DE1962889B2 - Wand- oder deckenbekleidung mit lamellen - Google Patents
Wand- oder deckenbekleidung mit lamellenInfo
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Description
J5
Die Erfindung betrifft eine Wand- oder Deckenbekleidung aus einer Anzahl am Untergrund befestigbarer
Tragschienen mit überstehenden und benachbart gegenüberliegenden Lamellenabstützungen und aus
länglichen, elastisch verbiegbaren profilierten Lamellen, die eine oder mehrere längsverlaufende Profilierungen
aufweisen und in einem Winkel zur Ebene der Tragschienen angeordnet sind, wobei jede Lamelle
zwischen zwei benachbarten Lamellenabstützungen eingeschoben ist, die in der Einsteckrichtung der
Lamelle gesehen in einem gegenseitigen Abstand angeordnet sind und wobei die Lamellen mit ihrem
freien Rand über die Lamellenabstützungen hinausragen.
Durch das DT-Gbm 19 91 187 ist eine Wand- und Deckenbekleidung bekannt, deren Besonderheit darin
besteht, daß die profilierten Lamellen durch bewegbare Sperrglieder, als Aktionsteil bezeichnet, festgesetzt
werden. Die Gebrauchsmusterschrift zeigt derartige bewegbare Sperrglieder zum Festsetzen in verschiedenen
Ausführungen. Es handelt sich demnach um kleine schwenkbare Teile oder um federbelastete Stifte.
Diese bekannte Ausführung hat mehrere Nachteile. Die Herstellung der Tragschienen für diese Wand- oder bo
Deckenbekleidung ist durch die beweglichen Sperrglieder erschwert und verteuert. Insbesondere gestaltet sich
das Einsetzen der Lamellen in die Tragschienen als umständlich. Die Lamellen, die für gewöhnlich mehrere
Meter lang sind, müssen nach dem Einschieben μ zwischen die Lamellenabstützungen der einzelnen
Tragschienen zunächst von Hand festgehalten werden, und es müssen dann die zahlreichen Sperrglieder
umgeschwenkt bzw. aus einer Arretierung gelöst und so gegen die Lamellen geschwenkt oder bewegt werden,
daß die Lamellen dadurch festgesetzt werden. Dabei muß darauf geachtet werden, daß während dieser Arbeit
eine Lamelle nicht etwa an dem einen oder anderen Ende mehr oder weniger weit nach unten rutscht,
wodurch der sichere Halt der Lamelle gefährdet wäre und die Wand- oder Deckenbekleidung ein unregelmäßiges
Aussehen erhalten würde. Die Montage der bekannten Konstruktion erfordert einen bestimmten
Zeitaufwand, der sich kostenmäßig auswirkt.
Aus der FR-PS 14 34 592 ist noch eine Wand- oder Deckenbekleidung bekannt, bei der die profilierten
Lamellen Durchbrechungen aufweisen und die Lamellenabstützungen der Tragschienen Haken haben,
welche in diese Durchbrechungen eingreifen. Der wesentliche Nachteil besieht hier darin, daß zwangsläufig
Wechselbeziehungen zwischen den Maßen der Durchbrechungen der Lamellen und den Abständen der
Haken und somit den Abständen der Tragschienen gegeben sind, die während der Montage beachtet
werden müssen. Dies bedingt, daß die Tragschienen in genau zueinander abgemessenen Abständen an der
Decke befestigt werden müssen, weil sonst die Haken u. U. nicht in die Ausnehmungen der Lamellen
eingeführt werden können. Die Anbringungspunkte der Tragschienen an der Decke müssen damit zuvor sehr
genau vermessen bzw. angerissen werden, was nicht in allen Fällen zu verwirklichen ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Wand- oder Deckenbekleidung so auszubilden, daß die
Lamellen jederzeit ein- und ausschnappbar sind, ohne daß zusätzliche Sperrglieder für das sichere Festhalten
der eingeschobenen Lamellen erforderlich sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die profilierten Lamellen lediglich an entsprechenden
Vorsprüngen abgestützt und mittels der oder einer der Profilierungen eingerastet in Hinterschneidungen
der Lameüenabstützungen federnd anliegend ohne weitere Sperrglieder gehalten sind.
Diese erfindungsgemäße Ausbildung hat gegenüber den bekannten Konstruktionen zunächst den Vorteil,
daß sie in der Herstellung einfacher und somit billiger ist und daß auch die Lagerhaltung und die Ersatzteilfrage
vereinfacht wird. Insbesondere hat sie den Vorteil, daß sich die Montage wesentlich einfacher gestaltet. Die
einzelnen Lamellen werden zwischen je zwei benachbarten Lamellenabstützungen eingeschoben und soweit
hochgeschoben, bis sie hinter den einzelnen Hinterschneidungen einrasten. Damit bilden das Einschieben
zwischen die Lamellenabstützungen der Tragschienen und das Arretieren der Lamelle praktisch einen einzigen
Arbeitsvorgang. Die Lamellen liegen mit der Arretierung zwangsläufig höhenmäßig richtig, so daß nicht
einzelne Lamellen nach unten vorstehen können. Damit ist auch ein optisch einwandfreies Gesamtbild der
Wand- oder Deckenbekleidung nach der Montage sichergestellt.
Die Lamellen können an beliebigen Punkten ihrer Längserstreckung zwischen die Lamellenabstützungen
der Tragschienen eingeschoben werden, was bedeutet, daß die Tragschienen praktisch in beliebigen, unterschiedlichen
Abständen voneinander an der Decke befestigt sein können. Zusätzliche Vermessungsarbeiten
sind damit vor dem Befestigen der Tragschienen insoweit nicht erforderlich.
Vorteilhaft ist auch die einfache Demontage. In den Hohlräumen hinter der Bekleidung, d. h. zwischen dem
abzudeckenden Untergrund und den Lamellen, sind oftmals Rohrleitungen und Kabel verlegt. Für die
Erhaltung einer leichten Zugänglichkeit genügt es, je nach Bedarf eine oder mehrere Lamellen einfach aus
der Abstützung durch Ziehen auszurasten und später durch Hineinschieben wieder einzurasten.
Bei einer bevorzugten Ausführung der Wand- oder Deckenbekleidung sind die Hinterschneidungen für die
Lamellen in der Einsteckrichtung hinter dem am weitesten innenliegenden Vorsprung angeordnet. Eine
solche Ausführungsform ermöglicht eine einfache Lamellenforni bei großer Eigenfestigkeit. Eine besonders
vorteilhafte und optisch günstige Ausführung ist dadurch möglich, daß die Profilierung der Lamellen als
an sich bekannte. V-förmige ununterbrochene Längsrand-Profilierung
ausgebildet ist.
Die Tragschiene besteht aus dünnwandigem Material, und die durch zwei Teile des Trägers gebildeten
Lamellenabstützungen liegen in einer Ebene und werden von einem der Schenkel des V-förmigen
Tragschienenkörpers gebildet.
Für die Lamellen sowie für die Tragschienen wird vorzugsweise vorlackiertes Aluminiumband verwendet.
Aluminiumband hat den Vorteil der billigen und einfachen Herstellungsweise durch Profilwalzen. Mit
einer solchen Materialwahl und Herstellungsweise erzielt man den Vorteil, daß verschiedene Ausführungen
der .Tragschienen nach der Erfindung in einem Produktionsgang gefertigt werden können. Die Tragschienen
können wie eine durchlaufende Schiene für die Aufnahme einer größeren Anzahl Lamellen oder als
kürzeres Einzelteil für eine oder nur wenige Lamellen hergestellt werden. Eine Tragschiene kann auch als ein
einziges, einer Lamellenabstützung entsprechendes Teil, das mit einem ununterbrochenen Tragbalken zusammenarbeitet
und hinsichtlich dieses Tragbalkens versetzbar und insbesondere einstellbar ist, hergestellt
werden.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt.
Fig. 1 zeigt eine räumlich dargestellte teilweise Draufsicht auf eine Deckenbekleidung,
F i g. 2 zeigt eine Seitenansicht eines Tragschienenabschnittes und zwei Lamellen im montierten Zustand,
F i g. 3 zeigt eine von links gesehene Seitenansicht der Anordnung gemäß F i g. 2 und
Fig.4, 5 und 6 zeigen andere Ausführungsformen
nach der Erfindung in schematischen Seitenansichten mit einer Tragschiene und einer Lamelle.
Als Untergerüst dienen eine Mehrzahl im Abstand zueinander angeordneter Tragschienen 2, welche mit
Paaren vorstehender Lamellenabstützungen 6 und 7 versehen sind. Die Lamellenabstützungen besitzen je
nach der gewählten Variante Vorsprünge 8,9,10,17,18,
22 und Hinterschneidungen. Die Vorsprünge 8, 17, 18 und 22 sind als Einschnapp- und Verriegelungsorgan
ausgeführt, indem sie eine Auflaufseite aufweisen und auf der jeweils gegegenüberliegenden Seite die
Hinterschneidungen besitzen. Jede Lamelle 3 hat wenigstens eine der Profilierungen 4, 15, 19, 20 und 23,
die beim Einführen der Lamelle 3 in den Raum zwischen den Lamellenabstützungen 6 und 7 an der Auflaufseite
der derart ausgebildeten Vorsprünge aufläuft und danach ganz oder teilweise in die Hinterschneidung
einschnappt. Dabei wird die Lamelle in der Nähe dieser Profilierung zeitweilig elastisch verformt und nimmt
nach dem Einschnappen wieder ihre ursprüngliche Form an.
Die Vorsprünge 9,10,18 und 22 sowie die .Stützränder
16, 21 dienen zur Fixierung der Lamelle. Dies geschieht vorzugsweise spannungsfrei, d. h., die Lamellen werden
noch gerade berührt. Es kann aber auch ein leichter Druck auf die Lamelle ausgeübt werden. In beiden
Fällen wird eine schwingungsfreie Aufnahme der Lamelle erreicht.
Wie aus den Figuren ersichtlich, ist die Montage und die Demontage der Lamellen einfach. Beim Einbringen
genügt es, die Lamelle in den Aufnahmeraum 5 zwischen
die beiden Lamellenabstützungen 6 und 7 zu stecken und so weit hineinzuschieben, bis die Profilierung 4 in
die Hinterschneidung einschnappt. Zur Demontage werden die Lamellen senkrecht nach unten gezogen,
wobei die Profilierung aus der Hinterschneidung heixus- und über die Vorsprünge hinweggezogen wird.
Die Ausführungsformen der Fig. 2 und 4 unterscheiden
sich hauptsächlich durch eine andere Profilierung der Lamellen. Insbesondere die Ausführungsform der
Lamelle gemäß Fig. 2 ist günstig, weil die V-förmige
Randprofilierung, die sich über die ganze Lamellenlänge fortsetzt, der Lamelle eine große Steifigkeit gibt, visuell
schön ist und überdies das Ein- und Ausschnappen vereinfacht. Im dargestellten Beispiel weisen beide
Lamellenränder diese Profilierung in zueinander entgegengesetzter Richtung auf.
In der Ausführungsform gemäß F i g. 5 ist die Hinterschneidung durch eine Nase 17 gebildet, der der
gegenüberliegende Stützrand 16 und der Vorsprung 18 zugeordnet sind. In dieser Figur hat die Lamelle 3 eine
durch Strichlinien angedeutete dritte Profilierung 20, welche die Profil:erung 19 auch ersetzen kann.
In Fig. 6 sind die äußeren Vorsprünge 22 wieder als
arretierende Nasen ausgeführt, hinter die ein Vorsprung der Lainellenprofilierung 23 schnapppen kann. Die mit
21 und 22 bezeichneten Bereiche sind dabei im wesentlichen als Widerlager anzusehen, wobei eine
Hinterschneidung für das Einschnappen der Profilierung 23 der Lamelle 3 vorgesehen ist.
Fig.3 zeigt eine Seitenansicht einer Tragschiene 2.
Diese ist im Querschnitt asymmetrisch. Die Tragschiene kann aber auch andere Formen aufweisen, z. B. im
Querschnitt ein symmetrisches U-, V-, L- oder T-Profil haben.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (3)
1. Wand- oder Deckenbekleidung aus einer Anzahl am Untergrund befestigbarer Tragschienen
mit überstehenden und benachbart gegenüberliegenden Lamellenabstülzungen und aus länglichen,
elastisch verbiegbaren profilierten Lamellen, die eine oder mehrere längsverlaufende Profilierunen
aufweisen und in einem Winkel zur Ebene der Tragschienen angeordnet sind, wobei jede Lamelle
zwischen zwei benachbarten Lamellenabstützungen eingeschoben ist, die in der Einsteckrichtung der
Lamelle gesehen in einem gegenseitigen Abstand angeordnet sind und wobei die Lamellen mit ihrem
freien Rand über die Lamellenabstützungen hinausragen, dadurch gekennzeichnet, daÖ die
profilierten Lamellen (3) lediglich an entsprechenden Vorsprüngen (9, 10) abgestützt und mittels der
oder einer der Profilierungen eingerastet in Hinterschneidungen
der Lamellenabstützungen (6, 7) federnd anliegend ohne weitere Sperrglieder gehalten
sind.
2. Wand- oder Deckenbekleidung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hinterschneidungen
für die Lamellen (3) in der Einsteckrichtung hinter dem am weitesten innenliegenden
Vorsprung (8) angeordnet sind.
3. Wand- oder Deckenbekleidung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Profilierung (4) der Lamellen (3) als an sich bekannte V-förmige ununterbrochene Längsrand-Profilierung
ausgebildet ist.
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