DE19622661A1 - Verfahren zur Herstellung eines Fahrzeugrahmens - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines FahrzeugrahmensInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein
Herstellungsverfahren für einen Fahrzeugrahmen, der im
allgemeinen aus rechtwinkligen, rohrförmigen Strangpreßteilen
zusammengesetzt ist, die aus Aluminium oder einer
Aluminiumlegierung (die im nachfolgenden allgemein als
Aluminiummaterial bezeichnet wird) hergestellt werden, und
insbesondere auf ein Herstellungsverfahren für einen
Fahrzeugrahmen, bei dem die Montagegenauigkeit und die
Produktivität verbessert werden kann.
Eine Rahmenkonstruktion wird im allgemeinen dazu verwendet,
eine Fahrzeugkarosserie, eine Transportplane, etc. mit Hilfe
eines hohlen Rahmens zu tragen. Fig. 16 ist eine schematische
perspektivische Ansicht, die eine auf ein gewöhnliches Auto
angewendete Rahmenkonstruktion zeigt. Ein Knotenteil 5
verbindet drei Strangpreßteile, nämlich eine A-Säule 1a, eine
Dach-Seitenschiene 2 und eine obere A-Kreuzstrebe 3a unter
vorgegebenen Winkeln. Jedes andere Knotenteil 6, 7 und 8
verbindet auf ähnliche Art und Weise drei Strangpreßteile wie
das Knotenteil 5. Überdies verbindet ein Knotenteil 9 vier
Strangpreßteile, nämlich die A-Säule 1a, eine A-Säule 1b,
eine untere A-Kreuzstrebe 3b und ein Motorhaubensteg 4 unter
vorgegebenen Winkeln. Diese zwei Arten von Knotenteilen
werden üblicherweise bei der Herstellung eines
Fahrzeugrahmens verwendet. Auf diese Art und Weise wird der
Fahrzeugrahmen durch Verbinden von mindestens zwei
Strangpreßteilen mittels eines Knotenteils hergestellt. Solch
ein Knotenteil wird üblicherweise im Gießverfahren
hergestellt.
Fig. 17 ist eine schematische perspektivische Ansicht, die
ein Verfahren zum Verbinden von Strangpreßteilen an ein
gegossenes Knotenteil, das beispielsweise als Knotenteil 9
aus Fig. 16 verwendet wird, zeigt. Im allgemeinen ist das
gegossene Knotenteil 9 an seinem einen Ende mit der A-Säule
1b in Eingriff, die ein hohles Bauteil ist, und diese werden
an ihrem überlappenden Abschnitt durch MIG-Schweißen oder
WIG-Schweißen (Wolfram-Inert-Schweißen) miteinander
verbunden. Jedoch bringt die Verwendung eines solchen
gegossenen Knotenteils oder eines anderen Knotenteils eine
Gewichtszunahme des Fahrzeugrahmens und eine Zunahme der
Herstellkosten des Fahrzeugrahmens aufgrund hoher
Herstellkosten des gegossenen Knotenteils und einer erhöhten
Anzahl an Schweißpunkten mit sich. Um dieses Problem zu
lösen, wurde herkömmlicherweise ein Herstellungsverfahren
vorgeschlagen, bei dem keinerlei Knotenteile verwendet werden
(japanische Patent-Offenlegungsschrift Nr. 6-219321).
Fig. 18 ist eine schematische perspektivische Ansicht, die
ein Verfahren zur Verbindung von Strangpreßteilen zeigt, ohne
daß irgendwelche Knotenteile verwendet werden. Bei diesem
Verfahren wird ein Integral-Biegeteil 11, das der
zusammenmontierten A-Säule 1a und dem Motorhaubensteg 4, wie
sie in Fig. 16 gezeigt sind, entspricht, vorgefertigt.
Überdies werden die anderen Strangpreßteile 1b und 3b an das
Integral-Biegeteil 11 angefügt und diese werden an einem
Abschnitt 12 durch MIG-Schweißen, WIG-Schweißen,
hochenergiereiches Strahlschweißen bzw. Laserschweißen etc.
miteinander verbunden. Gemäß diesem Herstellungsverfahren
werden die Strangpreßteile direkt miteinander verbunden,
wodurch sich die Anzahl der Schweißpunkte verringern und
dementsprechend die Herstellkosten reduzieren. Überdies kann
eine Gewichtszunahme des Fahrzeugrahmens unterdrückt werden,
da keine Knotenteile verwendet werden.
Jedoch existiert eine Grenze hinsichtlich der Reduzierung der
Herstellkosten, da dieses Verfahren MIG-Schweißen, WIG-
Schweißen, Hochenergieschweißen (z. B. Laserschweißen oder
Strahlschweißen), etc. verwendet. Ferner ist es notwendig,
Anlageabschnitte auf den Strangpreßteilen vorzusehen, so daß
sie aneinandergefügt werden können. Da diese Anlageabschnitte
einem energiereichen Schweißverfahren etc. unterliegen, kann
keine ausreichende Montagegenauigkeit erreicht werden. Um
eine ausreichende Montagegenauigkeit zu erreichen, ist
irgendeine Schleif- oder Hochpräzisionsbearbeitung
erforderlich, die eine Schwierigkeit hinsichtlich einer
automatisierten Fertigung hervorruft. Unter diesen Umständen
besteht der Bedarf, ein Herstellungsverfahren für einen
Fahrzeugrahmen zu entwickeln, das für eine Massenproduktion
bei geringen Kosten geeignet ist.
In dem Herstellungsverfahren gemäß der vorliegenden Erfindung
werden Aluminium-Strangpreßteile verwendet, von denen jedes
beispielsweise eine kastenförmige Querschnittfläche in Bezug
auf einen Fahrzeugrahmen hat, der auf herkömmliche Art und
Weise durch Stahlplatten mittels Punktschweißen
zusammenmontiert wird. Ein Punktschweißverfahren während der
Montage kann somit weggelassen werden.
Die Produktivität ist in bemerkenswerter Art und Weise
erhöht, während das Gewicht des Fahrzeuges reduziert wird.
Es ist dementsprechend Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
ein Herstellungsverfahren für einen Fahrzeugrahmen zur
Verfügung zu stellen, mit dem die Produktivität gesteigert
werden kann, das ferner zur Massenproduktion geeignet ist und
mit dem die Herstellkosten reduziert werden können.
Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein
Herstellungsverfahren für einen Fahrzeugrahmen zur Verfügung
gestellt, mit den folgenden Schritten:
Vorbereiten von mindestens zwei Strangpreßteilen, von denen jedes einen Steg hat, die aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung bestehen; Überlappen der Strangpreßteile so daß die Stege der Strangpreßteile in Kontakt miteinander kommen; und Verbinden der Stege, die durch Widerstands- Punktschweißen miteinander in Kontakt gehalten werden, um dadurch die Strangpreßteile miteinander zu verbinden.
Vorbereiten von mindestens zwei Strangpreßteilen, von denen jedes einen Steg hat, die aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung bestehen; Überlappen der Strangpreßteile so daß die Stege der Strangpreßteile in Kontakt miteinander kommen; und Verbinden der Stege, die durch Widerstands- Punktschweißen miteinander in Kontakt gehalten werden, um dadurch die Strangpreßteile miteinander zu verbinden.
Gemäß einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein
Herstellungsverfahren für eine Fahrzeugrahmen vorgesehen, mit
den folgenden Schritten:
Vorbereiten von mindestens zwei Strangpreßteilen, von denen jedes einen Steg hat, die aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung bestehen; Vorbereiten eines Knotenteils das einen Steg hat, das aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung besteht, Anordnen des Knotenteils zwischen den Strangpreßteilen, so daß der Steg des Knotenteils mit jedem Steg eines jeden der Strangpreßteile in Kontakt kommt, und Verbinden der Stege, die durch Widerstands-Punktschweißen miteinander in Kontakt gehalten werden, um dadurch die Strangpreßteile mit dem Knotenteil zu verbinden.
Vorbereiten von mindestens zwei Strangpreßteilen, von denen jedes einen Steg hat, die aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung bestehen; Vorbereiten eines Knotenteils das einen Steg hat, das aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung besteht, Anordnen des Knotenteils zwischen den Strangpreßteilen, so daß der Steg des Knotenteils mit jedem Steg eines jeden der Strangpreßteile in Kontakt kommt, und Verbinden der Stege, die durch Widerstands-Punktschweißen miteinander in Kontakt gehalten werden, um dadurch die Strangpreßteile mit dem Knotenteil zu verbinden.
In dem erfindungsgemäßen Verfahren können die Strangpreßteile
eher durch Widerstandspunktschweißen als durch MIG-Schweißen,
WIG-Schweißen, energiereichen Strahlschweißen, etc.
miteinander verbunden werden. Das heißt, daß der Steg, der
auf jedem Strangpreßteil ausgebildet ist, beim Herstellen des
Strangpreßteils im Strangpreßverfahren oder dergleichen
vorgefertigt wird. Dann werden die Strangpreßteile an ihren
Stegen durch Widerstandspunktschweißen miteinander verbunden
und somit reduzieren sich die Herstellkosten. Für den Fall,
daß das Knotenteil verwendet wird, wird der Steg ebenso
vorgefertigt auf dem Knotenteil vorgesehen. Dann werden die
Strangpreßteile und das Knotenteil an ihren Stegen durch
Widerstandpunktschweißen miteinander verbunden. Somit kann
die Produktivität bei der Herstellung des Fahrzeugrahmens
gesteigert werden und die Herstellkosten können zudem
reduziert werden.
Fig. 1 ist eine Schnittansicht eines Strangpreßteils gemäß
einem bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel;
Fig. 2 ist eine vergrößerte Ansicht eines Teils des in Fig. 1
gezeigten Strangpreßteils;
Fig. 3 ist eine schematische perspektivische Ansicht von zwei
geraden Strangpreßteilen, die mittels Punktschweißen
miteinander verbunden sind;
Fig. 4 ist eine schematische perspektivische Ansicht eines
gebogenen Strangpreßteils und eines geraden Strangpreßteils,
die mittels Punktschweißen miteinander verbunden sind;
Fig. 5 ist eine Schnittansicht eines Körpers eines
Knotenteils gemäß einem anderen bevorzugten erfindungsgemäßen
Ausführungsbeispiel;
Fig. 6 ist eine schematische perspektivische Ansicht eines
Strangpreßteils, das dazu angepaßt ist, um mit dem in Fig. 5
gezeigten Körper in Eingriff zu stehen;
Fig. 7 ist eine schematische perspektivische Ansicht, die ein
Verfahren zur Herstellung des in Fig. 5 gezeigten Körpers
durch Strangpressen zeigt;
Fig. 8 ist eine schematische Seitenansicht einer
Seitenplatte, die mit dem in Fig. 5 gezeigten Körper
durchdringungsverschweißt bzw. einbrandgeschweißt ist;
Fig. 9 ist eine Teilschnitt-Vorderansicht des Knotenteils;
Fig. 10 ist eine Schnittansicht, in der ein Zustand gezeigt
ist, in dem der Knotenteil und die Strangpreßteile über
L-förmige Verstärkungsteile miteinander verbunden sind;
Fig. 11 ist eine Schnittansicht, in der der Knotenteil und
die Strangpreßteile unter Verwendung von Plattierungsteilen
als L-förmige Verstärkungsteile miteinander verbunden sind;
Fig. 12 ist eine schematische perspektivische Ansicht, die
einen Zustand zeigt, in dem die Strangpreßteile durch das
Knotenteil und die L-förmigen Verstärkungsteile miteinander
verbunden sind;
Fig. 13A und 13B stellen jeweils eine Seiten- und eine
Vorderansicht dar, die einen auf herkömmliche Art und Weise
zusammengefügten Rahmen zeigen, bei dessen Herstellung
Umfangsbogenschweißen verwendet wurde;
Fig. 14A und 14B stellen jeweils eine Seiten- und eine
Vorderansicht dar, die einen zusammengefügten Rahmen zeigen,
der durch das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren erhalten
wurde;
Fig. 15 ist eine schematische Seitenansicht, die ein
Testverfahren hinsichtlich der Rotations-
Verwindungssteifigkeit zeigt, wie er auf die in den Fig. 13A
und 14A gezeigten zusammengefügten Rahmen angewendet wurde;
Fig. 16 ist eine schematische perspektivische Ansicht, in der
eine Rahmenkonstruktion für ein herkömmliches Kraftfahrzeug
gezeigt ist;
Fig. 17 ist eine schematische perspektivische Ansicht, in der
ein herkömmliches Verfahren zur Verbindung von
Strangpreßteilen gezeigt ist, bei dem ein gegossenes
Knotenteil verwendet wurde; und
Fig. 18 ist eine schematische perspektivische Ansicht, in der
ein anderes herkömmliches Verfahren zur Verbindung von
Strangpreßteilen gezeigt ist, bei dem keinerlei Knotenteil
verwendet wurde.
Nachfolgend sollen bevorzugte erfindungsgemäße
Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die dazugehörigen
Zeichnungen näher erläutert werden.
Fig. 1 ist eine Schnittansicht eines Strangpreßteils 13, das
in einem bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel
verwendet wird. Das Strangpreßteil 13 hat einen
rechtwinklige, rohrförmigen Körper 14 und vier Stege 15 zum
Punktschweißen, die sich vom Körper 14 nach außen erstrecken.
Die Anzahl der Stege 15 wird in der vorliegenden Erfindung
vorzugsweise auf mindestens zwei festgelegt, um eine
ausreichende Verbindungsfestigkeit zwischen dem
Strangpreßteil 13 und einem anderen, ähnlichen Strangpreßteil
sicherzustellen. Während der Körper 14 in diesem bevorzugten
Ausführungsbeispiel als rechtwinkliges Rohr ausgebildet ist,
kann er als rechtwinkliges Verstärkungsrohr mit einem oder
mehreren inneren Verstärkungsteilen ausgebildet sein. Jeder
Steg 15 für das Punktschweißen (zum Verbinden) hat eine Dicke
t, die vorzugsweise zwischen ca. 1 mm und ca. 4 mm beträgt,
unter Berücksichtigung einer Festigkeit beim Punktschweißen
und einer technischen Grenze beim Strangpressen zum Erhalten
des Strangpreßteils 13. Er hat außerdem eine Breite w, die im
wesentlichen auf 2/3 oder mehr als der Durchmesser einer
jeden Elektrode, die beim Punktschweißen verwendet wurden.
Überdies muß eine Distanz p zwischen den gegenüberliegenden
Stegen 15 auf einen Wert festgelegt werden, der das Einsetzen
einer Schweißpistole zwischen den gegenüberliegenden Stegen
15 erlaubt.
Fig. 2 ist eine vergrößerte Ansicht eines Teils des in Fig. 1
gezeigten Strangpreßteils 13. Die Dicke t eines jeden Steges
15 ist beispielsweise auf 2 mm festgelegt, und es werden zwei
Elektroden, von denen jede einen Durchmesser von 16 mm hat,
verwendet. In diesem Fall ist die Breite w eines jeden Steges
15 auf 15 mm festgelegt und es wird eine Schweißpistole mit
einem Winkel r zwischen der oberen und der unteren Elektrode,
der auf 150° festgelegt ist, verwendet. Die Stege 15 des
Strangpreßteils 13 und die Stege eines anderen
Strangpreßteils werden mittels Punktschweißen unter
Verwendung einer oberen Elektrodenspitze 16 und einer unteren
Elektrodenspitze 17 miteinander verbunden. Die Gestalt des
rechtwinkligen rohrförmigen Körpers 14 im Schnitt ist
beispielsweise quadratisch und die Länge h₁ einer jeden Seite
davon ist beispielsweise auf 50 mm festgelegt. In diesem Fall
wird die Distanz p zwischen den gegenüberliegenden Stegen 15
zu 46 mm. Überdies ist die Wandstärke n des quadratischen
rohrförmigen Körpers 14 beispielsweise auf 3 mm festgelegt.
Wie in Fig. 3 gezeigt ist, sind das Strangpreßteil 13 und ein
anderes, ähnliches Strangpreßteil 13 parallel zueinander
aufgestapelt, und sie sind an mindestens zwei Punkten 18 auf
den Stegen 15, die benachbart zu jedem anderen sind,
punktverschweißt. Somit werden die Strangpreßteile 13 über
Schweißpunkte 19 miteinander verbunden.
Ein solches Verfahren zum Verbinden der Strangpreßteile 13
über ihre Stege 15 kann auf ein in Fig. 4 gezeigtes
Ausführungsbeispiel angewendet werden. In dem in Fig. 4
gezeigten Ausführungsbeispiel ist das gerade Strangpreßteil
13 auf einen geraden Abschnitt eines gebogenen
Strangpreßteils 20 gestapelt, wobei sich ihre Stege einander
gegenüberliegen, und die zwei Strangpreßteile 13 und 20
werden an mindestens zwei Punkten 18 auf den benachbarten
Stegen miteinander punktverschweißt. Somit kann die
vorliegende Erfindung in großem Ausmaß bei unterschiedlichen
Strangpreßteilen angewendet werden.
Fig. 5 ist ein Querschnitt eines im nachfolgenden zu
beschreibenden Verbindungskörpers 21 eines Knotenteils, der
in einem anderen bevorzugten erfindungsgemäßen
Ausführungsbeispiel verwendet wird. Der Verbindungskörper 21
wird durch Strangpressen vorgefertigt. Fig. 6 ist eine
perspektivische Ansicht eines Strangpreßteils 23, das über
den Verbindungskörper 21 mit einem anderen ähnlichen
Strangpreßteil verbunden werden soll. Wie in Fig. 6 gezeigt
ist, hat das Strangpreßteil 23 einen rechtwinkligen
rohrförmigen Körper 24 und vier Stege 26 zum Punktschweißen,
die sich bis auf ihre Endabschnitte 25 (die eine Länge s
haben) vom Körper 24 nach außen erstrecken.
Der rechtwinklige Körper 24 hat eine Breite h₁ und eine Höhe
h₂, wie im Querschnitt gezeigt ist. Der Endabschnitt 25 ist
dazu angepaßt, mit einer Ausnehmung 22a (siehe Fig. 5) in
Eingriff zu gelangen, die beispielsweise im Verbindungskörper
21 ausgebildet ist. Wie in Fig. 5 gezeigt ist, hat der
Verbindungskörper 21 drei Ausnehmungen 22a, 22b und 22c, von
denen jede zur Aufnahme des Endabschnittes 25 des
Strangpreßteils 23 dient. Die Ausnehmungen 22a, 22b und 22c
erstrecken sich radial um sich nach außen zu öffnen und sie
sind unter Winkel zueinander geneigt, die den gewünschten
Verbindungswinkeln zwischen den Strangpreßteilen 23
entsprechen. Die gewünschten Verbindungswinkel können zum
Zeitpunkt der Konstruktion einer Gußform zum Strangpressen
des Verbindungskörpers 21 willkürlich festgelegt werden. In
diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Gestalt des
Verbindungskörpers 21 ähnlich zu der des Knotenteils 9 zum
Verbinden von vier Strangpreßteilen wie sie in Fig. 16
gezeigt sind, und von denen vorausgesetzt wird, daß sie die
Knotenteile 5, 6, 7 und 8 enthalten. In dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel wie es in Fig. 5 gezeigt ist, ist der
Winkel Θ₁ zwischen der Ausnehmung 22a und der Ausnehmung 22b
zum Beispiel auf 90° festgelegt, und der Winkel Θ₂ zwischen
der Ausnehmung 22b und der Ausnehmung 22c zum Beispiel auf
120° festgelegt. Die Distanz a₂₃ zwischen den
gegenüberliegenden Stegen 21a, die die Ausnehmung 22a bilden,
entspricht der Länge h1 einer Seite des Endabschnittes 25 des
in Fig. 6 dargestellten rechtwinkligen rohrförmigen
Strangpreßteils 23, und die Breite b₂₃ eines jeden Steges 21a
entspricht der Länge s des Endabschnitts 25. Die anderen
Ausnehmungen 22b und 22c werden jeweils durch die
gegenüberliegenden Stege 21b und die gegenüberliegenden Stege
21c gebildet, und haben im wesentlichen die gleiche Gestalt
und Dimension wie die Ausnehmung 22a.
Wie in Fig. 5 gezeigt ist, hat desweiteren der
Verbindungskörper 21 ein rechtwinkliges Durchgangsloch 22d,
das in der Mitte von den Ausnehmungen 22a, 22b und 22c
ausgebildet ist, um den Endabschnitt 25 des Strangpreßteils
23 unter rechten Winkeln bezüglich der Ausnehmungen 22a, 22b
und 22c aufzunehmen. Die horizontale Abmessung d₂₄ des
rechtwinkligen Durchgangsloches 22d entspricht der
horizontalen Abmessung h₁ des Strangpreßteils 23 und die
vertikale Abmessung e₂₄ des rechtwinkligen Durchgangsloches
22d entspricht der vertikalen Abmessung h₂ des
Strangpreßteils 23. Zum Beispiel werden diese Abmessungen als
a₂₁ = a₂₂ = a₂₃ = d₂₄ auf 50 mm und als b₂₁ = b₂₂ = b₂₃ = e₂₄
= 50 mm festgesetzt. Da der Endabschnitt 25 des
Strangpreßteils 23 mit jeder der Ausnehmungen 22a, 22b und
22c und dem Durchgangsloch 22d in Eingriff steht, muß die
Abmessungstoleranz dazwischen auf einen Wert festgelegt
werden, der ein Passungsspiel zuläßt.
Wie in Fig. 7 gezeigt ist, kann der Verbindungskörper 21
durch Abschneiden einer stranggepreßten Stange in Stücke mit
vorgegebenen Dimensionen c₂₁, c₂₂, c₂₃, und c₂₄ hergestellt
werden. Die vorgegebenen Dimensionen c₂₁, c₂₂, und c₂₃
entsprechen der Dimension h₂ des Endabschnittes 25 des
Strangpreßteils 23 für die Ausnehmungen 22a, 22b und 22c und
die vorgegebene Dimension c₂₄ entspricht der Dimension s des
Endabschnittes 25 des Strangpreßteils 23 für das
Durchgangsloch 22d. Wie aus der vorstehenden Beschreibung
offensichtlich hervorgeht, müssen sämtliche Dimensionen c₂₁,
c₂₂, c₂₃, und c₂₄ gleich zueinander sein. Somit können
zumindest zwei Verbindungskörper nur durch Schneiden einer
einzelnen stranggepreßten Stange erhalten werden, wodurch
eine effiziente Massenproduktion an Verbindungskörpern
möglich ist.
Wie in der Fig. 8 gezeigt ist, wird eine Y-förmige
Seitenplatte 27, die man durch Ausstanzen oder ähnliche
Verfahren erhält, auf eine Seitenoberfläche des
Verbindungskörpers 21 gelegt und wird anschließend durch
Laserschweißen über die Seitenoberfläche des
Verbindungskörpers 21 einbrandgeschweißt. Dementsprechend
wird eine der Form des Verbindungskörpers 21 entsprechende
Rippe 29a in der Seitenplatte 27 ausgebildet. Insbesondere,
wie in einem Kreisausschnitt 30 aus Fig. 9 dargestellt ist,
die einen Querschnitt eines lasergeschweißten Abschnittes
zeigt, wird die Seitenplatte 27 durchgehend aufgeschmolzen,
um mit dem Verbindungskörper 21 verschweißt zu werden. Eine
andere Seitenplatte 28, die ähnlich der Seitenplatte 27 ist,
ist ebenso mit der anderen Seitenoberfläche 27 des
Verbindungskörpers 21 verschweißt. Jedoch muß die
Seitenplatte 28 mit einem Durchgangsloch vorgefertigt sein,
das dieselbe Größe wie die des Durchgangsloches 22d des
Verbindungskörpers 21 hat, wie in Fig. 5 gezeigt ist, um ein
Einsetzen des Endabschnittes 25 des Strangpreßteils 23 in das
Durchgangsloch 22d zu ermöglichen. Auf diese Art und Weise
wird ein Knotenteil 29 vervollständigt, der aus dem
Verbindungskörper 21, der Seitenplatte 27 und der
Seitenplatte 28 zusammengesetzt ist.
Unter Bezugnahme auf Fig. 8 ist die Breite g eines jeden
Endabschnittes der Seitenplatte 27 gleich der Breite f des
Strangpreßteils 23, das die in Fig. 6 gezeigten,
gegenüberliegenden Stege 26 enthält, damit die Seitenplatte
27 als Stege für das Punktschweißen dienen kann. Desweiteren
ist die Länge i eines jeden Stegabschnittes der Seitenplatte
27 entsprechend der Anzahl und der Abstände der Schweißpunkte
festgelegt. Für den Fall, daß beispielsweise die Anzahl der
Schweißpunkte fünf und der Abstand der Schweißpunkte 30 mm
beträgt, wobei an jedem der gegenüberliegenden Enden eine
Länge von 15 mm verbleiben, wird die Länge i auf 150 mm
festgelegt. Die Breite der Seitenplatte 28 und die Länge
ihres Stegabschnittes wird ebenso gleich zu denen der
Seitenplatte 27 gesetzt. Darüber hinaus wird die Dicke einer
jeden Seitenplatte gleich der eines jeden Stegs 26
festgelegt, so zum Beispiel auf 2 mm.
Wie in Fig. 8 gezeigt ist, sind die Endabschnitte 25 der
Strangpreßteile 23, von denen jedes die Stege 26 hat, in das
Knotenteil 29 von verschiedenen Richtungen her eingesetzt,
wie durch Pfeile dargestellt ist. Anschließend werden die
Stege 26 der Strangpreßteile 23 und die Stege der
Seitenplatten 27 und 28 durch Widerstands-Punktschweißen
miteinander verschweißt. Somit werden die Strangpreßteile 23
und die Knotenteile 29 verbunden.
Wie des weiteren in Fig. 9 dargestellt ist, ist der
Endabschnitt 25 des Strangpreßteils 23 in das mittige
Durchgangsloch 22d des Verbindungskörpers 21 durch die
Öffnung der Seitenplatte 28 in einer Richtung senkrecht zur
Seitenplatte 28 eingesetzt. Diese Konstruktion entspricht
der, wie sie in Fig. 17 gezeigt ist, wo die untere
A-Kreuzstrebe 3b mit dem Knotenteil 9 in einem senkrechten
Verhältnis zu den anderen Streben 1a, 1b und 4 verbunden
sind. In diesem Fall, wie er in Fig. 10 dargestellt ist, ist
das in das zentrale Durchgangsloch 22d des Verbindungskörpers
21 eingesetzte Strangpreßteil 23 durch L-förmige
Verstärkungsteile 31 mit dem Knotenteil 29 und den anderen
Strangpreßteilen 23 lediglich durch Punktschweißen miteinander
verbunden. Während jeder punktgeschweißte Abschnitt 32 in
diesem Fall die drei Platten verbindet, kann diese Verbindung
leicht mittels eines einzigen Punkt-Schweiß-Schrittes
durchgeführt werden.
Fig. 11 zeigt eine Abwandlung der Fig. 10, die die Funktion
des L-förmigen Verstärkungsteile 31 noch steigern soll. Das
heißt, daß ein Plattierteil 35, das aus einem Aluminiumteil
33 und einem Stahlteil 35 besteht, anstelle eines jeden
L-förmigen Verstärkungsteils 31 aus Fig. 10 verwendet wird. In
diesem Fall wird das Plattierteil 35 über das Punkt-
Schweißverfahren mit dem Knotenteil und jedem Strangpreßteil
in einer solchen Art und Weise verbunden, daß das
Aluminiumteil 33 mit dem Knotenteil und jedem Strangpreßteil
in Kontakt ist, wodurch die Steifigkeit des
Verbindungsabschnittes weiter verbessert werden kann.
Fig. 12 zeigt eine fertige Konstruktion, die durch Verbinden
der vier Strangpreßteile 23 miteinander durch das Knotenteil
29 und die L-förmigen Verstärkungsteile 31 erhalten wird. Als
Material für den Verbindungskörper 21 und die Strangpreßteile
23 kann beispielsweise A6N01-T5 verwendet werden. Als
Material für die Seitenplatten 27 und 28 und die L-förmigen
Verstärkungsteile 31 kann beispielsweise A5182-O verwendet
werden.
Für den Fall des Vorbereitens der Knotenteile 5 bis 9 des in
Fig. 16 gezeigten Rahmens durch Anwendung der vorliegenden
Erfindung, können alle Teile eines Fahrzeugrahmens durch
Punktschweißen miteinander verbunden werden und somit die
Produktivität erhöht werden. Des weiteren kann eine
theoretisch mögliche Schweißverformung aufgrund der Montage
vollständig ausgeschaltet werden, wodurch eine hohe
Montagegenauigkeit realisierbar ist, da Elektroschweißen
überhaupt nicht angewendet wird.
Die Erfinder der vorliegenden Erfindung haben einen
Vergleichstest hinsichtlich der Rotations-
Verwindungssteifigkeit anhand von Vergleichst-Teststücken und
Teststücken von bevorzugten Ausführungsbeispielen
durchgeführt. Das Vergleichs-Teststück ist in den Fig. 13A
und 13B dargestellt. Dieses Teststück ist ein
zusammengesetzter Rahmen, bei dem eine hohle rechtwinklige
Stange 38 mit einer hohlen rechtwinkligen Stange 37 an deren
längsseitigem Mittenabschnitt in einem senkrechten Verhältnis
zueinander durch Elektroschweißen bzw. Lichtbogenschweißen
verbunden wurde. Die Dimensionen der rechtwinkligen Stange 37
betragen 50 mm in der Länge einer jeden Seite im Querschnitt,
700 mm in der Länge und 3 mm in der Wandstärke. Die Dimensionen
der rechtwinkligen Stange 38 sind dieselben wie diejenigen
der rechtwinkligen Stange 37, außer ihrer Länge von 325 mm.
Andererseits ist das Teststück für das bevorzugte
Ausführungsbeispiel in den Fig. 14A und 14B dargestellt.
Dieses Teststück ist ein zusammengesetzter Rahmen, der durch
Punktverschweißen dreier Strangpreßteile 39 an Punkten 40
zusammen durch ein Knotenteil 41 gemäß der vorliegenden
Erfindung vorbereitet wird, wobei der Winkel zwischen den
benachbarten Ausnehmungen wie in Fig. 5 gezeigt ist auf Θ₁ =
Θ₂ = 90° festgesetzt ist. Die Länge eines jeden
Strangpreßteils 39 wurde auf 325 mm festgelegt.
Im Folgenden wird beispielsweise ein Testverfahren für die
Rotations-Verwindungssteifigkeit für das Vergleichsteststück
beschrieben. Wie in Fig. 15 gezeigt ist, wurde die
rechtwinklige Stange 37 an ihren gegenüberliegenden Enden
befestigt und eine Last P1 wurde auf einen Kopfabschnitt der
rechtwinkligen Stange 38 in einer Längsrichtung der
rechtwinkligen Stange 37 aufgebracht, das heißt in dieser
Richtung in der Blattebene auf Fig. 15. Alternativ wurde eine
Last P2 auf den Kopfabschnitt der rechtwinkligen Stange 38 in
einer Richtung senkrecht zu beiden rechtwinkligen Stangen 37
und 38 aufgebracht, das heißt in dieser Richtung aus der
Blattebene aus Fig. 15 heraus. In jedem Fall, wurde ein
Deformationswinkel der rechtwinkligen Stange 38 um einen Punkt
O gemessen, um die Rotations-Verwindungssteifigkeit des
Vergleichsteststückes zu beurteilen. Die Rotations-
Verwindungssteifigkeit des Teststückes des erfindungsgemäßen
bevorzugten Ausführungsbeispiels wurde in einer ähnlichen
bzw. gleichen Art und Weise beurteilt. Die von dem vorstehend
beschriebenen Verfahren erhaltenen Testergebnisse sind in der
Tabelle gezeigt.
Wie aus der Tabelle hervorgeht, ist die Rotations-
Verwindungssteifigkeit des zusammengesetzten Rahmens beim
bevorzugten Ausführungsbeispiel 1,5mal größer als die für
das Vergleichsbeispiel, sowohl für die in der Ebene liegende
Belastung als auch für die aus der Blattebene herausragende
Belastung. Es wird angenommen, daß dieses Ergebnis auf der
Konstruktion beruht, daß die Stege zum Punktschweißen als
Verstärkungsrippen dienen.
Wie vorstehend beschrieben, können erfindungsgemäß die aus
leichtgewichtigem Aluminium oder einer Aluminiumlegierung
bestehenden Rahmenteile nur durch Punktschweißen miteinander
verbunden werden, wobei Punktschweißen eine hohe
Arbeitseffizienz aufweist, und es kann eine hohe Festigkeit
der verbundenen Teile erhalten werden. Darüber hinaus erlaubt
die vorliegende Erfindung die Herstellung aller
Leichtbaurahmentypen-Konstruktionen inclusive einem
Fahrzeugrahmen für ein Fahrzeugchassis, eine Kabine jeglicher
Art von Transportvorrichtungen wie ein Eisenbahnwaggon,
Flugzeug, Seilbahn etc.
Ein Fahrzeugrahmen wird durch Verbinden von Stegen von
Strangpreßteilen, die beispielweise aus Aluminiumlegierung
bestehen, mittels Punktschweißen montiert. Die Stege werden
einstückig mit den Strangpreßteilen während dem Strangpressen
ausgebildet. Alternativ können die Strangpreßteile durch ein
Knotenteil mit Stegen zusammengefügt werden. In diesem Fall
werden die Stege eines jeden Strangpreßteils durch
Punktschweißen mit den Stegen des Knotenteils verbunden. Das
Knotenteil enthält einen Körper, der durch Strangpressen
ausgebildet wird und eine Seitenplatte ist, die mittels
Laserschweißen an den Körper einbrandgeschweißt ist. Die
Seitenplatte dient als Steg des Knotenteils.
Claims (13)
1. Herstellungsverfahren für einen Fahrzeugrahmen mit den
folgenden Schritten:
Vorbereiten von mindestens zwei Strangpreßteilen, von denen jedes einen Steg hat, die aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung gebildet sind,
Überlappen der Strangpreßteile, so daß die Stege der Strangpreßteile miteinander in Kontakt kommen, und
Verbinden der Stege, die miteinander in Kontakt gehalten werden, durch Punktschweißen, wodurch die Strangpreßteile miteinander verbunden werden.
Vorbereiten von mindestens zwei Strangpreßteilen, von denen jedes einen Steg hat, die aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung gebildet sind,
Überlappen der Strangpreßteile, so daß die Stege der Strangpreßteile miteinander in Kontakt kommen, und
Verbinden der Stege, die miteinander in Kontakt gehalten werden, durch Punktschweißen, wodurch die Strangpreßteile miteinander verbunden werden.
2. Herstellungsverfahren für einen Fahrzeugrahmen gemäß
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Steg einstückig mit jedem der Strangpreßteile durch
Strangpressen ausgebildet wird.
3. Herstellungsverfahren für einen Fahrzeugrahmen gemäß
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Steg eines jeden der Strangpreßteile mindestens zwei
Stege aufweist.
4. Herstellungsverfahren für einen Fahrzeugrahmen gemäß
Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der Steg eines jeden der Strangpreßteile mindestens zwei
Stege aufweist.
5. Herstellungsverfahren für einen Fahrzeugrahmen mit den
folgenden Schritten:
Vorbereiten von mindestens zwei Strangpreßteilen, von denen jedes einen Steg hat, die aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung gebildet sind,
Vorbereiten eines Knotenteils, das einen Steg hat und das aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung gebildet ist,
Anordnen des Knotenteils zwischen den Strangpreßteilen, so daß der Steg des Knotenteils mit dem Steg eines jeden der Strangpreßteile in Kontakt kommt, und
Verbinden der Stege, die miteinander in Kontakt gehalten werden, durch Punktschweißen, wodurch die Strangpreßteile mit dem Knotenteil verbunden werden.
Vorbereiten von mindestens zwei Strangpreßteilen, von denen jedes einen Steg hat, die aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung gebildet sind,
Vorbereiten eines Knotenteils, das einen Steg hat und das aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung gebildet ist,
Anordnen des Knotenteils zwischen den Strangpreßteilen, so daß der Steg des Knotenteils mit dem Steg eines jeden der Strangpreßteile in Kontakt kommt, und
Verbinden der Stege, die miteinander in Kontakt gehalten werden, durch Punktschweißen, wodurch die Strangpreßteile mit dem Knotenteil verbunden werden.
6. Herstellungsverfahren für einen Fahrzeugrahmen gemäß
Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
das Knotenteil einen Körper aufweist, der durch
Strangpressen ausgebildet ist, und eine Seitenplatte, die
mittels Laserschweißen an den Körper einbrandgeschweißt ist,
wobei die Seitenplatte als Steg des Knotenteils dient.
7. Herstellungsverfahren für einen Fahrzeugrahmen gemäß
Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
das Knotenteil mindestens zwei Ausnehmungen hat, die in
vorbestimmten Winkeln zueinander geneigt sind, und der
Winkel, der zwischen benachbarten Ausnehmungen ausgebildet
ist, einem Winkel entspricht, der zwischen benachbarten
Strangpreßteilen ausgebildet werden soll.
8. Herstellungsverfahren für einen Fahrzeugrahmen gemäß
Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
das Knotenteil mindestens zwei Ausnehmungen hat, die in
vorbestimmten Winkeln zueinander geneigt sind, und der
Winkel, der zwischen benachbarten Ausnehmungen ausgebildet
ist, einem Winkel entspricht, der zwischen benachbarten
Strangpreßteilen ausgebildet werden soll.
9. Herstellungsverfahren für einen Fahrzeugrahmen gemäß
Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
der Steg eines jeden Strangpreßteiles mindestens zwei
Stege aufweist und der Steg des Knotenteils mindestens zwei
Stege aufweist.
10. Herstellungsverfahren für einen Fahrzeugrahmen gemäß
Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der Steg eines jeden Strangpreßteiles mindestens zwei
Stege aufweist und der Steg des Knotenteils mindestens zwei
Stege aufweist.
11. Herstellungsverfahren für einen Fahrzeugrahmen gemäß
Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
der Steg eines jeden Strangpreßteiles mindestens zwei
Stege aufweist und der Steg des Knotenteils mindestens zwei
Stege aufweist.
12. Herstellungsverfahren für einen Fahrzeugrahmen gemäß
Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
der Steg eines jeden Strangpreßteiles mindestens zwei
Stege aufweist und der Steg des Knotenteils mindestens zwei
Stege aufweist.
13. Herstellungsverfahren für einen Fahrzeugrahmen mit den
folgenden Schritten:
Vorbereiten von mindestens zwei Strangpreßteilen, von denen jedes einen Steg hat, die aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung gebildet sind,
Vorbereiten eines Knotenteils, das einen Steg und mindestens zwei Ausnehmungen hat und das aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung gebildet ist,
Zusammenfügen der Strangpreßteile in die Ausnehmungen des Knotenteils, so daß der Steg des Knotenteils mit dem Steg eines jeden der Strangpreßteile in Kontakt kommt, und
Verbinden der Stege, die miteinander in Kontakt gehalten werden, durch Punktschweißen, wodurch die Strangpreßteile mittels dem Knotenteil miteinander verbunden werden.
Vorbereiten von mindestens zwei Strangpreßteilen, von denen jedes einen Steg hat, die aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung gebildet sind,
Vorbereiten eines Knotenteils, das einen Steg und mindestens zwei Ausnehmungen hat und das aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung gebildet ist,
Zusammenfügen der Strangpreßteile in die Ausnehmungen des Knotenteils, so daß der Steg des Knotenteils mit dem Steg eines jeden der Strangpreßteile in Kontakt kommt, und
Verbinden der Stege, die miteinander in Kontakt gehalten werden, durch Punktschweißen, wodurch die Strangpreßteile mittels dem Knotenteil miteinander verbunden werden.
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