DE19632755C1 - Antikörper 40B8 - Google Patents
Antikörper 40B8Info
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Description
Die Erfindung betrifft einen monoklonalen Antikörper, der
spezifisch an das Zelloberflächenprotein CDw109 bindet.
Das CDw109-Protein ist ein biochemisch noch wenig charakteri
siertes Protein, das aus den Veröffentlichungen Sutherland,
D.R. und Yeo, E.L. (1995), "CDw109 Cluster Report", in: Leukocyte
Typing V, Schlossmann, S. et al. (Herausgeber), Seiten 1767-1769,
Oxford University Press, Oxford, U.K; sowie Sutherland, D.R.
et al. (1991): "Identification of a Cell-Surface Antigen
Associated with Activated T Lymphoblasts and Activated Plate
lets", Blood, Band 77 Nr. 1, Seiten 84-93, bekannt ist.
Das CDw109-Protein ist ein sehr stark glycosyliertes Zell
oberflächenprotein mit einer Molmasse von 170 kDa, das über
einen Glycosylphosphatidylinositol-Anker (GPI-Anker) in der
Zellmembran verankert ist. Proteine, die über diese spezielle
Zuckerstruktur in der Zellmembran verankert sind, zeichnen sich
dadurch aus, daß sie weder eine Transmembran - noch eine zyto
plasmatische Domäne aufweisen. Da auch kleinere Formen des
CDw109-Proteins von 150 bzw. 120 kDa aus zellulärem Material
isoliert wurden, wird dieses Protein entweder proteolytisch
degradiert, oder es liegt in unterschiedlich modifizierten Formen
vor. Möglicherweise enthalten die kleineren CDw109-Varianten
geringere Mengen an Kohlenhydrat-Resten.
Liganden des CDw109-Proteins sind nicht bekannt. Das Protein
wird auf einigen wenig differenzierten oder undifferenzierten
humanen Zellen des hämatopoetischen Systems exprimiert, nämlich
auf einer kleinen Subpopulation hämatopoetischer Stammzellen,
die nur ca. 10% der CD34-positiven Zellen umfaßt. Außerdem
wird es auf Megakaryoblasten und Megakaryozyten exprimiert.
Als Megakaryoblasten bezeichnet man die Vorläuferzellen, die
zu Megakaryozyten weiter differenzieren. Aktivierte T-Lympho
blasten produzieren das CDw109-Protein, wenn sie mit dem Cytokin
IL-2 kultiviert werden.
Auch einige ausdifferenzierte Zellen exprimieren das CDw109-
Protein. Es wurde auf Thrombozyten, die mit Thrombin oder
Phytohämaglutinin aktiviert wurden, sowie auf vaskulären
endothelialen Zellen detektiert, also auf Zellen, die das Innere
der Blutgefäßwände auskleiden, wie bspw. Nabelschnurendothel
zellen.
Aufgrund dieses Expressionsmusters des CDw109-Antigens wird
ihm eine Rolle bei der Zelladhäsion, -aktivierung und -pro
liferation zugeschrieben.
Darüber hinaus wurde gezeigt, daß das CDw109-Protein auf
Tumorzellen exprimiert wird. Es wurde bspw. auf wenig differen
zierten Zellen von akuten T-Zell-Leukämien und akuten Prä-B-Zell-
Leukämien gefunden, also auf Tumorzellen des hämatopoetischen
Systems und Immunsystems. Außerdem wurde das CDw109-Protein
auf einer Reihe epithelialer Tumorzellinien nachgewiesen. Tumoren
epithelialen Ursprungs werden auch als Karzinome bezeichnet.
Karzinome und Leukämien sind die häufigsten Tumorarten. So
machten im Jahr 1993 in den USA die Karzinome 85% aller neuen
Tumorfälle, die Leukämien immerhin 8% aus (Daten von der
American Cancer Society, Cancer Facts and Figures, 1993).
Während die Expression des CDw109-Proteins auf normalen hämato
poetischen Stammzellen sehr gering ist, wird es auf leukämischen
Blasten, also entarteten Zellen, die in einem wenig differen
zierten Stadium vorliegen, häufig überexprimiert.
Aus der Tatsache, daß das CDw109-Protein in großen Mengen auf
Tumorzellen, jedoch in wesentlich geringeren Mengen auf den
genannten normalen Körperzellen exprimiert wird, ergibt sich,
daß das CDw109-Protein auch ein Marker für Leukämie- und
Karzinomzellen und damit ein Tumormarker ist.
Ein solcher Tumormarker ist ein wertvolles Hilfsmittel, mit
dessen Hilfe eine frühzeitige Diagnose von entarteten Zellen
möglich ist. Nur bei einer frühzeitigen Diagnose der stark
invasiven Leukämie- oder Karzinomzellen ist eine Heilungschance
gegeben. Darüber hinaus kann ein Tumormarker Ansatzpunkt für
die therapeutische Behandlung von Tumorerkrankungen sein.
Um einen Tumormarker wie das CDw109-Protein bei der Diagnose
und Therapie von Tumorerkrankungen einsetzen zu können, ist
als Vermittler ein Antikörper notwendig. Ein solcher Antikörper
kann sowohl mit einfachen Nachweisreagenzien wie Fluoreszenz
farbstoffen oder radioaktiven Stoffen als auch mit speziellen
therapeutisch wirksamen Reagenzien gekoppelt sein.
Da polyklonale Antikörper nur begrenzt verfügbar und nicht
identisch reproduzierbar sind, sollte der Antikörper monoklonal
sein.
Aus der Veröffentlichung von Sutherland und Yeo (siehe Zitat
auf Seite 1) sind bereits eine Reihe von monoklonalen Antikörpern
bekannt, die gegen das CDw109-Protein gerichtet sind.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen
weiteren monoklonalen Antikörper mit anderer Epitopspezifität
bereitzustellen, der spezifisch an das humane CDw109-Protein
bindet.
Diese Aufgabe wird durch die Bereitstellung eines monoklonalen
Antikörpers gelöst, der von Hybridomzellen produziert und
freigesetzt wird, die unter der Nummer DSM ACC 2279 bei der
Deutschen Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH,
DSMZ, nach den Vorschriften des Budapester Vertrags am 17. Juli
1996 hinterlegt worden sind. Der Antikörper ist mit der Bezeich
nung 40B8 benannt. Er weist den Isotyp IgG 1 auf und besitzt
die Fähigkeit, spezifisch an das Zelloberflächenprotein CDw109
zu binden.
Mit dem erfindungsgemäßen Antikörper wurde ein weiterer mono
klonaler Antikörper bereitgestellt, der standardisiert re
produzierbar ist und somit potentiell unbegrenzt hergestellt
werden kann, und der spezifisch an das CDw109-Protein bindet.
In von dem Erfinder der vorliegenden Anmeldung durchgeführten
Versuchsreihen wurde festgestellt, daß der Antikörper 40B8 mit
folgenden Tumorzellinien reagiert:
Lungenkarzinomzellen:
SK-MES, Calu 1, Calu 6, SK-LU1,
Cervix-Karzinomzellen:
HELA,
Erythroblastische/megakaryoblastische Zellinien:
UT-7, TF-1, M07e, MEG-01, HEL, MOLM-1, KU. 812,
Myeloblastische Leukämiezellen:
KG-1a, OCI/AML-4,
T-lymphoblastische Leukämiezellen:
CML-T1,
Prä-B-lymphoblastische Leukämiezellen:
Reh/Km3, Nalm-1.
Lungenkarzinomzellen:
SK-MES, Calu 1, Calu 6, SK-LU1,
Cervix-Karzinomzellen:
HELA,
Erythroblastische/megakaryoblastische Zellinien:
UT-7, TF-1, M07e, MEG-01, HEL, MOLM-1, KU. 812,
Myeloblastische Leukämiezellen:
KG-1a, OCI/AML-4,
T-lymphoblastische Leukämiezellen:
CML-T1,
Prä-B-lymphoblastische Leukämiezellen:
Reh/Km3, Nalm-1.
Der erfindungsgemäße Antikörper ermöglicht eine gezielte
Erkennung und Beeinflussung der genannten Zellen sowie weiterer
Zellen, die das CDw109-Protein auf ihrer Zelloberfläche tragen.
Er stellt damit ein zu den bekannten Antikörpern alternatives
Mittel für den Arzt und Forscher dar, um einerseits solche Zellen
nachzuweisen, und zwar sowohl in der Zellkultur als auch im
Patientenorganismus, und um andererseits diese Zellen ggf. zu
manipulieren, entweder durch den Antikörper selbst oder durch
daran gekoppelte, spezifische Reagenzien.
Die Erfindung betrifft ferner die Hybridomzellen, die unter
der Nummer DSM ACC 2279 bei der Deutschen Sammlung von Mikroorga
nismen und Zellkulturen GmbH, DSMZ, gemäß dem Budapester Vertrag
hinterlegt sind und den Antikörper mit der Bezeichnung 40B8
produzieren.
Die erfindungsgemäßen Hybridomzellen können durch ein Verfahren
zur Herstellung von Hybridomzellen erzeugt werden, das die im
Stand der Technik grundsätzlich geläufigen Schritte umfaßt,
wie sie bspw. von Bühring et al. (1991) in Hybridoma, Band 10,
Nr. 1, S. 77-78 beschrieben wurden:
- 1. Immunisierung oder Sensibilisierung eines Tieres, vorzugs weise einer Maus vom Balb/c-Stamm, mit dem Antigen bzw. Immunogen;
- 2. Gewinnung der antikörperproduzierenden Zellen, vorzugsweise der Milzlymphozyten dieses Tieres;
- 3. Fusionierung dieser antikörperproduzierenden Zellen mit einer stabilen, immortalisierten Zellinie, vorzugsweise einer Myelomzellinie, zu Hybridomzellen; und
- 4. Vereinzelung und Vermehrung (Klonierung) solcher Hybridom zellen, die einen Antikörper sezernieren, der an das Antigen bindet.
Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Hybridomzellen wird das
Tier mit Zellen der myeloischen Leukämie-Zellinie KG-Ia, die
von der American Type Culture Collection (ATCC, Nr. CCL 246.1)
erhalten wurde, immunisiert.
Diese Zellinie zeigt eine starke Expression von CDw109. Außerdem
ist die Zellinie KG-1a eine undifferenzierte myeloische Leukämie
zellinie, die z. B. den Stammzellmarker CD34 exprimiert. Dadurch
war es möglich, einen Antikörper gegen ein für Leukämien
typisches Antigen herzustellen.
Wenn Hybridomzellen gesucht werden, die Antikörper produzieren,
welche gegen Oberflächenproteine der Zellinie KG-1a gerichtet
sind, ist es bei der Vereinzelung der Hybridomzellen vorteilhaft,
wenn nur solche Hybridomzellen auf die Spezifität der von ihnen
produzierten Antikörper mit KG-1a-Zellen getestet werden, bei
denen zuvor nachgewiesen wurde, daß diese Antikörper eine
schwache oder eine negative Reaktion mit peripheren Blutzellen
zeigen.
Wenn nach Hybridomzellen gesucht wird, die Antikörper produ
zieren, die gegen einen potentiellen Leukämie-Tumormarker
gerichtet sind, so ist es außerdem vorteilhaft, wenn der von
den Hybridomzellen sezernierte Antikörper nur Leukämiezellen
erkennt.
Durch dieses Screeningschema werden solche Hybridomzellen ausge
sucht, die Antikörper produzieren, die gegen Antigene gerichtet
sind, welche nur auf der myeloischen Leukämie-Zellinie KG-1a,
nicht aber auf peripheren Blutzellen oder normalen Knochenmarks
zellen exprimiert werden. Damit erhöht sich die Wahrscheinlich
keit, eine Hybridomzellen zu selektionieren, welche einen
Tumormarker-spezifischen Antikörper herstellt.
Die Erfindung betrifft auch die Verwendung des monoklonalen
Antikörpers mit der Bezeichnung 40B8, wie er von den unter der
Nummer DSM ACC 2279 bei der Deutschen Sammlung von Mikroorga
nismen und Zellkulturen GmbH, DSMZ, gemaß dem Budapester Vertrag
hinterlegten Hybridomzellen produziert und freigesetzt wird,
zur Diagnose von malignen Blutzellen, d. h.. von Blutkrebs,
insbesondere von Leukämien, sowie von epithelialen Tumoren,
insbesondere Lungenkarzinomen.
Wie oben aufgeführt, wurde festgestellt, daß der Antikörper
40B8 eine Reihe von epithelialen Tumorzellinien erkennt, vor
allem Lungenkarzinomzellinien. Hier wird also ausgenutzt, daß
die Tumorzellen sich von den gesunden Körperzellen durch die
Expressionsdichte des CDw109-Proteins in der Zellmembran
unterscheiden. Ein erfindungsgemäßer Antikörper, der mit einem
Nachweismittel, beispielsweise einem radioaktiven Marker
gekoppelt ist, bindet dieses Nachweismittel indirekt an diese
Zellen und ermöglicht damit die direkte Identifizierung dieser
Zellen, beispielsweise mit röntgendiagnostischen/szintigraphi
schen Methoden. Damit ist eine sehr frühe Tumordiagnose unter
Umständen sogar in vivo möglich.
Da Karzinome und Leukämien die häufigsten Tumorarten darstellen,
könnte ein solches Diagnoseverfahren eine breite Anwendung
finden. Eine frühe Diagnose ist besonders bei Leukämien essen
tiell, da hier häufig Heilungschancen durch die Chemotherapie
bestehen.
Da der erfindungsgemäße Antikörper an das CDw109-Protein und
damit an ein Protein bindet, das auf Leukämiezellen und Zellen
epithelialer Tumoren wie bspw. Lungenkarzinomzellen hoch
exprimiert wird, auf normalen Zellen jedoch nur gering exprimiert
wird und daher als Tumormarker bezeichnet werden kann, bietet
er einen direkten Angriffspunkt für eine Manipulation der Krebs
zellen.
Die Erfindung betrifft deshalb auch die Verwendung des mono
klonalen Antikörpers 40B8, wie er von den unter der Nummer DSM
ACC 2279 bei der Deutschen Sammlung von Mikroorganismen und
Zellkulturen GmbH, DSMZ, hinterlegten Hybridomzellen produziert
und freigesetzt wird, zur therapeutischen Behandlung von malignen
Blutzellen oder Karzinomzellen.
Der Antikörper kann mit einem therapeutisch wirksamen Mittel
gekoppelt sein und dadurch eine direkte und gezielte Beein
flussung oder gar Eliminierung der Tumorzellen ermöglichen.
Um die therapeutische bzw. die diagnostische Applikation des
erfindungsgemäßen Antikörpers zu erleichtern, sollte der Anti
körper mit entsprechend geeigneten Hilfssubstanzen in einer
pharmazeutischen Zubereitung vermischt sein.
Dabei kann der Antikörper 40B8 mit einem speziellen, gegen die
Leukämiezellen und/oder die Karzinomzellen gerichteten Diagno
stikum bzw. Therapeutikum gekoppelt sein.
Da das CDw109-Protein außer auf Leukämie- und Karzinomzellen
auch auf einer kleinen Subpopulation CD34-positiver hämatopoe
tischer Stammzellen von 10% sowie auf aktivierten T-Lympho
blasten, aktivierten Thrombozyten, Megakaryoblasten, Megakaryo
zyten und vaskulären Endothelzellen exprimiert wird, betrifft
die Erfindung auch die Verwendung eines erfindungsgemäßen
Antikörpers zum Nachweis und/oder zur Isolierung der genannten
Zellen. Der Antikörper 40B8 kann dazu in ein Verfahren zum
Nachweis und/oder zur Isolierung der genannten Zellen eingesetzt
werden, das die Schritte umfaßt:
- 1) Inkubation einer Zellsuspension, die die genannten Zellen enthält, mit einem Antikörper, der an das CDw109-Antigen bindet, und
- 2) Abtrennung der den Antikörper bindenden Zellen von den übrigen Zellen.
Durch die mit diesem Verfahren mögliche Isolierung der kleinen
Subpopulation an hämatopoetischen Stammzellen, die wie die
Tumorzellen das CDw109-Protein exprimiert, werden diese spezi
ischen hämatopoetischen Stammzellen weiterführenden Analysen
zugänglich gemacht. Es kann bspw. untersucht werden, ob diese
hellen Vorstufen für Tumorzellen darstellen. Damit können mög
licherweise neue Erkenntnisse zur Tumorentstehung gesammelt
werden.
Bei der mit diesem Isolierverfahren ermöglichten Reinigung
aktivierter T-Lymphoblasten und aktivierter Thrombozyten können
außerdem Analysen zum Mechanismus der Aktivierung durchgeführt
werden. Darüber hinaus können solche aktivierten Zellen auch
Indizien für Entzündungsreaktionen und andere Krankheiten sein
und somit zu diagnostischen Zwecken eingesetzt werden.
Die Isolierung von Megakaryoblasten und Megakaryozyten sowie
von vaskulären Endothelzellen aus Geweben wie Knochenmark oder
Nabelschnurgewebe ist schwierig und aufwendig. Die Isolierung
mit Hilfe des spezifischen Antikörpers 40B8 stellt eine effi
ziente und vergleichsweise einfache Methode dar, mit der diese
Zellen spezifisch aus Organen oder Geweben abgetrennt werden
können.
Die Abtrennung kann mittels fluoreszenzaktivierter Zellsortierung
(FACS), mittels Säulenchromatographie oder durch direkte Immun
adhärens erfolgen.
Bei der fluoreszenzaktivierten Zellsortierung (FACS) werden
Zellen, die das CDw109-Protein tragen, mit dem erfindungsgemäßen
monoklonalen Antikörper 40B8 gemischt, der zuvor direkt oder
indirekt mit einem Fluoreszenzfarbstoff wie beispielsweise
Fluoresceinisothiocyanat (FITC) oder Phycoerythrin (PE) gekoppelt
wurde. Die auf diese Weise fluoreszenzmarkierten Zellen können
dann mit bekannten Sortiertechniken nach der jeweiligen Flu
oreszenzstrahlung sortiert werden.
Um ein solches Nachweis- bzw. Isolierverfahren schnell und ohne
umständliche Vorbereitungen durchführen zu können, sieht die
Erfindung einen entsprechenden Kit vor, der den erfindungsgemäßen
Antikörper 40B8 enthält.
Da sich viele neoplastische Zellen wie die bereits genannten
Leukämie- und Karzinomzellen von normalen, d. h. gesunden Zellen
unter anderem dadurch unterscheiden, daß sie das CDw109-Protein
in großen Mengen auf der Zelloberfläche exprimieren, kann der
erfindungsgemäße Antikörper zur Abtrennung normaler Zellen von
neoplastischen Leukämie- oder Karzinomzellen verwendet werden.
Dazu kann ein Verfahren mit folgenden grundsätzlichen Schritten
durchgeführt werden:
- 1) Inkubation einer Mischung von normalen Zellen und neoplasti schen Leukämie- bzw. Karzinomzellen mit dem Antikörper 40B8, und
- 2) Abtrennung der normalen Zellen von den neoplastischen Leu kämie- bzw. Karzinomzellen anhand der unterschiedlichen Anzahl von CDw109-Molekülen in der Plasmamembran der normalen Zellen einerseits und der neoplastischen Leukämie bzw. Karzinomzellen andererseits.
Die Abtrennung kann beispielsweise dadurch erfolgen, daß die
Zellen in der Mischung zunächst mit dem erfindungsgemäßen
Antikörper markiert werden, dann mit einem gegen den Spender
organismus des Antikörpers 40B8 gerichten, biotinylierten
Antikörper gekoppelt werden und schließlich durch eine Avidin
säule laufen gelassen werden. Zellen mit einer hohen Anzahl
von CDw109-Molekülen werden in der Säule zurückgehalten, während
Zellen ohne oder mit wenig CDw109-Protein durch die Säule
hindurchlaufen. Alternative Abtrennverfahren sind die direkte
Immunadhärenz, die fluoreszenzaktivierte Zellsortierung (FACS)
und die magnetisch aktivierte Zellsortierung (MACS).
Das Isolierverfahren kann insbesondere bei Knochenmarktrans
plantationen eingesetzt werden, um gesunde hämatopoetische
Stammzellen von gegebenenfalls vorhandenen Tumorzellen abzu
trennen und auf diese Weise das zu transplantierende Knochenmark
zu reinigen. Vor allem bei Eigentransplantationen (autologen
Transplantationen) im Anschluß an eine Chemo- oder Strahlen
therapie wird damit die Gefahr einer Reinfektion des Patienten
deutlich vermindert.
Die vorliegende Erfindung betrifft auch die Verwendung des
Antikörpers 40B8 zum Nachweis des CDw109-Proteins in einer
Zellprobe. Dazu kann ein Verfahren eingesetzt werden, das die
grundsätzlichen Schritte umfaßt:
- 1) Inkubation einer Zellprobe mit dem Antikörper 40B8, und
- 2) Erfassung des an das CDw109 gebundenen Antikörpers.
Die Zellprobe kann normale Zellen und/oder Leukämiezellen
und/oder Zellen von Karzinomen umfassen. Die Erkennung des
gebundenen Antikörpers erfolgt beispielsweise vermittels eines
an den Antikörper 40B8 gekoppelten Markers.
Mit Hilfe dieses Verfahrens ist es möglich, beispielsweise eine
Blut- oder Gewebeprobe von einem Patienten mit Verdacht auf
Trumorerkrankung auf das Vorhandensein von neoplastischen
Leukämiezellen oder Karzinomzellen zu testen.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die nach
stehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils
angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen
oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der
vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines konkreten Ausfüh
rungsbeispiels näher erläutert.
Als Antigen werden Zellen der myeloischen Leukämie-Zellinie
KG-1a (ATCC Nr. CCL 246.1) verwendet.
Acht Wochen alte Balb/c-Mäuse werden zweimal in Intervallen
von 10 Tagen intraperitoneal mit 10⁷ Zellen der Zellinie KG-1a
immunisiert. Vier Tage vor der Fusion werden 5 × 10⁵ Zellen direkt
in die Milz appliziert, um die Immunantwort zu verstärken.
Die Antikörper-Bildung im Mausorganismus wird dadurch überprüft,
daß das Blutserum des betreffenden Tieres in dem dem Fachmann
geläufigen ELISA-Test auf Bindungseigenschaften mit dem Antigen
untersucht wird.
Nach ca. 3 Wochen werden die Lymphozyten des erfolgreich
immunisierten Tieres gewonnen, indem die Milz herausoperiert
und zu einer Zellsuspension zerkleinert wird.
Die suspendierten Milzzellen werden in Anwesenheit von Poly
ethylenglykol mit Myelomzellen des bekannten Stammes SP2/0 fusio
niert. Die Fusionskultur wird in Hypoxanthin-, Aminopterin-
und Thymidin-(HAT-)haltigem Medium, hier in HAT-RPMI-1640,
kultiviert, in dem sich nur Hybridzellen vermehren können, da
diese sowohl die Eigenschaft der Myelomzellen zur unbegrenzten
Teilungsfähigkeit als auch die Eigenschaft der antikörper
produzierenden Lymphozyten zum Wachstum in HAT-haltigem Medium
haben.
Nach der Fusion werden die Zellen in Napfplatten ausplattiert
und bei 37°C und 5% CO₂ inkubiert.
Die Kulturüberstände werden nach 10-14 Tagen auf der KG-1a
Zellinie im Durchflußzytometer gescreent. In einem zweiten
Schritt werden die Überstände auf Reaktivität mit peripheren
Blutzellen getestet, da diese keine selektiven Stammzellantigene
exprimieren. Überstände, die eine negative oder schwache Reaktion
mit peripheren Blutzellen zeigen, werden anschließend auf
Reaktivität mit Knochenmarkszellen getestet. Hybridome, die
Antikörper mit Spezifität für eine kleine Subpopulation von
ca. 1% der Knochenmarkszellen produzieren bzw. Antikörper,
die keine Knochenmarkzellen erkennen, werden ausgewählt und
nach dem bekannten Grenzverdünnungsverfahren vereinzelt und
kultiviert, d. h. kloniert.
Positiv reagierende Hybridomzellkulturen werden weiter kulti
viert, die Antikörper angereichert, gereinigt und charakte
risiert.
Nach der obigen Screening-Strategie wurde der monoklonale Anti
körper 40B8 erhalten. Der Isotyp wurde über PE-konjugierte anti-
Isotyp-spezifische Antiseren durch indirekte Immunfluoreszenz
zu IgG1 bestimmt.
Die Produktion, Reinigung und Charakterisierung der Antikörper
erfolgte mit den in Fachkreisen allgemein bekannten Methoden.
Der Antikörper 40B8 der von den unter der Nummer DSM ACC 2279
bei der Deutschen Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen
GmbH, DSMZ, hinterlegten Hybridomzellen erzeugt wird, weist
die folgenden charakteristischen Merkmale auf:
Immunglobulinklasse: IgG1
spezifische Bindungsaffinität an: CDw109.
Immunglobulinklasse: IgG1
spezifische Bindungsaffinität an: CDw109.
Claims (10)
1. Monoklonaler Antikörper, der spezifisch an das Zellober
flächenprotein CDw109 bindet, dadurch gekennzeichnet, daß
er von Hybridomzellen produziert und freigesetzt wird,
die unter der Nummer DSM ACC 2279 bei der Deutschen Sammlung
von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH, DSMZ, gemäß
dem Budapester Vertrag hinterlegt sind und die Bezeichnung
40B8 tragen.
2. Hybridomzellen, dadurch gekennzeichnet, daß sie unter der
Nummer DSM ACC 2279 bei der Deutschen Sammlung von Mikro
organismen und Zellkulturen GmbH, DSMZ, gemäß dem Budapester
Vertrag hinterlegt sind und die Bezeichnung 40B8 tragen.
3. Verwendung eines Antikörpers nach Anspruch 1 zur
diagnostischen Behandlung von Tumoren, insbesondere von
Leukämien und Karzinomen.
4. Verwendung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Antikörper an ein zellulär zielgerichtetes Diagnostikum
gekoppelt ist.
5. Verwendung eines Antikörpers nach Anspruch 1 zur therapeu
tischen Behandlung von Tumoren, insbesondere von Leukämien
und Karzinomen.
6. Verwendung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
der Antikörper mit einer wirksamen Menge eines Therapeu
tikums gekoppelt ist, das gegen die Leukämiezellen oder
Karzinomzellen gerichtet ist.
7. Verwendung eines Antikörpers nach Anspruch 1 zum Nachweis
und/oder zur Isolierung von Leukämiezellen, Karzinomzellen,
hämatopoetischen Stammzellen, aktivierten T-Lymphoblasten,
aktivierten Thrombozyten, Megakaryoblasten, Megakaryozyten
oder vaskulären Endothelzellen.
8. Kit zum Nachweis von Leukämiezellen, Karzinomzellen, hämato
poetischen Stammzellen, aktivierten T-Lymphoblasten,
aktivierten Thrombozyten, Megakaryoblasten, Megakaryozyten
oder vaskulären Endothelzellen, dadurch gekennzeichnet,
daß er einen Antikörper nach Anspruch 1 enthält.
9. Verwendung eines Antikörpers nach Anspruch 1 zur Abtrennung
normaler Zellen von neoplastischen Leukämie- oder Karzinom
zellen.
10. Verwendung eines Antikörpers nach Anspruch 1 zum Nachweis
des CDw109-Proteins in einer Zellprobe.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19632755A DE19632755C1 (de) | 1996-08-14 | 1996-08-14 | Antikörper 40B8 |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19632755A DE19632755C1 (de) | 1996-08-14 | 1996-08-14 | Antikörper 40B8 |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19632755C1 true DE19632755C1 (de) | 1998-01-29 |
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ID=7802610
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19632755A Expired - Fee Related DE19632755C1 (de) | 1996-08-14 | 1996-08-14 | Antikörper 40B8 |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19632755C1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2000072010A1 (de) * | 1999-05-19 | 2000-11-30 | Eberhard-Karls-Universität Tübingen Universitätsklinikum | Verwendung eines antikörpers zur detektion von basophilen und/oder mastzellen |
-
1996
- 1996-08-14 DE DE19632755A patent/DE19632755C1/de not_active Expired - Fee Related
Non-Patent Citations (1)
| Title |
|---|
| Sutherland D.R. und Yeo E.L. 1995, "CDwl09 clusterreport", in: Leucocyte Typing V, Schlossman, S.F. et al. (Hrsg.), S.1767-1769, Oxford University Press, Oxford U.K. * |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2000072010A1 (de) * | 1999-05-19 | 2000-11-30 | Eberhard-Karls-Universität Tübingen Universitätsklinikum | Verwendung eines antikörpers zur detektion von basophilen und/oder mastzellen |
| US6949346B2 (en) | 1999-05-19 | 2005-09-27 | Eberhard-Karls-Universität Tübingen Universitaäsklinikum | Method for binding basophils and mast cells |
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