DE19628182A1 - Maschine zum Auswechseln von Schienen eines Gleises - Google Patents
Maschine zum Auswechseln von Schienen eines GleisesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Maschine zum Auswechseln von Schienen
eines Gleises, mit einem auf zwei Schienenfahrwerken abgestützten Ma
schinenrahmen und einer Anzahl von zwischen den Schienenfahrwerken
angeordneten, durch Antriebe höhen- und seitenverstellbaren und zur Füh
rung von Alt- und Neuschienen ausgebildeten Schienenführungen.
Aus der US 4 274 334 ist bereits eine Maschine dieser Art bekannt, deren
Maschinenrahmen aus drei gelenkig miteinander verbundenen Abschnitten
besteht. Der in Arbeitsrichtung vordere, ein Antriebsfahrzeug bildende Teil
rollt anhand von Schienenfahrwerken auf den alten Schienen des Gleises
ab, während sich der hinterste Teil über weitere Schienenfahrwerke auf
den gerade verlegten Neuschienen abstützt. Der mittlere Abschnitt des
Maschinenrahmens ist als freitragender, den langgestreckten Arbeitsbe
reich überbrückender Balken ausgebildet, an dem die höhen- und seiten
verstellbaren Schienenführungen für die Alt- und Neuschienen sowie die
weiteren Arbeitsaggregate angeordnet bzw. einzeln aufgehängt sind. Im
Zuge der Vorfahrt der Maschine werden zunächst die Altschienen abgeho
ben und an den Gleisflanken deponiert. Sodann erfolgt das Entfernen der
alten Schienenunterlagsplatten, worauf eine auf der Maschine befindliche
Arbeitskraft an einer weiteren Arbeitsstelle die vorhandenen Löcher in den
Schwellenoberseiten mit Kunststoff verfüllt. Nach Abkehren, Fräsen der
Schwellen und Teeren der frischgefrästen Flächen werden die neuen Un
terlagsplatten plaziert und auf diese schließlich die im Flankenbereich vor
gelagerten Neuschienen eingespreizt und abgelegt.
Weiters ist in der US 5 222 435 eine Anlage zur Gleiserneuerung beschrie
ben, die aus mehreren, in Gleislängsrichtung hintereinander angeordneten
Teilmaschinen bzw. Maschinenrahmen besteht. Die Altschienen werden
zuerst hochgehoben, die Altschwellen gegen Neuschwellen ausgetauscht
und danach die Altschienen auf diesen wieder vorläufig abgelegt. Mit der
in Arbeitsrichtung hintersten Maschine erfolgt sodann der Austausch der
Alt- gegen die Neuschienen, die frisch verschweißt über einen mit dem Ma
schinenrahmen verbundenen Temperiertunnel den zwischen den Schienen
fahrwerken angeordneten Schienenführungen zugeführt und von diesen auf
den Neuschwellen abgelegt werden.
Es sind andererseits aber auch gemäß US 3 972 292 Maschinen bekannt,
an deren Maschinenrahmen stirnseitig in Gleislängsrichtung vorkragende,
höhen- und seitenverstellbare Ausleger mit Schienenführungen befestigt
sind. Diese dienen zum gleichzeitigen Aufnehmen der Altschienen und der
in Gleismitte vorgelagerten Neuschienen, die bei kontinuierlicher Vorfahrt
der Maschine in Arbeitsrichtung vor dieser in Hinsicht auf ihre Lage gegen
einander ausgetauscht werden. Beide Schienenfahrwerke der Maschine lau
fen auf den Neuschienen, während die Altschienen seitlich im Flankenbe
reich oder auch hinter der Maschine in Gleismitte abgelegt werden.
Die US 3 635 164 offenbart eine Maschine zum Auswechseln der beiden
Schienen eines Gleises gegeneinander. Die Schienen werden jeweils über
stirnseitig vorkragende Ausleger geführt und kreuzen einander unterhalb
des Maschinenrahmens, der anhand von Rädern auf den Schwellenobersei
ten abrollt.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht nun in der Schaffung einer
Maschine der eingangs genannten Art, die bei einer konstruktiv vereinfach
ten Ausbildung uneingeschränkt zum Schienenauswechseln einsetzbar ist.
Diese Aufgabe wird mit einer gattungsgemäßen Maschine dadurch gelöst,
daß jedem Schienenfahrwerk zusätzliche, in Maschinenlängsrichtung jeweils
über ein Ende des Maschinenrahmens vorkragende und über Antriebe
höhen- und seitenverstellbare Schienenführungen sowie eine Arbeitskabine
mit einer Steuereinrichtung zur Beaufschlagung der Antriebe der Schienen
führungen zugeordnet sind, und daß zwischen den beiden Schienenfahrwer
ken in vertikaler Richtung voneinander distanzierte Schienenführungen zur
Abstützung der Alt- bzw. Neuschienen vorgesehen sind.
Eine derart ausgestaltete Maschine ermöglicht es, den Maschinenrahmen re
lativ kurz auszubilden und daher die Notwendigkeit zu umgehen, zwecks
Einhaltung des Lichtraumprofiles durch die Maschine in Kurven ein Gelenk
im Maschinenrahmen vorzusehen. Die erfindungsgemäße Anordnung von
Schienenführungen beidseits - bezüglich der Gleislängsrichtung - eines je
den Schienenfahrwerkes im Zusammenhang mit einer jeweils zugeordneten
Arbeitskabine gewährleistet dabei, daß trotz der kompakten Ausbildung des
Maschinenrahmens die Biegelinien der Schienen durch entsprechende
Steuerung der Schienenführungen relativ sanft verlaufen und die zulässigen
bzw. erlaubten Biegewerte nicht überschritten werden. Gleichzeitig ist es da
durch aber auch möglich, die Alt- und Neuschienen im Bereich der Auflager
rollen um das erforderliche Maß seitlich und höhenmäßig distanziert zu füh
ren, um einen ungehinderten Aus- und Einbau der Schienenauflagerplatten
zu gestatten und die Neuschienen dennoch bereits vor dem hinteren Schie
nenfahrwerk wieder einzuspreizen und in die neu verlegten Platten einzule
gen. Im Rahmen der erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist es dabei völlig
unerheblich, ob die Neuschienen in Gleismitte oder auf einer Gleisflanke
bzw. auch beidseits des Gleises vorgelagert sind. Ebenso können die Alt
schienen - je nach Wunsch - zwischen oder außerhalb der Neuschienen ab
gelegt werden.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen bzw.
der Beschreibung.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestell
ten Ausführungsbeispieles detailliert beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen
Maschine zum Auswechseln von Schienen eines Gleises,
Fig. 2 eine sehr stark schematisierte Draufsicht auf die
Maschine unter Weglassung vieler Maschinenteile, und
Fig. 3 eine vergrößerte Seitenansicht im Bereich der
Arbeitsstelle.
Fig. 1 bzw. 2 zeigt eine Maschine 1 zum Auswechseln von Schienen eines
Gleises 2, insbesondere von Altschienen 3 gegen Neuschienen 4 (in strich
punktierten bzw. vollen Linien dargestellt). Die Maschine 1 weist einen lang
gestreckten, endseitig über je ein Schienenfahrwerk 5 auf dem Gleis 2 abge
stützten Maschinenrahmen 6 auf, wobei die Arbeitsrichtung mit einem Pfeil 7
angegeben ist. An jedem der beiden in Maschinenlängsrichtung voneinander
distanzierten Enden 8 des Maschinenrahmens 6 ist je eine Schienenführung
9 bzw. 15 angeordnet, die als (in Arbeitsstellung) in Maschinenlängsrichtung
über den Maschinenrahmen 6 vorkragender, teleskopisch verlängerbarer
Ausleger 10 ausgebildet ist. Jeder Ausleger 10 ist am Maschinenrahmen 6
um eine vertikale Achse 11 mittels eines Antriebes 12 drehbar bzw. seiten
verstellbar gelagert sowie über einen weiteren Antrieb 13 höhenverstellbar
ausgebildet und ist an seinem freien Ende mit einer Rollenhebezange 14
zum Erfassen der Alt- bzw. Neuschienen 3, 4 ausgestattet.
Entlang des Maschinenrahmens 6 sind weitere Schienenführungen 16, 17
zum Führen der Altschienen 3 bzw. Neuschienen 4 vorgesehen, die mittels
Antrieben 18 höhen- und seitenverstellbar sind und ebenfalls Rollenhebezan
gen 14 aufweisen. Zudem sind in Arbeitsrichtung unmittelbar vor jedem der
beiden Schienenfahrwerke 5 jeweils Schienenführungsrollen 19 zu sehen,
die an jeder Maschinenlängsseite seitenverstellbar mit dem Maschinenrah
men 6 verbunden sind. Ein Motor 20 dient zur Energieversorgung der diver
sen Antriebe sowie eines Fahrantriebes 21 der Maschine 1.
Zwischen den Schienenfahrwerken 5 sind zwei Arbeitskabinen 22 unterhalb
des Maschinenrahmens 6 angeordnet bzw. an diesem befestigt, die jeweils
einem der Schienenfahrwerke 5 zugeordnet sind und in denen jeweils eine
Bedienungsperson mit Blickrichtung zum näher gelegenen Ende 8 des Ma
schinenrahmens 6 plaziert ist. In den Arbeitskabinen 22 sind Steuereinrich
tungen 23 vorgesehen, anhand derer die Bedienungsperson die Beaufschla
gung der Antriebe 12, 13, 18 der Schienenführungen 9, 15, 16, 17 steuern
kann, die bezüglich der Maschinenlängsrichtung beidseits des jeweiligen
Schienenfahrwerkes 5 angeordnet sind.
In Längsmitte des Maschinenrahmens 6, von beiden Schienenfahrwerken 5
gleichweit entfernt, befinden sich zwischen den Arbeitskabinen 22 (in Fig. 3
genauer ersichtliche) Arbeitsstellen 24, die insgesamt vier unmittelbar ober
halb von Schwellen 26 des Gleises 2 positionierte Sitzgelegenheiten 25 be
inhalten. Diese sind jeweils einer Arbeitskraft zugedacht und paarweise an
jeder Maschinenlängsseite angeordnet, wobei die beiden einer Gleisseite zu
geordneten Arbeitskräfte Rücken an Rücken mit einander entgegengesetzter
Blickrichtung postiert sind. Anstelle einer manuellen Arbeitsstelle kann natür
lich auch eine mechanische Arbeitsstelle, beispielsweise in Form eines zur
automatischen Aufnahme von Unterlagsplatten magnetisch wirksamen Mani
pulators, vorgesehen sein.
Den Arbeitsstellen 24 in Gleisquerrichtung beidseits benachbart sind zusätz
liche Schienenführungen 27 vorgesehen (s. insbesondere Fig. 2), die jeweils
als übereinander angeordnete Auflagerrollen 28 ausgebildet sind und wel
che die - einander an dieser Stelle kreuzenden - Alt- und Neuschienen 3, 4
seitlich führen. Der Abstand dieser Schienenführungen 27 in Gleisquerrich
tung voneinander ist größer als die Spurweite des Gleises 2, so daß die auf
den Schwellen 26 verbliebenen Unterlagsplatten 29 der Altschienen 3 im Be
reich der Arbeitsstelle von oben her frei zugänglich sind. Den Arbeitsstellen
24 ist außerdem eine - nicht näher dargestellte - Einrichtung 30 zur Zufuhr
bzw. zum Abtransport von Schienenbefestigungsmitteln wie z. B. der erwähn
ten Unterlagsplatten 29 zugeordnet.
Im Arbeitseinsatz werden die im Gleis 2 - entweder in Gleismitte oder seit
lich - vorgelagerten Neuschienen 4 mittels der vorkragenden Schienenführun
gen 9 erfaßt und den vorderen Schienenführungsrollen 19 zugeführt. Diese
sind seitlich derart verstellt, daß die Neuschienen 4 problemlos am vorderen
Schienenfahrwerk 5 vorbeigelenkt werden. Die Altschienen 3 werden unmit
telbar hinter diesem vorderen Schienenfahrwerk 5 mittels der Schienenfüh
rungen 16 von den Unterlagsplatten 29 abgehoben und nach außen ge
spreizt, wobei die Bedienungsperson in der vorderen Arbeitskabine 22 die
Antriebe 12, 13 und 18 so steuert, daß die Biegelinie der Neuschienen 4 le
diglich zulässige Biegespannungen erzeugt. Im Bereich der maschinenmitti
gen Arbeitsstellen 24 sind die Schienen anhand der Auflagerrollen 28 so ge
führt, daß die Arbeitskräfte ungehindert jeweils die alten Unterlagsplatten 29
entfernen bzw. die neuen, von der Einrichtung 30 zugeführten Unterlagsplat
ten plazieren können. Danach werden die Neuschienen 4 vor dem hinteren
Schienenfahrwerk 5 auf diese neuen Unterlagsplatten 29 eingespreizt, wäh
rend die Altschienen 3, wieder unter entsprechender höhen- und seitenmäßi
ger Steuerung der Schienenführungen, am hinteren Schienenfahrwerk 5 vor
bei wahlweise entweder in Gleismitte oder seitlich neben den Neuschienen 4
abgelegt werden.
Claims (10)
1. Maschine zum Auswechseln von Schienen eines Gleises, mit
einem auf zwei Schienenfahrwerken (5) abgestützten Maschinenrahmen (6)
und einer Anzahl von zwischen den Schienenfahrwerken angeordneten,
durch Antriebe (18) höhen- und seitenverstellbaren und zur Führung von Alt-
und Neuschienen (3, 4) ausgebildeten Schienenführungen (16, 17), dadurch
gekennzeichnet, daß jedem Schienenfahrwerk (5) zusätzliche, in Maschinen
längsrichtung jeweils über ein Ende (8) des Maschinenrahmens (6) vorkra
gende und über Antriebe (12, 13) höhen- und seitenverstellbare Schienenfüh
rungen (9, 15) sowie eine Arbeitskabine (22) mit einer Steuereinrichtung (23)
zur Beaufschlagung der Antriebe (12, 13, 18) der Schienenführungen
(9, 15, 16, 17) zugeordnet sind, und daß zwischen den beiden Schienenfahrwer
ken (5) in vertikaler Richtung voneinander distanzierte Schienenführungen
(27) zur Abstützung der Alt- bzw. Neuschienen (3, 4) vorgesehen sind.
2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Be
reich der Schienenführungen (27) Arbeitsstellen (24) mit unmittelbar ober
halb von Schwellen (26) des Gleises (2) befindlichen Sitzgelegenheiten (25)
vorgesehen sind.
3. Maschine nach Anspruch i oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die maschinenendseitig vorkragenden Schienenführungen (9, 15) jeweils als
teleskopisch verlängerbare und um eine vertikale Achse (11) verschwenkba
re Ausleger (10) ausgebildet sind.
4. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeich
net, daß jeweils eine seitenverstellbar mit dem Maschinenrahmen (6) verbun
dene Schienenführungsrolle (19) jedem Schienenfahrwerk (5) in Arbeitsrich
tung unmittelbar vorgeordnet ist.
5. Maschine nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeich
net, daß die Arbeitsstellen (24) in Längsmitte des Maschinenrahmens (6)
zwischen den beiden Schienenfahrwerken (5) vorgesehen sind.
6. Maschine nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeich
net, daß den Arbeitsstellen (24) in Gleisquerrichtung beidseits benachbart
als Auflagerrollen (28) ausgebildete Schienenführungen (27) zur Führung
der Altschienen (3) jeweils oberhalb der Neuschienen (4) zugeordnet sind.
7. Maschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Auf
lagerrollen (28) bezüglich der Gleisquerrichtung in einem Abstand voneinan
der angeordnet sind, der größer als die Spurweite des Gleises (2) ist.
8. Maschine nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeich
net, daß die Arbeitsstellen (24) pro Gleislängsseite jeweils zwei Sitzgelegen
heiten (25) aufweisen.
9. Maschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die bei
den einer Gleislängsseite zugeordneten Sitzgelegenheiten (25) mit einander
entgegengesetzter Blickrichtung Rücken an Rücken angeordnet sind.
10. Maschine nach einem Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeich
net, daß den Arbeitsstellen (24) eine - an sich bekannte - Einrichtung (30)
zur Zufuhr bzw. zum Abtransport von Schienenbefestigungsmitteln zugeord
net ist.
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