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DE19624026A1 - Vorrichtung zum Einbringen einer Dehnungsfuge zwischen zwei Bauelementen - Google Patents

Vorrichtung zum Einbringen einer Dehnungsfuge zwischen zwei Bauelementen

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DE19624026A1
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band
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DE1996124026
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DE19624026C2 (de
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Wolfgang Dambacher
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D-TACK KLEBEBAND GMBH, DE
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Tack Klebeband D GmbH
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Publication date
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    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F15/00Flooring
    • E04F15/12Flooring or floor layers made of masses in situ, e.g. seamless magnesite floors, terrazzo gypsum floors
    • E04F15/14Construction of joints, e.g. dividing strips
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B1/00Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
    • E04B1/62Insulation or other protection; Elements or use of specified material therefor
    • E04B1/66Sealings
    • E04B1/68Sealings of joints, e.g. expansion joints
    • E04B1/6815Expansion elements specially adapted for wall or ceiling parts
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B1/00Border constructions of openings in walls, floors, or ceilings; Frames to be rigidly mounted in such openings
    • E06B1/62Tightening or covering joints between the border of openings and the frame or between contiguous frames
    • E06B2001/628Separate flexible joint covering strips; Flashings

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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einbringen einer Dehnungsfuge zwischen zwei Bauelementen, wobei wenigstens eines der Bauelemente aus expansions- und/oder kontraktionsfähigem Material ausgebildet ist, mit einem elastischen plattenartigen Band.
Aus dem Baugewerbe ist es bekannt, daß zwischen Bau­ elementen aus expansions- und/oder kontraktionsfähigem Material, wie dies z. B. Putz und Holz oder Estrich und Mauerwerk sein kann, Dehnungsfugen eingebracht werden. Diese Dehnungsfugen, welche beispielsweise zwischen einem Putz und den Holzbalken einer Decke eingebracht werden, sind in der Praxis aus Pappe-, Styroporstrei­ fen oder Bändern aus anderen elastischen Materialien ausgebildet, welche z. B. durch Antackern an das Holz vor dem Verputzen eines Mauerwerkes angebracht werden. Diese Dehnungsfuge am Übergang zwischen Putz und Holz stellt damit eine Pufferzone dar, welche eine Ausdeh­ nung bzw. das Zusammenziehen des Holzes aufgrund von Feuchtigkeits- und Temperaturschwankungen ausgleicht und somit Risse an der Putzkante verhindert.
Nach dem Anbringen des eine Dehnungsfuge darstellenden elastischen plattenartigen Bandes aus Pappe, Styropor oder ähnlichem kann das Verputzen von Mauerwerk bzw. das Einbringen von schwimmendem Estrich vorgenommen werden, wobei das Bauelement, welches an die entgegen­ gesetzt zu dem Putz oder Estrich liegende Seite des plattenartigen Bandes angrenzend einer erheblichen Verschmutzung ausgesetzt ist.
Um das zu verhindern, wird in der Praxis nach Anbrin­ gung des Dehnungsfugenmateriales z. B. an einem Holz­ balken ein Oberflächenschutz befestigt, welcher üb­ licherweise eine Folie mit Klebebändern darstellt, die im Bauwesen auch als "Masker" bezeichnet wird. Der­ artige Abdeckfolien mit Selbstklebekante werden direkt im Anschluß an den Dehnungsfugenstreifen auf das zu schützende Bauelement aufgeklebt, wodurch ein Ober­ flächenschutz z. B. von Holzbalken, Fenstern, Türen usw. gegeben ist.
Nachteilhafterweise ergibt sich somit beim Einbringen einer Dehnungsfuge mit gleichzeitigem Oberflächen­ schutz für eines der Bauelemente ein erheblicher Ar­ beitsaufwand, da für das Einbringen der Dehnungsfuge und das Aufkleben der Schutzfolie zwei sehr zeit- und kostenintensive Arbeitsvorgänge erforderlich sind.
Ein weiteres Problem besteht darin, daß die Klebekraft der PVC-, Gewebe- oder Papierklebebänder der bekannten Abdeckfolien nie auf den Untergrund des zu schützenden Bauelementes abgestimmt ist, d. h. daß die Klebekraft zu schwach sein kann und die Abdeckung somit herunter­ fällt oder die Klebekraft für das Material des Bauele­ ment, wie beispielsweise Holz, zu stark sein kann, so daß es beim Abziehen des Klebebandes zu Ausrissen in der Oberfläche kommt. Derartige Schäden müssen in einem weiteren aufwendigen Arbeitsgang separat durch Nacharbeiten behoben werden.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung zum Einbringen einer Dehnungsfuge zwischen zwei Bau­ elementen zu schaffen, welche das gleichzeitige und beschädigungslose Abdecken eines der Bauelemente bei deutlich verringertem Arbeitsaufwand gegenüber dem Stand der Technik ermöglicht.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß das Band im Be­ reich eines Randes auf einer seiner Seiten einen Kle­ bestreifen zur Befestigung an einem der Bauelemente aufweist und daß in einem Bereich des diesem Rand ge­ genüberliegenden Randes auf einer der Seiten des Ban­ des eine ausfaltbare Schutzfolie zum Abdecken eines der Bauelemente befestigt ist.
Die Erfindung bietet den Vorteil, daß gleichzeitig mit dem Einbringen einer Dehnungsfuge ein Oberflächen­ schutz ermöglicht wird, so daß das anschließende Ar­ beiten ohne Verschmutzungsgefahr der anderen Bauteile gegeben ist.
Des weiteren ermöglicht die erfindungsgemäße Vorrich­ tung vorteilhafterweise ein wesentlich rationelleres und wirtschaftlicheres Arbeiten, da zum Einbringen der Dehnungsfuge und Anbringen des Oberflächenschutzes nur noch ein Arbeitsgang, der gegenüber dem Stand der Technik zusätzlich vereinfacht ist, erforderlich ist.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist darin zu sehen, daß die Schutzfolie nicht direkt an einem der Bauelemente verklebt wird, so daß eine Beschädigung von dessen Oberfläche aufgrund zu starker Haftkraft des Klebers vermieden wird und andererseits ein Los lösen der Schutzfolie aufgrund zu geringer Haftkraft des Klebers ausgeschlossen werden kann.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und aus dem nachfolgend anhand der prinzipmäßigen Zeichnung beschriebenen Ausführungsbeispieles.
Es zeigt:
Fig. 1 einen Teil eines elastischen plattenartigen Bandes mit einem Klebestreifen zur Befesti­ gung an einem Bauelement und einer ausfalt­ baren Schutzfolie, und
Fig. 2 ein äußerst schematisiertes Einbaubeispiel eines Bandes gemäß Fig. 1 als Dehnungsfuge im Querschnitt.
Bezug nehmend auf die Fig. 1 und 2 ist eine Vorrich­ tung zum Einbringen einer Dehnungsfuge zwischen zwei Bauteilen 1, 2 dargestellt, welche ein elastisches, plattenartiges Band 3 mit einer Oberseite 4 und einer Unterseite 5 aufweist, wobei im Bereich eines Randes 6 der Oberseite 4 ein Klebestreifen 7 angebracht ist. Dieser Klebestreifen 7 dient zur Befestigung an einem der Bauelemente 1, 2, wobei eines der Bauelemente 1 aus Putz auf einem Mauerwerk 8 und das zweite der Bauelemente 2 aus Holz ausgebildet sein kann, wie in dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 dargestellt ist. Dabei hat das Band 3 die Aufgabe, im eingebauten Zu­ stand feuchtigkeits- und temperaturbedingte Volumen­ schwankungen des Holzes 2 auszugleichen, wozu das Band 3 zweckmäßigerweise aus Schaumkunststoff ausgebildet ist. Als Schaumkunststoff eignen sich synthetische, organisch hochpolymere Stoffe, vorzugsweise zu Schaum­ stoffen verarbeitete Polyurethane, Polystyrol, Polyvi­ nylchlorid oder Latex.
Das Band 3 ist hierzu mehrere Millimeter dick und weist eine Breite von mehreren Zentimetern, vorzugs­ weise eine Breite von 4 bis 5 cm, auf. Der Klebestrei­ fen, welche in dem dargestellten Ausführungsbeispiel auf der Oberseite 4 angebracht ist, nimmt dabei vor­ zugsweise ein Drittel der Breite des Bandes 3 ein, um eine ausreichende Tragfähigkeit zu gewährleisten.
Das Band 3 ist so elastisch ausgebildet, daß es sich auf praktische Art und Weise zu einer Rolle aufwickeln läßt. Dafür ist es erforderlich, daß der Klebestreifen 7, wie in Fig. 1 ersichtlich ist, mit einer abziehba­ ren Folie 9 abgedeckt ist oder das Band 3 im Bereich des Klebestreifens 7 auf der diesem gegenüberliegenden Seite 5 mit einer Silikonschicht versehen ist, um ein zusammenkleben des zu einer Rolle aufgewickelten Ban­ des 3 zu verhindern. Der Klebestreifen 7 kann dabei aus Hot-melt-, Acryl- oder Kautschukklebstoff ausge­ bildet sein, jedoch hängt die Wahl des Klebstoffes, dessen Volumen und seiner Klebstoffparameter von den unterschiedlichen Einsatzbereichen bzw. untergründen ab, welche verschiedene Haftungsfähigkeiten aufweisen.
In einem Bereich des Randes 10, der dem Rand 6 mit dem Klebestreifen 7 gegenüberliegt, ist auf der Unterseite 5 des Bandes 3 eine ausfaltbare Schutzfolie 11 zum Ab­ decken eines der Bauelemente 1, 2, in diesem Falle des Holzes 2, mittels einer einfachen Klebeverbindung be­ festigt.
Selbstverständlich kann in einem anderen - nicht dar­ gestellten - Ausführungsbeispiel die Schutzfolie 11 auch auf der Seite 4 des Bandes 3 befestigt sein, auf der der Klebestreifen 7 angebracht ist. Die Schutzfo­ lie 11, welche im aufgefalteten Zustand eine Breite von 300 mm bis 2500 mm aufweisen kann, ist dabei auf eine handliche Breite derart gefaltet, daß sie im an­ geklebten Zustand des Bandes 3 an dem Holz 2 problem­ los nach dem Verkleben des Bandes 3 auffaltbar ist.
Zur besseren Erläuterung der in Rede stehenden Vor­ richtung ist ein Einsatzbeispiel als Dehnfuge zwischen dem Putz 1 auf dem Mauerwerk 8 als erstes Bauelement und dem Holzbalken 2 als zweites Bauelement anhand Fig. 2 näher erläutert, da es sich hierbei um einen typischen Einsatzbereich handelt.
Zum einen muß beim Verputzen im Bereich eines Holz­ balkens stets an den Holzbalken 2 angeputzt werden, wobei das Band 3 als Dehnungsfuge Dehnungen der Werkstoffe, insbesondere Holz, zuläßt, ohne daß Risse an einer Putzkante 12 entstehen.
Das Band 3 mit der Schutzfolie 11 wird dabei mit dem Klebestreifen 7 in den Winkel zwischen dem Holzbalken 2 und dem zu verputzenden Mauerwerk 8 an dem Holzbal­ ken 2 aufgeklebt. Da die zusammengefaltete Schutzfolie 11 so gefaltet ist, da sie auch im eingeklebten Zu­ stand problemlos entfaltbar ist, kann diese bis zu ih­ rer vollen Breite um den zu schützenden Holzbalken 2 geschlagen werden. Nun kann ohne Verschmutzungsgefahr der Putz 1 auf dem Mauerwerk 8 aufgebracht werden, wobei die benötigte Dehnungsfuge durch das Band 3 automatisch eingebracht ist. Nach Fertigstellung der Putzarbeiten wird das Band 3 entlang der Putzkante 12 beispielsweise mittels eines Messers abgeschnitten. Dadurch, daß das Band nur am Randstreifen 7 mit Klebe­ stoff beschichtet ist, fällt der abgeschnittene Teil des Bandes 3 von selbst ab, und der eingeputzte Strei­ fen des Bandes 3 verbleibt als Dehnungsfuge zwischen dem Holz 2 und dem Putz 1 eingeputzt. An dem Holz­ balken 2 bleiben somit keinerlei Klebstoffrückstände oder Holzausrisse, wie es bei bekannten Abdeckvor­ richtungen häufig der Fall ist.
Analog läßt sich die in Rede stehende Vorrichtung auch beim Legen eines Estrichs anwenden, wobei das Band 3 an einem Mauerwerk entlang angebracht wird, bevor schwimmender Estrich verlegt wird. Das zwischen dem ausgehärteten Estrich und dem Mauerwerk verbleibende Teil des Bandes 3 dient hierbei wieder als Dehnungs­ fuge und zusätzlich als Schallbrücke, da durch das Band 3 ein Trittschall nicht über das angrenzende Mauerwerk in andere Räume übertragbar ist. Durch die Schutzfolie 11 können Wände beim Verlegen eines Estrichs vor Verschmutzungen geschützt werden, was aufgrund des bisher erforderlichen Aufwandes nur sel­ ten vorgenommen wird.
Auch bei einem derartigen Einsatzbeispiel erweist sich die Vorrichtung zum Einbringen einer Dehnungsfuge mit einer ausfaltbaren Schutzfolie als eine sehr wirt­ schaftliche Lösung, welche den Zeit- und Kostenaufwand bei Bauarbeiten deutlich senkt.

Claims (15)

1. Vorrichtung zum Einbringen einer Dehnungsfuge zwi­ schen zwei Bauelementen, wobei wenigstens eines der Bauelemente aus expansion- und/oder kontrak­ tionsfähigem Material ausgebildet ist, mit einem elastischen plattenartigen Band, dadurch gekennzeichnet, daß das Band (3) im Bereich eines Randes (6) auf einer seiner Seiten (4, 5) einen Klebestreifen (7) zur Befestigung an einem der Bauelemente (1, 2) auf­ weist und daß wenigstens in einem Bereich des die­ sem Rand (6) gegenüberliegenden Randes (10) auf einer der Seiten (4, 5) des Bandes (3) eine aus­ faltbare Schutzfolie (11) zum Abdecken eines der Bauelemente (2) befestigt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Band (3) aus Schaumkunststoff ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzfolie (11) mittels einer Klebeverbindung auf dem Band (3) befestigt ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Klebestreifen (7) annähernd ein Drittel der Breite des Bandes (3) einnimmt.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Bandes (3) zwischen 4 bis 5 cm be­ trägt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Band (3) zu einer Rolle aufwickelbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Band (3) im Bereich des Klebestreifens (7) auf der diesem gegenüberliegende Seite (5) mit einer adhäsionshindernden Schicht versehen ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Klebestreifen (7) mit einer abziehbaren Folie (9) abdeckbar ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebstoffparameter des Klebestreifens (7) auf die Beschaffenheit des zu beklebenden Bauelementes (2) ausgelegt sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Klebestreifen (7) mit Hot-melt-, Acryl- oder Kautschukklebstoff ausgebildet ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die an dem Band (3) befestigte Schutzfolie (11) derart gefaltet ist, daß sie in einem an eines der Bauelemente (2) angeklebten Zustand auffaltbar ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzfolie (11) im aufgefalteten Zustand eine Breite von 300 mm bis 2500 mm aufweist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß eines der Bauelemente (1) aus Putz und das zweite der Bauelemente (2) aus Holz ausgebildet ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß eines der Bauelemente (1) aus Estrich und das an­ dere der Bauelemente (2) als Mauerwerk ausgebildet ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Band (3) als Schallbrücke dient.
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