DE19629708A1 - Verfahren zur präoperativen Planung von Zahnimplantaten - Google Patents
Verfahren zur präoperativen Planung von ZahnimplantatenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur präoperativen Planung von
Zahnimplantaten und zur Festlegung von Bohrkoordinaten im Kiefer durch die
computergestützte Auswertung von Primärdaten aus bildgebenden
Strukturuntersuchungen des Knochens im Ober- und Unterkiefer und die
Umsetzung der ermittelten Koordinaten in eine Bohrschablone zur
Aufbereitung des Implantatlagers.
Die dauerhafte Implantation von Suprastrukturen auf enossalen Implantaten
an teilbezahnten oder zahnlosen Kiefern erfordert eine sorgfältige
Ausrichtung des Implantatbettes in der realen anatomischen Situation,
insbesondere im Hinblick auf die Positionierung der Knochenbohrungen für
die Implantate unter Berücksichtigung des gegebenen Knochenangebotes.
Zur präoperativen Planung ist aus der DE 43 28 490 A1 ein Verfahren und
eine Vorrichtung zur Lagebestimmung und präoperativen Ausrichtung von
enossalen Implantaten im Kieferknochen unter Verwendung von
Informationen aus Computer-Tomographie-(CT-)Aufnahmen und zum Setzen
der Kieferbohrungen für die Implantate in Abhängigkeit von der angestrebten
prothetischen Lösung und dem vorhandenen Knochenangebot bekannt. Im
einzelnen setzt das danach bekannte Verfahren zunächst die Rekonstruktion
einer idealen prothetischen Versorgung im Maßstab 1 : 1 voraus, bei dem
ausgehend von einem Wachsmodell zunächst eine Kunststoffschiene
gefertigt wird. In diese derart nachgebildete Zahnreihe werden unter
Berücksichtigung der von einzelnen Herstellern für deren Implantat-Systeme
vorgegebenen Abstände jeweils in der Zentralfissur in der Okklusalfläche
bzw. oro-fazial in der Zahnmitte mit Röntgen-Kontrastmittel gefüllte
Markierungsbohrungen eingebracht. Ausgehend von CT-Aufnahmen der in
Implantat-Position eingesetzten CT-Kunststoffschiene werden Röntgen-
Primärdaten erfaßt, die eine Berücksichtigung des vorhandenen
Knochenangebots des Kieferkamms im Implantatbereich ermöglichen sollen.
Zur Ermittlung der optimalen Positionierung der Kieferbohrungen anhand der
Primärdaten wird weiterhin vorgeschlagen, durch eine auf das vorhandene
Knochenangebot abgestimmte Inklination optimierte Bohrkoordinaten
anzugeben.
Die anhand der CT-Aufnahmen am Computer ermittelten Inklinationswinkel
werden mittels eines Parallelometers jeweils ausgehend von den in
Zahnmitte vorgegebenen Röntgen-Konstrastmarkierungsbohrungen in die
Kunststoffschiene eingebracht. Auf diese Weise soll eine Bohrschablone zur
Verfügung gestellt werden, die - in Implantatposition eingesetzt - als
Führungseinrichtung für den Bohrer beim Einbringen der Kieferbohrungen
verwendet werden soll.
Ein Vorteil der vorgenannten, aus einer 1 : 1-Kunstoffrekonstruktion
angefertigten Bohrschablone ergibt sich daraus, daß der Fräser beim Setzen
der Kieferbohrungen eine gewisse Führung erhält und somit der
Implantationserfolg nicht allein abhängig von der. Geschicklichkeit des
behandelnden Chirurgen ist. Dem stehen allerdings prinzipielle Schwächen
gegenüber, welche die Vorzüge relativieren: Die Erfassung der Primärdaten
der CT ist zwar aufwendig und stellt einen relativ vollständigen
Primärdatensatz zur Verfügung. Dennoch ist im vorbeschriebenen Verfahren
die Handhabung dieser Primärdaten problematisch, da die Bezugsebene der
CT-Aufnahme, von der bei der Umsetzung der Inklination im Parallelometer
ausgegangen wird, zwar am Computer, jedoch im wesentlichen manuell
erfolgt. Bereits dadurch kann eine systematische Fehlinklination auftreten,
wodurch im äußersten Fall eine irreparable Therapiesituation auftreten kann.
Ein weiterer Nachteil ist, daß von systematisch fest vorgegebenen
Abständen der Bohrungen im Implantat ausgegangen wird. Durch die auf
diese Weise fest vorgegebene laterale Orientierung der Bohrungen bzw.
Schrauben bezüglich des Kiefers verbleibt zur Anpassung an das vorhandene
Knochenangebot lediglich die variable Inklination um eine durch die jeweilige
Zahnmitte gehende Inklinationsachse. Abgesehen davon, daß keine
Lageänderung des Implantatkörpers nach mesial/distal bzw. labial/oral,
beispielsweise bei ungenügendem Knochenangebot, vorgesehen ist, ist eine
Anpassung unter Berücksichtigung anatomischer Strukturen, wie etwa
Nervenkanälen, Kiefer- oder Nasennebenhöhlen usw., praktisch unmöglich.
Diesen Unsicherheiten versucht das vorbekannte Verfahren durch den
Vorschlag Rechnung zu tragen, die Bohrungen halbkreisförmig offen
auszubilden, um dem Chirurgen intraoperative Korrekturmöglichkeiten
offenzuhalten. Dadurch verliert jedoch die Bohrschablone ihre eigentliche
Funktion.
Daraus ergibt sich die Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur Verfügung
zu stellen, welches von der konkreten anatomischen Situation ausgeht, d. h.
dem zur Verfügung stehenden Knochenangebot, und unter freier
Positionierbarkeit aller Implantatkoordinaten eine exakte Umsetzung der
Bohrkoordinaten in der Bohrschablone ermöglicht.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung ein Verfahren mit folgenden
Verfahrensschritten vor:
- 1. Anfertigung je eines Modells des Ober- und Unterkiefers;
- 2. Erstellung von Tiefziehschienen auf den Modellen;
- 3. Einstellen der Modelle in einen Artikulator;
- 4. Aufsetzen der Tiefziehschienen und Zwischenfügen des Metallbogens einer Bißgabel sowie deren Fixierung;
- 5. Entfernen der Modelle aus dem Artikulator und planparallele Fixierung der Modelle mit Tiefziehschienen und Bißgabel in einem Sockelgerät;
- 6. Akquisition von Primärdaten der in den Tiefziehschienen fixierten nativen Kiefer, wobei die Bißgabel definiert räumlich orientiert ist;
- 7. Laden der Primärdaten in einen Computer;
- 8. Festlegung der vollständigen Implantatkoordinaten anhand der Primärdaten des nativen Kiefers am Computer;
- 9. Erfassung der vollständigen Koordinaten der in einer NC- Positioniervorrichtung eingespannten Ober- bzw. Unterkiefer- Tiefziehschiene;
- 10. Laden der Tiefziehschienen-Koordinaten in den Computer;
- 11. Kalibrierung von Primärdaten und Tiefziehschienen-Koordinaten im Computer;
- 12. Übertragung der Implantat-Koordinaten vom Computer über ein Interface zur NC-Positioniervorrichtung;
- 13. Positionierung und Fixierung von Bohrhülsen an der Tiefzieh schiene mittels der NC-Positioniervorrichtung auf den festgelegten Implantat-Koordinaten.
Das Verfahren geht davon aus, daß zunächst Gipsmodelle des Ober- und
Unterkiefers hergestellt werden.
Auf den Gipsmodellen werden nach dem bekannten Verfahren
Tiefziehschienen hergestellt. Das Kunststoffmaterial der Tiefziehschienen soll
bei konventioneller Röntgentechnik, insbesondere bei
Transversalschichtaufnahmen, opak, d. h. röntgendicht sein. Neben der
zusätzlichen Möglichkeit, diese bei Berechnungen im Computer als
geometrische Referenz zu nutzen, kann dadurch auch nicht-invasiv die reale
Schleimhautdicke ermittelt werden. Hingegen sollte das Tiefziehschienen-
Material bei OPG-Aufnahmen nicht röntgendicht sein.
Die Gipsmodelle werden nun ohne die Tiefziehschienen in einen Artikulator
eingestellt.
Die Tiefziehschienen werden aufgesetzt und der Metallbogen der Bißgabel
wird zwischengefügt und beispielsweise mit lichthärtender Paste fixiert.
Die Gipsmodelle werden aus dem Artikulator entnommen. Die
Tiefziehschienen mit der fixierten Bißgabel und die Modelle werden
zusammengesetzt. Modelle, Tiefziehschienen und Bißgabel werden nun
planparallel n einem Sockelgerät fixiert.
Der Metallbogen der Bißgabel einschließlich der daran fixierten
Tiefziehschienen wird waagerecht abstehend an der Tragsäule der Bißgabel
festgelegt. Diese Tragsäule wiederum wird lotrecht auf einer Bezugsebene,
beispielsweise einer Grundplatte, sowohl beim Aufnahmeverfahren zur
Gewinnung der Primärdaten des nativen Kiefers als auch bei der später
erfolgenden Bohrhülsenpositionierung mittels einer mehrachsigen NC-
Positioniervorrichtung befestigt.
Bevor die Akquisition der Primärdaten erfolgt, werden bevorzugt an das
verwendete bildgebende Verfahren angepaßte kontrastierende Marker an
den Tiefziehschienen angebracht. Bei Röntgen-Verfahren verwendet man
beispielsweise Stahlkugeln oder aufgeklebte, dünne Metallstreifen. Bei
anderen Verfahren, beispielsweise Kernspinresonanz (MRI), werden
entsprechend geeignete Kontrastmittel verwendet. Diese Marker dienen vor
allem der Identifikation und Zuordnung einzelner Transversalschnitte zum
korrespondierenden OPG.
Nachdem der Patient mit Ober- und Unterkiefer in der Bißgabel eindeutig
fixiert und die Tiefziehschiene räumlich bezüglich des Einsteckpunkts
eindeutig orientiert ist, erfolgt die Akquisition der Primärdaten mit einem
bildgebenden Verfahren. Dabei ist ein Vorteil des erfindungsgemäßen
Verfahrens, daß sowohl CT-Aufnahmen, konventionelle Röntgenverfahren
wie Transversalschnitte oder Orthopantomogramme (OPG) oder auch MRI-
Verfahren gleichermaßen zur Gewinnung der Primärdaten einsetzbar sind.
Im nächsten Schritt werden die Primärdaten in einen Computer geladen.
Während dabei unmittelbar in digitaler Form vorliegende Daten,
beispielsweise aus CT- oder MRI-Aufnahmen oder auch aus konventionellen
Digitalaufnahmen (OPG, Transversalröntgenaufnahmen), mit entsprechender
Software direkt weiterverarbeitet werden können, werden in Filmform
vorliegende Bilder über einen Scanner in den Computer eingescannt und
digitalisiert, wodurch sie ebenfalls einer weiteren Bearbeitung zugänglich
sind.
Mittels entsprechender Software, die bereits auf handelsüblichen
Personalcomputern lauffähig ist, wird interaktiv die ideale Implantatposition
festgelegt, wobei das vorhandene Knochenangebot insoweit berücksichtigt
wird, daß das Implantat selbst sowie der vollständige Koordinatensatz der
Schrauben, d. h. der Kieferbohrungen, variabel sind. Es wird also von der
realen anatomischen Situation des Patientenkiefers ausgegangen, wobei
Icons der zu verwendenden Implantate maßstabsgetreu zum
Originalimplantat vertikal und transversal ausgerichtet werden können sowie
eine Lateralverschiebung nach anterior oder posterior ebenfalls jederzeit
durchführbar ist.
Durch die Lagefixierung des Patienten in der Bißgabel ist eine Referenzebene
anhand von CT- oder MRI-Primärdaten jederzeit beliebig festlegbar. Bei der
Verwendung von OPG- und Transversalaufnahmen ist die Ebene durch die
Bißgabel bzw. die Tiefziehschiene bei der Aufnahme als auch in der
Positioniervorrichtung eindeutig festgelegt.
Die beispielsweise auf die Gipsmodelle von Ober- und Unterkiefer
aufgesetzten Tiefziehschienen werden auf dem Arbeitstisch einer
mehrachsigen NC-Positioniervorrichtung, d. h. einem über ein entsprechendes
Interface von dem Computer numerisch fernsteuerbaren
Positionierungsroboter, festgespannt. Dazu werden entweder die von der
Bißgabel abgelösten Tiefziehschienen verwendet oder es werden auf den
Gipsmodellen neue, formidentische Tiefziehscheinen abgeformt. In dieser
Position werden die Tiefziehschienen-Koordinaten vollständig erfaßt,
beispielsweise über eine CCD-Kamera mit digitaler Datenumsetzung, und
ebenfalls in den Computer geladen. Zur eindeutigen Festlegung aller
Koordinaten ist jeweils eine Okklusal-Ansicht der auf das entsprechende
Gipsmodell aufgesetzten Tiefziehschiene ausreichend. Die Tiefziehschienen-
Koordinaten werden ebenfalls digitalisiert und in den Computer eingelesen.
Ausgehend vom Einsteckpunkt der Tiefziehschiene bei der Aufnahme der
Primärdaten, der in der Positioniervorrichtung als Koordinatennullpunkt
gesetzt wird, erfolgt eine Kalibrierung der Primärdaten mit den
Tiefziehschienen-Koordinaten in der Spannvorrichtung der
Positionierungsvorrichtung.
Nach der Festlegung aller Implantatkoordinaten, d. h. der eindeutigen
räumlichen Orientierung der Kieferbohrungen, werden die Positionsdaten
über ein Interface an die NC-Positioniervorrichtung übertragen. Darin werden
auf die zusammen mit dem Gipsmodell eingespannten Tiefziehschienen im
Rahmen der Fertigungsgenauigkeit absolut exakt Bohrhülsen positioniert und
fixiert, deren Durchgangsbohrung hinsichtlich Positionierung und
Orientierung exakt den anhand der Primärdaten festgelegten Kieferbohrungen
entspricht.
Durch die reproduzierbare Lagefixierung des Patienten mittels der Bißgabel
beim bildgebenden Aufnahmeverfahren sowie der Koordinatenerfassung des
Gipsmodells mitsamt der Tiefziehschiene in dem Positionierungsroboter
bietet das erfindungsgemäße Verfahren erstmals die Möglichkeit, die
Koordinatensätze im Computer eineindeutig aufeinander zu beziehen, d. h.
zu kalibrieren und damit die Unsicherheiten manueller Manipulationen, die bei
bisherigen Verfahren prinzipiell unvermeidlich sind, zu umgehen. Auf diese
Weise erhält der Operateur eine Bohrschablone, die eine verlustfreie
Umsetzung der anhand des bildgebenden Verfahrens gewonnenen
Informationen zuläßt.
Eine vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor,
daß vor der Akquisition der Primärdaten folgende Verfahrensschritte
durchgeführt werden:
- a. Anbringung von Lichtleitfasern an den Tiefziehschienen im Bereich der Implantatpositionen, deren Lichtaustrittsöffnungen fazial bzw. anterior gerichtet sind;
- b. Fixieren der Kiefer in den Tiefziehschienen;
- c. Einstrahlung von intensivem Licht, bevorzugt Laserlicht, in die Lichteintrittsöffnungen der Lichtleitfasern;
- d. Justierung des Röntgengeräts auf die von außen sichtbaren Lichtflecke, die durch das Weichgewebe hindurch fazial auf die Gesichtsfläche des Patienten projiziert werden.
Indem die Lichtleitfasern beispielsweise an einen Laser-Pointer
angeschlossen werden, sind die intensiven Lichtpunkte durch das
Weichteilgewebe im Gesicht des Patienten von außen eindeutig und scharf
umgrenzt erkennbar. Auf diese Lichtmarkierungen wird beispielsweise das
Röntgengerät für Transversal-Schnittaufnahmen genau justiert. Auf diese
Weise wird sichergestellt, daß die Transversalschnitte exakt an den
gewünschten Implantatpositionen durchgeführt werden. Die Lichtleitfasern
werden beispielsweise mit kleinen Metallringen auf den Tiefziehschienen
festgeklebt, wobei die Metallringe ihrerseits eine Funktion als Röntgen-
Marker erfüllen können, die die eindeutige Zuordnung der Transversalschnitte
zum OPG ermöglichen.
Zweckmäßigerweise werden die Bohrhülsen in dem Positionierungsroboter,
d. h. der Positionierungsvorrichtung, auf die Tiefziehschiene aufgeklebt.
Durch die Verwendung eines nachträglich aushärtbaren Klebers,
beispielsweise eines lichthärtenden Klebers, können die Bohrhülsen quasi
kräftefrei mit einem kleinen Klebstofftropfen auf der Tiefziehschiene fixiert
werden. Dazu können beispielsweise entsprechend dem Ablauf der
eigentlichen Bohrhülsenpositionierung die Positionen auf der Tiefziehschiene
abgefahren werden und jeweils kleine, lichthärtende Klebstoffpunkte gesetzt
werden, wodurch der Klebstoff besonders ökonomisch verwendet wird. Eine
schnelle und sichere Fixierung der Bohrhülsen wird erreicht, indem der
Klebstoffpunkt nach dem Setzen der Bohrhülse durch Bestrahlung mit
konzentriertem UV-Licht, beispielsweise durch eine Lichtleitfaser, sofort
ausgehärtet wird. Auf diese Weise wird ein versehentliches Verrutschen
wirksam verhindert.
Da die Bohrhülsen selbst klein und leicht sind, muß die
Positionierungsvorrichtung lediglich ausreichend genau sein, braucht
allerdings keine großen Kräfte übertragen zu können. So ist beispielsweise
der Umbau eines Plotters denkbar, der lediglich um eine oder zwei
zusätzliche Inklinationsachsen erweitert wird.
Werden bevorzugt OPG-Aufnahmen verwendet, ist es zweckmäßig, wenn
der Positionierungsroboter der Bewegungskurve des verwendeten
Röntgengerätes folgt. Dadurch kann dieser besonders einfach aufgebaut
werden und muß im wesentlichen die ermittelten Inklinationen umsetzen
können.
Dadurch, daß die Bohrhülsen im Bereich der Klebestelle, d. h. des
Klebstofftropfens, vor dem Aufkleben mit einem Stopfen aus leicht
zerspanbarem Material verschlossen werden, wird sichergestellt, daß der
Fräser zum Setzen der Kieferbohrungen nicht durch Reste des ausgehärteten
Klebers behindert wird, sondern nur den leicht zerspanbaren Stopfen
durchdringen muß.
Maßgeblich wird das erfindungsgemäße Verfahren durch eine Vorrichtung
erleichtert, bei der die Tiefziehschienen von Ober- und Unterkiefer in der
vorbeschriebenen Weise am Bogen einer Bißgabel befestigt sind. Dadurch
wird die eindeutige Lagefixierung des Patienten bereits bei der Akquisition
der Primärdaten ermöglicht. Dies ist eine unabdingbare Voraussetzung, daß
später ohne weiteres die eineindeutige Zuordnung der Primärdaten zu den
Gipsmodell-Koordinaten, d. h. den an die Positionierungsvorrichtung
weitergegebenen Implantatkoordinaten, erfolgen kann.
Die Justierung eines Transversal-Röntgengerätes gemäß Patentanspruch 5
erfolgt bevorzugt mit einer Tiefziehschiene, auf der Lichtleitfasern befestigt
sind, deren Lichtaustrittsöffnungen fazial bzw. anterior gerichtet sind und
deren Lichteintrittsöffnungen an einen Laser angeschlossen sind. Die Laser-
Lichtpunkte ermöglichen eine exakte Positionierung der Transversal-
Röntgenaufnahmen und vermeiden weitgehend das Risiko von falsch
plazierten Röntgenschnitten. Dadurch entfällt einerseits die Notwendigkeit,
den Patienten durch eine Vielzahl von Röntgenaufnahmen mit relativ hohen
Strahlendosen zu belasten, andererseits liegen sofort zuverlässige Daten für
die Positionierung der Kieferbohrungen vor.
Zweckmäßigerweise bestehen die Bohrhülsen aus Titan. Titan hat nämlich
den Vorteil, hervorragende Materialeigenschaften zu haben und zudem noch
absolut biokompatibel zu sein, wodurch kaum ein Infektionsrisiko besteht,
falls Abrieb oder dergleichen in die Kieferbohrung gelangen sollte. Dieses
Risiko läßt sich dadurch minimieren, daß die Bohrhülsen zumindest im
Inneren der Bohrung mit einer harten, verschleißarmen Beschichtung
versehen sind, beispielsweise einer Oberflächennitrierung oder
-carburierung.
Im folgenden wird das erfindungsgemäße Verfahren anhand der Zeichnungen
näher erläutert:
Es zeigen im einzelnen:
Fig. 1 ein Gipsmodell-Paar mit Tiefziehschienen
im Sockelgerät;
Fig. 2 eine erfindungsgemäße Bißgabel mit
Tiefziehschienen;
Fig. 3 eine Detailansicht von Fig. 2;
Fig. 4 ein in der Bißgabel gemäß Fig. 2
lagefixierter Patientenschädel;
Fig. 5 ein Dialogfenster der Planungssoftware;
Fig. 6 eine Seitenansicht einer
erfindungsgemäßen
Positionierungsvorrichtung;
Fig. 7 ein Querschnitt einer erfindungsgemäßen
Bohrschablone.
In Fig. 1 ist perspektivischer Ansicht dargestellt, wie jeweils ein planparalleles
Gipsmodell 1a bzw. 1b vom Ober- bzw. Unterkiefer auf den in senkrechter
Richtung zueinander verschiebbaren Spannplatten eines Sockelgeräts 2
aufgespannt sind. Auf den Gipsmodellen 1a und 1b befinden sich bereits
individuell aus Kunststoffolie erstellte Tiefziehschienen 3.
Fig. 2 zeigt ebenfalls in perspektivischer Ansicht, wie die Tiefziehschienen 3
auf dem Metallbogen 4 einer insgesamt mit dem Bezugszeichen 5
versehenen Bißgabel angebracht sind. Der Metallbogen 4 ist an einer Säule 6
der Bißgabel 5 befestigt, die bezüglich einer Grundplatte 7 senkrecht
orientiert ist.
An den Tiefziehschienen 3 sind Lichtleitfasern 8 angebracht, deren
Lichtaustrittsöffnungen im Bereich der Implantatpositionen nach fazial bzw.
anterior gerichtet sind und die mit ihren Lichteintrittsöffnungen an einen
Laser-Pointer 9 angeschlossen sind.
Fig. 3 zeigt eine Detailansicht einer Tiefziehschiene aus Fig. 2 auf die
Lichtaustrittsöffnungen der Lichtleitfasern 8. Diese sind im Bereich der
Implantatposition mit Metallringen 10 aufgeklebt, die beispielsweise der
Identifikation und Zuordnung von Transversalschnitten zum
korrespondierenden OPG dienen können. Zusätzlich sind auf die
Tiefziehschiene 3 Metallmarker 11 aufgeklebt, die beispielsweise auf dünne
Kunststoffolie aufgeklebte Bleistreifen aufweisen.
Die Befestigung der Tiefziehschienen 3 an dem Metallbogen 4 in einer
definierten Orientierung erfolgt, indem sie auf die Gipsmodelle 1a und 1b
von Ober- bzw. Unterkiefer in dem Sockelgerät 2 aufgesetzt werden, der
Metallbogen 4 mit - bevorzugt lichthärtendem - Klebstoff bestrichen wird
und okklusal zwischen die Gipsmodelle 1a und 1b mit den aufgesetzten
Tiefziehschienen 3 eingeführt wird. Anschließend werden die Gipsmodelle 1a
und 1b in dem Sockelgerät 2 parallel zusammengefahren, bis der
Metallbogen 4 in der funktionalen Kauebene zwischen den
Tiefziehschienen 3 fixiert ist. Nach dem Aushärten des Klebstoffs und der
Anbringung der Lichtleitfasern 8 sowie der Metallmarker 11 ist die
Bißgabel 5 zur weiteren Durchführung des Verfahrens einsatzbereit.
In Fig. 4 ist dargestellt, wie ein Schädel 12 eines Patienten zur
Datenaufnahme mittels Röntgen oder sonstigen bildgebenden Verfahren in
den Tiefziehschienen 3 der Bißgabel 5 lagefixiert ist. Darin ist schematisch
angedeutet, wie das durch die Lichtleitfasern 8 abgestrahlte Laserlicht auf
der Hautoberfläche des Patienten scharf umgrenzte Lichtflecke 13 erzeugt,
auf die beispielsweise das Lichtvisier eines Röntgengeräts bei der Aufnahme
von Transversalschichtaufnahmen präzise justierbar ist und somit die
Schnittaufnahme exakt an der markierten Implantatposition erfolgen kann.
Der Einsteckpunkt der Bißgabel 5 markiert dabei den Koordinatennullpunkt.
Fig. 5 zeigt das Dialogfenster der Planungssoftware am Computer. Im
einzelnen ist im linken Fenster 14a ein in den Computer eingescanntes und
digitalisiertes OPG dargestellt, während das rechte Fenster 14b eine
Transversalschnittaufnahme zeigt. Neben den anatomischen Strukturen sind
eindeutig die Metallmarker 11 erkennbar, die in diesem Fall als Metallkugeln
ausgebildet sind und im OPG und im Transversalschnitt eine eindeutige
Positionszuordnung ermöglichen.
Im OPG 14a bezeichnet die waagerechte gestrichelte Linie die durch den
Metallbogen 4 bei der Röntgenaufnahme definierte Ebene. Die Zuordnung ist
dabei eindeutig.
Die senkrechten bzw. schräg verlaufenden, hell gestrichelten Linien
bezeichnen die anhand des vorhandenen Knochenangebots interaktiv
ermittelten, über entsprechende Eingabegeräte eingestellten Bohrkoordinaten
für die Implantate.
In Fig. 6 ist eine Positioniervorrichtung als Ganzes mit dem
Bezugszeichen 15 versehen. Diese weist einen Tisch 16 sowie einen
Positionierer 17 auf, die zueinander computergesteuert in alle
Raumrichtungen und Winkelverkippungen positionierbar sind.
Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren wird jeweils ein Gipsmodell 1a
bzw. 1b zusammen mit der aufgesetzten Tiefziehschiene 3 auf dem
Tisch 16 festgespannt. Anschließend werden die Koordinaten des
Gipsmodells 1a/b mit Tiefziehschiene 3 beispielsweise über eine CCD-
Kamera erfaßt, digitalisiert und in den Computer geladen, in dem anhand der
Primärdaten die Implantatpositionen festgelegt sind.
Anhand der Marker 11 werden im Computer die Primärdaten, beispielsweise
aus OPG und Transversalschnitten, automatisch mit den über die CCD-
Kamera 18 erfaßten Gipsmodell-Koordinaten kalibriert. Dies erfolgt
beispielsweise, indem der Einsteckpunkt der Bißgabel 5 in der
Positioniervorrichtung 15 ebenfalls als Koordinatennullpunkt definiert wird.
Im nächsten Verfahrensschritt werden die am Computer festgelegten
Bohrkoordinaten über ein Interface an die Positionierungsvorrichtung 15
weitergegeben. Dadurch setzt diese exakt an den vorgegebenen Koordinaten
Bohrhülsen 19 auf die Tiefziehschienen 3. Die Bohrhülsen 19 bestehen
beispielsweise aus Titan und sind an ihrer Vorderseite mit einem leicht
zerspanbaren Kunststoffstopfen 20 verschlossen, um das Eindringen von
Klebstoff 21 zu verhindern, der zur Fixierung zwischen einer Bohrhülse 19
und der Tiefziehschiene 3 aufgebracht wird. Durch eine Lichtleitfaser 22
wird gegebenenfalls intensives UV-Licht auf den Klebstoff 21 eingestrahlt,
um diesen schneller auszuhärten.
Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren erhält man somit durch die
Tiefziehschiene 3 mit den aufgeklebten Bohrhülsen 19 eine absolut
eindeutige Bohrschablone, die optimal auf die reale anatomische Situation
beim Patienten abgestimmt ist. Die Führung des Fräsers in den exakt
positionierten Bohrhülsen 19 erlaubt erstmals eine präzise Umsetzung der
optimalen Bohr- und Implantatkoordinaten im Kiefer des Patienten, die
weitgehend vom Geschick des Chirurgen unabhängig ist.
Claims (15)
1. Verfahren zur präoperativen Planung von Zahnimplantaten und
zur Festlegung von Bohrkoordinaten im Kiefer durch computergestützte
Auswertung von Primärdaten aus bildgebenden Strukturuntersuchungen des
Knochens im Ober- oder Unterkiefer und Umsetzung der ermittelten
Implantat-Koordinaten in eine Bohrschablone zur Aufbereitung des
Implantatlagers,
gekennzeichnet durch
die Verfahrensschritte:
- 1. Anfertigung je eines Modells des Ober- und Unterkiefers;
- 2. Erstellung von Tiefziehschienen auf den Modellen;
- 3. Einstellen der Modelle in einen Artikulator;
- 4. Aufsetzen der Tiefziehschienen und Zwischenfügen des Metallbogens einer Bißgabel sowie deren Fixierung;
- 5. Entfernen der Modelle aus dem Artikulator und planparallele Fixierung der Modelle mit Tiefziehschienen und Bißgabel in einem Sockelgerät;
- 6. Akquisition von Primärdaten der in den Tiefziehschienen fixierten nativen Kiefer, wobei die Bißgabel definiert räumlich orientiert ist;
- 7. Laden der Primärdaten in einen Computer;
- 8. Festlegung der vollständigen Implantatkoordinaten anhand der Primärdaten des nativen Kiefers am Computer;
- 9. Erfassung der vollständigen Koordinaten der in einer NC- Positioniervorrichtung eingespannten Ober- bzw. Unterkiefer- Tiefziehschiene;
- 10. Laden der Tiefziehschienen-Koordinaten in den Computer;
11. Kalibrierung von Primärdaten und Tiefziehschienen-Koordinaten im Computer; - 12. Übertragung der Implantat-Koordinaten vom Computer über ein Interface zur NC-Positioniervorrichtung;
- 13. Positionierung und Fixierung von Bohrhülsen an der Tiefzieh schiene mittels der NC-Positioniervorrichtung auf den festgelegten Implantat-Koordinaten.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vor
der Akquisition der Primärdaten Marker an den Tiefziehschienen befestigt
werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Akquisition der Primärdaten mit einem Computer-Tomographen (CT) erfolgt.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß die
Akquisition der Primärdaten mit einem Kernspin-Tomographen (MRI) erfolgt.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß die
Akquisition der Primärdaten mit konventioneller Röntgenaufnahmetechnik,
insbesondere OPG und Transversalschichtaufnahmen, erfolgt.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die in
Bildform vorliegenden Primärdaten in den Computer eingescannt und
digitalisiert werden.
7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vor
der Akquisition der Primärdaten folgende Verfahrensschritte durchgeführt
werden:
- 7.a. Anbringung von Lichtleitfasern an den Tiefziehschienen im Bereich der Implantatpositionen, deren Lichtaustrittsöffnungen fazial bzw. anterior gerichtet sind;
- 7.b. Fixieren der Kiefer in den Tiefziehschienen;
- 7.c. Einstrahlung von intensivem Licht, bevorzugt Laserlicht, in die Lichteintrittsöffnungen der Lichtleitfasern;
- 7.d. Justierung des Röntgengeräts auf die von außen sichtbaren Lichtflecke, die durch das Weichgewebe hindurch fazial auf die Gesichtsfläche des Patienten projiziert werden.
8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Bohrhülsen auf die Tiefziehschiene aufgeklebt werden.
9. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Bohrhülsen im Bereich der Klebestelle vor dem Aufkleben mit einem Stopfen
aus leicht zerspanbarem Material verschlossen werden.
10. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
NC-Positionierungsvorrichtung der Bewegungskurve des verwendeten
Röntgengerätes folgt.
11. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß Tiefziehschienen von Ober- und Unterkiefer am
Bogen einer Bißgabel befestigt sind.
12. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach den
Ansprüchen 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf einer Tiefziehschiene
Lichtleitfasern befestigt sind, deren Lichtaustrittsöffnungen fazial bzw.
anterior gerichtet sind und deren Lichteintrittsöffnungen an einen Laser
angeschlossen sind.
13. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Röntgen-Marker auf einer Klebefolie ange
brachte Metallstreifen aufweisen.
14. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrhülsen aus Titan bestehen.
15. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrhülsen zumindest im Innern der
Bohrung mit einer harten, verschleißarmen Beschichtung versehen sind.
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| DE1996129708 DE19629708C2 (de) | 1996-07-24 | 1996-07-24 | Verfahren zur präoperativen Planung von Zahnimplantaten |
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