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DE19628115C2 - Etui mit Schutzeinrichtung - Google Patents

Etui mit Schutzeinrichtung

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DE19628115C2
DE19628115C2 DE19628115A DE19628115A DE19628115C2 DE 19628115 C2 DE19628115 C2 DE 19628115C2 DE 19628115 A DE19628115 A DE 19628115A DE 19628115 A DE19628115 A DE 19628115A DE 19628115 C2 DE19628115 C2 DE 19628115C2
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DE19628115A
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Rolf Woehrstein
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Woehrstein Rolf 72108 Rottenburg De
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C11/00Receptacles for purposes not provided for in groups A45C1/00-A45C9/00
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    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A45C11/04Spectacle cases; Pince-nez cases

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Description

Die Erfindung betrifft ein Etui aus Zellulose, insbesondere zur Aufbewahrung von Brillen, Schreib- und Zeichenutensilien und/oder anderen, im wesentlichen länglich ausgebildeten Gegenständen, bestehend aus zwei miteinander verbindbaren, im wesentlichen gleich großen Hälften, die einen Hohlraum umschließen, wobei die erste Hälfte einen zumindest in Teilbereichen ausgebildeten Absatz hat, der in den Teil des Hohlraumes der zweiten Hälfte derart einsteckbar ist, daß zwischen dem Absatz der ersten Hälfte und der Innenfläche der zweiten Hälfte eine reibschlüssige Verbindung entsteht.
Etuis der gattungsgemäßen Art haben sich zur Aufbewahrung von Brillen, Schreib- und Zeichenutensilien und/oder anderen, im wesentlichen länglich ausgebildeten Gegenstän­ den bewährt. Ein gattungsgemäßes Etui ist beispielsweise aus der DE 654 244 C bekannt. Ein weiteres gattungsgemäßes Etui ist aus der DE 44 01 522 C1 bekannt, welches sich dadurch in vorteilhafter Weise auszeichnet, daß die Endbereiche dieses vorbekannten Etuis jeweils eine Verstär­ kungseinrichtung aufweisen, so daß Beschädigungen des Etuis in diesen Bereichen vermieden werden. Bei derartigen Etuis besteht jedoch die Gefahr, daß die in den Etuis aufbewahr­ ten Gegenstände, insbesondere Brillen mit silikatischen oder auf Kunststoff basierenden Gläsern beschädigt, nämlich verkratzt werden. Diese Beschädigungen erfolgen insbeson­ dere durch kleine hervorstehende Zellulosepartikel, die beim Einschieben der Brille in eine Hälfte, aber insbesondere der mit dem Absatz ausgebildeten Hälfte an der Oberfläche der Gläser aber auch der Rahmenteile reiben.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Etui derart weiterzubilden, daß die in dem Etui aufzubewahrenden Gegenstände, insbesondere Brillen, gegen Beschädigungen, beispielsweise Kratzer auf den Gläsern und/oder dem Gestell der Brille geschützt sind.
Die Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Es hat sich bei gattungsgemäßen Etuis gezeigt, daß die voranstehend genannten Beschädigungen insbesondere im Bereich des Absatzes verursacht werden, da dieser Absatz den freien Raum zum Einschieben der Gegenstände in die mit dem Absatz ausgebildete Hälfte verengt. In der Regel weist der Absatz offene Innenmaße auf, die nur geringfügig größer sind, als die Außenmaße beispielsweise einer Brille. Von daher kann nicht vermieden werden, daß die Brille insbeson­ dere mit ihren kratzempfindlichen Teilen, beispielsweise Brillengläsern aus Kunststoff, beim Einschieben der Brille in die Hälfte auf der Innenfläche der Wandung des Absatzes aufliegen. Erfindungsgemäß ist nunmehr u. a. vorgesehen, daß der Absatz in diesem Bereich eine weiche Auskleidung hat.
Vorzugsweise besteht die Auskleidung aus einem textilen Gewebe, wobei es sich als vorteilhaft erwiesen hat, die Auskleidung langflorig auszubilden, um eine möglichst weiche Auskleidung zu erzielen.
Als Material für die Auskleidung haben sich Samt, Filz, reines Baumwollgewebe, synthetische Fasern und/oder Baumwoll-Mischgewebe als vorteilhaft erwiesen, wobei bei den Mischgeweben insbesondere ein hoher Anteil von natürlichen, vorzugsweise Baumwollgeweben vorteilhaft ist.
Die Auskleidung ist streifenförmig ausgebildet und auf die Innenfläche der Wandung aufgeklebt. Somit wird die Ausklei­ dung nach Herstellung der beiden Hälfte und Einsetzen des Absatzes, der mit einer Hälfte verklebt ist, in den Absatz eingeklebt. Hierdurch können zuvor Lackierarbeiten im Bereich der Außen- und/oder Innenfläche der Etuihälften und des Absatzes durchgeführt werden, ohne die Auskleidung zu verschmutzen oder zu beschädigen.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß der Absatz außenseitig eine Beschichtung in Form einer Kunststoffolie aufweist.
Hierbei hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die Nahtstelle zwischen der Beschichtung und der Auskleidung im Kantenbereich des Ansatzes anzuordnen.
Die Auskleidung ist im Übergangsbereich in die Beschichtung auf der Beschichtung angeordnet.
Die Auskleidung kann gemäß einem weiteren vorteilhaften Merkmal der Erfindung aus Leder, Kunstleder oder einem anderen glatt­ flächigen Material bestehen. Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, daß derartige Materialien in der Regel keine Partikel absondern, die beispielsweise auf den Brillen­ gläsern haften, welche dann nach jeder Herausnahme aus dem Etui gereinigt werden müssen. Darüberhinaus vermittelt die Verwendung von Leder als Auskleidung einen hochwertigen Qualitätseindruck.
Alternativ kann vorgesehen sein, daß die Auskleidung aus einem Schaumstoff besteht. Auch die Verwendung von Schaum­ stoff hat den. Vorteil, daß eine Fusselbildung vermieden wird. Darüberhinaus ist der Schaumstoff in verschiedenen Härten erhältlich, so daß entsprechend dem Anwendungs­ bereich spezifizierter Schaumstoff verwendet werden kann. Vorzugsweise ist der Schaumstoff an seiner Oberfläche glattflächig ausgebildet, so daß der Reibkoeffizient in der Oberfläche möglichst gering ist. Hierdurch wird ein er­ leichtertes Einschieben der Brille oder eines anderen Gegenstandes in das Etui ermöglicht. Die Ausbildung des Schaumstoffs mit einer glattflächigen Oberfläche erfolgt insbesondere durch die Verwendung eines zweischichtigen Schaumstoffes, wobei die beiden Schichten eine unter­ schiedliche Dichte aufweisen. Beispielsweise wird ein Schaumstoff verwendet, dessen auf der Zellulose des Etuis aufliegende Schicht eine geringe Dichte hat, was zu besonderen Dämpfungseigenschaften des Schaumstoffs führt. Demgegenüber hat die auf der Schicht mit geringer Dichte angeordnete Schicht eine hohe Dichte, so daß der Porenraum in dieser Schicht möglichst gering ist. Ein großer Poren­ raum hat nämlich den Nachteil, daß in den einzelnen Poren hervorstehende Elemente der Brille, beispielsweise Schrauben, hängenbleiben können, was zu Beschädigungen des Schaumstoffs führt.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Etuis dargestellt ist.
In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine teilweise geschnitten dargestellte Seitenansicht einer ersten Ausführungsform eines Etuis in geöffneter Stellung;
Fig. 2 einen im Querschnitt dargestellten Abschnitt des Absatzes des Etuis gemäß der Fig. 1 und
Fig. 3 einen im Längsschnitt dargestellten Abschnitt im Bereich des Endes des Absatzes gemäß Fig. 3.
In Fig. 1 ist ein Etui 1 aus Zellulose dargestellt, welches aus zwei Hälften 2 und 3 besteht, die einen nicht näher dargestellten Hohlraum in ihrem Inneren ummanteln. Die Hälfte 3 des Etuis weist einen Absatz 4 auf, der derartig ausgebildet ist, daß er in den Hohlraum in der Hälfte 2 derart einsteckbar ist, daß zwischen dem Absatz 4 der Hälfte 3 und der Innenfläche der Hälfte 2 eine reibschlüs­ sige Verbindung entsteht, wenn die Hälfte 3 mit der Hälfte 2 zusammengesteckt ist.
Der Absatz 4 ist fest mit der Hälfte 3 verbunden, vorzugs­ weise verklebt. Das Etui 1 sowie der Absatz 4 und demnach auch der Hohlraum des Etuis 1 weisen eine im Querschnitt im wesentlichen ovale Form auf.
Ferner ist das Etui 1 in den Endbereichen 5 und 6 der Hälften 2 und 3 kreisbogenabschnittförmig ausgebildet, so daß bei zusammengesteckten Hälften 2 und 3 ein im wesent­ lichen kanten- und eckenloses Erscheinungsbild des Etuis entsteht. Zur Anordnung von Karikaturen, Bildern, Zeichungen, Schriftsymbolen oder dergleichen weist das Etui 1 auf seinen Hälften 2 und 3 Präsentationsflächen 7 und 8 auf. Eine weitere Präsentationsfläche 9 kann im Bereich des Absatzes 4 angeordnet sein, die dann sichtbar wird, wenn die Hälften 2 und 3 auseinandergezogen werden, um das Etui 1 beispielsweise mit einer Brille, mit Schreib- und Zeichenutensilien oder mit anderen, im wesentlichen länglich ausgebildeten Gegenständen befüllt wird oder wenn diese Gegenstände aus dem Etui entnommen werden sollen.
In der Fig. 1 ist die Hälfte 3 in teilweise geschnitten dargestellter Seitenansicht gezeigt, so daß die Wandung 10 aus Zellulose zu erkennen ist. Auf der Innenfläche 11 der Wandung 10 ist im Endbereich 6 eine Verstärkungseinrichtung 12 angeordnet, die aus einer Metallschale besteht, welche kraftschlüssig in den Endbereich 6 der Hälfte 3 eingesetzt ist. Durch diese Verstärkungseinrichtung 12 wird das Etui 1 im Bereich des Endbereiches 6 der Hälfte 3 derart ver­ stärkt, daß eine Beschädigung des Endbereiches 6 der Hälfte 3 des Etuis 1 durch länglich ausgebildete Gegenstände, deren Länge größer ist als der Hohlraum in dem Etui 1 ver­ mieden wird, wenn die Hälften 2 und 3 des Etuis 1 zusammen­ gesteckt und in ihrer Längsrichtung mit einer Kraft beauf­ schlagt werden.
Alternativ zu der in Fig. 1 in der Hälfte 3 dargestellten Verstärkungseinrichtung 12, die hier aus einer Metallschale besteht, kann hier auch eine Kunststoffschale eingesetzt werden. Darüberhinaus ist es möglich, daß die Verstärkungs­ einrichtung 12 über der gesamten Innenfläche 11 der Hälfte 3 des Etuis 1 angeordnet ist, so daß nicht nur der End­ bereich 6 der Hälfte 3, sondern auch die im wesentlichen parallel zur Längsrichtung der Hälfte verlaufende Wandung 10 des Etuis 1 verstärkt ausgebildet ist.
Im Bereich der Hälfte 2 ist der Endbereich 5 durch einen diesen Bereich festigenden Anstrich, insbesondere in Form eines Klarlackes auf Wasserbasis verstärkt ausgebildet. Der Anstrich ist durch die Bezugsziffer 13 gekennzeichnet und durch eine dickere Linie dargestellt. Es ist jedoch auch möglich, den Endbereich 5 oder 6 einer Hälfte 2 oder 3 des Etuis durch eine Folie 30 zu verstärken, die auf die Außenfläche 14 des Etuis 1 aufgeklebt ist.
Eine weitere Alternative des erfindungsgemäßen Etuis 1 ist darin zu sehen, daß die Stabilisierung der Endbereiche 5 und 6 der Hälften 2 und 3 des Etuis 1 sowohl durch Verstär­ kungseinrichtungen 12 als auch durch Anstriche 13 oder Folien 30 erfolgt, wobei die Verstärkungseinrichtung 12 beispielsweise auch aus einem textilen Material, nämlich einem Samt und/Filz bestehen kann. Eine derart ausgebil­ dete Verstärkungseinrichtung 12 ist vorzugsweise mit der Innenfläche 11 der Hälfte 2 oder 3 des Etuis 1 verklebt.
In der Fig. 3 ist der Aufbau der Wandung 10 des Etuis anhand des Absatzes 4 vergrößert dargestellt. Kern der Wandung 10 ist eine Zelluloseschicht 31 aus Pappe und/ oder Papier. Auf diese Zelluloseschicht 31 ist eine Papierschicht 32 aufgeklebt, die auf ihrer der Zellulose­ schicht 31 abgewandten Oberfläche mit einem Bild, Ornamenten oder dergleichen bedruckt ist, so daß durch die Papierschicht 32 die sichtbare Außenfläche gebildet ist. Auf dieser Papierschicht 32 ist nun die Folie 30 angeordnet, welche auf Kunststoff basiert und unter Wärme­ einwirkung auf die Hälften 2 und 3 sowie den Absatz 4, vorzugsweise mittels eines Folien-Schweißverfahrens aufge­ bracht ist. Die Folie 30 ist durchsichtig, so daß die darunterliegende Papierschicht 32 visuell durch die Folie 30 wahrgenommen werden kann.
Auf der der Papierschicht 32 abgewandten Fläche der Zellu­ loseschicht 31 ist eine Auskleidung 130 aus einem Filz oder aus Samt aufgebracht, die, wie insbesondere aus Fig. 2 zu erkennen ist, in die Folie 30 übergeht, so daß die Folie 30 im Kantenbereich 33 des Absatzes 4 unter der Auskleidung 130 ausläuft.
Schließlich ist die Folie 30 mit dem Anstrich 13 überzogen, der aus einem Klarlack auf Wasserbasis besteht. Der Anstrich 13 bedeckt im dargestellten Ausführungsbeispiel lediglich die Oberfläche des Absatzes 4. Es ist aber auch denkbar, daß der Anstrich 13 auf allen Flächen, d. h. sowohl auf den Außenflächen als auch auf den Innenflächen des Etuis 1, nämlich den Hälften 2 und 3 sowie des Absatzes 4 aufgetra­ gen ist, wie dies beispielsweise eines Tauchbades möglich ist, woraufhin die textile Auskleidung 130 als streifen­ förmiges Element auf die Innenfläche 11 der Wandung 10 des Absatzes 4 aufgeklebt ist.
Alternativ zu der voranstehend beschriebenen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Etuis kann auch vorgesehen sein, daß die Auskleidung 130 aus Leder, Kunstleder oder einem anderen glattflächigen Material besteht. Dieses glattflächige Material kann beispielsweise auch Schaumstoff sein, wobei der Schaumstoff vorzugsweise an seiner Ober­ fläche glattflächig ausgebildet ist. Vorteil dieser Aus­ gestaltung ist, daß derartige Werkstoffe keine Partikel absondern und trotzdem eine materialschonende Eigenschaft haben. Darüberhinaus sind sowohl Leder, Kunstleder als auch Schaumstoff mit einer glattflächigen Oberfläche dazu geeignet, einen geringen Reibwiderstand aufzuweisen, so daß das Einschieben der Gegenstände in das Etui erleichtert wird.

Claims (9)

1. Etui aus Zellulose, insbesondere zur Aufbewahrung von Brillen, Schreib- oder Zeichenutensilien und/ oder anderen, im wesentlichen länglich ausgebildeten Gegenständen, bestehend aus zwei miteinander verbind­ baren, im wesentlichen gleichgroßen Hälften (2, 3), die einen Hohlraum umschließen, wobei die erste Hälfte (3) einen zumindest in Teilbereichen ausgebil­ deten Absatz (4) hat, der in den Teil des Hohlraumes der zweiten Hälfte (2) derart einsteckbar ist, daß zwischen dem Absatz (4) der ersten Hälfte (3) und der Innenfläche (11) der zweiten Hälfte (2) eine reib­ schlüssige Verbindung entsteht, dadurch gekennzeichnet, dass der Absatz (4) auf der Innenfläche (11) seiner Wandung (10) eine weiche Auskleidung (130) hat und dass der Absatz (4) außenseitig eine Beschichtung (30) in Form einer Kunststoffolie aufweist, wobei die Auskleidung im Übergangsbereich in die Beschichtung (30) auf der Beschichtung (30) angeordnet ist.
2. Etui nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auskleidung (130) aus einem textilen Gewebe besteht.
3. Etui nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Auskleidung (130) langflorig ausgebildet ist.
4. Etui nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Auskleidung (130) aus Samt, Filz, reinem Baum­ wollgewebe, synthetischen Fasern und/oder Baumwolle- Mischgeweben besteht.
5. Etui nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Auskleidung (130) streifenförmig ausgebildet und auf die Innenfläche (11) der Wandung (10) aufge­ klebt ist.
6. Etui nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Nahtstelle zwischen der Beschichtung (30) und der Auskleidung (130) im Kantenbereich des Ansatzes (4) angeordnet ist.
7. Etui nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auskleidung (130) aus Leder, Kunstleder oder einem anderen glattflächigen Material besteht.
8. Etui nach Anspruch 15 dadurch gekennzeichnet, daß die Auskleidung (130) aus einem Schaumstoff besteht.
9. Etui nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaumstoff an seiner Oberfläche glattflächig ausgebildet ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE654244C (de) * 1937-12-15 Paul Bach Brillenetui mit ueberschiebbarer Verschlusskappe
DE4401522C1 (de) * 1993-12-16 1995-04-06 Rolf Woehrstein Etui mit Verstärkungseinrichtung
DE29512331U1 (de) * 1995-04-06 1995-09-21 Biersack sen., Toni, 80801 München Brillen-Etui mit Deckeleinlage

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