DE1962835B2 - Filmpackkassette für integrale Sofortbild-Filmeinheiten - Google Patents
Filmpackkassette für integrale Sofortbild-FilmeinheitenInfo
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- G03B17/32—Locating plates or cut films
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Description
40
Die Erfindung betrifft eine Filmpackkassette der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Bauart. Eine
solche Filmpackkassette ist Gegenstand des älteren *5
Patentes 1816 765. Hierbei ist zusätzlich zu dem Abdeckschieber ein Blatt aus lichtundurchlässigem
Material vorgesehen, welches sich über den Boden der Kassette erstreckt und über eine Faltung mit einem
stirnseitigen Abschnitt verbunden ist, welcher mit einer weiteren Faltlinie der Vorderwand der Kassette anliegt
und mit einem weiteren Faltabschnitt durch den Wegzugsschlitz vorsteht. Diese Faltabschnitte schützen
die in der Kassette vorhandenen Filmeinheiten sicher vor Lichteintritt sobald die Kassette in die Kamera
eingelegt ist. Die Gefahr eines Lichteintritts besteht hier aber während der Handhabung der Filmkassette,
nachdem diese ihrer Schutzumhüllung entnommen ist und in der Kamera eingelegt wird. Bei ungeschickter
Handhabung kann bewußt oder unbewußt der den Wegzugsschlitz abdeckende Faltabschnitt verschoben
werden und es besteht dann die Gefahr, daß auch bereits bei einer geringfügigen Verschiebung ein Lichteintritt
erfolgt, insbesondere, wenn das Einlegen der Filmkassette in die Kamera bei Tageslicht insbesondere bei
hellem Sonnenschein geschieht. In diesem Fall genügt es schon, mit der Kassette an einen Gegenstand zu stoßen
oder die Stirnwand der Kassette zu berühren, um die Faltabschnitte derart zu verschieben, daß ein Lichteintritt
erfolgen kann, der wenigstens die oberste Filmeinheit ganz oder teilweise verderben kann.
Wenn andererseits die Abdeckabschnitte so steif ausgebildet werden, daß die Gefahr eines ungewollten
Lichteintrittes bei zufälliger Berührung nicht besteht, dann können sich Schwierigkeiten beim Herausschieben
des Abdeckschiebers und der Filmeinheiten durch den Wegzugsschlitz ergeben, weil diesen Filmeinheiten bzw.
dem Abdeckschieber dann ein zu großer Förderwiderstand entgegengesetzt wird, der von dem Filmgreifer
überwunden werden muß. Es kann dann die Gefahr bestehen, daß der Filmgreifer die Filmeinheit bzw. den
Abdeckschieber nicht ordnungsgemäß nach den Quetschwalzen vorschiebt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Filmpackkassette gemäß Gattungsbegriff so zu verbessern,
daß der Wegzugsschlitz beim Einlegen der Kassette in die Kamera auch bei unachtsamer
Handhabung wirksam abgedeckt bleibt und der Filmvorschub und der Vorschub des Abdeckschiebers
aus der Kassette nicht behindert werden.
Gelöst wird die gestellte Aufgabe durch die im Kennzeichnungsteil des Anspruchs 1 angegebenen
Merkmale. Durch die Anordnung der flexiblen Abdecklasche, die an der Stirnwand der Kassette angeheftet
sein kann, wird erreicht, daß der Wegzugsschlitz durch einen Teil abgedeckt ist, der nach dem Einlegen in die
Kamera mit dem Schieber ausgeworfen wird und dann die Vorschubbewegung der Filmeinheiten nicht mehr
behindern kann. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Abdeckschieber, der das Auswerfen der Wegzugslasche
bewirkt, allgemein steifer ausgebildet ist als die Filmeinheilen, so daß bei entsprechender Fixierung ein
störungsfreies Auswerfen des Abdeckschiebers zusammen mit der Entfernung der Abdecklasche erfolgen
kann.
Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. In der
Zeichnung zeigt
Fig. 1 eine perspektivische, teilweise geschnittene Ansicht einer Filmpackkassette nach der Erfindung,
Fig.2 eine teilweise im Schnitt gezeichnete Ansicht
der Filmpackkassette nach F i g. 1, wobei die Stirnwand in Schließstellung dargestellt ist,
Fig.3 eine teilweise im Schnitt gezeichnete Ansicht einer anderen Ausführungsform der Erfindung,
Fig.4 eine teilweise im Schnitt gezeichnete Ansicht
einer weiteren Ausführungsform der Erfindung.
Im folgenden wird auf die F i g. 1 und 2 der Zeichnung Bezug genommen. Hier ist eine Filmpackkassette 10
dargestellt. Diese weist einen Behälter 12 aus lichtundurchlässigem Material auf, der eine Vorderwand 14,
eine Rückwand 16, Seitenwände 18, 20 und Stirnwände 22, 24 besitzt. Die Vorderwand 14 weist eine
Belichtungsöffnung 26 und einen Längsschlitz 28 auf, in den Filmtransportmittel eingreifen, die die Filmeinheit
.aus dem Behälter 12 vorschieben. Die Stirnwand 22, die in Fi g. 1 in einer Stellung dargestellt ist, in der sie fast
90° gegenüber den Enden der Wände 18, 20 abgefaltet und hiermit versiegelt ist, ist an der Rückwand 16 durch
ein Gelenk befestigt, das aus mehreren Abschnitten 30 besteht, die durch Schlitze 32 unterbrochen sind und
diese Schlitze werden abgedichtet, nachdem die Wand in die aus Fig.2 ersichtliche Stellung überführt wurde.
In der Faltstellung paßt die Stirnwand 22 in einen
zurückspringenden Abschnitt 34 in den Enden der Seitenwände 18, 20 und ein Rand 26 der Wand 22 wirkt
mit einem Ende der Vorderwand 14 zusammen, um einen Wegzugsschütz 37 zu definieren, durch den eine
Filmeinheit nach der Belichtung herausgezogen werden kann. Die Stirnwand 22 weist weiterhin als integralen
Bestandteil einen Fortsatz 38 auf, der sich von dem Rand 36 teilweise über den Wegzugsschlitz 37 erstreckt,
um zu verhindern, daß jeweils mehr als eine Filmeinheit durch den Wegzugsschlitz weggezogen wird. Der
Fortsatz 38 ist mit einem Schlitz 40 auf beiden Seiten versehen, u;.t die Elastizität zu erhöhen.
In dem Behälter 12 befinden sich mehrere integrale Filmeinheiten 42, von denen in F i g. 1 nur zwei
dargestellt sind. Jede der Filmeinheiten weist ein lichtempfindliches Element, ein transparentes Bildaufnahmeelement
und einen aufreißbaren Behälter 44 mit Behandlungsflüssigkeit auf. Die Dicke jeder Filmeinheit
ändert sich von dem Vorderrand nach dem Hinterrand, d. h. vom Behälter 44 aus nach dem Hinterrandabschnitt.
Das Vorderende der Filmeinheit besitzt die maximale Dicke wegen des Behälters 44. Das hintere Ende besitzt
eine mittlere Dicke, weil Flüssigkeitsfallen 45 an dieser Stelle vorgesehen sind, die überschüssige Behandlungsflüssigkeit aufnehmen.
Zwischen der vordersten Filmeinheit 42 und der Vorderwand 14 befindet sich eine lichtundurchlässige
Sicherheitsabdeckung, die aus einem relativ starren Abdeckschieber 48 und einer lichtundurchlässigen
flexiblen Abdecklasche 50, z. B. aus Polyäthylen, besteht. J0
Der Schieber 48 ist mit einer öffnung 46 ausgestattet, in die Mittel eingreifen können, um den Abdeckschieber 48
durch den Schlitz 37 herauszuschieben. Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 und 2 ist die flexible
Lasche 50, z. B. durch Verklebung, am Abdeckschieber 48 an einem Punkt befestigt, der am Rand 51 beginnt
und sich nach vorn (gemäß Fi g. 2 nach links) fortsetzt. Die Lasche 50 erstreckt sich über den Schlitz 28, die
öffnungen 46 und den Wegzugsschlitz 37, um den Zutritt aktinischen Lichtes zu verhindern. Wie aus
F i g. 2 ersichtlich, wird derjenige Teil der Lasche 50, der in der Nähe der Stirnwand 22 liegt, gegen die Wand 22
durch die Vorderrandabschnitte der Filmeinheilen gehalten.
Zwischen der Wand 16 und der Filmeinheit, die dur Wand 16 anliegt, befindet sich ein Träger in Gestalt
eines plattenartigen Körpers 52, der die Filmeinheiten in ihre 3elichtungsstellung in der Nähe der Vorderwand 14
drückt. Der Träger 52, z. B. aus Federstahl, besitzt einen rechteckigen Rahmen, der ein allgemein H-fönnig
ausgebildetes Stanzteil umgibt, das aus einem Steg 62 und von diesem ausgehenden ersten und zweiten
Armpaaren 64,66 in Gestalt von Blattfedern besteht, die von diesem ausgehen.
Nachdem die Filmpackka.ssette 12 in die Kamera eingelegt ist, wird die Filmfördervorrichtung angeschaltet,
um den Abdeckschieber durch den Wcg/ugsschlitz
37 in den Einlauf eines Quetschwalzenpaares vorzuschieben (in F i g. 2 strichliert dargestellt), die innerhalb
der Kamera gelagert sind. Wenn sich der Abdeckschieber 48 nach links (gemäß Fig. 2 betrachtet) bewegt,
führt er die flexible Abdecklasche 50 mit sich, die infolge ihrer Flexibilität leicht durch den Schlitz 37 bewegt
werden kann. Da das Vorderende des Schiebers 48 bei seinem Durchtritt durch den Schlitz 37 nach dom
Quetschwalzenpaar nicht unterstützt ist, muß seine Steifheit groß genug sein, um zu gewährleisten, daß der
Schieber in den Einlauf der Quetschwalzen gelangt.
Fig. 3 zeigt eine Abwandlung der Ausführungsform gemäß F i g. 1 und 2, wobei eine flexible Abdecklasche in
Eingriff mit dem Behälter 12 gehalten wird. Bei dieser Ausführungsform ist ein Ende der Lasche 50 an der
äußeren Oberfläche der Stirnwand 22 befestigt und das andere Ende wird gegen die Vorderwand 14 durch den
Abdeckschieber 48 und die Filmeinheiten gehalten, die unter der Vorspannung der Feder 52 stehen Statt
dessen könnte eines der Enden der Lasche 50 auch an der inneren Oberfläche der Stirnwand 22, wie aus F i g. 4
ersichtlich, befestigt sein. Bei den Ausführungsformen gemäß Fig. 3 und 4 wird ein genügender Raum
zwischen dem Schlitz 37 und den Quetschwalzen der Kamera belassen, um eine Abtrennung der Lasche 50
von dem Schieber 48 zu gewährleisten, bevor dieser in den Einlauf der Quetschwalzen eintritt.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (5)
1. Filmpack-Kassette für integrale Sofortbildfilmeinheiten,
die vor, während und nach der Belichtung und Behandlung als nicht zu zerlegende Filmeinheiten
erhalten bleiben, mit einem Belichtungsfenster in einer der beiden großen Deckelflächen parallel zur
Ebene der Filmeinheiten und einem Wegzugsschlitz in einer dazu im wesentlichen senkrechten Stirnseite
und mit einem im Belichtungsfenster liegenden Abdeckblatt, das durch den Wegzugsschlitz entfernbar
ist und vor seiner Entfernung die Belichtung der obersten Filmeinheit verhindert, dadurch gekennzeichnet,
daß das als starrer Abdeckschie- is ber (48) ausgebildete Abdeckblatt an seinem dem
Wegzugsschlitz (37) zugewandten Ende eine Abdecklasche (50) trägt, die den Wegzugsschlit?: (37)
lichtdicht abdeckt und zusammen mit dem Abdeckschieber (48) durch den Wegzugsschlitz (37)
hindurch ausschiebbar ist.
2. Filmpack-Kassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende der Abdecklasche
(50) an der Stirnwand (22) der Kassette derart angeheftet ist, daß es beim Auswerfen des
Abdeckschiebers (48) abreißt.
3. Filmpack-Kassette nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdecklasche (50) an der
Innenseite der Stirnwand (22) anliegt (F i g. 4).
4. Filmpack-Kassette nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdecklasche (50) der
Außenseite der Stirnwand (22) anliegt (F i g. 3).
5. Filmpack-Kassette nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdecklasche (50)
auf der Oberseite des Abdeckschiebers (48) befestigt ist und die Vorlaufkante des Abdeckschiebers (48)
auf die Abbiegung der Abdecklasche (50) gerichtet ist.
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