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DE19626612C1 - Doppelplattenanordnung - Google Patents

Doppelplattenanordnung

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Publication number
DE19626612C1
DE19626612C1 DE19626612A DE19626612A DE19626612C1 DE 19626612 C1 DE19626612 C1 DE 19626612C1 DE 19626612 A DE19626612 A DE 19626612A DE 19626612 A DE19626612 A DE 19626612A DE 19626612 C1 DE19626612 C1 DE 19626612C1
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DE
Germany
Prior art keywords
chamber
profile
profile rail
web
arrangement according
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE19626612A
Other languages
English (en)
Inventor
Mario Marinoni
David Lawrence Bamber
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Pilkington United Kingdom Ltd
Italiana Progetti SRL
Original Assignee
Pilkington United Kingdom Ltd
Pilkington Glass Ltd
Italiana Progetti SRL
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Pilkington United Kingdom Ltd, Pilkington Glass Ltd, Italiana Progetti SRL filed Critical Pilkington United Kingdom Ltd
Priority to DE19626612A priority Critical patent/DE19626612C1/de
Priority to AU33455/97A priority patent/AU3345597A/en
Priority to PCT/EP1997/003455 priority patent/WO1998000622A1/en
Application granted granted Critical
Publication of DE19626612C1 publication Critical patent/DE19626612C1/de
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    • E06B3/02Wings made completely of glass
    • E06B3/025Wings made completely of glass consisting of multiple glazing units
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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  • Civil Engineering (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft eine Doppelplattenanordnung, insbesondere Glasverbundtüren, mit zwei im Abstand voneinander angeordneten einander überdeckenden Platten und entlang von Rändern derselben verlaufenden hohlen Profilschienen, die im Querschnitt insgesamt T-förmig ausgebildet sind, mit ihrem T-Steg als Abstandshalter zwischen den Platten angeordnet sind und mit ihren T-Schenkeln an den jeweiligen Stirnseiten der Platten anliegen, wobei im Fußteil des T-Steges eine am Umfang geschlossene erste Kammer ausgebildet ist.
Für das Verbinden von Doppelplatten, vorzugsweise Glasverbundtüren, sind verschiedene Möglichkeiten bekannt. Die Doppelplatten oder Doppelscheiben können in einen Rahmen eingelassen werden, indem an einem ersten äußeren Rahmen eine erste Platte angebracht wird, auf dieser ersten Platte ein umlaufender Mittelteil oder Abstandshalteteil angeordnet wird, darauf eine zweite Platte gelegt wird und an der zweiten Platte ein zweiter äußerer Rahmen angeordnet wird. Die Verbindung zwischen den Platten und den Rahmenteilen kann z. B. durch Verschrauben oder Kleben erfolgen. Weiterhin ist es möglich, einen derartigen Rahmen nicht umlaufend zu gestalten, sondern nur an den Ober- und Unterkanten bzw. an den Seiten einer Glasverbundtür vorzusehen.
Aus der EP 0 608 063 A2 ist eine Doppelplatten- bzw. Glasverbundtür bekannt, bei der als Verbindungselemente zwischen den Scheiben umlaufend Profilschienen und Eckteile eingesetzt sind. Diese Profilschienen haben einen T-förmigen Querschnitt, wobei der T-Stegteil zwischen den Platten bzw. Scheiben angeordnet ist und als Auflage und Abstandshalter dient. Von den T-Schenkeln werden die Scheiben überragt und schließen mit diesen in einer Ebene ab. Die Profilschiene weist im Stegteil einen oder mehrere geschlossene Hohlräume auf, in die z. B. hygroskopische Mittel eingebracht werden können. Die Eckteile sind L-Profilteile und entsprechen in Schenkelbreite und Schenkeldicke dem Stegteil des T-Profils. Die vier Eckteile sind an ihren Schenkelenden jeweils mit den anliegenden Stegteilen der T-Profile durch z. B. Verschrauben oder Zusammenstecken verbunden. An die mit den Scheiben abschließenden Außenränder der L-Profilteile werden den T-Schenkeln entsprechende Flachprofile angeblendet, um dem Profilrahmen ein ästhetisches Bild zu verleihen und den Innenraum zwischen den Scheiben abdichten zu können. Die Eckteile des Rahmens weisen Verrieglungselemente bzw. Türschließer auf. Nachteilig bei dieser Rahmenvariante ist deren aufwendiger Aufbau. Es werden mehrere unterschiedliche Profilteile benötigt, um alle notwendigen Bauteile z. B. für das Verschließen der Tür in dem Rahmen unterbringen zu können.
Durch die Erfindung wird das Problem gelöst, wie eine Profilschiene der eingangs erwähnten Art so ausgebildet werden kann, daß alle notwendigen Randabschluß- und Verschlußelemente bzw. Schließmechanismen ohne zusätzliche und anders gestaltete Profilteile aufgenommen werden können.
Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß sich an die erste Kammer eine in dem T-Steg ausgebildete zweite Kammer anschließt, die zu einer dritten Kammer im Kopfteil des Profils hin offen ist, wobei die dritte Kammer ihrerseits zu der dem Fußteil des T-Steges abgewandten Außenseite der Profilschiene hin offen ist und weiter als die zweite Kammer ausgebildet ist, und wobei angrenzend an die dritte Kammer in den seitlichen Begrenzungswänden der zweiten Kammer einander gegenüberliegende Rechtecknuten ausgebildet sind, die in Längsrichtung der Profilschiene verlaufen.
Nach der Erfindung ist die Profilschiene entgegen der Profilschiene nach dem Stand der Technik an dem die T-Schenkel aufweisenden Kopfteil der Profilschiene offen und nicht geschlossen. Somit können alle notwendigen und unterschiedlich gestalteten Verschluß- und Verrieglungselemente sowie alle Rahmenabschlußelemente in der Profilschiene untergebracht werden, ohne an der Profilschiene zusätzliche und anders gestaltete Profilteile anzubringen.
Werden in die zweite Kammer oder in die zweite und die dritte Kammer z. B. Verriegelungselemente eingeschoben, müssen diese an der gewünschten Stelle verrutschsicher befestigen werden. Dies kann z. B. erfolgen, indem jeweils vor und hinter dem Verriegelungselement ein Feststellteil mit Gewindebohrung in den Profilteil eingeschoben wird, der durch die gegenüberliegenden Nuten gebildet ist und das Feststellteil somit gegen die Nutwände abstützt. In die dritte Kammer wird gegenüber dem Feststellteil ein zweites Feststellteil mit Durchgangsbohrung eingesetzt. Vom Kopfteil der Profilschiene her wird durch die Durchgangsbohrung eine Schraube gesteckt und mit dem ersten Feststellteil fest verschraubt, so daß die Feststellteile mit der der dritten Kammer zugewandten Seitenwand der Nuten bzw. dem Boden der dritten Kammer verspannt werden.
Vorteilhafterweise ist im Boden der dritten Kammer auf jeder Seite eine Dreiecksnut vorgesehen, die in Längsrichtung der Profilschiene verläuft. Für diesen Fall weisen die Feststellteile, die in die dritte Kammer eingesetzt werden, den Dreiecksnuten entsprechende Dreiecksansätze auf, die in die Nuten eingreifen und die Verbindung der Feststellteile zusätzlich stabilisieren. In den Seitenwandungen der dritten Kammer sind zwei einander gegenüberliegende und in Längsrichtung der Profilschiene verlaufende Schwalbenschwanznuten ausgebildet, in die Putzlippen, Putzbürsten, Rahmenabschlußverkleidungsleisten oder dergleichen eingeklippt werden können. Somit kann individuell entschieden werden, welche Abdeckung für den Rahmen verwendet werden soll.
Die erste geschlossene Kammer in der Profilschiene weist vorteilhafterweise in Querschnittslängsrichtung zwei einander gegenüberliegende Flansche auf, die die Kammer in zwei Kammerhälften teilen und als Anschlag für jeweils ein in jeder Kammerhälfte zu lagerndes Befestigungselement dienen. Dieses Befestigungselement kann beispielsweise ein mit Schlitzen versehenes U-förmiges Aufnahmeteil sein, das im U-Steg ein Loch und ein zwischen die U-Schenkel einsetzbares Einsatzteil aufweist. Das Einsatzteil weist einen Gewindehülsenschaft mit einem von diesem abstehenden Kopf auf. Der Schaft ragt im zusammengesetzten Zustand des Befestigungselementes durch das Loch. Da der Durchmesser des Loches größer ausgebildet ist als der Durchmesser des Schaftes und der von diesem abstehende Kopf kleiner ist als der von den U-Schenkeln eingeschlossene Raum des Aufnahmeteiles, läßt sich der Schaft in dem Loch allseits bewegen. Das Loch im Aufnahmeteil kann z. B. auch als Langloch ausgebildet sein. Diese Beweglichkeit des Gewindehülsenschaftes ist von Vorteil, wenn das in der Scheibe vorgefertigte Loch zum Befestigen der Scheibe mit dem Profil nicht paßgenau ist. Durch die Anordnung der Schlitze in den U-Schenkeln des Aufnahmeteiles sind Federarme ausgebildet, die zum einen das Einschieben des Befestigungselementes in die erste geschlossene Kammer erleichtern und andererseits dazu führen, daß das Befestigungselement in seiner eingeschobenen Lage verbleibt und nicht selbständig verrutschen kann.
Ebenso ist es auch möglich, die geschlossene Kammer nicht mit den Flanschen zu versehen und die Scheiben mit der Profilschiene durch die geschlossene Kammer hindurch ohne zusätzliches Befestigungselement zu verschrauben.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Profilschiene besteht darin, daß der T-Steg der Profilschiene angrenzend an die T-Schenkel und am freien Fußteil an beiden Stegseiten jeweils eine in Längsrichtung der Profilschiene verlaufende vorstehende Schulter aufweist, die die Auflagefläche der Platten bzw. Scheiben bilden. Damit liegen die Scheiben nicht auf der gesamten Stegfläche auf, es sind definierte Auflageflächen gebildet, die sich günstig bei eventuell vorhandenen Unebenheiten entlang der Stegseiten auswirken. Vorteilhaft können auf die vorstehenden Schultern Dichtungsstreifen aus z. B. Silikon oder doppelseitiger Klebefolie aufgelegt oder aufgeklebt sein.
Vorteilhafterweise sind auf den dem T-Steg zugewandten T-Schenkelseiten beidseitig des T-Steges entlang der Profilschiene je eine Schlauchdichtung aufgelegt oder aufgeklebt. Es ist auch möglich, in den dem T-Steg zugewandten Flächen der T-Schenkel beidseitig des T-Steges je eine im Querschnitt schwalbenschwanzartige, in Profillängsrichtung verlaufende Nut vorzusehen. In diesem Fall weisen die Schlauchdichtungen einen im Querschnitt schwalbenschwanzartigen Fußteil auf, der in die Nuten der T-Schenkel eingreift. Diese Schlauchdichtungen dichten den Raum zwischen den gegenüberliegenden Platten zusätzlich gegen Eindringen von Außenluft ab. Besonders vorteilhaft dabei ist, daß die Schlauchdichtung zusammengedrückt werden kann und als eine Art Puffer wirkt, wenn z. B. die vorgefertigten Bohrungen in den Platten nicht genau sind und dadurch der Abstand zwischen den Plattenrändern und den T-Schenkeln geringer ausfällt. Damit ist in einem vorgegebenen Toleranzbereich stets für eine zuverlässige Abdichtung gesorgt. Alternativ dazu kann natürlich die Abdichtung des entstandenen Spaltes zwischen den Plattenrändern und den T-Schenkeln auch erfolgen, indem nach der Montage der Doppelplatten mit den Profilschienen nachträglich in den eventuell entstandenen Spalt dichtender Klebstoff oder andere Dichtungsmittel eingebracht werden.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß bei der Doppelplattenanordnung z. B. Randstreifen zum Abdecken der gegenüberliegenden Plattenränder, die im rechten Winkel zur Längsrichtung der Profilschienen verlaufen, vorgesehen sind. Diese Randstreifen können entweder mit den Plattenrändern verklebt sein oder zwischen den Plattenrändern eingeklemmt werden. Ebenso kann zusätzlich zwischen den Plattenrändern und dem Randstreifen eine Dichtungsschicht aus Silikon aufgebracht sein. Als zusätzliches oder alternatives Befestigungsmittel kann eine z. B. Bundschraube vorgesehen sein, die durch den Randstreifen hindurch mit der Profilschiene verschraubt wird. Dazu sind auf beiden Stirnseiten der Profilschiene in dem Fußteil des T-Steges Gewindebohrungen vorgesehen, in die z. B. die Bundschraube eingeschraubt wird.
Anhand der Zeichnung soll die Erfindung näher erläutert werden, ohne auf diese Beispiele beschränkt zu sein.
Es zeigen
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Profilschiene im Querschnitt,
Fig. 2 die Profilschiene mit justierbarem Scharniereinsatz,
Fig. 3 die Profilschiene mit Eckschloßeinsatz,
Fig. 4 die Profilschiene mit Befestigungselement,
Fig. 5 die Profilschiene mit eingesetzter Schließleiste,
Fig. 6 die Profilschiene mit Abdichtlippen,
Fig. 7 die Profilschiene mit Schlauchdichtung,
Fig. 8 die Anordnung der Randstreifen im rechten Winkel zur Profilschiene,
Fig. 9 eine Übersicht über eine Auswahl von Einsatzteilen.
Die erfindungsgemäße Profilschiene kommt vorzugsweise an Glasverbundtüren bzw. Glasverbundtürflügeln zum Einsatz. Dabei ist es möglich, die Profilschienenteile nur oberhalb und unterhalb oder nur an den Seiten oder als umlaufenden Rahmen an dem Türflügel anzubringen. Wie in Fig. 1 dargestellt ist die Profilschiene 1 hohl und im Querschnitt insgesamt T-förmig. In dem Fuß ihres Stegteils weist die Profilschiene 1 eine erste geschlossene Kammer 2 auf, in der zwei einander gegenüberliegende Flansche 3 vorgesehen sind, die die Kammer 2 in zwei Kammerhälften teilen. An diese erste Kammer 2 schließt sich eine zu dem die T-Schenkel aufweisenden Kopfteil der Profilschiene 1 hin offene zweite Kammer 4 an. In den seitlichen Begrenzungswänden weist die zweite Kammer 4 zwei einander gegenüberliegende und in Längsrichtung der Profilschiene verlaufende Rechtecknuten 5 auf. Im Kopfteil der Profilschiene 1 schließt sich an die zweite Kammer 4 eine dritte Kammer 6 an, die weiter als die zweite Kammer 4 ausgebildet ist. Durch diese Verbreiterung im Kopfteil ist ein schulterartiger Boden 7 gebildet. In diesem Boden 7 ist auf jeder Seite eine Dreiecksnut 8 vorgesehen, die in Längsrichtung der Profilschiene 1 verläuft.
Am Stegteil der Profilschiene 1 angrenzend an die T-Schenkel und am freien Fußteil verläuft an beiden Stegseiten in Längsrichtung der Profilschiene 1 jeweils eine vorstehende Schulter 9. Diese Schultern 9 dienen als definierte Auflageflächen für die Scheiben 10. Wie aus Fig. 8 ersichtlich ist, kann vorzugsweise zwischen den Schultern 9 und den Platten 10 zusätzlich je ein in Längsrichtung der Profilschiene 1 verlaufender Dichtungsstreifen 30 angeordnet sein.
Wie aus der Zeichnung ersichtlich, ist die Profilschiene 1 zu deren Längsmittenebene symmetrisch gestaltet.
In Fig. 2 ist eine Profilschiene 1 als oberer Türrahmenteil mit einem eingebauten justierbaren Scharniereinsatz 11 im Querschnitt, in Seitenansicht und in Draufsicht gezeigt. Der Scharniereinsatz 11 ist in seiner äußeren Form entsprechend dem Querschnitt der zweiten Kammer 4 und der daran angeschlossenen dritten Kammer 6 ausgebildet, so daß er in die Profilschiene 1 eingeschoben werden kann. Indem der Scharniereinsatz 11 beidseitige leistenartige Ansätze 14 aufweist, die in die Nuten 5 eingreifen, kann der Scharniereinsatz 11 nicht aus der Profilschiene 1 herausfallen. Vor dem Einschieben des Scharniereinsatzes 11 in die Profilschiene 1 wird dieser mit einem Spannklotz 13 über eine Justierschraube 25 verbunden und auf den gewünschten Abstand voreingestellt. Dieser Spannklotz 13 ist im Querschnitt T-förmig, wobei der eine T-Schenkel nach einer Seite den- Stegteil überragt, während an der anderen Seite des Spannklotzes 13 eine Abdeckleiste 26 befestigt ist. Der Spannklotz 13 weist zwei Gewindebohrungen auf, wobei eine der Gewindebohrungen als Sackloch ausgebildet ist und durch den Schenkelteil bis in den Stegteil verläuft. Die zweite Gewindebohrung verläuft durch den überragenden T-Schenkel hindurch. Dieser Spannklotz 13 ist so bemessen, daß der Spannklotz 13 mit den T-Schenkeln in die gegenüberliegenden Nuten 5 der Kammer 4 eingeschoben werden kann und der T-Steg in den übrigen Teil der Kammer 4 paßt. Der mit dem Spannklotz 13 vorverbundene Scharniereinsatz 11 wird in die Profilschiene 1 so weit eingeschoben, bis die Abdeckleiste 26 auf dem Querschnittsende der Profilschiene 1 aufliegt. Zur Befestigung des Scharniereinsatzes 11 und des Spannklotzes 13 in der Profilschiene 1 wird in die Kammer 6 der Profilschiene 1 eine mit Senklöchern versehene Gegenplatte 15 eingesetzt, die an ihrer dem T-Steg der Profilschiene 1 zugewandten Seite zwei im Querschnitt dreieckige und in Profillängsrichtung verlaufende Ansätze bzw. Kufen aufweist, die in die Dreiecksnuten 8 im Boden 7 der Kammer 6 eingreifen. Mittels Senkschrauben, die durch die Senklöcher der Gegenplatte 15 gesteckt und in die Gewindelöcher des Spannklotzes 13 geschraubt werden, wird der Spannklotz 13 mit der Profilschiene 1 fest verspannt und hält damit den Scharniereinsatz 11 an der gewünschten Stelle.
Die Einbaumöglichkeit eines Eckschloßeinsatzes 16 ist in Fig. 3 dargestellt. Eckschloßeinsätze werden vorzugsweise in die untere Rahmenleiste einer Ganzglastür eingelassen. Der Schloßeinsatz 16 hat einen Boden und zwei einander gegenüberliegende Platten, in die alle notwendigen Ausnehmungen eingearbeitet sind, und wird in die Kammer 4 und Kammer 6 eingeschoben. An seinem einführseitigen Ende weist der Schloßeinsatz 16 ein Gegenstück 15 auf, das mit dem Schloßeinsatz verbunden ist. Über eine Schraube ist an dem Gegenstück 15 ein im Querschnitt rechteckiger Spannklotz 23 lose befestigt. Dieser Spannklotz 23 ist so bemessen, daß er in die gegenüberliegenden Nuten 5 der Kammer 4 eingeschoben werden kann und auf den Nutwänden aufliegt. An dem mit der Profilschiene 1 abschließenden Ende des Schloßeinsatzes 16 ist eine dem Spannklotz 23 entsprechende Spannplatte 24 in den Schloßeinsatz 16 eingelassen, die breiter ist als der Schloßeinsatz 16, seitlich aus diesem herausragt und als Auflage auf den Nutböden der Nuten 5 dient. Der Schloßeinsatz 16 wird mit dem Gegenstück 15 und dem lose befestigten Spannklotz 23 voran in die Profilschiene 1 eingeschoben, wobei die Spannplatte 24 ebenfalls in den durch die Nuten 5 gebildeten Schacht eingeführt wird. Zum Befestigen des Schloßeinsatzes 16 in der Profilschiene 1 wird die Schraube, die das in der dritten Kammer 6 liegende Gegenstück 15 und den Spannklotz 23 verbindet, angezogen, wodurch diese beiden Elemente mit der Profilschiene 1 verspannt werden. Ebenso können Schloßeinsätze 16 in die Türen seitlich begrenzende Profilschienen 1 in ansonsten üblicher Türschloßhöhe eingebaut werden. Dazu weisen diese entsprechenden Schloßeinsätze im Unterschied zu dem eben beschriebenen Schloßeinsatz 16 an jeder Seite ein an dem Schloßeinsatz befestigtes Gegenstück 15 auf. Die Befestigung an der Profilschiene 1 erfolgt in diesem Fall durch Verspannen des vorderen und des hinteren Gegenstückes 15 mit zwei gleich ausgebildeten und in den Nuten 5 einliegenden Spannklötzen 23.
Ein Befestigungselement zum Verbinden der Profilschiene 1 mit den Scheiben 10 ist in Fig. 4 dargestellt. Das Befestigungselement besteht aus einem U-förmigen Aufnahmeteil 17, das im U-Steg z. B. ein Langloch aufweist. Von den U-Schenkelseiten her sind in das Aufnahmeteil 17 je zwei Schlitze eingearbeitet, die sich bis kurz vor das Langloch erstrecken und das Aufnahmeteil 17 unter Ausbildung von Federarmen federnd gestalten. Zwischen die U-Schenkel des Aufnahmeteiles 17 wird ein Einsatzteil 18 eingesetzt, wobei das Einsatzteil 18 aus einem Gewindehülsenschaft mit einem von diesem abstehenden Kopf besteht. Im zusammengesetzten Zustand ragt der Schaft durch das Langloch. Da der Schaftdurchmesser kleiner ist als die Weite des Langloches, ist der Schaft in dem Langloch allseits bewegbar. In die durch die Flansche 3 gebildeten zwei Kammerhälften der geschlossenen Kammer 2 wird zum Befestigen der Scheiben 10 mit der Profilschiene 1 je ein Befestigungselement mit einem Schenkelteil voran eingeschoben. Die Lage des Befestigungselementes ist dabei so, daß der U-Stegteil an den Flanschen 3 anliegt und die Schenkelfüße in Richtung Scheiben 10 weisen. Das Langloch verläuft in eingeschobener Lage senkrecht. Dadurch, daß das Befestigungselement federnd gestaltet ist, kann es unter Krafteinwirkung in die Kammerhälfte der ersten Kammer 2 eingeschoben werden, verklemmt aber an der Stelle, an der es belassen wird, und kann nicht selbständig verrutschen. Besonders vorteilhaft ist bei diesem Befestigungselement das in Längsrichtung vorhandene Spiel der Gewindehülse. Da es trotz modernster Technik vorkommen kann, daß die vorgebohrten Löcher in den Scheiben 10 in ihrer Lage Maßabweichungen aufweisen, können diese durch das Spiel in dem Befestigungselement ausgeglichen werden.
In Fig. 5 ist eine in eine Profilschiene 1 eingesetzte zweiteilige Schließleiste 19 dargestellt, die eine Rechteckausnehmung 27 aufweist, in die ein aus einer Bodenleiste ragender Schließbolzen eingreift. Die erste Leiste der Schließleiste 19 ist eine einfache gerade Leiste mit quadratischem Querschnitt. Diese Leiste wird zwischen die gegenüberliegenden Nuten 5 eingeschoben und liegt auf den Nutwandungen auf. An entsprechender Stelle ist in dieser Leiste die bereits erwähnte Rechteckausnehmung 27 vorgesehen. Die zweite Leiste wird in die dritte Kammer 6 im Profilkopf eingesetzt, hat die gleiche Länge und weist an der gleichen Stelle eine gleichgroße Ausnehmung auf wie die erste Leiste. Der Querschnitt dieser zweiten Leiste der Schließleiste 19 entspricht dem Querschnitt des Gegenstückes 15 in Fig. 2. Mittels Schraubverbindung werden die beiden Leisten miteinander verschraubt und fest mit der Profilschiene 1 verspannt und in dieser gehalten.
In Fig. 6 ist gezeigt, wie die Abdichtlippen 20 mit ihrem schwalbenschwanzartigen Befestigungsprofil in die Schwalbenschwanznuten 22 eingeschoben sind. Um die offene Profilschiene 1 zu schließen bzw. abzudichten, können verschiedene Deckel 21 oder Zierleisten in die zweite Kammer 4 oder die dritte Kammer 6 eingeklemmt werden.
In Fig. 7 ist die Schlauchdichtung 31 gezeigt, von der je eine auf den T-Schenkeln beidseitig des T-Steges angeordnet ist und auf den T-Schenkeln entlang der Profilschiene verläuft. Die Schlauchdichtung 31 weist einen im Querschnitt schwalben­ schwanzartigen Fußteil 32 auf, der seinerseits in ebenso ausgebildete Nuten in den T-Schenkeln beiderseitig des T-Steges eingreift. Wie in den Fig. 7a und 7b dargestellt, dient die Schlauchdichtung 31 nicht nur als Dichtung, sondern hat den weiteren Vorteil, daß sie zusammendrückbar ist. Damit können unbeabsichtigte Abstandsabweichungen zwischen den Plattenrändern 36 und den T-Schenkeln in einem bestimmten Bereich ausgeglichen werden, die durch z. B. ungenau vorgefertigte Bohrungen in den Platten 10, die zum Zusammenschrauben der Platten 10 mit der Profilschiene 1 dienen, entstanden sind.
Bei einer Glasverbundtür wird beispielsweise zwischen den Oberkanten und den Unterkanten der Platten 10 jeweils eine Profilschiene 1 angeordnet. Um den Zwischenraum zwischen den gegenüberliegenden, mit den Profilschienen 1 verbundenen Platten 10 z. B. luftdicht abzuschließen, müssen an den gegenüberliegenden Plattenrändern, die im rechten Winkel zu der Profilschiene 1 verlaufen, Randabdeckungen 33 vorgesehen sein. Wie aus Fig. 8 ersichtlich, werden diese Randabdeckungen oder Randstreifen 33 zwischen die Platten 10 eingeklippt und zwischen den Plattenrändern und den Randstreifen 33 eine Dichtung aus Silikon 35 aufgebracht. Als zusätzliches Befestigungsmittel können die Randstreifen 33 mit einer Bundschraube mit der entsprechenden Stirnseite der Profilschiene 1 verschraubt werden. Dazu ist im Fußteil des jeweiligen Profilendes eine Gewindebohrung 34 vorgesehen, die von der Stirnseite her in Längsrichtung der Profilschiene 1 verläuft.
Eine Auswahl von in die Profilschiene 1 einzubringenden Einsatzteilen sind in Fig. 9a-9f perspektivisch dargestellt. In Fig. 9a sind eine Profilschiene 1 sowie zwei Varianten der in diese einklemmbare Randleisten 28 gezeigt. Fig. 9b zeigt den Schließeinsatz 16 mit Spannklotz 23 und Gegenstück 15 sowie Schloßzylinder 29. Fig. 9c zeigt die zweiteilige Schließleiste 19 und in Fig. 9e ist der Scharniereinsatz 11, der Spannklotz 13 und das Gegenstück 15 dargestellt. In den Fig. 9d und 9f sind zwei verschiedene in die Kammerhälften der ersten Kammer 2 einzusetzende Befestigungselemente gezeigt. Die Darstellung in der Fig. 9d entspricht dabei dem Befestigungselement der Beschreibung der Fig. 4. Das Befestigungselement nach Fig. 9f besteht aus einem zylindrischen Hohlkörper und einen in diesen eingeschraubten Deckel. In diesem Hohlkörper ist ein Gewindehülsenschaft mit einem von diesem abstehenden Kopf untergebracht, wobei sich der Schaft durch eine in dem Deckel befindliche Bohrung erstreckt. Der Kopf ist in dem Hohlkörper schwimmend gelagert, so daß auch durch dieses Befestigungsmittel eventuell ungenau gebohrte Löcher in den Scheiben 10 durch ein Spiel der Gewindehülse keine Probleme bereiten.

Claims (15)

1. Doppelplattenanordnung, insbesondere Glasverbundtüren, mit zwei im Abstand voneinander angeordneten, einander überdeckenden Platten und entlang von Rändern derselben verlaufenden hohlen Profilschienen, die im Querschnitt insgesamt T-förmig ausgebildet sind, mit ihrem T-Steg als Abstandshalter zwischen den Platten angeordnet sind und mit ihren T-Schenkeln an den jeweiligen Stirnseiten der Platten anliegen, wobei im Fußteil des T-Steges eine am Umfang geschlossene erste Kammer ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß sich an die erste Kammer (2) eine in dem T-Steg ausgebildete zweite Kammer (4) anschließt, die zu einer dritten Kammer (6) im Kopfteil des Profils hin offen ist, wobei die dritte Kammer (6) ihrerseits zu der dem Fußteil des T-Steges abgewandten Außenseite der Profilschiene (1) hin offen ist und weiter als die zweite Kammer (4) ausgebildet ist und wobei angrenzend an die dritte Kammer (6) in den seitlichen Begrenzungswänden der zweiten Kammer (4) einander gegenüberliegende Rechtecknuten (5) ausgebildet sind, die in Längsrichtung der Profilschiene (1) verlaufen.
2. Doppelplattenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Boden (7) der dritten Kammer (6) auf jeder Seite eine Dreiecksnut (8) vorgesehen ist, die in Längsrichtung der Profilschiene (1) verläuft.
3. Doppelplattenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der T-Steg der Profilschiene (1) angrenzend an die T-Schenkel und am freien Fußteilende an beiden T-Stegseiten jeweils eine in Längsrichtung der Profilschiene (1) verlaufende vorstehende Schulter (9) aufweist, die die Auflagefläche für die Platten (10) bilden.
4. Doppelplattenanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß auf den als Auflagefläche für die Platten dienenden Schultern (9) Dichtungsstreifen (30) angeordnet sind, die entlang der Profilschiene (1) verlaufen.
5. Doppelplattenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in den Seitenwandungen der dritten Kammer (6) zwei einander gegenüberliegende und in Längsrichtung der Profilschienen (1) verlaufende Schwalbenschwanznuten (22) ausgebildet sind.
6. Doppelplattenanordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß in die Schwalbenschwanznuten (22) Putzlippen oder -bürsten (20) mit entsprechendem Schwalbenschwanzprofil eingeschoben sind.
7. Doppelplattenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der ersten geschlossenen Kammer (2) in Querschnittslängsrichtung zwei einander gegenüberliegende Flansche (3) vorgesehen sind, die die Kammer (2) in zwei Kammerhälften teilen und als Anschlag für jeweils ein in jeder Kammerhälfte zu lagerndes Befestigungselement dienen.
8. Doppelplattenanordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement ein mit Schlitzen versehenes U-förmiges Aufnahmeteil (17) besitzt, das im U-Steg ein Loch aufweist und ein zwischen die U-Schenkel einsetzbares Einsatzteil (18) aufweist, wobei das Einsatzteil (18) einen Gewindehülsenschaft mit einem von diesem abstehenden Kopf aufweist, daß der Schaft im zusammengesetzten Zustand des Befestigungselementes durch das Loch des Aufnahmeteiles (17) ragt und der Durchmesser des Loches größer ist als der Durchmesser des Schaftes.
9. Doppelplattenanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Schlitze in den U-Schenkeln des Aufnahmeteiles (17) Federarme gebildet sind.
10. Doppelplattenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Kammer (4) und die dritte Kammer (6) zur Aufnahme von einfachen Abdeckungen, für die Aufnahme von Verschluß- und Verriegelungselementen oder dergleichen vorgesehen sind, die in die zweite Kammer (4) und die dritte Kammer (6) eingeschoben sind.
11. Doppelplattenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß auf den dem T-Stegteil zugewandten T-Schenkeln des Kopfteiles der Profilschiene (1) beidseitig des T-Stegteils je eine Schlauchdichtung (31) angeordnet ist, die entlang der Profilschiene (1) verläuft.
12. Doppelplattenanordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß in den dem T-Steg zugewandten T-Schenkelseiten beidseitig des T-Stegs je eine im Querschnitt schwalbenschwanzartige Nut in Längsrichtung der Profilschiene (1) verläuft und daß die Schlauchdichtungen (31) einen im Querschnitt schwalbenschwanzartigen Fußteil (32) aufweisen, der in die Nuten der T-Schenkel eingreift.
13. Doppelplattenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an oder zwischen Plattenrändern, die im rechten Winkel zur Längsachse der Profilschiene (1) verlaufen, Abdeckleisten oder Randstreifen (33) angeordnet sind.
14. Doppelplattenanordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß als zusätzliches Abdichtmittel zwischen den Plattenrändern und den Randstreifen (33) oder den Abdeckleisten eine Silikonschicht (35) vorgesehen ist.
15. Doppelplattenanordnung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß an den Stirnseiten der Profilschienenenden im Fußteil des T-Steges Gewindelochbohrungen (34) vorgesehen sind, die in Profillängsrichtung verlaufen.
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