel- als auch zur Zwei-Nadel-Dialyse einsetzen lassen, haben sich zwar in der Praxis bewährt, sie sind aber insofern nachteilig, als eine optimale Anpassung an das jeweilige Verfahren nicht möglich ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Disposable für eine Blutbehandlungsvorrichtung, insbesondere für eine Hämodialysevorrichtung, zu schaffen, die eine optimale Anpassung an das Ein-Nadel- und Zwei-Nadel- Verfahren erlaubt und somit eine effektive Behandlung ermöglicht. Diese Aufgabe wird mit dem Gegenstand des Patentanspruchs 1 gelöst.
Ferner liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Blutbehandlungsvorrichtung mit einer Aufnahmeeinheit für den Blutspeicherbeutel eines Disposables zu schaffen, die eine optimale Anpassung an das Ein-Nadel- und Zwei-Nadel-Verfahren erlaubt und somit eine effektive Behandlung ermöglicht. Diese Aufgabe wird mit dem Patentanspruch 10 gelöst.
Der Blutspeicherbeutel des beanspruchten Disposables ist als Mehrkammerbeutel ausgebildet, wobei die einzelnen Kammern des Beutels durch Peelnähte, d. h. ohne Beschädigung des Beutels von Hand aufreißbare Nähte, getrennt sind. Für den Fall, daß das Schlagvolumen der mit der Blutleitung in Strömungsverbindung stehenden Kammer nicht ausreicht, kann das Volumen durch Auftrennen der Peelnähte stark vergrößert werden. Da das Schlagvolumen des Blutspeicherbeutels frei wählbar ist, läßt sich das erfindungsgemäße Disposable optimal an das Behandlungsverfahren anpassen. Das Disposable stellt ein universell einsetzbares Schlauchsystem dar, das sich kostengünstig herstellen läßt. Aufgrund seines erweiterten Einsatzbereiches kann es verschiedene Disposables mit Blutspeicherbeuteln unterschiedlichen Volumens ersetzen, wodurch die Lagerhaltung vereinfacht wird. Der Beutel des erfindungsgemäßen Disposables kann gleichsam als Pumpenkammer, Blasenfänger und Expansionskammer dienen.
In einer bevorzugten Ausführungsform weist die mit der Blutzuführ- oder -rückführleitung in Strömungsverbindung stehende Kammer des Blutspeicherbeutels eine Öffnung auf, die mit einer hydrophoben, d. h. für Luft durchlässigen aber für Blut undurchlässigen Membran verschlossen ist, so daß der Blutspeicherbeutel als Luftabscheider verwendet werden kann. Während des Zwei-Nadel-Betriebs wird der Blutspeicherbeutel bis auf ein für die Luftabscheidung erforderliches Restvolumen zusammengedrückt. Da bei der Blutbehandlung der Druck im Schlauchsystem stromab der Blutpumpe über dem Atmosphärendruck liegt, können die sich im Blutspeicherbeutel sammelnden Luftblasen durch die hydrophobe Membran entweichen.
Während des Ein-Nadel-Betriebs wird der Blutspeicherbeutel in bekannter Weise mit Druck beaufschlagt. Infolge der stetigen Bewegung der Beutelwand zwischen Minimal- und Maximalvolumen wird das Ablösen der Luftblasen von der Behälterwand begünstigt, was bei starren Kammern unterbleibt. Von Vorteil ist, daß das Disposable während der Blutbehandlung vollständig mit Blut gefüllt ist und ein unerwünschter Kontakt zwischen Luft und Blut im Speichervolumen vermieden wird.
Die mit den Blutleitungen in Strömungsverbindung stehende Kammer des Blutspeicherbeutels ist vorzugsweise derart in die Blutzuführ- bzw. -rückführleitung geschaltet, daß die Kammer während der Blutbehandlung durchströmt wird. Der Blutspeicherbeutel braucht aber nicht notwendigerweise im Durchfluß betrieben zu werden. Es ist auch möglich, den Blutspeicherbeutel über eine gemeinsame Zuführ- bzw. Rückführleitung mit den Blutleitungen zu verbinden.
Das beanspruchte Disposable kann nur eine Blutleitung umfassen, die als Blutzuführ- oder -rückführleitung dient. Das Disposable kann aber auch sowohl eine Blutzuführ- als auch -rückführleitung umfassen, wobei in die Blutzuführ- und -rückführleitung mindestens jeweils ein Blutspeicherbeutel geschaltet ist. Diese Anordnung ermöglicht es, den Blutfluß durch die Blutbehandlungsvorrichtung einzustellen, indem die auf die Beutel wirkende Kompressionskraft verändert wird. Bei gleicher Kompressionskraft und vernachlässigbarem Druckabfall über den Dialysator wird dieser in der arteriellen und venösen Phase relativ gleichmäßig durchströmt. Aufgrund des kontinuierlichen Blutflusses im Dialysator treten die Probleme, die auf eine Ultrafiltration infolge eines temporären Blutstillstandes im Dialysator zurückzuführen sind, im allgemeinen nicht auf, wie z. B. die unerwünschte Hämokonzentration und Gerinnung im Dialysator.
Um einen schnellen Wechsel zwischen Ein-Nadel- und Zwei-Nadel-Betrieb zu ermöglichen, sind die Blutzuführ- und Blutrückführleitungen des Disposables derart ausgebildet, daß diese zu einer gemeinsamen Blutleitung zusammengeführt oder voneinander getrennt werden können. Die Zusammenführung der Blutzuführ- und Blutrückführleitung kann beispielsweise manuell mittels eines passenden T-Verbindungsstücks erfolgen. Die Leitungen können aber auch durch eine automatisch zu betätigende Weiche zusammengeführt oder voneinander getrennt werden, die Bestandteil der Blutbehandlungsvorrichtung ist.
Die hydrophobe Membran des im Durchfluß zu betreibenden Blutspeicherbeutels ist vorteilhafterweise im Bereich des Beuteleinlasses angeordnet, so daß diese mit Blut umströmt wird. Die entlang der hydrophoben Membran gerichtete Strömung führt einerseits noch vorhandene Luftblasen zu der Membran und verhindert andererseits ein Dichtsetzen der Poren. Daher ist die Membran auch nach längerem Blutkontakt noch luftdurchlässig.
In einer bevorzugten Ausführungsform des Disposables ist zu beiden Seiten der mit der Blutleitung in Strömungsverbindung stehenden Kammer jeweils eine Kammer angeordnet, die von der mittleren Kammer durch eine Peelnaht getrennt ist, so daß das Speichervolumen bei Bedarf um das Volumen der einen oder beider Kammern vergrößert werden kann.
Der Blutspeicherbeutel des Disposables ist vorzugsweise mit einer Aufreißlasche versehen, die das Auftrennen der Peelnaht erleichtert.
Die Verkleinerung des durch Auftrennen der Peelnaht vergrößerten Volumens des Blutspeicherbeutels auf die ursprüngliche Größe ist in der im Anspruch 10 beanspruchten Blutbehandlungsvorrichtung möglich, deren Aufnahmeeinheit für den Blutspeicherbeutel des Disposables Klemmelemente aufweist, die derart angeordnet sind, daß einzelne Bereiche des Beutels abklemmbar sind. Die Klemmelemente können als Klemmleisten oder dgl. ausgebildet sein, die von einer oder beiden Seiten vorzugsweise im Bereich der Nahtstelle der aufgetrennten Peelnaht an dem Beutel angreifen.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Blutbehandlungsvorrichtung ist mindestens einer der Druckkörper der Aufnahmeeinheit mit einer muldenförmigen Vertiefung versehen, in die der Blutspeicherbeutel des Disposables einlegbar ist. Die muldenförmige Vertiefung stellt sicher, daß während des Zwei-Nadel-Betriebs in dem Beutel auch dann ein für die Luftabscheidung ausreichendes Restvolumen verbleibt, wenn die Druckkörper aneinanderliegen. Alternativ ist es möglich, die Druckkörper als Druckplatten auszubilden und die Platten während des Zwei-Nadel-Betriebs in einem für das Minimalvolumen ausreichenden Abstand nebeneinander anzuordnen.
Um die Luftblasen durch die hydrophobe Membran in dem Blutspeicher abführen zu können, ist in einer der Druckkörper der Aufnahmeeinheit vorteilhafterweise eine Aussparung vorgesehen, die beim Einlegen des Beutels mit der Hydrophobmembran zur Deckung kommt.
Im folgenden wird unter Bezugnahme auf die Figuren ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 das in die Aufnahmeeinheiten einer Hämodialysevorrichtung eingelegte Disposable in schematischer Darstellung während des Ein-Nadel- Betriebs,
Fig. 2 das in die Aufnahmeeinheiten einer Hämodialysevorrichtung eingelegte Disposable in schematischer Darstellung während des Zwei-Nadel- Betriebs,
Fig. 3 den als Mehrkammerbeutel ausgebildeten Blutspeicherbeutel einer bevorzugten Ausführungsform des Disposables in der Draufsicht und
Fig. 4 eine schematische Darstellung einer mit Klemmelementen versehenen Aufnahmeeinheit für den Mehrkammerbeutel des Disposables.
Die Hämodialysevorrichtung weist einen Dialysator 1 auf, der durch eine semipermeable Membran 2 in eine Dialysierflüssigkeitskammer 3 und eine Blutkammer 4 unterteilt ist. In Fig. 1 ist nur der extrakorporale Kreislauf dargestellt, der Dialysierflüssigkeitskreislauf der Hämodialysevorrichtung ist lediglich durch einen Pfeil angedeutet. Die Hämodialysevorrichtung ist sowohl für den Ein-Nadel-Betrieb als auch für den Zwei-Nadel-Betrieb ausgelegt.
Das Disposable, das in die Hämodialysevorrichtung eingelegt ist, weist eine Blutzuführleitung 5 mit zwei Schlauchanschlüssen 5a, 5b, eine Blutrückführleitung 6 mit zwei Schlauchanschlüssen 6a und 6b, ein T-Verbindungsstück 7, eine gemeinsame Schlauchleitung 8 und eine Hohlkanüle 9 auf. Die Blutzuführleitung 5 ist einerseits an dem Einlaß der Blutkammer 4 des Dialysators 1 und andererseits an dem einen Verbindungszweig des T-Verbindungsstücks 7 angeschlossen, während die Blutrückführleitung 6 einerseits an dem Auslaß der Blutkammer 4 und an dem anderen Verbindungszweig des T-Verbindungsstücks 7 angeschlossen ist. Der gemeinsame Verbindungszweig des T-Verbindungsstücks 7 ist über die gemeinsame Blutleitung 8 mit der Hohlkanüle 9 verbunden, die in ein Blutgefäß des Patienten eingestochen wird.
In die Blutzuführleitung 5 ist ein erster Blutspeicherbeutel 10 geschaltet und in die Blutrückführleitung 6 ist ein zweiter Blutspeicherbeutel 11 geschaltet. Die Blutspeicherbeutel 10, 11 weisen jeweils eine Öffnung auf, die mit einer Hydrophobmembran verschlossen ist. Unter Bezugnahme auf Fig. 3 werden die Blutspeicherbeutel noch im einzelnen beschrieben.
Die Blutspeicherbeutel 10, 11 sind jeweils in einer Aufnahmeeinheit 12, 13 der Hämodialysevorrichtung passend eingelegt. Die Aufnahmeeinheiten 12, 13 weisen jeweils zwei starre Druckkörper 14, 15 bzw. 16, 17 mit einer muldenförmigen Vertiefung auf, von denen der eine ortsfest angeordnet und der andere mittels eines Federelementes 18, 19 vorgespannt ist, das an einer Grundplatte 20, 21 befestigt ist.
Die bewegbar geführten Druckkörper 15, 16 der Aufnahmeeinheiten 12, 13 sind jeweils mit einem Wegstreckengeber 22 bzw. 23 verbunden, der die Position des bewegbaren Druckkörpers gegenüber der Grundplatte erfaßt und ein elektrisches Signal erzeugt, das dem Druck im Blutspeicherbeutel proportional ist.
Der Schlauchabschnitt 5c der Blutzuführleitung 5 stromauf des ersten Blutspeicherbeutels 10 weist einen vergrößerten Querschnitt auf und ist in die im extrakorporalen Kreislauf angeordnete Rollenpumpe 24 der Hämodialysevorrichtung eingelegt. Stromab des zweiten Blutspeicherbeutels ist eine elektromagnetisch betätigbare Schlauchklemme 25 vorgesehen, mit der die Blutrückführleitung 6 abgeklemmt werden kann. Die Wegstreckengeber 22, 23 der beiden Aufnahmeeinheiten 12, 13, die Rollenpumpe 24 und die Schlauchklemme 25 sind über Signalleitungen 26a bis 26e mit einer Steuereinheit 27 der Hämodialysevorrichtung verbunden. Die Steuereinheit 27 steuert in Abhängigkeit von den überwachten Drücken in den Blutspeicherbeuteln 10, 11 abwechselnd die Blutpumpe 24 und die Schlauchklemme 25 an, so daß in bekannter Weise ein intermittierender Blutfluß in der Hohlkanüle 9 und der gemeinsamen Blutleitung 8 erzeugt wird. In der arteriellen Blutphase wird bei geschlossener Schlauchklemme 25 dem Patienten über die Hohlkanüle 9 Blut entnommen, wobei sich der erste und zweite Blutspeicherbeutel 10, 11 mit Blut füllt und entgegen der Federkraft ausgedehnt wird. Beim Umschalten von der arteriellen in die venöse Blutphase wird die Blutpumpe 24 gestoppt und die Schlauchklemme 25 geöffnet, wodurch die mit einer konstanten Kraft beaufschlagten Blutspeicherbeutel entleert werden und das Blut dem Patienten über die Hohlkanüle 9 zugeführt wird.
Fig. 2 zeigt den Zwei-Nadel-Betrieb. Die Blutzuführ- bzw. Blutrückführleitung 5, 6 sind beim Zwei-Nadel-Betrieb nicht über ein T-Verbindungsstück miteinander verbunden, sondern an den Schlauchanschlüssen 5b, 6h der Blutleitungen 5, 6 ist jeweils eine Hohlkanüle 9a, 9b angeschlossen. Während des Zwei-Nadel-Betriebs werden die bewegbaren Druckkörper 15, 16 der Aufnahmeeinheiten 12, 13 in einer Position arretiert, in der diese an den feststehenden Druckkörpern 14, 17 anliegen. Da die Druckkörper jeweils eine muldenförmige Vertiefung aufweisen, verbleibt in den Blutspeicherbeuteln 10, 11 ein für die Abscheidung von Luftblasen ausreichendes Restvolumen.
Wenn z. B. bei Shuntproblemen ein Wechsel vom Zwei-Nadel- zum Ein-Nadel- Betrieb erforderlich ist, wird die Arretierung der Druckkörper 15, 16 gelöst und die Blutzuführ- und Blutrückführleitung 5, 6 werden über das T-Verbindungsstück 7 mit der gemeinsamen Blutleitung 8 verbunden, an deren freies Ende die einzige Hohlkanüle 9 angeschlossen ist (Fig. 1).
Fig. 3 zeigt einen der beiden Blutspeicherbeutel 10, 11 des Disposables in der Draufsicht. Der flexible Folienbeutel besteht vorzugsweise aus einer peelbaren polymeren Mehrschichtfolie. Die flach übereinanderliegenden im wesentlichen rechteckförmig ausgeschnittenen Kunststoffolien 28 des Beutels sind an ihren Rändern druckdicht miteinander verschweißt. Die umlaufende Schweißnaht 29 im Außenrandbereich des Blutspeicherbeutels ist in Fig. 3 mit dem Bezugszeichen 29 versehen. Parallel zu den Schweißnähten an den Schmalseiten des Beutels erstrecken sich zwei Peelnähte 30, 31, die den Beutel in eine mittlere Kammer 32 und zwei außenliegende Kammern 33, 34 gleichen Volumens unterteilen.
Die Schläuche der Blutzuführleitung 5 sind mit den übereinanderliegenden Kunststoffolien 28 des Beutels derart verschweißt, daß das Blut durch den Einlaß 35 in die mittlere Kammer 32 strömen und aus dem gegenüberliegenden Auslaß 36 aus der Kammer strömen kann. In Strömungsrichtung direkt hinter dem Einlaß 35 ist in der obenliegenden Kunststoffolie 28 eine kreisförmige Öffnung vorgesehen, die mit einer in Fig. 3 nur andeutungsweise dargestellten Hydrophobmembran 37 verschlossen ist.
Das Schlagvolumen des Blutspeicherbeutels kann durch Auftrennen einer der beiden oder beider Peelnähte 30, 31 frei gewählt werden. Um die beiden Peelnähte leicht aufreißen zu können, sind die Schmalseiten des Beutels im Außenrandbereich als Zuglaschen 38, 39 ausgebildet.
Fig. 4 zeigt eine Aufnahmeeinheit für den Blutspeicherbeutel des erfindungsgemäßen Disposables, die es erlaubt, nach Auftrennen der Peelnähte das Volumen des Blutspeicherbeutels des erfindungsgemäßen Disposables wieder auf die ursprüngliche Größe zu verkleinern. Diese Aufnahmeeinheit kann auch in vorteilhafter Weise für Disposables Verwendung finden, deren Blutspeicherbeutel nicht von Peelnähten in mehrere Kammern unterteilt sind.
Die Aufnahmeeinheit umfaßt eine Grundplatte 40 mit einem Federelement 41 und einem plattenförmigen Druckkörper 42, der gegen einen feststehenden Druckkörper 43 vorgespannt ist. Der feststehende Druckkörper 43 ist eine Platte, die an zwei einander gegenüberliegenden Seiten derart nach innen umgebogen ist, daß in dem zwischen den Platten liegenden Blutspeicherbeutel ein für die Luftabscheidung ausreichendes Restvolumen verbleibt, wenn der bewegbare Druckkörper 42 an dem feststehenden Druckkörper 43 anliegt. Da die Platten nicht flach aufeinander liegen, werden der Einlaß und Auslaß des Blutspeicherbeutels nicht abgeklemmt. Die Blutzuführleitung 5 kann seitlich aus der Aufnahmeeinheit herausgeführt werden. Der feststehende Druckkörper 43 weist eine kreisförmige Aussparung 49 auf, die oberhalb der Hydrophobmembran 37 des zwischen den Druckkörpern liegenden Blutspeicherbeutel 10, 11 angeordnet ist, so daß die aus der Hydrophobmembran 37 austretenden Luftblasen entweichen können.
Der feststehende Druckkörper 43 der Aufnahmeeinheit ist mit zwei parallelen im Abstand zueinander angeordneten längslaufenden Schlitzen 44, 45 versehen, in die leistenförmige Klemmelemente 46, 47 greifen. Die leistenförmigen Klemmelemente 46, 47 sind in einem Führungselement 48 quer zu der Ebene der Druckkörper 42, 43 verschiebbar geführt und können mittels in Fig. 4 nicht dargestellten Antriebselementen verfahren werden. Die leistenförmigen Klemmelemente 46, 47 erstrecken sich über die gesamte Breite des Folienschlauchbeutels entlang der Peelnähte 30, 31. Für den Fall, daß die Peelnähte 30, 31 aufgetrennt sind, kann das Schlagvolumen des Blutspeicherbeutels 10, 11 dadurch verkleinert werden, daß die Kunststoffolien 28 des Beutels mittels der leistenförmigen Klemmelemente entlang der Nahtstellen 30, 31 zusammengedrückt werden. Um ein Zurückweichen der bewegbaren Platte 42 zu vermeiden, wenn die leistenförmigen Klemmelemente 46, 47 vorgeschoben werden, sind in Fig. 4 nicht dargestellte Arretierungselemente vorgesehen, mit denen die bewegbare Platte 42 beim Zwei-Nadel-Betrieb der Hämodialysevorrichtung festgestellt wird.

Claims (13)

1. Disposable für eine Vorrichtung zur Blutbehandlung (1), mit einer Blutleitung (5, 6) zum Zuführen von Blut zu der Blutbehandlungsvorrichtung (1) oder zum Rückführen (6) von Blut aus der Blutbehandlungsvorrichtung (1) und mindestens einem mit der Blutleitung (5, 6) in Strömungsverbindung stehenden Blutspeicherbeutel (10, 11), dadurch gekennzeichnet, daß der Blutspeicherbeutel (10, 11) durch mindestens eine Peelnaht (30, 31) in mindestens zwei Kammern (32, 33, 34) unterteilt ist, wobei eine der Kammern (32) mit der Blutleitung (5, 6) in Strömungsverbindung steht.
2. Disposable nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die mit der Blutleitung (5, 6) in Strömungsverbindung stehende Kammer (32) des Blutspeicherbeutels (10, 11) eine mit einer hydrophoben Membran (37) verschlossene Öffnung aufweist.
3. Disposable nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die mit der Blutleitung (5, 6) in Strömungsverbindung stehende Kammer (32) des Blutspeicherbeutels (10, 11) einen Einlaß (35) und einen Auslaß (36) aufweist und daß der Blutspeicherbeutel in die Blutzuführleitung (5) oder Blutrückführleitung (6) derart geschaltet ist, daß die Kammer (32) von Blut durchströmbar ist.
4. Disposable nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Blutleitung (5, 6) eine Blutzuführleitung (5) und eine Blutrückführleitung (6) umfaßt und daß zwei Blutspeicherbeutel (10, 11) vorgesehen sind, deren mit den Blutleitungen (5, 6) in Strömungsverbindung stehende Kammern (32) jeweils einen Einlaß (35) und einen Auslaß (36) aufweisen und daß der eine Blutspeicherbeutel (10) in die Blutzuführleitung (5) und der andere Blutspeicherbeutel (11) in die Blutrückführleitung (6) derart geschaltet sind, daß die Kammern von Blut durchströmbar sind.
5. Disposable nach Anspruch 3 oder 4, unter Rückbeziehung auf Anspruch 2 dadurch gekennzeichnet, daß die hydrophobe Membran (37) im Bereich des Einlasses (35) des jeweiligen Blutspeicherbeutels (10, 11) angeordnet ist.
6. Disposable nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zu beiden Seiten der mit der Blutleitung (5, 6) in Strömungsverbindung stehenden Kammer (32) des Blutspeicherbeutels (10, 11) jeweils eine Kammer (33, 34) angeordnet ist, die von der mittleren Kammer (32) durch eine Peelnaht (30, 31) getrennt ist.
7. Disposable nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Blutzuführleitung (5) und die Blutrückführleitung (6) zu einer gemeinsamen Blutleitung (8) zusammenführbar oder voneinander trennbar ausgebildet sind.
8. Disposable nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein in Strömungsrichtung vor dem Blutspeicherbeutel (10) befindlicher Abschnitt (5c) der Blutleitung (5) als ein in eine Rollenpumpe (24) der Blutbehandlungsvorrichtung einlegbarer Schlauchabschnitt ausgebildet ist.
9. Disposable nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Blutspeicherbeutel (10, 11) mit mindestens einer Aufreißlasche (38, 39) zum Auftrennen der mindestens einen Peelnaht (30, 31) versehen ist.
10. Blutbehandlungsvorrichtung (1) mit mindestens einer im extrakorporalen Kreislauf angeordneten Aufnahmeeinheit, die zwei starre Druckkörper (42, 43) aufweist, von denen mindestens einer bewegbar angeordnet ist, so daß ein zwischen die Druckkörper (42, 43) einlegbare Blutspeicherbeutel (10, 11) eines Disposables insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 9 mit Druck beaufschlagbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinheit Klemmelemente (46, 47) aufweist, die derart angeordnet sind, daß einzelne Bereiche des Blutspeicherbeutels abklemmbar sind, so daß das Volumen des Blutspeicherbeutels verkleinerbar ist.
11. Blutbehandlungsvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmelemente (46, 47) der Aufnahmeeinheit sich durch Schlitze (44, 45) mindestens eines Druckkörpers (42, 43) erstreckende Klemmleisten sind.
12. Blutbehandlungsvorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der Druckkörper (42, 43) der Aufnahmeeinheit mit einer muldenförmigen Vertiefung versehen ist, in die der Blutspeicherbeutel (10, 11) einlegbar ist.
13. Blutbehandlungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß in einer der beiden Druckkörper (42, 43) der Aufnahmeeinheit eine Aussparung (49) für eine hydrophobe Membran des Blutspeicherbeutels (10, 11) vorgesehen ist.
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