DE19621121A1 - Fahrrad-Hinterrad - Google Patents
Fahrrad-HinterradInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein
Fahrrad-Hinterrad gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1. Im spezielleren bezieht sie sich auf Hinterräder
insbesondere für Rennräder. Zur Erzielung der besten
Leistung während eines Rennens muß ein Rad
verschiedenen Anforderungen genügen. Erstens muß es
sehr gute aerodynamische Eigenschaften aufweisen. Bei
den herkömmlichen Hinterrädern ist die Radnabe an
ihren Enden mit radialen Flanschen versehen, die
axiale Bohrungen für das Eingreifen der Endbereiche
der Radspeichen aufweisen, die in ellbogenartiger
Weise abgebogen sind und abwechselnd auf den beiden
Seiten des radialen Flansches angeordnet sind. Bei
einer solchen Anordnung ragt jede Speiche von dem
Flansch weg, wodurch Luftwirbel entstehen, die
die aerodynamische Leistung des Rads reduzieren.
Eine weitere Notwendigkeit besteht in der
Gewährleistung einer hohen Steifigkeit des Rads in
Querrichtung, um zu vermeiden, daß ein Teil der auf
die Pedalen wirkenden Kraft in einer Verformung des
Rads verschwendet wird, bevor letzteres zur Ausführung
einer Vorwärtsbewegung veranlaßt wird. Die unter
jeglichen Rennbedingungen auf die Pedalen wirkende
Kraft wird abwechselnd auf das rechte und das linke
Pedal übertragen. Während der Pedalenbewegung wird
daher ein Biegemoment in einer zu der Längsachse des
Fahrrads quer verlaufenden Richtung abwechselnd auf
der rechten und der linken Seite erzeugt. Die Ausübung
dieses Biegemoments führt jedes Mal zu einer
Querverformung des Rads, die in der vorstehend
erörterten Weise eine Energieverschwendung und somit
eine kürzere Vorwärtsbewegung verursacht. Ferner hat
man festgestellt, daß aufgrund der Konfiguration des
menschlichen Körpers der größere Schub bzw. Druck auf
die Pedale während eines anfänglichen Rotationswinkels
von 15° bis 20° ausgehend von der obersten
Pedalenposition erzielt wird. Eine Querverformung des
Rads beinhaltet somit eine Verschwendung von
Schubkraft gerade während des wirksamsten Teils der
Pedalenbewegung.
Um die Querflexibilität des Rads, d. h. die
Möglichkeit, daß die Radfelge als Ergebnis einer
Verformung der Speichen und der Felge in Querrichtung
in bezug auf die Nabe verlagert wird, so weit wie
möglicht zu reduzieren, ist es wünschenswert, daß die
Neigung der Speichen der mit dem betreffenden Ende der
Nabe verbundenen Speichenreihe in bezug auf eine zu
der Nabenachse orthogonale Ebene jeweils so groß wie
möglich ist. Bei herkömmlichen Rädern ist diese
Neigung an dem den Zahnscheiben bzw. Kettenrädern
benachbarten Ende der Nabe jedoch durch die störende
Beeinflussung zwischen den ellbogenartigen abgebogenen
Endbereichen der Speichen und der in unmittelbarer
Nähe angeordneten Zahnscheibe begrenzt. Wie bereits
erläutert wurde, greifen bei diesen herkömmlichen
Rädern die ellbogenartigen Bereiche in die Löcher des
radialen Flansches abwechselnd auf der einen Seite und
der anderen Seite ein. Die ellbogenartigen Bereiche,
die in die Bohrungen des radialen Flansches von außen
her eingreifen, befinden sich somit näher bei den
Zahnscheiben und besitzen daher eine Neigung, die
durch die Notwendigkeit begrenzt ist, eine störende
Beeinträchtigung hinsichtlich der Zahnscheiben zu
verhindern. Als Ergebnis hiervon wird die Neigung der
Speichen, deren Endbereiche in die Bohrungen des
radialen Flansches von innen her eingreifen, noch
weiter begrenzt. Die Querflexibilität des Rades ist
daher relativ hoch.
Schließlich besteht die Notwendigkeit der Schaffung
von Rädern, die leicht sind. Es ist ja bekannt, daß
die Räder aufgrund ihrer Rotationsbewegung und
Vorwärtsbewegung die zum Bewegen des Fahrrads
erforderliche Energie um das doppelte ihres Gewichts
beeinträchtigen.
Das Ziel der vorliegenden Erfindung besteht daher in
der Schaffung eines Fahrrad-Hinterrads, bei dem sich
alle der vorstehend genannten Erfordernisse
gleichzeitig in zufriedenstellenderer Weise erfüllen
lassen.
Erreicht wird dieses Ziel erfindungsgemäß durch
Schaffung eines Fahrrad-Hinterrads mit einer Nabe und
zwei Reihen von Speichen zum Verbinden der Enden der
Nabe mit der Radfelge, wobei das Rad sich
erfindungsgemäß dadurch auszeichnet, daß beide Enden
der Nabe ohne radialen Flansch zur Verbindung mit den
Speichen ausgebildet sind, daß die Nabe an jedem ihrer
Enden eine frontale bzw. axial nach außen gerichtete
ringförmige Fläche mit einer Anzahl frontaler
Hohlräume aufweist, die über die gesamte radiale
Erstreckung der frontalen ringförmigen Fläche
vorgesehen sind, und daß jede Speiche einen mit der
Nabe verbundenen, nicht ellbogenartig abgebogenen,
geraden Endbereich aufweist, der in einem jeweiligen
Hohlraum der frontalen Hohlräume aufgenommen ist und
einen vergrößerten Kopf aufweist, der an einer
Innenfläche am jeweiligen Ende der Nabe anliegt.
Bei dem Rad gemäß der vorliegenden Erfindung sind
somit alle der mit jedem Ende der Nabe verbundenen
Speichen in derselben Ebene angeordnet, und sie
besitzen keine ellbogenartigen Bereiche, die zur
Entstehung von Luftwirbeln mit einem nachteiligen
Einfluß auf die aerodynamischen Eigenschaften des Rads
führen können. Die aerodynamische Leistung wird durch
die Eliminierung der herkömmlichen radialen Flansche
an beiden Enden der Nabe weiter gesteigert. Die Nabe
besitzt somit einen Frontalquerschnitt, der in seinen
Abmessungen reduziert ist und günstiger für die
Luftströmung ist.
Durch die Anordnung der Speichen in derselben Ebene
läßt sich die Neigung derselben ferner mit einem
zufriedenstellenden Wert für alle Radspeichen wählen,
wodurch die Quersteifigkeit des Rads gegenüber den
herkömmlichen Lösungen stark gesteigert wird. Die
Erhöhung der Steifigkeit kann die Größenordnung von
43% erreichen.
Schließlich wird das Rad durch die Eliminierung der
radialen Flansche viel leichter.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind an
jedem Ende der Nabe nur sechs Speichen vorgesehen.
Diese Anordnung mit einer reduzierten Anzahl von
Speichen gegenüber der herkömmlichen Lösung mit 16
Speichen führt zu einer Reduzierung des
aerodynamischen Luftwiderstands um 0,5% bei einer
Geschwindigkeit von 40 km/h.
Bei diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel erstrecken
sich die Hohlräume an demjenigen Ende der Nabe, das
den Zahnscheiben für den Eingriff mit der Fahrradkette
zugewandt ist, in einer in bezug auf die
Radialrichtung geneigten Richtung, so daß die Speichen
derart angeordnet sind, daß sie einander zweierweise
kreuzen, um dadurch die durch die belastete
Zahnscheibe übertragene Torsionswirkung aufzunehmen.
Gemäß einem weiteren bevorzugten Merkmal der Erfindung
ist ein Kraftverteilungselement zwischen dem Kopf
jeder Speiche und der jeweiligen Anlagefläche der Nabe
angeordnet.
Im Fall des Endes der Nabe, das von den Zahnscheiben
weiter entfernt ist, kann dieses
Kraftverteilungselement zum Beispiel durch eine
gekrümmt bzw. gewölbt ausgebildete Platte mit einer
zentralen abgeschrägten Öffnung zum Haltern des
Speichenkopfes ausgebildet sein. Im Fall des den
Zahnscheiben zugewandten Endes der Nabe dagegen
handelt es sich bei diesem Kraftverteilungselement um
einen halbzylindrischen Körper, der in einem
vergrößerten Ende des jeweiligen Hohlraums aufgenommen
ist und eine zentrale abgeschrägte Öffnung für das
Angreifen des Speichenkopfes aufweist.
Gemäß einem weiteren bevorzugten Merkmal ist die Nabe
mit einer axialen Festhalteeinrichtung versehen, die
dazu ausgelegt ist, ein Herausbewegen des Endbereichs
jeder Speiche axial aus dem jeweiligen frontalen
Hohlraum der Nabe heraus zu verhindern. An dem von den
Zahnscheiben weiter entfernten Ende der Nabe, wo sich
die Speichen in bezug auf die Nabenachse radial
erstrecken, kann die axiale Festhalteeinrichtung zum
Beispiel in Form einer ringförmigen Kante vorliegen,
die von der radial inneren Fläche der Nabe radial nach
innen ragt, um dadurch eine ringförmige Anschlagfläche
bzw. Anlagefläche für den vergrößerten Kopf der
Speiche oder für das dem Speichenkopf zugeordnete
Kraftverteilungselement zu bilden. Diese Anlagekante
stellt keine Behinderung bei der Anbringung der
Speichen an der Nabe dar, da der vergrößerte Kopf
jeder Speiche in den jeweiligen Hohlraum von der
Innenseite der Nabe her unter Ausführung einer
radialen Bewegung eingeführt werden kann, durch die
das durch die Anschlagkante gebildete Hindernis
überwunden wird, wobei diese radiale Bewegung möglich
ist, da die Speichen in radialen Richtungen in bezug
auf die Nabenachse angeordnet sind. An dem näher bei
den Zahnscheiben befindlichen Nabenende, wo die
Speichen zum Beispiel in zweierweise gekreuzter Weise
in Richtungen angeordnet sind, die zu einem mit der
Nabe koaxialen, theoretischen Zylinder tangential
sind, muß der vergrößerte Kopf jeder Speiche mit dem
zugeordneten Kraftverteilungselement in den
zugeordneten Hohlraum der Nabe mit einer lediglich
eine axiale Komponente aufweisenden Bewegung
eingeführt werden, so daß eine Anlagekante der
vorstehend genannten Art die Anbringung der Speiche
behindern würde. In diesem Fall ist gemäß der
Erfindung daher vorgesehen, daß die axiale
Festhalteeinrichtung zum Beispiel in Form eines
Federrings vorliegt, der an der Nabe, zum Beispiel an
der radial äußeren Fläche der Nabe, angebracht ist, so
daß er mit demjenigen Teil des Endbereichs der Speiche
zusammenwirkt, der von der Nabe nach außen ragt, um
dadurch eine Bewegung dieses Bereichs aus dem
jeweiligen Hohlraum heraus zu verhindern.
Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich
aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung und Weiterbildungen der Erfindung werden
im folgenden anhand der zeichnerischen Darstellungen
eines Ausführungsbeispiels noch näher erläutert. In
den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine fragmentarische Schnittansicht der Nabe
eines erfindungsgemäßen Rads;
Fig. 2 eine in vergrößertem Maßstab dargestellte
Ansicht eines Details der Fig. 1;
Fig. 3 eine in vergrößertem Maßstab dargestellte
Ansicht eines weiteren Details der Fig. 1;
Fig. 4 eine Frontansicht des rechten Endes der Nabe
der Fig. 1;
Fig. 5 eine in vergrößertem Maßstab dargestellte
Perspektivansicht eines Details der Fig. 3;
Fig. 6 eine Frontansicht des Details der Fig. 5;
Fig. 7 eine im Schnitt dargestellte Ansicht entlang
der Linie VII-VII der Fig. 6;
Fig. 8 eine Perspektivansicht des einen Endes der
Nabe der Fig. 1;
Fig. 9 eine in vergrößertem Maßstab dargestellte
Perspektivansicht eines Details der Fig. 2;
Fig. 10 eine Schnittansicht des Details der Fig. 9;
Fig. 11 eine im Schnitt dargestellte Ansicht entlang
der Linie XI-XI der Fig. 10;
Fig. 12 eine Darstellung einer Variante der Fig. 1;
und
Fig. 13 eine Darstellung einer Variante der Fig. 8.
Wie unter Bezugnahme auf Fig. 1 zu sehen ist,
bezeichnet das Bezugszeichen 1 im allgemeinen eine
Nabe eines Fahrrad-Hinterrads, deren Enden mittels
zwei Reihen von Speichen 2, 3 mit der Radfelge (nicht
gezeigt) verbunden sind.
In Übereinstimmung mit der herkömmlichen Technik ist
die Nabe 1 mittels Lagern 4, 5 auf einer Achse 6
drehbar angebracht, die an dem Fahrradrahmen
anzubringen ist und in herkömmlicher Weise eine
Freilaufeinheit 7 trägt, die mit Zahnscheiben bzw.
Ritzeln 8 versehen ist, die für den selektiven
Eingriff mit der Fahrradkette dienen.
Wie in den Zeichnungen gezeigt ist, sind an beiden
Enden der Nabe 1 keine radialen Flansche vorhanden,
sondern es sind zwei ringförmige, im wesentlichen
axial verlaufende Endbereiche 9, 10 vorgesehen, die
frontale bzw. axial nach außen gerichtete, ringförmige
Flächen 11, 12 besitzen.
Ferner sind in der dargestellten Weise die beiden
Reihen der Speichen 2, 3 mit geraden Endbereichen 2a,
3a ausgebildet, die nicht nach Art eines Ellbogens
abgebogen sind.
Wie aus Fig. 8 deutlich zu sehen ist, besitzt die
ringförmige frontale Fläche 12 eine Anzahl von
Hohlräumen 13, die über die gesamte radiale Abmessung
der ringförmigen Fläche 12 vorgesehen sind. Diese
Hohlräume nehmen den jeweiligen Endbereich 3a der
Speiche 3 auf (siehe auch Fig. 4), der in einem
vergrößerten Kopf 3b endet. Der Kopf 3b liegt an der
Innenfläche des axial verlaufenden Endbereichs 10 an,
wobei dazwischen ein Kraftverteilungselement 14
angeordnet ist, das einen halbzylindrischen Körper
(Fig. 5 bis 7) aufweist, der in einem vergrößerten
Bereich 13a (Fig. 8) mit halbkreisförmigem Querschnitt
jedes Hohlraums 13 aufgenommen ist. Wie in Fig. 4
deutlich zu erkennen ist, erstrecken sich bei dem
dargestellten Beispiel die Hohlräume 13 in einer in
bezug auf die Radialrichtung geneigten Richtung, so
daß die Speichen 3, wobei es sich bei dem
dargestellten Beispiel um insgesamt sechs handelt,
derart angeordnet sind, daß sie einander zweierweise
kreuzen. Der halbzylindrische Körper 14 besitzt eine
zentrale Öffnung 14a für die Passage des jeweiligen
Endbereichs 3a, wobei eine abgeschrägte Fläche 14b für
die Anlage des Kopfes 3b vorgesehen ist. Die Öffnung
14a besitzt zwei Hohlräume 14c für den Durchtritt der
Speiche, wobei die Öffnung einen abgeflachten
aerodynamischen Querschnitt entlang ihres
Hauptbereichs besitzt.
An dem gegenüberliegenden Ende besitzt die Nabe 1 in
ähnlicher Weise eine Anzahl von Hohlräumen 15, die
ausgehend von der ringförmigen Endfläche 11
ausgebildet sind und über die gesamte radiale
Abmessung dieser Fläche vorgesehen sind. In diesem
Fall sind die Hohlräume 11 radial gerichtet, da die
Speichen 2 einander nicht kreuzen. Jeder Endbereich 2a
einer Speiche 2 ist in einem jeweiligen Hohlraum 15
aufgenommen, wobei ihr am Ende befindlicher Kopf 2b an
der Innenfläche des axialen Flansches 9 unter
Zwischenordnung eines Kraftverteilungselements 16
(Fig. 9 bis 11) anliegt, das gekrümmt bzw. gewölbt, z. B.
nach Art eines einfach gekrümmten Dachziegels,
ausgebildet ist, wobei eine zentrale Öffnung 16a in
eine abgeschrägte Fläche 16b mündet und wobei zwei
Aussparungen 16c vorgesehen sind, die der Form des
Speichenquerschnitts entsprechen.
Wie in der Zeichnung zu sehen ist, sind alle Speichen
2, 3 mit der Nabe ohne Notwendigkeit der Ausbildung
ellbogenartig gebogener Enden verbunden. Alle Speichen
3 sind in derselben Ebene und mit der maximalen
Neigung angeordnet, die im Hinblick auf die
Notwendigkeit der Vermeidung einer störenden
Beeinträchtigung gegenüber den Zahnscheiben 8
ermöglicht ist. Auf diese Weise erzielt man ein Rad
mit hoher aerodynamischer Leistung und Steifigkeit in
Querrichtung. Ferner ist das Gewicht des Rades stark
vermindert, da die radialen Endflansche der Nabe
eliminiert sind, die bei den herkömmlichen Lösungen
verwendet werden. Die Ausbildung der Hohlräume 13, 15
gestattet eine einfache Montage des Rades, und die
Anordnung der Kraftverteilungselemente 14, 16 stellt
hohe Festigkeitseigenschaften sowie ein hohes Ausmaß
an Zuverlässigkeit sicher. An der Frontalfläche 11 der
Nabe ist ein Abdeckring 17 angebracht, der mit einem
Rand auf - einen entsprechenden Rand 11a der
Frontalfläche 11 gepaßt ist.
Die Fig. 12 und 13 zeigen eine Variante der
Erfindung, bei der axiale Festhalteeinrichtungen
vorgesehen sind, um eine Bewegung der Endbereiche der
Speichen axial aus ihren jeweiligen Hohlräumen heraus
zu verhindern. In diesem Fall besitzt das von den
Zahnscheiben 8 abgelegene Ende der Nabe einen
Anschlagrand bzw. Anlagerand 50, der von der
Innenfläche des ringförmigen Flansches 9 radial nach
innen ragt, um eine Anlagefläche für das
Kraftverteilungselement 16 zu bilden, das dem
vergrößerten Kopf 2b des Endbereichs 2a jeder Speiche
2 zugeordnet ist. Selbst wenn das
Kraftverteilungselement 16 nicht vorgesehen wäre,
könnte der Rand 50 zum direkten Zusammenwirken mit dem
vergrößerten Kopf 2b vorgesehen sein. Der Rand 50
stellt kein Hindernis für die Montage der Speichen an
der Nabe dar, da die Speichen 2 in bezug auf die
Nabenachse 1a alle entlang radialer Richtungen
ausgerichtet sind, so daß jeder vergrößerte Kopf 2b
dadurch in den jeweiligen Hohlraum 15 eingeführt wird,
daß man die Speiche von innen her mit einer Bewegung
in Radialrichtung durch den Hohlraum hindurchführt.
An dem näher bei den Zahnscheiben 8 gelegenen Ende der
Nabe sind die Speichen 3 entlang von relativ zu der
Radialrichtung geneigten Richtungen angeordnet, so daß
eine Anlageeinrichtung nach Art des Anlagerands 50 die
korrekte Anbringung der Speichen behindern würde. Die
Anlageeinrichtung ist daher vorzugsweise in Form eines
Federrings 51 (Fig. 12) ausgebildet, der in eine in
Umfangsrichtung verlaufende Nut 52 eingesetzt ist, die
an der Außenfläche der Nabe 1 ausgebildet ist.
Aufgrund der geschilderten Merkmale ist die Anbringung
der Speichen an der Nabe stabil und sicher, während
die Vorteile der in den Fig. 1 bis 11 gezeigten
Lösungen aufrechterhalten werden.
Claims (10)
1. Fahrrad-Hinterrad mit einer Nabe (1) und zwei
Reihen von Speichen (2, 3) zum Verbinden der
Enden der Nabe (1) mit der Radfelge,
dadurch gekennzeichnet,
daß beide Enden der Nabe (1) ohne radialen
Flansch zur Verbindung mit den Speichen (2, 3)
ausgebildet sind, daß die Nabe (1) an jedem ihrer
Enden eine frontale ringförmige Fläche (11, 12)
mit einer Anzahl frontaler Hohlräume (13, 15)
aufweist, die über die gesamte radiale
Erstreckung der frontalen ringförmigen Fläche
(11, 12) vorgesehen sind, und daß jede Speiche
(2, 3) einen mit der Nabe (1) verbundenen, nicht
ellbogenartig gebogenen, geraden Endbereich (2a,
3a) aufweist, der in einem jeweiligen Hohlraum
der frontalen Hohlräume (13, 15) aufgenommen ist
und einen vergrößerten Kopf (2b, 3b) aufweist,
der an einer Innenwand am jeweiligen Ende der
Nabe (1) anliegt.
2. Hinterrad nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß an demjenigen Ende der Nabe (1), das
Zahnscheiben (8) für den Eingriff mit einer
Fahrradkette zugewandt ist, die Hohlräume (13)
sich entlang von in bezug auf die Radialrichtung
geneigten Richtungen erstrecken und die Speichen
derart angeordnet sind, daß sie einander
zweierweise kreuzen.
3. Hinterrad nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die jedem Ende der Nabe (1) zugeordneten
Speichen (2, 3) in der selben Ebene angeordnet
sind.
4. Hinterrad nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem Kopf (2b, 3b) jeder Speiche (2,
3) und der jeweiligen Anlagefläche der Nabe (1)
ein Kraftverteilungselement (14, 16) angeordnet
ist.
5. Hinterrad nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß es sich bei dem Kraftverteilungselement um
eine Platte (16) mit einer zentralen
abgeschrägten Öffnung (16a) zum Haltern des
Kopfes (2b) der Speiche (2) handelt.
6. Hinterrad nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Kraftverteilungselement (14) einen
halbzylindrischen Körper aufweist, der in einem
vergrößerten Endbereich (13a) mit
halbkreisförmigem Querschnitt des jeweiligen
Hohlraums (13) aufgenommen ist, wobei der
halbzylindrische Körper (14) eine sich
verjüngende zentrale Öffnung (14a) für den
Eingriff mit dem Kopf (3b) der Speiche (3)
aufweist.
7. Hinterrad nach einem der vorausgehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Nabe (1) mit einer axialen
Festhalteeinrichtung versehen ist, die eine
Bewegung des Endbereichs (2a, 3a) jeder Speiche
(2, 3) axial aus dem jeweiligen frontalen
Hohlraum (13, 15) heraus verhindert.
8. Hinterrad nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die axiale Festhalteeinrichtung durch einen
ringförmigen Rand (50) gebildet ist, der von
einer radialen Innenfläche der Nabe (1) an dem
einen Ende derselben radial nach innen ragt.
9. Hinterrad nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die axiale Festhalteeinrichtung durch einen
Federring (51) gebildet ist, der auf der Nabe (1)
derart angebracht ist, daß er mit dem aus der
Nabe (1) herausragenden Teil des Endbereichs (3a)
jeder Speiche (3) zusammenwirkt.
10. Hinterrad nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Federring (51) in einer in der
Außenfläche der Nabe (1) gebildeten Nut (52)
angebracht ist.
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| TW (1) | TW320606B (de) |
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