DE19632414A1 - Schattenmaske für Farbbildröhren - Google Patents
Schattenmaske für FarbbildröhrenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Schattenmaske für
Farbbildröhren gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruches 1.
Bei einer Farbbildröhre mit Schattenmaske ist die Maske
in unmittelbarer Nähe der inneren Fläche des
Bildschirmes angeordnet. Bedingt durch die Herstellung
der Lumineszenzsegmente auf der Innenfläche des
Bildschirmes, ist es erforderlich, daß die
Schattenmaskengeometrie beim Betrieb der Farbbildröhre
mit der Anordnung dieser Lumineszenzsegmente
übereinstimmt. Die maximale Treffgenauigkeit der
Elektronenstrahlen auf die Lumineszenzsegmente wird
erreicht, wenn bei Arbeitstemperatur die Lochgeometrie
der Schattenmaske mit der Verteilung der
Lumineszenzsegmente auf der Innenfläche des
Bildschirmes in Überstimmung ist. Da jedoch nur ein
kleiner Teil der ausgestrahlten Elektronen die Maske
passiert und auf die Lumineszenzsegmente trifft und der
überwiegende Teil der Elektronen direkt auf die Maske
trifft, führt das zu einer Aufheizung der Maske bis zu
80°C. Als Folge ändert sich die Maskengeometrie und es
kommt zu Aufwölbungen der Maske (Doming-Effekt).
Die Übereinstimmung der Lochgeometrie der Schattenmaske
mit der Verteilung der Lumineszenzsegmente ist nicht
mehr gegeben. Es kommt zu einer Fehllandung der
Elektronen. Die Farbwiedergabequalität des Bildschirmes
ist gestört.
Bei sehr kontrastreichen Bildern werden verschiedene
Bereiche der Maske unterschiedlich stark aufgeheizt. Es
kommt so zu einer partiellen Wölbung der Maske (lokales
Doming), was bei Toleranzüberschreitung ebenfalls zu
Bildfehlern führt.
Es sind eine Reihe von Versuchen unternommen worden,
dieses nachteilige thermische Verhalten der
Schattenmaske zu begrenzen oder zu verhindern. So sind
verschiedentlich Maßnahmen vorgeschlagen worden, ein
starkes Aufheizen der Maske einzuschränken.
Im US-Patent 3887828 ist vorgeschlagen worden, auf die
metallische Lochmaske eine poröse Mangandioxidschicht
und darüber eine dünne metallische Aluminiumschicht
anzuordnen. Die Aluminiumschicht hat mit der Lochmaske
nur an den Lochkanten Kontakt. Sie soll elektrisch
leitende und elektronenabsorbierende Eigenschaften
aufweisen. Auf dieser Aluminiumschicht ist eine weitere
Schicht aus Graphit, Nickeloxid oder Nickeleisen
aufgebracht.
Die Porösität der hier vorgeschlagenen Manganoxid-Schicht
soll im wesentlichen durch die einzeln
angeordneten Teilchen entstehen, die mit der dünnen
Aluminiumschicht eine sandwichartige Struktur bildet.
Die beim Auftreffen der Elektronen entstehende Wärme
soll nun aufgrund dieses Schichtaufbaus von der
metallischen Lochmaske ferngehalten werden und in die
entgegengesetzte Richtung abgestrahlt werden.
Diese Lösung weist verschiedene Nachteile auf. So hat
sich gezeigt, daß das Fernhalten entstehender Wärme von
der Lochmaske nicht funktioniert, da der Hauptteil der
Wärme nicht in der Aluminiumschicht und in
darüberliegenden Graphitschicht, sondern in der
Lochmaske entsteht. Die elektronenreflektierenden,
elektronenabsorbierenden und wärmeemittierenden
Eigenschaften der Aluminiumschicht sind zu gering. Die
auf der Lochmaske angeordnete, wärmedämmende
Sandwichstruktur bewirkt nun das Gegenteil. Die Wärme
kann nur erschwert abgestrahlt werden.
In der DE 31 25 075 C2 wird eine elektronenreflek
tierende Schicht beschrieben, die unmittelbar auf die
Schattenmaske aufgetragen ist. Diese Schicht enthält
Schwermetalle insbesondere in Form ihrer Karbide,
Sulfide oder Oxide. Beim Auftreffen der
Elektronenstrahlen können hierbei bis zu 30% der
Elektronen reflektiert werden. Das bedeutet, daß eine
geringere Erwärmung der Schattenmaske erfolgt.
Allerdings erreicht immer noch der überwiegende Teil
der Elektronenstrahlen die Schattenmaske und führt dort
zu unerwünschten Wärmeentwicklungen und damit zu
globalen und lokalen Domingerscheinungen der
Schattenmaske.
In dem US-Patent Nr. 4,671,776 wird eine Beschichtung
der Schattenmaske mit Boratglas vorgeschlagen. Das
Glaspulver wird auf die Maske gespritzt und
anschließend aufgeschmolzen. Die Glasschicht haftet
äußerst fest auf dem Untergrund. Der Domingeffekt im
Betriebszustand wird durch eine gewisse Wärmedämmung,
zum größeren Teil jedoch durch Zugkräfte in der Maske
gemindert, welche aus dem unterschiedlichen
Ausdehnungskoeffizienten der Schicht und des Metalls
der Schattenmaske resultieren. Elektronenreflektierende
Effekte sind bei dieser Beschichtung kaum zu
beobachten, so daß immer noch ein großer Teil der
Energie der auf treffenden Elektronenstrahlen auf die
Maske übertragen wird und dort das nachteilige
Verhalten des Domings erzeugt.
Hinzu kommt, daß eine Verspannung der Maske mittels
einer stabilen Glasschicht den gestiegenen Forderungen
an die Farbbildqualität im Multimedia-Zeitalter nicht
gerecht wird.
Eine weitere Möglichkeit, die unerwünschten
Domingerscheinungen stark einzuschränken, ist der
Einsatz hochwertiger Metallegierungen wie Invar für die
Schattenmaske, da diese Legierung besonders günstige
Wärmeausdehnungskoeffizienten aufweist. Dieses Material
ist kostenmäßig allerdings sehr anspruchsvoll.
Da jedoch der Kostenanteil der Schattenmaske an den
Gesamtkosten einer Farbbildröhre bereits relativ hoch
ist, würde die Verwendung von Spezial-Metallegierungen
eine weitere Kostensteigerung nach sich ziehen.
Aufgabe der Erfindung ist es nun, zu erreichen, daß
weitgehend das durch die Wirkung der Elektronenstrahlen
verursachte Doming der Schattenmaske vermieden wird,
wobei Maskenmaterial aus preiswertem Stahl Verwendung
finden soll.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt mit dem kennzeichnenden
Teil des Anspruches 1.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß die kathodenseitige
Oberfläche einer Lochmaske mit einer Wärmedämmschicht
versehen wird und auf dieser Schicht eine elektronen
reflektierende und -absorbierende sowie eine wärme
emittierende Deckschicht aufgebracht wird. Ein Teil der
Elektronen wird dadurch reflektiert, während ein
weiterer Teil der Elektronen in der Deckschicht
absorbiert und in Wärme umgewandelt wird, wobei
aufgrund der erfindungsgemäßen Anordnung einer
Wärmedämmschicht die Wärme nicht unmittelbar auf die
Lochmaske einwirkt, sondern ins Röhreninnere emittiert
wird. Ebenfalls vermindert werden dadurch örtliche
Temperaturunterschiede, die partielle Wölbungen der
Lochmaske hervorrufen können. Diese örtlichen
Temperaturunterschiede treten insbesondere bei sehr
kontrastreichen Bildern auf.
Die Wärmedämmschicht besteht aus temperaturbeständigen
porösen Feststoffen, die in einem Bindemittel eingebet
tet sind. Als poröse Feststoffe sind erfindungsgemäß
oxidische, sulfidische, silikatische und/oder alumo
phosphatische Stoffe oder Stoffgemische vorgesehen. Als
oxidische poröse Stoffe eignen sich unter anderem Kie
selsäure, Zirkoniumdioxid und Titandioxid. Zu den porö
sen silikatischen Stoffen zählt insbesondere die große
Gruppe der Zeolithe. Hier eignen sich insbesondere die
Molekularsiebe wie zum Beispiel die natürlichen Mole
kularsiebe Chabasit, Mordenit, Erionit, Faujasit und
die Clinoptilolit und die synthetischen Zeolithe A, X,
Y, L, ß beziehungsweise vom ZSM-Typ. Die Strukturen der
Zeolithe sind sehr vielfältig, so daß an dieser Stelle
nicht alle Typen genannt werden können. Es hat sich
überraschend gezeigt, daß, auch bereits in dünner
Schicht auf eine Schattenmaske aufgetragen, eine effek
tive Wärmedämmung gegenüber der Maske erzielt werden
kann. Die vorteilhaften Wirkungen entstehen auch bei
der Verwendung von porösen phosphatischen Feststoffe
wie die sogenannten Alumophosphate, Silicoalumophos
phate und Metallalumophosphate, die synthetisch her
stellbar sind und die in eng-, mittel- und weitporige
Typen eingeteilt werden.
Weitere geeignete poröse Feststoffe sind intercalierte
Tonmineralien, Schichtphosphate und Silikagel und eine
Reihe weiterer an sich bekannter Alumosilicate.
Die mit der Wärmedämmschicht kombinierte elektronen
reflektierende und -absorbierende sowie wärme
emittierende Deckschicht enthält insbesondere Schwer
metallverbindungen, wobei sich hier besonders vorteil
haft Wismutoxid und Wismutsulfid sowie Bleioxid und
Bleisulfid als auch Tantaloxid, Ceroxid und
Bariumtitanat einsetzen lassen.
Als Bindemittel für die Deckschicht und für die Wärme
dämmschicht sind insbesondere kristalline und glas
artige Silikate, Phosphate und Borate vorgesehen, wobei
sich Wasserglas und tiefschmelzendes Glas wie Lotglas
sowie Metallphosphate bewährt haben. Die genannten Bin
demittel zeichnen sich durch sehr gute Haftungseigen
schaften sowohl auf der Oberfläche der Maske als auch
zwischen den Schichten aus. Das führt zu einer außeror
dentlich mechanisch stabilen Beschichtung, was zu einer
zusätzlichen Formstabilisierung der Lochmaske führt.
Das Auftragen der Schichten erfolgt nach an sich
bekannten Auftragsverfahren wie zum Beispiel durch
Besprühen der Oberfläche der Maske und ist dadurch
kostengünstig durchführbar.
Die Wärmedämmschicht weist eine Schichtdicke zwischen
10 und 50 µm, bei einer mittleren Teilchengröße zwischen
1 und 10 µm auf, während die Schwermetall
chalkogenidschicht in der Regel mit einer Dicke von 1,5
bis 4,5 µm verwendet wird. Die Lochmaske kann unter der
Wärmedämmschicht eine an sich bekannte Schwärzung zum
Beispiel aus Fe₃O₄ aufweisen.
Die Vorteile der Erfindung liegen in einer beachtlichen
Verbesserung des Doming-Verhaltens von Eisenmasken,
wodurch in vielen Fällen auf den Einsatz von teurem
Invar für die Masken verzichtet werden kann.
Die Erfindung wird nun anhand einer Zeichnung und
mehrerer Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 Farbbildröhre in Schnittdarstellung
Fig. 2 Schattenmaske in Draufsicht
Fig. 3 Schattenmaske im Schnitt
Fig. 4 Schnitt eines erfindungsgemäßen
Schichtaufbaus.
Fig. 1 zeigt eine Farbbildröhre, die in ihren Haupt
teilen aus einem Kolben 1 mit einem Schirm 2 und einen
im Röhrenhals 5 angeordneten Strahlsystem 7 besteht.
Der Schirm 2 weist auf einer Innenseite 3 eine
strukturierte Lumineszenzschicht auf, die
bekannterweise beim Auftreffen der Elektronenstrahlen
ein Bild erzeugt. Ein Konus 4 des Kolbens 1 bildet das
trichterförmige Übergangsstück zwischen dem Schirm 2
und dem Röhrenhals 5. Der Röhrenhals 5 wird durch einen
Sockel 6 begrenzt. Das Strahlsystem 7 enthält mehrere
Kathoden und weitere Elektroden für die Erzeugung und
Steuerung der Elektronenstrahlen.
Eine Schattenmaske 8 ist an der Innenseite 3 des
Schirms 2 mit Hilfe eines hier nicht dargestellten
Maskenrahmens angeordnet.
Über einen Anodenkontakt 9 wird die Hochspannung
(Betriebsspannung 25-30 kV) zugeführt.
Fig. 2 zeigt einen hier als Lochmaske 22 bezeichneten
Teil der Schattenmaske 8 in Draufsicht. Die Dicke der
Lochmaske 22 liegt üblicherweise im Bereich von
0,130-0,280 mm mit enger Toleranz. Die gewünschten Lochmuster
werden chemisch geätzt.
Die für die Funktion der Röhre erforderliche Formgebung
der Schattenmaske 8 erfolgt mittels Tiefziehen.
Zur Bewertung der Röhren unter Elektronenstrahlbeschuß
während des Betriebes wird das Landungsverhalten der
Elektronenstrahlen untersucht. Dazu werden die am
stärksten beeinflußten Bereiche der Lochmaske 22,
repräsentiert durch die vier Meßpunkte 25 sowie die
Meßpunkte 24, 26 und 27, herangezogen. Die
Strahllandungsdrift, verursacht durch die Aufheizung
der Maske unter Elektronenstrahlbeschuß, ist ein Maß
für die Röhrenqualität und letztlich ein Maß für den
Erfolg jedweder Maßnahmen zur Vermeidung des Domings in
Bildröhren.
Der Aufbau der Lochmaske 22 ist in Fig. 3 und 4
gezeigt. Die mit geätzten Löchern 33 versehene
Lochmaske 22 ist mit einer Fe₃O₄-Schwärzeschicht 36
versehen. Kathodenseitig ist diese Schicht mit einer
Wärmedämmschicht 32 überzogen.
Die Wärmedämmschicht 32 wird von einer Deckschicht 34
aus Schwermetallchalkogeniden abgedeckt. Bedingt durch
die konstruktive Gestaltung der Schattenmaske 8
passiert nur ein Teil der Elektronen die Lochmaske 22
und erreicht die Leuchtstoffschicht. Der größere Teil
38 der Elektronenstrahlen trifft auf die Lochmaske 22.
Bedingt durch die in der Deckschicht 34 vorhandenen
Schwermetallatome wird ein kleinerer Teil 40 der
Elektronenstrahlen reflektiert (ca. 30%), die übrigen
verlieren ihre Energie in der Deckschicht, was zu einer
Erwärmung der selben führt. Die Wärmedämmschicht 32
verhindert den Übergang der Wärme auf die stählerne
Lochmaske 22. Die Wärme wird rücksichtig, d. h. in
Richtung des Strahlsystems 7 abgestrahlt.
Hauptbestandteil der Deckschicht 34 ist ein
Schwermetallchalkogenid mit einer Korngröße kleiner
1 µm. Die Chalkogenidkörner werden mit herkömmlichen
Bindern auf der darunterliegenden Wärmedämmschicht 32
befestigt.
Die Wärmedämmschicht 32 besteht erfindungsgemäß aus
porösen Feststoffen, wobei das poröse Material hier im
wesentlichen aus synthetischem Zeolith
M2/nO * Al₂O₃ * xSiO₂ * yH₂O, einem Alkali enthaltenden
Aluminiumsilikat (M=Metallion) besteht. Zeolithe zum
Beispiel des Strukturtyps A haben einen Modulwert x = 2,
enthalten also 2 Teile SiO₂ zu 1 Teil Al₂O₃. Bei Zeolith
4A ist die Porengröße 0,4 nm und das Porenvolumen ca.
23%.
Das von der Firma Degussa unter dem Handelsnamen
"WESSALITH P" vertriebene Zeolith wurde mit Erfolg
eingesetzt. Die Korngröße des Zeolith-Pulvers lag
zwischen 0,5 und 9 µm bei einer mittleren Teilchengröße
D₅₀ von 3,5 µm. Durch einen Mahlprozeß wurde die
Teilchengröße weiter reduziert.
Die porösen Feststoffe werden mit Wasserglas auf der
Unterlage befestigt. Durch die Anwendung von Wasserglas
als Binder kann eine gute Haftung von Wärmedämmschicht
32 und Deckschicht 34 erreicht werden, durch Zusätze
wie Tenside und Wasser kann das erforderliche
Benetzungsverhalten der Suspension vor dem Auftragen
eingestellt werden.
Sowohl für den Auftrag der Wärmedämmschicht 32 als auch
für den Auftrag der Deckschicht 34 erwies sich das
Sprühverfahren als ein geeignetes Verfahren.
Die Messungen der Lebensdauer, der nach der Erfindung
hergestellten Bildröhren, zeigten ein vergleichbares
Verhalten gegenüber Bildröhren ohne A/D-Schichten. Ein
Vergleich der Purity-drift von Röhren mit unbeschichte
ter Eisen-Maske und von Röhren, deren Maske einer er
findungsgemäßen Beschichtung unterworfen worden waren,
ergaben eine erheblich reduzierte Purity-drift für be
schichtete Masken. So wurde die Purity-drift auf 50%
des Wertes nicht beschichteter Masken reduziert. Das
ist auch erheblich besser als die Purity-drift nur mit
Bi₂O₃ beschichteter Masken (30%).
Bei den Messungen wurden in den kritischen Bereichen
der Röhre Flächen von 10 × 10 cm² mit einem Elektronen
strahl bei 270 µA und 24 kV abgerastert, der übrige
Schirm wurde nicht mit Elektrodenstrahlen angeregt.
Auf eine überwiegend aus Eisenmetall bestehende Loch
maske, die beidseitig mit einer Fe₃O₄-Schwärzeschicht
versehen ist, werden kathodenseitig in zwei auf
einanderfolgenden Sprühprozessen eine Wärmedämmschicht
und eine Deckschicht aufgebracht.
Die erste direkt auf der Maske befindliche 20 µm dicke
Wärmedämmschicht wird durch Aufsprühen einer Dispersion
bestehend aus 20 Teilen Zeolith 4A Na₁₂[[AIO₂)₁₂(SiO₂)₁₂]
12 H₂O (mittlere Teilchengröße 2 µm), 5 Teilen Natrium
silicatlösung (5,8 molar, Na : Si = 0,61 : 0,1), 30
Teilen Wasser und 0,001 Teil eines Tensides
hergestellt.
Die Deckschicht, die eine Dicke von 3 µm besitzt, wird
nach dem Trocknen der Wärmedämmschicht im Heißluftstrom
durch Aufsprühen einer Dispersion bestehend aus 20
Teilen Wismutoxid, Bi₂O₃, (mittlere Teilchengröße
0,9 µm), 10 Teilen Natriumsilicatlösung (5,8 molar, Na
Si = 0,61 : 1.0), 75 Teilen Wasser und 0,001 Teil eines
Tensides auf die Wärmedämmschicht erzeugt.
Nach dem Aufsprühen der Deckschicht wird nun die Maske
bei Temperaturen von 300°C ausgeheizt.
Wie Ausführungsbeispiel 1, jedoch wird die
Wärmedämmschicht durch Aufsprühen einer Dispersion aus
20 Teilen mesoporösem Zirconiumdioxid, ZrO₂ (mittlere
Teilchengröße 2,5 µm), 4 Teilen Zirconiumtetrapropylat,
Zr(OH₂Cr)₄, 4 Teilen Tetraethoxysilan, (C₂H₅O)₄Si,
alkalisch vorhydrolysiert, 20 Teilen Propanol, C₃H₇OH,
und 0,2 Teilen Wasser hergestellt.
Wie Ausführungsbeispiel 1, jedoch wird die
Wärmedämmschicht durch Aufsprühen einer Dispersion aus
20 Teilen mikroporösem α-Zirconiumdihydrogenphosphat,
α-Zr(HPO₄)₂, thermisch stabil mit Aluminiumoxid, Al₂O₃),
und Chromoxid, Cr₂O₃₁ aufgeweitet (pillared), 2 Teilen
80%ige Phosphorsäure, H₃PO₄, und 40 Teilen Wasser
hergestellt.
Bezugszeichenliste
1 Kolben
2 Schirm
3 Innenseite
4 Konus
5 Röhrenhals
6 Sockel
7 Strahlsystem
8 Schattenmaske
9 Anodenkontakt
22 Lochmaske
24 Meßpunkt
25 Meßpunkt
26 Meßpunkt
27 Meßpunkt
32 Wärmedämmschicht
34 Deckschicht
36 Fe₃O₄-Schwärzschicht
38 größerer Teil
40 kleinerer Teil
2 Schirm
3 Innenseite
4 Konus
5 Röhrenhals
6 Sockel
7 Strahlsystem
8 Schattenmaske
9 Anodenkontakt
22 Lochmaske
24 Meßpunkt
25 Meßpunkt
26 Meßpunkt
27 Meßpunkt
32 Wärmedämmschicht
34 Deckschicht
36 Fe₃O₄-Schwärzschicht
38 größerer Teil
40 kleinerer Teil
Claims (14)
1. Schattenmaske für Farbbildröhren, bestehend aus
einer überwiegend Eisenmetall enthaltenen
Lochmaske, die in einem Rahmen gehaltert ist und
die vor dem geformten Bildschirm angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
die kathodenseitige Oberfläche der Lochmaske
mindestens eine Wärmedämmschicht und mindestens
eine schwermetallenthaltende Deckschicht aufweist,
wobei die Wärmedämmschicht zwischen der Lochmaske
und der Deckschicht angeordnet ist und aus
temperaturbeständigen porösen Feststoffen besteht,
und daß die Schichten ein Bindemittel enthalten.
2. Schattenmaske nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die porösen Feststoffe oxidische und/oder
silikatische und/oder phosphatische Feststoffe
beziehungsweise Feststoffgemische sind.
3. Schattenmaske nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die oxidischen Feststoffe poröse Metalloxide wie
Titandioxid, Zirkoniumdioxid, Siliciumdioxid,
Magnesiumoxid und Aluminiumoxid sowie weitere
Nebengruppenelementoxide sind.
4. Schattenmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die silikatischen Feststoffe Zeolithe, Pillared
Clays und/oder Silikagel sind.
5. Schattenmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
die phosphatischen Feststoffe Alumophosphate,
Silicoalumophosphate und Metallalumophosphate und
Metallphosphate wie Zirkoniumphosphat sind.
6. Schattenmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Deckschicht aus Schwermetallverbindungen und
einem Bindemittel besteht.
7. Schattenmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schwermetallverbindungen
Schwermetallchalkogenide, -nitride und/oder
-carbide sind.
8. Schattenmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schwermetallchalkogenide der Deckschicht Oxide
und/oder Sulfide sind.
9. Schattenmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schwermetallverbindungen schwarze Verbindungen
von Schwermetallen oder Schwermetallgemischen sind.
10. Schattenmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
schwarze und nichtschwarze Schwermetallverbindungen
kombiniert sind.
11. Schattenmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Oberfläche der Deckschicht geschwärzt ist.
12. Schattenmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schwermetallverbindungen Barium-, Blei-,
Tantal-, Wismut-, Cer- oder Wolframverbindungen
sind.
13. Schattenmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Bindemittel silikatische und/oder phosphatische
Materialien sind.
14. Schattenmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Bindemittel kristalline- und/oder glasartige
Metallsilikate, Metallphosphate, Metallborate
und/oder Gläser sind.
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| PCT/EP1997/004169 WO1998006124A1 (de) | 1996-08-05 | 1997-07-31 | Schattenmaske für farbbildröhren |
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