DE19619385A1 - Halteschiene für Unterwasserkameras - Google Patents
Halteschiene für UnterwasserkamerasInfo
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- G03B17/561—Support related camera accessories
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Description
Die Erfindung betrifft eine Halteschiene zur Montage an
eine Unterwasserkamera oder an ein druckdichtes Gehäuse
für eine Überwasserkamera und dergleichen.
Die Erfindung ist aber auch für ähnliche Kameras, z. B.
Videokameras, geeignet.
Halteschienen sind in vielfältiger Form bekannt und werden
z. B. unter dem Namen HUGYFOT vertrieben. Derartige Halte
schienen können mittels Kameragewindeschraube an die Unter
wasserkamera bzw. an das Kameragehäuse angeschraubt werden.
Desweiteren sollen sie den Blitzarm, an dessen anderem Ende
das Unterwasserblitzgerät montiert ist, aufnehmen. Dies
erfolgt mittels Gewindeverschraubung oder einem sogenannten
T-Nutenstück. Die aus der Praxis bekannte Halteschiene besteht
aus Aluminium oder aus Kunststoff und hat etwa die Abmessungen
5-10 mm (Höhe), 20-50 mm (Breite) und 200-400 mm (Länge).
Ein besonders Problem bei der Unterwasserphotographie besteht
darin, daß die meisten Unterwasserphotographiereinheiten, also
Kamera, Halteschiene, Blitzarm und Unterwasserblitz, unter
Wasser Abtrieb erzeugen. Hierdurch ergibt sich beim Tauchen
eine Kopflastigkeit des Tauchers, die durch "Gegengewichte"
an den Füßen ausgeglichen werden muß. Alternativ kann der
Taucher die Unterwasserphotographiereinheit mit Neopren
überziehern oder Korkstopfen austarieren. Dies geschieht
durch Anbringen der Auftriebskörper am Blitzgehäuse. Diese
Behelfslösung sorgt zwar dafür, daß die Unterwasserphotographier
einheit im Wasser im Prinzip gewichtsneutral ist. Bei diesen
Maßnahmen ergeben sich jedoch folgende Nachteile:
Will man nur mit der Kamera arbeiten, hat diese unter Wasser Abtrieb. Die Möglichkeit, nur die Kamera auszutarieren, ist mit den genannten Maßnahmen nicht möglich, da ein Anbringen von Neoprenüberziehern bzw. Korkstopfen an der Kamera bzw. am Gehäuse zu keinem befriedigendem Ergebnis führt, da diese Hilfsmittel eine Beeinträchtigung der Bedienelemente, wie Blenden-, Entfernungs-, Zoom- oder Belichtungseinstellung, mit sich bringt.
Will man nur mit der Kamera arbeiten, hat diese unter Wasser Abtrieb. Die Möglichkeit, nur die Kamera auszutarieren, ist mit den genannten Maßnahmen nicht möglich, da ein Anbringen von Neoprenüberziehern bzw. Korkstopfen an der Kamera bzw. am Gehäuse zu keinem befriedigendem Ergebnis führt, da diese Hilfsmittel eine Beeinträchtigung der Bedienelemente, wie Blenden-, Entfernungs-, Zoom- oder Belichtungseinstellung, mit sich bringt.
Im Falle der Verwendung eines Blitzgeräts ergibt sich durch
das Anbringen von Auftriebskörpern am Blitzgehäuse eine
ungünstige Gewichtsverteilung. Diese ist zwar bei "normalen"
Aufnahmen im Querformat ausreichend. Muß jedoch die Unter
wasserphotographiereinheit von Querformat auf Hochformat
schnell geschwenkt werden, ergeben sich durch den ungünstigen
Auftriebspunkt Probleme, die Kamera zu halten.
Es ist nun Aufgabe der Erfindung, die bekannte Halteschiene
für Kameras so weiterzubilden, daß die Unterwasserkamera
bzw. das Kameragehäuse oder die Kameraeinheit unter Wasser
exakt austariert werden kann.
Diese Aufgabe löst die Erfindung grundsätzlich mit den
Merkmalen des Anspruchs 1.
Aus der Erfindung ergibt sich der Vorteil, daß der Unterwasser
fotograph seine Unterwasserkamera oder das Kameragehäuse oder
die Kameraeinheit exakt unter Wasser austarieren kann.
Die Mittel zum Erzeugen des Auftriebs können von unterschied
licher Art sein: Sie können z. B. aus einem oder mehreren
Auftriebskörpern bestehen, die an der Halteschiene befestigt
ist bzw. sind, oder die Halteschiene fungiert selbst als
Auftriebskörper. Beides kann auch miteinander kombiniert sein.
Als Werkstoffe, die den Auftrieb erzeugen, können vorzugsweise
massive Werkstoffe verwendet werden, die leichter als Wasser
sind. Der Auftriebskörper kann jedoch auch luft- oder gas
haltig sein, z. B. als Schaumkörper oder hohl ausgebildet sein.
Auch kann beides kombiniert werden.
Eine gute Lösung besteht darin, die Halteschiene bzw. den
Auftriebskörper plattenförmig auszubilden und der Grundfläche,
einschließlich dem Objektiv, anzupassen, um einen gleichmäßig
auf die Kameraeinheit wirkenden Auftrieb zu erzeugen.
Zur schnellen und bequemen Montage sind an der Halteschiene
und/oder an den Auftriebskörpern leicht lösbare Verbindungs
mittel angeordnet, die mit komplementären Verbindungsmitteln
anderer Bauteile, wie Blitz- oder Leuchtenarm oder auch
weiteren Auftriebskörpern zusammenwirken können. Hierdurch
ist eine schnelle Anpassung der Auftriebswirkung bei einer
geänderten Kameraeinheit sichergestellt. Auftriebskörper
können in unterschiedlicher Größe und damit mit unter
schiedlicher Auftriebswirkung an verschiedenen Positionen
auf die Halteschiene aufgesteckt werden. Dies ist insbe
sondere dann von großem Vorteil, wenn bei einem Austausch
des Objektivs gegen ein leichteres oder schwereres durch
Austauschen des unter dem Objektiv angeordneten, vorderen
Auftriebskörpers die Kameraeinheit schnell und einfach
gewichtsneutral austariert werden kann.
Um die Austarierbarkeit der Kameraeinheit weiter zu optimieren,
sollen die Verbindungsmittel an den Auftriebskörpern leicht
herstellbar und lösbar sein, insbesondere mittel Stecken oder
dergleichen.
Als Werkstoffe für die Auftrieb erzeugende Halteschiene und/
oder die Auftriebskörper werden unter dem Aspekt des Leicht
baus z. B. druckstabile Hüllen aus Leichtmetall oder kohlen
faserverstärkte Kunststoffe verwendet.
Insbesondere im Inneren der Halteschiene bzw. des Auftriebs
körpers können geeignete geschäumte Kunststoffe verwendet
sein.
Zur weiteren Optimierung der Austarierung, insbesondere bei
komplexen Kameraeinheiten, können sich Auftriebskörper,
auch als Halteschienen, sowohl unter als auch über der Kamera
angeordnet sein.
In Weiterbildung der Erfindung kann ein Hohlraum in: der
Halteschiene oder in einem Auftriebskörper vorgesehen sein,
in dem ein z. B. mit Hilfe einer Gaspatrone im Bedarfsfall
aufblasbarer Luftsack gelagert ist. Diese Anordnung bewahrt
vor Verlust der Kameraeinheit, falls der Taucher die Kamera
einheit verliert und diese zu sinken droht, z. B. infolge
Beschädigung oder Verlust von Auftriebskörpern. In diesem
Notfall kann der Luftsack gefüllt werden und trägt die
Kameraeinheit an die Wasseroberfläche.
Eine weitere Nutzung der Hohlräume der Auftriebskörper kann
erfolgen, indem eine kleine Lampe nebst Batterie für ein
Pilotlicht darin gelagert wird.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung
dargestellt, die im nachfolgenden näher beschrieben werden.
Fig. 1 zeigt eine erste, einfache Ausführungsform der Erfindung,
unter Verwendung einer herkömmlichen Halteschiene, mit zu
sätzlichen Auftriebskörpern.
Fig. 2 zeigt eine zweite Ausführungsform der Erfindung,
unter Verwendung einer neuen Halteschiene, mit zusätzlichen
Auftriebskörpern.
Fig. 3 zeigt eine dritte Ausführungsform der Erfindung, bei
der die Halteschiene selbst als Auftriebskörper ausgebildet in
ist.
Fig. 4 zeigt eine vierte Ausführungsform der Erfindung, bei
der die Halteschiene nach Fig. 3 mit zusätzlichen Auftriebs
körpern versehen ist.
In Fig. 1 ist eine Unterwasserkamera 1 dargestellt, die auf
eine Halteschiene 2 geschraubt ist. Die Befestigungsschraube
ist hier nicht sichtbar. Die Halteschiene 2 besteht aus einem
flachen Leichtmetallprofil und dient zur Aufnahme von Blitz
armen, Haltegriffen und anderen Funktionsteilen einer Kamera
einheit, die in bekannter Weise aufschraubbar oder aufsteck
bar sein können.
An der Unterseite 3 der Halteschiene 2 sind blockförmige Körper
4 und 5 befestigt, die leichter als Wasser sind. Die
Befestigung kann in beliebiger, zweckmäßiger Weise erfolgen
und ist leicht lösbar, siehe Pfeile, z. B. über steckbare oder
schraubbare Verbindungsmittel. Um der Kopflastigkeit, siehe
gebogenen Pfeil K, entgegenzuwirken, ist unter dem Objektiv 6
der Kamera der Körper 5 nach vorne zu einem Bereich 7
verlängert.
Falls das Objektiv 6 gegen ein schwereres Objektiv ausge
tauscht werden soll, kann der Körper 5 gegen einen anderen
Körper ausgetauscht werden, bei dem dann der vordere Bereich
7 entsprechend dem neuen Objektiv vergrößert bzw. verlängert
ist.
Wahlweise kann der vordere Bereich 7 auch selbständig ausge
bildet und damit auswechselbar sein, indem er leicht lösbar,
z. B. steckbar, mit dem Körper 5 verbunden ist. Durch die
Austauschbarkeit der Körper 4, 5 und 7 kann jede Kamera leicht
an der Halteschiene austariert werden. Mit 8 ist die Befesti
gungsschraube bzw. die Aufnahme für einen nicht dargestellten
Blitzarm bezeichnet.
In Fig. 2 ist die Unterwasserkamera 1 vor der Verbindung
mit einer Halteschiene 9 dargestellt. Die Halteschiene 9
ist plattenförmig und aus Leichtmetall, z. B. AlMgSi1,
gebildet und der Grundfläche der Kamera, s. Schraffur 10,
angepaßt, und zwar einschließlich dem Objektiv 6.
An der Unterseite 11 der Halteschiene 9 sind blockförmige
Körper 12, 13, 14 leicht lösbar befestigt, die leichter als
Wasser sind und einen Auftrieb bewirken. Falls das Objektiv
6 gegen ein schwereres ausgetauscht werden soll, kann anstelle
des Körpers 13 ein Körper mit größerem Auftrieb angebracht
werden. Durch die Austauschbarkeit der Körper 12, 13, 14 kann
jede Kameraeinheit an der Halteschiene 9 austariert werden.
Mit 15 ist die Befestigungsschraube für die Kamera 1 bezeichnet,
16 bezeichnet die Befestigung für einen nicht dargestellen
Blitzarm.
In Fig. 3 ist die Unterwasserkamera 1 vor der Verbindung
mit einer Halteschiene 17 dargestellt. Die Halteschiene 17
ist plattenförmig ausgebildet und leichter als Wasser, sowie
der Grundfläche 18 der Kamera 1 angepaßt. Die Befestigungs
schraube 19 hält die Halteschiene 17 an der Kamera 1. Die
Befestigung 20 dient zur Befestigung eines nicht dargestellten
Blitzarmes.
Die Halteschiene 17 ist entweder als Hohlkörper oder als
Schaumkörper ausgebildet. Ein Hohlkörper kann z. B. aus einer
luftgefüllten Kammer und einer äußeren Hülle aus einem Leicht
metall oder aus einem Kunststoff oder aus vorzugsweise kohlen
stoff-fasergewebeverstärktem Kunststoff, z. B. Epoxid, bestehen.
Ein Schaumkörper kann aus einem inneren Schaumkern aus Kunst
stoff, z. B. PUR, und einer äußeren Hülle bestehen. In einfach
ster Form besteht die Hülle aus demselben Kunststoff wie der
Schaumstoff, nur glatt und geschlossen ausgebildet. Der Schaum
körper kann aber auch eine äußere hochdruckfeste Hülle, z. B.
aus kohlenstoffaserverstärktem Kunststoff, z. B. Zwei-
Komponenten-Epoxidharz, haben. Die jeweils benötigten Befesti
gungsmittel, wie z. B. Schrauben 19, 20, Muttern oder Steck
verbinder, können mit eingeformt oder eingegossen sein.
Fig. 4 entspricht im wesentlichen der Ausbildung nach Fig. 3.
Zusätzlich sind blockförmige Körper in 21, 22, 23 lösbar an der
Unterseite 24 der Halteschiene 17 befestigbar. Bei dieser
Ausführung sind auch schwerste Kameraeinheiten leicht
auszutarieren, da zusätzliche, auch größere Körper 21 bis 23
befestigt werden können.
In Weiterbildung der Erfindung kann der zur Verfügung stehende
Raum zur Aufnahme von sonstigen erforderlichen oder wünschens
werten Einrichtungen der Kameraeinheit in der als Auftriebs
körper ausgebildeten Halteschiene untergebracht werden. Ein
aufblasbarer Luftsack nebst CO²-Patrone oder eine Lampe nebst
Batterie und Schalter für ein Pilotlicht können leicht verstaut
werden und bringen zusätzliche Vorteile beim Gebrauch der
Kameraeinheit.
Bezugszeichenliste
1 Unterwasserkamera
2 Halteschiene
3 Unterseite
4 Auftriebskörper
5 Auftriebskörper
6 Objektiv
7 vorderer Bereich
8 Befestigung für Blitzarm
9 Halteschiene
10 Grundfläche der Kamera
11 Unterseite der Halteschiene
12 Auftriebskörper
13 Auftriebskörper
14 Auftriebskörper
15 Befestigungsschraube für Kamera
16 Befestigung für Blitzarm
17 Halteschiene
18 Grundfläche der Kamera
19 Befestigungsschraube für Kamera
20 Befestigung für Blitzarm
21 Auftriebskörper
22 Auftriebskörper
23 Auftriebskörper
24 Unterseite der Halteschiene.
2 Halteschiene
3 Unterseite
4 Auftriebskörper
5 Auftriebskörper
6 Objektiv
7 vorderer Bereich
8 Befestigung für Blitzarm
9 Halteschiene
10 Grundfläche der Kamera
11 Unterseite der Halteschiene
12 Auftriebskörper
13 Auftriebskörper
14 Auftriebskörper
15 Befestigungsschraube für Kamera
16 Befestigung für Blitzarm
17 Halteschiene
18 Grundfläche der Kamera
19 Befestigungsschraube für Kamera
20 Befestigung für Blitzarm
21 Auftriebskörper
22 Auftriebskörper
23 Auftriebskörper
24 Unterseite der Halteschiene.
Claims (16)
1. Halteschiene zur Montage einer Unterwasserkamera (1) oder
eines druckdichten Gehäuses für eine Überwasserkamera
und dergleichen, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel (4, 5, 12,
13, 14, 21, 22, 23) an der Halteschiene (2, 9, 17) vorgesehen
sind, die der Halteschiene (2, 9, 17) im Wasser einen
Auftrieb verleihen.
2. Halteschiene nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Auftrieb durch mindestens einen an der Halteschiene
(2, 9, 17) befestigbaren Auftriebskörper (4, 5, 12, 13, 14, 21,
22, 23) erzeugt wird.
3. Halteschiene nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Auftrieb durch Ausbildung der Halteschiene (17) selbst
als Auftriebskörper erzeugt wird.
4. Halteschiene nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet,
daß sowohl durch die Halteschiene (17) selbst, als auch
durch an der Halteschiene (17) befestigte Körper (21, 22, 23)
der Auftrieb erzeugt wird.
5. Halteschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Auftrieb durch Verwendung von massiven
Werkstoffen, die leichter als Wasser sind, erzeugt wird.
6. Halteschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Auftrieb durch Verwendung von
luft- oder gashaltigen Körpern erzeugt wird.
7. Halteschiene nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Auftrieb sowohl durch Verwendung
von massiven Werkstoffen, die leichter als Wasser sind,
als auch durch Verwendung von luft- oder gashaltigen
Körpern erzeugt wird.
8. Halteschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halteschiene und/oder die
Auftriebskörper vorzugsweise plattenförmig ausgebildet
sind und der Grundfläche (10, 18) der Kamera (1) oder
dessen Gehäuse angepaßt sind, wobei sie sich insbeson
dere auch unterhalb des Objektivs erstrecken.
9. Halteschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Halteschiene (2, 9, 17) und/oder
an den Auftriebskörpern (4, 5, 12, 13, 14, 21, 22, 23)
Verbindungsmittel (8, 15, 16, 19, 20) angeordnet sind, die
mit komplementären Verbindungsmitteln anderer Bauteile,
wie Blitz- oder Leuchtenarm, oder weiterer Auftriebs
körper zusammenwirken können.
10. Halteschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Auftriebsmittel oder deren
Verbindungsmittel leicht lösbar, wie steckbar oder
schraubbar, ausgebildet sind.
11. Halteschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halteschiene und/oder der Auf
triebskörper mindestens zum Teil, vorzugsweise im Außen
bereich aus einer Leichtmetallegierung, insbesondere
aus AlMgSi1, besteht bzw. bestehen.
12. Halteschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halteschiene und/oder der Auf
triebskörper mindestens im Außenbereich aus einem
kohlenstoffaserverstärkten Kunststoff besteht.
13. Halteschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halteschiene und/oder der
Auftriebskörper mindestens zum Teil, vorzugsweise im
inneren, aus einem äußerst druckfesten, geschlossen
porigen, geschäumten Kunststoffkörper besteht.
14. Halteschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Auftriebsmittel unter und/oder
über der Kamera angeordnet sind.
15. Halteschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß in der Halteschiene oder im Auftriebs
körper ein aufblasbarer Luftsack gelagert ist.
16. Halteschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß in der Halteschiene oder im Auftriebs
körper eine Lampe für ein Pilotlicht angeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19619385A DE19619385A1 (de) | 1996-05-14 | 1996-05-14 | Halteschiene für Unterwasserkameras |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19619385A DE19619385A1 (de) | 1996-05-14 | 1996-05-14 | Halteschiene für Unterwasserkameras |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19619385A1 true DE19619385A1 (de) | 1997-11-20 |
Family
ID=7794264
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19619385A Withdrawn DE19619385A1 (de) | 1996-05-14 | 1996-05-14 | Halteschiene für Unterwasserkameras |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19619385A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2002021038A1 (de) * | 2000-09-11 | 2002-03-14 | Ivo Ambrozic | Haltevorrichtung eines photographischen und/oder cinematographischen geräts |
Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US4218122A (en) * | 1979-07-30 | 1980-08-19 | Drafahl Jack W Jr | Light-handle |
| US5142299A (en) * | 1991-10-15 | 1992-08-25 | Braun Photo-Aquatic Systems | Hand held system for close-range underwater photography composing and focusing |
| DE4401763A1 (de) * | 1994-01-22 | 1995-07-27 | Kleinmann Frank | Blitzarm |
-
1996
- 1996-05-14 DE DE19619385A patent/DE19619385A1/de not_active Withdrawn
Patent Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| US4218122A (en) * | 1979-07-30 | 1980-08-19 | Drafahl Jack W Jr | Light-handle |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OM8 | Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law | ||
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