DE19630187C2 - Einrichtung zum automatischen Positionieren eines von zwei gegeneinander beweglichen Objekten - Google Patents
Einrichtung zum automatischen Positionieren eines von zwei gegeneinander beweglichen ObjektenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum automatischen Positionieren eines von
zwei gegeneinander beweglichen Objekten, insbesondere einer Krananlage mit
Lastaufnahmemittel gegenüber einem die umzuschlagenden Güter tragenden
Transportmittel, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Es ist bekannt, daß sich Krane mit verschiedensten Techniken positionieren lassen,
wobei neuere Verfahren die Anwendung von Laser Entfernungsmessern beinhalten,
die die Entfernung auf Reflektoren messen und an die Kransteuerung weitergeben.
Ein bekanntes System geht dabei davon aus, daß die Ladeeinheit bzw. die
Zielposition von oben sicher erkannt werden kann. Dies ist aber im Fall von
Tragwagen und Wechselbehältern mit typischem Planenaufbau nicht sicher möglich.
Das System wird deshalb vorwiegend für formstabile Container eingesetzt werden.
Weiterhin ist es bei einem beschriebenen System nicht vorgesehen, noch während der
Kranfahrt, d. h. bei hoher Krangeschwindigkeit, die Position eines
Transportfahrzeuges zu bestimmen ("Laser-Sensoren für die Kranautomatisierung" in
F + H Fördern und Heben, 42 (1992) Nr. 11, S. 890-892).
Aus der EP 0342 655 ist eine Containerkrananlage bekannt, welche Container
zwischen verschiedenen Standplätzen oder Transportmitteln umsetzen soll. Die bei
diesem System eingesetzte Sensorik im Spreader zielt direkt von oben auf die
Ladeeinheit und deren obere Eckschläge. Sind obere Eckschläge nicht vorhanden
oder läßt ein wackeliger Planenaufbau der Ladeeinheit eine genaue Kantenerkennung
nicht zu, dies trifft insbesondere auf Wechselbehälter des kombinierten Verkehrs zu,
so läßt sich dann die genaue Position von oben nicht bestimmen und das beschriebene
System ist nicht universell einsetzbar.
Die DE 43 15 005 A1 beschreibt eine Vorrichtung zur meßtechnischen Erfassung von
Winkellagen eines bewegten Gegenstandes gegenüber seiner Ausgangsstellung. Die
im dort beschriebenen System eingesetzte Sensorik blickt von der Katze nur auf den
Spreader. Die Position der aufzunehmenden Ladeeinheit bzw. deren Zielposition wird
aber nicht gemessen.
Die gattungsbildende DE 36 06 363 C2 beinhaltet eine Einrichtung zur Bestimmung
der Lage eines Fahrzeuges relativ zu einer Container-Hebevorrichtung. Dabei ist die
Hebevorrichtung vorzugsweise an ihrem Fahrbalken mit mindestens zwei auf der
Basis von Ultraschall arbeitenden Sensoren mit parallel ausgerichteten Achsen und
das Fahrzeug zumindest an einer Seite mit Reflektoren ausgerüstet, wobei der
Abstand der Reflektoren untereinander dem der Sensoren untereinander entspricht
und wobei die Anzahl der Reflektoren der bzw. jeder Seite des Fahrzeuges und die
der Sensoren insgesamt sechs beträgt. Die Sensoren sind über eine Auswerteeinheit
mit einem Erkennungsgerät und/oder einer Datenverarbeitungsanlage verbunden.
Neben der oft unzureichenden Genauigkeit der beschriebenen Ultraschallsensorik ist
das dargestellte System durch die ortsfeste Montage am Kranlängsträger in seiner
Wirkung beschränkt. Das System ermittelt weiterhin nur die Position des Fahrzeuges
in bezug auf den Kranlängsträger, nicht aber zum Lastaufnahmemittel. Dynamische
Verformungen in der Krankonstruktion werden nicht berücksichtigt. Es kann somit
nicht immer sichergestellt werden, daß das Lastaufnahmemittel stets die ermittelte
Position trifft.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht deshalb darin, eine Einrichtung zum
automatischen Positionieren eines von zwei gegeneinander beweglichen Objekten,
insbesondere einer Krananlage mit Lastaufnahmemittel gegenüber einem die
umzuschlagenden Güter tragenden Transportmittel vorzustellen, mit welchem
das Lastaufnahmemittel in kurzer Zeit zuverlässig und
sicher in die erforderliche Position zum Aufnehmen oder Absetzen des Gutes
verfahren wird.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 6 enthalten.
Bei der lösungsgemäßen Einrichtung zum automatischen Positionieren eines von zwei
gegeneinander beweglichen Objekten, insbesondere einer Krananlage mit
Lastaufnahmemittel gegenüber einem die umzuschlagenden Güter tragenden
Transportmittel weist der Kran zur Vermessung eines Zielortes mindestens ein in
seiner Längsrichtung frei verfahrbares Mastermeßsystem mit mindestens einer seitlich
dazu am Transportmittel befindlichen Zielmarke auf und ist zur Positionierung des
Lastaufnahmemittels mit mindestens einem, entsprechend angeordnete Zielmarken
erfassenden, Slavesystem am Lastaufnahmemittel oder an der Laufkatze versehen,
durch dessen Signal das Lastaufnahmemittel in die erforderliche Position zum
Aufnehmen oder Absetzen des Gutes verfahren wird.
Die lösungsgemäße Einrichtung geht im Gegensatz zu den aus dem Stand der
Technik bekannten Lösungen davon aus, daß die zu verladenden Güter bzw.
Ladeeinheiten von oben nicht erkennbar sind. Das Mastersystem ist seitlich auf die
Ladeeinheit bzw. auf die Zielposition (Markierung am Transportmittel) gerichtet und
bestimmt somit die Sollposition für das Lastaufnahmemittel. Das Slavesystem ermittelt
hierzu den Bezug von Lastaufnahmemittel und Mastersystem.
Nach dem vorgeschlagenen Verfahren ist der Master frei verfahrbar. Zum einen kann
der Master damit durch gesteuertes Verfahren das Transportmittel suchen und sich
direkt vor die Eckbeschläge bzw. Absetzposition stellen und die dort vorliegenden
Daten (Bilder etc.) zur weiteren Überprüfung an ein anderes Rechnersystem
versenden. Zum anderen kann der Vorgang der Positionsbestimmung des zu
verladenden Gutes bzw. des Fahrzeuges schon parallel zur Fahrt eines zur
Umschlaganlage gehörenden Kranes, und zwar auch bei hoher Krangeschwindigkeit,
erfolgen.
Dadurch wird in vorteilhafter Weise ein zeitoptimaler Positioniervorgang möglich.
Master und Slave verfügen selbstverständlich über die erforderliche Intelligenz zum
Rechnen.
Nach einem Merkmal der Erfindung weist der Kran an seinem Längsbalken
mindestens eine Führungsschiene auf, auf der mindestens ein Meßschlitten mit einer
Zielmarke und einem Master in wenigstens einer Achse verfahrbar angeordnet ist.
Mindestens ein Slave ist am Lastaufnahmemittel oder an der Laufkatze installiert. Es
sind also zwei unterschiedliche Varianten der Anordnung des Slave möglich. Wenn
der Slave oberhalb des Lastaufnahmemittels an der Laufkatze installiert ist, dann muß
das Lastaufnahmemittel ebenfalls mindestens eine Zielmarke für den Slave
aufweisen. Wenn der Slave direkt am Lastaufnahmemittel installiert wird, ist keine
weitere Zielmarke erforderlich. Die Anzahl der Mastersysteme ist abhängig von der
Anzahl der zu bewältigenden Umschlagpositionen. Die Anzahl Slavesysteme ist
abhängig von der Anzahl der Lastaufnahmemittel und der möglichen Anzahl ver
schiedener Größen von Ladeeinheiten.
Die Position der Zielmarke des Meßschlittens wird vom Slave erfaßt, wobei mit dessen
Signal das Lastaufnahmemittel in die erforderliche Position zum Aufnehmen oder
Absetzen der Ladeeinheit verfahren wird. Der Slave hat also die Aufgabe, den Bezug
von Lastaufnahmemittel zum Mastersystem zu bestimmen, wobei das Mastersystem
einen an mindestens einer Seite des Transportmittels definierten Bezugspunkt als
Markierung erfaßt. Dabei kann es sich um eine extra dafür angeordnete Markierung
handeln. Ebensogut kann aber auch jedes dafür geeignete und sowieso am
Transportmittel befindliche Zeichen oder Bauteil dazu bestimmt werden. Master und
Slave verfügen über ein gemeinsames Rechnersystem, über welches die er
forderlichen Positionen zum Aufnehmen oder Absetzen des Gutes errechnet werden.
Zur Vermessung des Zielortes sind nach einem weiteren Merkmal der Erfindung als
Master eine Bilderfassungseinrichtung und/oder ein Entfernungssensor angeordnet.
Diese müssen den jeweiligen Einsatz- und Umweltbedingungen entsprechend
ausgewählt bzw. kombiniert werden.
Zur Vermessung der Zielmarke durch den Slave werden Bilderfassungseinrichtungen
und/oder Lasersensoren eingesetzt. Diese müssen ebenfalls in Abhängigkeit von den
jeweiligen Einsatz- und Umweltbedingungen ausgewählt bzw. kombiniert werden.
Mit dem Einsatz des erfindungsgemäßen am Kran verfahrbaren Meßsystems werden
zusammenfassend folgende Vorteile im Vergleich zum Stand der Technik erzielt:
- - ein zeitoptimaler Meßvorgang, schon während der Kranfahrt,
- - die Flexibilität, Ladeeinheiten und Transportmittel beliebiger Längen zu vermessen,
- - das Loslösen von Kranbautoleranzen,
- - die Möglichkeit, einen zuerst unbekannten Referenzpunkt (Marke an Transportmittel) zu finden und sich auf diesen einzumessen,
- - die Möglichkeit, Ladeeinheiten zu vermessen, die keine oberen Eckbeschläge aufweisen.
Die Erfindung soll durch die nachfolgenden Ausführungsbeispiele näher erläutert
werden, wobei die erfindungsgemäße Einrichtung nur beispielhaft für die
beschriebenen Anlagen erläutert wird.
In der Zeichnung zeigen die
Fig. 1 Schematische Darstellung eines Positioniersystems für Krananlagen zum
Umschlagen von Ladeeinheiten von und/oder auf Transportmitteln mit Slaves am
Lastaufnahmemittel in der Vorderansicht,
Fig. 2 Schematische Darstellung des Positioniersystems für Krananlagen zum
Umschlagen von Ladeeinheiten von und/oder auf Transportmitteln nach Fig. 1 in der
Draufsicht,
Fig. 3 Schematische Darstellung eines Positioniersystems für Krananlagen zum
Umschlagen von Ladeeinheiten von und/oder auf Transportmitteln mit Slaves
oberhalb des Lastaufnahmemittels in der Vorderansicht,
Fig. 4 Schematische Darstellung des Positioniersystems für Krananlagen zum
Umschlagen von Ladeeinheiten von und/oder auf Transportmitteln nach Fig. 2 in der
Draufsicht.
Die Fig. 1 und 2 zeigen in einer schematischen Darstellung ein Positioniersystem
für Krananlagen zum Umschlagen von Ladeeinheiten 2 von und/oder auf
Transportmitteln 1, bestehend aus einem Kran mit dem Krangerüst 17 und einem
Lastaufnahmemittel 14. Seitlich am Transportmittel 1 sind Zielmarken 3 definiert. Der
untere Längsbalken 9 des Krangerüstes 17 weist eine Führungsschiene 11 auf, auf
der zwei Meßschlitten 4 mit jeweils einer Zielmarke 7 und einem Master 5, 6
verfahrbar angeordnet sind. Die Zielmarken 7 sind jeweils an einer Halterung 8 ange
bracht. Am Lastaufnahmemittel 14 sind zwei Slaves 10 an jeweils einem
Befestigungsprofil 12 angeordnet.
Die Funktionsweise des Systems wird wie folgt beschrieben:
Noch während der Kranfahrt sucht der Master 5, 6 die entsprechende Zielmarke 3 am
Transportmittel 1. Sobald der Master diese Zielmarke erkannt hat, errechnet er aus
der augenblicklichen Kranposition und der Position des Meßschlittens 4 die Position
des Transportmittels 1 und übergibt diese Position der Kransteuerung als neue
Zielposition. Während der Kran nun diese neue Zielposition anfährt, verfolgt der
Master 5, 6 durch gesteuertes Verfahren des Meßschlittens 4 die Zielmarke 3 am
Transportmittel, so daß sich der Master nun immer mittig vor dieser befindet. Der
Master mißt nun zusätzlich den Abstand vom Master 5, 6 zum Transportmittel 1 und
überträgt diesen zum Slave 10.
Während des Senkens des Lastaufnahmemittels 14 mit oder ohne Last betrachtet und
vermißt der Slave 10 die Zielmarke 7 am Meßschlitten 4 und errechnet hieraus und
mit dem bekannten Abstand "Master zu Transportmittel" die augenblickliche
Abweichung des Lastaufnahmemittels 14 zum Transportmittel 1. Dieser Meßwert wird
kontinuierlich an die Kransteuerung übertragen und dient dieser zur genauen
Positionierung von Kran und Katze bzw. des Lastaufnahmemittels 14 gegenüber dem
Transportmittel 1.
Die Fig. 3 und 4 zeigen in einer schematischen Darstellung ein Positioniersystem
für Krananlagen zum Umschlagen von Ladeeinheiten 2 von und/oder auf
Transportmitteln 1, bestehend aus einem Kran mit dem Krangerüst 17 und einem
Lastaufnahmemittel 14, wobei oberhalb des Lastaufnahmemittels 14 an der Laufkatze
15 mehrere Slaves 10 angeordnet sind. Das Lastaufnahmemittel 14 weist mehrere
Zielmarken 13 auf. Am Transportmittel 1 sind wiederum die Zielmarken 3 definiert. Der
untere Längsbalken 9 des Krangerüstes 17 weist eine Führungsschiene 11 auf, auf
der zwei Meßschlitten 4 mit jeweils einer Zielmarke 7 und einem Master 5, 6
verfahrbar angeordnet sind. Der Meßschlitten 4 ist in diesem Fall unterhalb des
Längsbalkens 9 schwenkbar angeordnet.
Claims (6)
1. Einrichtung zum automatischen Positionieren eines von zwei gegeneinander
beweglichen Objekten, insbesondere einer Krananlage mit Laufkatze (15) und
Lastaufnahmemittel (14) gegenüber einem die umzuschlagenden Güter (2)
tragenden Transportmittel (1), mit mindestens einem Mastermeßsystem mit
mindestens einer seitlich dazu am Transportmittel (1) befindlichen Zielmarke (3)
zur Lageerkennung, Vermessung und Definierung der Zielposition und wobei zur
Positionierung zu einem Objekt gegenüber des Lastaufnahmemittels (14) ein
System (10) installiert ist, durch dessen Signal (14) die erforderliche Position zum
Aufnehmen oder Absetzen des Gutes (2) verfahren wird,
dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens ein Mastermeßsystem (5, 6) in wenigstens eine Richtung gegenüber dem Kran zu verfahren ist,
das System zur Positionierung der Lastaufnahmemittel (14) ein an der Laufkatze (15) installiertes Slavesystem (10) ist,
das Lastaufnahmemittel (14) mindestens eine Zielmarke (13) für das Slavesystem (10) aufweist und
das Lastaufnahmemittel 14 in die erforderliche Position zum Aufnehmen oder Absetzen des Gutes (2) verfahren wird.
mindestens ein Mastermeßsystem (5, 6) in wenigstens eine Richtung gegenüber dem Kran zu verfahren ist,
das System zur Positionierung der Lastaufnahmemittel (14) ein an der Laufkatze (15) installiertes Slavesystem (10) ist,
das Lastaufnahmemittel (14) mindestens eine Zielmarke (13) für das Slavesystem (10) aufweist und
das Lastaufnahmemittel 14 in die erforderliche Position zum Aufnehmen oder Absetzen des Gutes (2) verfahren wird.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kran an seinem
Längsbalken (9) mindestens eine Führungsschiene (11) aufweist, auf der
mindestens ein Meßschlitten (4) mit einer Zielmarke (7) für das Slavesystem (10)
und einem Mastermeßsystem (5, 6) verfahrbar angeordnet ist.
3. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Meßschlitten (4) mit dem Mastermeßsystem (5, 6) und der Zielmarke (7)
schwenkbar gelagert ist.
4. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Mastermeßsystem (5, 6) eine Bilderfassungseinrichtung und/oder
Entfernungssensor und eine Zielmarke (3) umfaßt.
5. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der
Slavesystem (10) eine Bildverarbeitungskamera und/oder einen Laserscanner
umfaßt.
6. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das
Mastermeßsystem (5, 6) und das Slavesystem (10) über ein gemeinsames
Rechnersystem verfügen, über welches die erforderlichen Positionen zum
Aufnehmen oder Absetzen des Gutes errechnet werden.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: NOELL STAHL- UND MASCHINENBAU GMBH, 97080 WUERZBUR |
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| D2 | Grant after examination | ||
| 8363 | Opposition against the patent | ||
| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: NOELL CRANE SYSTEMS GMBH, 97080 WUERZBURG, DE |
|
| 8365 | Fully valid after opposition proceedings | ||
| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: NOELL MOBILE SYSTEMS & CRANES GMBH, 97080 WUERZBURG |
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| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |