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DE19626650A1 - Bauelementesatz - Google Patents

Bauelementesatz

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Publication number
DE19626650A1
DE19626650A1 DE19626650A DE19626650A DE19626650A1 DE 19626650 A1 DE19626650 A1 DE 19626650A1 DE 19626650 A DE19626650 A DE 19626650A DE 19626650 A DE19626650 A DE 19626650A DE 19626650 A1 DE19626650 A1 DE 19626650A1
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DE
Germany
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components
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cross
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Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19626650A
Other languages
English (en)
Inventor
Hartmut Boschert
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19626650A priority Critical patent/DE19626650A1/de
Publication of DE19626650A1 publication Critical patent/DE19626650A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63HTOYS, e.g. TOPS, DOLLS, HOOPS OR BUILDING BLOCKS
    • A63H33/00Other toys
    • A63H33/04Building blocks, strips, or similar building parts
    • A63H33/06Building blocks, strips, or similar building parts to be assembled without the use of additional elements
    • A63H33/08Building blocks, strips, or similar building parts to be assembled without the use of additional elements provided with complementary holes, grooves, or protuberances, e.g. dovetails
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47DFURNITURE SPECIALLY ADAPTED FOR CHILDREN
    • A47D1/00Children's chairs
    • A47D1/006Children's chairs dismountable
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47DFURNITURE SPECIALLY ADAPTED FOR CHILDREN
    • A47D11/00Children's furniture convertible into other kinds of furniture, e.g. children's chairs or benches convertible into beds or constructional play-furniture
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63HTOYS, e.g. TOPS, DOLLS, HOOPS OR BUILDING BLOCKS
    • A63H33/00Other toys
    • A63H33/04Building blocks, strips, or similar building parts
    • A63H33/044Buildings
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63HTOYS, e.g. TOPS, DOLLS, HOOPS OR BUILDING BLOCKS
    • A63H33/00Other toys
    • A63H33/30Imitations of miscellaneous apparatus not otherwise provided for, e.g. telephones, weighing-machines, cash-registers

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Description

Die Erfindung betrifft einen Bauelementesatz mit zumindest einer, jeweils mehrfach vorhandenen Art von Bauelementen, welche Bauelemente mittels Steckverbindungen lösbar miteinander verbindbar sind.
Man kennt bereits verschiedene Bauelementesätze der eingangs erwähnten Art, die insbesondere für Kinder zum Spielen entwickelt wurden.
So hat man beispielsweise einen Bauelementesatz geschaffen, dessen Bauelemente als ziegelartige Klemmbausteine ausgebildet sind. Dieser vorbekannte Bauelementesatz erfreut sich bei Kindern großer Beliebtheit, jedoch ist sein Einsatz auf den Spielzeug-Bereich begrenzt. Größere gebrauchsfähige Gegenstände können mit dem vorbekannten Bauelementesatz nicht ohne weiteres hergestellt werden. Zudem werden seine Grundbausteine ausschließlich als Kunststoff-Spritzgußteile hergestellt, da diese sich nicht ohne weiteres auch aus bevorzugten natürlichen Materialien, wie beispielsweise aus Holz, herstellen lassen.
Es besteht daher insbesondere die Aufgabe, einen ohne weiteres auch aus verschiedenen Materialien herstellbaren Bauelementesatz der eingangs erwähnten Art zu schaffen, der möglichst vielseitig verwendbar ist.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht bei dem Bauelementesatz der eingangs erwähnten Art insbesondere darin, daß zumindest eine Art von Bauelementen vorgesehen ist, die wenigstens zwei zueinander beabstandete Stützkörper aufweist, welche mittels wenigstens einer Quertraverse miteinander verbunden sind, und daß die Stützkörper jeweils an einem Stützkörper-Ende wenigstens einen in Stützkörper-Längsrichtung orientierten Verbindungsstift und am anderen Ende eine dazu passende Kupplungs­ höhlung zum Einführen des Verbindungsstiftes eines benachbarten Stützkörpers aufweisen.
Diese Bauelemente bilden ein Grundbauelement des erfindungsgemäßen Bauelementesatzes. Die einzelnen Bauelemente können durch Zusammenstecken des an einem Grundbauelement vorgesehenen Verbindungsstiftes in die dazu passende Kupplungshöhlung eines benachbarten Grundbauelementes miteinander verbunden werden, wobei sich eine belastbare und sichere Verbindung ergibt. Da jedes Grundbauelement zunächst zwei voneinander beabstandete und über eine Quertraverse miteinander verbundene Stützkörper hat und da somit an jedem Grundbauelement wenigstens zwei versetzt zueinander angeordnete Kupplungsbereiche vorhanden sind, lassen sich mit dieser Art von Bauelementen des erfindungsgemäßen Bauelementesatzes mit geringem Aufwand auch größere Konstruktionen schaffen, die gebrauchsfähige Gegenstände bilden. Die Anwendbarkeit des erfindungsgemäßen Bauelementesatzes ist daher nicht auf den Spielzeug-Bereich beschränkt, vielmehr können mit dem erfindungs­ gemäßen Bauelementesatz beispielsweise auch gebrauchsfähige Bauwerke und Möbel erstellt werden. Aufgrund der konstruktiv einfachen und leicht zu handhabenden Ausgestaltung der Bauelemente können diese als Kunststoffspritzgußteile ausgebildet oder ebenso gut aus Holz oder anderen Materialien hergestellt werden.
Um den Herstellungsaufwand zu reduzieren und um die vielseitige Einsetzbarkeit des erfindungsgemäßen Bauelementesatzes zu begünstigen, ist es vorteilhaft, wenn die Bauelemente als H-Teile mit zwei etwa parallelen, zueinander beabstandeten, vorzugsweise als Stützsäulen ausgebildeten Stützkörpern und einer Quertraverse ausgebildet sind.
Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, daß die Quertraverse bei den H-Teilen nahe den Ansatzstellen der in Stützsäulen-Längsrichtung überstehenden Verbindungsstifte angreifen. Da die Bauelemente regelmäßig so zusammengefügt werden, daß die querschnittsreduzierten Verbindungsstifte nach oben weisen, können die im Bereich dieser Verbindungsstifte vorgesehenen und somit ebenfalls im oberen Bereich der Bauelemente angeordneten Quertraversen beispielsweise als Auflage für eine obere Abschluß­ platte eingesetzt werden.
Um das Zusammenfügen der einzelnen Grundbauelemente zu erleichtern und um die einfache Handhabbarkeit des erfindungsgemäßen Bauelementesatzes zu begünstigen, ist es vorteilhaft, wenn die Verbindungsstifte zu ihrem freien Ende hin vorzugsweise konisch verjüngend ausgebildet sind und wenn innerhalb der Kupplungshöh­ lungen wenigstens zwei zueinander beabstandete Querschnitts­ abschnitte vorgesehen sind, die in Einstecklage des Verbindungs­ stiftes am Außenumfang des Verbindungsstiftes anliegen. Liegt der Außenumfang des Verbindungsstiftes nicht voll flächig, sondern beispielsweise in zwei voneinander beabstandeten Querschnitts­ abschnitten an der Innenseite der Kupplungshöhlung an, läßt sich die Verbindung zwischen den benachbarten Grundbauelementen bei Bedarf mit geringem Aufwand lösen, ohne daß diese leichte Lösbarkeit die Stabilität der Steckverbindung sowie des derart zusammengefügten Bauwerkes beeinträchtigen wurde.
Eine besonders einfache und vorteilhafte Ausführung gemäß der Erfindung sieht vor, daß die Kupplungshöhlung eine Stufenbohrung mit zum inneren Einsteckende hin abnehmendem Querschnitt aufweist und daß der Querschnitt des sich verjüngenden und vorzugsweise konischen Verbindungsstiftes im Bereich der jeweiligen Stufe und/oder dem Eintrittsbereich der Kupplungshöhlung etwa dem lichten Innenmaß in diesen Bereichen entspricht.
Um die Stabilität der Bauelemente im Bereich ihrer Kupplungsstellen zu erhöhen und um den Bauelementen sowie den damit hergestellten Konstruktionen zusätzlich ein ästhetisch ansprechendes Erscheinungs­ bild zu geben, ist es zweckmäßig, wenn die Stützsäulen einen Schaftabschnitt und dazu koaxial und in Verlängerung überstehend den Verbindungsstift aufweisen und wenn der Schaftabschnitt an seinen Endbereichen wulstartige Aufdickungen aufweist.
Dabei sieht eine besonders vorteilhafte Weiterbildung gemäß der Erfindung vor, daß die Aufdickungen stirnseitige Anschlagflächen für in Einstecklage befindliche, benachbarte Stützsäulen haben.
Vorteilhaft ist es, wenn die Quertraverse der H-Teile einen T-förmigen Querschnitt aufweist. Eine solche im Querschnitt T-förmige Quertraverse erhöht nicht nur die Stabilität des Bauelementes, vielmehr kann der zur benachbarten Längsseite des Bauelementes weisende Quersteg dieser T-Form gut auch als entsprechend breite Auflage für eine darauf aufgesetzte Abschlußplatte oder dergleichen dienen.
Um eine solche Abschlußplatte beispielsweise auch als Sitzfläche verwenden zu können, ohne daß dabei die Verbindungsstifte im Wege stehen, kann es zweckmäßig sein, wenn eine weitere Art von Bauelementen vorhanden ist, die zwar auf einer Seite die Kupplungshöhlungen haben, aber auf der gegenüberliegenden Seite keine Verbindungsstifte aufweisen. Eine andere Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht demgegenüber vor, daß die Verbindungs­ stifte lösbar mit dem jeweiligen Schaftabschnitt der Stützsäulen verbindbar sind und vorzugsweise als in eine Schafthöhlung reibschlüssig einsetz- oder einpreßbare Steckstifte ausgebildet sind. Die an der Oberseite eines in vertikaler Richtung orientier­ ten Bauwerkes vorgesehenen Verbindungsstifte können somit aus dem ihnen zugeordneten Bauelement entfernt werden, wenn diese nicht benötigt werden und andernfalls nur störend im Wege stehen.
Um eine leicht lösbare und dennoch stabile Verbindung der Verbindungsstifte in den Kupplungshöhlungen zu schaffen, wird es bevorzugt, wenn sich die Innenseite der Kupplungshöhlung und die Außenseite des darin eingefügten Verbindungsstiftes nur in vorzugsweise in Längsrichtung der Stützkörper voneinander beabstandeten Teilbereichen aneinander anliegen, wobei dazu an der Innenseite der Kupplungshöhlung und/oder an der Außenseite des Verbindungsstiftes auch Noppen, Stege oder dergleichen Anlagevorsprünge vorgesehen sein können.
Dabei wird eine sichere und praktisch rastartige Verbindung dadurch erreicht, daß im Verlauf der Längserstreckung des Verbindungs­ stiftes, zumindest bei einem Anlagebereich an der Innenwand der Kupplungshöhlung, ein vorzugsweise elastischer O-Ring vorgesehen ist, und daß bei der Eintrittsöffnung insbesondere ein Übergangs­ konus mit einer mindestens dem Außendurchmesser des O-Ringes entsprechenden Öffnungsweite vorgesehen ist.
Bei der Anwendung des erfindungsgemäßen Bauelementesatzes sind dem Gestaltungsreichtum praktisch keine Grenzen gesetzt, wenn als weitere Bauelemente die einzelnen, vorzugsweise als Stützsäulen ausgebildeten Stützkörper vorgesehen sind. Aus demselben Grunde kann es vorteilhaft sein, wenn als weitere Bauelemente plattenför­ mige Teile vorgesehen sind, die mit den anderen Bauelementen verbindbar sind und die dazu Durchstecköffnungen für die Stützsäulen und/oder Auflageflächen für die Quertraversen aufweisen. Durch diese plattenförmigen Teile können die quer zur Verbindungsebene der Grundbauelemente angeordneten Seiten der mittels der Grundbauelemente geschaffenen Konstruktionen geschlossen werden, wobei diese plattenförmigen Teile beispiels­ weise auch als Auflagebrett oder Tischplatte verwendbar sind.
Zweckmäßig ist es, wenn die Durchstecköffnungen der plattenförmigen Teile für die Stützsäulen zumindest in ihrem dem Bauelement zugewandten Öffnungsbereich zum Aufstecken auf die Stützsäulen- Aufdickungen bemessen sind.
Um auch die etwa in der Verbindungsebene der Bauelemente liegenden Seiten der mittels der Grundbauelemente geschaffenen Bauwerke schließen zu können, sieht eine Weiterbildung gemäß der Erfindung vor, daß Zwischenelemente vorgesehen sind, die zwischen den Stützsäulen der H-Teile einsetzbar und zumindest mit diesen vorzugsweise formschlüssig verbindbar sind.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung erfindungsgemäßer Ausführungsbeispiele in Verbindung mit den Ansprüchen sowie der Zeichnung.
Die einzelnen Merkmale können je für sich oder zu mehreren bei einer Ausführungsform gemäß der Erfindung verwirklicht sein.
Es zeigt:
Fig. 1 ein etwa H-förmiges Bauelement eines Bauelemente­ satzes, welches Bauelement zwei zueinander be­ abstandete Stützkörper aufweist, die mittels einer Quertraverse miteinander verbunden sind, wobei die Stützkörper jeweils an einem Stützkörper-Ende einen in Stützkörper-Längsrichtung orientierten Verbin­ dungsstift und am anderen Ende eine dazu passende Kupplungshöhlung zum Einführen des Verbindungs­ stiftes eines benachbarten Stützkörpers aufweisen,
Fig. 2 den Stützkörper eines Bauelementes, ähnlich dem gemäß Fig. 1, in einem Teil-Querschnitt,
Fig. 3 bis 5 verschiedene Sitzgelegenheiten, die aus den Bauelementen gemäß Fig. 1 und 2 geschaffen wurden, wobei die quer zur Verbindungsebene dieser Bauelemente angeordneten Seiten der Konstruktionen mit weiteren plattenförmigen und hier als Sitz- oder Tischfläche dienenden Bauelementen geschlossen sind,
Fig. 5 und 6 weitere Konstruktionen, die aus den Bauelementen gemäß den Fig. 1 und 2 geschaffen wurden, wobei diese Konstruktionen veranschaulichen sollen, daß der Bauelementesatz sowohl in vertikaler Richtung als auch im Querschnitt dieser Konstruktionen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten bietet,
Fig. 8 eine aus den Bauelementen gemäß Fig. 1 hergestellte Umzäunung,
Fig. 9 die Umzäunung aus Fig. 8, wobei an den nach oben vorstehenden Verbindungsstiften der Bauelemente eine tuchförmige Bespannung befestigt ist, welche wannenförmig nach unten durchhängt,
Fig. 10 verschiedene Zwischenelemente, die zwischen den Stützsäulen der H-Teile einsetzbar und zumindest mit diesen vorzugsweise formschlüssig verbindbar sind, wobei die einzelnen Zwischenelemente als Wand-, Tür- oder Fensterelemente ausgebildet sind,
Fig. 11 ein aus den Bauelementen gemäß Fig. 1 und 2 sowie den Zwischenelementen gemäß Fig. 10 geschaffenes und hier als Haus ausgestaltetes Bauwerk, und
Fig. 12 und 13 weitere Bauwerke, welche die vielseitigen Gestal­ tungsmöglichkeiten der mit den hier dargestellten Bauelementen geschaffenen Konstruktionen ver­ anschaulichen sollen, und
Fig. 14 ein aus drei miteinander verbundenen Stützkörpern gebildetes und als im Querschnitt dreieckförmige Raumkörpereinheit ausgestaltetes Bauelement,
Fig. 15 ein aus vier miteinander verbundenen Stützkörpern gebildetes und als im Querschnitt viereckige Raumkörpereinheit ausgestaltetes Bauelement, wobei in das Bauelement (Fig. 15a) ein nach oben offener, wannenförmiger Hohlkörper (Fig. 15b) einsetzbar ist,
Fig. 16 ein als viereckige, kastenförmige Raumkörpereinheit ausgestaltetes Bauelement, dessen Quertraversen angeformte Wandungen bilden,
Fig. 17 ein Bauelement, ähnlich dem aus Fig. 1, dessen Quertraverse als taschenförmiger, nach oben offener Hohlkörper ausgebildet ist,
Fig. 18 das Bauelement aus Fig. 17 in einer Seitenansicht, und
Fig. 19 ein Bauelement, ähnlich dem aus Fig. 17 und 18, wobei das Bauelement hier als oberes Abschluß­ element vorgesehen ist, welches an seinem oberen Stützkörper-Ende keine Verbindungsstifte hat.
In Fig. 1 ist ein Grundbauelement 1 dargestellt, das Bestandteil eines Bauelementesatzes ist, welcher aus mehreren Arten von jeweils mehrfach vorhandenen Bauelementen besteht. Das Grundbauelement 1 weist zwei zueinander beabstandete Stützkörper 2 auf, die jeweils stabförmig ausgebildet sind. Die Stützkörper 2 sind etwa parallel zueinander mittels einer Quertraverse 3 miteinander verbunden und weisen jeweils an ihrem einen Stützkörper-Ende einen in Stützkörper-Längsrichtung orientierten Verbindungsstift 4 und am anderen Ende eine dazu passende Kupplungshöhlung 5 zum Einführen des Verbindungsstiftes 4 eines benachbarten Grundbauelementes 1 auf.
Die Quertraverse 3 der als H-Teil ausgebildeten Grundbauelementes 1 greift nahe an den Ansatzstellen der in Stützsäulen-Längsrichtung überstehenden Verbindungsstifte an. Da die Bauelemente des hier dargestellten Bauelementesatzes regelmäßig so zusammengefügt werden, daß die querschnittsreduzierten Verbindungsstifte 4 nach oben weisen, kann die im Bereich der Verbindungsstifte 4 vorgesehene Quertraverse 3 somit als Auflage für eine obere, in Fig. 1 nicht dargestellte Abschlußplatte verwendet werden.
Die hier im Querschnitt runden Verbindungsstifte 4 sind zu ihrem freien Ende hin konisch verjüngend ausgebildet, wodurch sich eine stabile Verbindung zwischen den Grundbauelementen besonders einfach erreichen läßt. Wie aus der Querschnittsdarstellung des Stützkör­ pers in Fig. 2 deutlich wird, sind innerhalb der Kupplungshöhlung 5 des Stützkörpers 2 wenigstens zwei zueinander beabstandete Querschnittsabschnitte 6, 7 vorgesehen, die am Außenumfang eines in Einstecklage befindlichen Verbindungsstiftes eines benachbarten Grundbauelementes 1 anliegen.
Die Kupplungshöhlung 5 ist dazu als Stufenbohrung ausgebildet, die einen zum inneren Einsteckende hin abnehmenden Querschnitt hat. Dabei entspricht der Querschnitt des konischen Verbindungs­ stiftes 4 etwa dem lichten Innenmaß der Kupplungshöhlung 5 im Bereich der inneren Einsteckstufe 6 sowie im Eintrittsbereich der Kupplungshöhlung 5.
Die Stützkörper 2 des Grundbauelementes 1 weisen einen Schaft­ abschnitt 8 und dazu koaxial und in Verlängerung überstehend den Verbindungsstift 4 auf, wobei der Schaftabschnitt an seinen Endbereichen wulstartige Aufdickungen 9 hat, welche die Stabilität des Bauelementes 1 im Bereich der Kupplungsstellen erhöhen und dem Bauelement 1 sowie den damit geschaffenen Konstruktionen zusätzlich ein ästhetisch ansprechendes Erscheinungsbild geben. Dabei bilden die Aufdickungen 9 stirnseitige Anschlagflächen für die in Einstecklage befindlichen Stützsäulen 2 benachbarter Bauelemente.
Die Bauelemente des hier dargestellten Bauelementesatzes können als Kunststoff-Spritzgußteile ausgebildet oder aus Holz sowie anderen ausreichend belastbaren Materialien hergestellt werden. Bei einem als Kunststoff-Spritzgußteil ausgestalteten Bauelement 1 kann es vorteilhaft sein, wenn die im Bereich des Verbindungs­ stiftes 4 angeordnete wulstartige Aufdickung 9 des Stützkörpers 2 rinnenförmig ausgebildet ist wie dies durch die gestrichelte Linie 10 in Fig. 2 angedeutet ist.
In Fig. 1 ist dargestellt, daß die Quertraverse 3 des etwa H-förmigen Grundbauelementes 1 einen T-förmigen Querschnitt aufweist, wobei der in Richtung zu den Verbindungsstiften 4 angeordnete Quersteg dieser T-Form als entsprechend breite Auflage für eine darauf aufgesetzte Abschlußplatte oder dergleichen dient.
Eine besonders stabile und praktisch rastartige Verbindung benachbarter Grundbauelemente 1 wird durch einen O-Ring 11 erreicht, der aus elastischem Material besteht und im Verlauf der Längserstreckung des Verbindungsstiftes 4, in dem der benachbarten Aufdickung 9 zugewandten Anlagebereich angeordnet ist. Durch diesen O-Ring 11 wird eine reibschlüssige Verbindung zwischen dem Verbindungsstift 4 und der Kupplungshöhlung 5 eines benachbarten Grundbauelementes 1 erreicht, welche die Stabilität der zwischen den Grundbauelementen 1 vorgesehenen Verbindung sowie der daraus geschaffenen Konstruktionen zusätzlich begünstigt. Um das Einfügen des Verbindungsstiftes 4 in die Kupplungshöhlung 5 eines benachbarten Grundbauelementes 1 zu erleichtern, kann es dabei zweckmäßig sein, wenn bei der Eintrittsöffnung der Kupplungshöhlung 5 ein hier nicht weiter dargestellter Übergangs­ konus mit einer mindestens dem Außendurchmesser des O-Ringes entsprechenden Öffnungsweite vorgesehen ist.
Die Einsatzmöglichkeiten des hier dargestellten Bauelementesatzes sind nicht nur auf den Spielzeugbereich beschränkt, vielmehr können mit diesem Bauelementesatz auch größere gebrauchsfähige Möbel und solche Bauwerke hergestellt werden, die beispielsweise im Katastrophenfall schnell transportiert und mit geringem Aufwand aufgebaut werden müssen.
Aus den Fig. 3 bis 5 wird deutlich, daß mit Hilfe des hier dargestellten Bauelementesatzes nicht nur Bücherwände, Regalsysteme und dergleichen Schrank- und Wandmöbel, sondern auch Tische und Sitzgelegenheiten erstellt werden können. Dabei sind bei den in Fig. 3 bis 5 dargestellten Möbeln weitere plattenförmige Bauelemente 12 vorgesehen, welche die quer zur Verbindungsebene der Grundbauelemente 1 angeordnete Seite der hier dargestellten Konstruktionen schließen. Diese plattenförmigen Bauelemente 12, die hier als Tisch- und Sitzflächen dienen, sind mit den etwa H-förmigen Grundbauelementen 1 verbindbar, wobei die plattenförmi­ gen Bauelemente 12 dazu Durchstecköffnungen 13 für die Stützkörper 2 sowie Auflageflächen für die Quertraversen 3 haben. Dabei sind die Durchstecköffnungen 13 der plattenförmigen Bauelemente 12 für die Stützsäulen 2 zum Aufstecken auf die Stützsäulen-Aufdickungen 9 bemessen.
Damit die im Bereich der Tisch- und Sitzflächen nach oben vorstehenden Verbindungsstifte 4 nicht störend im Wege stehen, kann es zweckmäßig sein, wenn eine weitere Art von Bauelementen 14 vorhanden ist, die zwar auf einer Seite der Stützkörper 2 die Kupplungshöhlungen 5 aufweisen, aber auf der gegenüberliegenden Seite keine Verbindungsstifte 4 haben. Diese Bauelemente 14 schließen somit etwa in einer Ebene mit den Aufdickungen 9 ab.
Hier ist es beispielsweise möglich, daß die Verbindungsstifte 4 lösbar mit dem jeweiligen Schaftabschnitt der Stützsäulen 2 verbindbar und vorzugsweise als in eine Schafthöhlung reibschlüssig einsetz- oder einpreßbare Steckstifte ausgebildet sind.
In den Fig. 6 und 7 ist dargestellt, daß mittels dem Bauelemente­ satz auch hohe (vgl. Fig. 6) oder im Querschnitt wendelförmige (vgl. Fig. 7) Konstruktionen geschaffen werden können. Dabei wird an den leiterförmigen Seiten der in Fig. 6 dargestellten Konstruktion auch eine weitere Art von Bauelementen 15 verwendet, die aus einem einzelnen, als Stützsäule ausgebildeten Stützkörper 2 vorgesehen sind. Diese Bauelemente 15 entsprechen der Darstellung gemäß Fig. 2.
In Fig. 8 ist dargestellt, daß aus den etwa H-förmigen Grundbau­ elementen 1 beispielsweise auch eine umlaufende Umzäunung geschaffen werden kann. An den nach oben vorstehenden Enden der Verbindungsstifte 4 dieser umlaufenden Umzäunung ist in Fig. 9 eine Bespannung befestigt, welche aus einer Kunststoffolie oder aus textilem Material besteht. Somit kann das in Fig. 9 dargestellte Bauwerk als wannenförmige Spielfläche verwendet werden.
In Fig. 10 sind verschiedene Zwischenelemente abgebildet, die zwischen den Stützkörpern 2 der H-förmigen Grundbauelemente 1 einsetzbar und mit diesen formschlüssig verbindbar sind. Die Zwischenelemente 16 weisen dazu an zumindest zwei gegenüberliegen­ den Befestigungsseiten Halterinnen 17 auf, welche den Schaft­ abschnitt 8 der gegenüberliegenden Stützkörper 2 eines Grundbau­ elementes 1 bereichsweise umschließen. Wie aus Fig. 10 deutlich wird, können diese Zwischenelemente 16 als Fensterelement (vgl. Fig. 10a, 10c, 10e), als Türelement (vgl. Fig. 10f) oder auch als Wandelement (Fig. 10b, 10d, 10h, 10i) ausgebildet sein. Die als Wandelement ausgestalteten Zwischenelemente 16 können dabei eine Mauerwerkstruktur (vgl. Fig. 10b, 10d), eine Putzstruktur (vgl. Fig. 10h) oder auch eine Holzbrett-Struktur (vgl. Fig. 10i) aufweisen, um das ästhetische Erscheinungsbild der mit dem hier dargestellten Bauelementesatz geschaffenen Konstruktionen noch zusätzlich vorteilhaft zu beeinflussen.
In den Fig. 11 bis 13 ist angedeutet, daß mit Hilfe dieser Bauelemente auch größere begehbare Bauwerke geschaffen werden können, die vielfältige Spielmöglichkeiten bieten und die persönliche Kreativität fördern.
Die Einsatzmöglichkeiten des hier dargestellten Bauelementesatzes sind jedoch nicht nur auf den Spielzeugbereich beschränkt. Vielmehr ist dieser Bauelementesatz vielseitig einsetzbar und kann ohne weiteres auch aus verschiedenen Materialien hergestellt werden.
In den Fig. 14 bis 16 sind drei verschiedene Bauelemente 18, 19 und 20 dargestellt, die aus mindestens drei, zu einem als Raumkörpereinheit miteinander verbundenen Stützkörpern 2 bestehen. Während das in Fig. 14 dargestellte und im wesentlichen aus drei miteinander verbundenen Stützkörpern 2 bestehende Bauelement 18 einen dreieckförmigen Querschnitt hat, weisen die demgegenüber im wesentlichen aus vier miteinander verbundenen Stützkörpern 2 bestehenden Bauelemente 19, 20 in Fig. 15a und Fig. 16 einen viereckigen Querschnitt auf. Die Bauelemente 18, 19 und 20 erleichtern die einfache und stabile Konstruktion auch größerer Bauwerke.
Wie aus Fig. 15 deutlich wird, ist dem Bauelement 19 ein weiteres Bauelement 21 zugeordnet, das als nach oben hin offener Hohlkörper ausgebildet und in das Bauelement 19 einsetzbar ist. Das Bauelement 21 weist dazu an seinem oberen Öffnungsrand nach außen vorstehende Eckbereiche mit Einstecköffnungen 22 auf, welche über die Verbindungsstifte 4 des Bauelementes 19 geschoben werden können. Das Bauelement 21 ist somit auf einfache Weise an den Verbindungs­ stiften 4 des Bauelementes 19 einhängbar.
Wie Fig. 16 zeigt, bildet das Bauelement 20 einen kastenförmigen Rechteckkörper, wobei die zwischen den Stützkörpern 2 vorgesehenen Quertraversen 3 des Bauelementes 20 jeweils als eine, sich in Längsrichtung der Stützkörper 2 etwa über deren Schaftabschnitt 8 erstreckende Wandungen ausgebildet sind.
In Fig. 17 ist ein Bauelement 22 dargestellt, bei dem die zwischen den Stützkörpern 2 vorgesehene Quertraverse 3 als ein nach oben hin offener taschenförmiger Hohlkörper ausgebildet ist. Ebenso wie das Bauelement 20 kann auch das Bauelement 22 bei ent­ sprechender Dimensionierung zur Konstruktion von Trennwänden oder Schallschutzwänden eingesetzt werden, wobei der als Quertraverse 3 dienende Hohlkörper die Bepflanzung einer solchen Trenn- oder Schallschutzwand erlaubt.
Wie aus Fig. 18 deutlich wird, entspricht das Bauelement 22 im wesentlichen dem in Fig. 1 dargestellten Grundbauelement. Die Quertraverse 3 des Bauelementes 22 wird hier jedoch durch eine mit dem Schaftabschnitt 8 der Stützkörper 2 verbundene und in der Stützkörper-Ebene angeordnete Wandfläche gebildet, an die ein nach außen vorstehender und schalenförmig ausgeformter Wandungs­ abschnitt angeformt ist.
In Fig. 19 ist ein Bauelement 22′ dargestellt, das als oberes Abschlußelement vorgesehen ist. Im Gegensatz zu dem in den Fig. 17 und 18 dargestellten Bauelement 22 weist das als Abschlußelement dienende Bauelement 22′ keine nach oben vorstehende Verbindungs­ stifte 4 auf.

Claims (21)

1. Bauelementesatz mit zumindest einer, jeweils mehrfach vorhandenen Art von Bauelementen, welche Bauelemente mittels Steckverbindungen lösbar miteinander verbindbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine Art von Bauelementen (1) vorgesehen ist, die wenigstens zwei zueinander beabstandete Stützkörper (2) aufweist, welche mittels wenigstens einer Quertraverse (3) miteinander verbunden sind und daß die Stützkörper jeweils an einem Stützkörper-Ende wenigstens einen in Stützkörper-Längsrichtung orientierten Verbindungsstift (4) und am anderen Ende eine dazu passende Kupplungshöhlung (5) zum Einführen des Verbindungsstiftes (4) eines benachbar­ ten Bauelementes (1) aufweisen.
2. Bauelementesatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bauelemente (1) als H-Teile mit zwei etwa parallelen, zueinander beabstandeten, vorzugsweise als Stützsäulen ausgebildeten Stützkörpern (2) und einer Quertraverse (3) ausgebildet sind.
3. Bauelementesatz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Quertraverse (3) bei den H-Teilen nahe den Ansatzstellen der in Stützsäulen-Längsrichtung über­ stehenden Verbindungsstifte (4) angreifen.
4. Bauelementesatz nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsstifte (4) zu ihrem freien Ende hin konisch verjüngend ausgebildet sind und daß innerhalb der Kupplungshöhlungen (3) wenigstens zwei zueinander beabstandete Querschnittsabschnitte (6, 7) vorgesehen sind, die in Einstecklage des Verbindungsstiftes (4) am Außenumfang des Verbindungsstiftes (4) anliegen.
5. Bauelementesatz nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungshöhlung (3) eine Stufenboh­ rung mit zum inneren Einsteckende hin abnehmendem Querschnitt aufweist und daß der Querschnitt des konischen Verbindungs­ stiftes im Bereich der jeweiligen Stufe und/oder dem Eintrittsbereich der Kupplungshöhlung (5) etwa dem lichten Innenmaß in diesen Bereichen entspricht.
6. Bauelementesatz nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützsäulen (2) einen Schaftabschnitt (8) und dazu koaxial und in Verlängerung überstehend den Verbindungsstift (4) aufweisen und daß der Schaftabschnitt (8) an seinen Endbereichen wulstartige Aufdickungen (9) aufweist.
7. Bauelementesatz nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufdickungen (9) stirnseitige Anschlagflächen für in Einstecklage befindliche, benachbarte Stützsäulen (2) aufweisen.
8. Bauelementesatz nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Quertraverse (3) der H-Teile (1) einen T-förmigen Querschnitt aufweist.
9. Bauelementesatz nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsstifte (4) lösbar mit dem jeweiligen Schaftabschnitt (8) der Stützsäulen (2) verbindbar sind und vorzugsweise als in eine Schafthöhlung reibschlüssig einsetz- oder einpreßbare Steckstifte ausgebildet sind.
10. Bauelementesatz nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß im Verlauf der Längserstreckung des Verbindungsstiftes (4), zumindest bei einem Anlagebereich an der Innenwand der Kupplungshöhlung (5), ein O-Ring (11) vorgesehen ist, vorzugsweise nahe der Eintrittsöffnung der Kupplungshöhlung (5) und daß bei der Eintrittsöffnung ein Übergangskonus mit einer mindestens dem Außendurchmesser des O-Ringes (11) entsprechenden Öffnungsweite vorgesehen ist.
11. Bauelementesatz nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß als weitere Bauelemente (15) die einzelnen, vorzugsweise als Stützsäulen ausgebildeten Stützkörper (2) vorgesehen sind.
12. Bauelementesatz nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß als weitere Bauelemente plattenförmige Teile (12) vorgesehen sind, die mit den anderen Bauelementen (1) verbindbar sind und die dazu Durchstecköffnungen (13) für die Stützsäulen (2) und/oder Auflageflächen für die Quertraversen (9) aufweisen.
13. Bauelementesatz nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchstecköffnungen (13) der plattenförmigen Teile (12) für die Stützsäulen (2) zumindest in ihrem dem Bauelement zugewandten Öffnungsbereich zum Aufstecken auf die Stützsäulen-Aufdickungen (9) bemessen sind.
14. Bauelementesatz nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß Zwischenelemente (16) vorgesehen sind, die zwischen den Stützsäulen (2) der H-Teile (1) einsetzbar und zumindest mit diesen vorzugsweise formschlüssig verbindbar sind.
15. Bauelementesatz nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens drei Stützkörper zu einem als Raumkörpereinheit ausgebildeten Bauelement (18, 19, 20) miteinander verbunden sind.
16. Bauelementesatz nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Bauelement (18) im wesentlichen aus drei miteinander verbundenen Stützkörpern (2) besteht und einen dreieckigen Querschnitt hat.
17. Bauelementesatz nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Bauelement (19, 20) im wesentlichen aus vier miteinander verbundenen Stützkörpern (2) besteht und einen viereckigen Querschnitt hat.
18. Bauelementesatz nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß ein als vorzugsweise zumindest einseitig offener Hohlkörper ausgebildetes Bauelement (21) vorgesehen ist, welches in einen als Raumkörpereinheit ausgestaltetes Bauelement (19) einsetzbar und/oder einhängbar ist.
19. Bauelementesatz nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Quertraverse (3) als Wandung ausgebildet ist.
20. Bauelementesatz nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Quertraverse als vorzugsweise zumindest einseitig offener Hohlkörper ausgebildet ist.
21. Bauelementesatz nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Quertraverse sich in Längsrichtung der Stützkörper (2) etwa über deren Schaftabschnitt (8) erstreckt.
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