DE19618988C2 - Körperspule mit Vakuumkissen - Google Patents
Körperspule mit VakuumkissenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Körperspule für magnetresonanztomogra
phische Messungen.
Derartige Körperspulen körnen als Volumenspulen zur Aufnahme der zu
messenden Körperpartie ausgebildet sein. Volumenspulen sind beispiels
weise Kopfspulen, Nackenspulen, Armspulen. Rumpfspulen und Bein
spulen, in welchen die zu messende Körperpartie aufgenommen wird.
Meist weisen solche Körperspulen im wesentlichen Zylinderform auf.
Um mit magnetresonanztomographischen Geräten zu guten Unter
suchungsergebnissen zu kommen, sollte die zu untersuchende Körperpar
tie während des Meßvorganges keine Bewegung relativ zur Körperspule
durchführen. Dies ist recht schwierig, da die Gesamtmeßzeit eines mag
netresonanztomographischen Gerätes im Bereich von 30 bis 45 Minuten
liegen kann. Während dieser langen Zeit muß die zu messende Körper
partie verwacklungsfrei gehalten werden, damit eine ausreichend gute
und damit diagnostizierbare bildhafte Darstellung der zu untersuchenden
Körperpartie gelingt.
Aus der US 5 166 618 A ist eine für die Messung menschlicher Halspartien
konzipierte, einen oberen Spulenteil und einen unteren Spulenteil auf
weisende Körperspule bekannt, bei welcher die elektrischen Spulenleiter
in formhaltende Kunststoffkörper eingebettet sind. Diese Kunststoffkör
per sind relativ hart und nicht an die Form der zu messenden Körper
partie des jeweiligen Patienten angepaßt. Um es dem jeweiligen Patienten
bequemer zu machen, ist der untere Spulenteil in einen rinnenartigen
Polsterteil eingebettet, von dessen Rinnengrund ein in etwa halbzylinder
förmiges Polsterteil hochsteht, auf welches der Patient seine Nackenpar
tie auflegt. Die beiden Polsterteile bringen dem Patienten zwar eine
gewisse Verbesserung der Bequemlichkeit. Es ist aber noch keine beson
ders komfortable Abstützung für so langes Liegen, wie es für magnetre
sonanztomographische Messungen erforderlich ist, erreicht. Trotz dieser
Polsterung bleibt es für den Patienten schwer, die betroffene Körperpar
tie ausreichend lange bewegungslos zu halten. Da die beiden Spulenteile
fest miteinander verbunden sind und nur zur Seite der Polsterteile
schwenkbar sind, ist es für den Patienten erforderlich, beim Hineinlegen
des Nackenbereichs in die Polsterrinne sehr aufzupassen, dass er nicht
mit dem verschwenkten oberen Spulenteil kollidiert. Die Einbettung des
unteren Spulenteils in einen Bereich, der sich unterhalb des halbzylin
derförmigen Polsterteils befindet, bedingt, dass sich das untere Spulenteil
in entsprechend großem Abstand von der zu messenden Halspartie des
Patienten befindet, was zu einer Verringerung der Meßempfindlichkeit
der Messapparatur führt.
Aus der US 4 897 604 ist eine ebenfalls für die Messung menschlicher
Halspartien konzipierte, zylinderförmige Körperspule bekannt, die an der
über dem Kehlkopf des Patienten liegenden Umfangsseite mit einer elek
trisch und mechanisch wirkenden Steckverbinderanordnung geöffnet und
geschlossen werden kann, um das Herumlegen der Körperspule um den
Hals des Patienten zu ermöglichen. Um den Durchmesser dieser Körper
spule an unterschiedliche Halsdurchmesser anpassen zu können, können
im Bereich der Steckverbinderanordnung Brückenspulenteile unterschied
licher Länge eingesteckt werden, mittels welchen der Zylinderdurch
messer der Körperspule variierbar ist. Diese Körperspule kann zwar
dicht am Hals des Patienten anliegen, was einer hohen Meßempfindlich
keit der Messapparatur zugute kommt, macht aber lange dauerndes Lie
gen in der Körperspule unbequem und unkomfortabel. Die Körperspule
liegt während des Messvorgangs auf einer Unterlage mit konkaver Ober
fläche auf. Damit wird aber die zu messende Halspartie des Patienten
nicht genügend sicher so unbeweglich gehalten, wie es für die lange
dauernden magnetresonanztomographischen Messungen erforderlich ist.
Aus der WO 96/14428 A1 ist eine für die Messung menschlicher Armpartien
konzipierte, zylinderförmige, einstückige Körperspule bekannt, die
sich zwischen einer radial äußeren aufblasbaren Manschette und einer
radial inneren aufblasbaren Manschette befindet. Die äußere aufblasbare
Manschette dient der Positionierung der Körperspule innerhalb eines
Magneten eines Magnetresonanztomograpiegerätes und die innere auf
blasbare Manschette dient der Positionierung der Armpartie innerhalb der
Körperspule. Auf diese Weise wird zwar eine bequemere Lagerung der
zu messenden Armpartie bewirkt, allerdings ohne eine formgerechte und
formhaltende Abstützung sicher zu stellen. Denn die innere aufblasbare
Manschette lagert die zu messende Armpartie instabil wie ein Wasser
bett, sodass die zu einer magnetresonanztomographischen Messung erfor
derliche lang andauernde Ruhigstellung der zu messenden Armpartie
nicht gewährleistet ist. Wenn die innere Manschette aufgeblasen ist, wird
die zu messende Armpartie in relativ großem Abstand von der Körper
spule gehalten, was die Messempfindlichkeit der Messapparatur entspre
chend beeinträchtigt.
Die vorliegende Erfindung hat zum Ziel, den Lagerungskomfort und die
Ruhigstellung einer in einer Körperspule befindlichen Körperpartie zu
verbessern.
Zu diesem Zweck macht die Erfindung eine Körperspule für magnetreso
nanztomographische Messungen an Körperpartien lebender Wesen ver
fügbar, die eine dreidimensionale Spulenform aufweist und sich aus
mindestens zwei Teilspulen zusammensetzt, die mittels einer elektrisch
und mechanisch wirkenden Steckverbindungsanordnung in lösbare Steck
verbindung miteinander bringbar sind und von denen sich eine erste
Teilspule innerhalb und die zweite Teilspule außerhalb eines als Lage
rungshilfe dienenden Kissens befindet, das an die Form der zu messen
den Körperpartie anpassbar ist und im angepassten Zustand die Körper
partie formgerecht und formhaltend abstützt.
Die erfindungsgemäße Körperspule kann durch Lösen der Steckverbin
dung zum Einbringen der zu messenden Körperpartie geöffnet und nach
dem Auflegen der Körperpartie auf das Kissen und der Anpassung des
Kissens an die Form der Körperpartie durch Wiederherstellung der
Steckverbindung wieder geschlossen werden. Da die Körperpartie von
dem an ihre Form angepaßten Kissen formgerecht abgestützt wird, ist
eine auch langandauernde Ruhigstellung der zu messenden Körperpartie
sichergestellt. Besonders, wenn das Kissen mit einem etwas nachgiebigen
Material gefüllt ist, ergibt sich für die zu messende Körperpartie ein
hoher Lagerungskomfort.
Das Kissen kann als Vakuumkissen ausgebildet sein und eine gasdichte
Hülle aufweisen, die mit einem Ventil versehen ist, mittels welchem das
Vakuumkissen aufblasbar oder evakuierbar ist, und die zu einem Bruch
teil ihres Fassungsvermögens mit kleinen losen Teilchen gefüllt ist, die
bei ausreichend aufgeblasener Hülle innerhalb der Hülle sandähnlich
bewegbar sind und bei ausreichend evakuierter Hülle von der Hülle
schrumpffolienartig unbeweglich gehalten werden. Vorzugsweise verwendet
man Teilchen aus etwas elastisch nachgiebigem Material. Ein
solches Vakuumkissen ist besonders leicht und gut an die Form der zu
messenden Körperpartie anpaßbar. Man braucht nur die Körperpartie auf
das im nicht-evakuierten Zustand befindliche Vakuumkissen aufzulegen,
in welchem Zustand die Körperpartie in die losen Teilchen ähnlich wie
in einen Haufen Sand teilweise einsinkt, und dann das Vakuumkissen bei
aufgelegter Körperpartie so weit zu evakuieren, bis die losen Teilchen
von der Hülle schrumpffolienartig zusammengepreßt und in ihrer Form
gehalten werden. Vor der Messung eines nachfolgenden Patienten
braucht man lediglich das zum Evakuieren des Vakuumkissens dienende
Ventil zu öffnen, um das Vakuumkissen an die Körperpartie dieses nach
folgenden Patienten anpassen zu können.
Eine ausführliche Beschreibung eines derartigen, als Lagerungshilfe
dienenden Vakuumkissens befindet sich in der nachveröffentlichten EP 0 713 691 A2
der Anmelderin.
Zur Aufnahme der ersten Teilspule ist das Vakuumkissen mit einer die
Gasdichtigkeit der Hülle nicht beeinträchtigende Teilspulenaufnahmevor
richtung vorgesehen. Dabei kann die Hülle mit einer gasdichten Durch
führungseinrichtung versehen sein, mittels welcher die erste Teilspule
durch die Hülle hindurchgeführt ist.
Die Hülle kann von mindestens einem Durchführungsschlauch durchsetzt
sein, durch welchen der innerhalb der Hülle befindliche Teil der ersten
Teilspule in die Gasdichtigkeit der Hülle nicht verletzender Weise durch
die Hülle hindurchgeführt ist. Alternativ kann an der Hülle eine Textil
tasche angeordnet sein, vorzugsweise an der Unterseite der Hülle, welche
den innerhalb des Kissens befindlichen Teil der ersten Teilspule
aufnimmt.
Die Hülle kann mit mindestens einem gasdurchlässigen Trennsteg in
mindestens zwei voneinander getrennte Kissenkammern unterteilt sein,
die je einen Teil der kleinen Teilchen aufnehmen. Damit läßt sich ver
hindern, daß die losen Teilchen bei nicht-evakuiertem Vakuumkissen alle
oder vorwiegend zu einer Seite des Vakuumkissens rutschen.
Die Kissenaußenseite kann mit einer wasserdichten, wasserdampf
durchlässigen Funktionsschicht versehen sein, bei der es sich vorzugs
weise um mikroporöses gerechtes PTFE (Polytertafluorethylen) handeln
kann. Alternativ kann die Hülle selbst aus einer gas- und wasserdichten
Funktionsschicht bestehen, bei der es sich ebenfalls um mikroporöses
gerecktes oder expandiertes PTFE, häufig auch als ePTFE bezeichnet,
handeln kann. Die Verwendung solchen Materials führt zu einem beson
ders hohen Lagerungskomfort, weil Schwitzfeuchtigkeit abgeführt wird
und nicht das unangenehme Feuchtigkeitsgefühl aufkommt, wie es bei
Lagerung auf nicht-wasserdampfdurchlässigem Material entstehen kann.
Für die Funktionsschicht geeignete Materialien umfassen das bereits
genannte mikroporöse gereckte Polytetrafluorethylen (PTFE), wie es in
den US 4 3,953,566 und US 4,187,390 beschrieben ist; gereck
tes PTFE, das mit hydrophilen Imprägniermitteln und/oder Schichten
versehen ist, wie es in der US 4,194,041 beschrieben ist;
atmungsfähige Polyurethanschichten; oder Elastomere, wie Copolyether
ester und deren Laminate, wie es in den US 4,725,481
und US 4,493,870 beschrieben ist.
Die Körperspule kann in einen formhaltenden Kunststoffkörper einge
bettet sein, der sich aus einer der Anzahl der Teilspulen entsprechenden
Anzahl Teilkunststoffkörper zusammensetzt, wobei in jeden der Teil
kunststoffkörper je eine der Teilspulen derart eingebettet ist, daß zu der
Steckverbindungsanordnung gehörende Steckkontakte aus den Teilkunst
stoffkörpern herausragen.
Die Körperspule kann aber auch mit einer Anzahl je in Teilspulenform
vorgeformter, ohne zusätzliche formhaltende Mittel selbsttragender,
elektrischer Kabelstücke aufgebaut sein, die mittels elektrischer Verbin
der zur Körperspule zusammengesetzt sind. Dabei können die Kabelstücke
je eine Mehrzahl elektrische Leiter enthalten.
Derartige Körperspulen lassen sich sehr kostengünstig herstellen und
benötigen keinen aufwendigen Vorbereitungsaufwand, wie das Herstellen
von Spritzformen, um eine Körperspule spezieller Gestalt oder Größe zu
schaffen.
Die Verbinder können als Steckverbinder ausgebildet sein. Jeder Ver
binder kann ein Verbindergehäuse umfassen, das elektrische Verbindu
ngskontaktelemente aufweist, die in Verbindung mit abisolierten Leiter
enden mindestens zweier Kabelstücke stehen, und in dessen Innenraum
ein elektrisches Verknüpfungsnetzwerk angeordnet ist, mittels welchem
die Verbindungskontaktelemente des Verbinders in einem wählbar vorb
estimmten Verknüpfungsmuster elektrisch miteinander verbunden sind.
Auf diese Weise lassen sich durch den Einsatz von Verbindern mit unter
schiedlichen Verknüpfungsnetzwerken hinsichtlich ihrer elektromagneti
schen Eigenschaften verschiedene Körperspulen zusammensetzen. Es gibt
beispielsweise sowohl Niederfeldmeßanlagen als auch Hochfeldmeßanlagen.
Für unterschiedliche Anlagen und/oder unterschiedliche Messungen
werden unterschiedliche Magnetfelder verwendet. So gibt es Horizontal
magnetfeldspulen und Vertikalmagnetfeldspulen. Derartige unterschied
liche Körperspulen weisen Spulenleiter auf, die in verschiedener elek
trischer Verbindung miteinander stehen. Und dies kann man durch den
Einsatz von Verbindern mit geeigneten Verknüpfungsnetzwerken realisie
ren.
Bei mindestens einem Teil der Verbinder kann es sich um Steckverbinder
handeln und die Verbindungskontaktelemente können als Steckkontakt
elemente ausgebildet sein, die in Steckverbindung mit Gegensteckkon
taktelementen an Kabelenden der Kabelstücke stehen. In diesem Fall
kann man Bausätze bereitstellen und die jeweils erforderliche Körper
spule einfach aus Teilen eines solchen Bausatzes zusammenstecken.
An der Steckverbindungsanordnung für die Steckverbindung der Teil
spulenkörper können Kabelstücke verbindende Steckverbinder beteiligt
sein.
Die Kabelstücke können mindestens eine durch Biegen und anschließen
des Tempern in eine gewünschte Form bringbare Kunststoffkomponente
aufweisen, die aus einem Material mit Memory-Effekt bestehen kann.
Die Kabelstücke können als Bandkabelstücke ausgebildet und mit Flach
leitern aufgebaut sein.
Eine weitergehende Beschreibung derartiger aus selbsttragenden Ka
belstücken und Verbindern zusammengesetzter Körperspulen befindet
sich in der gleichzeitig mit der vorliegenden Anmeldung eingereichten
Patentanmeldung mit dem Titel "Elektromagnetische Körperspule für
magnetresonanztomographische Messungen", inzwischen veröffentlicht
als DE 196 18 989 A1.
Die Körperspule und das Kissen können mit desinfizierbaren, vorzugs
weise sterilisierbaren Materialien aufgebaut sein. Diese können aus der
Gruppe Polyoxymethylen, Polycarbonat und autoklavierbares Polyurethan
ausgewählt sein.
Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsformen näher erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine schematisierte perspektivische Darstellung einer aus
freitragenden Kabelstücken und Verbindern zusammen
gesetzten, zylinderförmigen Körperspule;
Fig. 2 eine schematisierte Schnittdarstellung einer mit einem
Vakuumkissen kombinierten Körperspule der in Fig. 1
gezeigten Art mit einer innerhalb des Vakuumkissens be
findlichen ersten Teilspule und einer außerhalb des Va
kuumkissens befindlichen zweiten Teilspule;
Fig. 3 die zweite Teilspule in schematisierter, auseinandergezoge
ner Darstellung;
Fig. 4 das Vakuumkissen und die in einem Abstand über dem
Vakuumkissen befindliche zweite Teilspule in schematisier
ter Darstellung;
Fig. 5 das Vakuumkissen mit der darin befindlichen ersten Teil
spule und der darüber angeordneten zweiten Teilspule in
schematisierter Darstellung;
Fig. 6 und 7 Seitenansichten von Vakuumkissen, die mit einer die
erste Teilspule aufnehmenden Textiltasche versehen
sind und
Fig. 8 eine Draufsicht auf ein Vakuumkissen der in den Fig. 6
und 7 gezeigten Art.
Fig. 1 zeigt in schematischer Darstellung eine zylinderförmige Körper
spule 11, die aus mehreren vorgeformten, selbsttragenden Kabelstücken
und mehreren, die Kabelstücke elektrisch miteinander verbindenden
Verbindern aufgebaut und in der bereits erwähnten DE 196 18 989 A1
ausführlich beschrieben ist. Die Körperspule 11 umfaßt an ihren axialen
Enden je einen zylindrischen Kabelring 13 und vier die beiden Kabel
ringe miteinander verbindende lineare Kabelstücke 15. Jeder Kabelring
13 ist aus vier teilzylinderförmigen Kabelstücken 17 zusammengesetzt.
Jedes Längsende eines jeden linearen Kabelstücks 15 ist mittels eines T-
förmigen Verbinders 19 mit den Enden zweier angrenzender teilzylin
derförmiger Kabelstücke 17 verbunden. Mindestens ein Teil der Ver
binder 19 kann als Steckverbinder ausgebildet sein, derart, daß zwischen
dem jeweiligen Verbinder 19 und den damit zu verbindenden Kabelstück
kenden eine lösbare Steckverbindung besteht. Jeder Verbinder 19 enthält
ein elektrisches Verknüpfungsnetzwerk 21, mit dem zwischen Kabellei
tern 23 der beteiligten Kabelstücke wählbar vorbestimmte elektrische
Verknüpfungen hergestellt werden.
In Fig. 1 sind in Strichpunktdarstellung zwei Trennlinien T1 und T2
gezeigt. Damit soll angedeutet werden, daß die Verbindung zwischen den
hier an den Trennlinien T1 und T2 liegenden Verbindern 19 und den
Kabelstückenden der in Fig. 1 unteren vier teilzylinderförmigen Kabel
stücken 17 eine lösbare elektrische Steckverbindung besteht, und zwar
unabhängig davon, ob auch alle restlichen elektrischen Verbindungen
zwischen Kabelstücken und Verbindern als Steckverbindung ausgebildet
sind oder nicht. Daher kann man durch Lösen der an den Trennlinien T1
und T2 liegenden Steckverbindungen die Körperspule 11 in eine in Fig.
1 unterhalb der Trennlinien T2 und T2 befindliche untere oder erste
Teilspule 25 und eine in Fig. 1 oberhalb der Trennlinien T1 und T2
befindliche obere oder zweite Teilspule 27 trennen.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, insbesondere dann, wenn die
Verbinder 19 nicht als Steckverbinder ausgebildet sind, an jedem der
beiden Kabelringe 13 zwei teilzylinderförmige Kabelstücke 17, die sich
entweder beidseits eines sie verbindenden Verbinders 19 befinden oder
nicht mittels eines gemeinsamen Verbinders 19 miteinander verbunden
sind, in zwei Kabelstückteile zu unterteilen, die mittels Trennsteckver
bindern 29 (Fig. 2) in lösbarer Weise miteinander verbunden sind.
Fig. 2 zeigt in schematisierter Querschnittsdarstellung eine elliptische
Körperspule der in Fig. 1 gezeigten Art mit Verbindern 19 und Trenn
steckverbindern 29. Mittels der Trennsteckverbinder 29 ist die in Fig. 2
gezeigte Körperspule 11 in eine erste Teilspule 25 und eine zweite Teil
spule 27 trennbar. Die erste Teilspule 25 befindet sich innerhalb eines
Vakuumkissens 31, das in der bereits beschriebenen Weise mit (nicht
dargestellten) kleinen losen Teilchen gefüllt ist und kann in der bereits
erläuterten Weise an die Form der zu messenden Körperpartie angepaßt
werden. Das Vakuumkissen 31 besitzt eine gasdichte Hülle 33, die
mittels Trennstegen 35 in mehrere Kammern 37 unterteilt ist. Damit
kann verhindert werden, daß die losen Teilchen unerwünschterweise alle
auf eine Seite des Vakuumkissens 31 rutschen.
Das Vakuumkissen weist ein Ventil 39 (Fig. 6 bis 8) auf, mit dem das
Vakuumkissen 31 evakuiert oder aufgeblasen werden kann. Man kann
nun entweder jede der Kammern 37 mit einem eigenen Ventil 39 ver
sehen oder in bevorzugter Weise die Trennstege 35 gasdurchlässig
machen, beispielsweise durch Perforieren, und nur ein einziges Ventil
39 vorsehen.
Bei der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform ist unterhalb des Vakuum
kissens 31 ein Positionierkörper 41 vorgesehen, dessen Form an die
Oberflächenkontur eines in Fig. 2 nur teilweise dargestellten Patienten
tisches 43 angepaßt ist und dafür sorgt, daß die Baueinheit aus Körper
spule 11 und Vakuumkissen 31 eine definierte Lage bezüglich des Pa
tiententisches 43 einhält.
Bei der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform ist die Hülle 31 in gasdich
ter Weise mit den beiden Trennsteckverbindern 29 und dem Positio
nierkörper 41 verbunden.
Fig. 3 zeigt in schematisierter, etwas auseinandergezogener Darstellung
die außerhalb des Vakuumkissens 31 befindliche zweite Teilspule 27.
Dabei sind die an den in Fig. 3 unteren Enden der vier teilzylinderför
migen Kabelstücke 17 gezeigten Verbinder sowohl mit dem Bezugszei
chen 19 als auch mit dem Bezugszeichen 29 versehen, um anzudeuten,
daß diese Verbinder mit Verknüpfungsnetzwerken 21 versehene Ver
binder 19 und/oder Trennsteckverbinder 29 sein können.
Fig. 4 zeigt in schematisierter Darstellung das Vakuumkissen 31 mit vier
Trennsteckverbindern 29 und in einem Abstand darüber die außerhalb
des Vakuumkissens 31 befindliche zweite Teilspule 27. In nicht darge
stellter Weise sind die in Fig. 4 unteren Enden der zylinderförmigen
Kabelstücke 17 der zweiten Teilspule 27 in Steckverbindung mit den am
Vakuumkissen 31 angeordneten Trennsteckverbindern 29 bringbar.
Fig. 5 zeigt eine der Fig. 4 ähnliche Darstellung, wobei zusätzlich die
innerhalb des Vakuumkissens befindliche erste Teilspule 25 angedeutet
ist.
Die mit Verknüpfungsnetzwerken 21 versehenen Verbinder 19 sind in
den Fig. 3 bis 5 nicht dargestellt.
Fig. 6 zeigt in schematisierter Darstellung eine Baueinheit aus einem
Vakuumkissen 31. An der in Fig. 6 unteren Seite des Vakuumkissens 31
ist eine Textiltasche 45 befestigt, in welcher sich die erste Teilspule 25
befindet. Bei dieser Ausführungsform braucht das Vakuumkissen 31
selbst nicht mit gasdichten Durchführungen für die erste Teilspule 25
versehen zu sein. Die Textiltasche 45 kann mit dem Vakuumkissen 31
entweder fest verbunden sein, beispielsweise durch Verklebung, oder
mittels einer lösbaren Verbindung, beispielsweise mittels Klettver
schlüssen. Bei der in Fig. 6 gezeigten Ausführungsform befinden sich
die Trennsteckverbinder 29 außerhalb der Textiltasche 45.
Eine Baueinheit aus einem mit Textiltasche 45 versehenen Vakuumkissen
31 und einer ersten Teilspule ist auch in den Fig. 7 und 8 gezeigt, und
zwar in Seitenansicht bzw. Draufsicht. Beispielsweise können die beiden
Teile der Kabelringe 13, die sich an der unteren Teilspule 25 befinden,
durch Taschenbereiche an beiden Längsseiten des in Fig. 8 gezeigten
Vakuumkissens 31 untergebracht werden.
Vorausgehend sind Ausführungsformen betrachtet worden, bei denen die
Körperspule mit selbsttragenden Kabelstücken aufgebaut ist. Die Erfin
dung eignet sich aber auch für Körperspulen, die in herkömmlicher
Weise in einen formhaltenden Kunststoffkörper eingebettet sind. In
diesem Fall werden sowohl die eigentliche Spule als auch der formhal
tende Kunststoffkörper in zwei Teilspulen unterteilt, die mittels elek
trisch und mechanisch wirkender Steckverbindungen in lösbarer Weise
zusammensteckbar sind. In diesem Fall eignet sich besonders eine Aus
führungsform der Erfindung, bei welchem die erste Teilspule in einer
Textiltasche 45 eines Vakuumkissens 31 aufgenommen wird.
Claims (21)
1. Körperspule für magnetresonanztomographische Messungen,
wobei die Körperspule (11) eine dreidimensionale Spulenform
aufweist und sich aus mindestens zwei Teilspulen (25, 27)
zusammensetzt, die mittels einer elektrisch und mechanisch
wirkenden Steckverbindungsanordnung (29) in lösbare Steckver
bindung miteinander bringbar sind und von denen sich eine erste
Teilspule (25) innerhalb und die zweite Teilspule (27) außerhalb
eines als Lagerungshilfe dienenden Kissens (31) befindet, das an die
Form einer zu messenden Körperpartie anpassbar ist und im
angepassten Zustand die Körperpartie formgerecht und formhaltend
abstützt.
2. Körperspule nach Anspruch 1,
bei welcher das Kissen (31) als Vakuumkissen ausgebildet ist und eine gasdichte Hülle (33) aufweist,
die mit einem Ventil (39) versehen ist, mittels welchem das Vakuumkissen aufblasbar oder evakuierbar ist,
und die zu einem Bruchteil ihres Fassungsvermögens mit kleinen losen Teilchen gefüllt ist, die bei ausreichend aufgeblasener Hülle (33) innerhalb der Hülle (33) sandähnlich bewegbar sind und bei ausreichend evakuierter Hülle (33) von der Hülle (33) schrumpffolienartig unbeweglich gehalten werden,
wobei das Kissen (31) mit einer die Gasdichtigkeit der Hülle (33) nicht beeinträchtigenden Teilspulenaufnahmevorrichtung (45) ver sehen ist.
bei welcher das Kissen (31) als Vakuumkissen ausgebildet ist und eine gasdichte Hülle (33) aufweist,
die mit einem Ventil (39) versehen ist, mittels welchem das Vakuumkissen aufblasbar oder evakuierbar ist,
und die zu einem Bruchteil ihres Fassungsvermögens mit kleinen losen Teilchen gefüllt ist, die bei ausreichend aufgeblasener Hülle (33) innerhalb der Hülle (33) sandähnlich bewegbar sind und bei ausreichend evakuierter Hülle (33) von der Hülle (33) schrumpffolienartig unbeweglich gehalten werden,
wobei das Kissen (31) mit einer die Gasdichtigkeit der Hülle (33) nicht beeinträchtigenden Teilspulenaufnahmevorrichtung (45) ver sehen ist.
3. Körperspule nach Anspruch 2,
bei welcher die Hülle (33) von mindestens einem als
Teilspulenaufnahmevorrichtung (45) dienenden
Durchführungsschlauch durchsetzt ist, durch welchen der innerhalb
der Hülle (33) befindliche Teil der ersten Teilspule in die
Gasdichtigkeit der Hülle (33) nicht verletzender Weise durch die
Hülle (33) hindurchgeführt ist.
4. Körperspule nach Anspruch 2,
bei welcher die Hülle (33) mit mindestens einer als
Teilspulenaufnahmevorrichtung (45) dienenden Textiltasche versehen
ist, welche den innerhalb des Kissens (31) befindlichen Teil der
ersten Teilspule aufnimmt.
5. Körperspule nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
bei welcher die Hülle (33) mit mindestens einem gasdurchlässigen
Trennsteg (35) in mindestens zwei voneinander getrennte
Kissenkammern unterteilt ist, die je einen Teil der kleinen Teilchen
aufnehmen.
6. Körperspule nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
bei welcher die Kissenaußenseite durch ein wasserdichtes, wasser
dampfdurchlässiges Material gebildet ist.
7. Körperspule nach Anspruche 6,
bei welcher die Hülle (33) aus gas- und wasserdichtem,
wasserdampfdurchlässigem Material gebildet ist.
8. Körperspule nach Anspruche 6 oder 7,
bei welcher als wasserdampfdurchlässiges Material gerecktes,
mikroporöses Pulytetrafluorethylen vorgesehen ist.
9. Körperspule nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
wobei die Körperspule (11) in einen formhaltenden Kunststoffkörper
eingebettet ist, der sich aus einer der Anzahl der Teilspulen (25, 27)
entsprechenden Anzahl Teilkunststoffkörpern zusammensetzt, wobei
in jeden der Teilkunststoffkörper je eine der Teilspulen (25, 27)
derart eingebettet ist, daß zu der Steckverbindungsanordnung (29)
gehörende Steckkontakte aus den Teilkunststoffkörpern herausragen.
10. Körperspule nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
wobei die Körperspule (11) eine Anzahl je in Teilspulenform vor
geformter, ohne zusätzliche formhaltende Mittel selbsttragender,
elektrischer Kabelstücke aufweist, die mittels elektrischer Verbinder
zur Körperspule (11) zusammengesetzt sind.
11. Körperspule nach Anspruch 10,
bei welcher die Kabelstücke je einen oder mehrere elektrische Leiter
enthalten.
12. Körperspule nach Anspruch 10 oder 11,
bei welcher die Verbinder als Steckverbinder ausgebildet sind.
13. Körperspule nach Anspruch 11 oder 12,
bei welcher jeder Verbinder ein Verbindergehäuse umfaßt, das
elektrische Verbindungskontaktelemente aufweist, die in Verbindung
mit abisolierten Leiterenden mindestens zweier Kabelstücke stehen,
und in dessen Innenraum ein elektrisches Verknüpfungsnetzwerk an
geordnet ist, mittel welchem die Verbindungskontaktelemente des
Verbinders in einem wählbar vorbestimmten Verknüpfungsmuster
elektrisch miteinander verbunden sind.
14. Körperspule nach Anspruch 13,
bei welcher mindestens ein Teil der Verbinder als Steckverbinder
und die Verbindungskontaktelemente als Steckkontaktelemente aus
gebildet sind, die in Steckverbindung mit Gegensteckkontaktelemen
ten an Kabelenden der Kabelstücke stehen.
15. Körperspule nach Anspruch 13,
bei welcher an der Steckverbindungsanordnung (29) für die
Steckverbindung der Teilspulenkörper Kabelstücke verbindende
Steckverbinder beteiligt sind.
16. Körperspule nach einem der Ansprüche 10 bis 15,
bei welcher die Kabelstücke mindestens eine durch Biegen und
anschließendes Tempern in eine gewünschte Form bringbare Kunst
stoffkomponente aufweisen.
17. Körperspule nach Anspruch 16,
bei welcher die Kunststoffkomponente aus einem Material mit
Memory-Effekt besteht.
18. Körperspule nach einem der Ansprüche 10 bis 17,
bei welcher die Kabelstücke als Bandkabelstücke ausgebildet sind.
19. Körperspule nach Anspruch 18,
bei welcher die Bandkabelstücke mit Flachleitern aufgebaut sind.
20. Körperspule nach einem der Ansprüche 1 bis 19,
bei welcher die Körperspule (11) und das Kissen (31) mit
desinfizierbaren, vorzugsweise sterilisierbaren Materialien aufgebaut
sind.
21. Körperspule nach Anspruch 20,
bei welcher die sterilisierbaren Materialien aus der Gruppe Poly
oxymethylen, Polycarbonat und autoklavierbares Polyurethan aus
gewählt sind.
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