DE19628115C2 - Etui mit Schutzeinrichtung - Google Patents
Etui mit SchutzeinrichtungInfo
- Publication number
- DE19628115C2 DE19628115C2 DE19628115A DE19628115A DE19628115C2 DE 19628115 C2 DE19628115 C2 DE 19628115C2 DE 19628115 A DE19628115 A DE 19628115A DE 19628115 A DE19628115 A DE 19628115A DE 19628115 C2 DE19628115 C2 DE 19628115C2
- Authority
- DE
- Germany
- Prior art keywords
- lining
- case
- case according
- paragraph
- coating
- Prior art date
- Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
- Expired - Fee Related
Links
- 230000001681 protective effect Effects 0.000 title 1
- 239000011521 glass Substances 0.000 claims description 18
- 239000006260 foam Substances 0.000 claims description 15
- 238000000576 coating method Methods 0.000 claims description 10
- 229920002678 cellulose Polymers 0.000 claims description 9
- 239000001913 cellulose Substances 0.000 claims description 9
- 239000011248 coating agent Substances 0.000 claims description 9
- 239000004744 fabric Substances 0.000 claims description 8
- 239000000463 material Substances 0.000 claims description 7
- 229920000742 Cotton Polymers 0.000 claims description 5
- 239000010985 leather Substances 0.000 claims description 5
- 239000002649 leather substitute Substances 0.000 claims description 4
- 239000004753 textile Substances 0.000 claims description 4
- 239000002985 plastic film Substances 0.000 claims description 2
- 229920006255 plastic film Polymers 0.000 claims description 2
- 239000012209 synthetic fiber Substances 0.000 claims description 2
- 229920002994 synthetic fiber Polymers 0.000 claims description 2
- 230000007704 transition Effects 0.000 claims description 2
- 239000000123 paper Substances 0.000 description 5
- 239000004033 plastic Substances 0.000 description 4
- 239000003973 paint Substances 0.000 description 3
- 239000002245 particle Substances 0.000 description 3
- 239000011148 porous material Substances 0.000 description 3
- 230000003014 reinforcing effect Effects 0.000 description 3
- 238000003780 insertion Methods 0.000 description 2
- 230000037431 insertion Effects 0.000 description 2
- 239000002184 metal Substances 0.000 description 2
- 230000002787 reinforcement Effects 0.000 description 2
- XLYOFNOQVPJJNP-UHFFFAOYSA-N water Substances O XLYOFNOQVPJJNP-UHFFFAOYSA-N 0.000 description 2
- BPQQTUXANYXVAA-UHFFFAOYSA-N Orthosilicate Chemical compound [O-][Si]([O-])([O-])[O-] BPQQTUXANYXVAA-UHFFFAOYSA-N 0.000 description 1
- 238000013459 approach Methods 0.000 description 1
- 230000015572 biosynthetic process Effects 0.000 description 1
- 238000013016 damping Methods 0.000 description 1
- 238000013461 design Methods 0.000 description 1
- 238000007654 immersion Methods 0.000 description 1
- 239000004922 lacquer Substances 0.000 description 1
- 238000000034 method Methods 0.000 description 1
- 238000010422 painting Methods 0.000 description 1
- 230000006641 stabilisation Effects 0.000 description 1
- 238000011105 stabilization Methods 0.000 description 1
- 238000012549 training Methods 0.000 description 1
- 238000003466 welding Methods 0.000 description 1
Classifications
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A45—HAND OR TRAVELLING ARTICLES
- A45C—PURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
- A45C11/00—Receptacles for purposes not provided for in groups A45C1/00-A45C9/00
- A45C11/24—Etuis for purposes not covered by a single one of groups A45C11/02 - A45C11/22, A45C11/26, A45C11/32 - A45C11/38
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A45—HAND OR TRAVELLING ARTICLES
- A45C—PURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
- A45C11/00—Receptacles for purposes not provided for in groups A45C1/00-A45C9/00
- A45C11/04—Spectacle cases; Pince-nez cases
Landscapes
- Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft ein Etui aus Zellulose,
insbesondere zur Aufbewahrung von Brillen, Schreib- und
Zeichenutensilien und/oder anderen, im wesentlichen
länglich ausgebildeten Gegenständen, bestehend aus zwei
miteinander verbindbaren, im wesentlichen gleich großen
Hälften, die einen Hohlraum umschließen, wobei die erste
Hälfte einen zumindest in Teilbereichen ausgebildeten
Absatz hat, der in den Teil des Hohlraumes der zweiten
Hälfte derart einsteckbar ist, daß zwischen dem Absatz der
ersten Hälfte und der Innenfläche der zweiten Hälfte eine
reibschlüssige Verbindung entsteht.
Etuis der gattungsgemäßen Art haben sich zur Aufbewahrung
von Brillen, Schreib- und Zeichenutensilien und/oder
anderen, im wesentlichen länglich ausgebildeten Gegenstän
den bewährt. Ein gattungsgemäßes Etui ist beispielsweise
aus der DE 654 244 C bekannt. Ein weiteres gattungsgemäßes
Etui ist aus der DE 44 01 522 C1 bekannt, welches sich
dadurch in vorteilhafter Weise auszeichnet, daß die
Endbereiche dieses vorbekannten Etuis jeweils eine Verstär
kungseinrichtung aufweisen, so daß Beschädigungen des Etuis
in diesen Bereichen vermieden werden. Bei derartigen Etuis
besteht jedoch die Gefahr, daß die in den Etuis aufbewahr
ten Gegenstände, insbesondere Brillen mit silikatischen
oder auf Kunststoff basierenden Gläsern beschädigt, nämlich
verkratzt werden. Diese Beschädigungen erfolgen insbeson
dere durch kleine hervorstehende Zellulosepartikel, die
beim Einschieben der Brille in eine Hälfte, aber
insbesondere der mit dem Absatz ausgebildeten Hälfte an der
Oberfläche der Gläser aber auch der Rahmenteile reiben.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung
die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Etui
derart weiterzubilden, daß die in dem Etui aufzubewahrenden
Gegenstände, insbesondere Brillen, gegen Beschädigungen,
beispielsweise Kratzer auf den Gläsern und/oder dem
Gestell der Brille geschützt sind.
Die Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Es hat sich bei gattungsgemäßen Etuis gezeigt, daß die
voranstehend genannten Beschädigungen insbesondere im
Bereich des Absatzes verursacht werden, da dieser Absatz
den freien Raum zum Einschieben der Gegenstände in die mit
dem Absatz ausgebildete Hälfte verengt. In der Regel weist
der Absatz offene Innenmaße auf, die nur geringfügig größer
sind, als die Außenmaße beispielsweise einer Brille. Von
daher kann nicht vermieden werden, daß die Brille insbeson
dere mit ihren kratzempfindlichen Teilen, beispielsweise
Brillengläsern aus Kunststoff, beim Einschieben der Brille
in die Hälfte auf der Innenfläche der Wandung des Absatzes
aufliegen. Erfindungsgemäß ist nunmehr u. a. vorgesehen, daß der
Absatz in diesem Bereich eine weiche Auskleidung hat.
Vorzugsweise besteht die Auskleidung aus einem textilen
Gewebe, wobei es sich als vorteilhaft erwiesen hat, die
Auskleidung langflorig auszubilden, um eine möglichst
weiche Auskleidung zu erzielen.
Als Material für die Auskleidung haben sich Samt, Filz,
reines Baumwollgewebe, synthetische Fasern und/oder
Baumwoll-Mischgewebe als vorteilhaft erwiesen, wobei bei
den Mischgeweben insbesondere ein hoher Anteil von
natürlichen, vorzugsweise Baumwollgeweben vorteilhaft ist.
Die Auskleidung ist streifenförmig ausgebildet und auf die
Innenfläche der Wandung aufgeklebt. Somit wird die Ausklei
dung nach Herstellung der beiden Hälfte und Einsetzen des
Absatzes, der mit einer Hälfte verklebt ist, in den Absatz
eingeklebt. Hierdurch können zuvor Lackierarbeiten im
Bereich der Außen- und/oder Innenfläche der Etuihälften
und des Absatzes durchgeführt werden, ohne die Auskleidung
zu verschmutzen oder zu beschädigen.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen,
daß der Absatz außenseitig eine Beschichtung
in Form einer Kunststoffolie aufweist.
Hierbei hat es
sich als vorteilhaft erwiesen, die Nahtstelle zwischen der
Beschichtung und der Auskleidung im Kantenbereich des
Ansatzes anzuordnen.
Die Auskleidung ist im Übergangsbereich in die Beschichtung auf
der Beschichtung angeordnet.
Die Auskleidung kann gemäß einem weiteren vorteilhaften Merkmal der
Erfindung aus Leder, Kunstleder oder einem anderen glatt
flächigen Material bestehen. Diese Ausgestaltung hat den
Vorteil, daß derartige Materialien in der Regel keine
Partikel absondern, die beispielsweise auf den Brillen
gläsern haften, welche dann nach jeder Herausnahme aus dem
Etui gereinigt werden müssen. Darüberhinaus vermittelt die
Verwendung von Leder als Auskleidung einen hochwertigen
Qualitätseindruck.
Alternativ kann vorgesehen sein, daß die Auskleidung aus
einem Schaumstoff besteht. Auch die Verwendung von Schaum
stoff hat den. Vorteil, daß eine Fusselbildung vermieden
wird. Darüberhinaus ist der Schaumstoff in verschiedenen
Härten erhältlich, so daß entsprechend dem Anwendungs
bereich spezifizierter Schaumstoff verwendet werden kann.
Vorzugsweise ist der Schaumstoff an seiner Oberfläche
glattflächig ausgebildet, so daß der Reibkoeffizient in der
Oberfläche möglichst gering ist. Hierdurch wird ein er
leichtertes Einschieben der Brille oder eines anderen
Gegenstandes in das Etui ermöglicht. Die Ausbildung des
Schaumstoffs mit einer glattflächigen Oberfläche erfolgt
insbesondere durch die Verwendung eines zweischichtigen
Schaumstoffes, wobei die beiden Schichten eine unter
schiedliche Dichte aufweisen. Beispielsweise wird ein
Schaumstoff verwendet, dessen auf der Zellulose des Etuis
aufliegende Schicht eine geringe Dichte hat, was zu
besonderen Dämpfungseigenschaften des Schaumstoffs führt.
Demgegenüber hat die auf der Schicht mit geringer Dichte
angeordnete Schicht eine hohe Dichte, so daß der Porenraum
in dieser Schicht möglichst gering ist. Ein großer Poren
raum hat nämlich den Nachteil, daß in den einzelnen Poren
hervorstehende Elemente der Brille, beispielsweise
Schrauben, hängenbleiben können, was zu Beschädigungen des
Schaumstoffs führt.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen
Zeichnung, in der eine bevorzugte Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Etuis dargestellt ist.
In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine teilweise geschnitten dargestellte
Seitenansicht einer ersten Ausführungsform
eines Etuis in geöffneter Stellung;
Fig. 2 einen im Querschnitt dargestellten Abschnitt
des Absatzes des Etuis gemäß der Fig. 1 und
Fig. 3 einen im Längsschnitt dargestellten Abschnitt
im Bereich des Endes des Absatzes gemäß Fig. 3.
In Fig. 1 ist ein Etui 1 aus Zellulose dargestellt, welches
aus zwei Hälften 2 und 3 besteht, die einen nicht näher
dargestellten Hohlraum in ihrem Inneren ummanteln. Die
Hälfte 3 des Etuis weist einen Absatz 4 auf, der derartig
ausgebildet ist, daß er in den Hohlraum in der Hälfte 2
derart einsteckbar ist, daß zwischen dem Absatz 4 der
Hälfte 3 und der Innenfläche der Hälfte 2 eine reibschlüs
sige Verbindung entsteht, wenn die Hälfte 3 mit der Hälfte
2 zusammengesteckt ist.
Der Absatz 4 ist fest mit der Hälfte 3 verbunden, vorzugs
weise verklebt. Das Etui 1 sowie der Absatz 4 und demnach
auch der Hohlraum des Etuis 1 weisen eine im Querschnitt im
wesentlichen ovale Form auf.
Ferner ist das Etui 1 in den Endbereichen 5 und 6 der
Hälften 2 und 3 kreisbogenabschnittförmig ausgebildet, so
daß bei zusammengesteckten Hälften 2 und 3 ein im wesent
lichen kanten- und eckenloses Erscheinungsbild des Etuis
entsteht. Zur Anordnung von Karikaturen, Bildern,
Zeichungen, Schriftsymbolen oder dergleichen weist das Etui
1 auf seinen Hälften 2 und 3 Präsentationsflächen 7 und 8
auf. Eine weitere Präsentationsfläche 9 kann im Bereich des
Absatzes 4 angeordnet sein, die dann sichtbar wird, wenn
die Hälften 2 und 3 auseinandergezogen werden, um das Etui
1 beispielsweise mit einer Brille, mit Schreib- und
Zeichenutensilien oder mit anderen, im wesentlichen
länglich ausgebildeten Gegenständen befüllt wird oder wenn
diese Gegenstände aus dem Etui entnommen werden sollen.
In der Fig. 1 ist die Hälfte 3 in teilweise geschnitten
dargestellter Seitenansicht gezeigt, so daß die Wandung 10
aus Zellulose zu erkennen ist. Auf der Innenfläche 11 der
Wandung 10 ist im Endbereich 6 eine Verstärkungseinrichtung
12 angeordnet, die aus einer Metallschale besteht, welche
kraftschlüssig in den Endbereich 6 der Hälfte 3 eingesetzt
ist. Durch diese Verstärkungseinrichtung 12 wird das Etui 1
im Bereich des Endbereiches 6 der Hälfte 3 derart ver
stärkt, daß eine Beschädigung des Endbereiches 6 der Hälfte
3 des Etuis 1 durch länglich ausgebildete Gegenstände,
deren Länge größer ist als der Hohlraum in dem Etui 1 ver
mieden wird, wenn die Hälften 2 und 3 des Etuis 1 zusammen
gesteckt und in ihrer Längsrichtung mit einer Kraft beauf
schlagt werden.
Alternativ zu der in Fig. 1 in der Hälfte 3 dargestellten
Verstärkungseinrichtung 12, die hier aus einer Metallschale
besteht, kann hier auch eine Kunststoffschale eingesetzt
werden. Darüberhinaus ist es möglich, daß die Verstärkungs
einrichtung 12 über der gesamten Innenfläche 11 der Hälfte
3 des Etuis 1 angeordnet ist, so daß nicht nur der End
bereich 6 der Hälfte 3, sondern auch die im wesentlichen
parallel zur Längsrichtung der Hälfte verlaufende Wandung
10 des Etuis 1 verstärkt ausgebildet ist.
Im Bereich der Hälfte 2 ist der Endbereich 5 durch einen
diesen Bereich festigenden Anstrich, insbesondere in Form
eines Klarlackes auf Wasserbasis verstärkt ausgebildet. Der
Anstrich ist durch die Bezugsziffer 13 gekennzeichnet und
durch eine dickere Linie dargestellt. Es ist jedoch auch
möglich, den Endbereich 5 oder 6 einer Hälfte 2 oder 3 des
Etuis durch eine Folie 30 zu verstärken, die auf die
Außenfläche 14 des Etuis 1 aufgeklebt ist.
Eine weitere Alternative des erfindungsgemäßen Etuis 1 ist
darin zu sehen, daß die Stabilisierung der Endbereiche 5
und 6 der Hälften 2 und 3 des Etuis 1 sowohl durch Verstär
kungseinrichtungen 12 als auch durch Anstriche 13 oder
Folien 30 erfolgt, wobei die Verstärkungseinrichtung 12
beispielsweise auch aus einem textilen Material, nämlich
einem Samt und/Filz bestehen kann. Eine derart ausgebil
dete Verstärkungseinrichtung 12 ist vorzugsweise mit der
Innenfläche 11 der Hälfte 2 oder 3 des Etuis 1 verklebt.
In der Fig. 3 ist der Aufbau der Wandung 10 des Etuis
anhand des Absatzes 4 vergrößert dargestellt. Kern der
Wandung 10 ist eine Zelluloseschicht 31 aus Pappe und/
oder Papier. Auf diese Zelluloseschicht 31 ist eine
Papierschicht 32 aufgeklebt, die auf ihrer der Zellulose
schicht 31 abgewandten Oberfläche mit einem Bild,
Ornamenten oder dergleichen bedruckt ist, so daß durch die
Papierschicht 32 die sichtbare Außenfläche gebildet ist.
Auf dieser Papierschicht 32 ist nun die Folie 30
angeordnet, welche auf Kunststoff basiert und unter Wärme
einwirkung auf die Hälften 2 und 3 sowie den Absatz 4,
vorzugsweise mittels eines Folien-Schweißverfahrens aufge
bracht ist. Die Folie 30 ist durchsichtig, so daß die
darunterliegende Papierschicht 32 visuell durch die Folie
30 wahrgenommen werden kann.
Auf der der Papierschicht 32 abgewandten Fläche der Zellu
loseschicht 31 ist eine Auskleidung 130 aus einem Filz oder
aus Samt aufgebracht, die, wie insbesondere aus Fig. 2 zu
erkennen ist, in die Folie 30 übergeht, so daß die Folie 30
im Kantenbereich 33 des Absatzes 4 unter der Auskleidung
130 ausläuft.
Schließlich ist die Folie 30 mit dem Anstrich 13 überzogen,
der aus einem Klarlack auf Wasserbasis besteht. Der Anstrich
13 bedeckt im dargestellten Ausführungsbeispiel lediglich
die Oberfläche des Absatzes 4. Es ist aber auch denkbar,
daß der Anstrich 13 auf allen Flächen, d. h. sowohl auf den
Außenflächen als auch auf den Innenflächen des Etuis 1,
nämlich den Hälften 2 und 3 sowie des Absatzes 4 aufgetra
gen ist, wie dies beispielsweise eines Tauchbades möglich
ist, woraufhin die textile Auskleidung 130 als streifen
förmiges Element auf die Innenfläche 11 der Wandung 10 des
Absatzes 4 aufgeklebt ist.
Alternativ zu der voranstehend beschriebenen Ausgestaltung
des erfindungsgemäßen Etuis kann auch vorgesehen sein, daß
die Auskleidung 130 aus Leder, Kunstleder oder einem
anderen glattflächigen Material besteht. Dieses glattflächige
Material kann beispielsweise auch Schaumstoff
sein, wobei der Schaumstoff vorzugsweise an seiner Ober
fläche glattflächig ausgebildet ist. Vorteil dieser Aus
gestaltung ist, daß derartige Werkstoffe keine Partikel
absondern und trotzdem eine materialschonende Eigenschaft
haben. Darüberhinaus sind sowohl Leder, Kunstleder als auch
Schaumstoff mit einer glattflächigen Oberfläche dazu
geeignet, einen geringen Reibwiderstand aufzuweisen, so daß
das Einschieben der Gegenstände in das Etui erleichtert
wird.
Claims (9)
1. Etui aus Zellulose, insbesondere zur Aufbewahrung
von Brillen, Schreib- oder Zeichenutensilien und/
oder anderen, im wesentlichen länglich ausgebildeten
Gegenständen, bestehend aus zwei miteinander verbind
baren, im wesentlichen gleichgroßen Hälften (2, 3),
die einen Hohlraum umschließen, wobei die erste
Hälfte (3) einen zumindest in Teilbereichen ausgebil
deten Absatz (4) hat, der in den Teil des Hohlraumes
der zweiten Hälfte (2) derart einsteckbar ist, daß
zwischen dem Absatz (4) der ersten Hälfte (3) und der
Innenfläche (11) der zweiten Hälfte (2) eine reib
schlüssige Verbindung entsteht,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Absatz (4) auf der Innenfläche (11) seiner Wandung
(10) eine weiche Auskleidung (130) hat und dass der Absatz (4)
außenseitig eine Beschichtung (30) in Form einer Kunststoffolie
aufweist, wobei die Auskleidung im Übergangsbereich in die
Beschichtung (30) auf der Beschichtung (30) angeordnet ist.
2. Etui nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Auskleidung (130) aus einem textilen Gewebe
besteht.
3. Etui nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Auskleidung (130) langflorig ausgebildet ist.
4. Etui nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Auskleidung (130) aus Samt, Filz, reinem Baum
wollgewebe, synthetischen Fasern und/oder Baumwolle-
Mischgeweben besteht.
5. Etui nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Auskleidung (130) streifenförmig ausgebildet
und auf die Innenfläche (11) der Wandung (10) aufge
klebt ist.
6. Etui nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Nahtstelle zwischen der Beschichtung (30)
und der Auskleidung (130) im Kantenbereich des
Ansatzes (4) angeordnet ist.
7. Etui nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Auskleidung (130) aus Leder, Kunstleder oder
einem anderen glattflächigen Material besteht.
8. Etui nach Anspruch 15
dadurch gekennzeichnet,
daß die Auskleidung (130) aus einem Schaumstoff
besteht.
9. Etui nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schaumstoff an seiner Oberfläche glattflächig
ausgebildet ist.
Priority Applications (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29623418U DE29623418U1 (de) | 1996-02-29 | 1996-07-12 | Etui mit Schutzeinrichtung |
| DE19628115A DE19628115C2 (de) | 1996-02-29 | 1996-07-12 | Etui mit Schutzeinrichtung |
| EP97102939A EP0792601A1 (de) | 1996-02-29 | 1997-02-22 | Etui mit Schutzeinrichtung |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19607561 | 1996-02-29 | ||
| DE19628115A DE19628115C2 (de) | 1996-02-29 | 1996-07-12 | Etui mit Schutzeinrichtung |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19628115A1 DE19628115A1 (de) | 1997-09-04 |
| DE19628115C2 true DE19628115C2 (de) | 2002-11-28 |
Family
ID=7786701
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19628115A Expired - Fee Related DE19628115C2 (de) | 1996-02-29 | 1996-07-12 | Etui mit Schutzeinrichtung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19628115C2 (de) |
Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE654244C (de) * | 1937-12-15 | Paul Bach | Brillenetui mit ueberschiebbarer Verschlusskappe | |
| DE4401522C1 (de) * | 1993-12-16 | 1995-04-06 | Rolf Woehrstein | Etui mit Verstärkungseinrichtung |
| DE29512331U1 (de) * | 1995-04-06 | 1995-09-21 | Biersack sen., Toni, 80801 München | Brillen-Etui mit Deckeleinlage |
-
1996
- 1996-07-12 DE DE19628115A patent/DE19628115C2/de not_active Expired - Fee Related
Patent Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE654244C (de) * | 1937-12-15 | Paul Bach | Brillenetui mit ueberschiebbarer Verschlusskappe | |
| DE4401522C1 (de) * | 1993-12-16 | 1995-04-06 | Rolf Woehrstein | Etui mit Verstärkungseinrichtung |
| DE29512331U1 (de) * | 1995-04-06 | 1995-09-21 | Biersack sen., Toni, 80801 München | Brillen-Etui mit Deckeleinlage |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19628115A1 (de) | 1997-09-04 |
Similar Documents
| Publication | Publication Date | Title |
|---|---|---|
| DE69024113T2 (de) | Farbroller und Verfahren, das diesen Roller verwendet | |
| DE69602860T2 (de) | Schreibgerät und Verfahren zu seiner Herstellung | |
| DE29811656U1 (de) | Kosmetikstiftstruktur | |
| DE19628115C2 (de) | Etui mit Schutzeinrichtung | |
| DE9417923U1 (de) | Etui mit Verstärkungseinrichtung | |
| DE69932882T2 (de) | Griff sowie Verfahren zu seiner Herstellung | |
| EP0792601A1 (de) | Etui mit Schutzeinrichtung | |
| EP0754417A1 (de) | Etui mit Schutzeinrichtung | |
| EP0802747B1 (de) | Etui mit verstärkungseinrichtung | |
| DE3101687A1 (de) | "handgriff fuer tennisschlaeger, sowie zugehoeriger tennisschlaeger" | |
| DE2939061A1 (de) | Reiniger zum behandeln der innenflaeche eines gezogenen schusswaffenlaufs | |
| EP0839467A1 (de) | Etui zur Aufbewahrung von Brillen | |
| DE19823279C2 (de) | Vorrichtung zum Reinigen von Sicherheitsgurten in Fahr- und Flugzeugen | |
| DE3105762A1 (de) | Verkleidung fuer etuis, schachteln oder kaestchen | |
| DE3933451C2 (de) | ||
| DE9016208U1 (de) | Etikett für Bekleidungsstücke | |
| DE69802071T2 (de) | Behälter aus wandsegmenten umgeben durch ein band | |
| DE19500770A1 (de) | Etui mit Verstärkungseinrichtung | |
| DE19815277A1 (de) | Bauteile- und Verpackungssatz für Griffe, insbesondere Tür- und Fenstergriffe | |
| DE68902924T2 (de) | Rahmen fuer eine tuer oder ein fenster. | |
| DE202006012746U1 (de) | Etui | |
| DE202007006353U1 (de) | Wendepolsterbezug | |
| DE7828473U1 (de) | Wanne, insbesondere badewanne | |
| DE1871338U (de) | Ablaufhalter fuer bindfaden, kordeln u. dgl. | |
| DE29614039U1 (de) | Meterstab |
Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: WOEHRSTEIN, ROLF, 27299 LANGWEDEL, DE |
|
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: WOEHRSTEIN, ROLF, 72108 ROTTENBURG, DE |
|
| 8136 | Disposal/non-payment of the fee for publication/grant | ||
| 8170 | Reinstatement of the former position | ||
| D2 | Grant after examination | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee | ||
| 8370 | Indication of lapse of patent is to be deleted | ||
| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee | ||
| 8370 | Indication of lapse of patent is to be deleted | ||
| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |