DE19618802A1 - Schnittstellenansteuerung - Google Patents
SchnittstellenansteuerungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Ansteuern einer über eine
Schnittstelle direkt mit einem mindestens einen Mikroprozessor aufweisenden
Microcontroller verbundenen Peripherieeinheit sowie eine Vorrichtung zur
Erfassung, Überwachung und/oder Übertragung von Meßdaten, welche
Gebrauch von dem Verfahren macht.
Der direkte Zugriff auf eine Peripherieeinheit ist ein problematisches
Verfahren, da immer eine Abhängigkeit der Maschine, mit der gerade
gearbeitet wird, beispielsweise ein Microcontroller, von der Peripherieeinheit
besteht. Jede Peripherieeinheit, das können Peripheriegeräte zur Eingabe, wie
zum Beispiel Tastaturen oder Scanner, zur Ausgabe, wie zum Beispiel Drucker,
Plotter oder Bildschirme, oder zum Speichern, wie zum Beispiel Disketten-
oder Festplattenlaufwerke oder sogenannte Flash-RAM′s, Systembausteine
oder ähnliches sein, erfordert eine entsprechende Konfiguration der Maschine.
Insbesondere aus dem Bereich der PC′s ist es bekannt, aufgrund der
Kompatibilität sogenannte Treiber-Programme zur Konfiguration verschiedener
Peripherieeinheiten für den PC in dessen Speicher zu laden. Diese Treiber-
Programme sind speziell auf eine bestimmte Peripherieeinheit abgestimmt. Da
bei der Verwendung von Treiber-Programmen diese erst in den Speicher
geladen werden müssen, ergeben sich neben den Speicherraumverlusten
zusätzlich Geschwindigkeitsnachteile.
Man unterscheidet prinzipiell zwischen zwei verschiedenen Verfahren, um
Peripherieeinheiten an ein System, zum Beispiel an einen Microcontroller,
anzuschließen und vom System benutzbar zu machen. Bei der
speichergeordneten Ein-/Ausgabe, dem sogenannten "memory-mapped I/O",
wird der Peripherieeinheit ein bestimmter Speicherbereich zugeordnet. Dabei
erfolgt die Adressierung des Speicherbereiches über ein Bussystem, bei einem
Mikroprozessor zum Beispiel über den Adressbus. Beim PC arbeitet zum
Beispiel der Bildschirmspeicher der Grafik-Karten mit "memory-mapped I/O".
Beim sogenannten "I/O mapped I/O" wird zum Ansteuern von
Peripherieeinheiten ebenfalls ein Bussystem verwendet. Hier wird jedoch
vorab, zum Beispiel hardwaretechnisch, ein bestimmter Adressierungsraum im
Speicherbereich des Systems für verschiedene Peripherieeinheiten fest
reserviert, der über ein eigenes Bussystem angesprochen wird. Bei nicht
verwendeten Peripherieeinheiten ist es nicht möglich, diesen entsprechend
reservierten Bereich im Speicher anderweitig zu verwenden oder sonst
irgendwie nutzbar zu machen.
Bei beiden Verfahren erfolgt - wie bereits erläutert - das Ansteuern einer
Peripherieeinheit über ein Bussystem. Dabei wird die Peripherieeinheit über
eine Schnittstelle und weiteren Schaltungen, zum Beispiel Multiplexern oder
Demultiplexern, zum Beispiel mit einem einen Mikroprozessor aufweisenden
Microcontroller verbunden.
Es ist auch bekannt, für jede Peripherieeinheit eine eigens für diese und nur
für diese vorgesehene spezielle Schaltung, einen sogenannten Controller, zum
Ansteuern zu verwenden. Ein derartiger Controller wird beispielsweise in einen
Steckplatz eines PC′s eingesetzt und ermöglicht so die Kommunikation
zwischen der Peripherieeinheit und beispielsweise einem Mikroprozessor. Mit
der Verwendung derartiger Controller sind neben dem entsprechenden
Bauteileaufwand eine ganze Reihe von Nachteilen verbunden. So ist es
beispielsweise nicht ohne weiteres möglich, mehrere identische
Peripherieeinheiten mit entsprechenden Controllern gleichzeitig in einem
System, beispielsweise einem PC, zu verwenden, da die Controller der
jeweiligen Peripherieeinheit jeweils gleich angesprochen werden,
beispielsweise mit der selben Adresse bzw. über identische Adressen mit und
in dem System kommunizieren, so daß eine sichere und eindeutige Funktion
der Peripherieeinheit nicht immer gewährleistet ist. Ein Austauschen der
Peripherieeinheit erfordert immer auch ein Austauschen des Controllers, so
daß Modifikationen hinsichtlich der Verwendung verschiedener
Peripherieeinheiten nicht ohne entsprechenden Bauteil- und Arbeitsaufwand
sowie nicht in beliebigem Umfang realisierbar sind. Die Nachteile der beiden
oben beschriebenen Verfahren zum Ansteuern einer Peripherieeinheit über ein
Bussystem werden bei der Verwendung von Controllern durch den
umfangreicheren Einsatz von verschiedenen Bauteilen und Schaltungen nur
verlagert und nicht kompensiert.
Bei den bisher bekannten Verfahren und Vorrichtungen zum Ansteuern einer
Peripherieeinheit wird - wie bereits erläutert - auf unterschiedliche Arten ein
Adressierungsraum reserviert. Der reservierte Adressierungsraum wird dabei in
konventioneller Art und Weise beispielsweise von Treiberprogrammen,
Controllern oder dergleichen verwendet, um eine Kommunikation mit und
zwischen der entsprechenden Peripherieeinheit zu ermöglichen. Eine direkte
Zuordnung zwischen dem Adressierungsraum und einer Peripherieeinheit ist
dabei nicht gegeben und erfolgt immer durch die Verwendung von
Treiberprogrammen, Controllern oder dergleichen, die den reservierten
Adressierungsraum jeweils pauschal einer entsprechenden Peripherieeinheit
zuordnen. Problematisch ist darüber hinaus, daß identischen
Peripherieeinheiten bzw. Peripherieeinheiten, denen - sei es aufgrund von
Treiberprogrammen, Controllern oder dergleichen - gleiche oder miteinander
kollidierende, zum Beispiel sich teilweise überlappende Adressierungsräume
zugeordnet werden, so daß eine sichere und eindeutige Funktionsweise der
entsprechenden Peripherieeinheiten nicht gewährleistet ist.
Grundsätzlich leiden die bekannten Verfahren und Vorrichtungen an
Geschwindigkeitsnachteilen und Speicherverlusten bzw. übermäßigem
Bauteilaufwand, die aufgrund einer möglichst umfangreichen Kompatibilität
hinsichtlich der Verwendung verschiedener Peripherieeinheiten in Kauf
genommen werden. Dabei ist die Verwendung mehrerer identischer
Peripherieeinheiten nur unbefriedigend bzw. nicht gelöst.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein
Verfahren zum Ansteuern einer über eine Schnittstelle direkt mit einem
mindestens einen Mikroprozessor aufweisenden Microcontroller verbundenen
Peripherieeinheit bereitzustellen, welches ein selbständiges Konfigurieren
verschiedener Peripherieeinheiten ermöglicht, und dabei eine Reduzierung
hinsichtlich Geschwindigkeitsabhängigkeit und Speicherbedarf gewährleistet.
Zur technischen Lösung dieser Aufgabe wird daher ein Verfahren zum
Ansteuern einer über eine Schnittstelle direkt mit einem mindestens einen
Mikroprozessor aufweisenden Microcontroller verbundenen Peripherieeinheit
vorgeschlagen, das dadurch gekennzeichnet ist, daß jeder Kontakt der
Schnittstelle zumindest während einer Initialisierung direkt einer Adresse in
einem Adressierungsraum des Mikroprozessors zugeordnet wird, und daß
jeder von der Peripherieeinheit verwendete Kontakt der Schnittstelle direkt
über eine dem entsprechenden Kontakt der Peripherieeinheit zugeordneten
Adresse angesteuert wird.
Dadurch, daß jedem Kontakt der Schnittstelle zumindest während einer
Initialisierung bzw. während des Ablaufs einer Initialisierungsroutine direkt
eine Adresse im Adressierungsraum des Mikroprozessors zugeordnet wird,
kann die Konfiguration der entsprechenden Peripherieeinheit selbständig und
dabei überaus einfach und schnell erfolgen. Gleichzeitig kann die über einen
Microcontroller erfolgende Datenverarbeitung beschleunigt werden,
insbesondere da der Adressbus des Mikroprozessors bzw. des
Microcontrollers entlastet wird. Dadurch, daß jeder von der Peripherieeinheit
verwendete Kontakt der Schnittstelle direkt über eine dem entsprechenden
Kontakt der Peripherieeinheit zugeordneten Adresse angesteuert werden kann,
ist eine überaus große Kompatibilität hinsichtlich der Konfiguration
verschiedener Peripherieeinheiten gegeben, die außerdem eine
Speicherzuordnung ermöglicht, die lediglich von der verwendeten
Peripherieeinheit abhängig ist, das heißt beispielsweise, daß keine bestimmten
Speicherbereiche im Adressierungsraum des Mikroprozessors für bestimmte
Peripherieeinheiten reserviert werden müssen.
Vorteilhafterweise können die den Kontakten der Schnittstelle direkt
zugeordneten Adressen im Adressierungsraum durch eine Steuereinrichtung
freigegeben werden. Dies kann gemäß einem weiteren Vorschlag der
Erfindung durch eine hardware- oder softwaretechnische Lösung realisiert
werden, zum Beispiel durch einen sogenannten Chip-Select- bzw. Chip-Enable-
Anschluß, der softwaretechnisch angesteuert wird, oder beispielsweise durch
einen Schalter, der zum Beispiel in bzw. an der Schnittstelle oder auf dem
Microcontroller angeordnet sein kann. Dadurch wird quasi durch Abschalten
der Peripherieeinheit die Möglichkeit geschaffen, den vorhandenen
Adressierungsraum des Mikroprozessors vollständig zu nutzen.
Gemäß einem besonders vorteilhaften Vorschlag der Erfindung können die den
nicht verwendeten Kontakten der Schnittstelle zugeordneten Adressen im
Adressierungsraum freigegeben werden. Damit wird die Möglichkeit einer
optimalen Speicherausnutzung geschaffen. Vorteilhafterweise können die den
verwendeten Kontakten der Schnittstelle zugeordneten Adressen im
Adressierungsraum verschoben werden, so daß zusammenhängende bzw.
quasi zusammenhängende Adressenbereiche im Adressierungsraum verwendet
werden können. Dabei besteht auch die Möglichkeit, daß derartige
Verschiebungen im Bedarfsfall automatisch erfolgen, zum Beispiel zum
Ansteuern zweier identischer Peripherieeinheiten, um so eventuell auftretende
Speicheradressierungsprobleme und -konflikte zu vermeiden.
Gemäß einem weiteren Vorschlag der Erfindung wird die gemäß dem
Verfahren anzusteuernde Peripherieeinheit zum Zwecke der Ausgabe bzw.
Eingabe sowie zum Zwecke des Speicherns bzw. Übertragens von Daten
verwendet. Dabei kann es sich beispielsweise um ein Modem, ein Faxgerät,
eine Netzwerkkarte, eine Speicherkarte, zum Beispiel ein sogenanntes
Flash-RAM, eine PCMCIA-Karte, einen Drucker, Plotter, eine Tastatur, einen Scanner
oder Bildschirm, sowie um verschiedene Spezialgeräte, die zum Beispiel für
Meß-, Steuer- oder Regeleinrichtungen und dergleichen verwendet werden,
beispielsweise Sensoren bzw. Aktoren, handeln.
Gemäß einem weiteren Vorschlag wird wenigstens eine serielle, parallele,
digitale bzw. analoge Schnittstelle gemäß dem Verfahren der Erfindung
angesteuert. Dabei kann die Schnittstelle beispielsweise ein sogenannter
PCMCIA-Steckplatz sein bzw. verschiedenen Bus-Normen entsprechen,
beispielsweise der europäischen IEC-Bus-Norm oder dem amerikanischen
IEEE-Standard, und dergleichen, so daß ein besonders großes Spektrum an
Verwendungsmöglichkeiten geschaffen wird.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung betrifft das Bereitstellen
einer Vorrichtung zur Fernabfrage bzw. Überwachung im Bereich der Sensorik
und/oder Aktorik unter Verwendung des Verfahrens zum Ansteuern einer
Peripherieeinheit gemäß der vorliegenden Erfindung, so daß eine relativ große
Anzahl vielseitiger Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten bereitgestellt wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Kontrolleinheit zur Erfassung,
Überwachung und/oder Übertragung von Meßdaten vorgeschlagen, welche
mindestens einen Microcontroller zur Datenverarbeitung, eine Einrichtung zur
Datenfernübertragung, mindestens einen Dateneingang und mindestens einen
Datenausgang, mindestens einen Speicher für Daten bzw. Programme,
mindestens eine Schnittstelle, und eine Energieversorgung aufweist.
Eine derartige Kontrolleinheit zur Erfassung, Überwachung und/oder
Übertragung von Meßdaten läßt sich in weiten Einsatzbereichen der Sensorik
und Aktorik universell verwenden. Ein typischer Einsatzbereich ist zum Beispiel
die Fernüberwachung und Datenerfassung von Heizkesselsystemen, von
Lagerhallen, von Tanklagern, in der Prozeßtechnik sowie die Fernabfrage und
Datenerfassung von Automaten, die Datenerfassung und Datenfernabfrage
von Stromverbrauchern, und weitere Einsatzbereiche, bei denen die zu
überwachende Einrichtung schlecht zu erreichen bzw. weit entfernt ist
und/oder der Aufwand für eine komplette Leit- und/oder Meldezentrale zu groß
ist.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die
Kontrolleinheit zum Ansteuern einer Peripherieeinheit das erfindungsgemäße
Verfahren der vorliegenden Erfindung verwendet. Gemäß einem Vorschlag der
Erfindung ist die Einrichtung zur Datenfernübertragung ein Modem zum
Anschluß an ein Telefonnetz. Dabei kann es sich um das herkömmliche
Telefonnetz, beispielsweise einen ISDN-Anschluß, als auch um verschiedene
Mobilfunknetze, beispielsweise D1 oder D2 handeln. Vorteilhafterweise kann
die Verbindung auch über ein Funkmodem oder ein Netzwerk erfolgen. Gemäß
einem besonders vorteilhaften Vorschlag der Erfindung erfolgt die
Ansteuerung des Modems nach dem Verfahren der vorliegenden Erfindung.
Vorteilhafterweise verfügt das Modem über einen PCMCIA-Anschluß bzw. ist
selber in Form einer PCMCIA-Karte ausgestaltet. Dadurch lassen sich die
Abmessungen der Kontrolleinheit erheblich reduzieren.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der
Speicher der Kontrolleinheit erweiterbar und austauschbar. Dadurch wird die
Möglichkeit geschaffen, die Kontrolleinheit an die unterschiedlichen, im
Rahmen der verschiedenen Verwendungen auftretenden Meßdaten bzw.
Programme anzupassen. Darüber hinaus muß bei defekten Speichern nicht die
gesamte Kontrolleinheit ausgetauscht werden, was insbesondere hinsichtlich
Reparatur- und Kostenfreundlichkeit von Vorteil ist. Eine weitere vorteilhafte
Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß der Speicher der Kontrolleinheit
aus verschiedenen RAM-Bausteinen aufgebaut ist. Dazu können beispielsweise
je nach Anwendungsfall dynamische oder statische RAM-Bausteine,
sogenannte DRAM′s oder SRAM′s, entsprechend dem erforderlichen
Speicherbedarf bzw. der notwendigen Geschwindigkeit der RAM-Bausteine,
beispielsweise hinsichtlich der Meßdatenmenge bzw. der erforderlichen
Meßdatenerfassungsgeschwindigkeit, verwendet werden.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die
Kontrolleinheit mindestens einen analogen bzw. digitalen Eingang bzw.
Ausgang aufweist. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, verschiedene
digitale und analoge Sensoren bzw. Aktoren direkt, das heißt ohne
Verwendung weiterer Schaltungen wie beispielsweise AD- bzw. DA-Wandler
an die Kontrolleinheit anzuschließen.
Gemäß einer weiteren, besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist die Kontrolleinheit in einem Gehäuse eingebaut. Vorteilhafterweise handelt
es sich dabei um ein genormtes Gehäuse, welches beispielsweise aus
Kunststoff gefertigt ist. Dadurch läßt sich die Kontrolleinheit vorteilhafterweise
in genormten Schaltschränken montieren, beispielsweise auf genormten
Befestigungsleisten.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß mindestens eine
Schnittstelle eine serielle Schnittstelle ist, beispielsweise eine RS 232 oder RS
485. Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung sieht vor, daß die Kontrolleinheit
mindestens eine parallele Schnittstelle aufweist. Dabei sind sowohl die
seriellen als auch parallelen Schnittstellen vorteilhafterweise sowohl für
analoge als auch digitale Verwendung vorgesehen.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung der in den Figuren dargestellten Verfahrens- und
Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung. Dabei zeigen:
Fig. 1 ein Blockdiagramm gemäß dem Verfahren zum Ansteuern
einer Peripherieeinheit;
Fig. 2 eine Ausführungsform einer Kontrolleinheit und
Fig. 3 bis Fig. 8 jeweils ein Anwendungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Kontrolleinheit gemäß Fig. 2 unter Verwendung des
erfindungsgemäßen Verfahrens gemäß Fig. 1.
Das in Fig. 1 dargestellte Blockdiagramm verdeutlicht die prinzipiellen
Verfahrensschritte gemäß der vorliegenden Erfindung. Dabei können die drei
Verfahrensschritte Initialisierungsroutine 1, Adressierung 2 und
Adressenfreigabe 3 prinzipiell in bereits bestehende Verfahrensabläufe
eingebunden werden. Während des Ablaufs der Initialisierungsroutine 1
werden die Kontakte einer Schnittstelle direkt einer Adresse in einem
Adressierungsraum 4 zugeordnet. Dabei sind zumindest während der
Initialisierungsroutine im Adressierungsraum 4 fest vorgegebene Bereiche
vorgesehen, die die sogenannten Kontaktadressen 5 bilden. Anhand einer
Kennung, die beispielsweise softwaretechnisch erfolgen kann, werden die
verwendeten Kontaktadressen 6, in Fig. 1 mit einem "X" gekennzeichnet,
festgestellt und innerhalb des Adressierungsraums in freie Bereiche 7
verschoben. Dabei handelt es sich bei dem in Fig. 1 dargestellten freien
Adressierungsraum 7 beispielsweise um einen zusammenhängenden
Adressenbereich 7 im Adressierungsraum 4. Anschließend erfolgt die
sogenannte Adressenfreigabe 3. Dabei werden die während der
Initialisierungsroutine 1 im Adressierungsraum 4 jedem Kontakt der
Schnittstelle zugeordneten Kontaktadressen 5 freigegeben, so daß der
Adressenbereich 5 im Adressierungsraum 4 beispielsweise für Meßdaten
verwendet werden kann.
Fig. 2 zeigt in einer beispielhaften Ausführungsform die verschiedenen
Anschlußmöglichkeiten einer Kontrolleinheit 8. Die in Fig. 2 im unteren Bereich
dargestellte Anschlußleiste 20 der Kontrolleinheit 8 verfügt über mehrere
analoge Eingänge 9 und Ausgänge 10. Diese können beispielsweise einen
Spannungs- bzw. Strombereich von 0 V bis 10 V bzw. 0 mA bis 20 mA mit
einer entsprechenden Auflösung von beispielsweise 12 Bit verarbeiten.
Darüber hinaus sind in der unteren Anschlußleiste 20 verschiedene
Schnittstellen 11 und 12 angeordnet. Dabei handelt es sich beispielsweise um
serielle Schnittstellen, zum Beispiel zwei RS 485 11 und eine RS 232 12.
Desweiteren verfügt die Kontrolleinheit 8 über einen Telefonanschluß 13, der
ebenfalls an der unteren Anschlußleiste 20 angeordnet ist. Dieser
Telefonanschluß 13 kann beispielsweise der TFE-Norm entsprechen, wie in
Fig. 2 dargestellt. Darüber hinaus sind im Bereich der unteren Anschlußleiste
20 der Kontrolleinheit 8 Anschlußkontakte für eine Versorgungsspannung 14
vorgesehen. Dadurch wird beispielsweise die Möglichkeit geschaffen, über die
Anschlußkontakte der Versorgungsspannung 14 unterschiedliche
Energieversorgungsmöglichkeiten anzuschließen, beispielsweise eine
herkömmliche Spannungsversorgung, eine Batterie bzw. eine zusätzliche
Notstromversorgung, die beispielsweise bei Ausfall des elektrischen Netzes die
Funktion der Kontrolleinheit 8 aufrecht erhält.
Im Bereich der in Fig. 2 oben dargestellten Anschlußleiste 21 der
Kontrolleinheit 8 sind verschiedene Kühlkörper 17 im wesentlichen mittig
angeordnet. Diese Kühlkörper 17 gewährleisten in weiten
Temperaturbereichen stabile Arbeitspunkte für die unterschiedlichen, in Fig. 2
nicht dargestellten Halbleiter-Bausteine der Kontrolleinheit 8. Im linken Bereich
der in Fig. 2 dargestellten oberen Anschlußleiste 21 der Kontrolleinheit 8 sind
verschiedene digitale Eingänge 18 mit einer entsprechenden Statusanzeige 19
angeordnet. Die Statusanzeige kann beispielsweise durch herkömmliche
Leuchtdioden realisiert sein, die nach außen hin sichtbar die verschiedenen
benutzten Eingänge 18 der Kontrolleinheit 8 erkennen lassen. Die digitalen
Eingänge können dabei bei einer Versorgungsspannung von 24 V Gleich- bzw.
Wechselspannung betrieben werden. Dadurch, daß sowohl Gleich- als auch
Wechselspannung verwendet werden kann, ergeben sich hinsichtlich der
Verwendung der unterschiedlichen Sensoren bzw. Aktoren breit gefächerte
Anwendungsmöglichkeiten, die eventuell notwendige Anpassungsschaltungen
zwischen den Aktoren bzw. Sensoren und den digitalen Eingängen überflüssig
machen. Neben einer ebenfalls an der oberen Anschlußleiste 21 angeordneten
Schnittstelle 16, die beispielsweise für eine Relaisplatine verwendet werden
kann, befindet sich ebenfalls eine Anschlußmöglichkeit für eine Statusanzeige
15 für die Versorgungsspannung 14. Dabei ermöglicht die Statusanzeige 15
das Feststellen der aktuellen Versorgungsspannung sowohl hinsichtlich
aktueller Werte, beispielsweise Spannungswerte, als auch hinsichtlich des
Typs der gerade angeschlossenen Versorgungsspannung, das heißt es kann
festgestellt werden, ob die Kontrolleinheit 8 beispielsweise an der normalen
Spannungsversorgung bzw. an einer Notstromversorgung angeschlossen ist.
Darüber hinaus ist es möglich, daß die Statusanzeige bei Ausfall der
Versorgungsspannung ein entsprechendes Signal auslöst, das beispielsweise
wiederum eine Alarmmeldung auslöst, die sowohl akustischer als auch
optischer Art sein kann.
Neben den in Fig. 2 nicht dargestellten Halbleiter-Bausteinen, beispielsweise
Microcontroller und Speicher, verfügt die Kontrolleinheit 8 über ein integriertes
Modem, das ebenfalls in Fig. 2 dargestellt ist. Darüber hinaus ist die
Kontrolleinheit 8 in einem Gehäuse eingebaut. Dieses Gehäuse kann
beispielsweise ein genormtes Kunststoffgehäuse sein, das beispielsweise der
Norm IP 35 entspricht, welches beispielsweise aus GFK gefertigt ist und für
eine Schaltschrankmontage auf entsprechenden DIN-Leisten geeignet ist.
Durch diese genormte Ausgestaltung werden die Möglichkeiten der
Einsatzbereiche vergrößert, was insbesondere hinsichtlich
Erweiterungsmöglichkeiten und Modifikationen von unterschiedlichsten
Anlagen besonders vorteilhaft ist.
Bei den in den Fig. 3 bis 8 dargestellten Anwendungsbeispielen gemäß der
vorliegenden Erfindung erfolgt die Datenauswertung jeweils an einem
PC-Arbeitsplatz 22. Der Datentransfer 24 zwischen dem PC-Arbeitsplatz 22 und
den verschiedenen Datenerfassungsorten erfolgt dabei durch ein Modem 23,
welches an dem PC-Arbeitsplatz 22 angeschlossen ist, so daß der
Datentransfer 24 beispielsweise über das Telefonnetz erfolgt.
Bei dem in Fig. 3 dargestellten Anwendungsbeispiel wird die
erfindungsgemäße Kontrolleinheit 8 zur Fernüberwachung und Datenerfassung
von Heizkesselsystemen verwendet. Dabei erfolgt der Datentransfer 24
zwischen einem PC-Arbeitsplatz 22 nebst entsprechendem Modem 23 und
den verschiedenen Datenerfassungsorten 25 beispielsweise über das
Telefonnetz. Wie in Fig. 3 dargestellt, ist jeder Datenerfassungsort 25 mit
einer Kontrolleinheit 8, einer Systemsteuerung 27 und einem Heizkesselsystem
26 ausgestattet. Dabei erfolgen die Steuerung und der Datenfluß zwischen der
Kontrolleinheit 8, der Systemsteuerung 27 und den verschiedenen Baugruppen
des Heizkesselsystems 26 über die in Fig. 3 dargestellten Leitungen 36. Die
Kontrolleinheit 8 ermöglicht bei dem in Fig. 3 dargestellten
Anwendungsbeispiel beispielsweise die Überwachung von Motorbaugruppen,
die Messung der Außentemperatur, die Messung der Rauchgastemperatur, die
Messung der Vor- und Rücklauftemperatur sowie eine Gasmengenmessung.
Die so ermittelten Daten der verschiedenen Datenerfassungsorte 25 können
jeweils durch Verwendung einer Kontrolleinheit 8 über das Telefonnetz zu
einem PC-Arbeitsplatz 22 übertragen werden und dort zentral ausgewertet
werden. Darüber hinaus ermöglicht jede Kontrolleinheit 8 am entsprechenden
Datenerfassungsort 25 das Ausgeben entsprechender Alarmmeldungen,
beispielsweise bei Brennerstörungen, bei Gasaustritt oder bei Ausfall der
Versorgungsspannung. Dazu kann zum einen eine entsprechende Meldung
über das Telefonnetz zu dem entsprechenden PC-Arbeitsplatz 22 transferiert
werden, zum anderen kann aber auch der ebenfalls in Fig. 3 dargestellte
Alarmmelder 28, der beispielsweise eine Hupe, ein Signalhorn oder eine
entsprechende Warnlampe sein kann, ausgelöst werden, so daß direkt vor Ort
entsprechende Störungen erkannt und gegebenenfalls behoben werden
können. Die Kontrolleinheit 8 kann verschiedene Eingangssignale mit
insbesondere frei einstellbaren Minimal- bzw. Maximalwerten vergleichen und
beim Erreichen dieser Grenzwerte eine entsprechende Alarmmeldung,
beispielsweise über das Telefonnetz, an eine entsprechende Wartungszentrale,
beispielsweise einen PC-Arbeitsplatz 22, geben. Die über das Telefonnetz
transferierten Daten können am PC-Arbeitsplatz 22 zentral ausgewertet
werden. Diese zentrale Auswertung erlaubt dabei eine gezielte Fehlerdiagnose,
das Einleiten von Servicemaßnahmen, Wartungsarbeiten oder die
Neuinbetriebnahme, insbesondere bei Ausfall der Versorgungsspannung, aber
auch das Einleiten von Wartungsarbeiten sowie Überprüfung der
Betriebszustände oder der Systemeinstellung. Durch diese zentrale
Datenauswertung werden darüber hinaus die entsprechenden Service- bzw.
Wartungs- oder Reparaturarbeiten hinsichtlich des Personalbedarfs optimiert.
Fig. 4 zeigt ein weiteres Anwendungsbeispiel der Kontrolleinheit 8, die in
diesem Anwendungsbeispiel zur Fernüberwachung und Datenerfassung von
Lagerhallen verwendet wird. Dabei wird in jeder Lagerhalle über eine
Kontrolleinheit 8, welche ebenfalls über das Telefonnetz mit einem
PC-Arbeitsplatz verbunden ist, beispielsweise eine Überwachung des Rolltores 29,
eine Steuerung der Beleuchtung 31 sowie Messung der Innen- und
Außentemperatur, Regelung der Luftdurchlässe, Flüssigkeitsmessungen sowie
eine Überwachung verschiedener Motorbaugruppen vorgenommen.
Insbesondere bei verderblichen bzw. empfindlichen Waren ist eine Messung
und Überwachung der Innen- und Außentemperaturen, eine Regelung der
Luftdurchlässe sowie eine Flüssigkeitsmessung erforderlich. Vorteilhafterweise
können derartige Messungen durch die Verwendung der vorliegenden
Erfindung von einem zentralen PC-Arbeitsplatz 22 gleichzeitig an
verschiedenen Orten synchron gemessen werden, das heißt es können
aktuelle Ist-Werte von der Wartungszentrale 22 abgefragt und somit
überwacht werden. Die Kontrolleinheit 8 erlaubt darüber hinaus das Steuern
bzw. Auslösen verschiedener Alarmmeldungen, insbesondere bei Diebstahl
oder Ausfall der Versorgungsspannung. Darüber hinaus ist es möglich,
beispielsweise durch Verwendung einer außerhalb der Lagerhalle
angeordneten Videokamera, die über die Kontrolleinheit 8 gesteuert wird, eine
Zutrittsbefugnis direkt von einem entfernt gelegenen PC-Arbeitsplatz
überprüfen zu lassen. Dabei sind ebenso weitere Einheiten zur Überprüfung
der Zutrittsbefugnis vorgesehen, zum Beispiel sogenannte Kartenleser, die
dann ebenfalls von der zentralen Datenauswertung, das heißt einem
PC-Arbeitsplatz aus angezeigt bzw. überprüft werden können. Darüber hinaus
wird mit der zentralen Datenauswertung eine Möglichkeit geschaffen, die
Heizkosten einer entsprechenden Lagerhalle zu reduzieren, die Klimatisierung
in entsprechenden Hallen auch über größere Entfernungen zu überwachen und
darüber hinaus eine Optimierung des Objektschutzes zu gewährleisten.
Gleichzeitig können auch hier, wie schon bei dem aus Fig. 3 bekannten
Anwendungsbeispiel, gezielt verschiedene Servicemaßnahmen oder eine
Neuinbetriebnahme, insbesondere bei Ausfall der Versorgungsspannung,
eingeleitet werden.
Bei dem in Fig. 5 dargestellten Anwendungsbeispiel wird die
erfindungsgemäße Kontrolleinheit 8 entsprechend den schon aus Fig. 3 und 4
bekannten Anwendungsbeispielen zur Fernüberwachung und Datenerfassung
von Tanklagern 32 verwendet. Die Erfassung verschiedener Meßdaten erfolgt
dabei über verschiedene Sensoren und kann über entsprechende Aktoren
gesteuert werden. Die Verbindung mit den verschiedenen Sensoren bzw.
Aktoren erfolgt dabei über die Leitungen 36. Bei Tanklagern 32 können die
verschiedenen Messungen von beispielsweise Behälterinnendruck,
Behälterinnentemperatur, Durchflußmengenmessung oder Füllstandsmessung
durch Verwendung der erfindungsgemäßen Kontrolleinheit 8 beispielsweise
von einem zentralen PC-Arbeitsplatz 22 über das Telefonnetz ausgewertet
werden. So ist es insbesondere bei den in Fig. 5 dargestellten Tanklagern
möglich, eine Befüllung oder Entleerung verschiedener Tanklager 32 über eine
entfernt gelegene Leit- und Meldezentrale, im dargestellten Beispiel ein
PC-Arbeitsplatz 22, einzuleiten.
Bei dem in Fig. 6 dargestellten Anwendungsbeispiel wird die
erfindungsgemäße Kontrolleinheit 8 zur Fernüberwachung und Datenerfassung
in der Prozeßtechnik eingesetzt. Dabei erfolgt die Datenerfassung vor Ort, wie
schon bei den aus den Fig. 3 bis 5 bekannten Anwendungsbeispielen, durch
eine erfindungsgemäße Kontrolleinheit 8. Eine zentrale Datenauswertung
verschiedener Datenerfassungsorte 25 erfolgt dabei ebenfalls durch einen über
das Telefonnetz mit der entsprechenden Kontrolleinheit 8 in Verbindung
stehenden PC-Arbeitsplatz 22. Auch hier werden durch verschiedene
Sensoren und Aktoren verschiedene Temperaturmessungen, Druckmessungen,
Konzentrationsmessungen, Durchflußmengenmessungen und dergleichen
durch eine entsprechende Kontrolleinheit 8 einer weiteren Datenauswertung
zugeführt. Dabei können durch entsprechende Datenauswertungen über
größere Entfernungen Fehlerdiagnose, Prozeßsteuerung bzw. -regelung, die
Ermittlung von Verbrauchsdaten, das Einleiten von Servicemaßnahmen oder
die Neuinbetriebnahme sowie das Aufzeichnen von unterschiedlichen
Anlagedaten vorgenommen werden.
Fig. 7 zeigt ein Anwendungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zur
Fernabfrage und Datenerfassung von Automaten 33, beispielsweise
Zigaretten- oder Getränkeautomaten. Dabei ist innerhalb eines jeden
Automaten 33 eine entsprechende Kontrolleinheit 8 integriert. Die
Kontrolleinheit 8 wird dabei beispielsweise zur Funktionsüberwachung, zur
Füllstandsüberprüfung sowie als Diebstahlsicherung verwendet. Gleichzeitig
lassen sich Entnahmezeiten der in den Automaten 33 angebotenen Produkte
aufzeichnen. Dazu ist die Kontrolleinheit 8 - wie bereits bekannt - über das
Telefonnetz mit einem PC-Arbeitsplatz 22 verbunden. Die zentrale
Datenauswertung bietet neben den bereits aus den anderen
Anwendungsbeispielen bekannten Vorteilen die Vorteile einer optimierten
Lagerhaltung, erlaubt darüber hinaus durch die Registrierung der Entnahme der
verschiedenen Produkte die Ermittlung der sogenannten "Bestseller", eine
Verringerung der Personalkosten, eine Optimierung der Fahrtroute zum
Auffüllen der entsprechenden Automaten 33 sowie eine zentrale Erfassung der
Einnahmen der entsprechenden Automaten 33.
Das in Fig. 8 dargestellte Anwendungsbeispiel zeigt die Verwendung der
Kontrolleinheit 8 zur Datenerfassung und Datenfernabfrage von verschiedenen
Stromverbrauchern. Dabei werden die verschiedenen Stromverbraucher über
einen Adapter 34 mit einem entsprechenden Leistungsverbrauchs-Meßgerät
35 an eine Kontrolleinheit 8 angeschlossen, die in diesem Beispiel als zentrale
Datenerfassung vor Ort verwendet wird. In diesem Beispiel werden von der
Kontrolleinheit 8 die unterschiedlichen Verbrauchsdaten erfaßt und
ausgewertet und können - wie bereits bekannt - über eine externe PC-Station
über das Telefonnetz abgefragt werden.
Die in den Fig. 3 bis 8 dargestellten Anwendungsbeispiele erlauben aufgrund
der erfindungsgemäßen Kontrolleinheit 8 weitere Erweiterungsmöglichkeiten
und lassen aufgrund der vielseitigen Verwendungsmöglichkeiten der
Kontrolleinheit 8 eine entsprechende Vielzahl von Modifikationen zu, so daß
ein entsprechend großes Spektrum an Einsatz- und
Verwendungsmöglichkeiten besteht, das insbesondere durch die vielfältigen
Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten der Kontrolleinheit 8 bereitgestellt
wird.
Bezugszeichenliste
1 Initialisierungsroutine
2 Adressierung
3 Adressenfreigabe
4 Adressierungsraum
5 Kontaktadressen
6 verwendete Kontaktadressen
7 Adressenbereich
8 Kontrolleinheit
9 analoge Eingänge
10 analoge Ausgänge
11 Schnittstelle
12 Schnittstelle
13 Telefonanschluß
14 Versorgungsspannung
15 Statusanzeige
16 Schnittstelle
17 Kühlkörper
18 digitale Eingänge
19 Statusanzeige
20 Anschlußleiste unten
21 Anschlußleiste oben
22 PC-Arbeitsplatz
23 Modem
24 Datentransfer
25 Datenerfassungsort
26 Heizkesselsystem
27 Systemsteuerung
28 Alarmmelder
29 Rolltor
30 Lagerbestand
31 Beleuchtung
32 Tanklager
33 Automat
34 Adapter
35 Meßgerät
36 Leitungen
2 Adressierung
3 Adressenfreigabe
4 Adressierungsraum
5 Kontaktadressen
6 verwendete Kontaktadressen
7 Adressenbereich
8 Kontrolleinheit
9 analoge Eingänge
10 analoge Ausgänge
11 Schnittstelle
12 Schnittstelle
13 Telefonanschluß
14 Versorgungsspannung
15 Statusanzeige
16 Schnittstelle
17 Kühlkörper
18 digitale Eingänge
19 Statusanzeige
20 Anschlußleiste unten
21 Anschlußleiste oben
22 PC-Arbeitsplatz
23 Modem
24 Datentransfer
25 Datenerfassungsort
26 Heizkesselsystem
27 Systemsteuerung
28 Alarmmelder
29 Rolltor
30 Lagerbestand
31 Beleuchtung
32 Tanklager
33 Automat
34 Adapter
35 Meßgerät
36 Leitungen
Claims (34)
1. Verfahren zum Ansteuern einer über eine Schnittstelle direkt mit einem
mindestens einen Mikroprozessor aufweisenden Microcontroller
verbundenen Peripherieeinheit,
dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Kontakt der Schnittstelle zumindest während einer
Initialisierung direkt einer Adresse in einem Adressierungsraum des
Mikroprozessors zugeordnet wird, und daß jeder von der Peripherieeinheit
verwendete Kontakt der Schnittstelle direkt über eine dem
entsprechenden Kontakt der Peripherieeinheit zugeordneten Adresse
angesteuert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die den
Kontakten der Schnittstelle direkt zugeordneten Adressen im
Adressierungsraum durch eine Steuereinrichtung freigegeben werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Steuereinrichtung hardwaretechnisch realisiert wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Steuereinrichtung softwaretechnisch realisiert wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die den nicht
verwendeten Kontakten der Schnittstelle zugeordneten Adressen im
Adressierungsraum freigegeben werden.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Peripherieeinheit zum Zwecke der Ausgabe von Daten verwendet wird.
7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Peripherieeinheit zum Zwecke des Speicherns von Daten verwendet wird.
8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Peripherieeinheit zum Zwecke des Übertragens von Daten verwendet
wird.
9. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Peripherieeinheit zum Zwecke der Eingabe von Daten verwendet wird.
10. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens
eine serielle Schnittstelle angesteuert wird.
11. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens
eine parallele Schnittstelle angesteuert wird.
12. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens
eine digitale Schnittstelle angesteuert wird.
13. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens
eine analoge Schnittstelle angesteuert wird.
14. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als
Schnittstelle wenigstens ein PCMCIA-Steckplatz angesteuert wird.
15. Kontrolleinheit, angesteuert nach einem Verfahren nach einem der
Ansprüche 1 bis 14 zur Erfassung, Überwachung und/oder Übertragung
von Meßdaten, welche mindestens einen Microcontroller zur
Datenverarbeitung, eine Einrichtung zur Datenfernübertragung,
mindestens einen Dateneingang und mindestens einen Datenausgang,
mindestens einen Speicher für Daten bzw. Programme, mindestens eine
Schnittstelle, und eine Energieversorgung aufweist.
16. Kontrolleinheit nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einrichtung zur Datenfernübertragung nach einem Verfahren gemäß
einem der Ansprüche 1 bis 14 angesteuert ist.
17. Kontrolleinheit nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einrichtung zur Datenfernübertragung ein Modem ist.
18. Kontrolleinheit nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der
Speicher erweiterbar ist.
19. Kontrolleinheit nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der
Speicher austauschbar ist.
20. Kontrolleinheit nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kontrolleinheit in einem Gehäuse eingebaut ist.
21. Kontrolleinheit nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse genormt ist.
22. Kontrolleinheit nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens eine Schnittstelle eine serielle Schnittstelle ist.
23. Kontrolleinheit nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schnittstelle eine RS 232 ist.
24. Kontrolleinheit nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schnittstelle eine RS 485 ist.
25. Kontrolleinheit nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens eine Schnittstelle eine parallele Schnittstelle ist.
26. Kontrolleinheit nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens eine Schnittstelle eine analoge Schnittstelle ist.
27. Kontrolleinheit nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens eine Schnittstelle eine digitale Schnittstelle ist.
28. Kontrolleinheit nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens eine Schnittstelle als Steckplatz eines Bussystems ausgelegt
ist.
29. Kontrolleinheit nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens ein Dateneingang analog ausgebildet ist.
30. Kontrolleinheit nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens ein Dateneingang digital ausgebildet ist.
31. Kontrolleinheit nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens ein Datenausgang analog ausgebildet ist.
32. Kontrolleinheit nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens ein Datenausgang digital ausgebildet ist.
33. Kontrolleinheit nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Energieversorgung eine Notstromversorgung aufweist.
34. Kontrolleinheit nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kontrolleinheit eine Alarmmeldeeinrichtung aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996118802 DE19618802A1 (de) | 1996-05-10 | 1996-05-10 | Schnittstellenansteuerung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996118802 DE19618802A1 (de) | 1996-05-10 | 1996-05-10 | Schnittstellenansteuerung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19618802A1 true DE19618802A1 (de) | 1997-11-13 |
Family
ID=7793908
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1996118802 Withdrawn DE19618802A1 (de) | 1996-05-10 | 1996-05-10 | Schnittstellenansteuerung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19618802A1 (de) |
Citations (12)
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-
1996
- 1996-05-10 DE DE1996118802 patent/DE19618802A1/de not_active Withdrawn
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| 8-Bit Microcomputers, MC68HC05B6, MC68HC05B4, MC68HC805B6, Motorola Inc., 1988, S.i-x, 1-1 - S.1-4, 2-1 - 2-14, 3-1 - 3-14, 4-1 - 4-16, 5-1 - S.5-20, 6-1 - 6-6, 7-1 - 7-4, 8-1 - 8-6, 9-1 - S.9-12, 10-1 - 10-14, 11-1 - 11-4, A-1, A-2, S.B-1 - B-16, C-1 - C-8, D-1, D-2 * |
| GÄRTNER,Ulrich: Der PC als Steuerungsrechner. In: MC, Okt. 1988, S.131-138 * |
| SCHNEIDER,Hans-Josef: INTERKAMA 95: Prozeßmeß- technik. In: atp - Automatisierungstechnische Praxis 38, 1996, 2, S.11-32 * |
| TEODORESCU,Dan: Rechnerunterstützte Prozeßauto- matisierung - ein Trend zu intelligenten Unter- stationen. In: messen + prüfen/automatik, Juli/ Aug. 1983, S.396-400,403,418 * |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OM8 | Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law | ||
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8130 | Withdrawal |