DE19623626A1 - Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung - Google Patents
TintenstrahlaufzeichnungsvorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine
Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung.
Eine Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung, bei der mit in
einer Druckkammer unter Druck gesetzter Tinte Tintentröpfchen
auf das Aufzeichnungsblatt ausgestoßen werden, um dadurch
Druckdaten aufzuzeichnen, hat die Nachteile, daß aufgrund der
Verdunstung von Lösemittel von der Düsenöffnung die
Viskosität der Tinte erhöht oder die Tinte verfestigt wird,
oder Fremdstoffe wie Staub auf der Düsenöffnung haften, und
aufgrund der Bildung von Blasen in der Tinte der
resultierende Ausdruck nicht akzeptabel ist. Zur Überwindung
der oben beschriebenen Nachteile weist die
Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung Abdeckmittel zum
abdichtenden Schließen der Düsenöffnung, wenn die Vorrichtung
nicht in Betrieb ist, und Reinigungsmittel zum Reinigen der
Düsenplatte, falls dies nötig ist, auf.
Die Lehren der japanischen Patentanmeldung (OPI) Nr.
125239/1989 (die Bezeichnung "OPI", wie hierin verwendet,
betrifft eine "ungeprüft veröffentlichte Anmeldung")
offenbaren eine Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung mit
einem Schieber, der durch den Schlitten bewegt wird, welcher
sich zur Ausgangsposition bewegt. Der Schieber bewegt sich
entlang einer geneigten Führungsoberfläche eines Rahmens zur
Düsenöffnungsoberfläche des Aufzeichnungskopfs, so daß eine
Gummiabdeckung auf der Oberfläche des Schiebers gegen den
Aufzeichnungskopf gedrückt wird, um die Düsenöffnung dichtend
zu schließen.
Außerdem offenbarte die Veröffentlichung der japanischen
Patentanmeldung Nr. 13910/1990 die folgende
Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung: Um eine Abdeckung gegen
den Aufzeichnungskopf zu drücken, sind bei der Vorrichtung
zwei Arme, die eine Parallelogrammverbindung bilden, zwischen
dem Rahmen und der Abdeckung angeordnet, so daß die Abdeckung
horizontal durch den Schlitten bewegt wird, während sie
vertikal zum Kopf hin bewegt wird.
Die Ausmaße der vertikalen Bewegung der oben beschriebenen
Mittel werden durch die geneigte Führungsoberfläche des
Rahmens bzw. die Parallelogrammverbindung bestimmt. In dem
Fall, in dem der Abstand zwischen dem Bewegungspfad des
Schlittens und dem Rahmen aufgrund von Toleranzen bei der
Bearbeitung oder der Montage der Bauteile etwas variiert,
oder in dem Fall, in dem zum Drucken von Daten auf ein
Aufzeichnungsblatt mit relativ großer Dicke, wie
beispielsweise einen Umschlag, der Abstand zwischen der
Platte bzw. Walze und dem Aufzeichnungskopf reguliert wird,
wird der Abstand zwischen dem Aufzeichnungskopf und der
Abdeckung verändert.
Daher hängt die Abdichtung der Düsenöffnung von der
elastischen Deformation der Abdeckung selbst ab. Dies stellt
kein Problem dar, falls die abzudichtende Oberfläche klein
ist; es ist jedoch äußerst schwierig, die gesamte Oberfläche
eines Aufzeichnungskopfs mit einer Mehrzahl von Düsen
gleichmäßig abzudichten.
Die Lehren der japanischen Patentanmeldung (OPI) Nr.
103762/1984 offenbaren folgende Mittel: An der
Ausgangsposition des Schlittens ist ein Deckel zum Schutz
eines Aufzeichnungskopfes in Form eines umgekehrten Ls mit
einer Abdeckung an einem Ende schwingbar gehalten. Der
Schutzdeckel wird durch den Schlitten bei dessen Bewegung zur
Ausgangsposition geschwenkt, so daß seine Abdeckung gegen den
Aufzeichnungskopf gedrückt wird. Mit den oben beschriebenen
Mitteln ändert sich das Ausmaß des Schwenkens des
Schutzdeckels gemäß dem Abstand zur Düsenoberfläche. Daher
können die Mittel selbst bei der Aufzeichnungsvorrichtung,
bei welcher der Abstand zwischen der Platte bzw. Walze und
dem Druckkopf regulierbar ist, eine zuverlässige
Abdichtwirkung gewährleisten. Jedoch tritt das folgende
Problem auf: Da die Bewegungsrichtung des Aufzeichnungskopfs
sich von jener der Abdeckung unterscheidet, kann letztere
durch die relative Bewegung des Aufzeichnungskopfs und der
Abdeckung deformiert werden; das heißt, die Abdeckung kann
leicht zerbrechen.
Zur Lösung der oben beschriebenen Probleme schlägt die
vorliegende Anmeldung die folgende Aufzeichnungsvorrichtung
vor. Wie durch die japanische Patentanmeldung (OPI) Nr.
8460/1994 offenbart, weist die Vorrichtung folgendes auf:
Eine Abdeckvorrichtung und einen Nockenstößel. Die
Abdeckvorrichtung ist außerhalb des Druckbereichs angeordnet
und wird durch den Aufzeichnungskopf oder den Schlitten,
welcher den Aufzeichnungskopf trägt, geschoben. Diese
Bewegung ermöglicht eine Bewegung der Abdeckvorrichtung
zwischen einer Position, in der keine Abdeckung stattfindet,
und einer Abdeckposition durch eine Nockenoberfläche, welche,
während der Aufzeichnungskopf von der Position, in welcher
keine Abdeckung stattfindet, zu der Abdeckposition bewegt
wird, die Abdeckvorrichtung zur Düsenoberfläche des
Aufzeichnungskopfs hin verschiebt. Mit dieser Vorrichtung
stößt die Abdeckvorrichtung lediglich durch die Bewegung des
Schlittens zuverlässig elastisch gegen die Düsenplatte,
wodurch der Aufzeichnungskopf zuverlässig abgedichtet wird.
Des weiteren hat bei einem Farbdrucker, bei dem ein
Aufzeichnungskopf zum Ausstoßen von schwarzer Tinte und ein
Aufzeichnungskopf zum Ausstoßen von drei Arten
verschiedenfarbiger Tinte auf einem Schlitten angebracht
sind, die Anordnung der Tintentanks und der anderen
Vorrichtungen einen großen Abstand zwischen den
Aufzeichnungsköpfen zur Folge, und daher ist es schwierig,
die Aufzeichnungsköpfe mit ein und demselben Abdeckelement
abzudichten.
Des weiteren hat eine Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung
des Auf-Abruf-Typs die Nachteile, daß auf Grund der
Verdunstung von Tintenlösemittel von der Düsenöffnung die
Viskosität der Tinte steigt oder die Tinte trocknet oder
Fremdstoffe wie Staub an der Düsenöffnung haften und auf
Grund der Bildung von Blasen in der Tinte der resultierende
Ausdruck nicht akzeptabel ist. Daher wird bei der Vorrichtung
ein Unterdruck durch eine Saugpumpe zur Verfügung gestellt
und auf das Abdeckelement ausgeübt, so daß die Tinte
zwangsläufig von dem Aufzeichnungskopf ausgestoßen wird, um
das Verstopfen des Aufzeichnungskopfs zu eliminieren.
Die oben beschriebene Saugpumpe ist im allgemeinen eine
Schlauchpumpe, deren Konstruktion einfach ist, und die
miniaturisiert werden kann. In der Schlauchpumpe wird ein
Schlauch mit zwei Rollen zusammengedrückt, welche in bezug
auf das Drehzentrum symmetrisch angeordnet sind. Wenn die
Schlauchpumpe verkleinert wird, ist daher der Teil des
Schlauchs, gegen den die beiden Rollen stoßen, gleichzeitig
relativ groß. Daher dauert die Ausübung einer hohen Last, wie
in Teil (b) von Fig. 13 gezeigt, nur einen Moment lang an,
wodurch es unmöglich wird, der Pumpe die Durchführung eines
reibungslosen Saugvorgangs zu ermöglichen.
Es wurde versucht, den Durchmesser der Rollen zu verringern.
Die Reduzierung des Durchmessers der Rollen erhöht jedoch die
Reibung zwischen den Rollen und dem Schlauch, wodurch ein
müheloser Antrieb der Rollen behindert wird. Andererseits ist
es möglich, den Durchmesser des Schlauchs zu verringern. Wenn
der Durchmesser des Schlauchs verringert wird, wird jedoch
die Saugleistung der Pumpe reduziert, wodurch andere Probleme
entstehen; beispielsweise wird es nötig, die Pumpe mit
höherer Geschwindigkeit anzutreiben.
Hinsichtlich der oben angesprochenen Aspekte besteht die
Aufgabe der Erfindung in der Bereitstellung einer
Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung mit einer
Abdeckvorrichtung, welche zwei auf ein und demselben
Schlitten angebrachte Aufzeichnungsköpfe zuverlässig
abdichten kann.
Die Aufgabe wird durch die Tintenstrahlaufzeichnungs
vorrichtung gemäß den unabhängigen Patentansprüchen 1 und 5
gelöst. Weitere Aspekte, Vorteile und Merkmale der Erfindung
ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen, der
Beschreibung und den Zeichnungen. Die Patentansprüche sind
als ein erster, nicht limitierender Formulierungsversuch zur
Definition des Schutzbereiches zu verstehen.
Die Erfindung betrifft im allgemeinen eine
Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung, deren Aufzeichnungskopf
in Richtung der Breite eines Aufzeichnungsblattes bewegt
wird, und bei der gemäß Druckdaten Tintentropfen auf das
Aufzeichnungsblatt ausgestoßen werden, um darauf ein Bild zu
bilden, und, genauer gesagt, eine Abdeckvorrichtung, die dazu
geeignet ist, den Aufzeichnungskopf abzudichten, sowie eine
Pumpeneinheit, um die Abdeckvorrichtung mit Unterdruck zu
versorgen.
Ein weiterer Aspekt der Erfindung besteht in der
Bereitstellung einer Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung mit
einer Pumpeneinheit zur Ausübung eines Unterdrucks auf die
zuvor genannte Abdeckvorrichtung, die im Vergleich zum Stand
der Technik eine geringere Drehmomentschwankung aufweist und
miniaturisiert werden kann. Ein weiterer Aspekt der Erfindung
ist die Bereitstellung einer Pumpeneinheit, die die
Miniaturisierung der gesamten Aufzeichnungsvorrichtung
ermöglicht.
Die oben genannte Aufgabe sowie die oben genannten Aspekte
der Erfindung werden durch die Bereitstellung der folgenden
Mittel erzielt:
Bei dem ersten Mittel handelt es sich um eine Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung, die erfindungsgemäß folgendes aufweist:
einen Schlitten, auf dem ein erster Aufzeichnungskopf zum Ausstoßen einfarbiger, insbesondere schwarzer Tinte auf der dem Druckbereich zugewandten Seite des Schlittens angebracht ist, und ein zweiter Aufzeichnungskopf zum Ausstoßen von mindestens einer Farbtinte, vorzugsweise zwei oder drei Farbtinten, auf der Seite des Schlittens angebracht ist, welche dem Bereich zugewandt ist, in dem der Schlitten positioniert sein kann, wenn nicht gedruckt wird; und
Abdeckmittel mit:
einem Gleitelement zur vertikalen Bewegung eines Grundgestells gemäß der Bewegung des Schlittens;
einem ersten Abdeckelement zur Abdichtung des ersten Aufzeichnungskopfs,
wobei das erste Abdeckelement fest in der Nähe eines Endes des Gleitelements, in der Nähe des Druckbereichs, zur Verfügung gestellt ist, und ein Luftverbindungsloch und ein Tintensaugloch darin aufweist;
einem zweiten Abdeckelement zur Abdichtung des zweiten Aufzeichnungskopfs,
wobei das zweite Abdeckelement durch elastische Elemente auf dem Gleitelement, in der Nähe des Bereichs bzw. dem Bereich zugewandt, in welchem nicht gedruckt wird, angebracht ist, und ein Luftverbindungsloch und ein Tintensaugloch darin aufweist;
einem Arm in einem Bereich unter dem ersten Abdeckelement, um eine Tragefunktion in solch einer Weise zu erfüllen, daß er einen bogenförmigen Weg beschreibt, wenn der Schlitten bewegt wird; und
einem elastischen Element, um den Arm vom Druckbereich elastisch vertikal aufwärts zu schieben.
Bei dem ersten Mittel handelt es sich um eine Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung, die erfindungsgemäß folgendes aufweist:
einen Schlitten, auf dem ein erster Aufzeichnungskopf zum Ausstoßen einfarbiger, insbesondere schwarzer Tinte auf der dem Druckbereich zugewandten Seite des Schlittens angebracht ist, und ein zweiter Aufzeichnungskopf zum Ausstoßen von mindestens einer Farbtinte, vorzugsweise zwei oder drei Farbtinten, auf der Seite des Schlittens angebracht ist, welche dem Bereich zugewandt ist, in dem der Schlitten positioniert sein kann, wenn nicht gedruckt wird; und
Abdeckmittel mit:
einem Gleitelement zur vertikalen Bewegung eines Grundgestells gemäß der Bewegung des Schlittens;
einem ersten Abdeckelement zur Abdichtung des ersten Aufzeichnungskopfs,
wobei das erste Abdeckelement fest in der Nähe eines Endes des Gleitelements, in der Nähe des Druckbereichs, zur Verfügung gestellt ist, und ein Luftverbindungsloch und ein Tintensaugloch darin aufweist;
einem zweiten Abdeckelement zur Abdichtung des zweiten Aufzeichnungskopfs,
wobei das zweite Abdeckelement durch elastische Elemente auf dem Gleitelement, in der Nähe des Bereichs bzw. dem Bereich zugewandt, in welchem nicht gedruckt wird, angebracht ist, und ein Luftverbindungsloch und ein Tintensaugloch darin aufweist;
einem Arm in einem Bereich unter dem ersten Abdeckelement, um eine Tragefunktion in solch einer Weise zu erfüllen, daß er einen bogenförmigen Weg beschreibt, wenn der Schlitten bewegt wird; und
einem elastischen Element, um den Arm vom Druckbereich elastisch vertikal aufwärts zu schieben.
Bei dem zweiten Mittel handelt es sich um eine
Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung, welche erfindungsgemäß
folgendes aufweist:
einen Schlitten, auf dem zwei Tintenstrahlaufzeichnungsköpfe angebracht sind; zwei Abdeckelemente zur Abdichtung der Düsenöffnungen der jeweiligen Aufzeichnungsköpfe; und eine Pumpeneinheit zur Ausübung eines Unterdrucks auf die Abdeckelemente,
wobei die Pumpeneinheit folgendes aufweist:
einen Pumpenrahmen mit Schlauchhalteflächen, die Rücken an Rücken positioniert sind, um Schläuche zu deformieren, bis die Schläuche im wesentlichen einen halbkreisförmigen Querschnitt aufweisen; und
zwei Pumpenräder, die durch die Antriebskraft von Antriebsmitteln angetrieben werden;
zwei Rollen, welche drehbar mit Nuten in Eingriff kommen, welche in jedem der Pumpenräder ausgebildet sind, so daß bei Drehung in einer Richtung die Rollen in diametraler Symmetrie in bezug auf das Drehzentrum des Pumpenrads positioniert sind, wodurch der Schlauch zusammengedrückt wird, und bei Drehung in entgegengesetzter Richtung die Rollen von dem Schlauch weg bewegt werden, und
wobei in dem Pumpenrahmen der Maximalkontaktbereich des Schlauchs und der Rollen im Bereich von 160° bis 180° liegt.
einen Schlitten, auf dem zwei Tintenstrahlaufzeichnungsköpfe angebracht sind; zwei Abdeckelemente zur Abdichtung der Düsenöffnungen der jeweiligen Aufzeichnungsköpfe; und eine Pumpeneinheit zur Ausübung eines Unterdrucks auf die Abdeckelemente,
wobei die Pumpeneinheit folgendes aufweist:
einen Pumpenrahmen mit Schlauchhalteflächen, die Rücken an Rücken positioniert sind, um Schläuche zu deformieren, bis die Schläuche im wesentlichen einen halbkreisförmigen Querschnitt aufweisen; und
zwei Pumpenräder, die durch die Antriebskraft von Antriebsmitteln angetrieben werden;
zwei Rollen, welche drehbar mit Nuten in Eingriff kommen, welche in jedem der Pumpenräder ausgebildet sind, so daß bei Drehung in einer Richtung die Rollen in diametraler Symmetrie in bezug auf das Drehzentrum des Pumpenrads positioniert sind, wodurch der Schlauch zusammengedrückt wird, und bei Drehung in entgegengesetzter Richtung die Rollen von dem Schlauch weg bewegt werden, und
wobei in dem Pumpenrahmen der Maximalkontaktbereich des Schlauchs und der Rollen im Bereich von 160° bis 180° liegt.
Die beiden Abdeckelemente weisen einen festen Abstand
voneinander auf. Das erste Abdeckelement wird gleitend über
dem ersten Aufzeichnungskopf durch die elastischen Elemente
am Ende des Gleitelements eingepaßt und kommt dadurch in
abdichtenden Kontakt mit dem ersten Aufzeichnungskopf;
während gleichermaßen das zweite Abdeckelement gleitend über
dem zweiten Aufzeichnungskopf durch die elastischen Elemente
zwischen dem zweiten Abdeckelement und dem Gleitelement
eingepaßt wird, wodurch es in abdichtenden Kontakt mit dem
zweiten Aufzeichnungskopf kommt.
Da der Maximalkontaktwinkel des Pumpenschlauchs und der
Rollen kleiner als 180° ist, entspricht der Betrag der Last,
der erforderlich ist, wenn das Anstoßen der Rolle gegen den
Schlauch gelöst wird, im wesentlichen jenem, der erforderlich
ist, wenn der Schlauch zusammengedrückt wird. Außerdem nimmt
der Pumpenrahmen die Dämpferrohre auf, was zu einer
Miniaturisierung der erfindungsgemäßen
Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung beiträgt.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform betrifft eine
Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung, bei der zwei
Aufzeichnungsköpfe derart auf ein und demselben Schlitten
angebracht sind, daß ihre räumliche Beziehung feststeht, und
die Köpfe zuverlässig gleichzeitig durch ein Abdeckmittel
abgedichtet werden. Ein erstes Abdeckelement 13 zur
Abdichtung des ersten Aufzeichnungskopfs ist in der Nähe
eines Endes, nahe dem Druckbereich bzw. dem Druckbereich
zugewandt, eines Gleitelements 20 zur Verfügung gestellt,
welches ein Grundgestell gemäß der Bewegung eines Schlittens
anhebt. Das erste Abdeckelement weist ein Luftverbindungsloch
und ein Tintensaugloch darin auf. Außerdem ist ein zweites
Abdeckelement 14 zur Abdichtung des zweiten
Aufzeichnungskopfs durch elastische Elemente 74, 75 auf dem
Gleitelement 20 angebracht. Das zweite Abdeckelement 14 weist
ein Luftverbindungsloch und ein Tintensaugloch darin auf. Das
Ende des Gleitelements 20, nahe dem Bereich, in welchem nicht
gedruckt wird, wird durch einen Arm 30 getragen, welcher
elastisch vertikal aufwärts des Druckbereichs gedrückt wird.
Die beiden Abdeckelemente sind fest voneinander beabstandet.
Das erste Abdeckelement wird gleitend über dem ersten
Aufzeichnungskopf durch elastische Elemente 31, 32 eingepaßt
und kommt dadurch in abdichtenden Kontakt mit dem ersten
Aufzeichnungskopf; während gleichermaßen das zweite
Abdeckelement gleitend über dem zweiten Aufzeichnungskopf
durch elastische Elemente 74, 75 zwischen dem zweiten
Abdeckelement und dem Gleitelement eingepaßt wird, wodurch es
in abdichtenden Kontakt mit dem zweiten Aufzeichnungskopf
kommt.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung
betrifft eine Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung mit:
einem Schlitten, auf dem ein erster Aufzeichnungskopf zum Ausstoßen schwarzer Tinte und ein zweiter Aufzeichnungskopf zum Ausstoßen von Farbtinte angebracht sind;
wobei der erste Aufzeichnungskopf auf einer Seite des Schlittens in der Nähe des Druckbereichs der Aufzeichnungsvorrichtung angeordnet ist, der zweite Aufzeichnungskopf auf einer Seite des Schlittens in der Nähe eines Bereichs des Aufzeichnungskopfs, in welchem nicht gedruckt wird, angeordnet ist und der Schlitten in horizontale Richtungen bewegbar ist; und
Abdeckmitteln mit:
einem Gleitelement, das in vertikale Richtungen relativ zu einem Grundgestell gemäß der Bewegung des Schlittens bewegbar ist;
einem ersten Abdeckelement zur Abdichtung des ersten Aufzeichnungskopfs,
wobei das erste Abdeckelement fest in der Nähe eines Endes des Gleitelements zur Verfügung gestellt ist, das in der Nähe des Druckbereichs liegt, und ein darin ausgebildetes Luftverbindungsloch aufweist;
einem zweiten Abdeckelement zur Abdichtung des zweiten Aufzeichnungskopfs,
wobei das zweite Abdeckelement durch elastische Elemente auf dem Gleitelement angebracht ist, und ein Luftverbindungsloch und ein Tintensaugloch darin aufweist;
einem Arm zum Tragen des Gleitelements, wobei der Arm in einem Bereich vertikal unter dem ersten Abdeckelement zur Verfügung gestellt ist, wobei der Arm so konfiguriert ist, daß er einen bogenförmigen Weg beschreibt, wenn der Schlitten zwischen dem Druckbereich und dem Bereich, in welchem nicht gedruckt wird, bewegt wird; und
einem elastischen Element zum elastischen Schieben des Arms vertikal aufwärts des Druckbereichs.
einem Schlitten, auf dem ein erster Aufzeichnungskopf zum Ausstoßen schwarzer Tinte und ein zweiter Aufzeichnungskopf zum Ausstoßen von Farbtinte angebracht sind;
wobei der erste Aufzeichnungskopf auf einer Seite des Schlittens in der Nähe des Druckbereichs der Aufzeichnungsvorrichtung angeordnet ist, der zweite Aufzeichnungskopf auf einer Seite des Schlittens in der Nähe eines Bereichs des Aufzeichnungskopfs, in welchem nicht gedruckt wird, angeordnet ist und der Schlitten in horizontale Richtungen bewegbar ist; und
Abdeckmitteln mit:
einem Gleitelement, das in vertikale Richtungen relativ zu einem Grundgestell gemäß der Bewegung des Schlittens bewegbar ist;
einem ersten Abdeckelement zur Abdichtung des ersten Aufzeichnungskopfs,
wobei das erste Abdeckelement fest in der Nähe eines Endes des Gleitelements zur Verfügung gestellt ist, das in der Nähe des Druckbereichs liegt, und ein darin ausgebildetes Luftverbindungsloch aufweist;
einem zweiten Abdeckelement zur Abdichtung des zweiten Aufzeichnungskopfs,
wobei das zweite Abdeckelement durch elastische Elemente auf dem Gleitelement angebracht ist, und ein Luftverbindungsloch und ein Tintensaugloch darin aufweist;
einem Arm zum Tragen des Gleitelements, wobei der Arm in einem Bereich vertikal unter dem ersten Abdeckelement zur Verfügung gestellt ist, wobei der Arm so konfiguriert ist, daß er einen bogenförmigen Weg beschreibt, wenn der Schlitten zwischen dem Druckbereich und dem Bereich, in welchem nicht gedruckt wird, bewegt wird; und
einem elastischen Element zum elastischen Schieben des Arms vertikal aufwärts des Druckbereichs.
In einem Gesichtspunkt ist die bevorzugte Ausführungsform
dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen dem ersten und dem zweiten Abdeckelement eine Ventileinheit zur Verfügung gestellt ist,
wobei die Ventileinheit folgendes aufweist:
einen festsitzenden Ventilsitz; und
einen bewegbaren Ventilsitz;
wobei der festsitzende Ventilsitz eine Öffnung aufweist, welche abgedichtet ist, wenn das Gleitelement gegen den bewegbaren Ventilsitz stößt,
wobei der bewegbare Ventilsitz durch einen Hebel bewegt wird, welcher immer elastisch durch eine Feder gedrückt ist, und welcher geschwenkt wird, wobei er gegen das Grundgestell stößt, wenn der Schlitten zu einer verlorenen Saugposition bewegt wird, und eine Öffnung aufweist, welche mit dem festsitzenden Ventilsitz abgedichtet ist, und
wobei ein Durchgangsloch des festsitzenden Ventilsitzes und ein Durchgangsloch des bewegbaren Ventilsitzes mit den jeweiligen Luftverbindungslöchern der Abdeckelemente verbunden sind.
zwischen dem ersten und dem zweiten Abdeckelement eine Ventileinheit zur Verfügung gestellt ist,
wobei die Ventileinheit folgendes aufweist:
einen festsitzenden Ventilsitz; und
einen bewegbaren Ventilsitz;
wobei der festsitzende Ventilsitz eine Öffnung aufweist, welche abgedichtet ist, wenn das Gleitelement gegen den bewegbaren Ventilsitz stößt,
wobei der bewegbare Ventilsitz durch einen Hebel bewegt wird, welcher immer elastisch durch eine Feder gedrückt ist, und welcher geschwenkt wird, wobei er gegen das Grundgestell stößt, wenn der Schlitten zu einer verlorenen Saugposition bewegt wird, und eine Öffnung aufweist, welche mit dem festsitzenden Ventilsitz abgedichtet ist, und
wobei ein Durchgangsloch des festsitzenden Ventilsitzes und ein Durchgangsloch des bewegbaren Ventilsitzes mit den jeweiligen Luftverbindungslöchern der Abdeckelemente verbunden sind.
In einem speziellen Gesichtspunkt ist die bevorzugte
Ausführungsform dadurch gekennzeichnet, daß
das zweite Abdeckelement folgendes aufweist:
eine Abdeckung; und einen die Abdeckung haltenden Rahmen,
wobei das zweite Abdeckelement ein Führungselement an einem Ende, in der Nähe des Druckbereichs, des Rahmens aufweist, welches schwingbar mit dem Gleitelement in Eingriff kommt, wodurch es in bezug auf den zweiten Aufzeichnungskopf positioniert ist.
das zweite Abdeckelement folgendes aufweist:
eine Abdeckung; und einen die Abdeckung haltenden Rahmen,
wobei das zweite Abdeckelement ein Führungselement an einem Ende, in der Nähe des Druckbereichs, des Rahmens aufweist, welches schwingbar mit dem Gleitelement in Eingriff kommt, wodurch es in bezug auf den zweiten Aufzeichnungskopf positioniert ist.
In einem anderen Gesichtspunkt ist die bevorzugte
Ausführungsform dadurch gekennzeichnet, daß:
das zweite Abdeckelement Radialnuten aufweist, welche sich radial von der Peripherie des Luftverbindungslochs erstrecken, und eine Tintenabsorbierungsschicht aufnimmt.
das zweite Abdeckelement Radialnuten aufweist, welche sich radial von der Peripherie des Luftverbindungslochs erstrecken, und eine Tintenabsorbierungsschicht aufnimmt.
Die Erfindung wird anhand der beiliegenden Zeichnungen
beschrieben.
Fig. 1 zeigt eine Perspektivansicht, die einen Teil einer
Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung zeigt, welche die
bevorzugte Ausführungsform darstellt.
Fig. 2 zeigt eine Perspektivansicht, die ein Beispiel einer
Abdeckvorrichtung in der Ausführungsform darstellt.
Fig. 3 zeigt eine Montageexplosionsansicht der in Fig. 2
gezeigten Abdeckvorrichtung.
Fig. 4 zeigt eine Ansicht von oben der Abdeckvorrichtung, bei
der die Tintenabsorbierungsschicht entfernt ist.
Fig. 5 zeigt eine Schnittansicht, die ein Gleitelement
darstellt, welches zu einer Abdeckposition hin bewegt wurde.
Fig. 6 zeigt ein erläuterndes Diagramm, das Flußpfade in der
Abdeckvorrichtung darstellt.
Fig. 7 zeigt eine Montageexplosionsansicht eines Beispiels
einer Pumpeneinheit bei der erfindungsgemäßen
Ausführungsform.
Fig. 8 zeigt eine Schnittansicht, die die Pumpeneinheit mit
entfernten Schläuchen darstellt.
Die Teile (a) und (b) von Fig. 9 sind Diagramme, welche
Rollenführungsnuten zeigen, welche jeweils in zwei
Pumpenrädern ausgebildet sind.
Die Teile (a) und (b) von Fig. 10 sind Diagramme zur
Beschreibung der Beziehungen zwischen dem Schlauch und den
Rollen auf einer Seite des Pumpenrahmens sowie jenen zwischen
dem Schlauch und den Rollen auf der anderen Seite.
Fig. 11 zeigt ein Diagramm, das ein Beispiel einer
Reinigungseinheit bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform
darstellt.
Fig. 12 zeigt eine Wischvorrichtung zum Wischen der
Vorderseiten der Aufzeichnungsköpfe.
Der Teil (a) von Fig. 13 zeigt eine grafische Darstellung,
die das Lastdrehmoment mit dem Drehwinkel in der
Schlauchpumpe in der Ausführungsform der Erfindung angibt,
und Teil (b) ist ebenfalls eine grafische Darstellung, die
das Lastdrehmoment mit dem Drehwinkel in der herkömmlichen
Schlauchpumpe zeigt.
Die vorliegende Erfindung wird mit Bezugnahme auf ihre
bevorzugte Ausführungsform beschrieben, die in den
beiliegenden Zeichnungen gezeigt ist.
Eine Ausführungsform der Erfindung ist in Fig. 1 dargestellt.
In Fig. 1 bezeichnet das Bezugszeichen 1 einen Schlitten,
welcher durch einen Synchronriemen 2 mit einem Elektromotor 3
verbunden ist, so daß er parallel mit einer Walze 5 bewegt
wird, während er durch ein Führungselement 4 geführt wird.
Auf der Oberfläche des Schlittens 1, die einem
Aufzeichnungsblatt gegenüberliegt, ist ein Aufzeichnungskopf
7 zum Ausstoßen schwarzer Tinte zur Verfügung gestellt;
genauer gesagt ist dieser in einem Druckbereich (auf der
linken Seite von Fig. 1) zur Verfügung gestellt, und des
weiteren ist ein Farbdruckaufzeichnungskopf 8 abnehmbar in
einem Bereich bzw. einem Bereich zugewandt, in welchem nicht
gedruckt wird, zur Verfügung gestellt. Die Aufzeichnungsköpfe
7 und 8 erhalten Tinten von einer Kartusche 9 für schwarze
Tinte bzw. einer Kartusche 10 für Farbtinte, um
Tintentröpfchen auf das Aufzeichnungsblatt 6 auszustoßen.
Darüber hinaus bezeichnet in Fig. 1 das Bezugszeichen 12 eine
Abdeckvorrichtung, in welcher ein besonderes Merkmal der
Erfindung liegt. Die Abdeckvorrichtung 12 ist wie folgt
konstruiert: Die Abdeckvorrichtung 12 weist folgendes auf:
ein Abdeckelement 13 zur Abdichtung des Aufzeichnungskopfs 7
für schwarze Tinte und ein Abdeckelement 14 zur Abdichtung
des Aufzeichnungskopfs 8 für Farbtinte, die auf ein und
demselben Gleitelement angebracht sind. Die Abdeckvorrichtung
ist durch Schläuche mit einer Pumpeneinheit 16 mit zwei
Schlauchpumpen verbunden. Die Größe der Abdeckvorrichtung ist
so ausgelegt, daß die Düsenöffnungen der Aufzeichnungsköpfe 7
und 8 mit einem Raum abgedichtet sind. Wenn kein Druckvorgang
stattfindet, schließt die Abdeckvorrichtung die
Düsenöffnungen. Wenn ein Vorgang zur Wiederherstellung des
Ausstoßvermögens stattfindet, erhält die Abdeckvorrichtung
einen Unterdruck von der Pumpeneinheit 16, welche durch einen
Elektromotor 17, welcher auf den Antrieb einer
Blattzuführwalze (nicht gezeigt) ausgerichtet ist,
angetrieben wird, damit die Aufzeichnungsköpfe 7 und 8
zwangsläufig Tinte ausstoßen. Eine Reinigungseinheit 18 ist
in der Nähe der Abdeckvorrichtung 12 zur Verfügung gestellt,
die durch den Motor 17 auf- und abwärts bewegt wird.
Die Fig. 2, 3 und 4 zeigen ein Beispiel der
Abdeckvorrichtung gemäß der Erfindung. Bei diesen Figuren
bezeichnet das Bezugszeichen 20 ein Gleitelement, welches wie
folgt konstruiert ist: Wenn der Schlitten 1 in Richtung auf
den Bereich, in welchem nicht gedruckt wird, bewegt wird,
wird das Gleitelement 20, welches der Bewegung des Schlittens
1 folgt, horizontal und vertikal über die obere Oberfläche
eines Grundgestells 21 bewegt. In der oberen Oberfläche der
Abdeckvorrichtung ist das Abdeckelement 13 zum Abdichten des
Aufzeichnungskopfs 7 für schwarze Tinte am Ende des
Gleitelements 20 in der Nähe des Druckbereichs (am rechten
Ende in Fig. 2) und das Abdeckelement 14 zum Abdichten des
Aufzeichnungskopfs 8 für Farbtinte im wesentlichen in der
Mitte des Druckbereichs zur Verfügung gestellt. Eine
normalerweise geschlossene Ventileinheit 24 ist zwischen den
Abdeckelementen 13 und 14 zur Verfügung gestellt, die durch
einen Hebel (später beschrieben) gelöst wird. Darüber hinaus
weist die Abdeckvorrichtung am äußersten Ende eine
Anschlagfläche 25 auf, welche gegen den Schlitten 1 stößt.
Das Gleitelement 20 weist einen Vorsprung 26 in der Nähe des
unteren Endes des Abdeckelements 14 zum Schließen des
Aufzeichnungskopfs für Farbtinte auf. Bei Bewegung des
Schlittens wird der Vorsprung und folglich das Gleitelement
entlang der Führungsoberfläche des Grundgestells 21 bewegt,
welche sich aus einer tiefliegenden Führungsoberfläche 27a,
einer geneigten Führungsoberfläche 27b und einer
hochliegenden Führungsoberfläche 27c zusammensetzt.
Das Gleitelement 20 weist weitere Vorsprünge 28 und 29 in der
Nähe des unteren Endes des Abdeckelements 13 zur Abdichtung
des Aufzeichnungskopfs 7 für schwarze Tinte auf. Das
Gleitelement 20 wird durch einen Arm 30 gehalten, dessen
eines Ende so mit dem Grundgestell 21 verbunden ist, daß der
Arm mit Hilfe einer länglichen Nut 34 schwingbar ist. Eine
Druckfeder 31 ist zwischen dem Boden des Gleitelements 20 und
dem Grundgestell 21 angeordnet, während eine Torsionsfeder 32
zwischen dem Arm 30 und dem Grundgestell angeordnet ist.
Durch die elastischen Kräfte dieser Federn stößt der
Vorsprung 26 gegen einen Anschlag 33, so daß ein Raum,
welcher zur Aufnahme von Tintentröpfchen von den
Aufzeichnungsköpfen geeignet ist, zur Verfügung gestellt ist,
während das Gleitelement 20 schräg nach oben gedrückt wird,
um somit horizontal gehalten zu werden.
Einer der Vorsprünge 28 und 29 in Eingriff mit dem Arm 30
weist ein Durchgangsloch auf, welches mit einem
Tintensaugloch 54 des Abdeckelements 13 (später beschrieben)
in Verbindung steht, wodurch ein Flußpfad zur Verfügung
gestellt wird.
Die Ventileinheit ist wie folgt konstruiert: Sie umfaßt einen
festsitzenden Ventilsitz 36, einen bewegbaren Ventilsitz 37
und eine Druckfeder 38. Der bewegbare Ventilsitz 37 wird
durch die Feder 38 elastisch gegen den festsitzenden
Ventilsitz 36 gedrückt, und wenn ein Hebel 39 gegen einen
Vorsprung 40 des Grundgestells stößt, entsteht ein Spalt. Der
festsitzende Ventilsitz 36 und der bewegbare Ventilsitz 37
weisen Durchgangslöcher 42 bzw. 43 auf, welche durch die
gegenüberliegenden Ventilsitze geschlossen werden. Das
Durchgangsloch des festsitzenden Ventilsitzes 36 ist mit
einem Luftverbindungsloch 44 des Abdeckelements 13 zur
Abdichtung des Aufzeichnungskopfs 7 für schwarze Tinte in
Verbindung gebracht, während das Durchgangsloch 43 des
bewegbaren Ventilsitzes 37 durch einen Schlauch 45 mit einem
Luftverbindungsloch 46 des Abdeckelements 14 zur Abdichtung
des Aufzeichnungskopfs 8 für Farbtinte in Verbindung gebracht
ist.
Das Abdeckelement 13 zur Abdichtung des Aufzeichnungskopfs 7
für schwarze Tinte ist wie folgt konstruiert: Ein Napf ist
mit elastischem Material, wie beispielsweise Gummi, gebildet,
das Luftverbindungsloch und das Tintensaugloch 54 sind darin
ausgebildet, wie in Fig. 4 gezeigt, und röhrenförmige Pfade
57 und 58 sind darin ausgebildet, welche mit
Verbindungsöffnungen 50 und 51 des Gleitelements 20 verbunden
sind. Außerdem ist eine Tintenabsorbierungsschicht 59 in den
Boden eingesetzt.
Grob ausgedrückt ist das Abdeckelement 14 zur Abdichtung des
Aufzeichnungskopfs 8 für Farbtinte aus einer Abdeckung 62 und
einem Halterahmen 60, welcher die Abdeckung 62 hält,
zusammengesetzt.
Die Abdeckung 62 ist wie folgt konstruiert: Ein Napf ist aus
tintenbeständigem synthetischen Harz oder Gummi gebildet. In
dem Bereich des so gebildeten Napfes, welcher nicht der
Düsenöffnungsanordnung gegenüberliegt, wie in Fig. 4 gezeigt,
sind das Luftverbindungsloch 46 und das Tintensaugloch 56
sowie Leitungsrohre 63 und 64 in Verbindung mit diesen
Löchern 46 und 56 ausgebildet. Radialnuten 65 sind derart um
das Luftverbindungsloch 46 herum ausgebildet, daß die
ersteren mit letzterem einstückig sind.
In der Abdeckung 62 sind zwei Tintenabsorbierungsschichten 66
und 67, die aus tintenabsorbierendem porösen Material
hergestellt sind, in solch einer Weise eingesetzt, daß sie im
wesentlichen den Boden bedecken und fest mit Vorsprüngen 68,
welche auf der inneren ringförmigen Oberfläche der Abdeckung
62 ausgebildet sind, zurückgehalten werden. Diese
tintenabsorbierenden Schichten 66 und 67 weisen
Durchgangslöcher 66a bzw. 67a mit kleinem Durchmesser auf,
welche mit dem Luftverbindungsloch 46 ausgerichtet sind.
Außerdem weist der Halterahmen 60 Löcher 70 und 71, in die
die Leitungsrohre 63 und 64 der Abdeckung 62 eingesetzt sind,
sowie ein Führungselement 72 auf, dessen unterer Bereich sich
in Richtung auf das Ende der Ventileinheit erstreckt.
Druckfedern 74 und 75 sind zwischen dem Halterahmen und dem
Gleitelement 20 angeordnet. Der Halterahmen 60 ist durch ein
Verbindungselement 65, welches mit den Leitungsrohren 63 und
64 verbunden ist, an dem Gleitelement 20 befestigt.
Das Führungselement 72 ist mit einer Führungsnut, wobei es
sich im Schnitt um ein umgekehrtes V handelt, welche in dem
Gleitelement 20 ausgebildet ist, in Eingriff; das heißt, die
Funktion hiervon ist die Bewegung des gesamten Halterahmens
60, so daß, wenn das Abdeckelement 14 gegen den
Aufzeichnungskopf 8 stößt, der Halterahmen zentriert wird.
In Fig. 3 bezeichnen die Bezugszeichen 78 und 78 Schichten
zur Einstellung der relativen Position des Halterahmens 60
und der Abdeckung 62; sowie 79 den Deckel der Ventileinheit.
Wenn bei der oben beschriebenen Ausführungsform der Schlitten
1 zum Bereich, in welchem nicht gedruckt wird, bewegt wird,
um der Abdeckvorrichtung gegenüberzuliegen, kommt das
Führungsstück 20a des Gleitelements 20 mit dem
Aufzeichnungskopf 8 für Farbtinte in Eingriff, so daß die
Position hiervon in bezug auf den Aufzeichnungskopf eine
vorbestimmte Position in der Richtung der Breite des
Aufzeichnungskopfs ist.
Wenn unter dieser Bedingung der Schlitten 1 weiterbewegt
wird, stößt er gegen die Anschlagfläche 25, so daß das
Gleitelement 20 gegen die elastischen Kräfte der Federn 31
und 32 bewegt wird. Daher wird der Vorsprung 26 des
Gleitelements 20 von dem Anschlag 33 des Grundgestells 21
wegbewegt und gleitet entlang der geneigten
Führungsoberfläche 27b, so daß das Gleitelement 20 allmählich
erhöht wird, während der Vorderendbereich des Gleitelements
20 erhöht wird, wobei er mittels des Arms 30 reguliert wird.
Wenn das Gleitelement auf die hochliegende Führungsoberfläche
27c erhöht wird, wie in Fig. 5 gezeigt, wird der
Vorderendbereich des Gleitelements auf eine Position erhöht,
welche durch den Arm 30 bestimmt wird, so daß das
Abdeckelement 13 durch die Druckfeder 31 elastisch mit dem
Aufzeichnungskopf 7 für schwarze Tinte in Kontakt gebracht
wird, während das Abdeckelement 14 durch die Federn 74 und 75
elastisch mit dem Aufzeichnungskopf 8 für Farbtinte in
Kontakt gebracht wird, während die Position hiervon in bezug
auf das Gleitelement 20 durch das Führungselement 72
reguliert wird.
Des weiteren wird die Pumpeneinheit 16 mit abgedeckten Köpfen
betrieben, wenn ein zwangsläufiges Ausstoßen von Tinte von
den Aufzeichnungsköpfen 7 und 8 nötig ist. Unter dieser
Bedingung stößt der Hebel 39 nicht gegen das Grundgestell 21,
und daher werden die Luftverbindungslöcher 44 und 46 der
Abdeckelemente 13 und 14 dichtend durch die Ventileinheit 24
geschlossen.
Somit wird ein Unterdruck auf das Innere der Abdeckelemente
13 und 14 durch die Tintensauglöcher 54 und 56 ausgeübt, so
daß von den Düsenöffnungen ausgestoßene Tintentröpfchen die
Tintenabsorbierungsschicht erreichen und kleine Partikel wie
Staub und Papierpulver von den Durchgangsöffnungen entfernt
werden, während die Blasen in dem Aufzeichnungskopf zu den
Abdeckelementen 13 und 14 zusammen mit den Tinten ausgegeben
werden.
Wenn nach dem zwangsläufigen Ausstoßen der Tinten in der oben
beschriebenen Weise der Schlitten 1 weiter mit abgedeckten
Köpfen in Richtung auf den Bereich, in welchem nicht gedruckt
wird, bewegt wird, stößt der Hebel 39 gegen das Grundgestell
21; das heißt, es erfolgt eine Verschiebung nach rechts in
der Figur, so daß der bewegbare Ventilsitz 37 von dem
festsitzenden Ventilsitz 36 beabstandet ist.
Als Ergebnis davon fließt Luft durch die Luftverbindungslöcher
44 und 46 in die Abdeckelemente 13 und 14, so daß die
Abfalltinten in den Tintenabsorbierungsschichten 59, 66 und
67 durch die Tintensauglöcher 54 und 56 in einen
Abfalltintentank (nicht dargestellt) gesaugt werden.
Radialnuten 65 sind um das Luftverbindungsloch 46 des
Abdeckelements 14 herum zur Verfügung gestellt, und die
Tintenabsorbierungsschichten 66 weisen eine sehr schlechte
Gasdurchlässigkeit auf, wenn sie mit Abfalltinte getränkt
werden. Daher wird die Luft, die durch das
Luftverbindungsloch 46 in das Abdeckelement strömt, durch die
Radialnuten 65 verteilt. Folglich kann die verbrauchte Tinte,
die in den Tintenabsorbierungsschichten 66 und 67 enthalten
ist, ohne Blasenbildung in das Abdeckelement 14 fließen.
Das bedeutet, daß, falls die Radialnuten 65 nicht vorhanden
wären, die Luft kollektiv durch das Luftverbindungsloch 46
hineinströmen würde und die Strömungsgeschwindigkeit der Luft
um das Luftverbindungsloch herum extrem hoch wäre, was bei
der nahe gelegenen Tinte eine Blasenbildung hervorrufen
würde. Als Folge davon würden winzige Partikel wie Staub und
Papierpulver auf der Düsenplatte haften bleiben.
Wenn die Abfalltinte von den Abdeckelementen 13 und 14
abgegeben worden ist, wird die Pumpeneinheit 16 angehalten,
und der Schlitten 1 wird zum Druckbereich hin bewegt. In
diesem Fall wird das Gleitelement 20 durch die Reibungskräfte
der Abdeckelemente 13 und 14 mit den Aufzeichnungsköpfen 7
und 8 sowie die elastischen Kräfte der Federn 31 und 32 zum
Druckbereich hin bewegt. Während dieses Vorgangs kommt der
Hebel 39 außer Eingriff mit dem Grundgestell 21, und der
bewegbare Ventilsitz 37 stößt elastisch gegen den
festsitzenden Ventilsitz 36, und die Abdeckelemente 13 und 14
werden von der Außenluft getrennt; daß heißt, sie werden
gasdicht gehalten.
Bei weiterer Bewegung des Schlittens 1 in Richtung auf den
Druckbereich gleitet das Gleitelement 20 die geneigte
Führungsoberfläche 27b hinunter und erreicht somit die untere
Führungsoberfläche 27a. Während das Gleitelement 20 die
geneigte Führungsoberfläche 27b hinuntergleitet, werden die
Abdeckelemente 13 und 14 allmählich abwärts bewegt, und
folglich entsteht in den Abdeckelementen allmählich wieder
ein Atmosphärendruck; dies bedeutet, daß die Düsenplatte
niemals abrupten Druckänderungen ausgesetzt ist.
Die Abdeckelemente 13 und 14 sind so von den
Aufzeichnungsköpfen 7 und 8 beabstandet, daß durch Spülen
aus laufende Tintentropfen die Aufzeichnungsköpfe 7 und 8
niemals erreichen werden. Bei dieser Konfiguration kann der
Spülvorgang ohne Zwischenfall erfolgen.
Bei weiterer Bewegung des Schlittens 1 in Richtung auf den
Druckbereich kommt der Vorsprung 26 des Gleitelements 20 mit
dem Anschlag 33 des Grundgestells 21 in Eingriff, so daß es
für das Gleitelement 20 unmöglich wird, der Bewegung des
Schlittens 1 in Richtung auf den Druckbereich zu folgen; das
heißt, es wird angehalten, während der Spülvorgang ermöglicht
wird.
Manchmal ist es notwendig, den Spülvorgang während eines
Druckvorgangs durchzuführen. In so einem Fall kann der
Spülvorgang lediglich dadurch erfolgen, daß der Schlitten auf
diese Position bewegt wird. Nach Beendigung des Druckvorgangs
wird der Schlitten zum Bereich, in welchem nicht gedruckt
wird, bewegt, und die Aufzeichnungsköpfe werden in
abgedecktem Zustand durch die oben beschriebenen Vorgänge
positioniert.
Fig. 7 zeigt die Pumpeneinheit sowie die darum herum
angeordneten Mechanismen. In Fig. 7 zeigt das Bezugszeichen
91 einen als Grundkörper dienenden Pumpenrahmen, an welchen
die oben beschriebene Pumpeneinheit 16 und die
Reinigungseinheit 18 angeschlossen sind.
Der Pumpenrahmen 91 ist wie folgt konstruiert: Um einen
Unterdruck auf die beiden Abdeckelemente 13 und 14 auszuüben,
müssen zwei Schlauchpumpen ausgebildet sein. Zu diesem Zwecke
weisen die Schläuche 92 und 93 Schlauchhalteflächen 94 und 95
auf, welche die Mittelbereiche der Schläuche 92 und 93 in
solch einer Weise tragen, daß sie im wesentlichen
halbkreisförmig sind und Rücken an Rücken positioniert sind.
Und diese Halteflächen 94 und 95 weisen an ihren Enden
hinausführende Öffnungen 96 und 97 bzw. 98 und 99 auf, welche
die Schläuche 92 und 93 in einer Ausrichtung tangential zu
den Halteflächen 94 bzw. 95 hinausführen.
Bei der Erfindung wird das Lastdrehmoment, welches auf den
Motor ausgeübt wird, wenn die Pumpe in Betrieb ist, so
konstant wie möglich gehalten. Zu diesem Zwecke werden die
Konfigurationen der Schlauchhalteflächen 94 und 95 und die
Positionen der hinaus führenden Öffnungen 96 bis 99 so
bestimmt, daß die zentralen Winkel θ1 und θ2 (Teile (a) und
(b) von Fig. 10) von Bereichen, welche durch Rollen 101, 102,
103 und 104 zusammengedrückt werden, in einem Bereich von
160° bis 180° (173° bei dieser Ausführungsform) liegen.
In Fig. 7 bezeichnen die Bezugszeichen 105 und 106
Dämpferrohre aus elastischem Material wie beispielsweise
Gummi. Die hinteren Enden der Dämpferrohre 105, 105 und 106,
106 werden an einer Abtrennwand 108 des Pumpenrahmens 91
befestigt, so daß ihre vorderen Enden an den Positionen der
Rollen 101 bis 104 liegen.
Weiterhin bezeichnen in Fig. 7 die Bezugszeichen 110 und 111
Pumpenräder. Bei den Pumpenrädern handelt es sich um
zylindrische externe Zahnräder, die mit dem Motor 17 durch
Umschaltmittel (nicht gezeigt) in Eingriff kommen. Die
Pumpenräder 110 und 111 weisen Oberflächen 112 und 113 auf,
welche der Abtrennwand 108 des Pumpenrahmens 91
gegenüberliegen. In diesen Oberfläche 112 und 113 sind
Rollenführungsnuten 115 und 116 bzw. Rollenführungsnuten 117
und 118 ausgebildet, welche die Drehwellen 101a und 102a der
Rollen 101 und 102 bzw. die Drehwellen 103a und 104a der
Rollen 103 und 104 tragen.
In Kontakt mit den Drehwellen 101b und 102b sowie 103b und
104b, die in gleicher Weise auf den Seitenoberflächen der
Rollen 101 und 102 sowie 103 und 104 gebildet sind, sind
Wellen 122 und 123 mit Vorsprüngen 120 und 121 zur Verfügung
gestellt, die von den Rollenführungsnuten 115 und 116 sowie
117 und 118 um einen Betrag entsprechend der Länge der Achsen
der Rollen 101 und 102 sowie 103 und 104 beabstandet sind.
Die Vorsprünge 129 und 121 dienen dazu, ein Zurückfallen der
Rolle 101 und 102 bzw. 103 und 104 zu verhindern, und sind
darauf ausgerichtet, die Rollen 101 und 102 bzw. 103 und 104
in solch einer Weise zu regulieren, daß diese Rollen
diametral symmetrisch mit den Pumpenrädern 110 bzw. 111
positioniert sind, wenn die Pumpe in Betrieb ist.
Diese Wellen 122 und 123 weisen an den Enden
Verbindungsabschnitte 124 und 125 auf, die in der Abtrennwand
108 miteinander in Eingriff kommen. Das heißt, daß die Wellen
122 und 123 drehbar in ein Durchgangsloch 108a der
Abtrennwand 108 des Pumpenrahmens 91 eingesetzt sind, wodurch
sie vom Pumpenrahmen 91 getragen werden.
Wie oben beschrieben, weisen die Pumpenräder 110 und 111 die
Rollenführungsnuten 115 und 116 sowie 117 und 118 auf. Diese
Nuten 115 und 116 sowie 117 und 118 sind als Pfade
ausgebildet, die die äußersten Enden 115a und 116a und die
innersten Enden 117b und 118b dieser Nuten mit den innersten
Enden 115b und 116b und den äußersten Enden 117a und 117b
verbinden. Wenn die Pumpenräder 110 und 111 zum Antrieb der
Pumpen wie in den Teilen (a) und (b) von Fig. 9 gezeigt
gedreht werden, bewegen die äußersten Enden 115a und 116a und
die innersten Enden 117b und 118b die Rollen 101 und 102
sowie 103 und 104 nach außen, um die Schläuche 91 und 93 um
einen vorbestimmten Abstand vom Drehzentrum zu drücken, damit
die Schläuche 91 und 93 als Pumpen dienen. Dagegen bewegen
die innersten Enden 115b und 116b sowie die äußersten Enden
117a und 118a bei Drehung der Pumpenräder 110 und 111 in die
entgegengesetzte Richtung die Rollen 101 und 102 in Richtung
auf das Drehzentrum, um sie von den Schläuchen wegzubewegen.
Bezüglich der Rollenführungsnuten 114 und 116 sowie 117 und
118 der Pumpenräder 110 und 111 werden Winkel θ3 und θ4,
welche durch Verbinden der Drehzentren und der äußersten
Enden 115a, 116a, 117a und 118a und der innersten Enden 115b,
116b, 117b und 118b gebildet werden, auf einen vorbestimmten
Wert eingestellt, bei dieser Ausführungsform 56°, so daß
keine Pumpwirkung entsteht. Und das Ende einer
Reinigungsklinge 145 (später beschrieben) kann sich zwischen
einer Position (145′ in Fig. 11), welche von den Düsenplatten
der Aufzeichnungsköpfe 7 und 8 entfernt ist, und einer
Position (145 in Fig. 11), an welcher sie gegen die
Aufzeichnungsköpfe 7 und 8 stößt, bewegen.
In dem Raum innerhalb des Pumpenrads 110 ist eine Welle 130
zur Verfügung gestellt. Eine Kupplungsplatte 131 ist mit der
Welle 130 in solch einer Weise verbunden, daß die
Kupplungsplatte 131 und die Welle 130 in bezug aufeinander
nicht gedreht werden. Die Kupplungsplatte 131 steht mit einer
Reinigungsnockenplatte 134 in Kontakt, welche eine Nockennut
132 aufweist, welche in Eingriff mit einem Vorsprung 141
eines Klingenbetätigungshebels 140 (später beschrieben)
steht. Die Nockenplatte 134 weist ein Durchgangsloch 135 auf,
in welches die Welle 130 eingesetzt ist; das heißt, die
Nockenplatte 134 ist drehbar auf der Welle 130 angebracht.
Eine Druckfeder 136 ist an der anderen Seitenfläche der
Reinigungsnockenplatte 134 zur Verfügung gestellt, und mit
dem Eingriff des Vorsprungs 141 (Fig. 12) des
Klingenbetätigungshebels 140 mit der Nockennut 132 wird das
Pumpenrad mit einer Rückhalteplatte 150 mit einer Oberfläche
des Pumpenrahmens 91 verbunden. Gleichermaßen wird das andere
Pumpenrad drehbar mit einer Rückhalteplatte 151 mit der
anderen Oberfläche des Pumpenrahmens 91 verbunden.
Die Nockennut 132 erfüllt folgende Funktion: Die Nockennut
132 verhindert die Übertragung geringer Vibrationen der
Pumpenräder 110 und 111, welche durch den elastischen Kontakt
der Schläuche 92 und 93 und der Rollen 101, 102, 103 und 104
entstehen, auf den Klingenbetätigungshebel 140.
Der Klingenbetätigungshebel 140 weist eine längliche Nut 142
im vorderen Endbereich, welche mit einer Klinke 141 des
Pumpenrahmens 91 in Eingriff kommt, und ein elliptisches Loch
144 im hinteren Endbereich auf, welches mit einem Vorsprung
143 des Pumpenrahmens 91 in Eingriff kommt. Der
Klingenbetätigungshebel 140 weist ein Nut 146 in der oberen
Oberfläche auf, welche eine Klinge 145 zweischichtiger
Struktur aufnimmt, welche durch Verbinden eines Stücks Filz
mit einer Gummiplatte gebildet wird.
Der Klingenbetätigungshebel 140 weist einen Vorsprung 140a in
der Mitte des unteren Endbereichs des Tragebereichs der
Klinge 145 auf, so daß diese auf der Oberfläche eines
Elements 147, wie beispielsweise einer Walze 5, durch
Punktkontakt gehalten wird, welche eine feste Beabstandung
von den Aufzeichnungsköpfen 7 und 8 aufweist. Wenn die Klinge
145, die wie oben beschrieben durch Punktkontakt gehalten
wird, mit den Aufzeichnungsköpfen 7 und 8 in Kontakt gebracht
wird, kann sie gemäß den Oberflächen der Aufzeichnungsköpfe 7
und 8 bewegt werden, und kann somit gleichmäßige Wisch- und
Reibvorgänge ausführen.
Die Nut 146 ist in bezug auf eine Richtung senkrecht zur
Bewegungsrichtung des Schlittens 1 leicht geneigt, so daß
verhindert wird, daß durch das Abprallen der Klinge während
des Wischens oder Reibens entstehender Tintennebel zu den
Aufzeichnungsköpfen 7 und 8 und dem Aufzeichnungsblatt hin
spritzt.
Die Längen von zwei entgegengesetzten Wandflächen 146a und
146b der Nut 146, welche sich in Richtung der Bewegung des
Schlittens erstrecken, unterscheiden sich um Δd voneinander,
und die freie Länge L1 der Filzschicht 145a zur Ausbildung
der Klinge 145 unterscheidet sich von jener Länge L2 der
Gummischicht 145b. Daher kann der Kontaktdruck dieser
Schichten 145a und 145b gegen die Aufzeichnungsköpfe 7 und 8
reguliert werden; das heißt, die Wischkraft und die Reibkraft
sind regulierbar.
Nach einem Druckvorgang werden die Reinigungseinheit 18 und
die Pumpeneinheit 16 wie folgt angetrieben: Ein
Umschaltmittel (nicht gezeigt) wird betätigt, um den Motor 17
in einer Richtung (in der Richtung des Pfeils A in Fig. 7) zu
drehen, wodurch die Pumpenräder gedreht werden.
Als Folge davon werden die Rollen 101 und 102 sowie 103 und
104, die mit den Rädern 110 und 111 verbunden sind, gedreht.
Während der Umdrehung werden die Rollen 101 und 102 des Rades
110 mit den Dämpferrohren 105 in Kontakt gebracht, so daß
ihre Drehwellen 101a und 101b, 102a und 102b zwangsläufig
entlang der Nuten 115 und 116 des Pumpenrades 110 zum
äußersten Ende 115a und 116a (wie durch 101 und 102 im Teil
(a) von Fig. 9 gezeigt) bewegt werden. Diese Wellen werden
180° symmetrisch in bezug auf das Drehzentrum positioniert;
d. h. diametral entgegengesetzt zueinander durch das
Sperrteil 120 der Welle 122, wodurch sie elastisch mit dem
Schlauch 92 in Kontakt kommen.
Die Rollen 103 und 104 des anderen Rads 111 werden während
der Umdrehung in Kontakt mit dem Dämpferrohr 106 gebracht, so
daß die Drehwellen 103a und 104a des Rads 111 zwangsläufig
entlang der Nuten 117 und 118 des Pumpenrads 111 zu den
innersten Enden 117b und 118b (wie durch 103′ und 104′ in dem
Teil (b) von Fig. 9 gezeigt) bewegt werden, wodurch sie von
dem Pumpenschlauch 93 wegbewegt werden.
Wenn der Motor weiterhin unter dieser Bedingung gedreht wird,
wird der Schlauch 92 abwechselnd durch die beiden Rollen 101
und 102 gegen die Schlauchhaltefläche 94 des Rahmens 91
gedrückt, um eine Saugkraft zu erzeugen. Die so erzeugte
Saugkraft wird durch den Schlauch 92 auf das Abdeckelement 13
der Abdeckvorrichtung 12 übertragen, wodurch auf den
Aufzeichnungskopf 7 ein Unterdruck ausgeübt wird, wodurch
zwangsläufig Tinte ausgestoßen wird.
Die Drehung des Pumpenrads wird durch die
Reibungskupplungsplatte 131 auf die Reinigungsnocke 134
übertragen, so daß der Klingenbetätigungshebel 140 von dem
Bewegungspfad der Aufzeichnungsköpfe 7 und 8 (wie durch 145′
in Fig. 11 dargestellt) zurückgezogen wird.
Wenn der Motor in entgegengesetzter Richtung (in Richtung des
Pfeils B in Fig. 7) gedreht wird, werden die Rollen 101 und
102 der Räder 110 mit dem Dämpferrohr 105 während der Drehung
in Kontakt gebracht, so daß die Drehwellen 101a und 102a der
Rolle zwangsläufig entlang der Nuten 115 und 116 des
Pumpenrads 110 zu den innersten Enden 115b bzw. 116b bewegt
werden (wie durch 101′ und 102′ in Fig. 9 gezeigt), wodurch
sie von dem Pumpenschlauch 92 wegbewegt werden.
Die Rollen 103 und 104 des Rads 111 werden während der
Umdrehung in Kontakt mit dem Dämpferrohr 106 gebracht, so daß
ihre Drehwellen 103a und 103b sowie 104a und 104b
zwangsläufig entlang der Nuten 117 und 118 des Pumpenrads 111
zu den äußersten Enden 117a und 118a (wie durch 103 und 104
in dem Teil (b) von Fig. 9 gezeigt) bewegt werden. Diese
Wellen werden 180° symmetrisch in bezug auf das Drehzentrum
positioniert; d. h. diametral entgegengesetzt zueinander
durch das Sperrteil 121 der Welle 123, wodurch sie elastisch
mit dem Schlauch 93 in Kontakt kommen.
Wenn der Motor weiterhin in diesem Zustand gedreht wird, wird
der Schlauch 93 abwechselnd durch die beiden Rollen 103 und
104 gegen die Schlauchhaltefläche 95 des Rahmens 91 gedrückt,
um eine Saugkraft zu erzeugen. Die so erzeugte Saugkraft wird
durch den Schlauch 93 auf das Abdeckelement 14 der
Abdeckvorrichtung 12 übertragen, wodurch auf den
Aufzeichnungskopf 8 ein Unterdruck ausgeübt wird und
zwangsläufig Tinte ausgestoßen wird.
Die Drehung des Pumpenrads 110 und 111 wird durch die
Reibungskupplungsplatte 131 auf die Reinigungsnocke 134
übertragen, so daß der Klingenbetätigungshebel 140 in den
Bewegungspfad der Aufzeichnungsköpfe 7 und 8 (wie durch 145
in Fig. 11 dargestellt) bewegt wird.
Die Schläuche 92 und 93 werden so von den
Schlauchhalteflächen 94 und 95 des Rahmens 91 getragen, daß
ihre Zentralkontaktwinkel mit den Rollen 101 bis 104 θ1 und θ2
kleiner als 180° sind. Daher drücken, während die Rollen 101
und 103 allmählich von den Schläuchen 92 und 93 wegbewegt
werden, so daß Lastdrehmomente von den Rollen 102 und 104
allmählich abnehmen, die restlichen Rollen 102 und 104, die
mit den Schläuchen 92 und 93 in Kontakt gebracht werden,
allmählich die Schläuche 92 und 93 zusammen; das heißt, die
Lastdrehmomente der Rolle 103 und 104 ändern sich allmählich,
jedoch erheblich, auf konstante Werte.
Daher wird, wenn die Rolle 101 und 103 auf die restlichen
Rollen 102 und 104 umgeschaltet werden, das Lastdrehmoment
des Motors 17 in einen kontinuierlichen Zustand gebracht (wie
im Teil (a) von Fig. 13 gezeigt), so daß die beiden Rollen
101 und 103 oder 102 und 104 die Schläuche 91 und 93
kontinuierlich zusammendrücken. Als Folge davon ist die
Drehmomentschwankung viel geringer als bei der Durchführung
des Rollenumschaltvorgangs mittels einer herkömmlichen
Schlauchpumpe.
Die Zentralwinkel θ1 und θ2 der Bereiche des Zusammendrückens
werden durch den Durchmesser der Rollen 101 bis 104 und das
Verhältnis der Krümmungsradien der Schläuche 92 und 93 in dem
Bereich, welcher die Pumpwirkung betrifft, bestimmt. Bei
dieser Ausführungsform weisen die Rollen 101 bis 104 einen
Durchmesser von 8 mm auf, und die Krümmungsradien der
Schläuche 92 und 93 sind auf etwa 10 mm eingestellt. Die
günstigsten Zentralwinkel θ1 und θ2 weisen daher 173°auf.
Falls die Zentralwinkel θ1 und θ2 übermäßig klein sind, gibt
es während des Pumpvorgangs Augenblicke, in denen die Rollen
101 bis 104 die Schläuche 92 und 93 verlassen. Dadurch nimmt
das Lastdrehmoment im Maximalwert ab; jedoch wird das
Pulsieren erhöht. Aus diesem Grunde ist ein Wert festgelegt,
der sich am besten eignet.
Wenn die Aufzeichnungsköpfe 7 und 8 mit der Klinge 145
gereinigt werden, wird der Schlitten 1 soweit bewegt, daß der
Abdeckzustand eliminiert werden kann. Unter dieser Bedingung
wird der Motor 17 in Richtung des Pfeils B gedreht, so daß
sich die Pumpenräder 110 und 111 um die Winkel θ3 bzw. θ4
bewegen. Als Folge davon werden die Rollen 101 bis 104
entlang der Rollenführungsnuten 115, 116, 117 und 118 der
Pumpenräder 110 und 111 bewegt, drücken jedoch die Schläuche
92 und 93 nicht zusammen. Es sollte jedoch beachtet werden,
daß bei diesem Vorgang die Nockennut 132 der
Reinigungsnockenplatte 134 den Klingenbetätigungshebel 104 zu
den Aufzeichnungsköpfen hin schiebt.
Bei diesem Vorgang wird das untere Ende des
Klingenbetätigungshebels 140 mit Hilfe seines Vorsprungs 140a
entlang der Oberfläche des Elements 147 geführt, bis die
Reinigungsklinge 145 den Aufzeichnungsköpfen 7 und 8
gegenüberliegt; das heißt, die Vorderendfläche genau für die
Aufzeichnungsköpfe 7 und 8 positioniert ist.
Diese Bewegung kann eine Drehung der Pumpenräder 110 und 111
bewirken. In diesem Fall kann der elastische Kontakt der
Schläuche 92 und 93 mit den Rollen 101, 102, 103 und 104 eine
Vibration hervorrufen. Die Übertragung der Vibration auf den
Klingenbetätigungshebel 140 wird jedoch verhindert, und daher
wird die Klinge 145 genau an der für die Reinigung geeignete
Position positioniert.
Bei dieser Konfiguration wird der Schlitten 1 in den
Richtungen der Pfeile C und D etwas hin- und herbewegt, und
die Aufzeichnungsköpfe 7 und 8 werden durch die Klinge 145
gerieben, so daß Fremdstoffe wie beispielsweise Abfalltinte
oder Papierpulver von den Oberflächen der Aufzeichnungsköpfe
entfernt werden.
Nach dem Reinigungsvorgang wird der Motor 17 in die
entgegengesetzte Richtung gedreht, um die Pumpenräder 110 und
111 um den Winkel θ3 zu drehen. Dieses Verfahren ermöglicht
der Klinge 145, auf die Position zurückzukehren, an welcher
sie nicht mit den Aufzeichnungsköpfen 7 und 8 in Kontakt
kommt.
Wie oben beschrieben weist bei der
Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung der Erfindung deren
Abdeckmittel folgendes auf: das Gleitelement, das das
Grundgestell vertikal gemäß der Bewegung des Schlittens
bewegt; das erste Abdeckelement zur Abdichtung des ersten
Aufzeichnungskopfs, wobei das erste Abdeckelement fest in der
Nähe des Endes, auf der Seite des Druckbereichs, des Gleiters
zur Verfügung gestellt ist, und das Luftverbindungsloch und
das Tintensaugloch im Boden aufweist; das zweite
Abdeckelement zur Abdichtung des zweiten Aufzeichnungskopfs,
wobei das zweite Abdeckelement durch das elastische Element
auf dem Gleitelement angebracht ist und das
Luftverbindungsloch und das Tintensaugloch im Boden aufweist;
den Arm, der in dem Bereich unter dem ersten Abdeckelement
zur Verfügung gestellt ist, um derart eine Tragefunktion zu
erfüllen, daß er einen bogenförmigen Ort beschreibt, wenn der
Schlitten bewegt wird; und das elastische Element, das darauf
ausgerichtet ist, den Arm elastisch aufwärts des
Druckbereichs zu schieben. Daher können die beiden in einem
Abstand voneinander angeordneten Abdeckelemente mit Hilfe des
elastischen Elements auf der Seite des vorderen Endes des
Gleitelements und des elastischen Elements auf dem
Gleitelement elastisch gegen die Aufzeichnungsköpfe gedrückt
werden, so daß der Aufzeichnungskopf zuverlässig abgedichtet
werden kann.
Außerdem weist die Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung gemäß
einem weiteren Aspekt der Erfindung folgendes auf: den
Schlitten, auf dem die beiden Tintenstrahlaufzeichnungsköpfe
angebracht sind; die beiden Abdeckelemente, die darauf
ausgerichtet sind, die Düsenöffnungen des jeweiligen
Aufzeichnungskopfs abzudichten; und die Pumpeneinheit zur
Ausübung eines Unterdrucks auf das Abdeckelement, wobei die
Pumpeneinheit folgendes aufweist: den Pumpenrahmen mit den
Schlauchhalteflächen, die Rücken an Rücken positioniert sind,
um die Schläuche zu deformieren, bis die Schläuche im
Querschnitt im wesentlichen halbkreisförmig werden; und die
beiden Pumpenräder, die durch die Antriebskraft des
Antriebsmittels angetrieben werden; die beiden Rollen, die
drehbar mit Nuten in Eingriff kommen, welche in jedem der
Pumpenräder gebildet sind, so daß bei Drehung hiervon in
einer Richtung die Rollen diametral symmetrisch in bezug auf
das Drehzentrum des Pumpenrades positioniert werden, um den
Schlauch zusammenzudrücken, und bei Drehung hiervon in
entgegengesetzter Richtung die Rollen von dem Schlauch
wegbewegt werden, und in dem Pumpenrahmen der
Maximalkontaktbereich des Schlauchs und der Rollen in einem
Bereich von 160° bis 180° liegt. Daher entspricht der Betrag
der Last, der erforderlich ist, wenn das Anstoßen der Rolle
gegen den Schlauch gelöst wird, im wesentlichen jenem, der
erforderlich ist, wenn der Schlauch zusammengedrückt wird.
Außerdem nimmt der Pumpenrahmen das Dämpferrohr auf, was zu
einer Miniaturisierung der Aufzeichnungsvorrichtung beiträgt.
Claims (11)
1. Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung mit:
einem Schlitten, auf dem ein erster Aufzeichnungskopf zum Ausstoßen einfarbiger, insbesondere schwarzer Tinte und ein zweiter Aufzeichnungskopf zum Ausstoßen von mindestens einer, vorzugsweise zwei oder drei Farbtinten angebracht sind;
wobei der erste Aufzeichnungskopf auf einer dem Druckbereich der Aufzeichnungsvorrichtung zugewandten Seite des Schlittens angeordnet ist, der zweite Aufzeichnungskopf auf einer Seite des Schlittens angeordnet ist, welche dem Bereich der Aufzeichnungsvorrichtung zugewandt ist, in der der Schlitten positioniert sein kann, wenn nicht gedruckt wird, und der Schlitten in horizontale Richtungen bewegbar ist; und
Abdeckmitteln mit:
einem Gleitelement, das in vertikale Richtungen relativ zu einem Grundgestell gemäß der Bewegung des Schlittens bewegbar ist;
einem ersten Abdeckelement zur Abdichtung des ersten Aufzeichnungskopfs,
wobei das erste Abdeckelement fest in der Nähe eines Endes des Gleitelements zur Verfügung gestellt ist, das in der Nähe des Druckbereichs liegt, und ein darin ausgebildetes Luftverbindungsloch aufweist;
einem zweiten Abdeckelement zur Abdichtung des zweiten Aufzeichnungskopfs,
wobei das zweite Abdeckelement durch elastische Elemente auf dem Gleitelement angebracht ist, und ein Luftverbindungsloch und ein Tintensaugloch darin aufweist;
einem Arm zum Tragen des Gleitelements, wobei der Arm in einem Bereich vertikal unter dem ersten Abdeckelement zur Verfügung gestellt ist, wobei der Arm so konfiguriert ist, daß er einen bogenförmigen Weg beschreibt, wenn der Schlitten zwischen dem Druckbereich und dem Bereich, in welchem nicht gedruckt wird, bewegt wird; und
einem elastischen Element zum elastischen Schieben des Arms vertikal aufwärts des Druckbereichs.
einem Schlitten, auf dem ein erster Aufzeichnungskopf zum Ausstoßen einfarbiger, insbesondere schwarzer Tinte und ein zweiter Aufzeichnungskopf zum Ausstoßen von mindestens einer, vorzugsweise zwei oder drei Farbtinten angebracht sind;
wobei der erste Aufzeichnungskopf auf einer dem Druckbereich der Aufzeichnungsvorrichtung zugewandten Seite des Schlittens angeordnet ist, der zweite Aufzeichnungskopf auf einer Seite des Schlittens angeordnet ist, welche dem Bereich der Aufzeichnungsvorrichtung zugewandt ist, in der der Schlitten positioniert sein kann, wenn nicht gedruckt wird, und der Schlitten in horizontale Richtungen bewegbar ist; und
Abdeckmitteln mit:
einem Gleitelement, das in vertikale Richtungen relativ zu einem Grundgestell gemäß der Bewegung des Schlittens bewegbar ist;
einem ersten Abdeckelement zur Abdichtung des ersten Aufzeichnungskopfs,
wobei das erste Abdeckelement fest in der Nähe eines Endes des Gleitelements zur Verfügung gestellt ist, das in der Nähe des Druckbereichs liegt, und ein darin ausgebildetes Luftverbindungsloch aufweist;
einem zweiten Abdeckelement zur Abdichtung des zweiten Aufzeichnungskopfs,
wobei das zweite Abdeckelement durch elastische Elemente auf dem Gleitelement angebracht ist, und ein Luftverbindungsloch und ein Tintensaugloch darin aufweist;
einem Arm zum Tragen des Gleitelements, wobei der Arm in einem Bereich vertikal unter dem ersten Abdeckelement zur Verfügung gestellt ist, wobei der Arm so konfiguriert ist, daß er einen bogenförmigen Weg beschreibt, wenn der Schlitten zwischen dem Druckbereich und dem Bereich, in welchem nicht gedruckt wird, bewegt wird; und
einem elastischen Element zum elastischen Schieben des Arms vertikal aufwärts des Druckbereichs.
2. Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung gemäß Anspruch 1,
bei der
zwischen dem ersten und dem zweiten Abdeckelement eine Ventileinheit zur Verfügung gestellt ist,
wobei die Ventileinheit folgendes aufweist:
einen festsitzenden Ventilsitz; und
einen bewegbaren Ventilsitz;
wobei der festsitzende Ventilsitz eine Öffnung aufweist, welche abgedichtet ist, wenn das Gleitelement gegen den bewegbaren Ventilsitz stößt,
wobei der bewegbare Ventilsitz durch einen Hebel bewegt wird, welcher immer elastisch durch eine Feder gedrückt ist, und welcher geschwenkt wird, wobei er gegen das Grundgestell stößt, wenn der Schlitten zu einer verlorenen Saugposition bewegt wird, und eine Öffnung aufweist, welche mit dem festsitzenden Ventilsitz abgedichtet ist, und
wobei ein Durchgangsloch des festsitzenden Ventilsitzes und ein Durchgangsloch des bewegbaren Ventilsitzes mit den jeweiligen Luftverbindungslöchern der Abdeckelemente verbunden sind.
zwischen dem ersten und dem zweiten Abdeckelement eine Ventileinheit zur Verfügung gestellt ist,
wobei die Ventileinheit folgendes aufweist:
einen festsitzenden Ventilsitz; und
einen bewegbaren Ventilsitz;
wobei der festsitzende Ventilsitz eine Öffnung aufweist, welche abgedichtet ist, wenn das Gleitelement gegen den bewegbaren Ventilsitz stößt,
wobei der bewegbare Ventilsitz durch einen Hebel bewegt wird, welcher immer elastisch durch eine Feder gedrückt ist, und welcher geschwenkt wird, wobei er gegen das Grundgestell stößt, wenn der Schlitten zu einer verlorenen Saugposition bewegt wird, und eine Öffnung aufweist, welche mit dem festsitzenden Ventilsitz abgedichtet ist, und
wobei ein Durchgangsloch des festsitzenden Ventilsitzes und ein Durchgangsloch des bewegbaren Ventilsitzes mit den jeweiligen Luftverbindungslöchern der Abdeckelemente verbunden sind.
3. Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung gemäß einem der
Ansprüche 1 oder 2, bei der
das zweite Abdeckelement folgendes aufweist:
eine Abdeckung; und einen die Abdeckung haltenden Rahmen,
wobei das zweite Abdeckelement ein Führungselement an einem Ende, in der Nähe des Druckbereichs, des Rahmens aufweist, welches schwingbar mit dem Gleitelement in Eingriff kommt, wodurch es in bezug auf den zweiten Aufzeichnungskopf positioniert ist.
das zweite Abdeckelement folgendes aufweist:
eine Abdeckung; und einen die Abdeckung haltenden Rahmen,
wobei das zweite Abdeckelement ein Führungselement an einem Ende, in der Nähe des Druckbereichs, des Rahmens aufweist, welches schwingbar mit dem Gleitelement in Eingriff kommt, wodurch es in bezug auf den zweiten Aufzeichnungskopf positioniert ist.
4. Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung gemäß einem der
Ansprüche 1 bis 3, bei der
das zweite Abdeckelement Radialnuten aufweist, welche sich radial von der Peripherie des Luftverbindungslochs erstrecken, und eine Tintenabsorbierungsschicht aufnimmt.
das zweite Abdeckelement Radialnuten aufweist, welche sich radial von der Peripherie des Luftverbindungslochs erstrecken, und eine Tintenabsorbierungsschicht aufnimmt.
5. Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung, insbesondere gemäß
einem der vorhergehenden Ansprüche, die folgendes
aufweist:
einen Schlitten, auf dem zwei Tintenstrahlaufzeichnungsköpfe angebracht sind; zwei Abdeckelemente zur Abdichtung von Düsenöffnungen der jeweiligen Aufzeichnungsköpfe; und eine Pumpeneinheit zur Ausübung eines Unterdrucks auf die Abdeckelemente,
wobei die Pumpeneinheit folgendes aufweist:
einen Pumpenrahmen mit Schlauchhalteflächen, die Rücken an Rücken positioniert sind, um Schläuche zu deformieren, bis die Schläuche im wesentlichen einen halbkreisförmigen Querschnitt aufweisen;
zwei Pumpenräder, die durch Antriebsmittel angetrieben sind; und
zwei Rollen, welche drehbar mit Nuten in Eingriff kommen, welche in jedem der Pumpenräder ausgebildet sind, so daß bei einer Drehung hiervon in einer Richtung die Rollen diametral symmetrisch in bezug auf das Drehzentrum des Pumpenrads positioniert sind, um den Schlauch zusammenzudrücken, und bei einer Drehung hiervon in entgegengesetzter Richtung die Rollen von dem Schlauch weg bewegt werden, und
wobei in dem Pumpenrahmen der Maximalkontaktbereich des Schlauchs und der Rollen in einem Bereich von 160° bis 180° liegt.
einen Schlitten, auf dem zwei Tintenstrahlaufzeichnungsköpfe angebracht sind; zwei Abdeckelemente zur Abdichtung von Düsenöffnungen der jeweiligen Aufzeichnungsköpfe; und eine Pumpeneinheit zur Ausübung eines Unterdrucks auf die Abdeckelemente,
wobei die Pumpeneinheit folgendes aufweist:
einen Pumpenrahmen mit Schlauchhalteflächen, die Rücken an Rücken positioniert sind, um Schläuche zu deformieren, bis die Schläuche im wesentlichen einen halbkreisförmigen Querschnitt aufweisen;
zwei Pumpenräder, die durch Antriebsmittel angetrieben sind; und
zwei Rollen, welche drehbar mit Nuten in Eingriff kommen, welche in jedem der Pumpenräder ausgebildet sind, so daß bei einer Drehung hiervon in einer Richtung die Rollen diametral symmetrisch in bezug auf das Drehzentrum des Pumpenrads positioniert sind, um den Schlauch zusammenzudrücken, und bei einer Drehung hiervon in entgegengesetzter Richtung die Rollen von dem Schlauch weg bewegt werden, und
wobei in dem Pumpenrahmen der Maximalkontaktbereich des Schlauchs und der Rollen in einem Bereich von 160° bis 180° liegt.
6. Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung gemäß Anspruch 5,
bei der der Pumpenrahmen Dämpferrohre aufweist, welche so
zur Verfügung gestellt sind, daß die Dämpferrohre an den
Orten der Drehung der Rollen positioniert sind.
7. Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung gemäß einem der
Ansprüche 5 oder 6, bei der
eine Reinigungseinheit durch Reibungskupplungsmittel mit einem der Pumpenräder in Eingriff kommt, und
die Reinigungseinheit zu einer Position innerhalb eines Bereichs der Bewegung jeder Rolle entlang der Länge der Nut bewegt wird, wo die Reinigungseinheit mit den Aufzeichnungsköpfen in Kontakt bringbar oder davon wegbewegbar ist.
eine Reinigungseinheit durch Reibungskupplungsmittel mit einem der Pumpenräder in Eingriff kommt, und
die Reinigungseinheit zu einer Position innerhalb eines Bereichs der Bewegung jeder Rolle entlang der Länge der Nut bewegt wird, wo die Reinigungseinheit mit den Aufzeichnungsköpfen in Kontakt bringbar oder davon wegbewegbar ist.
8. Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung gemäß Anspruch 7,
bei der ein Element, das einen Teil der Reinigungseinheit
bildet, gegen ein Element stößt, welches eine
Walzenoberfläche ausbildet.
9. Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung gemäß einem der
Ansprüche 7 und 8, bei der die Reinigungseinheit in
Punktkontakt mit dem Element ist, welches die
Walzenoberfläche ausbildet.
10. Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung gemäß einem der
Ansprüche 7 bis 9, bei der das Reibungskupplungsmittel
einen vorbestimmten Spielraumwinkel in bezug auf das
Pumpenrad aufweist.
11. Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung gemäß einem der
Ansprüche 7 bis 10, bei der
in der Reinigungseinheit eine Klinge aus zwei Schichten mit unterschiedlichem entsprechenden Material, welche in der Bewegungsrichtung des Schlittens angeordnet sind, derart zur Verfügung gestellt ist, daß die freien Längen der beiden Schichten von den Vorderenden sich voneinander unterscheiden.
in der Reinigungseinheit eine Klinge aus zwei Schichten mit unterschiedlichem entsprechenden Material, welche in der Bewegungsrichtung des Schlittens angeordnet sind, derart zur Verfügung gestellt ist, daß die freien Längen der beiden Schichten von den Vorderenden sich voneinander unterscheiden.
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