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DE19618988C2 - Körperspule mit Vakuumkissen - Google Patents

Körperspule mit Vakuumkissen

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DE19618988C2
DE19618988C2 DE19618988A DE19618988A DE19618988C2 DE 19618988 C2 DE19618988 C2 DE 19618988C2 DE 19618988 A DE19618988 A DE 19618988A DE 19618988 A DE19618988 A DE 19618988A DE 19618988 C2 DE19618988 C2 DE 19618988C2
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coil
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Volker Gronauer
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WL Gore and Associates GmbH
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WL Gore and Associates GmbH
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Description

Die Erfindung betrifft eine Körperspule für magnetresonanztomogra­ phische Messungen.
Derartige Körperspulen körnen als Volumenspulen zur Aufnahme der zu messenden Körperpartie ausgebildet sein. Volumenspulen sind beispiels­ weise Kopfspulen, Nackenspulen, Armspulen. Rumpfspulen und Bein­ spulen, in welchen die zu messende Körperpartie aufgenommen wird. Meist weisen solche Körperspulen im wesentlichen Zylinderform auf.
Um mit magnetresonanztomographischen Geräten zu guten Unter­ suchungsergebnissen zu kommen, sollte die zu untersuchende Körperpar­ tie während des Meßvorganges keine Bewegung relativ zur Körperspule durchführen. Dies ist recht schwierig, da die Gesamtmeßzeit eines mag­ netresonanztomographischen Gerätes im Bereich von 30 bis 45 Minuten liegen kann. Während dieser langen Zeit muß die zu messende Körper­ partie verwacklungsfrei gehalten werden, damit eine ausreichend gute und damit diagnostizierbare bildhafte Darstellung der zu untersuchenden Körperpartie gelingt.
Aus der US 5 166 618 A ist eine für die Messung menschlicher Halspartien konzipierte, einen oberen Spulenteil und einen unteren Spulenteil auf­ weisende Körperspule bekannt, bei welcher die elektrischen Spulenleiter in formhaltende Kunststoffkörper eingebettet sind. Diese Kunststoffkör­ per sind relativ hart und nicht an die Form der zu messenden Körper­ partie des jeweiligen Patienten angepaßt. Um es dem jeweiligen Patienten bequemer zu machen, ist der untere Spulenteil in einen rinnenartigen Polsterteil eingebettet, von dessen Rinnengrund ein in etwa halbzylinder­ förmiges Polsterteil hochsteht, auf welches der Patient seine Nackenpar­ tie auflegt. Die beiden Polsterteile bringen dem Patienten zwar eine gewisse Verbesserung der Bequemlichkeit. Es ist aber noch keine beson­ ders komfortable Abstützung für so langes Liegen, wie es für magnetre­ sonanztomographische Messungen erforderlich ist, erreicht. Trotz dieser Polsterung bleibt es für den Patienten schwer, die betroffene Körperpar­ tie ausreichend lange bewegungslos zu halten. Da die beiden Spulenteile fest miteinander verbunden sind und nur zur Seite der Polsterteile schwenkbar sind, ist es für den Patienten erforderlich, beim Hineinlegen des Nackenbereichs in die Polsterrinne sehr aufzupassen, dass er nicht mit dem verschwenkten oberen Spulenteil kollidiert. Die Einbettung des unteren Spulenteils in einen Bereich, der sich unterhalb des halbzylin­ derförmigen Polsterteils befindet, bedingt, dass sich das untere Spulenteil in entsprechend großem Abstand von der zu messenden Halspartie des Patienten befindet, was zu einer Verringerung der Meßempfindlichkeit der Messapparatur führt.
Aus der US 4 897 604 ist eine ebenfalls für die Messung menschlicher Halspartien konzipierte, zylinderförmige Körperspule bekannt, die an der über dem Kehlkopf des Patienten liegenden Umfangsseite mit einer elek­ trisch und mechanisch wirkenden Steckverbinderanordnung geöffnet und geschlossen werden kann, um das Herumlegen der Körperspule um den Hals des Patienten zu ermöglichen. Um den Durchmesser dieser Körper­ spule an unterschiedliche Halsdurchmesser anpassen zu können, können im Bereich der Steckverbinderanordnung Brückenspulenteile unterschied­ licher Länge eingesteckt werden, mittels welchen der Zylinderdurch­ messer der Körperspule variierbar ist. Diese Körperspule kann zwar dicht am Hals des Patienten anliegen, was einer hohen Meßempfindlich­ keit der Messapparatur zugute kommt, macht aber lange dauerndes Lie­ gen in der Körperspule unbequem und unkomfortabel. Die Körperspule liegt während des Messvorgangs auf einer Unterlage mit konkaver Ober­ fläche auf. Damit wird aber die zu messende Halspartie des Patienten nicht genügend sicher so unbeweglich gehalten, wie es für die lange dauernden magnetresonanztomographischen Messungen erforderlich ist.
Aus der WO 96/14428 A1 ist eine für die Messung menschlicher Armpartien konzipierte, zylinderförmige, einstückige Körperspule bekannt, die sich zwischen einer radial äußeren aufblasbaren Manschette und einer radial inneren aufblasbaren Manschette befindet. Die äußere aufblasbare Manschette dient der Positionierung der Körperspule innerhalb eines Magneten eines Magnetresonanztomograpiegerätes und die innere auf­ blasbare Manschette dient der Positionierung der Armpartie innerhalb der Körperspule. Auf diese Weise wird zwar eine bequemere Lagerung der zu messenden Armpartie bewirkt, allerdings ohne eine formgerechte und formhaltende Abstützung sicher zu stellen. Denn die innere aufblasbare Manschette lagert die zu messende Armpartie instabil wie ein Wasser­ bett, sodass die zu einer magnetresonanztomographischen Messung erfor­ derliche lang andauernde Ruhigstellung der zu messenden Armpartie nicht gewährleistet ist. Wenn die innere Manschette aufgeblasen ist, wird die zu messende Armpartie in relativ großem Abstand von der Körper­ spule gehalten, was die Messempfindlichkeit der Messapparatur entspre­ chend beeinträchtigt.
Die vorliegende Erfindung hat zum Ziel, den Lagerungskomfort und die Ruhigstellung einer in einer Körperspule befindlichen Körperpartie zu verbessern.
Zu diesem Zweck macht die Erfindung eine Körperspule für magnetreso­ nanztomographische Messungen an Körperpartien lebender Wesen ver­ fügbar, die eine dreidimensionale Spulenform aufweist und sich aus mindestens zwei Teilspulen zusammensetzt, die mittels einer elektrisch und mechanisch wirkenden Steckverbindungsanordnung in lösbare Steck­ verbindung miteinander bringbar sind und von denen sich eine erste Teilspule innerhalb und die zweite Teilspule außerhalb eines als Lage­ rungshilfe dienenden Kissens befindet, das an die Form der zu messen­ den Körperpartie anpassbar ist und im angepassten Zustand die Körper­ partie formgerecht und formhaltend abstützt.
Die erfindungsgemäße Körperspule kann durch Lösen der Steckverbin­ dung zum Einbringen der zu messenden Körperpartie geöffnet und nach dem Auflegen der Körperpartie auf das Kissen und der Anpassung des Kissens an die Form der Körperpartie durch Wiederherstellung der Steckverbindung wieder geschlossen werden. Da die Körperpartie von dem an ihre Form angepaßten Kissen formgerecht abgestützt wird, ist eine auch langandauernde Ruhigstellung der zu messenden Körperpartie sichergestellt. Besonders, wenn das Kissen mit einem etwas nachgiebigen Material gefüllt ist, ergibt sich für die zu messende Körperpartie ein hoher Lagerungskomfort.
Das Kissen kann als Vakuumkissen ausgebildet sein und eine gasdichte Hülle aufweisen, die mit einem Ventil versehen ist, mittels welchem das Vakuumkissen aufblasbar oder evakuierbar ist, und die zu einem Bruch­ teil ihres Fassungsvermögens mit kleinen losen Teilchen gefüllt ist, die bei ausreichend aufgeblasener Hülle innerhalb der Hülle sandähnlich bewegbar sind und bei ausreichend evakuierter Hülle von der Hülle schrumpffolienartig unbeweglich gehalten werden. Vorzugsweise verwendet man Teilchen aus etwas elastisch nachgiebigem Material. Ein solches Vakuumkissen ist besonders leicht und gut an die Form der zu messenden Körperpartie anpaßbar. Man braucht nur die Körperpartie auf das im nicht-evakuierten Zustand befindliche Vakuumkissen aufzulegen, in welchem Zustand die Körperpartie in die losen Teilchen ähnlich wie in einen Haufen Sand teilweise einsinkt, und dann das Vakuumkissen bei aufgelegter Körperpartie so weit zu evakuieren, bis die losen Teilchen von der Hülle schrumpffolienartig zusammengepreßt und in ihrer Form gehalten werden. Vor der Messung eines nachfolgenden Patienten braucht man lediglich das zum Evakuieren des Vakuumkissens dienende Ventil zu öffnen, um das Vakuumkissen an die Körperpartie dieses nach­ folgenden Patienten anpassen zu können.
Eine ausführliche Beschreibung eines derartigen, als Lagerungshilfe dienenden Vakuumkissens befindet sich in der nachveröffentlichten EP 0 713 691 A2 der Anmelderin.
Zur Aufnahme der ersten Teilspule ist das Vakuumkissen mit einer die Gasdichtigkeit der Hülle nicht beeinträchtigende Teilspulenaufnahmevor­ richtung vorgesehen. Dabei kann die Hülle mit einer gasdichten Durch­ führungseinrichtung versehen sein, mittels welcher die erste Teilspule durch die Hülle hindurchgeführt ist.
Die Hülle kann von mindestens einem Durchführungsschlauch durchsetzt sein, durch welchen der innerhalb der Hülle befindliche Teil der ersten Teilspule in die Gasdichtigkeit der Hülle nicht verletzender Weise durch die Hülle hindurchgeführt ist. Alternativ kann an der Hülle eine Textil­ tasche angeordnet sein, vorzugsweise an der Unterseite der Hülle, welche den innerhalb des Kissens befindlichen Teil der ersten Teilspule aufnimmt.
Die Hülle kann mit mindestens einem gasdurchlässigen Trennsteg in mindestens zwei voneinander getrennte Kissenkammern unterteilt sein, die je einen Teil der kleinen Teilchen aufnehmen. Damit läßt sich ver­ hindern, daß die losen Teilchen bei nicht-evakuiertem Vakuumkissen alle oder vorwiegend zu einer Seite des Vakuumkissens rutschen.
Die Kissenaußenseite kann mit einer wasserdichten, wasserdampf­ durchlässigen Funktionsschicht versehen sein, bei der es sich vorzugs­ weise um mikroporöses gerechtes PTFE (Polytertafluorethylen) handeln kann. Alternativ kann die Hülle selbst aus einer gas- und wasserdichten Funktionsschicht bestehen, bei der es sich ebenfalls um mikroporöses gerecktes oder expandiertes PTFE, häufig auch als ePTFE bezeichnet, handeln kann. Die Verwendung solchen Materials führt zu einem beson­ ders hohen Lagerungskomfort, weil Schwitzfeuchtigkeit abgeführt wird und nicht das unangenehme Feuchtigkeitsgefühl aufkommt, wie es bei Lagerung auf nicht-wasserdampfdurchlässigem Material entstehen kann.
Für die Funktionsschicht geeignete Materialien umfassen das bereits genannte mikroporöse gereckte Polytetrafluorethylen (PTFE), wie es in den US 4 3,953,566 und US 4,187,390 beschrieben ist; gereck­ tes PTFE, das mit hydrophilen Imprägniermitteln und/oder Schichten versehen ist, wie es in der US 4,194,041 beschrieben ist; atmungsfähige Polyurethanschichten; oder Elastomere, wie Copolyether­ ester und deren Laminate, wie es in den US 4,725,481 und US 4,493,870 beschrieben ist.
Die Körperspule kann in einen formhaltenden Kunststoffkörper einge­ bettet sein, der sich aus einer der Anzahl der Teilspulen entsprechenden Anzahl Teilkunststoffkörper zusammensetzt, wobei in jeden der Teil­ kunststoffkörper je eine der Teilspulen derart eingebettet ist, daß zu der Steckverbindungsanordnung gehörende Steckkontakte aus den Teilkunst­ stoffkörpern herausragen.
Die Körperspule kann aber auch mit einer Anzahl je in Teilspulenform vorgeformter, ohne zusätzliche formhaltende Mittel selbsttragender, elektrischer Kabelstücke aufgebaut sein, die mittels elektrischer Verbin­ der zur Körperspule zusammengesetzt sind. Dabei können die Kabelstücke je eine Mehrzahl elektrische Leiter enthalten.
Derartige Körperspulen lassen sich sehr kostengünstig herstellen und benötigen keinen aufwendigen Vorbereitungsaufwand, wie das Herstellen von Spritzformen, um eine Körperspule spezieller Gestalt oder Größe zu schaffen.
Die Verbinder können als Steckverbinder ausgebildet sein. Jeder Ver­ binder kann ein Verbindergehäuse umfassen, das elektrische Verbindu­ ngskontaktelemente aufweist, die in Verbindung mit abisolierten Leiter­ enden mindestens zweier Kabelstücke stehen, und in dessen Innenraum ein elektrisches Verknüpfungsnetzwerk angeordnet ist, mittels welchem die Verbindungskontaktelemente des Verbinders in einem wählbar vorb­ estimmten Verknüpfungsmuster elektrisch miteinander verbunden sind. Auf diese Weise lassen sich durch den Einsatz von Verbindern mit unter­ schiedlichen Verknüpfungsnetzwerken hinsichtlich ihrer elektromagneti­ schen Eigenschaften verschiedene Körperspulen zusammensetzen. Es gibt beispielsweise sowohl Niederfeldmeßanlagen als auch Hochfeldmeßanlagen. Für unterschiedliche Anlagen und/oder unterschiedliche Messungen werden unterschiedliche Magnetfelder verwendet. So gibt es Horizontal­ magnetfeldspulen und Vertikalmagnetfeldspulen. Derartige unterschied­ liche Körperspulen weisen Spulenleiter auf, die in verschiedener elek­ trischer Verbindung miteinander stehen. Und dies kann man durch den Einsatz von Verbindern mit geeigneten Verknüpfungsnetzwerken realisie­ ren.
Bei mindestens einem Teil der Verbinder kann es sich um Steckverbinder handeln und die Verbindungskontaktelemente können als Steckkontakt­ elemente ausgebildet sein, die in Steckverbindung mit Gegensteckkon­ taktelementen an Kabelenden der Kabelstücke stehen. In diesem Fall kann man Bausätze bereitstellen und die jeweils erforderliche Körper­ spule einfach aus Teilen eines solchen Bausatzes zusammenstecken.
An der Steckverbindungsanordnung für die Steckverbindung der Teil­ spulenkörper können Kabelstücke verbindende Steckverbinder beteiligt sein.
Die Kabelstücke können mindestens eine durch Biegen und anschließen­ des Tempern in eine gewünschte Form bringbare Kunststoffkomponente aufweisen, die aus einem Material mit Memory-Effekt bestehen kann. Die Kabelstücke können als Bandkabelstücke ausgebildet und mit Flach­ leitern aufgebaut sein.
Eine weitergehende Beschreibung derartiger aus selbsttragenden Ka­ belstücken und Verbindern zusammengesetzter Körperspulen befindet sich in der gleichzeitig mit der vorliegenden Anmeldung eingereichten Patentanmeldung mit dem Titel "Elektromagnetische Körperspule für magnetresonanztomographische Messungen", inzwischen veröffentlicht als DE 196 18 989 A1.
Die Körperspule und das Kissen können mit desinfizierbaren, vorzugs­ weise sterilisierbaren Materialien aufgebaut sein. Diese können aus der Gruppe Polyoxymethylen, Polycarbonat und autoklavierbares Polyurethan ausgewählt sein.
Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsformen näher erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine schematisierte perspektivische Darstellung einer aus freitragenden Kabelstücken und Verbindern zusammen­ gesetzten, zylinderförmigen Körperspule;
Fig. 2 eine schematisierte Schnittdarstellung einer mit einem Vakuumkissen kombinierten Körperspule der in Fig. 1 gezeigten Art mit einer innerhalb des Vakuumkissens be­ findlichen ersten Teilspule und einer außerhalb des Va­ kuumkissens befindlichen zweiten Teilspule;
Fig. 3 die zweite Teilspule in schematisierter, auseinandergezoge­ ner Darstellung;
Fig. 4 das Vakuumkissen und die in einem Abstand über dem Vakuumkissen befindliche zweite Teilspule in schematisier­ ter Darstellung;
Fig. 5 das Vakuumkissen mit der darin befindlichen ersten Teil­ spule und der darüber angeordneten zweiten Teilspule in schematisierter Darstellung;
Fig. 6 und 7 Seitenansichten von Vakuumkissen, die mit einer die erste Teilspule aufnehmenden Textiltasche versehen sind und
Fig. 8 eine Draufsicht auf ein Vakuumkissen der in den Fig. 6 und 7 gezeigten Art.
Fig. 1 zeigt in schematischer Darstellung eine zylinderförmige Körper­ spule 11, die aus mehreren vorgeformten, selbsttragenden Kabelstücken und mehreren, die Kabelstücke elektrisch miteinander verbindenden Verbindern aufgebaut und in der bereits erwähnten DE 196 18 989 A1 ausführlich beschrieben ist. Die Körperspule 11 umfaßt an ihren axialen Enden je einen zylindrischen Kabelring 13 und vier die beiden Kabel­ ringe miteinander verbindende lineare Kabelstücke 15. Jeder Kabelring 13 ist aus vier teilzylinderförmigen Kabelstücken 17 zusammengesetzt. Jedes Längsende eines jeden linearen Kabelstücks 15 ist mittels eines T- förmigen Verbinders 19 mit den Enden zweier angrenzender teilzylin­ derförmiger Kabelstücke 17 verbunden. Mindestens ein Teil der Ver­ binder 19 kann als Steckverbinder ausgebildet sein, derart, daß zwischen dem jeweiligen Verbinder 19 und den damit zu verbindenden Kabelstück­ kenden eine lösbare Steckverbindung besteht. Jeder Verbinder 19 enthält ein elektrisches Verknüpfungsnetzwerk 21, mit dem zwischen Kabellei­ tern 23 der beteiligten Kabelstücke wählbar vorbestimmte elektrische Verknüpfungen hergestellt werden.
In Fig. 1 sind in Strichpunktdarstellung zwei Trennlinien T1 und T2 gezeigt. Damit soll angedeutet werden, daß die Verbindung zwischen den hier an den Trennlinien T1 und T2 liegenden Verbindern 19 und den Kabelstückenden der in Fig. 1 unteren vier teilzylinderförmigen Kabel­ stücken 17 eine lösbare elektrische Steckverbindung besteht, und zwar unabhängig davon, ob auch alle restlichen elektrischen Verbindungen zwischen Kabelstücken und Verbindern als Steckverbindung ausgebildet sind oder nicht. Daher kann man durch Lösen der an den Trennlinien T1 und T2 liegenden Steckverbindungen die Körperspule 11 in eine in Fig. 1 unterhalb der Trennlinien T2 und T2 befindliche untere oder erste Teilspule 25 und eine in Fig. 1 oberhalb der Trennlinien T1 und T2 befindliche obere oder zweite Teilspule 27 trennen.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, insbesondere dann, wenn die Verbinder 19 nicht als Steckverbinder ausgebildet sind, an jedem der beiden Kabelringe 13 zwei teilzylinderförmige Kabelstücke 17, die sich entweder beidseits eines sie verbindenden Verbinders 19 befinden oder nicht mittels eines gemeinsamen Verbinders 19 miteinander verbunden sind, in zwei Kabelstückteile zu unterteilen, die mittels Trennsteckver­ bindern 29 (Fig. 2) in lösbarer Weise miteinander verbunden sind.
Fig. 2 zeigt in schematisierter Querschnittsdarstellung eine elliptische Körperspule der in Fig. 1 gezeigten Art mit Verbindern 19 und Trenn­ steckverbindern 29. Mittels der Trennsteckverbinder 29 ist die in Fig. 2 gezeigte Körperspule 11 in eine erste Teilspule 25 und eine zweite Teil­ spule 27 trennbar. Die erste Teilspule 25 befindet sich innerhalb eines Vakuumkissens 31, das in der bereits beschriebenen Weise mit (nicht dargestellten) kleinen losen Teilchen gefüllt ist und kann in der bereits erläuterten Weise an die Form der zu messenden Körperpartie angepaßt werden. Das Vakuumkissen 31 besitzt eine gasdichte Hülle 33, die mittels Trennstegen 35 in mehrere Kammern 37 unterteilt ist. Damit kann verhindert werden, daß die losen Teilchen unerwünschterweise alle auf eine Seite des Vakuumkissens 31 rutschen.
Das Vakuumkissen weist ein Ventil 39 (Fig. 6 bis 8) auf, mit dem das Vakuumkissen 31 evakuiert oder aufgeblasen werden kann. Man kann nun entweder jede der Kammern 37 mit einem eigenen Ventil 39 ver­ sehen oder in bevorzugter Weise die Trennstege 35 gasdurchlässig machen, beispielsweise durch Perforieren, und nur ein einziges Ventil 39 vorsehen.
Bei der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform ist unterhalb des Vakuum­ kissens 31 ein Positionierkörper 41 vorgesehen, dessen Form an die Oberflächenkontur eines in Fig. 2 nur teilweise dargestellten Patienten­ tisches 43 angepaßt ist und dafür sorgt, daß die Baueinheit aus Körper­ spule 11 und Vakuumkissen 31 eine definierte Lage bezüglich des Pa­ tiententisches 43 einhält.
Bei der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform ist die Hülle 31 in gasdich­ ter Weise mit den beiden Trennsteckverbindern 29 und dem Positio­ nierkörper 41 verbunden.
Fig. 3 zeigt in schematisierter, etwas auseinandergezogener Darstellung die außerhalb des Vakuumkissens 31 befindliche zweite Teilspule 27. Dabei sind die an den in Fig. 3 unteren Enden der vier teilzylinderför­ migen Kabelstücke 17 gezeigten Verbinder sowohl mit dem Bezugszei­ chen 19 als auch mit dem Bezugszeichen 29 versehen, um anzudeuten, daß diese Verbinder mit Verknüpfungsnetzwerken 21 versehene Ver­ binder 19 und/oder Trennsteckverbinder 29 sein können.
Fig. 4 zeigt in schematisierter Darstellung das Vakuumkissen 31 mit vier Trennsteckverbindern 29 und in einem Abstand darüber die außerhalb des Vakuumkissens 31 befindliche zweite Teilspule 27. In nicht darge­ stellter Weise sind die in Fig. 4 unteren Enden der zylinderförmigen Kabelstücke 17 der zweiten Teilspule 27 in Steckverbindung mit den am Vakuumkissen 31 angeordneten Trennsteckverbindern 29 bringbar.
Fig. 5 zeigt eine der Fig. 4 ähnliche Darstellung, wobei zusätzlich die innerhalb des Vakuumkissens befindliche erste Teilspule 25 angedeutet ist.
Die mit Verknüpfungsnetzwerken 21 versehenen Verbinder 19 sind in den Fig. 3 bis 5 nicht dargestellt.
Fig. 6 zeigt in schematisierter Darstellung eine Baueinheit aus einem Vakuumkissen 31. An der in Fig. 6 unteren Seite des Vakuumkissens 31 ist eine Textiltasche 45 befestigt, in welcher sich die erste Teilspule 25 befindet. Bei dieser Ausführungsform braucht das Vakuumkissen 31 selbst nicht mit gasdichten Durchführungen für die erste Teilspule 25 versehen zu sein. Die Textiltasche 45 kann mit dem Vakuumkissen 31 entweder fest verbunden sein, beispielsweise durch Verklebung, oder mittels einer lösbaren Verbindung, beispielsweise mittels Klettver­ schlüssen. Bei der in Fig. 6 gezeigten Ausführungsform befinden sich die Trennsteckverbinder 29 außerhalb der Textiltasche 45.
Eine Baueinheit aus einem mit Textiltasche 45 versehenen Vakuumkissen 31 und einer ersten Teilspule ist auch in den Fig. 7 und 8 gezeigt, und zwar in Seitenansicht bzw. Draufsicht. Beispielsweise können die beiden Teile der Kabelringe 13, die sich an der unteren Teilspule 25 befinden, durch Taschenbereiche an beiden Längsseiten des in Fig. 8 gezeigten Vakuumkissens 31 untergebracht werden.
Vorausgehend sind Ausführungsformen betrachtet worden, bei denen die Körperspule mit selbsttragenden Kabelstücken aufgebaut ist. Die Erfin­ dung eignet sich aber auch für Körperspulen, die in herkömmlicher Weise in einen formhaltenden Kunststoffkörper eingebettet sind. In diesem Fall werden sowohl die eigentliche Spule als auch der formhal­ tende Kunststoffkörper in zwei Teilspulen unterteilt, die mittels elek­ trisch und mechanisch wirkender Steckverbindungen in lösbarer Weise zusammensteckbar sind. In diesem Fall eignet sich besonders eine Aus­ führungsform der Erfindung, bei welchem die erste Teilspule in einer Textiltasche 45 eines Vakuumkissens 31 aufgenommen wird.

Claims (21)

1. Körperspule für magnetresonanztomographische Messungen, wobei die Körperspule (11) eine dreidimensionale Spulenform aufweist und sich aus mindestens zwei Teilspulen (25, 27) zusammensetzt, die mittels einer elektrisch und mechanisch wirkenden Steckverbindungsanordnung (29) in lösbare Steckver­ bindung miteinander bringbar sind und von denen sich eine erste Teilspule (25) innerhalb und die zweite Teilspule (27) außerhalb eines als Lagerungshilfe dienenden Kissens (31) befindet, das an die Form einer zu messenden Körperpartie anpassbar ist und im angepassten Zustand die Körperpartie formgerecht und formhaltend abstützt.
2. Körperspule nach Anspruch 1,
bei welcher das Kissen (31) als Vakuumkissen ausgebildet ist und eine gasdichte Hülle (33) aufweist,
die mit einem Ventil (39) versehen ist, mittels welchem das Vakuumkissen aufblasbar oder evakuierbar ist,
und die zu einem Bruchteil ihres Fassungsvermögens mit kleinen losen Teilchen gefüllt ist, die bei ausreichend aufgeblasener Hülle (33) innerhalb der Hülle (33) sandähnlich bewegbar sind und bei ausreichend evakuierter Hülle (33) von der Hülle (33) schrumpffolienartig unbeweglich gehalten werden,
wobei das Kissen (31) mit einer die Gasdichtigkeit der Hülle (33) nicht beeinträchtigenden Teilspulenaufnahmevorrichtung (45) ver­ sehen ist.
3. Körperspule nach Anspruch 2, bei welcher die Hülle (33) von mindestens einem als Teilspulenaufnahmevorrichtung (45) dienenden Durchführungsschlauch durchsetzt ist, durch welchen der innerhalb der Hülle (33) befindliche Teil der ersten Teilspule in die Gasdichtigkeit der Hülle (33) nicht verletzender Weise durch die Hülle (33) hindurchgeführt ist.
4. Körperspule nach Anspruch 2, bei welcher die Hülle (33) mit mindestens einer als Teilspulenaufnahmevorrichtung (45) dienenden Textiltasche versehen ist, welche den innerhalb des Kissens (31) befindlichen Teil der ersten Teilspule aufnimmt.
5. Körperspule nach einem der Ansprüche 2 bis 4, bei welcher die Hülle (33) mit mindestens einem gasdurchlässigen Trennsteg (35) in mindestens zwei voneinander getrennte Kissenkammern unterteilt ist, die je einen Teil der kleinen Teilchen aufnehmen.
6. Körperspule nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei welcher die Kissenaußenseite durch ein wasserdichtes, wasser­ dampfdurchlässiges Material gebildet ist.
7. Körperspule nach Anspruche 6, bei welcher die Hülle (33) aus gas- und wasserdichtem, wasserdampfdurchlässigem Material gebildet ist.
8. Körperspule nach Anspruche 6 oder 7, bei welcher als wasserdampfdurchlässiges Material gerecktes, mikroporöses Pulytetrafluorethylen vorgesehen ist.
9. Körperspule nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die Körperspule (11) in einen formhaltenden Kunststoffkörper eingebettet ist, der sich aus einer der Anzahl der Teilspulen (25, 27) entsprechenden Anzahl Teilkunststoffkörpern zusammensetzt, wobei in jeden der Teilkunststoffkörper je eine der Teilspulen (25, 27) derart eingebettet ist, daß zu der Steckverbindungsanordnung (29) gehörende Steckkontakte aus den Teilkunststoffkörpern herausragen.
10. Körperspule nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die Körperspule (11) eine Anzahl je in Teilspulenform vor­ geformter, ohne zusätzliche formhaltende Mittel selbsttragender, elektrischer Kabelstücke aufweist, die mittels elektrischer Verbinder zur Körperspule (11) zusammengesetzt sind.
11. Körperspule nach Anspruch 10, bei welcher die Kabelstücke je einen oder mehrere elektrische Leiter enthalten.
12. Körperspule nach Anspruch 10 oder 11, bei welcher die Verbinder als Steckverbinder ausgebildet sind.
13. Körperspule nach Anspruch 11 oder 12, bei welcher jeder Verbinder ein Verbindergehäuse umfaßt, das elektrische Verbindungskontaktelemente aufweist, die in Verbindung mit abisolierten Leiterenden mindestens zweier Kabelstücke stehen, und in dessen Innenraum ein elektrisches Verknüpfungsnetzwerk an­ geordnet ist, mittel welchem die Verbindungskontaktelemente des Verbinders in einem wählbar vorbestimmten Verknüpfungsmuster elektrisch miteinander verbunden sind.
14. Körperspule nach Anspruch 13, bei welcher mindestens ein Teil der Verbinder als Steckverbinder und die Verbindungskontaktelemente als Steckkontaktelemente aus­ gebildet sind, die in Steckverbindung mit Gegensteckkontaktelemen­ ten an Kabelenden der Kabelstücke stehen.
15. Körperspule nach Anspruch 13, bei welcher an der Steckverbindungsanordnung (29) für die Steckverbindung der Teilspulenkörper Kabelstücke verbindende Steckverbinder beteiligt sind.
16. Körperspule nach einem der Ansprüche 10 bis 15, bei welcher die Kabelstücke mindestens eine durch Biegen und anschließendes Tempern in eine gewünschte Form bringbare Kunst­ stoffkomponente aufweisen.
17. Körperspule nach Anspruch 16, bei welcher die Kunststoffkomponente aus einem Material mit Memory-Effekt besteht.
18. Körperspule nach einem der Ansprüche 10 bis 17, bei welcher die Kabelstücke als Bandkabelstücke ausgebildet sind.
19. Körperspule nach Anspruch 18, bei welcher die Bandkabelstücke mit Flachleitern aufgebaut sind.
20. Körperspule nach einem der Ansprüche 1 bis 19, bei welcher die Körperspule (11) und das Kissen (31) mit desinfizierbaren, vorzugsweise sterilisierbaren Materialien aufgebaut sind.
21. Körperspule nach Anspruch 20, bei welcher die sterilisierbaren Materialien aus der Gruppe Poly­ oxymethylen, Polycarbonat und autoklavierbares Polyurethan aus­ gewählt sind.
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