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DE19630812A1 - Transparentes Abdecksystem für einen Fahrzeug-Innenraum - Google Patents

Transparentes Abdecksystem für einen Fahrzeug-Innenraum

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DE19630812A1
DE19630812A1 DE19630812A DE19630812A DE19630812A1 DE 19630812 A1 DE19630812 A1 DE 19630812A1 DE 19630812 A DE19630812 A DE 19630812A DE 19630812 A DE19630812 A DE 19630812A DE 19630812 A1 DE19630812 A1 DE 19630812A1
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Webasto Karosseriesysteme GmbH
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    • B60J7/00Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
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    • E06B9/24Screens or other constructions affording protection against light, especially against sunshine; Similar screens for privacy or appearance; Slat blinds
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Description

Die Erfindung betrifft ein transparentes Abdecksystem für einen Fahrzeug-Innenraum, bei dem zur Freigabe einer Öffnung wenigstens eine transparente Scheibe über oder unter eine andere Scheibe verschiebbar ist.
Ein derartiges Abdecksystem ist aus der EP 0 648 629 A1 oder der US-PS 4,801,174 bekannt. Bei Verwendung von getönten Gläsern zur Verminderung der Sonneneinstrahlung ist es nachteilig, daß die Lichtdurchlässigkeit und somit auch die Durchsicht durch zwei übereinandergeschobene Scheiben stark zu wünschen übrig läßt.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein transparentes Abdecksystem derart weiter zu entwickeln, daß dieses trotz guter Abschattungswirkung eine gute Durchsicht gestattet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß wenigstens eine der übereinander verschiebbaren Scheiben durch eine elektrochrome Beschichtung in ihrer Transparenz variabel ist. Die Verwendung von Scheiben mit elektrochromer Beschichtung ist prinzipiell beispielsweise aus der DE 36 14 547 C2 bekannt. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen entnehmbar.
Durch die mittels der elektrochromen Beschichtung variable Transparenz wenigstens einer der Scheiben wird die passive Sicherheit eines derartigen Fahrzeuges aufgrund der verbesserten Durchsichtsmöglichkeiten bedeutend erhöht.
Vorzugsweise weisen alle bewegbaren Scheiben eine elektrochrome Beschichtung auf. Dadurch läßt sich auch bei einem Verdeckverbund aus mehreren hintereinander liegenden Glasscheiben, welche beispielsweise im Bereich der Heckscheibe im geöffneten Zustand übereinander gestapelt liegen, noch eine hinreichende Durchsicht nach hinten erreichen.
Vorzugsweise ist wenigstens eine der Scheiben feststehend ausgebildet, wobei die feststehende Scheibe ebenfalls eine elektrochrome Beschichtung aufweist. Bei feststehenden Scheiben ist eine leichtere Kontaktierung der elektrochromen Beschichtung möglich.
Mit besonderem Vorteil läßt sich ein transparentes Abdecksystem gemäß der Erfindung im Bereich eines Fahrzeugdaches einsetzen, das analog zu dem aus EP 0 648 629 A1 bekannten Dachsystem, ausgehend von der Oberkante einer Frontscheibe oder einem daran anschließenden Querholm eine mit ihrer Hinterkante nach oben schwenkbare Windabweislamelle, daran anschließend einen absenkbaren und nach hinten verschiebbaren Schiebedeckel und an diesen anschließend ein feststehendes Heckscheibenelement als transparente Scheiben aufweist. Bei einem derartigen transparenten Abdecksystem war gemäß der DE 195 00 367 C1 zusätzlich ein bewegbarer Rollo zur Abschattung des Fahrzeug-Innenraumes vorgesehen. Ein derartiger Rollo kann entfallen, wenn die Windabweislamelle und der Schiebedeckel eine elektrochrome Beschichtung aufweisen. Dadurch ließe sich bei verstärkter Sonneneinstrahlung eine verringerte Transparenz dieser Scheiben einstellen. Dagegen würde bei geöffnetem Schiebedeckel eine volle Transparenz des Schiebedeckels eingestellt, die flankiert werden könnte durch eine vollständige Transparenz des Heckscheibenelementes. Jedoch hat sich in der Praxis erwiesen, daß die vollständige Transparenz einer der beiden übereinanderliegenden Scheiben bereits eine hinreichende Durchsicht ermöglicht.
Für eine automatische Einstellung der Transparenz ist es vorteilhaft, daß ein zwischen elektrochromer Beschichtung und einer an dieser anliegenden Spannungsquelle angeordneter Schalter in Abhängigkeit von einer Bewegung einer bewegbaren Scheibe betätigbar ist. So kann beispielsweise beim Beginn einer Verschiebung des Schiebedeckels nach hinten ein Schalter zur Erhöhung der Lichtdurchlässigkeit des Schiebedeckels und/oder des Heckscheibenelementes automatisch betätigt werden. Eine solche Betätigung kann beispielsweise durch einen Schalter in der Führungsbahn des Schiebedeckels oder aber direkt über ein Schaltelement am Elektroantrieb des Schiebedeckels ausgelöst werden.
Für einen erhöhten Komfort der Fahrzeuginsassen ist es vorteilhaft, wenn die Transparenz der mit einer elektrochromen Beschichtung versehenen Scheiben mittels wenigstens eines Potentiometers veränderbar ist. Dabei ist in einer besonders vorteilhaften Variante vorgesehen, daß die Transparenz in Abhängigkeit von einer mittels eines Sensors ermittelten Lichtintensität und/oder von der mittels eines weiteren Sensors ermittelten Fahrzeug-Innenraumtemperatur selbsttätig regelbar ist. Mittels einer solchen Anordnung wird erreicht, daß bei Ansteigen der Sonneneinstrahlungsintensität und/oder bei Überschreiten einer bestimmten Innenraum-Solltemperatur eine zunehmende Abdunklung der mit einer elektrochromen Beschichtung versehenen Scheiben erfolgt.
In einer einfacheren Variante oder auch als zusätzliche Option in der Komfortversion ist es vorteilhaft, wenn das Potentiometer manuell betätigbar ist, wobei dabei die automatische Transparenzveränderung der Komfortversion sinnvollerweise übersteuert wird.
Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnungen beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Fahrzeuges,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch ein Fahrzeugdach mit geschlossenem Abdecksystem und
Fig. 3 das Abdecksystem gemäß Fig. 2 im geöffneten Zustand.
Ein Fahrzeug 1 weist für seinen Fahrzeug-Innenraum 2 ein transparentes Abdecksystem auf. Das transparente Abdecksystem besteht aus einer Frontscheibe 3, einer oberhalb derselben in der Dachpartie daran anschließenden Windabweislamelle 4, einem an diese nach hinten anschließenden Schiebedeckel 5 und einem daran nach hinten anschließenden Heckscheibenelement 6. Das transparente Abdecksystem weist ferner in den seitlichen Bereichen oberhalb der Gürtellinie ein vorderes Dreieckfenster 8, eine Seitenscheibe 9 und ein hinteres Dreieckfenster 10 auf. Aufgrund der vielen Glasflächen würde sich ein derartiges Fahrzeug 1 bei intensiver Sonneneinstrahlung sehr stark aufheizen. Daher ist es üblich, daß ein wesentlicher Teil der Verglasung in Form einer Wärmeschutzverglasung ausgeführt ist. Bei Scheiben, die - wie der Schiebedeckel 5 - im geöffneten Zustand über oder unter eine andere Scheibe, dort das Heckscheibenelement 6, verfahrbar sind, ergibt sich bei einer doppelt übereinanderliegenden Wärmeschutzverglasung eine derart starke Abdunklung, daß eine Durchsicht kaum noch möglich ist. Hierdurch wird die Sicherheit, im vorstehend angesprochenen Fall durch eine fehlende Sicht nach hinten, deutlich reduziert.
Erfindungsgemäß ist daher vorgesehen, daß von wenigstens zwei übereinander verschiebbaren Scheiben 5 bzw. 6 wenigstens eine durch eine elektrochrome Beschichtung in ihrer Transparenz variabel ist.
Die elektrochromen Beschichtungen 14 im Bereich der Windabweislamelle 4, sowie 15 im Bereich des Schiebedeckels 5 und 16 im Bereich des Heckscheibenelementes 6 sind in der Fig. 2 dargestellt. Die Dicke der Beschichtungen 14, 15, 16 in der Zeichnung entspricht nicht der tatsächlichen Dicke, die sich im Mikrometerbereich bewegt. Die elektrochromen Beschichtungen 14, 15. 16 sind über Leitungen 13 mit jeweils einer Spannungsquelle 11A, 11B bzw. 11C verbunden. Bei einer anliegenden Maximalspannung von beispielsweise 12 V sind dadurch die Windabweislamelle 4, der Schiebedeckel 5 und das Heckscheibenelement 6 maximal abgedunkelt.
Zur Einstellung einer variablen Transparenz der Scheiben 4, 5, 6 ist in die Leitungswege 13 zu den Spannungsquellen 11A, 11B, 11C jeweils ein Potentiometer 12A, 12B, 12C eingeschaltet. Durch einen veränderlicher Widerstand wird an den elektrochromen Beschichtungen 14, 15, 16 eine reduzierte Spannung angelegt, die eine erhöhte Transparenz der Scheiben 4, 5, 6 bewirkt.
Die Einstellung der Transparenz der Scheiben 4, 5, 6 kann im einfachsten Falle manuell durch eine Verstellung eines Schiebe- bzw. Drehpotentiometers für alle Scheiben oder für jede einzelne der Scheiben 4, 5, 6 erfolgen. Vorteilhafterweise sind in die Leitungen 13 zwischen den Spannungsquellen 11A, 11C bzw. 11B zusätzlich Schalter 20 eingeschaltet, mittels denen die Spannung an den elektrochromen Beschichtungen 14, 15, 16 abrupt abgeschaltet werden kann. Hierdurch ist bei Bedarf eine sehr schnelle Einstellung einer vollen Durchlässigkeit der Scheiben gewährleistet.
Gemäß einer komfortableren Variante ist vorgesehen, daß beispielsweise im Dachbereich wenigstens ein Sensor 17 vorgesehen ist, mittels dem die auf das Fahrzeug 1 einwirkende Lichtintensität gemessen werden kann. Dieser Sensor 17 ist beispielsweise vor der Windabweislamelle 4 und/oder unterhalb der Hinterkante des Heckscheibenelementes 6 angeordnet. Die Sensoren 17 sind beispielsweise als Photozellen ausgebildet, die in Abhängigkeit von der Lichtintensität eine bestimmte Steuerspannung bereitstellen. Es kann ferner beispielsweise unterhalb des Heckscheibenelementes am Dachhimmel ein Temperatursensor 18 angeordnet sein, mittels dem die Innenraumtemperatur gemessen wird. Die Sensoren 17 bzw. 18 stehen über gestrichelt dargestellte Signalleitungen mit Schaltrelais bzw. Stellmotoren in Verbindung, die auf die Potentiometer 12A, 12B, 12C oder die Schalter 20 einwirken.
Bei steigender Lichtintensität bzw. Fahrzeug-Innenraumtemperatur wird die Transparenz der Windabweislamelle 4 und des Schiebedeckels 5 vermindert. Es kann gleichzeitig auch eine geringfügigere Verminderung der Transparenz des Heckscheibenelementes 6 erfolgen.
Es ist denkbar, auch die übrigen, in der Fig. 1 dargestellten Scheiben 3, 8, 9 und 10 mit einer elektrochromen Beschichtung auszustatten, wobei eine vollständige Abdunklung des Fahrzeug-Innenraumes 2 lediglich bei abgeschalteter Zündung oder bei abgezogenem Zündschlüssel erfolgen würde. Dabei könnte bei abgestelltem Fahrzeug der Gesamtinnenraum zur Verminderung einer Aufheizung und zur Verminderung einer unerwünschten Durchsicht von außen vollständig abgedunkelt werden. Die für die Spannungsquellen 11A, 11B bzw. 11C erforderliche Spannung kann entweder der Fahrzeugbatterie entnommen werden, oder durch Solarzellen bereitgestellt werden, welche beispielsweise im Bereich der seitlichen Dachholme 7 oder des Heckscheibenelementes 6 angeordnet sind.
Wenn - gemäß Fig. 3 - die Windabweislamelle mit ihrer Hinterkante hochschwenkt und nachfolgend der Schiebedeckel 5 unter das Heckscheibenelement 6 verfahren wird, so wird in Abhängigkeit von der Bewegung des Schiebedeckels 5 über einen im Bereich von dessen Antrieb angeordneten Schalter sofort die Transparenz des Schiebedeckels 5 und/oder des Heckscheibenelementes 6 erhöht. Dies erfolgt beispielsweise durch ein Schließen der Schalter 20 oder, falls derartige Schalter nicht vorhanden sind, durch Einstellung eines minimalen Widerstandes an den Potentiometern 12B bzw. 12C. Dadurch ist auch bei Freigabe der Dachöffnung 19 eine ausgezeichnete Sicht nach hinten, insbesondere für den Fahrer, gewährleistet. Bei einer Einzelansteuerung der Windabweislamelle 4 kann diese mit ihrer elektrochromen Beschichtung 14 in dieser Position abgedunkelt bleiben. Es ist jedoch zur Vereinfachung auch denkbar, alle im Dachbereich angeordneten Scheiben 4, 5, 6 an eine einzige Spannungsquelle anzulegen, und diese mittels eines einzigen Potentiometers in ihrer Transparenz gleichzeitig anzusteuern.
Die Erfindung ist nicht auf Scheiben im Dachbereich von Fahrzeugen beschränkt, sondern kann vorteilhaft auch bei übereinander verschiebbaren Scheiben 8, 9, 10 in den seitlichen Bereichen des Fahrzeuges eingesetzt werden.
Bezugszeichenliste
1 Fahrzeug
2 Fahrzeug-Innenraum
3 Frontscheibe
4 Windabweislamelle
5 Schiebedeckel
6 Heckscheibenelement
7 seitlicher Dachholm
8 Dreieckfenster (vorn)
9 Seitenscheibe
10 Dreieckfenster (hinten)
11A, B, C Spannungsquelle
12A, B, C Potentiometer
13 Leitungen
14 elektrochrome Beschichtung (von 4)
15 elektrochrome Beschichtung (von 5)
16 elektrochrome Beschichtung (von 6)
17 Sensor (Photozelle)
18 Temperatursensor
19 Öffnung (im Fahrzeugdach)
20B- C Schalter

Claims (10)

1. Transparentes Abdecksystem für einen Fahrzeug-Innenraum (2), bei dem zur Freigabe einer Öffnung (19) wenigstens eine transparente Scheibe (5) über oder unter eine andere Scheibe (6) verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der übereinander verschiebbaren Scheiben (5; 6) durch eine elektrochrome Beschichtung (15; 16) in ihrer Transparenz variabel ist.
2. Transparentes Abdecksystem gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß alle bewegbaren Scheiben (4; 5) eine elektrochrome Beschichtung (14; 15) aufweisen.
3. Transparentes Abdecksystem gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Scheiben (6) feststehend ausgebildet ist.
4. Transparentes Abdecksystem gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die feststehende(n) Scheibe(n) (6) eine elektrochrome Beschichtung (16) aufweist (bzw. aufweisen).
5. Transparentes Abdecksystem im Bereich des Fahrzeugdaches nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ausgehend von der Oberkante einer Frontscheibe (3) oder einem daran anschließenden Querholm eine mit ihrer Hinterkante nach oben schwenkbare Windabweislamelle (4), daran anschließend ein absenkbarer und nach hinten verschiebbarer Schiebedeckel (5) und an diesen anschließend ein feststehendes Heckscheibenelement (6) als transparente Scheiben vorgesehen sind.
6. Transparentes Abdecksystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Windabweislamelle (4) und der Schiebedeckel eine elektrochrome Beschichtung (14; 15) aufweisen.
7. Transparentes Abdecksystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein zwischen elektrochromer Beschichtung (14; 15; 16) und einer an dieser anliegenden Spannungsquelle (11A; 11B; 11C) angeordneter Schalter (20) in Abhängigkeit von einer Bewegung einer bewegbaren Scheibe (4; 5) betätigbar ist.
8. Transparentes Abdecksystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Transparenz der mit einer elektrochromen Beschichtung (14; 15; 16) versehenden Scheiben (4; 5; 6) mittels wenigstens eines Potentiometers (12A; 12B; 12C) veränderbar ist.
9. Transparentes Abdecksystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Transparenz in Abhängigkeit von einer mittels eines Sensors (17) ermittelten Lichtintensität und/oder der mittels eines weiteren Sensors (18) ermittelten Fahrzeug-Innenraumtemperatur selbsttätig regelbar ist.
10. Transparentes Abdecksystem nach Anspruch 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Potentiometer (12A; 12B; 12C) manuell betätigbar ist und dabei automatische Transparenzveränderungen übersteuert.
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