DE19627865A1 - Provisorische Zahnfüllung - Google Patents
Provisorische ZahnfüllungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Zahnfüllung, insbesondere eine provisorische Zahnfüllung
mit einem Füllmaterial, insbesondere mit einem antiseptischen und/oder
therapeutischen Füllmaterial, sowie mit mindestens einem bereits vor Verfüllung festen
Körper oder Partikeln gemäß Oberbegriff des Anspruches 1.
Provisorische Zahnfüllungen werden bei sogenannten Wurzelbehandlungen
eingesetzt. Hierzu wird der Zahn mit einem Bohrer an der kariösen Stelle zumeist im
Bereich der Kaufläche geöffnet. Um eine Wurzelextraktion durchführen zu können ist
die erforderliche Tiefe der zu erstellenden Zahnöffnung relativ groß. Der Zahn wird
durch diese Öffnung hindurch im Wurzelbereich, ggfs. sogar bis in den angrenzenden
Kieferbereich hinein behandelt. In vielen Fällen liegen schmerzhafte Entzündungen
vor, die eine Zahnbehandlung erforderlich machen.
In bekannter Weise werden die von einer schmerzhaften Entzündung befallenen
Bereiche mit einem Medikament versehen. Gegebenenfalls werden die Wurzelkanäle
gereinigt, um entzündete Gewebebereiche zu entfernen. Dennoch gelingt es in vielen
Fällen nicht, sofort alle entzündeten Zonen ruhig zu stellen.
In bekannter Weise wird nach Spülung des Zahninneren mit beispielsweise
Wasserstoffperoxid und der Eingabe eines Medikamentes, der Zahn dann mit einer
provisorischen Füllung bis zum Abklingen der Entzündung verschlossen.
Nachteilig ist jedoch, daß vor allem bei noch aktiver Entzündung Gasdruck im Inneren
des Zahn entstehen kann. Dieser Gasdruck verursacht auf die naheliegenden
Nerven bahnen einen erheblichen Schmerzreiz.
Bei einer starken Entzündung, vor allem wenn diese den die Zahnwurzel umgebenden
Kieferbereich erfaßt, wird daher der Zahn zum Zweck des Entweichenlassens des
Entzündungsdruckes für eine Zeit geöffnet belassen.
Aus der DE 44 45 937 C1 ist eine Zahnfüllung bekannt welche einen geometrischen
festen Körper umfaßt der in den durch Bohren erweiterten Zahndefekt eingesetzt bzw.
eingekittet wird. Diese Zahnfüllung versucht durch eine entsprechende Ausgestaltung
des Formkörpers und der Zahnbohrung einen geeigneten Abschluß des Defektes zu
gewährleisten. Lufteinschlüsse werden zwar vermieden, dennoch eignet sich eine
solche bekannte Füllung nur als Endfüllung.
Als provisorische therapeutische Füllung eignet sie sich jedoch nicht, da sie den Zahn
hermetisch abschließt. Bei einer Entzündung beispielsweise im Wurzelbereich kann
der Entzündungsdruck ebenfalls nicht entweichen.
Auch provisorische Füllungen bekannter Art führen zu einem Abschluß des Zahns
derart, daß entstehender Entzündungsdruck nicht entweichen kann.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde eine Zahnfüllung, insbesondere eine
therapeutische Zahnfüllung zu schaffen, welche den Entzündungsdruck aus dem
Zahninneren entweichen läßt, jedoch ein Eindringen im wesentlichen von Flüssigkeit
von außen in den Zahn verhindert.
Die gestellte Aufgabe wird bei einer Zahnfüllung der gattungsgemäßen Art
erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
angegeben.
Der Kern der Erfindung besteht darin, daß für die Zahnfüllung ein semipermeables
Material verwendet wird oder im eingekitteten Zustand semipermeable wirkt, wobei die
Füllung in den Defekt des Zahnes bzw. des ausgebohrten Zahns eingekittet wird.
Hierdurch wird erreicht daß der Zahn "halbdurchlässig" wird; d. h. die
erfindungsgemäße Füllung läßt den im Zahninneren entstehenden Entzündungsdruck
nach außen entweichen, sperrt dagegen jedoch ein Eindringen von Feuchtigkeit von
außen nach innen.
Da im Mundraum lediglich Medien in flüssiger, gegebenenfalls in zähflüssiger Form -
Speisebrei - vorkommen, ist eine Materialwahl mit der Eigenschaft der Sperrung von
Flüssigkeit ausreichend.
Es besteht jedoch kein Problem das semipermeable Material auch so zu wählen, daß
sogar das Eindringen gasförmiger Medien verhindert wird. Dies in dem Wissen, daß
durchaus auch bspw. Zigarettenrauch bei Eindringen in den bis in die Wuzelkanäle
geöffneten Zahn zu einer schmerzhaften Reizung führen kann.
Das eingekittete Material kann entweder schon vorher als orientiert semipermeable
ausgebildet sein, oder die gewünschte Semipermeabilität im eingekitteten Zustand
herbeiführen. Verwendet man von vornherein orientiert semipermeables Material, so
muß auch der Einsatz orientiert erfolgen. Man kann jedoch einfach auch hydrophobes
Fasermaterial verwenden. Es entsteht im eingekitteten Zustand ein Druckgradient
entlang des Faserpaketes, wobei der Druck im Zahninneren leicht höher als außerhalb
ist. So entsteht, daß die bevorzugte Entgasung nach außen erfolgt. Durch die
hydrophobe Material- oder Beschichtungswahl kann aber keine Feuchtigkeit bzw.
Flüssigkeit von außen nach innen dringen. Bei dieser Variante kann man auf die
gezielt orientierte Semipermeabilität des Fasermaterials bevor es eingebracht ist
verzichten; die Semipermeabilität ergibt sich durch Materialwahl und stationärem
gasdynamischen Gleichgewicht, mit einem geringfügig höheren Druck innerhalb des
Zahn, der die einzig mögliche Gasströmrichtung vorgibt.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Befestigung einer semipermeablen
Membran in einem ringförmigen Element welches in die ausgebohrte Zahnöffnung
eingesetzt und im Randbereich festgekittet wird. Die Membran kann zum Erhalt einer
ausreichenden Statik auch hierbei ein gepreßtes Faserpaket mit den genannten
semipermeablen Eigenschaften sein. Da die Füllung jedoch ohnehin nur ein für die
Dauer der Behandlung eingesetztes Provisorium ist, und der behandelte Zahn daher
nicht kaubeansprucht wird, kann die Membran auch eine lateral erstreckte, folienartige
Gestalt haben, die in den besagten Ring eingespannt ist, und die besagte
semipermeable Eigenschaft hat.
Eine möglicherweise einfacher handhabbare Ausführungsform der Erfindung ist der
zylindrisch ausgebildete Körper mit in der Zylinderachse orientierter semipermeabler
Eigenschaft, bspw. das Faserpaket.
Diese zylindrisch ausgebildete Membran weist eine hohe Statik auf, insbesondere im
eingesetzten, eingekitteten Zustand. Diese Ausführungsform der Erfindung ist
besonders leicht zu präparieren und einzusetzen, und hält bedingt auch einer leichten
Kaubeanspruchung stand.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung kann diese Faserpaket-Membran als
zusammenhängender Strang hergestellt und anschließend aufgerollt werden, so daß
der Zahnarzt die individuell benötigte Länge abtrennen und verarbeiten kann.
Wegen der erfindungsgemäßen richtungs- bzw. orientierungsabhängigen
semipermeablen Eigenschaft des Materials muß der aufgerollte Strang eine an der
Mantelfläche aufgedruckte Kennzeichnung, bspw. in Form eines in kurzen Abständen
wiederkehrenden Pfeils aufweisen.
Bei beiden Ausführungsformen der Erfindung kann natürlich in die ausgebohrte
Zahnöffnung zuvor ein Therapeutikum eingegeben werden.
Das Membran-, bzw. das Fasermaterial ist darüberhinaus so zu wählen, daß die
gängigen Therapeutika damit chemisch nicht reagieren und so auch keine
Beeinträchtigung der semipermeablen Eigenschaft herbeiführen.
Die Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und im nachfolgenden näher
beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 Querschnitt durch einen behandlungsbedürftigen Zahn mit Verwendung eines
erfindungsgemäßen Faserpaketes.
Fig. 2 Querschnitt durch einen behandlungsbedürftigen Zahn mit Verwendung einer
erfindungsgemäßen lateral erstreckten, folienartigen Membran.
Fig. 3 Querschnitt durch Vollfasern.
Fig. 4 Querschnitt durch Hohlfasern.
Fig. 1 zeigt eine Ausführungsform der Erfindung, bei welcher als semipermeable
Membran ein Faserpaket 10 verwendet wird. Betrachtet man die vertikale Achse des
Zahns 1, so sind die Fasern des dort eingesetzten Faserpaketes 10 weitgehend
parallel zu dieser vertikalen dargestellten Achse verlaufend. Die semipermeable
Eigenschaft ist dabei orientiert entlang dieser Achse. D. h., daß das Faserpaket 10
Gas vom Zahninneren entweichen läßt - wie durch den Pfeil dargestellt - jedoch
Gas- und/oder Flüssigkeitseintritt von außen in den Zahn verhindert. Die Länge des
verwendeten Faserpaketes ist zweckmäßigerweise so zu wählen, daß das Faserpaket
10 zunächst lose in die Zahnöffnung bzw. Bohrung 5 eingelegt werden kann, und am
Boden der Zahnöffnung 5 aufliegt. Sodann wird das Faserpaket 10 am oberen Rand,
im Bereich oder nahe der gedachten Kaufläche 4 mit Kittmaterial fixiert. Die
Einbettung mit Kitt 12 erfolgt zur Fixierung lediglich im Randbereich, d. h. die
Schnittfläche 11 des Faserpaketes 10 als wirksame halbdurchlässige, d. h.
semipermeable Membranfläche bleibt frei, so daß der Entzündungsdruck aus dem
Zahninneren ungehindert entweichen kann.
Die Zahnöffnung 5 in der das Faserpaket 10 fixiert ist hat eine gasschlüssige
Verbindung zu den Wurzelkanälen 3, so daß der Entzündungsdruck sogar bis aus dem
Kieferbereich entweichen kann.
Darüberhinaus können bei Verwendung dieser erfindungsgemäßen Zahnfüllung auch
Therapeutika verwendet werden, bei denen sogar gezielt Gase entstehen. Hier kann
der Zahn, obwohl er verschlossen wird, über die erfindungsgemäße Membran, bzw.
Faserpaketschnittstelle entlüften.
Da die semipermeable Eigenschaft des Faserpaketes richtungs-, d. h.
orientierungsabhängig sein kann, kann das Faserpaket, auch wenn als Strang
vorliegend mit einer fortlaufender axial erstreckten Markierung versehen sein, bspw. in
Form eines in kurzen Abständen wiederkehrenden Pfeils. Diese Markierung ist auf die
Mantelfläche des Faserpaketstrangs aufzubringen.
Fig. 2 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung, bei welcher als
semipermeable Membran eine lateral erstreckte Folie 20 verwendet wird, die
semipermeable Eigenschaft aufweist und innerhalb eines ringförmigen Elementes 21
eingespannt ist. Dieser Ring 21 wird in die Zahnöffnung 5 eingebracht und im
Randbereich entsprechend eingekittet.
Auch hierbei muß die aktive Membranfläche frei bleiben. Wegen der auch hier
notwendigen Berücksichtigung der Orientierung enthält der Ring 21 eine außen
aufgebrachte Markierung.
Fig. 3 zeigt einen Querschnitt durch einen Teil eines Faserpaketes 10. Hierbei kommen
rundprofilige Vollfasern zum Einsatz. Auch bei dichtester Packung entstehen
Zwischenräume, die entlang der Fasern die erfindungswesentlichen Kapillaren
ergeben. Bei dieser Ausführungsform sind die Fasern entweder insgesamt aus
hydrophobem Material, oder sind lediglich hydrophob beschichtet.
Fig. 4 zeigt ebenfalls einen Querschnitt durch das Faserpaket 10 wobei hier Hohlfasern
verwendet werden. Hierbei ergeben sich Kapillaren in den Zwischenräumen 30, sowie
durch die Innenkapillaren 40. Demnach sind daher die Hohlfasern ebenfalls gänzlich
aus hydrophobem Material zu fertigen, oder sowohl auf den Außenflächen wie auch
auf den Innenflächen der Innenkapillaren 40 hydrophob zu beschichten.
Insgesamt läßt sich die erfindungsgemäße provisorische Zahnfüllung zum einen
einfach herstellen und zum anderen auch einfach und schnell einsetzen. Die
Zahnbehandlung wird dadurch effektiver und weitergehende Entzündungen durch
Infektionen von außen werden auch bei starken Entzündungen vermieden.
Sowohl die eingekittete erfindungsgemäße Faserpaket-Füllung, sowie die
erfindungsgemäße Folienmembran-Füllung lassen sich einfach wieder entfernen, so
daß zum Abschluß der Behandlung die Endfüllung bzw. das Zahninlet in den
ausgeheilten Zahn eingesetzt werden kann.
Bezugszeichenliste
1 Zahn
2 Zahnwurzel
3 Wurzelkanal
4 Kaufläche
5 Zahnbohrung
10 Faserpaket
11 Faserpaket-Schnittfläche
12 Kitt
20 lateral, folienartige Membran
21 Ring
30 Zwischenräume
40 Innenkapillare
2 Zahnwurzel
3 Wurzelkanal
4 Kaufläche
5 Zahnbohrung
10 Faserpaket
11 Faserpaket-Schnittfläche
12 Kitt
20 lateral, folienartige Membran
21 Ring
30 Zwischenräume
40 Innenkapillare
Claims (12)
1. Zahnfüllung, insbesondere provisorische Zahnfüllung, mit einem Füllmaterial,
insbesondere mit einem antiseptischen und/oder therapeutischen Füllmaterial,
sowie mit mindestens einem bereits vor Verfüllung festen Körper oder Partikeln,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Körper bzw. die Partikel (10, 20, 21) zum Abschließen des geöffneten
Zahns (1) von Füll- oder Kittmaterial (12) im Randbereich umgeben eingekittet ist
bzw. sind, derart daß zumindest eine Teilfläche des Körpers bzw. der Partikel
(10, 20, 21) nach außen unbedeckt bleibt,
und daß der Körper bzw. die Partikel (10, 20, 21) zumindest über einen Teil seiner
bzw. ihrer geometrischen Abmessungen aus semipermeablem Material besteht,
bzw. bestehen, oder im eingekitteten Zustand semipermeable wirkt.
2. Zahnfüllung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Körper aus einem festen Ring (20) mit einer darin angeordneten
semipermeablen Membran (20) besteht.
3. Zahnfüllung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Körper bzw. die Partikel aus einem Faserpaket (10) besteht bzw. bestehen,
welches im wesentlichen senkrecht zur Kaufläche (4 ) des Zahns (1) in denselben
eingebracht ist, und semipermeable Eigenschaft aufweist.
4. Zahnfüllung nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet
daß das Faserpaket (10) bzw. die Membran (20) entlang seiner bzw. ihrer
Längsertreckung in einer Richtung zumindest flüssigkeitssperrend und in der
anderen Richtung zumindest gasdurchlässig ist.
5. Zahnfüllung nach Anspruch 4
dadurch gekennzeichnet
daß das Faserpaket (10) bzw. die Membran (20 ) derart orientiert in den
geöffneten Zahn d. h. in die Zahnöffnung (5) eingebracht ist, daß zumindest Gase
aus dem Zahninneren entweichen und zumindest Flüssigkeit nicht in das
Zahninnere eindringen kann.
6. Zahnfüllung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Faserpaket (10) aus hydrophoben oder hydrophob beschichteten Fasern
besteht.
7. Zahnfüllung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Fasern des Faserpaketes (10) Hohlfasern sind, welche sowohl an
Außenflächen als auch innerhalb der Kapillaren hydrophob beschichtet sind.
8. Zahnfüllung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Fasern des Faserpaketes (10) Vollfasern mit hydrophober
Außenbeschichtung sind.
9. Zahnfüllung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Faserpaket (10 ) von einer ringförmigen dünnwandigen Hülle umgeben ist.
10. Zahnfüllung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Faserpaket (10) in seiner Länge an die Tiefe der Zahnöffnung (5)
angepaßt ist derart, daß es nach Fertigstellung der provisorischen Füllung nicht
über die Kaufläche (4) des Zahns (1) hinausragt.
11. Zahnfüllung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Faserpaket (10) mit einem Therapeutikum getränkt ist.
12. Zahnfüllung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Faserpaket (10) als zusammenhängender Strang ausgebildet ist, von
welchem die für die jeweilige Tiefe der Zahnöffnung (5) benötigte Länge
abgetrennt und verarbeitet werden kann.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19627865A DE19627865A1 (de) | 1996-05-14 | 1996-07-11 | Provisorische Zahnfüllung |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29608674U DE29608674U1 (de) | 1996-05-14 | 1996-05-14 | Provisorische Zahnfüllung |
| DE19627865A DE19627865A1 (de) | 1996-05-14 | 1996-07-11 | Provisorische Zahnfüllung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19627865A1 true DE19627865A1 (de) | 1997-11-20 |
Family
ID=8023924
Family Applications (2)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29608674U Expired - Lifetime DE29608674U1 (de) | 1996-05-14 | 1996-05-14 | Provisorische Zahnfüllung |
| DE19627865A Withdrawn DE19627865A1 (de) | 1996-05-14 | 1996-07-11 | Provisorische Zahnfüllung |
Family Applications Before (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29608674U Expired - Lifetime DE29608674U1 (de) | 1996-05-14 | 1996-05-14 | Provisorische Zahnfüllung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (2) | DE29608674U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| RU2143243C1 (ru) * | 1998-01-05 | 1999-12-27 | Новокузнецкий государственный институт усовершенствования врачей | Комбинированная вкладка |
| WO2000076418A1 (de) * | 1999-06-10 | 2000-12-21 | Ivoclar Vivadent Ag | Medizinische membran zur anregung der gewebebildung |
-
1996
- 1996-05-14 DE DE29608674U patent/DE29608674U1/de not_active Expired - Lifetime
- 1996-07-11 DE DE19627865A patent/DE19627865A1/de not_active Withdrawn
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| RU2143243C1 (ru) * | 1998-01-05 | 1999-12-27 | Новокузнецкий государственный институт усовершенствования врачей | Комбинированная вкладка |
| WO2000076418A1 (de) * | 1999-06-10 | 2000-12-21 | Ivoclar Vivadent Ag | Medizinische membran zur anregung der gewebebildung |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE29608674U1 (de) | 1996-08-08 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: SCHMIDT, BIRGIT, 47447 MOERS, DE |
|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |