DE19626612C1 - Doppelplattenanordnung - Google Patents
DoppelplattenanordnungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Doppelplattenanordnung,
insbesondere Glasverbundtüren, mit zwei im Abstand voneinander
angeordneten einander überdeckenden Platten und entlang von
Rändern derselben verlaufenden hohlen Profilschienen, die im
Querschnitt insgesamt T-förmig ausgebildet sind, mit ihrem
T-Steg als Abstandshalter zwischen den Platten angeordnet sind
und mit ihren T-Schenkeln an den jeweiligen Stirnseiten der
Platten anliegen, wobei im Fußteil des T-Steges eine am Umfang
geschlossene erste Kammer ausgebildet ist.
Für das Verbinden von Doppelplatten, vorzugsweise
Glasverbundtüren, sind verschiedene Möglichkeiten bekannt. Die
Doppelplatten oder Doppelscheiben können in einen Rahmen
eingelassen werden, indem an einem ersten äußeren Rahmen eine
erste Platte angebracht wird, auf dieser ersten Platte ein
umlaufender Mittelteil oder Abstandshalteteil angeordnet wird,
darauf eine zweite Platte gelegt wird und an der zweiten Platte
ein zweiter äußerer Rahmen angeordnet wird. Die Verbindung
zwischen den Platten und den Rahmenteilen kann z. B. durch
Verschrauben oder Kleben erfolgen. Weiterhin ist es möglich,
einen derartigen Rahmen nicht umlaufend zu gestalten, sondern
nur an den Ober- und Unterkanten bzw. an den Seiten einer
Glasverbundtür vorzusehen.
Aus der EP 0 608 063 A2 ist eine Doppelplatten- bzw.
Glasverbundtür bekannt, bei der als Verbindungselemente
zwischen den Scheiben umlaufend Profilschienen und Eckteile
eingesetzt sind. Diese Profilschienen haben einen T-förmigen
Querschnitt, wobei der T-Stegteil zwischen den Platten bzw.
Scheiben angeordnet ist und als Auflage und Abstandshalter
dient. Von den T-Schenkeln werden die Scheiben überragt und
schließen mit diesen in einer Ebene ab. Die Profilschiene weist
im Stegteil einen oder mehrere geschlossene Hohlräume auf, in
die z. B. hygroskopische Mittel eingebracht werden können. Die
Eckteile sind L-Profilteile und entsprechen in Schenkelbreite
und Schenkeldicke dem Stegteil des T-Profils. Die vier Eckteile
sind an ihren Schenkelenden jeweils mit den anliegenden
Stegteilen der T-Profile durch z. B. Verschrauben oder
Zusammenstecken verbunden. An die mit den Scheiben
abschließenden Außenränder der L-Profilteile werden den
T-Schenkeln entsprechende Flachprofile angeblendet, um dem
Profilrahmen ein ästhetisches Bild zu verleihen und den
Innenraum zwischen den Scheiben abdichten zu können. Die
Eckteile des Rahmens weisen Verrieglungselemente bzw.
Türschließer auf. Nachteilig bei dieser Rahmenvariante ist
deren aufwendiger Aufbau. Es werden mehrere unterschiedliche
Profilteile benötigt, um alle notwendigen Bauteile z. B. für das
Verschließen der Tür in dem Rahmen unterbringen zu können.
Durch die Erfindung wird das Problem gelöst, wie eine
Profilschiene der eingangs erwähnten Art so ausgebildet werden
kann, daß alle notwendigen Randabschluß- und Verschlußelemente
bzw. Schließmechanismen ohne zusätzliche und anders gestaltete
Profilteile aufgenommen werden können.
Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß sich an die
erste Kammer eine in dem T-Steg ausgebildete zweite Kammer
anschließt, die zu einer dritten Kammer im Kopfteil des Profils
hin offen ist, wobei die dritte Kammer ihrerseits zu der dem
Fußteil des T-Steges abgewandten Außenseite der Profilschiene
hin offen ist und weiter als die zweite Kammer ausgebildet ist,
und wobei angrenzend an die dritte Kammer in den seitlichen
Begrenzungswänden der zweiten Kammer einander gegenüberliegende
Rechtecknuten ausgebildet sind, die in Längsrichtung der
Profilschiene verlaufen.
Nach der Erfindung ist die Profilschiene entgegen der
Profilschiene nach dem Stand der Technik an dem die T-Schenkel
aufweisenden Kopfteil der Profilschiene offen und nicht
geschlossen. Somit können alle notwendigen und unterschiedlich
gestalteten Verschluß- und Verrieglungselemente sowie alle
Rahmenabschlußelemente in der Profilschiene untergebracht
werden, ohne an der Profilschiene zusätzliche und anders
gestaltete Profilteile anzubringen.
Werden in die zweite Kammer oder in die zweite und die dritte
Kammer z. B. Verriegelungselemente eingeschoben, müssen diese an
der gewünschten Stelle verrutschsicher befestigen werden. Dies
kann z. B. erfolgen, indem jeweils vor und hinter dem
Verriegelungselement ein Feststellteil mit Gewindebohrung in
den Profilteil eingeschoben wird, der durch die
gegenüberliegenden Nuten gebildet ist und das Feststellteil
somit gegen die Nutwände abstützt. In die dritte Kammer wird
gegenüber dem Feststellteil ein zweites Feststellteil mit
Durchgangsbohrung eingesetzt. Vom Kopfteil der Profilschiene
her wird durch die Durchgangsbohrung eine Schraube gesteckt und
mit dem ersten Feststellteil fest verschraubt, so daß die
Feststellteile mit der der dritten Kammer zugewandten
Seitenwand der Nuten bzw. dem Boden der dritten Kammer
verspannt werden.
Vorteilhafterweise ist im Boden der dritten Kammer auf jeder
Seite eine Dreiecksnut vorgesehen, die in Längsrichtung der
Profilschiene verläuft. Für diesen Fall weisen die
Feststellteile, die in die dritte Kammer eingesetzt werden, den
Dreiecksnuten entsprechende Dreiecksansätze auf, die in die
Nuten eingreifen und die Verbindung der Feststellteile
zusätzlich stabilisieren. In den Seitenwandungen der dritten
Kammer sind zwei einander gegenüberliegende und in
Längsrichtung der Profilschiene verlaufende
Schwalbenschwanznuten ausgebildet, in die Putzlippen,
Putzbürsten, Rahmenabschlußverkleidungsleisten oder dergleichen
eingeklippt werden können. Somit kann individuell entschieden
werden, welche Abdeckung für den Rahmen verwendet werden soll.
Die erste geschlossene Kammer in der Profilschiene weist
vorteilhafterweise in Querschnittslängsrichtung zwei einander
gegenüberliegende Flansche auf, die die Kammer in zwei
Kammerhälften teilen und als Anschlag für jeweils ein in jeder
Kammerhälfte zu lagerndes Befestigungselement dienen. Dieses
Befestigungselement kann beispielsweise ein mit Schlitzen
versehenes U-förmiges Aufnahmeteil sein, das im U-Steg ein Loch
und ein zwischen die U-Schenkel einsetzbares Einsatzteil
aufweist. Das Einsatzteil weist einen Gewindehülsenschaft mit
einem von diesem abstehenden Kopf auf. Der Schaft ragt im
zusammengesetzten Zustand des Befestigungselementes durch das
Loch. Da der Durchmesser des Loches größer ausgebildet ist als
der Durchmesser des Schaftes und der von diesem abstehende Kopf
kleiner ist als der von den U-Schenkeln eingeschlossene Raum
des Aufnahmeteiles, läßt sich der Schaft in dem Loch allseits
bewegen. Das Loch im Aufnahmeteil kann z. B. auch als Langloch
ausgebildet sein. Diese Beweglichkeit des Gewindehülsenschaftes
ist von Vorteil, wenn das in der Scheibe vorgefertigte Loch zum
Befestigen der Scheibe mit dem Profil nicht paßgenau ist.
Durch die Anordnung der Schlitze in den U-Schenkeln des
Aufnahmeteiles sind Federarme ausgebildet, die zum einen das
Einschieben des Befestigungselementes in die erste geschlossene
Kammer erleichtern und andererseits dazu führen, daß das
Befestigungselement in seiner eingeschobenen Lage verbleibt und
nicht selbständig verrutschen kann.
Ebenso ist es auch möglich, die geschlossene Kammer nicht mit
den Flanschen zu versehen und die Scheiben mit der
Profilschiene durch die geschlossene Kammer hindurch ohne
zusätzliches Befestigungselement zu verschrauben.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Profilschiene
besteht darin, daß der T-Steg der Profilschiene angrenzend an
die T-Schenkel und am freien Fußteil an beiden Stegseiten
jeweils eine in Längsrichtung der Profilschiene verlaufende
vorstehende Schulter aufweist, die die Auflagefläche der
Platten bzw. Scheiben bilden. Damit liegen die Scheiben nicht
auf der gesamten Stegfläche auf, es sind definierte
Auflageflächen gebildet, die sich günstig bei eventuell
vorhandenen Unebenheiten entlang der Stegseiten auswirken.
Vorteilhaft können auf die vorstehenden Schultern
Dichtungsstreifen aus z. B. Silikon oder doppelseitiger
Klebefolie aufgelegt oder aufgeklebt sein.
Vorteilhafterweise sind auf den dem T-Steg zugewandten
T-Schenkelseiten beidseitig des T-Steges entlang der
Profilschiene je eine Schlauchdichtung aufgelegt oder
aufgeklebt. Es ist auch möglich, in den dem T-Steg zugewandten
Flächen der T-Schenkel beidseitig des T-Steges je eine im
Querschnitt schwalbenschwanzartige, in Profillängsrichtung
verlaufende Nut vorzusehen. In diesem Fall weisen die
Schlauchdichtungen einen im Querschnitt schwalbenschwanzartigen
Fußteil auf, der in die Nuten der T-Schenkel eingreift. Diese
Schlauchdichtungen dichten den Raum zwischen den
gegenüberliegenden Platten zusätzlich gegen Eindringen von
Außenluft ab. Besonders vorteilhaft dabei ist, daß die
Schlauchdichtung zusammengedrückt werden kann und als eine Art
Puffer wirkt, wenn z. B. die vorgefertigten Bohrungen in den
Platten nicht genau sind und dadurch der Abstand zwischen den
Plattenrändern und den T-Schenkeln geringer ausfällt. Damit ist
in einem vorgegebenen Toleranzbereich stets für eine
zuverlässige Abdichtung gesorgt. Alternativ dazu kann natürlich
die Abdichtung des entstandenen Spaltes zwischen den
Plattenrändern und den T-Schenkeln auch erfolgen, indem nach
der Montage der Doppelplatten mit den Profilschienen
nachträglich in den eventuell entstandenen Spalt dichtender
Klebstoff oder andere Dichtungsmittel eingebracht werden.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß bei
der Doppelplattenanordnung z. B. Randstreifen zum Abdecken der
gegenüberliegenden Plattenränder, die im rechten Winkel zur
Längsrichtung der Profilschienen verlaufen, vorgesehen sind.
Diese Randstreifen können entweder mit den Plattenrändern
verklebt sein oder zwischen den Plattenrändern eingeklemmt
werden. Ebenso kann zusätzlich zwischen den Plattenrändern und
dem Randstreifen eine Dichtungsschicht aus Silikon aufgebracht
sein. Als zusätzliches oder alternatives Befestigungsmittel
kann eine z. B. Bundschraube vorgesehen sein, die durch den
Randstreifen hindurch mit der Profilschiene verschraubt wird.
Dazu sind auf beiden Stirnseiten der Profilschiene in dem
Fußteil des T-Steges Gewindebohrungen vorgesehen, in die z. B.
die Bundschraube eingeschraubt wird.
Anhand der Zeichnung soll die Erfindung näher erläutert werden,
ohne auf diese Beispiele beschränkt zu sein.
Es zeigen
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Profilschiene im Querschnitt,
Fig. 2 die Profilschiene mit justierbarem Scharniereinsatz,
Fig. 3 die Profilschiene mit Eckschloßeinsatz,
Fig. 4 die Profilschiene mit Befestigungselement,
Fig. 5 die Profilschiene mit eingesetzter Schließleiste,
Fig. 6 die Profilschiene mit Abdichtlippen,
Fig. 7 die Profilschiene mit Schlauchdichtung,
Fig. 8 die Anordnung der Randstreifen im rechten Winkel zur
Profilschiene,
Fig. 9 eine Übersicht über eine Auswahl von Einsatzteilen.
Die erfindungsgemäße Profilschiene kommt vorzugsweise an
Glasverbundtüren bzw. Glasverbundtürflügeln zum Einsatz. Dabei
ist es möglich, die Profilschienenteile nur oberhalb und
unterhalb oder nur an den Seiten oder als umlaufenden Rahmen an
dem Türflügel anzubringen. Wie in Fig. 1 dargestellt ist die
Profilschiene 1 hohl und im Querschnitt insgesamt T-förmig. In
dem Fuß ihres Stegteils weist die Profilschiene 1 eine erste
geschlossene Kammer 2 auf, in der zwei einander
gegenüberliegende Flansche 3 vorgesehen sind, die die Kammer 2
in zwei Kammerhälften teilen. An diese erste Kammer 2 schließt
sich eine zu dem die T-Schenkel aufweisenden Kopfteil der
Profilschiene 1 hin offene zweite Kammer 4 an. In den
seitlichen Begrenzungswänden weist die zweite Kammer 4 zwei
einander gegenüberliegende und in Längsrichtung der
Profilschiene verlaufende Rechtecknuten 5 auf. Im Kopfteil der
Profilschiene 1 schließt sich an die zweite Kammer 4 eine
dritte Kammer 6 an, die weiter als die zweite Kammer 4
ausgebildet ist. Durch diese Verbreiterung im Kopfteil ist ein
schulterartiger Boden 7 gebildet. In diesem Boden 7 ist auf
jeder Seite eine Dreiecksnut 8 vorgesehen, die in Längsrichtung
der Profilschiene 1 verläuft.
Am Stegteil der Profilschiene 1 angrenzend an die T-Schenkel
und am freien Fußteil verläuft an beiden Stegseiten in
Längsrichtung der Profilschiene 1 jeweils eine vorstehende
Schulter 9. Diese Schultern 9 dienen als definierte
Auflageflächen für die Scheiben 10. Wie aus Fig. 8 ersichtlich
ist, kann vorzugsweise zwischen den Schultern 9 und den Platten
10 zusätzlich je ein in Längsrichtung der Profilschiene 1
verlaufender Dichtungsstreifen 30 angeordnet sein.
Wie aus der Zeichnung ersichtlich, ist die Profilschiene 1 zu
deren Längsmittenebene symmetrisch gestaltet.
In Fig. 2 ist eine Profilschiene 1 als oberer Türrahmenteil mit
einem eingebauten justierbaren Scharniereinsatz 11 im
Querschnitt, in Seitenansicht und in Draufsicht gezeigt. Der
Scharniereinsatz 11 ist in seiner äußeren Form entsprechend dem
Querschnitt der zweiten Kammer 4 und der daran angeschlossenen
dritten Kammer 6 ausgebildet, so daß er in die Profilschiene 1
eingeschoben werden kann. Indem der Scharniereinsatz 11
beidseitige leistenartige Ansätze 14 aufweist, die in die Nuten
5 eingreifen, kann der Scharniereinsatz 11 nicht aus der
Profilschiene 1 herausfallen. Vor dem Einschieben des
Scharniereinsatzes 11 in die Profilschiene 1 wird dieser mit
einem Spannklotz 13 über eine Justierschraube 25 verbunden und
auf den gewünschten Abstand voreingestellt. Dieser Spannklotz
13 ist im Querschnitt T-förmig, wobei der eine T-Schenkel nach
einer Seite den- Stegteil überragt, während an der anderen Seite
des Spannklotzes 13 eine Abdeckleiste 26 befestigt ist. Der
Spannklotz 13 weist zwei Gewindebohrungen auf, wobei eine der
Gewindebohrungen als Sackloch ausgebildet ist und durch den
Schenkelteil bis in den Stegteil verläuft. Die zweite
Gewindebohrung verläuft durch den überragenden T-Schenkel
hindurch. Dieser Spannklotz 13 ist so bemessen, daß der
Spannklotz 13 mit den T-Schenkeln in die gegenüberliegenden
Nuten 5 der Kammer 4 eingeschoben werden kann und der T-Steg in
den übrigen Teil der Kammer 4 paßt. Der mit dem Spannklotz 13
vorverbundene Scharniereinsatz 11 wird in die Profilschiene 1
so weit eingeschoben, bis die Abdeckleiste 26 auf dem
Querschnittsende der Profilschiene 1 aufliegt. Zur Befestigung
des Scharniereinsatzes 11 und des Spannklotzes 13 in der
Profilschiene 1 wird in die Kammer 6 der Profilschiene 1 eine
mit Senklöchern versehene Gegenplatte 15 eingesetzt, die an
ihrer dem T-Steg der Profilschiene 1 zugewandten Seite zwei im
Querschnitt dreieckige und in Profillängsrichtung verlaufende
Ansätze bzw. Kufen aufweist, die in die Dreiecksnuten 8 im
Boden 7 der Kammer 6 eingreifen. Mittels Senkschrauben, die
durch die Senklöcher der Gegenplatte 15 gesteckt und in die
Gewindelöcher des Spannklotzes 13 geschraubt werden, wird der
Spannklotz 13 mit der Profilschiene 1 fest verspannt und hält
damit den Scharniereinsatz 11 an der gewünschten Stelle.
Die Einbaumöglichkeit eines Eckschloßeinsatzes 16 ist in Fig. 3
dargestellt. Eckschloßeinsätze werden vorzugsweise in die
untere Rahmenleiste einer Ganzglastür eingelassen. Der
Schloßeinsatz 16 hat einen Boden und zwei einander
gegenüberliegende Platten, in die alle notwendigen Ausnehmungen
eingearbeitet sind, und wird in die Kammer 4 und Kammer 6
eingeschoben. An seinem einführseitigen Ende weist der
Schloßeinsatz 16 ein Gegenstück 15 auf, das mit dem
Schloßeinsatz verbunden ist. Über eine Schraube ist an dem
Gegenstück 15 ein im Querschnitt rechteckiger Spannklotz 23
lose befestigt. Dieser Spannklotz 23 ist so bemessen, daß er in
die gegenüberliegenden Nuten 5 der Kammer 4 eingeschoben werden
kann und auf den Nutwänden aufliegt. An dem mit der
Profilschiene 1 abschließenden Ende des Schloßeinsatzes 16 ist
eine dem Spannklotz 23 entsprechende Spannplatte 24 in den
Schloßeinsatz 16 eingelassen, die breiter ist als der
Schloßeinsatz 16, seitlich aus diesem herausragt und als
Auflage auf den Nutböden der Nuten 5 dient. Der Schloßeinsatz
16 wird mit dem Gegenstück 15 und dem lose befestigten
Spannklotz 23 voran in die Profilschiene 1 eingeschoben, wobei
die Spannplatte 24 ebenfalls in den durch die Nuten 5
gebildeten Schacht eingeführt wird. Zum Befestigen des
Schloßeinsatzes 16 in der Profilschiene 1 wird die Schraube,
die das in der dritten Kammer 6 liegende Gegenstück 15 und den
Spannklotz 23 verbindet, angezogen, wodurch diese beiden
Elemente mit der Profilschiene 1 verspannt werden. Ebenso
können Schloßeinsätze 16 in die Türen seitlich begrenzende
Profilschienen 1 in ansonsten üblicher Türschloßhöhe eingebaut
werden. Dazu weisen diese entsprechenden Schloßeinsätze im
Unterschied zu dem eben beschriebenen Schloßeinsatz 16 an jeder
Seite ein an dem Schloßeinsatz befestigtes Gegenstück 15 auf.
Die Befestigung an der Profilschiene 1 erfolgt in diesem Fall
durch Verspannen des vorderen und des hinteren Gegenstückes 15
mit zwei gleich ausgebildeten und in den Nuten 5 einliegenden
Spannklötzen 23.
Ein Befestigungselement zum Verbinden der Profilschiene 1 mit
den Scheiben 10 ist in Fig. 4 dargestellt. Das
Befestigungselement besteht aus einem U-förmigen Aufnahmeteil
17, das im U-Steg z. B. ein Langloch aufweist. Von den
U-Schenkelseiten her sind in das Aufnahmeteil 17 je zwei Schlitze
eingearbeitet, die sich bis kurz vor das Langloch erstrecken
und das Aufnahmeteil 17 unter Ausbildung von Federarmen federnd
gestalten. Zwischen die U-Schenkel des Aufnahmeteiles 17 wird
ein Einsatzteil 18 eingesetzt, wobei das Einsatzteil 18 aus
einem Gewindehülsenschaft mit einem von diesem abstehenden Kopf
besteht. Im zusammengesetzten Zustand ragt der Schaft durch das
Langloch. Da der Schaftdurchmesser kleiner ist als die Weite
des Langloches, ist der Schaft in dem Langloch allseits
bewegbar. In die durch die Flansche 3 gebildeten zwei
Kammerhälften der geschlossenen Kammer 2 wird zum Befestigen
der Scheiben 10 mit der Profilschiene 1 je ein
Befestigungselement mit einem Schenkelteil voran eingeschoben.
Die Lage des Befestigungselementes ist dabei so, daß der
U-Stegteil an den Flanschen 3 anliegt und die Schenkelfüße in
Richtung Scheiben 10 weisen. Das Langloch verläuft in
eingeschobener Lage senkrecht. Dadurch, daß das
Befestigungselement federnd gestaltet ist, kann es unter
Krafteinwirkung in die Kammerhälfte der ersten Kammer 2
eingeschoben werden, verklemmt aber an der Stelle, an der es
belassen wird, und kann nicht selbständig verrutschen.
Besonders vorteilhaft ist bei diesem Befestigungselement das in
Längsrichtung vorhandene Spiel der Gewindehülse. Da es trotz
modernster Technik vorkommen kann, daß die vorgebohrten Löcher
in den Scheiben 10 in ihrer Lage Maßabweichungen aufweisen,
können diese durch das Spiel in dem Befestigungselement
ausgeglichen werden.
In Fig. 5 ist eine in eine Profilschiene 1 eingesetzte
zweiteilige Schließleiste 19 dargestellt, die eine
Rechteckausnehmung 27 aufweist, in die ein aus einer
Bodenleiste ragender Schließbolzen eingreift. Die erste Leiste
der Schließleiste 19 ist eine einfache gerade Leiste mit
quadratischem Querschnitt. Diese Leiste wird zwischen die
gegenüberliegenden Nuten 5 eingeschoben und liegt auf den
Nutwandungen auf. An entsprechender Stelle ist in dieser Leiste
die bereits erwähnte Rechteckausnehmung 27 vorgesehen. Die
zweite Leiste wird in die dritte Kammer 6 im Profilkopf
eingesetzt, hat die gleiche Länge und weist an der gleichen
Stelle eine gleichgroße Ausnehmung auf wie die erste Leiste.
Der Querschnitt dieser zweiten Leiste der Schließleiste 19
entspricht dem Querschnitt des Gegenstückes 15 in Fig. 2.
Mittels Schraubverbindung werden die beiden Leisten miteinander
verschraubt und fest mit der Profilschiene 1 verspannt und in
dieser gehalten.
In Fig. 6 ist gezeigt, wie die Abdichtlippen 20 mit ihrem
schwalbenschwanzartigen Befestigungsprofil in die
Schwalbenschwanznuten 22 eingeschoben sind. Um die offene
Profilschiene 1 zu schließen bzw. abzudichten, können
verschiedene Deckel 21 oder Zierleisten in die zweite Kammer 4
oder die dritte Kammer 6 eingeklemmt werden.
In Fig. 7 ist die Schlauchdichtung 31 gezeigt, von der je eine
auf den T-Schenkeln beidseitig des T-Steges angeordnet ist und
auf den T-Schenkeln entlang der Profilschiene verläuft. Die
Schlauchdichtung 31 weist einen im Querschnitt schwalben
schwanzartigen Fußteil 32 auf, der seinerseits in ebenso
ausgebildete Nuten in den T-Schenkeln beiderseitig des T-Steges
eingreift. Wie in den Fig. 7a und 7b dargestellt, dient die
Schlauchdichtung 31 nicht nur als Dichtung, sondern hat den
weiteren Vorteil, daß sie zusammendrückbar ist. Damit können
unbeabsichtigte Abstandsabweichungen zwischen den
Plattenrändern 36 und den T-Schenkeln in einem bestimmten
Bereich ausgeglichen werden, die durch z. B. ungenau
vorgefertigte Bohrungen in den Platten 10, die zum
Zusammenschrauben der Platten 10 mit der Profilschiene 1
dienen, entstanden sind.
Bei einer Glasverbundtür wird beispielsweise zwischen den
Oberkanten und den Unterkanten der Platten 10 jeweils eine
Profilschiene 1 angeordnet. Um den Zwischenraum zwischen den
gegenüberliegenden, mit den Profilschienen 1 verbundenen
Platten 10 z. B. luftdicht abzuschließen, müssen an den
gegenüberliegenden Plattenrändern, die im rechten Winkel zu der
Profilschiene 1 verlaufen, Randabdeckungen 33 vorgesehen sein.
Wie aus Fig. 8 ersichtlich, werden diese Randabdeckungen oder
Randstreifen 33 zwischen die Platten 10 eingeklippt und
zwischen den Plattenrändern und den Randstreifen 33 eine
Dichtung aus Silikon 35 aufgebracht. Als zusätzliches
Befestigungsmittel können die Randstreifen 33 mit einer
Bundschraube mit der entsprechenden Stirnseite der
Profilschiene 1 verschraubt werden. Dazu ist im Fußteil des
jeweiligen Profilendes eine Gewindebohrung 34 vorgesehen, die
von der Stirnseite her in Längsrichtung der Profilschiene 1
verläuft.
Eine Auswahl von in die Profilschiene 1 einzubringenden
Einsatzteilen sind in Fig. 9a-9f perspektivisch dargestellt.
In Fig. 9a sind eine Profilschiene 1 sowie zwei Varianten der
in diese einklemmbare Randleisten 28 gezeigt. Fig. 9b zeigt den
Schließeinsatz 16 mit Spannklotz 23 und Gegenstück 15 sowie
Schloßzylinder 29. Fig. 9c zeigt die zweiteilige Schließleiste
19 und in Fig. 9e ist der Scharniereinsatz 11, der Spannklotz
13 und das Gegenstück 15 dargestellt. In den Fig. 9d und 9f
sind zwei verschiedene in die Kammerhälften der ersten Kammer 2
einzusetzende Befestigungselemente gezeigt. Die Darstellung in
der Fig. 9d entspricht dabei dem Befestigungselement der
Beschreibung der Fig. 4. Das Befestigungselement nach Fig. 9f
besteht aus einem zylindrischen Hohlkörper und einen in diesen
eingeschraubten Deckel. In diesem Hohlkörper ist ein
Gewindehülsenschaft mit einem von diesem abstehenden Kopf
untergebracht, wobei sich der Schaft durch eine in dem Deckel
befindliche Bohrung erstreckt. Der Kopf ist in dem Hohlkörper
schwimmend gelagert, so daß auch durch dieses Befestigungsmittel
eventuell ungenau gebohrte Löcher in den Scheiben 10 durch ein
Spiel der Gewindehülse keine Probleme bereiten.
Claims (15)
1. Doppelplattenanordnung, insbesondere Glasverbundtüren, mit
zwei im Abstand voneinander angeordneten, einander
überdeckenden Platten und entlang von Rändern derselben
verlaufenden hohlen Profilschienen, die im Querschnitt
insgesamt T-förmig ausgebildet sind, mit ihrem T-Steg als
Abstandshalter zwischen den Platten angeordnet sind und mit
ihren T-Schenkeln an den jeweiligen Stirnseiten der Platten
anliegen, wobei im Fußteil des T-Steges eine am Umfang
geschlossene erste Kammer ausgebildet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
sich an die erste Kammer (2) eine in dem T-Steg ausgebildete
zweite Kammer (4) anschließt, die zu einer dritten Kammer (6)
im Kopfteil des Profils hin offen ist, wobei die dritte Kammer
(6) ihrerseits zu der dem Fußteil des T-Steges abgewandten
Außenseite der Profilschiene (1) hin offen ist und weiter als
die zweite Kammer (4) ausgebildet ist und wobei angrenzend an
die dritte Kammer (6) in den seitlichen Begrenzungswänden der
zweiten Kammer (4) einander gegenüberliegende Rechtecknuten (5)
ausgebildet sind, die in Längsrichtung der Profilschiene (1)
verlaufen.
2. Doppelplattenanordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
im Boden (7) der dritten Kammer (6) auf jeder Seite eine
Dreiecksnut (8) vorgesehen ist, die in Längsrichtung der
Profilschiene (1) verläuft.
3. Doppelplattenanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der T-Steg der Profilschiene (1) angrenzend an die T-Schenkel
und am freien Fußteilende an beiden T-Stegseiten jeweils eine
in Längsrichtung der Profilschiene (1) verlaufende vorstehende
Schulter (9) aufweist, die die Auflagefläche für die Platten
(10) bilden.
4. Doppelplattenanordnung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
auf den als Auflagefläche für die Platten dienenden Schultern
(9) Dichtungsstreifen (30) angeordnet sind, die entlang der
Profilschiene (1) verlaufen.
5. Doppelplattenanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
in den Seitenwandungen der dritten Kammer (6) zwei einander
gegenüberliegende und in Längsrichtung der Profilschienen (1)
verlaufende Schwalbenschwanznuten (22) ausgebildet sind.
6. Doppelplattenanordnung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
in die Schwalbenschwanznuten (22) Putzlippen oder -bürsten (20)
mit entsprechendem Schwalbenschwanzprofil eingeschoben sind.
7. Doppelplattenanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
in der ersten geschlossenen Kammer (2) in
Querschnittslängsrichtung zwei einander gegenüberliegende
Flansche (3) vorgesehen sind, die die Kammer (2) in zwei
Kammerhälften teilen und als Anschlag für jeweils ein in jeder
Kammerhälfte zu lagerndes Befestigungselement dienen.
8. Doppelplattenanordnung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Befestigungselement ein mit Schlitzen versehenes U-förmiges
Aufnahmeteil (17) besitzt, das im U-Steg ein Loch aufweist und ein
zwischen die U-Schenkel einsetzbares Einsatzteil (18) aufweist,
wobei das Einsatzteil (18) einen Gewindehülsenschaft mit einem
von diesem abstehenden Kopf aufweist, daß der Schaft im
zusammengesetzten Zustand des Befestigungselementes durch das
Loch des Aufnahmeteiles (17) ragt und der Durchmesser des
Loches größer ist als der Durchmesser des Schaftes.
9. Doppelplattenanordnung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
durch die Schlitze in den U-Schenkeln des Aufnahmeteiles (17)
Federarme gebildet sind.
10. Doppelplattenanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die zweite Kammer (4) und die dritte Kammer (6) zur Aufnahme
von einfachen Abdeckungen, für die Aufnahme von Verschluß- und
Verriegelungselementen oder dergleichen vorgesehen sind, die in
die zweite Kammer (4) und die dritte Kammer (6) eingeschoben
sind.
11. Doppelplattenanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüchen,
dadurch gekennzeichnet, daß
auf den dem T-Stegteil zugewandten T-Schenkeln des Kopfteiles
der Profilschiene (1) beidseitig des T-Stegteils je eine
Schlauchdichtung (31) angeordnet ist, die entlang der
Profilschiene (1) verläuft.
12. Doppelplattenanordnung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
in den dem T-Steg zugewandten T-Schenkelseiten beidseitig des
T-Stegs je eine im Querschnitt schwalbenschwanzartige Nut in
Längsrichtung der Profilschiene (1) verläuft und daß die
Schlauchdichtungen (31) einen im Querschnitt
schwalbenschwanzartigen Fußteil (32) aufweisen, der in die
Nuten der T-Schenkel eingreift.
13. Doppelplattenanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
an oder zwischen Plattenrändern, die im rechten Winkel zur
Längsachse der Profilschiene (1) verlaufen, Abdeckleisten oder
Randstreifen (33) angeordnet sind.
14. Doppelplattenanordnung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
als zusätzliches Abdichtmittel zwischen den Plattenrändern und
den Randstreifen (33) oder den Abdeckleisten eine
Silikonschicht (35) vorgesehen ist.
15. Doppelplattenanordnung nach Anspruch 13 oder 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
an den Stirnseiten der Profilschienenenden im Fußteil des
T-Steges Gewindelochbohrungen (34) vorgesehen sind, die in
Profillängsrichtung verlaufen.
Priority Applications (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19626612A DE19626612C1 (de) | 1996-07-02 | 1996-07-02 | Doppelplattenanordnung |
| AU33455/97A AU3345597A (en) | 1996-07-02 | 1997-07-02 | Structure comprising a pair of plates |
| PCT/EP1997/003455 WO1998000622A1 (en) | 1996-07-02 | 1997-07-02 | Structure comprising a pair of plates |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE19626612A DE19626612C1 (de) | 1996-07-02 | 1996-07-02 | Doppelplattenanordnung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19626612C1 true DE19626612C1 (de) | 1997-09-04 |
Family
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Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE19626612A Expired - Fee Related DE19626612C1 (de) | 1996-07-02 | 1996-07-02 | Doppelplattenanordnung |
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| Country | Link |
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| AU (1) | AU3345597A (de) |
| DE (1) | DE19626612C1 (de) |
| WO (1) | WO1998000622A1 (de) |
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| WO1998000622A1 (en) | 1998-01-08 |
| AU3345597A (en) | 1998-01-21 |
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