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DE19632404A1 - Transplantierbare Knorpelgewebe mit immunsuppressiven Eigenschaften, Verahren zu ihrer Herstellung und Verwendung - Google Patents

Transplantierbare Knorpelgewebe mit immunsuppressiven Eigenschaften, Verahren zu ihrer Herstellung und Verwendung

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DE19632404A1
DE19632404A1 DE19632404A DE19632404A DE19632404A1 DE 19632404 A1 DE19632404 A1 DE 19632404A1 DE 19632404 A DE19632404 A DE 19632404A DE 19632404 A DE19632404 A DE 19632404A DE 19632404 A1 DE19632404 A1 DE 19632404A1
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DE
Germany
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cells
cartilage
dimensional
tissue
structures
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Ceased
Application number
DE19632404A
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English (en)
Inventor
Michael Dr Sittinger
Olaf Schultz
Thomas Dr Haeupl
Gerd R Prof Dr Med Burmester
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Transtissue Technologies 10117 Berlin De GmbH
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Ceased legal-status Critical Current

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    • C12BIOCHEMISTRY; BEER; SPIRITS; WINE; VINEGAR; MICROBIOLOGY; ENZYMOLOGY; MUTATION OR GENETIC ENGINEERING
    • C12NMICROORGANISMS OR ENZYMES; COMPOSITIONS THEREOF; PROPAGATING, PRESERVING, OR MAINTAINING MICROORGANISMS; MUTATION OR GENETIC ENGINEERING; CULTURE MEDIA
    • C12N5/00Undifferentiated human, animal or plant cells, e.g. cell lines; Tissues; Cultivation or maintenance thereof; Culture media therefor
    • C12N5/06Animal cells or tissues; Human cells or tissues
    • C12N5/0602Vertebrate cells
    • C12N5/0652Cells of skeletal and connective tissues; Mesenchyme
    • C12N5/0655Chondrocytes; Cartilage
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61KPREPARATIONS FOR MEDICAL, DENTAL OR TOILETRY PURPOSES
    • A61K35/00Medicinal preparations containing materials or reaction products thereof with undetermined constitution
    • A61K35/12Materials from mammals; Compositions comprising non-specified tissues or cells; Compositions comprising non-embryonic stem cells; Genetically modified cells
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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Description

Die Erfindung betrifft transplantierbare Knorpelgewebe mit immunsuppressiven Eigenschaften, Verfahren zu ihrer Herstellung und ihre Verwendung, im engeren Sinne die künstliche Herstellung von Knorpelgeweben aus Zellen, einer mechanischen Stützstruktur und einem Gel.
Künstlich hergestelltes Knorpelgewebe ist während und nach einer Transplantation einer Reihe von negativen Einflüssen ausgesetzt, die eine langfristige Stabilität des Gewebes gefährden. (Bujia-J; et al, Ann-Rheum-Dis. 1994 Apr; 53(4): 229-34). Besonders wichtig ist dies z. B. bei Patienten, die unter Arthrose oder rheumatoider Arthritis leiden. Hier muß das implantierte Gewebe den krankhaft degenerativen und entzündlichen Prozessen lokal entgegenwirken.
Es sind mehrere Verfahren zur Herstellung transplantierbarer Knorpelersatzgewebe bekannt (Vacanti CA et al, Plastic and Reconstructive Surgery, 8: 753-759, 1991 und Sittinger M. et al., Biomaterials 1994, 15: 451-456).
Mit der DE 43 06 661 wird die Herstellung eines Transplantates aus Zellkulturen beansprucht.
Es sind auch Möglichkeiten beschrieben worden, Zellen der Gelenkinnenhaut ex vivo mit vorwiegend antientzündlichen Genen auszustatten und dann wieder zu implantieren (Evans, C. H. and P. D. Robbins, 1994: Gene therapy for arthritis. In Gene therapeutics: Methods and applications of direct gene transfer. J. A. Wolff, editor. Birkhäuser, Boston, 312-343).
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die gewebetypischen Eigenschaften des Transplantats zu stabilisieren und immunologische/entzündliche Prozesse im Bereich des Transplantats zu unterdrücken oder abzugrenzen.
Die Aufgabe wurde durch eine genetische Manipulation von Zellen des Transplantats gelöst und speziell dadurch, daß menschliche Zellen mit bestimmten Genen, z. B. bone morphogenic protein, Interleukin-1-Rezeptor-Antagonist oder TGF-β ausgestattet und danach zu einem neuen Knorpelgewebe gezüchtet werden.
Erfindungsgemäß wird ein Gerüst aus Polymeren, z. B. resorbierbare Fasern, vorgeformt, mit einer Zellsuspension gefüllt und die Suspension anschließend verfestigt. Die Zellen produzieren in dieser dreidimensionalen Struktur eine neue extrazelluläre Matrix (ECM). Diese Matrix bestimmt im wesentlichen die typischen Eigenschaften eines Bindegewebes.
Die erfindungsgemäß hergestellten Knorpelgewebe besitzen insbesondere immunsuppressive Eigenschaften.
Es hat sich überraschenderweise herausgestellt, daß die erfindungsgemäße Vorgehensweise zum in vivo Schutz und zur in vivo Erhaltung in vitro hergestellter Knorpelgewebe geeignet ist und daß die erfindungsgemäßen Knorpelgewebe zur Therapie von Knorpelschäden bei Patienten mit rheumatoider Arthritis eingesetzt werden können. Es ist ferner überraschend, daß die erfindungsgemäß eingesetzte semipermeable Membran, mit der die hergestellte Knorpelgewebe vor, während und einige Zeit nach der Implantation umgeben werden, Schutz bieten vor immunologischen und dedifferenzierenden Reaktivitäten.
Die erfindungsgemäßen transplantierbaren Knorpelgewebe bestehen aus einer neuen extrazellulären Matrix (ECM) in dreidimensionalen Strukturen, aus vermehrten Knorpelzellen, aus vernetzbaren/polymerisierbaren Polypeptiden oder Polysacchariden und aus Zellen, die aufgrund gentechnischer Manipulation Matrixmoleküle, immunsuppressive oder zelldifferenzierende Faktoren freisetzen. Ihre Strukturen bestehen aus dreidimensionalen Faserstrukturen, dreidimensionalen Geweben, aus Fibrin und aus einer das künstliche Knorpelsystem umgebenden semipermeablen Membran.
Eine gewünschte Form besteht z. B. aus einem Silicon-Negativ, Faserwolle oder Faserstrukturen aus resorbierbaren Polymeren, wie a-Hydroxysäuren und die semipermeable Membran aus Polyelektrolytkomplexen, wie Polylysin oder Hyaluronsäure.
Die Verfahren zur Herstellung von transplantierbarem Knorpelgewebe bestehen darin, daß polymerisierbare Lösungen enthaltende Knorpelzellsuspensionen und gentherapeutisch veränderte Zellen in dreidimensionale Strukturen gefüllt, mit Thrombin verfestigt, die Zellen in dieser dreidimensionalen Struktur eine neue extrazelluläre Matrix (ECM) produzieren und das Knorpelsystem mit einer semipermeablen Membran umgeben wird.
Die polymerisierbaren Lösungen bestehen aus vernetzbaren/polymerisierbaren Polypeptiden oder Polysacchariden und die veränderten Zellen aus Zellen, die aufgrund gentechnischer Manipulation Matrixmoleküle, immunsuppressive oder zelldifferenzierende Faktoren freisetzen.
Als Polypeptid wird Fibrinogen in der Weise eingesetzt, daß fibrinogenhaltige Zellsuspensionen in Strukturen aus dreidimensionalen Faserstrukturen oder aus dreidimensionalen Geweben gefüllt und mit Thrombin verfestigt werden. Das Fibrinogen wird aus dem Patienten gewonnen, von dem die Zellen stammen und/oder in den das dreidimensionale Knorpelgewebe implantiert werden soll. Erfindungsgemäß werden alle oder ein Teil der Zellen mit einem oder mehreren der folgenden Gene gentherapeutisch verändert: TGF-β, bone morphogenetic proteins, Morphogene, Rezeptoren für Morphogene, antiinflammatorische Zytokine, Zytokinantagonisten, wie IL-1-Antagonisten, IL-1-Rezeptorantagonist, TNF- Antagonisten oder mit Proteaseinhibitoren (TIMP, PAI).
Dabei lassen sich verschiedene Zellen mit jeweils nur einer genetischen Manipulation oder mehrere Zellen mit verschiedenen genetischen Manipulationen mit unveränderten Zellen kombinieren. Die eingebrachten Gene werden vorübergehend oder permanent exprimiert.
Überraschenderweise lassen sich Formgebung und genetische Manipulation einsetzen, um eine Polarisierung, basierend auf einer ungleichen Verteilung von genetisch manipulierten Zellen und unveränderten Zellen, zu erreichen. Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, daß genetisch manipulierte und unveränderte Zellen in getrennte künstliche Gewebe eingebracht und geformt und zu einem Gesamtgewebe kombiniert oder geformte Gewebe mit genetisch manipulierten Zellen und Gewebe mit unveränderten Zellen schichtweise oder durch Umhüllung oder zwei bzw. mehrere Gewebe mit jeweils verschiedenen genetischen Manipulationen schichtweise oder durch Umhüllung kombiniert werden.
Gewebe, die genetisch manipulierte Zellen enthalten, lassen sich mit Geweben, die genetisch unveränderten Zellen enthalten, kombinieren.
Ausführungsbeispiele Beispiel 1
Transplantation von künstlich hergestelltem Knorpelgewebe zur Therapie von Knorpelschäden bei Patienten mit rheumatoider Arthritis. Mesenchymale Zellen einer Gewebeprobe eines Patienten werden in vitro ausreichend in Monolayerkultur vermehrt und teilweise mit einem Gen für BMP (bone morphogenetic protein) transfiziert. Die Zellen werden in einer fibrinogenhaltigen Lösung suspendiert und dann in eine Trägerstruktur gebracht (z. B. resorbierbare Polymervliese aus Polylaktid und Polyglykolid). Die Suspension wird dann in der Struktur durch Thrombinzugabe verfestigt. Das Gewebe kann sofort oder nach einer in vitro Reifung in das Gelenk des Patienten transplantiert werden.
Beispiel 2
Vergleichbar zu Beispiel 1 wird ein Teil der Zellen mit einem gewünschten Gen manipuliert und diese gentherapeutisch veränderte Population unter Verwendung von Trägerstrukturen und Fibrin in eine bestimmte Form gebracht. Dieser Struktur werden dann genetisch unveränderte Zellen ebenfalls unter Verwendung formgebender Strukturen angelagert, so daß ein Diffusions- und damit Wirkungsgradient für gentechnisch eingebrachte Wirkstoffe auf die unbehandelten Zellen einwirken kann. Dies dient zur Polarisierung der in vitro hergestellten Gewebestrukturen vergleichbar der Polarisierung im nativen Gelenkknorpel.

Claims (23)

1. Transplantierbare Knorpelgewebe, bestehend aus einer neuen extrazellulären Matrix (ECM) in dreidimensionalen Strukturen, aus vermehrten Knorpelzellen, aus vernetzbaren/polymerisierbaren Polypeptiden oder Polysacchariden und aus Zellen, die aufgrund gentechnischer Manipulation Matrixmoleküle, immunsuppressive oder zelldifferenzierende Faktoren freisetzen.
2. Knorpelgewebe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Strukturen aus dreidimensionalen Faserstrukturen, dreidimensionalen Geweben, aus Fibrin und aus einer das künstliche Knorpelsystem umgebenden semipermeablen Membran bestehen.
3. Knorpelgewebe nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine gewünschte Form aus einem Silicon-Negativ, Faserwolle oder Faserstrukturen aus resorbierbaren Polymeren, wie a-Hydroxysäuren und die semipermeable Membran aus Polyelektrolytkomplexen, wie Polylysin oder Hyaluronsäure, besteht.
4. Verfahren zur Herstellung von transplantierbarem Knorpelgewebe nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß polymerisierbare Lösungen enthaltende Knorpelzellsuspensionen und gentherapeutisch veränderte Zellen in dreidimensionale Strukturen gefüllt, mit Thrombin verfestigt, die Zellen in dieser dreidimensionalen Struktur eine neue extrazelluläre Matrix (ECM) produzieren und das Knorpelsystem mit einer semipermeablen Membran umgeben wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die polymerisierbaren Lösungen aus vernetzbaren/polymerisierbaren Polypeptiden oder Polysacchariden und die veränderten Zellen aus Zellen, die aufgrund gentechnischer Manipulation Matrixmoleküle, immunsuppressive oder zelldifferenzierende Faktoren freisetzen, bestehen.
6. Verfahren nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß als Polypeptid Fibrinogen eingesetzt wird und fibrinogenhaltige Zellsuspensionen in Strukturen aus dreidimensionalen Faserstrukturen oder dreidimensionalen Geweben gefüllt und mit Thrombin verfestigt werden.
7. Verfahren nach Anspruch 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine gewünschte Form, die aus einem Silicon-Negativ, Faserwolle oder Faserstrukturen aus resorbierbaren Polymeren, wie a-Hydroxysäuren, besteht, verfestigt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine semipermeable Membran aus Polyelektrolytkomplexen, wie Polylysin oder Hyaluronsäure, oder eine Schicht aus Fibrin oder Kollagen eingesetzt wird.
9. Verfahren nach Anspruch 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Fibrinogen aus dem Patienten gewonnen wird, von dem die Zellen stammen und/oder in den das dreidimensionale Knorpelgewebe implantiert werden soll.
10. Verfahren nach Anspruch 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß alle oder ein Teil der Zellen mit einem oder mehreren der folgenden Gene gentherapeutisch verändert werden: TGF-β, bone morphogenetic proteins, Morphogene, Rezeptoren für Morphogene, antiinflammatorische Zytokine, Zytokinantagonisten, wie IL-1- Antagonisten, IL-1-Rezeptorantagonist, TNF-Antagonisten oder mit Proteaseinhibitoren (TIMP, PAI).
11. Verfahren nach Anspruch 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß verschiedene Zellen mit jeweils nur einer genetischen Manipulation kombiniert werden.
12. Verfahren nach Anspruch 4 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß Zellen mit einer genetischen Manipulation oder mehrere Zellen mit verschiedenen genetischen Manipulationen mit unveränderten Zellen kombiniert werden.
13. Verfahren nach Anspruch 4 bis 12 dadurch gekennzeichnet, daß die eingebrachten Gene vorübergehend oder permanent exprimiert werden.
14. Verfahren Anspruch 4 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß genetisch manipulierte und unveränderte Zellen in getrennte künstliche Gewebe eingebracht und geformt und zu einem Gesamtgewebe kombiniert werden.
15. Verfahren Anspruch 4 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß geformte Gewebe mit genetisch manipulierten Zellen und Gewebe mit unveränderten Zellen schichtweise oder durch Umhüllung kombiniert werden.
16. Verfahren Anspruch 4 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß zwei oder mehrere Gewebe mit jeweils verschiedenen genetischen Manipulationen schichtweise oder durch Umhüllung kombiniert werden.
17. Verfahren nach Anspruch 4 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewebe, die genetisch manipulierte Zellen enthalten, kombiniert werden mit Geweben, die genetisch unveränderten Zellen enthalten.
18. Verwendung von transplantierbaren Knorpelgeweben nach Anspruch 1 bis 3 zum in vivo Schutz und zur in vivo Erhaltung in vitro hergestellter Knorpelgewebe.
19. Verwendung nach Anspruch 18 bei Transplantationen zur Therapie von Knorpelschäden.
20. Verwendung nach Anspruch 18 und 19, dadurch gekennzeichnet, daß in vitro hergestellte Knorpelgewebe eingesetzt werden, um vor, während und einige Zeit nach der Implantation durch eine semipermeable Membran Schutz zu bieten vor immunologischen und dedifferenzierenden Reaktivitäten.
21. Verwendung nach Anspruch 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß Formgebung und genetische Manipulation eingesetzt werden, um eine Polarisierung, basierend auf einer ungleichen Verteilung von genetisch manipulierten Zellen und unveränderten Zellen, zu erreichen.
22. Verfahren nach Anspruch 4 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewebe mit einer dichteren Zellschicht besiedelt und umschlossen werden.
23. Verfahren nach Anspruch 22 dadurch gekennzeichnet, daß die Zellschicht aus Chondrozyten, Perichondrium-, Periost- oder Fibroblastenzellen bestehen.
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