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DE19622220C1 - Anzeige-Vorrichtung für Musikboxen - Google Patents

Anzeige-Vorrichtung für Musikboxen

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Publication number
DE19622220C1
DE19622220C1 DE1996122220 DE19622220A DE19622220C1 DE 19622220 C1 DE19622220 C1 DE 19622220C1 DE 1996122220 DE1996122220 DE 1996122220 DE 19622220 A DE19622220 A DE 19622220A DE 19622220 C1 DE19622220 C1 DE 19622220C1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
stack
information carrier
belt
information
rollers
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE1996122220
Other languages
English (en)
Inventor
Juergen Obermeier
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Gibson Brands Inc
Original Assignee
Deutsche Wurlitzer GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Deutsche Wurlitzer GmbH filed Critical Deutsche Wurlitzer GmbH
Priority to DE1996122220 priority Critical patent/DE19622220C1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE19622220C1 publication Critical patent/DE19622220C1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F17/00Coin-freed apparatus for hiring articles; Coin-freed facilities or services
    • G07F17/30Coin-freed apparatus for hiring articles; Coin-freed facilities or services for musical instruments
    • G07F17/305Coin-freed apparatus for hiring articles; Coin-freed facilities or services for musical instruments for record players
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06KGRAPHICAL DATA READING; PRESENTATION OF DATA; RECORD CARRIERS; HANDLING RECORD CARRIERS
    • G06K13/00Conveying record carriers from one station to another, e.g. from stack to punching mechanism
    • G06K13/02Conveying record carriers from one station to another, e.g. from stack to punching mechanism the record carrier having longitudinal dimension comparable with transverse dimension, e.g. punched card
    • G06K13/07Transporting of cards between stations
    • G06K13/073Transporting of cards between stations with continuous movement
    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B33/00Constructional parts, details or accessories not provided for in the other groups of this subclass
    • G11B33/10Indicating arrangements; Warning arrangements

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Multimedia (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Displays For Variable Information Using Movable Means (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Anzeigen von auf Informa­ tionsträger angebrachter Information, ins besondere für Musikboxen, mit einem Rahmen und zwei an diesem angebrachten Lagerungseinrichtungen zur Lagerung von zwei benachbarten Stapeln aus mehreren, blattförmigen Informationsträgern sowie einer Verschiebeeinrichtung zum gegenläufigen Verschieben jeweils eines in einem der Stapel vorderen und hinteren Informationsträgers von einem Stapel zu dem jeweils anderen Stapel.
Derartige Anzeige-Vorrichtungen werden verwendet, um in Musikboxen, in denen Musikstücke wahlweise gegen Bezahlung abgespielt werden, Information zu den einzelnen Musikstücken für einen Benutzer anzuzeigen, beispielsweise die Musik­ titel, Interpreten und Komponisten. In modernen Musikboxen kann ein Benutzer unter einer großen Anzahl von Musikstücken wählen, die auf Compact-Disks (CD) gespeichert sind. Demzufolge muß eine große Menge an Information angezeigt werden können.
Die Information ist üblicherweise auf Informationsträgern abgebildet oder ange­ bracht. Die Informationsträger sind beispielsweise als Karten aus Pappe oder als flache, blattförmige Kunststoffelemente ausgebildet. Sie können mit Schrift und Bildern bedruckt sein, oder es können bedruckte Papierblätter an den Informations­ trägern befestigt sein. Die einzelnen Informationsträger können nacheinander in einem Anzeigebereich der Anzeige-Vorrichtung zur Darstellung gebracht werden.
Aufgrund der großen Menge an Musikinformation ist es regelmäßig jedoch nicht möglich, die gesamte Information gleichzeitig anzuzeigen, um einem Benutzer etwa eine Gesamtübersicht über die abspielbaren Musikstücke geben zu können, sondern es kann immer nur ein Teil der gesamten Musikinformation zur Anzeige gebracht werden. Zur sukzessiven Anzeige jeweils eines Teils der gesamten Musikinforma­ tion dienen Anzeige-Vorrichtungen der eingangs genannten Art.
Aus der EP 0 511 984 A1 die im wesentlichen der DE 40 01 785 A1 entspricht - ist eine Vorrichtung der eingangs genannten Art bekannt, bei der zwei benachbarte Stapel aus mehreren, blattförmigen Informationsträgern mittels jeweils einer Lagereinrich­ tung an dem Rahmen gelagert sind. Die mehreren Informationsträger können einem Benutzer nacheinander in einem Anzeigebereich oder einer Anzeige-Position ange­ zeigt werden. Die in der Anzeige-Position befindlichen Informationsträger werden mit Hilfe der Verschiebeeinrichtung ausgetauscht, indem ein im Stapel vorderer Informationsträger aus der Anzeige-Position und ein im Stapel hinterer Informa­ tionsträger von einem Stapel zu dem jeweils anderen verschoben oder verfahren wird.
Während des Verschiebens eines Informationsträgers von einem Stapel zum jeweils anderen Stapel werden die einen Stapel bildenden Informationsträger mit Hilfe von mehreren Gewindespindeln, die mit den Informationsträgern der Stapel in Eingriff sind, auch innerhalb des Stapels verfahren, so daß auf der vorderen Seite eines Stapels, wo der vordere Informationsträger zu dem anderen Stapel verfahren wird, die in dem einen Stapel entstehende Lücke durch den im Stapel nächsten Infor­ mationsträger gefüllt wird. Gleichzeitig wird auf der hinteren Seite eines Stapels, wo der hintere Informationsträger zu dem anderen Stapel verfahren wird, die in dem Stapel entstehende Lücke aufgrund des Verschiebens der diesen Stapel bilden­ den Informationsträger ebenfalls gefüllt.
Zur Lagerung und zum Verschieben des gesamten Stapels sind jedem Informations­ träger-Stapel vier Gewindespindeln zugeordnet, die paarweise gegenüberliegend an dem Rahmen der Anzeige-Vorrichtung gelagert sind. Die Gewindespindeln des einen Stapels sind gegenläufig synchron zu den Gewindespindeln des anderen Stapels antreibbar. Jede Gewindespindel ist mit zwei Lagern an dem Rahmen gelagert und wird individuell angetrieben. Zum Antrieb der insgesamt acht Spindeln wird ein Schneckenradantrieb verwendet, der mit einem Antriebszahnrad und zwei großen Zahnrädern gekoppelt ist. Die großen Zahnräder kämmen mit Antriebsrädern oder -ritzeln der Gewindespindeln.
Die zuvor beschriebene Vorrichtung weist den Nachteil auf, daß die Lagerung der Informationsträger und der Antriebsmechanismus zum Verfahren der beiden Stapel sehr kompliziert sind, da mehrere, individuell gelagerte und gegenläufig synchron angetriebene Spindeln für jeden Stapel vorgesehen sind. Es ist ein komplexes Getriebe erforderlich, das konstruktiv sehr aufwendig und somit teuer in der Herstellung ist.
Darüber hinaus können die Informationsträger nur auf verhältnismäßig komplizierte Weise ausgetauscht werden, was beispielsweise nötig ist, um neue Informationen auf die Informationsträger aufzugeben, bzw. diese auszutauschen, denn die einzel­ nen Informationsträger sind zwischen den jeweils vier Gewindespindeln pro Stapel angeordnet und können somit nicht ohne weiteres entnommen werden.
Aus der DE 36 08 068 C2 ist eine Vorrichtung zum Transport von unterschiedlich breiten Belegen bekannt. Bei dieser Vorrichtung werden stapelweise übereinander­ liegende Belege vereinzelt und entlang einer Transportbahn befördert. Den Trans­ portrollen sind gegenüberliegend federnd gelagerte Andruckrollen zugeordnet, die die vereinzelten Belege gegen die Transportrollen drücken.
Aus der US 4,384,197 ist eine Geldscheinerkennungseinrichtung bekannt, bei der die Geldscheine durch eine Antriebsrolle befördert werden, der gegenüberliegend eine federnd vorgespannte Andruckrolle zugeordnet ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Nachteile des Standes der Technik weitgehend zu vermeiden und eine Vorrichtung der eingangs genannten Art anzugeben, die konstruktiv einfach aufgebaut und somit kostengünstig herstell­ bar ist.
Diese Aufgabe wird mit einer Vorrichtung der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß jede Lagerungseinrichtung Andruck-Mittel aufweist, die federnd an dem vorderen und hinteren Informationsträger jedes Stapels anliegen, wobei eine schwimmende Lagerung der Stapel realisiert wird.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist gegenüber der gattungsgemäßen Vorrichtung konstruktiv wesentlich vereinfacht. Durch die auf die vorderen und hinteren Infor­ mationsträger jedes Stapels einwirkenden Andruck-Mittel sind die Stapel federnd mit einem Bewegungsspielraum geführt oder schwimmend gelagert. Durch diese schwimmende, federnde Lagerung wird erreicht, daß - zusätzlich zu der Verschie­ beeinrichtung zum gleichzeitigen und gegenläufigen Verschieben jeweils eines vorderen und hinteren Informationsträger von einem Stapel - eine komplizierte Antriebseinrichtung zum Verfahren der gesamten Stapel nicht erforderlich ist, wie dies beim Stand der Technik der Fall ist.
Wird nämlich während des Verschiebens des vorderen und hinteren Informations­ trägers ein bestimmter, der Dicke eines Informationsträgers etwa entsprechender Raum in Form einer Lücke an der Vorder- bzw. Rückseite des Stapels frei, so wird der gesamte Stapel mit Hilfe der Andruck-Mittel durch Federkraft in Richtung auf die entstehende Lücke verschoben.
In der einfachsten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Andruck- Mittel allein durch ein starres Andruckelement realisiert, das mit dem vorderen bzw. hinteren Informationsträger in Berührung ist. Da die Informationsträger selbst oft aus Kunststoff mit einer verhältnismäßig hohen Elastizität hergestellt sind, bilden sie zusammen mit dem Andruckelement eine schwimmende Lagerung für die Stapel aus Informationsträgern. Eine entstehende Lücke wird durch eine während des Ver­ schiebens ausgelöste Verschiebe-Bewegung des Stapels der Informationsträger in Richtung auf die Lücke geschlossen. Die Verschiebe-Bewegung der Stapel wird durch die elastische Verformung der vorderen bzw. hinteren Informationsträger ausgelöst.
Durch die Erfindung kann eine aufwendige Lagereinrichtung mit mehreren Spindeln, zwischen denen die Informationsträger liegen und mit deren Hilfe sie verfahren werden können, vermieden werden. Auf diese Weise können die Herstellungs­ kosten einer Anzeige-Vorrichtung erheblich reduziert werden. Darüber hinaus können die einen Stapel bildenden Informationsträger einfach ausgetauscht wer­ den, um neue Information anzeigen zu können, denn die Informationsträger sind nicht zwischen mehreren Gewindespindeln gelagert.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß die Andruckelemente mittels eines Druckfederelements an dem Rahmen gelagert sind. Durch die Druckfederelemente kann die Elastizität der Lagerung für die Stapel aus Informationsträgern wesentlich vergrößert werden. Das Druckfeder­ element kann beispielsweise als Spiralfeder ausgebildet sein.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung sind die Andruckelemente als drehbar gelagerte Rollen ausgebildet. Dadurch ergibt sich der Vorteil, daß während des Verschiebens des vorderen oder hinteren Informationsträgers von einem Stapel zum anderen Stapel nur sehr geringe (Reibungs-) Kräfte zwischen dem als Rolle ausge­ bildeten Andruckelement und dem sich zu diesem relativ bewegenden Informations­ träger wirken, die der Bewegung des Informationsträgers entgegenwirken. Dadurch können die zur Verschiebung der Informationsträger erforderlichen Kräfte gering gehalten werden.
Die Führung der Informationsträger während der Verschiebung von einem Stapel zum anderen kann gemäß einer weiteren, bevorzugten Ausführungsform der Erfindung verbessert werden, indem jeweils zwei beabstandete Rollen an einem Informationsträger anliegen, die an einem Pendelglied angeordnet sind. Zweckmäßi­ gerweise ist das Pendelglied mittels eines zuvor beschriebenen Druckfederelements an dem Rahmen gelagert. Die Rollen sind vorteilhafterweise in Bewegungsrichtung eines Informationsträgers beabstandet, so daß die Informationsträger während der Bewegung möglichst lange von mindestens einer der beiden Rollen geführt werden.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß jeweils ein Führungselement zur Führung des vorderen bzw. hinteren Informa­ tionsträgers während des Verschiebens an der Bewegungsbahn eines Informations­ trägers angeordnet ist. Die Führungselemente dienen dazu, die Informationsträger auf einer gewünschten Bewegungsbahn zu führen. Sie können beispielsweise zwischen den zwei Stapeln aus Informationsträgern so angeordnet sein, daß sichergestellt ist, daß der bewegte Informationsträger in die vorderste Position in den Stapel, zu dem der Informationsträger verschoben wird, gelangt und nicht zwischen zwei Informationsträger dieses Stapels geschoben wird. Gemäß einer Weiterbildung dieser Ausführungsform sind die Führungselemente als drehbar gelagerte Rollen ausgebildet, um Reibungskräfte zwischen den Führungselementen und den Informationsträgern zu minimieren. Zweckmäßigerweise sind die Führungs­ elemente in verschiedenen Abständen zueinander an dem Rahmen festlegbar, so daß sich die Informationsträger auf einer gewünschten, veränderbaren Bewegungs­ bahn geführt werden können.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anzeige-Vorrichtung weist die Verschiebeeinrichtung eine vordere und hintere Verschiebeeinheit mit jeweils mindestens einem Mitnehmer auf, der mit dem im Stapel jeweils vorderen bzw. hinteren Informationsträger zum Verschieben im Wirk- Eingriff und außer Eingriff bring bar ist. Der Eingriff zwischen Mitnehmer und Informationsträger kann reib- oder formschlüssig sein. Die vordere und hintere Verschiebeeinheit sind zweckmäßigerweise im wesentlichen identisch ausgebildet, um eine möglichst einfache Konstruktion zu verwirklichen.
In besonders vorteilhafter Weise sind die Mitnehmer der vorderen und hinteren Verschiebeeinheit gleichzeitig mit einem vorderen bzw. hinteren Informationsträger in Eingriff bringbar und gegenläufig synchron bewegbar. Dadurch ergibt sich der Vorteil, daß die Anzahl der Informationsträger in beiden Stapeln konstant gehalten werden kann.
Die Erfindung wird weitergebildet, indem die Verschiebeeinrichtung mindestens einen motorisch angetriebenen Riemen aufweist, an dem die Mitnehmer befestigt sind. Diese Ausgestaltung der Verschiebeeinrichtung ist konstruktiv besonders einfach und somit kostengünstig.
Eine weitere Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, daß der Riemen ein flexibler Endlos-Riemen ist, der mittels Umlenkrollen durch die vordere und hintere Verschiebeeinheit derart geführt ist, daß jeweils ein Mitnehmer gleichzeitig mit einem vorderen bzw. hinteren Informationsträger in und außer Eingriff bring bar ist. Dadurch wird erreicht, daß nur ein Riemen für beide Verschiebeeinheiten erforder­ lich ist und somit nur ein Antriebsmotor für den Riemen gebraucht wird, um zu erreichen, daß ein vorderer bzw. hinterer Informationsträger gegenläufig synchron bewegbar sind.
Die zuvor genannte Ausführungsform wird weitergebildet, in dem der Riemen im Bereich der vorderen und hinteren Verschiebeeinheit jeweils durch mindestens zwei erste, beabstandete Umlenkrollen mit im wesentlichen parallel zueinander angeord­ neten Achsen geführt wird und neben den ersten Umlenkrollen jeweils eine weitere Umlenkrolle angeordnet ist, dessen Achse in einem Winkel relativ zu den Achsen der ersten Umlenkrollen angeordnet ist, so daß der Riemen während des Umlaufs in sich verdreht wird und ein Mitnehmer durch die Verdrehung in bzw. außer Eingriff mit einem Informationsträger kommt. Bei dieser Ausführungsform reichen insgesamt acht Umlenkrollen zur Führung eines einzigen Riemens, an dem die Mitnehmer befestigt sind, aus, um einen gegenläufig synchronen Antrieb für den vorderen und hinteren Informationsträger zu verwirklichen.
Eine weitere, alternative Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, daß der umlaufende Riemen im Bereich der vorderen und hinteren Verschiebeeinheit jeweils durch mindestens zwei erste, zueinander beabstandete Umlenkrollen mit im we­ sentlichen gleichem Abstand zu dem vorderen bzw. hinteren Informationsträger geführt wird, und daß neben den ersten Umlenkrollen jeweils eine weitere Um­ lenkrolle angeordnet ist, die einen größeren Abstand zu dem vorderen bzw. hinte­ ren Informationsträger hat, als die ersten Umlenkrollen, so daß der Riemen während des Umlaufs seinen Abstand von den Informationsträgern ändert und ein Mit­ nehmer durch die Abstandsänderung in bzw. außer Eingriff mit einem Informations­ träger kommt. Auch bei dieser Ausführungsform wird mit wenigen Umlenkrollen aufgrund deren besonderer Anordnung auf konstruktive einfache Weise eine Verschiebeeinrichtung zum gegenläufigen und gleichzeitigen Verschieben jeweils eines in einem der Stapel vorderen und hinteren Informationsträger von einem Stapel zum anderen Stapel realisiert. Auch bei dieser Ausführungsform reicht ein Antriebsmotor aus, um die Verschiebeeinrichtung anzutreiben.
In vorteilhafter Weise weisen die Mitnehmer von dem Riemen abstehende Zapfen auf, die formschlüssig mit in den Informationsträgern ausgebildeten Ausnehmungen in Eingriff kommen. Bei dieser Art des Eingriffs werden die Informationsträger besonders sicher verschoben.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist der Riemen als Zahn-Riemen ausgebil­ det, der durch eine mit einem Elektromotor gekoppelte Antriebswelle angetrieben wird. Hierbei ergeben sich die Vorteile, daß ein Zahn-Riemen besonders gut ge­ eignet ist zur Übertragung von größeren Drehmomenten, wobei ein Schlupf zwi­ schen Zahnrad und Antriebsrolle weitgehend ausgeschlossen ist.
Schließlich wird die Erfindung weitergebildet durch eine Führungsbahn mit einer ebenen Oberfläche, auf der die Informationsträger mit ihrer Unterseite aufliegen. Auf diese Weise ergibt sich eine sehr geringe Reibung zwischen den Informations­ trägern und der Führungsbahn, wodurch die Kräfte zum Verschieben der Informa­ tionsträger entlang der Bewegungsbahn von Stapel zu Stapel als auch innerhalb der Stapel gering gehalten werden können.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezug­ nahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Anzeigen von Musikinfor­ mation in Musikboxen mit zwei Stapeln von Informationsträgern in schematischer Darstellung als Draufsicht;
Fig. 2 einen vergrößerten Ausschnitt aus Fig. 1 während des Verschiebens eines Informationsträgers von einem Stapel zum anderen Stapel;
Fig. 3 eine alternative Anzeige-Vorrichtung mit insgesamt acht federnd gelagerten Andruckelementen in Form von Rollen zur Führung der Informationsträger als Draufsicht;
Fig. 4 die Anzeige-Vorrichtung aus Fig. 3 in einer Vorderansicht, in der eine Verschiebeeinheit einer Verschiebeeinrichtung zum Verschieben eines Informationsträgers dargestellt ist;
Fig. 5 einen Teil der in Fig. 4 gezeigten Verschiebeeinheit in einer seitlichen Teil-Schnittdarstellung;
Fig. 6 die Vorrichtung der Fig. 3-5 in Seitenansicht;
Fig. 7 ein alternatives Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anzei­ ge-Vorrichtung mit einer Verschiebeeinrichtung mit mehreren, an einem umlaufenden Riemen angebrachten Mitnehmern als Drauf­ sicht.
Die in Fig. 1 dargestellte, erfindungsgemäße Vorrichtung zum Anzeigen von auf Informationsträgern 1 abgebildeter oder angebrachter Musikinformation für Musik­ boxen weist einen Rahmen 2 mit zwei an diesem angebrachten Lagerungsein­ richtungen zur Lagerung von zwei benachbarten Stapeln aus mehreren Informa­ tionsträgern 1 sowie eine (nicht dargestellte) Verfahr- oder Verschiebeeinrichtung zum Verschieben von vorderen und hinteren Informationsträgern 1 von einem Stapel 4, 6 zum jeweils anderen Stapel 4, 6 auf. Die innerhalb der Stapel 4, 6 angeordneten Informationsträger 1 sind als flache, quaderförmige Blätter, Karten oder Elemente aus Kunststoff ausgebildet und innerhalb der Stapel 4, 6 hinterein­ ander und jeweils vertikal angeordnet. Die Informationsträger 1 stehen mit ihrer Unterseite auf einer an dem Rahmen 2 gelagerten Auflage oder Führungsbahn, die eine ebene, glatte Oberfläche aufweist.
Die jeweils vorderen und hinteren Informationsträger 1 der Stapel 4, 6 sind in Berührung mit jeweils zwei ein Paar bildenden Führungs-oder Andruck-Rollen 8, 10, die jeweils an einem länglichen, im wesentlichen starren Pendelglied 12 angeordnet und gelagert sind. Jedes Pendelglied 12 ist jeweils mittels eines zentral an dem Pendelglied 12 befestigten, elastisch verformbaren Druckelements 14 in Form einer Spiralfeder an dem Rahmen 2 gelagert. Auf diese Weise werden die Rollen 8, 10 gegen die Informationsträger 1 gedrückt, und die Stapel 4, 6 sind federnd geführt oder gelagert. Die Druckfederelemente 14 können alternativ durch andere elasti­ sche Glieder gebildet sein. Anstelle der Rollen 8, 10 können die Andruck-Mittel auch andere Andruckelemente aufweisen, die an dem Rahmen 2 gelagert sind. Die Andruckelemente können beispielsweise punktuell an den Informationsträgern 1 anliegen und mit einer glatten Oberfläche, beispielsweise aus PTFE versehen sein. Alternativ kann anstelle der zwei an einem Informationsträger 1 anliegenden Rollen 8, 10 in nicht dargestellter Weise eine Rolle federnd an einem vorderen bzw. hinteren Informationsträger anliegen.
Zwischen den zwei Stapeln 4, 6 ist nahe der im Stapel 4, 6 vorderen bzw. hinteren Informationsträger 1 jeweils ein Führungselement 16, 18 an dem Rahmen 2 an­ geordnet. Die Führungselemente 16, 18 sind als Rollen ausgebildet, die vorzugs­ weise mittels eines Wälzlagers an oder relativ zu dem Rahmen 2 drehbar gelagert sind. Die Führungselemente 16, 18 sind in unterschiedlichen Abständen zueinander an dem Rahmen 1 festlegbar. Sie dienen zur Führung des vorderen bzw. hinteren Informationsträgers 1 während des Verschiebens oder Verfahrens des jeweiligen Informationsträgers 1 von einem Stapel 4, 6 zu dem anderen Stapel 4, 6 und sind deshalb an der Bewegungsbahn der Informationsträgers 1 angeordnet.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, kommt ein vorderer Informationsträger 1, der von dem linken Stapel 4 aus einer Anzeige-Position zu dem rechten Stapel 6 mit Hilfe einer in den Fig. 1 und 2 nicht dargestellten Verschiebeeinrichtung, die im wesentli­ chen in einem Bereich unterhalb der Stapel 4, 6 angeordnet ist, verschoben wird, mit dem Führungselement 16 in Berührung und wird von diesem während der Bewegung in Richtung des Pfeils 20 seitlich geführt. Durch weitere Pfeile 22, 24 ist angedeutet, daß die Rollen 8, 10 aufgrund der federnden, schwimmenden Lagerung mittels der Druckfederelemente 14 (vgl. Fig. 1) in Richtung der Pfeile 22, 24 ausweichen können, wenn der Informationsträger 1 in Richtung des Pfeils 20 verschoben wird.
Bei dem in Fig. 3 als Draufsicht dargestellten Ausführungsbeispiel der erfindungs­ gemäßen Anzeige-Vorrichtung sind die Informationsträger 1 eines Stapels 4, 6 ebenfalls durch jeweils an einem Informationsträger 1 anliegende Andruckelemente in Form von Rollen 8, 10 federnd geführt. Die Rollen 8, 10 sind in nicht dargestell­ ter Weise mittels elastisch verformbarer Druckfederelemente an dem Rahmen 2 gelagert. Die Rollen 8, 10 können individuell mittels eines jeder Rolle 8,10 zu­ geordneten Druckfederelements gelagert sein. Alternativ sind zwei Rollen 8, 10 an einem in Fig. 3 nicht dargestellten Pendelglied gelagert, welches seinerseits unter Zwischenschaltung eines Druckfederelements an dem Rahmen 2 federnd gelagert ist. In jedem Fall werden die Rollen 8, 10 durch das Druckfederelement an den jeweils vorderen bzw. hinteren Informationsträger 1 der Stapel 4, 6 angepreßt, so daß die den Stapel 4, 6 bildenden Informationsträger 1 von den Rollen 8, 10 im Ausführungsbeispiel im wesentlichen in horizontaler Richtung geführt oder gelagert sind. Die Rollen 8, 10 können an ihrem Umfang mit einem elastisch verformbaren Material versehen sein.
Zwei drehbar an dem Rahmen 2 gelagerte Führungselemente 16, 18 in Form von Rollen sind zwischen den Stapeln 4, 6 im Bereich der vorderen bzw. hinteren Informationsträger 1 an deren Bewegungsbahn angeordnet, um die Informations­ träger 1 während des Verschiebens von einem Stapel 4, 6 zu dem jeweils anderen zusätzlich zu führen. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel ist der Abstand der Führungselemente 16, 18 zueinander einstellbar, indem die Führungselemente 16, 18 in verschiedenen Positionen an dem Rahmen 2 festlegbar sind.
Die Verschiebung des jeweils vorderen und hinteren Informationsträgers 1 der Stapel 4, 6 erfolgt mit Hilfe einer Verschiebeeinrichtung. Diese umfaßt im wesentli­ chen mehrere Umlenkrollen 38, 40, 42, 44, 52, 54, 58, 60, einen mittels der Umlenkrollen geführten Zahn-Riemen 26 (in Fig. 3 schematisch durch eine gestri­ chelte Linie dargestellt), mehrere an dem Riemen 26 befestigte, zueinander be­ abstandete Mitnehmer, die mit den Informationsträgern 1 zusammenwirken, sowie eine mit einem Elektromotor gekoppelte Antriebsrolle (nicht dargestellt). Die Ver­ schiebeeinrichtung weist eine vordere und hintere Verschiebeeinheit auf. Die vordere Verschiebeeinheit ist im Bereich der Bewegungsbahn eines vorderen Informationsträgers 1 angeordnet, während die hintere Verschiebeeinheit im Bereich der Bewegungsbahn eines hinteren Informationsträgers 1 angeordnet ist.
In Fig. 4 ist die Anzeige-Vorrichtung aus Fig. 3 und insbesondere die vordere Verschiebeeinheit der Verschiebeeinrichtung in einer Seitenansicht dargestellt. An den Informationsträgern 1 sind mehrere quadratische Bereiche 32 vorgesehen, in denen die gewünschte Information angebracht oder aufgedruckt ist.
Im unteren Bereich des Rahmens 2 sind unterhalb einer ebenen Führungsbahn 34 mit glatter Oberfläche der Riemen 26, an dem Mitnehmer 36 befestigt sind, sowie insgesamt acht Umlenkrollen 38, 40, 42, 44, 52, 54, 58, 60 (vier sind in Fig. 4 dargestellt) angeordnet. Die in Fig. 4 dargestellten Umlenkrollen 38, 40, 42, 44 und der die Mitnehmer 36 aufweisende Riemen 26 bilden die vordere Verschie­ beeinheit. Der Riemen 26 wird in nicht dargestellter Weise von einem Elektromotor, der mit einem Antriebsrad gekoppelt ist, das mit dem Riemen in Eingriff ist, ange­ trieben. In der Führungsbahn 34 ist ein länglicher Schlitz ausgebildet, der sich etwa von der Umlenkrolle 40 zu der Umlenkrolle 42 erstreckt. Ein Mitnehmer 36 ragt aus dem Bereich unterhalb der Führungsbahn 34 durch den Schlitz in den Bereich oberhalb der Führungsbahn 34.
Der in Fig. 4 oberhalb der Umlenkrolle 42 dargestellte Mitnehmer 36 liegt mit seinem oberen Abschnitt innerhalb eines etwa rechteckigen, in dem vorderen Informationsträger 1 ausgebildeten Ausschnitts. Im Bereich zwischen den Um­ lenkrollen 40 und 42 ist ein Mitnehmer 36 auf einer im wesentlichen gradlinigen Bahn zusammen mit dem Riemen 26 bewegbar. Durch die Berührung des Mit­ nehmers 36 mit einem Informationsträger 1 wird der Informationsträger 1 von einem Stapel 6 zu dem anderen Stapel 4 verschoben oder verfahren. Dabei gleitet der Informationsträger 1 auf der Führungsbahn 34.
Das als drehbar gelagerte Rolle ausgebildete Führungselement 16 ist zwischen den Stapeln 4, 6 oberhalb der Führungsbahn 34 angeordnet. Die Rolle ist mittels eines nicht dargestellten Wälzlagers an einem Zapfen 46 gelagert, der von der Führungs­ bahn 34 absteht.
In Fig. 5 ist die in Fig. 4 dargestellte vordere Verschiebeeinheit der Verschiebeein­ richtung abgebildet. Die Rollen 38, 40, 42, 44 sowie der Riemen 26 sind innerhalb eines an der Führungsbahn 34 angebrachten Gehäuses 48 angeordnet. Im Bereich zwischen den Umlenkrollen 40 und 42 liegt der Riemen 26 auf einer Stützplatte 50 auf, um ein Durchhängen des Riemens 26 in diesem Bereich zu verhindern. Die Achsen der Rollen 40 und 42 sind horizontal und parallel zueinander sowie be­ abstandet von der Führungsbahn 34 angeordnet. Die Achsen der Rollen 38 und 44 sind windschief relativ zu den Achsen der Umlenkrollen 40 und 42 angeordnet und sind gegenüber der Vertikalen etwas geneigt.
Fig. 6 zeigt die erfindungsgemäße Anzeige-Vorrichtung in einer Seitenansicht. Die Rollen 8, 10 liegen an dem hinteren Informationsträger 1 (in der Fig. 6 ganz links im Stapel 4) bzw. an dem vorderen Informationsträger 1 (ganz rechts im Stapel 4) an. Unterhalb des vorderen Informationsträgers 1 sind die Umlenkrollen 40 und 38 angeordnet, von denen der Riemen 26 geführt ist, und unterhalb des hinteren (linken) Informationsträgers 1 sind weitere Umlenkrollen 52 und 54 angeordnet, die symmetrisch zu den Umlenkrollen 38 bzw. 40 angeordnet sind. Die Achse der Rolle 52 ist windschief relativ zu den Achsen der Umlenkrollen 40, 42 und 54. Die Mitnehmer 36 sind in den Ausschnitt des Informationsträgers 1 eingetaucht und etwas schräg angeordnet.
Durch Anordnung der Rollen 38 und 40 sowie 42 und 44 relativ zueinander wird erreicht, daß der Riemen 26 zwischen den Umlenkrollen im Bereich der vorderen Verschiebeeinheit in sich verdreht ist. Im Bereich der hinteren Verschiebeeinheit (vgl. Fig. 6, links im Stapel 4) ist durch die Rollen 52, 54 sowie zwei weitere, zu diesen Umlenkrollen 52, 54 symmetrisch angeordnete Umlenkrollen (nicht darge­ stellt) eine Führung für den Riemen 26 gebildet, der der in Fig. 5 dargestellten Führung im Bereich der vorderen Verschiebeeinheit entspricht. Insgesamt läuft der Riemen auf einer geschlossenen Bahn. Durch die in den Fig. 5 und 6 dargestellte Anordnung der Umlenkrollen 40, 42 und 38, 44 zueinander verdreht sich der Riemen 26 mehrfach während eines Umlaufs, so daß die Mitnehmer 36 im Bereich der Rolle 42 in formschlüssigen Eingriff mit einem vorderen Informationsträger 1 kommen und im Bereich der Rolle 40 durch erneute Drehung des Riemens 26 außer Eingriff von dem Informationsträger 1 kommen.
Das in Fig. 7 dargestellte, alternative Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung weist im wesentlichen ähnliche Elemente auf wie die zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiele, es unterscheidet sich jedoch in der Ausgestal­ tung der Verschiebeeinrichtung. Die Stapel 4 und 6 schwimmend mittels federnd relativ zu dem Rahmen 2 gelagerten Rollen 8, 10 geführt oder gelagert. Die Rollen 8, 10 sind jeweils paarweise angeordnet und drücken gegen den jeweils vorderen bzw. hinteren Informationsträger 1 der Stapel 4, 6.
Zwischen den Stapeln 4, 6 sind an den vorderen und hinteren Bewegungsbahnen der Informationsträger 1 Führungselemente 16, 18 angeordnet zur Führung der Informationsträger 1 während des Verschiebens von einem Stapel 4, 6 zum ande­ ren Stapel 4, 6.
Die Verschiebeeinrichtung, weist - wie die zuvor beschriebenen Verschiebeein­ richtungen - im wesentlichen einen umlaufenden Zahn-Riemen (nicht dargestellt), an dem mehrere Mitnehmer 36 befestigt sind, sowie mehrere Umlenkrollen auf, mit deren Hilfe der Riemen geführt wird. Der Riemen 26 wird im vorderen (Anzeige-) Bereich entlang einer im wesentlichen gradlinigen Bewegungsbahn des vorderen Informationsträgers 1 von einem Stapel 4, 6 zu dem anderen Stapel 4, 6 und im hinteren Bereich der Stapel 4, 6 entlang einer zweiten Bewegungsbahn für einen hinteren Informationsträger 1 von einem Stapel 4, 6 zu dem jeweils anderen Stapel 4, 6 von Umlenkrollen geführt und umgelenkt.
Die (nicht dargestellten) Umlenkrollen für den Riemen sind so angeordnet, daß, wie aus der Darstellung der insgesamt acht Mitnehmer 36 im unteren Bereich der Zeichnung ersichtlich ist, der an dem Riemen angebrachte Mitnehmer 36 im Bereich der ganz rechten Führungs-Rolle 10 beabstandet von dem vorderen Informations­ träger 1 des rechten Stapels 6 bewegt wird und im Bereich der weiteren Führungs- Rolle 8 durch eine in diesem Bereich vorgesehene Umlenkrolle für den Riemen in Richtung auf den vorderen Informationsträger 1 des Stapels 6 bewegt wird und mit diesem Informationsträger 1 in Berührung kommt. Der Mitnehmer 36 taucht in eine innerhalb des Informationsträger 1 ausgebildete Ausnehmung 56 ein.
Im Bereich der Umlenkrolle 10, die an dem vorderen Informationsträger 1 des linken Stapels 4 anliegt, ist die den Riemen führende Umlenkrolle mit einem größe­ ren Abstand von dem Stapel 4 an dem Rahmen 2 gelagert, so daß der Riemen im Bereich dieser Rolle 10 während des Umlaufs einen größeren Abstand von dem vorderen Informationsträger 1 des Stapels 4 bekommt. Der Riemen wird dann weitergeführt in Richtung auf einen hinteren Informationsträger 1 im Stapel 4.
Im hinteren Bereich der Stapel 4, 6 ist eine der im vorderen Bereich im wesentli­ chen entsprechende Anordnung der Umlenkrollen für den Riemen vorgesehen, so daß ein Mitnehmer 36 im hinteren Bereich der Stapel 4, 6 mit einem hinteren Informationsträger 1 in Eingriff gebracht werden kann, um den Informationsträger 1 von einem Stapel zum anderen zu verschieben, und außer Eingriff von dem Informationsträger 1 gebracht werden kann, um die Verschiebung des Informa­ tionsträgers 1 zu beenden.
Ein Mitnehmer 36 wird somit seitlich, d. h. durch eine Bewegung in einer horizonta­ len Ebene quer zu einer Längsachse des länglichen Informationsträgers 1 in und außer Eingriff mit dem Informationsträger 1 gebracht, während er von dem Riemen auf einer im wesentlichen gradlinigen Bahn, die im wesentlichen der Bewegungs­ bahn eines Informationsträgers 1 während der Verschiebung entspricht, bewegt wird.
Nachstehend ist die Funktion der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Anzeigen von Information anhand der Figuren beschrieben.
Im Ausgangszustand befinden sich alle Informationsträger 1 innerhalb der beiden Stapel 4, 6, vgl. Fig. 1, und die auf den vorderen Informationsträgern 1 abgebildete Information kann von außen betrachtet werden. Zum Auswechseln der von außen sichtbaren, vorderen Informationsträger wird entweder der in dem Stapel 4 vordere Informationsträger oder der in dem Stapel 6 vordere Informationsträger - gleichzei­ tig mit dem hinteren Informationsträger des Stapels 4 oder des Stapels 6 - mit Hilfe der Verschiebeeinrichtung zu dem jeweils anderen Stapel 4, 6 verfahren oder verschoben.
In Fig. 2 ist die Verschiebung des vorderen Informationsträgers 1 von dem linken Stapel 4 zu dem rechten Stapel 6 in Richtung des Pfeils 20 schematisch darge­ stellt. Die Verschiebung beginnt damit, daß ein Mitnehmer der Verschiebeeinrich­ tung mit dem vorderen Informationsträger 1 in Eingriff kommt und diesen in Rich­ tung des Pfeils 20 bewegt. Zunächst kommt die in Bewegungsrichtung vordere Kante des Informationsträgers 1 in Berührung mit dem Führungselement 16 in Form einer Rolle und wird von diesem senkrecht zur Bewegungsrichtung, d. h. in Rich­ tung der Pfeile 22 und 24 geführt oder abgelenkt, wodurch der Informationsträger 1 in eine gegenüber der Anordnung der Informationsträger in dem Stapel 4 schräge Anordnung kommt. Durch die schräge Anordnung wird die federnd gelagerte Rolle 10 in Richtung des Pfeils 22 ausgelenkt. Das Führungselements 16 gewährleistet, daß der Informationsträger 1 an dem vorderen Informationsträger 1 des Stapels 6 vorbeigelenkt wird und nicht in den Stapel 6 hineingeschoben wird.
Während der weiteren Bewegung kommt der Informationsträger 1 in Berührung mit der rechten Rolle 8, die ihrerseits durch die Berührung mit dem Informationsträger 1 in Richtung des Pfeils 24 ausgelenkt wird. Durch die Auslenkung des Feder­ elements 14, siehe Fig. 1, erhöht sich die Anpresskraft der Rolle 8 an dem Informa­ tionsträger 1, die mittels des Informationsträgers 1 auf den gesamten Stapel 6 übertragen wird. Durch diese Anpresskraft werden die Informationsträger 1 des Stapels 6 in eine Richtung entgegen der Richtung des Pfeils 24 bewegt. Der in die vordere Position des Stapels 6 verschobene Informationsträger 1 verdrängt die Informationsträger 1 des Stapels 6.
Gleichzeitig mit der Verschiebung des vorderen Informationsträgers 1 wird der hintere Informationsträger 1 des rechten Stapels 6, vgl. Fig. 1, von dem Stapel 6 in Richtung auf den Stapel 4 verschoben, so daß im hinteren Bereich des Stapels 6 etwas Raum entsteht, der ausgefüllt wird durch den im Stapel nächsten Informa­ tionsträger. Der gesamte Stapel 6 wird durch Federkraft in Richtung auf dessen hinteren Rand verschoben. Zwischen der ebenen Oberfläche der Führungsbahn 34 und den auf der Führungsbahn 34 stehenden Informationsträgern 1 wirken nur geringe Reibungskräfte, so daß eine Bewegung des gesamten Stapels 4, 6 ermög­ licht ist. Eine solche Bewegung kann noch dadurch erleichtert werden, daß die Führungsbahn mit Rollen versehen ist, auf denen die einzelnen Informationsträger 1 abrollen können.
Nach der Verschiebung des vorderen Informationsträgers 1 des linken Stapels 4 zu dem rechten Stapel 6 befindet sich ein neuer Informationsträger 1 in der vorderen Position des Stapels 4 und kann von außen betrachtet werden. Durch mehrfache Verschiebung eines vorderen Informationsträgers und eines hinteren Informations­ trägers von jeweils einem Stapel zum anderen können alle Informationsträger in die Anzeige-Position verfahren werden. Aufgrund der gegenläufigen Verschiebung bleibt die Anzahl der in einem Stapel angeordneten Informationsträger 1 jeweils konstant. Die Richtung der Verschiebebewegung kann gewählt werden, d. h. es kann sowohl ein vorderer Informationsträger 1 vom Stapel 4 zum Stapel 6 als auch vom Stapel 6 zum Stapel 4 verfahren werden.
Anhand der Fig. 3 bis 6 wird die Funktion der Verschiebeeinrichtung beschrieben. Zum gleichzeitigen und gegenläufigen Verschieben eines in einem der Stapel vorderen und eines in dem anderen Stapel hinteren Informationsträgers wird der den Riemen 26 antreibende Elektromotor mittels einer nicht dargestellten Steue­ rungseinrichtung in Bewegung gesetzt, so daß der Riemen 26 beginnt, entlang seiner Führung durch die Umlenkrollen 38, 40, 42, 44, 52, 54, 58, 60 umzulaufen.
Ein an dem Riemen befestigter Mitnehmer 36, vgl. Fig. 5, wird von der Rolle 44 zu der Rolle 42 auf einer im wesentlichen linearen Bewegungsbahn bewegt und gleichzeitig gedreht. Oberhalb von der Umlenkrolle 42 erstreckt sich der Mitnehmer 36 in im wesentlichen vertikaler Richtung und liegt teilweise innerhalb der an der Unterseite des vorderen Informationsträgers 1 ausgebildeten Ausnehmung und kommt in Berührung mit dem Informationsträger 1. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich ein ebenfalls an dem Riemen 26 befestigter Mitnehmer 36 innerhalb der Aus­ nehmung eines hinteren Informationsträgers 1 des linken Stapels 4. Im weiteren zeitlichen Ablauf werden der vordere Informationsträger 1 des rechten Stapels 6 und der hintere Informationsträger 1 des linken Stapels 4 synchron und gegenläufig und mit gleicher Geschwindigkeit, namentlich der Geschwindigkeit des Riemens 26, in Richtung auf den jeweils anderen Stapel 4, 6 von den Mitnehmern 36 verschoben.
Während des Verschiebens der beiden Informationsträger 1 durch die Mitnehmer 36 werden die Informationsträger 1 von den Führungselementen 16 bzw. 18 und den Rollen 8, 10 auf einer leicht gekrümmten Bewegungsbahn von dem einen Stapel zu dem jeweils anderen geführt. Die Mitnehmer 36 können aufgrund der Flexibilität des Riemens 26 dieser gekrümmten Bewegungsbahn folgen und wäh­ renddessen in formschlüssigen Eingriff mit den Informationsträgern 1 bleiben.
Erreicht der den vorderen Informationsträger 1 verschiebene Mitnehmer 36 die Rolle 40, vgl. Fig. 5, so wird er im weiteren Verlauf durch die Führung des Riemens 26 zwischen den Rollen 40 und 38 auf einer in Fig. 5 nach schräg unten verlaufen­ de Bahn bewegt. Der Mitnehmer 36 bekommt eine Bewegungskomponente nach unten und wird dadurch aus der Ausnehmung des Informationsträgers 1 herausbe­ wegt, so daß der Mitnehmer 36 außer Eingriff von dem Informationsträger 1 kommt. Sobald der Mitnehmer 36 außer Eingriff ist, ist die Bewegung des Infor­ mationsträgers 1 beendet, der dann in vorderer Position in dem Stapel 4 angeord­ net ist. Gleichzeitig ist auch der den hinteren Informationsträger 1 verschiebene Mitnehmer 36 außer Eingriff mit diesem gekommen, so daß der hintere Informa­ tionsträger 1 von dem linken Stapel 4 zu dem rechten 6 verschoben worden ist.
Die Mitnehmer 36 sind in einem solchen Abstand zueinander an dem Riemen 26 angeordnet, daß ein weiterer Mitnehmer 36 in Eingriff mit einem weiteren Informa­ tionsträger 1 kommt, nachdem der zuvor verschobene Informationsträger 1 außer Eingriff mit dem vorherigen Mitnehmer 36 gekommen ist. Dadurch können die Informationsträger 1 in rascher zeitlicher Folge von Stapel zu Stapel verfahren werden. Somit können sämtliche Informationsträger 1 schnell in die Anzeige­ Position, d. h. die vordere Position innerhalb der Stapel 4, 6 gebracht werden, in der sie von außen sichtbar sind. Die Bewegungsrichtung des Riemens läßt sich mit Hilfe der Steuerungseinrichtung ändern, indem die Drehrichtung des Elektromotors geändert wird.
Die Funktion der in Fig. 7 abgebildeten Anzeige-Vorrichtung entspricht im wesentli­ chen der zuvor beschriebenen Funktion. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, daß bei der in Fig. 7 dargestellten Vorrichtung die Mitnehmer 36 nicht dadurch mit den Informationsträgern 1 in und außer Eingriff gebracht werden, daß sie ihre Lage relativ zu den Informationsträgern 1 in vertikaler Richtung ändern, sondern in dem sie in einer im wesentlichen horizontalen Ebene während ihres Umlaufs mit dem Riemen 26 hin und her bewegt werden.
Wie ein Mitnehmer 36 mit einem Informationsträger 1 in formschlüssigen Eingriff kommt, ist am besten im Bereich der (rechten) Rolle 8 dargestellt, die mit dem vorderen Informationsträger des rechten Stapels 6 in Berührung ist. Der Mitnehmer 36 wird mittels des Riemens 26 in Richtung auf den Stapel 6 und gleichzeitig - bei Umlauf des Riemens im Uhrzeigersinn - nach links bewegt, so daß der Mitnehmer 36 in die Ausnehmung 56 des Informationsträgers 1 eintaucht und in Berührung mit dem Informationsträger 1 kommt. Gleichzeitig kommt ein weiterer Mitnehmer in Eingriff mit dem hinteren Informationsträger 1 des linken Stapels 4. Dann werden beide Informationsträger in Richtung auf den jeweils anderen Stapel verschoben und dabei von den Führungselementen 16, 18 sowie den federnd gelagerten Rollen 8, 10 geführt. Aufgrund der Elastizität des Riemens können die Mitnehmer 36 der etwas gekrümmten Bewegungsbahn folgen. Kommt der den vorderen Informations­ träger 1 verschiebende Mitnehmer 36 in den Bereich der Rolle 10, so wird er so in einer im wesentlichen horizontalen Ebene geführt, daß er einen größeren Abstand zu dem Informationsträger 1 und dem Stapel 4 bekommt und dadurch außer Eingriff von dem Informationsträger 1 kommt. Dadurch, daß die Mitnehmer im wesentlichen in horizontaler Richtung bewegt werden, um in und außer Eingriff mit den Informationsträgern gebracht zu werden, ist nur ein geringer Raum im unteren Bereich der Anzeige-Vorrichtung erforderlich.
Anstatt des beschriebenen Riemenantriebes können alternativ auch andere An­ triebselemente wie Ketten, Seile oder dergleichen zur Verschiebung der Informa­ tionsträger 1 verwendet werden.

Claims (17)

1. Vorrichtung zum Anzeigen von auf Informationsträgern (1) angebrachter Information, insbesondere für Musikboxen,
mit einem Rahmen (2) und zwei an diesem angebrachten Lagerungseinrichtungen zur Lagerung von zwei benachbarten Stapeln (4, 6) aus mehreren, blattförmigen Informationsträgern (1) sowie
einer Verschiebeeinrichtung zum gegenläufigen Verschieben jeweils eines in einem der Stapel (4, 6) vorderen und hinteren Informationsträgers (1) von einem Stapel (4, 6) zu dem jeweils anderen Stapel (4, 6), dadurch gekennzeichnet, daß jede Lagerungseinrichtung Andruck-Mittel (8, 10, 12, 14) aufweist, die federnd an dem vorderen und hinteren Informationsträger (1) jedes Stapels (4, 6) anliegen, wobei eine schwimmende Lagerung der Stapel (4, 6) realisiert wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruck-Mittel (8, 10, 12, 14) mindestens ein Andruckelement (8, 10) aufweisen, das an dem Rahmen (2) gelagert ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckelemente (8, 10) mittels eines Druckfe­ derelements (14) an dem Rahmen (2) gelagert sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 und/oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckelemente (8, 10) als drehbar gelagerte Rollen (8, 10) ausgebildet sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils zwei beabstandete Rollen (8, 10) an einem Informationsträger (1) anliegen, die an einem Pendelglied (12) angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils ein Führungselement (16, 18) zur Führung des vorderen bzw. hinteren Informationsträgers (1) während des Verschiebens an der Bewegungsbahn eines Informationsträgers (1) angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungselemente (16, 18) als drehbar gelagerte Rollen ausgebildet sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 und/oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungselemente (16, 18) in verschiedenen Abständen zueinander an dem Rahmen (2) festlegbar sind.
9. Vorrichtung nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschiebeeinrichtung eine vordere und hintere Verschiebeeinheit mit jeweils mindestens einem Mitnehmer (36) aufweist, der mit dem im Stapel (4, 6) jeweils vorderen bzw. hinteren Informationsträger (1) zum Verschieben in Wirk-Eingriff und außer Eingriff bring bar ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Mitnehmer (36) der vorderen und hinteren Ver­ schiebeeinheit gleichzeitig mit einem vorderen bzw. hinteren Informationsträger (1) in Eingriff bringbar und gegenläufig synchron bewegbar sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 und/oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschiebeeinrichtung mindestens einen moto­ risch angetriebenen Riemen (26) aufweist, an dem die Mitnehmer (36) befestigt sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Riemen (26) ein flexibler Endlos-Riemen (26) ist, der mittels Umlenkrollen (38, 40, 42, 44, 52, 54, 58, 60) durch die vordere und hintere Verschiebeeinheit derart geführt ist, daß jeweils ein Mitnehmer (36) gleich­ zeitig mit einem vorderen bzw. hinteren Informationsträger (1) in und außer Eingriff bring bar ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Riemen (26) im Bereich der vorderen und hinteren Verschiebeeinheit jeweils durch mindestens zwei erste, beabstandete Umlenkrollen (40, 42, 54, 58) mit im wesentlichen parallel zueinander angeordneten Achsen geführt wird und neben den ersten Umlenkrollen (40, 42, 54, 58) jeweils eine weitere Umlenkrolle (38, 44, 52, 60) angeordnet ist, deren Achse in einem Winkel relativ zu den Achsen der ersten Umlenkrollen (40, 42, 54, 58) angeordnet ist, so daß der Riemen (26) während des Umlaufs in sich verdreht wird und ein Mitnehmer (26) durch die Verdrehung in bzw. außer Eingriff mit einem Informa­ tionsträger (1) kommt.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der umlaufende Riemen (26) im Bereich der vorderen und hinteren Verschiebeeinheit jeweils durch mindestens zwei erste, zueinander beabstandete Umlenkrollen mit im wesentlichen gleichem Abstand zu dem vorderen bzw. hinteren Informationsträger (1) geführt wird, und daß neben den ersten Um­ lenkrollen jeweils eine weitere Umlenkrolle angeordnet ist, die einen größeren Abstand zu dem vorderen bzw. hinteren Informationsträger (1) hat, als die ersten Umlenkrollen, so daß der Riemen (26) während des Umlaufs seinen Abstand von den Informationsträgern (1) ändert und ein Mitnehmer (26) durch die Abstands­ änderung in bzw. außer Eingriff mit einem Informationsträger (1) kommt.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Mitnehmer (26) von dem Riemen (26) abstehende Zapfen aufweisen, die formschlüssig mit in den Informationsträgern (1) ausgebil­ deten Ausnehmungen (56) in Eingriff kommen.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Riemen (26) ein Zahnriemen ist, der durch eine mit einem Elektromotor gekoppelte Antriebsrolle angetrieben wird.
17. Vorrichtung nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Führungsbahn (34) mit einer ebenen, glatten Ober­ fläche, auf der die Informationsträger (1) mit ihrer Unterseite aufliegen.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US4384197A (en) * 1980-06-12 1983-05-17 Laurel Bank Machine Co., Ltd. Magnetic detection device for use in bank note discriminating apparatus
DE4001785A1 (de) * 1990-01-23 1991-07-25 Nsm Ag Anzeigeeinrichtung
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