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DE19633538A1 - Mittelspannungs-Schaltfeld in Einschubtechnik - Google Patents

Mittelspannungs-Schaltfeld in Einschubtechnik

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DE19633538A1
DE19633538A1 DE1996133538 DE19633538A DE19633538A1 DE 19633538 A1 DE19633538 A1 DE 19633538A1 DE 1996133538 DE1996133538 DE 1996133538 DE 19633538 A DE19633538 A DE 19633538A DE 19633538 A1 DE19633538 A1 DE 19633538A1
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circuit breaker
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frame
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Manfred Glueck
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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02BBOARDS, SUBSTATIONS OR SWITCHING ARRANGEMENTS FOR THE SUPPLY OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
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    • H02B11/12Switchgear having carriage withdrawable for isolation with isolation by horizontal withdrawal
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    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
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  • Power Engineering (AREA)
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Mittel­ spannungs-Schaltfeld in Einschubtechnik, nach dem Oberbegriff des An­ spruches 1.
Bei Mittelspannungs-Schaltfeldern in Einschubtechnik ist in dem Schaltfeld wenigstens ein Schaltschrank vorgese­ hen, der zur Aufnahme eines Leistungsschalters und weiteren Schaltfeld-Komponenten dient. Hierbei ist der Leistungs­ schalter zwischen einer Betriebs Stellung, in der er voll in den Schaltschrank eingeschoben und mit dortigen Gegenkon­ takten in Kontakt ist und einer Teststellung, in der er aus dem Schaltschrank zumindest teilweise herausgezogen ist, hin- und herbewegbar. Die Bewegung des Leistungsschalters aus seiner Betriebsstellung in die Teststellung und zurück erfolgt nach Öffnen einer Schaltschranktür und dem Lösen oder Aufheben entsprechender Verriegelungen, dem Einschie­ ben einer Trennplatte etc.
Neben der Bauweise, bei der der Leistungsschalter in seiner Teststellung noch schubladenartig zumindest teil­ weise in dem Schaltschrank verbleibt, hat sich in letzter Zeit eine Bauweise etabliert, bei der der Leistungsschalter von einem hubwagen- oder gabelstaplerähnlichem Servicewagen ergriffen und vollständig aus dem Schaltschrank herausge­ fahren werden kann. Diese Bauweise bietet den Vorteil, daß bei voll aus dem Schaltschrank herausgefahrenem Leistungs­ schalter sowohl die Schaltschrankseitigen als auch die schalterseitigen Installationen weitaus besser zugänglich sind.
Soll jedoch aus irgend welchen Gründen ein vorhandener Leistungsschalter gegen einen anderen Leistungsschalter ausgetauscht werden, besteht nach wie vor der Nachteil in der Praxis, daß ein derartiger Austauschvorgang umständlich und zeitaufwendig ist, da mit dem Servicewagen zunächst der auszutauschende Leistungsschalter aus dem Schaltschrank herausgehoben und zu einer Ablagestelle transportiert wer­ den muß, wonach er dann an dieser Ablagestelle abzusetzen ist. Mit dem nun leeren Servicewagen kann dann der neue Leistungsschalter ergriffen und an den vorgesehenen Platz in dem Schaltfeld gefahren und dort wieder eingesetzt wer­ den.
Es sind auch Mittelspannungs-Schaltfelder in einer so­ genannten Schaltwagentechnik bekannt, wo jedem Leistungs­ schalter ein eigener Wagen zugeordnet ist. Dieser Wagen be­ steht im wesentlichen aus einem bodenseitigen, mit Rollen versehenen Grundteil und einem hieran angeordneten, verti­ kal nach oben stehenden Trägerteil, welches den Leistungs­ schalter trägt. Bei dieser Technik wird nach Öffnen der Verschlußtüre im Schaltschrank der Schaltwagen zusammen mit dem hieran angeordneten Leistungsschalter als eine Einheit aus dem Schaltschrank gezogen. Austausch-Leistungsschalter stehen bereits fertig an einem jeweils zugehörigen Schalt­ wagen montiert bereit, so daß der Austausch eines Lei­ stungsschalters durch einen anderen durch einfaches Heraus­ ziehen des Leistungsschalters mittels des Schaltwagens und durch Einfahren eines neuen Schaltwagens mit neuem Lei­ stungsschalter durchgeführt werden kann.
Nachteilig bei dieser Technik ist, daß gegenüber der Einschubtechnik für jeden Leistungsschalter ein eigener Schaltwagen vorgesehen sein muß und darüber hinaus auch Re­ serve- oder Austausch-Leistungsschalter bereits fertig mon­ tiert an einem Schaltwagen vorhanden sein und bereit ge­ stellt sein müssen, um im Bedarfsfall einen raschen Aus­ tausch eines oder mehrerer Leistungsschalter gegen einen oder mehrere andere vornehmen zu können. Dies macht die Schaltwagentechnik gegenüber der Einschubtechnik zwar kon­ struktiv aufwendiger und dadurch teurer, gleichwohl ziehen viele Anwender die Schaltwagentechnik in der Praxis vor, als durch die einsatzfertige Einheit aus Schaltwagen und hieran angeordnetem Leistungsschalter der Austausch eines oder mehrerer Leistungsschalter sehr schnell durchgeführt werden kann. Auch können bei größeren Inspektionen oder Wartungsarbeiten aufgrund der vorhandenen Schaltwagen meh­ rere Leistungsschalter gleichzeitig vollständig aus dem Schaltfeld herausgefahren werden, um die vorhandenen In­ stallationen seitens des Schaltfeldes und/oder seitens der Leistungsschalter vollständig zugänglich zu haben, wie dies bei Schaltfeldern in Einschubtechnik nur dann möglich ist, wenn eine Mehrzahl der dort verwendeten Servicewagen vor­ handen ist.
Es besteht somit ein Bedürfnis, ein Mittel­ spannungs-Schaltfeld in Einschubtechnik zu haben, das die kostengün­ stige Einschubtechnik-Bauweise beibehält, jedoch in der Praxis so wartungsfreundlich und flexibel wie ein Schalt­ feld in Schaltwagentechnik ist.
Die Erfindung hat es sich demnach zur Aufgabe gemacht, ein Mittelspannungs-Schaltfeld in Einschubtechnik so aus zu­ gestalten, daß bei Beibehaltung der gegenüber der Schaltwa­ gentechnik konstruktiv einfacheren und kostengünstigeren Bauweise der Einschubtechnik die Vorteile der Schaltwagen­ technik, als insbesondere die leichte Austauschbarkeit ei­ nes oder mehrerer Leistungsschalter im Schaltfeld ausge­ nutzt werden können.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale.
Erfindungsgemäß wird demnach ein Mittel­ spannungs-Schaltfeld in Einschubtechnik geschaffen mit wenigstens ei­ nem Schaltschrank zur Aufnahme wenigstens eines Leistungs­ schalters und weiteren Schaltfeld-Komponenten, wobei der Leistungsschalter zwischen einer Betriebs Stellung, in der er voll in den Schaltschrank eingeschoben und mit dortigen Gegenkontakten in Kontakt ist und einer Teststellung, in der er ebenfalls im geschlossenen Schaltschrank hin- und herbewegbar ist. Erfindungsgemäß ist hierbei weiterhin der Leistungsschalter bleibend auf einem von der Betriebs- in die Teststellung und wieder zurück bewegbaren Trägergestell anordenbar.
Ausgehend von der Grundkonzeption eines Schaltfeldes in Einschubtechnik ist somit beim Gegenstand der vorliegenden Erfindung jeder Leistungsschalter in dem Schaltfeld blei­ bend auf einem Trägergestell anordenbar, das von der Be­ triebs- in die Teststellung bzw. von der Teststellung zu­ rück in die Betriebsstellung bewegbar ist. Unter grundsätz­ lichem Beibehalt der konstruktiv weniger aufwendigen Ein­ schubtechnik werden somit die in der Praxis relevanten Vor­ teile der Schaltwagentechnik möglich, nämlich insbesondere das leichte Auswechseln eines oder mehrerer Leistungsschal­ ter gegen einen oder andere, wobei der oder die Aus­ tausch-Leistungsschalter bereits als fertige Einheit bereitstehen können, welche komplett in den jeweiligen Schaltschrank eingeschoben werden. Weiterhin können bei dem Schaltfeld in Einschubtechnik gemäß der vorliegenden Erfindung bei größe­ ren Inspektions- oder Wartungsarbeiten sämtliche Leistungs­ schalter auf einmal aus dem Schaltfeld herausgezogen oder herausgefahren werden. Da die Grundkonzeption der Einschub­ technik beibehalten wird, sind für das Trägergestell keine aufwendigen Sicherheits- oder Verriegelungsmaßnahmen not­ wendig, da diese systeminhärent dem Leistungsschalter zuge­ ordnet sind. Dies bedeutet wiederum, daß das Trägergestell einfachen konstruktiven Aufbau haben kann, da es lediglich zwei Grundanforderungen in der Praxis erfüllen muß, nämlich das Gewicht des aus dem Schaltschrank heraus gezogenen Lei­ stungsschalters tragen muß und zwischen Betriebs- und Test­ stellung bzw. wieder zurück bewegbar sein muß. Hierdurch wird das erfindungsgemäße Schaltfeld gegenüber einem Schaltfeld in Schaltwagentechnik, bei dem die Sicherheits- und Verriegelungsmaßnahmen am Schaltwagen vorhanden sind, kostengünstiger, obwohl die dortigen Vorteile voll und ganz ausgenutzt werden können.
Weiterhin ergibt sich durch den Gegenstand der vorlie­ genden Erfindung der Vorteil, daß bereits existierende Schaltfelder in Einschubtechnik mit dem Trägergestell nach­ gerüstet werden können, da der Schaltschrank in der Regel keine tiefgreifenden Modifikationen benötigt, um das Ein­ fahren des den Leistungsschalter tragenden Trägergestells zu ermöglichen. Dies insbesondere deshalb, als Verriegelungs- und Sicherheitsvorrichtungen am Trägergestell nicht notwen­ dig sein müssen.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegen­ stand der Unteransprüche.
Bevorzugt ist das Trägergestell zwischen Betriebs- und Teststellung nicht am Boden abgestützt, das heißt, die Vor- und Zurückbewegung zwischen Betriebs- und Teststellung und wieder zurück erfolgt durch ein Verschieben des Leistungs­ schalters alleine in entsprechenden schaltschrankseitigen Führungen, wobei diese Führungen eine derartige Höhenlage haben, daß das Trägergestell keinen Bodenkontakt hat, so­ lange der Leistungsschalter nur zwischen Betriebs- und Teststellung hin- und herbewegt wird. Erst bei einem Über­ fahren der Teststellung aus dem Schaltschrank heraus, wobei der Leistungsschalter außer Eingriff mit den schaltschrank­ seitigen Führungen gerät, sitzt das Trägergestell auf dem Boden auf und erlaubt ein einfaches Verfahren des Lei­ stungsschalters außerhalb des Schaltschranks.
Hierbei weist das Trägergestell bevorzugt einen auf Rollen laufenden Grundrahmen, um außerhalb des Schalt­ schrankes die Verfahrbewegungen möglich zu machen und einen hiervon nach oben weisenden, den Leistungsschalter tragen­ den Tragrahmen auf. Grund- und Tragrahmen können aufgrund der an sie gestellten Minimalforderungen (Tragfähigkeit und Bewegbarkeit bzw. Verfahrbarkeit) konstruktiv einfach aus­ gelegt sein und beispielsweise jeweils aus einem U-Profil mit zwei seitlichen Schenkeln und je einem diese beiden Schenkel endseitig verbindenden Querträger aufgebaut sein.
Wenn Vorder- und Seitenwände von Leistungsschalter und Tragrahmen bzw. Grundrahmen in Vertikalrichtung jeweils im wesentlichen vollständig fluchten, ergeben sich keine Pro­ bleme hinsichtlich der Anpassung des bereits vorhandenen Schaltschrankes an das Trägergestell bzw. umgekehrt, da das Trägergestell die seitlichen Abmessungen des Leistungs­ schalters nicht übersteigt und auch die Vorderseite von Leistungsschalter und Tragrahmen im wesentlichen fluchten, der Tragrahmen also nicht aus der Vertikalebene des Lei­ stungsschalters nach vorne vorspringt.
Bevorzugt läuft der Grundrahmen auf wenigstens vier Rollen, um eine sichere und definierte Abstützung des Grundrahmens zu haben, wobei weiterhin bevorzugt wenigstens zwei der Rollen lenkbar sind, um das Trägergestell außer­ halb des Schaltschrankes bequem manövrieren zu können.
Wie bereits erläutert, ist bevorzugt der Einschub mit dem Leistungsschalter in der Betriebs Stellung des Lei­ stungsschalters in dem Schaltschrank durch die (bereits vorhandenen) leistungsschalterseitigen Verriegelungsvor­ richtungen verriegelbar.
Weitere Einzelheiten, Aspekte und Vorteile der vorlie­ genden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Be­ schreibung einer Ausführungsform unter Bezugnahme auf die Zeichnung, in deren einziger Figur eine schematisch verein­ fachte seitliche Schnittdarstellung durch einen Schalt­ schrank eines erfindungsgemäßen Mittelspannungs-Schaltfeld des dargestellt ist.
Die Figur zeigt einen Vertikalschnitt durch einen Schaltschrank 2, wobei in der Regel in einem Schaltfeld ei­ ne Mehrzahl derartiger Schaltschränke 2 aneinander gereiht ist. Der Schaltschrank 2 ist kastenförmig aufgebaut mit ei­ ner Vorderseite 4, einer Rückseite 6 und zwei in der Zeich­ nung nicht näher bezeichneten Seitenwänden. Im oberen Be­ reich des Schaltschrankes 2 verlaufen sich durch die ges am­ te Länge des Schaltfeldes erstreckende Sammelschienen, wo­ bei im dargestellten Ausführungsbeispiel bei einem dreipha­ sigen Schaltfeld drei Sammelschienen 8a, 8b und 8c vorgese­ hen sind. Von den jeweiligen Sammelschienen 8a bis 8c gehen Leiterschienen 10a, 10b und 10c ab, wobei nachfolgend nur noch die in der Zeichnung vorne liegende, die dahinter lie­ genden Leiterschienen 10a und 10b verdeckende Leiterschiene 10c betrachtet sei; der Strompfad für die verbleibenden Leiterschienen 10a und 10b ist identisch. Die Leiterschiene 10c führt zu einem schaltschrankseitigen festen Gegenkon­ takt 12, in welchem ein Steckkontakt 14 eines Leistungs­ schalters 16 einführbar ist. Ein weiterer Steckkontakt 18 seitens des Leistungsschalters 16 ist mit einem schalt­ schrankseitigen Gegenkontakt 20 in Kontakt. Der Gegenkon­ takt 20 führt dann den Strom über weitere Schaltfeldkompo­ nenten, beispielsweise Stromwandler oder dergleichen zu ei­ ner Ableitung 22, die aus dem Schaltschrank 2 herausführt.
Weitere Details der in der Figur dargestellten Schalt­ schrank- oder Schaltfeldkomponenten innerhalb des Schalt­ schrankes 2 sind dem Fachmann hinlänglich bekannt und eine nähere Erläuterung erfolgt nicht.
In der Figur der Zeichnung befindet sich der Leistungs­ schalter 16 in seiner Betriebs Stellung, wo die Kontakte 12 und 14 bzw. 20 und 18 in Kontakt sind, so daß bei geschlos­ senem Leistungsschalter 16 ein Stromfluß von den Sammel­ schienen zu den Ableitungen möglich ist.
Der Leistungsschalter 16 läßt sich zwischen der darge­ stellten Betriebsstellung und einer Teststellung bewegen, in der die Kontakte 12 und 14 bzw. 20 und 18 voneinander getrennt sind. Bei der bisher bekannten Einschubtechnik wird hierzu entweder der Leistungsschalter 16 nach Öffnen einer vorderen Tür 24 des Schaltschrankes 2 schubladenartig aus dem Schaltschrank 2 um einen gewissen Betrag herausge­ zogen, wie dies eingangs bereits erläutert wurde, oder es ist - wie eingangs bereits erläutert - bekannt, den Lei­ stungsschalter 16 mit einem sogenannten Servicewagen beid­ seitig zu ergreifen und vollständig aus dem Schaltschrank 2 herauszufahren. Die letztere Bauweise hat den Vorteil, daß sowohl die schaltschrankseitigen, als auch die leistungs­ schalterseitigen Installationen besonders gut zugänglich sind.
Beim Gegenstand der vorliegenden Erfindung wird die Bauweise der Einschubtechnik beibehalten, das heißt es sind seitens des Leistungsschalters 16 die bei der Einschubtech­ nik verwendeten Führungs-, Verriegelungs- und Sicherheits­ einrichtungen nach wie vor vorgesehen. Darüber hinaus ist jedoch der Leistungsschalter 16 bleibend auf einem Träger­ gestell 26 anordenbar. Dieses Trägergestell 26 ist von der dargestellten Betriebsstellung in eine Teststellung und wieder zurück bewegbar. In der dargestellten Betriebsstel­ lung (und auch einer hiervon in der Figur nach links ver­ schobenen Teststellung) kommt das Trägergestell 26 zusammen mit dem Leistungsschalter 16 innerhalb des Schaltschrankes 2 zu stehen. Wenn der Leistungsschalter 16 mehr oder weni­ ger aus dem Schaltschrank 2 herausgezogen oder vollständig aus diesem herausgefahren ist, befindet sich das Trägerge­ stell 26 entsprechend ebenfalls mehr oder weniger außerhalb des Schaltschrankes 2 oder vollständig außerhalb hiervon. Während der Bewegung zwischen der Betriebs- und Teststel­ lung und wieder zurück stützt sich der Leistungsschalter in (nicht dargestellten) schaltschrankseitigen Führungen ab. Somit ist das Trägergestell 26 zwischen Betriebs- und Test­ stellung nicht am Boden abgestützt, das heißt, die Vor- und Zurückbewegung zwischen Betriebs- und Teststellung und wie­ der zurück erfolgt durch ein Verschieben des Leistungs­ schalters 16 alleine in den schaltschrankseitigen Führun­ gen, wobei diese Führungen eine derartige Höhenlage haben, daß das Trägergestell 26 keinen Bodenkontakt hat, solange der Leistungsschalter 16 nur zwischen Betriebs- und Test­ stellung hin- und herbewegt wird. Erst bei einem Überfahren der Teststellung aus dem Schaltschrank 2 heraus, wobei der Leistungsschalter 16 außer Eingriff mit den schaltschrank­ seitigen Führungen gerät, sitzt das Trägergestell 26 auf dem Boden auf und erlaubt ein einfaches Verfahren des Lei­ stungsschalters 16 außerhalb des Schaltschranks 2. Hier­ durch wird vermieden, daß aufgrund von Fertigungs-Maßunge­ nauigkeiten, wärmebedingten Toleranzschwankungen, Material­ abnutzung etc. das Verfahren des Leistungsschalters 16 zwi­ schen Betriebs- und Teststellung und wieder zurück schwer­ gängig oder gar unmöglich wird: hebt das Trägergestell beim Einfahren des Leistungsschalters 16 aus einer voll aus dem Schaltschrank 2 heraus gezogenen Stellung zunächst in die Test- und dann in die Betriebsstellung vom Boden ab, so können etwaige Schwankungen in der Höhenlage der schalt­ schrankseitigen Führungen problemlos toleriert werden.
Um ein einfaches Bewegen des Trägergestells außerhalb des Schaltschrankes 2 zu ermöglichen, weist das Trägerge­ stell 26 einen auf Rollen 28 laufenden Grundrahmen 30 und einen hiervon nach oben weisenden, den Leistungsschalter 16 tragenden Tragrahmen 32 auf. Sowohl der Grundrahmen 30 als auch der Tragrahmen 32 können konstruktiv einfachen Aufbau haben, insbesondere jeweils die Form eines U, wobei im Falle des Grundrahmens 30 die Rollen 28 an den beiden Enden der seitlichen Schenkel des U gelagert sind, wobei weiter­ hin diese beiden Schenkel des Grundrahmens 30 über eine Quertraverse miteinander verbunden sind. Diese Quertraverse befindet sich bevorzugt in dem Bereich, wo der Tragrahmen 32 auf dem Grundrahmen 30 aufsitzt. Der Tragrahmen 32 weist ebenfalls die Form eines auf den Kopf stehenden U mit zwei seitlichen Schenkeln auf, die mit ihren unteren Enden an dem Grundrahmen 30 befestigt sind und die an ihren beiden oberen Enden durch eine Traverse 34 verbunden sind, die dann ihrerseits den Leistungsschalter 16 trägt. Die Verbin­ dung zwischen Tragrahmen 32 bzw. dortiger Traverse 34 und Leistungsschalter 16 erfolgt über Schrauben.
Bevorzugt läuft der Grundrahmen 30 auf insgesamt vier Rollen 28, wobei weiterhin bevorzugt dann wenigstens zwei dieser Rollen 28 lenkbar sind, um ein zielgenaues Ein- und Aus fahren des Trägergestells 26 mit dem Leistungsschalter 16 hierauf in und aus dem Schaltschrank 2 zu ermöglichen und um das Trägergestell 26 außerhalb des Schaltschrankes 2 leichter manövrieren zu können.
Wie unmittelbar aus der Zeichnung hervorgeht, fluchten wenigstens Vorder- und Seitenwände des Leistungsschalters 16 und des Tragrahmens 32 bzw. den Grundrahmens 30 in Ver­ tikalrichtung jeweils im wesentlichen vollständig. Mit an­ deren Worten, sowohl in Vorder-, als auch Seiten- oder Draufsicht übersteigen die Außenabmessungen des Trägerge­ stells 26 nicht diejenigen des Leistungsschalters 16. Hier­ durch bereitet das Einfahren des Trägergestells 26 in das Innere des Schaltschrankes 2 keine Probleme und darüber hinaus kann besonders vorteilhaft ein bereits bestehendes Schaltfeld in Einschubtechnik mit dem Trägergestell 26 pro vorhandenem Leistungsschalter 16 nachgerüstet werden, wobei keine tiefergehenden Modifikationen im Bereich der jeweili­ gen Schaltschränke 2 notwendig ist.
Das Grundkonzept der Einschubtechnik wird beim Gegen­ stand der vorliegenden Erfindung beibehalten. Dies bedeu­ tet, daß die bei der Einschubtechnik seitens des Leistungs­ schalters 16 vorhandenen Sicherheits- und Verriegelungsvor­ richtungen für den Leistungsschalter 16 beibehalten werden. Aufgrund der Verbindung zwischen Leistungsschalter 16 und Trägergestell 26 sind somit beim Gegenstand der vorliegen­ den Erfindung keine Verriegelungs- oder sonstigen Sicher­ heitsvorrichtungen seitens des Trägergestells 26 notwendig. Dies wiederum vereinfacht die Bauweise des Trägergestells 26 und trägt zu einer kostengünstigen Konstruktionsmöglich­ keit bei. Weiterhin kann durch die Möglichkeit, auf derar­ tige Verriegelungsvorrichtungen seitens des Trägergestells 26 verzichten zu können, ein bereits bestehendes Schaltfeld in Einschubtechnik mit derartigen Trägergestellen 26 nach­ gerüstet werden, ohne daß für die einzelnen Trägergestelle 26 noch umfangreiche Verriegelungsvorrichtungen vorgesehen werden müssen. Auch dies trägt zu einer kostengünstigen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Schaltfeldes bzw. zu einer kostengünstigen Nachrüstmöglichkeit bereits bestehen­ der Schaltfelder in Einschubtechnik bei.
Durch den Gegenstand der vorliegenden Erfindung lassen sich die Vorteile sowohl der Einschubtechnik als auch der Schaltwagentechnik in konstruktiv einfacher Art und Weise miteinander kombinieren, so insbesondere die optimale Zu­ gänglichkeit sowohl schaltschrankseitiger als auch lei­ stungsschalterseitiger Installationen bei vollständig aus dem Schaltschrank 2 herausgefahrenem Leistungsschalter 16, die rasche Austauschbarkeit bestehender Einheiten aus Lei­ stungsschalter und Trägergestell durch andere bereitstehen­ de Einheiten aus Leistungsschalter und Trägergestell (wobei die preiswerte Ausgestaltungsform des Trägergestells 26 ge­ genüber der herkömmlichen Schaltwagentechnik Kostenvorteile ergibt), und die Möglichkeit, sämtliche Leistungsschalter in einem Zug aus dem Schaltfeld herausziehen zu können (also nicht sequentiell unter Zuhilfenahme eines Servicewa­ gens).

Claims (7)

1. Mittelspannungs-Schaltfeld in Einschubtechnik mit wenigstens einem Schaltschrank (2) zur Aufnahme wenigstens eines Leistungsschalters (16) und weiteren Schaltfeld-Kom­ ponenten, wobei der Leistungsschalter (16) zwischen einer Betriebsstellung, in der er voll in den Schaltschrank (2) eingeschoben und mit dortigen Gegenkontakten (12, 20) in Kontakt ist und einer Teststellung, in der ebenfalls im ge­ schlossenen Schaltschrank (2) hin- und herbewegbar ist, da­ durch gekennzeichnet, daß der Leistungsschalter (16) blei­ bend auf einem von der Betriebs- in die Teststellung und wieder zurück bewegbaren Trägergestell (26) anordenbar ist.
2. Schaltfeld nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Trägergestell (26) innerhalb des Schalt­ schranks (2) nicht, aber außerhalb hiervon verfahrbar am Boden abstützt.
3. Schaltfeld nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Trägergestell (26) einen auf Rollen (28) laufenden Grundrahmen (30) und einen hiervon nach oben wei­ senden, den Leistungsschalter (16) tragenden Tragrahmen (32) aufweist.
4. Schaltfeld nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens Vorder- und Seitenwände von Leistungsschal­ ter (16) und Tragrahmen (32) bzw. Grundrahmen (30) in Ver­ tikalrichtung im wesentlichen vollständig fluchten.
5. Schaltfeld nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Grundrahmen (30) auf wenigstens vier Rol­ len (28) läuft.
6. Schaltfeld nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei der Rollen (28) lenkbar sind.
7. Schaltfeld nach einem der Ansprüche 1 bis 6, da­ durch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen (32) in der Be­ triebsstellung des Leistungsschalters (16) in dem Schalt­ schrank (2) durch die leistungsschalterseitigen Verriege­ lungsvorrichtungen verriegelbar ist.
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