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DE19618414A1 - Vorrichtung zum Reinigen von Fasermaterial an einem Offenend-Spinnaggregat - Google Patents

Vorrichtung zum Reinigen von Fasermaterial an einem Offenend-Spinnaggregat

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DE19618414A1
DE19618414A1 DE19618414A DE19618414A DE19618414A1 DE 19618414 A1 DE19618414 A1 DE 19618414A1 DE 19618414 A DE19618414 A DE 19618414A DE 19618414 A DE19618414 A DE 19618414A DE 19618414 A1 DE19618414 A1 DE 19618414A1
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Gerd Stahlecker
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    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01HSPINNING OR TWISTING
    • D01H4/00Open-end spinning machines or arrangements for imparting twist to independently moving fibres separated from slivers; Piecing arrangements therefor; Covering endless core threads with fibres by open-end spinning techniques
    • D01H4/30Arrangements for separating slivers into fibres; Orienting or straightening fibres, e.g. using guide-rolls
    • D01H4/36Arrangements for separating slivers into fibres; Orienting or straightening fibres, e.g. using guide-rolls with means for taking away impurities

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Spinning Or Twisting Of Yarns (AREA)
  • Preliminary Treatment Of Fibers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Reinigen von Faser­ material an einem Offenend-Spinnaggregat mit einer Auflösewalze, die in einem Gehäuse umläuft, welches in einer die Auflösewalze umgebenden Umfangswand zwischen einer Faserbandzuführstelle und einer an eine Unterdruckquelle angeschlossenen Faserabgabestelle wenigstens zwei an die freie Atmosphäre angeschlossene Öffnungen aufweist, von denen die in Transportrichtung erste Öffnung eine den Eintritt von Zuluft gestattende Schmutzabscheideöffnung und die in Fasertransportrichtung zweite Öffnung eine reine Zuluft­ öffnung ist, wobei die durch die zwei Öffnungen eintretenden Zuluftströme vor ihrem Eintritt in das Gehäuse vollständig voneinander getrennt sind.
Bei einer Vorrichtung dieser Art (deutsche Offenlegungsschrift 23 27 663) ist die als Zuluftöffnung vorgesehene zweite Öffnung in rückwärtiger Verlängerung eines an der Faserabgabestelle beginnenden Faserzuführkanals angebracht. Dadurch hält sich die Zufuhr von Zuluft durch die Schmutzabscheideöffnung hindurch in Grenzen, so daß auch leichte Schmutzpartikel abgeschieden werden können. Die für die Faserabgabe erforderliche große Luftmenge wird durch die am Beginn des Faserzuführkanals angeordnete getrennte Zuluftöffnung zugeführt. Da die zweite Öffnung durch eine Gehäusewandung von der Schmutzabscheideöffnung getrennt ist, kommt der eigentliche, dem Spinnen dienende Luftstrom von einem Bereich des Spinnaggregates, der mit der Schmutzabscheidung nicht in Berührung kommt und somit weitgehend flugfrei ist. Es hat sich jedoch gezeigt, daß bei einer derartigen Anordnung der Bereich der Faserbandzuführstelle stärkeren Verflugungen ausgesetzt ist, was wahrscheinlich davon herrührt, daß der durch die Unterdruck­ quelle erzeugte Unterdruck nicht in ausreichendem Maße bis zur Faserbandzuführstelle zurückwirkt.
Bei einer ähnlichen Vorrichtung ist es weiterhin bekannt (deutsche Offenlegungsschrift 20 18 744), daß die Reinigungs­ stelle aus zwei Schmutzabscheideöffnungen besteht, die durch ein Stück Gehäusewand voneinander getrennt sind. An beiden Öffnungen wirkt der gleiche Zuluftstrom. Während die Mehrzahl der Schmutz­ partikel durch die erste Schmutzabscheideöffnung ausgeschieden wird, sollen eventuell abgesonderte Fasern mittels des Zuluft­ stromes über die zweite Öffnung wieder dem Spinnprozeß zugeführt werden. Dies führt jedoch dazu, was in der Druckschrift aus­ drücklich zugestanden wird, daß auch leichte Schmutzpartikel zur Faserabgabestelle gelangen. Außerdem wirkt der Spinnunterdruck auch bei dieser Vorrichtung nicht zur Gänze bis in den Bereich der Faserbandzuführstelle zurück, so daß auch am Zuführbereich des Fasermaterials Verflugungen auftreten.
Es ist weiterhin bekannt (deutsche Offenlegungsschrift 22 39 582), den Umfang der Auflösewalze mit Bohrungen zu versehen, durch welche Schmutzpartikel in das Innere der Auflösewalze abgeführt und von dort abgesaugt werden sollen. Zusätzlich kann eine weitere Abfall-Abführungsstelle in Form einer Schmutz­ abscheideöffnung in der Umfangswand des die Auflösewalze ent­ haltenden Gehäuses vorgesehen sein. Zwischen dieser Schmutzabscheideöffnung und der Faserabgabestelle ist für den Fall, daß die durch die Schmutzabscheideöffnung eintretende Zuluft in ihrer Menge begrenzt ist, eine weitere Zuluftöffnung angebracht, die an einer Stirnseite der Auflösewalze in deren Innerem mündet. Diese die Faserabgabe unterstützende Zuluft muß durch die Bohrungen am Umfang der Auflösewalze austreten, so daß über einen längeren Umfangsbereich der Auflösewalze sehr unkontrollierte Luftströmungen entstehen, die eine gute Faserorientierung stören.
Schließlich ist es bekannt (DE 29 26 978 C2), zwischen einer Faserbandzuführstelle und einer Faserabgabestelle in der die Auflösewalze umgebenden Umfangswand zwei unmittelbar hinter­ einander angeordnete Öffnungen vorzusehen, von denen die erste als Schmutzabscheideöffnung und die zweite als Zuluftöffnung dient. In diesem Fall ist die Schmutzabscheideöffnung direkt an eine Unterdruckquelle angeschlossen, und zwar in einer Weise, die den Eintritt von Zuluft in das Gehäuse der Auflösewalze nicht gestattet. Die zweite Öffnung ist somit die einzige Zuluftstelle, die aber nicht zur Gänze bis in den Bereich der Faserband­ zuführung zurückwirkt und dort somit Verflugungen zuläßt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art dafür zu sorgen, daß der Bereich der Faserbandzuführstelle wesentlich weniger einer Verflugung ausgesetzt ist. Dabei sollen die geschilderten Vorteile einer gesonderten Zuluftöffnung, nämlich das Abscheiden auch feiner, mit Fasern behafteter Schmutzpartikel, beibehalten werden.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Zuluftöffnung unmittel­ bar hinter der Schmutzabscheideöffnung und in deutlichem Abstand vor der Faserabgabestelle angeordnet ist.
Durch die an der genannten Stelle befindliche Zuluftöffnung wird die Luftmenge und damit die Luftgeschwindigkeit der durch die Schmutzabscheideöffnung eintretenden Luft so wirksam verringert, daß nicht nur schwere, sondern auch leichte Schmutzpartikel abgeschieden werden, ohne daß letztere wieder in den Spinnprozeß zurückgeführt werden. Dennoch bleibt an der Faserabgabestelle insgesamt die benötigte Luftmenge voll erhalten. Das Zurück­ verlegen der Zuluftöffnung in Richtung auf die Schmutzabscheide­ öffnung sorgt jedoch dafür, daß die dort eintretende Zuluft über einen etwas längeren Umfangsbereich als beim Stand der Technik an der Auflösewalze entlang strömen muß. Dies führt offenbar zu ins­ gesamt günstigeren Druckverhältnissen innerhalb des Gehäuses der Auflösewalze, so daß, wie sich durch Versuche gezeigt hat, die Verflugung an der Faserbandzuführstelle deutlich kleiner ist.
Zweckmäßig hat die Zuluftöffnung einen wesentlich kleineren Querschnitt als die Schmutzabscheideöffnung. Dadurch tritt nach wie vor die Hauptluftmenge durch die Schmutzabscheideöffnung in das Gehäuse ein, sie ist jedoch gerade um soviel reduziert, daß die feinen, mit Fasern behafteten Schmutzpartikel nicht an ihrem Abscheiden behindert werden. Der durch die Schmutzabscheide­ öffnung eintretende Hauptlauftstrom wirkt vorteilhafterweise so günstig bis in den Bereich der Faserbandzuführstelle zurück, daß dadurch zusätzlich die Verflugung gemildert wird.
Vorteilhaft ist der Querschnitt der Zuluftöffnung veränderbar. Dadurch läßt sich die dort eintretende Zuluft dosieren. Eine größere durch die Zuluftöffnung eintretende Luftmenge hat zur Folge, daß die Zuluft an der Schmutzabscheideöffnung langsamer wird. Bei sehr schmutziger Baumwolle beispielsweise wird es günstig sein, an der Zuluftöffnung den Querschnitt voll zu öffnen. Beim Verspinnen von rein synthetischem Fasermaterial kann es hingegen günstig sein, die Zuluftöffnung weitgehend zu verschließen.
Vorteilhaft ist vorgesehen, daß die Zuluftöffnung schlitzförmig ausgebildet ist und sich über die gesamte Arbeitsbreite der Auflösewalze erstreckt. Dadurch werden die durch die Auflösewalze transportierten Fasern nicht in Querrichtung verschoben oder gar komprimiert, sondern an jeder Stelle der Arbeitsbreite in gleicher Weise durch den Luftstrom beeinflußt.
In Ausgestaltung der Erfindung ist die Zuluftöffnung in Faser­ transportrichtung geneigt. Dies führt nicht nur zu einer günsti­ geren Luftströmung, sondern hat auch zur Folge, daß an der Zuluftöffnung auf keinen Fall weitere Schmutzpartikel aus­ geschieden werden können. Die Mündung der Zuluftöffnung in das Gehäuse der Auflösewalze hat eine andere Richtung als die Schmutz­ abscheideöffnung, so daß die einströmende Zuluft die Zuluft­ öffnung sauber hält. Nicht ausgeschiedene, an den Fasern noch anhaftende Schmutzpartikel können somit an der Zuluftöffnung vorbeigleiten und prallen nicht gegen eine Abscheidekante.
Es kann vorgesehen sein, daß der Zuluftöffnung weitere, vorzugs­ weise verschließbare Zuluftöffnungen folgen. Dies muß nicht unbedingt durch Schieber oder sonstige Ventile geschehen, sondern es können gegebenenfalls für jede Zuluftöffnung kleine klips­ artige Verschlußstücke vorhanden sein, mit denen mehr oder weniger Zuluftöffnungen bei Bedarf verschlossen werden.
Vorteilhaft ist die Zuluftöffnung durch einen Trennschild oder dergleichen von der Schmutzabscheideöffnung getrennt. Dies gilt insbesondere dann, wenn beide Luftströme, und zwar der durch die Schmutzabscheideöffnung eintretende und der durch die Zuluft­ öffnung eintretende, am gleichen Bereich in das Spinnaggregat eingesaugt werden.
Zweckmäßig ist der Zuluftöffnung eine Luftkammer vorgeschaltet, die gegenüber der Außenluft durch ein Sieb oder dergleichen verschlossen ist. Dies bewirkt nicht nur eine saubere Zuluft, sondern ermöglicht auch ein leichtes Reinigen des Siebes, insbesondere wenn dieses an leicht zugänglicher Stelle angebracht ist.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einiger Ausführungsbeispiele.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer einzigen, der Schmutzabscheideöffnung nachfolgenden Zuluftöffnung,
Fig. 2 eine Vorrichtung ähnlich Fig. 1, bei welcher der Zuluftöffnung weitere Zuluftöffnungen nachfolgen,
Fig. 3 eine Ausführung ähnlich Fig. 2, wobei die einzelnen Zuluftöffnungen in ihrem Querschnitt veränderbar sind.
Nachfolgend werden zunächst die Vorrichtungen nach Fig. 1, 2 und 3, soweit sie funktionsgleiche Bauteile aufweisen, gemeinsam beschrieben:
Die Vorrichtung zum Reinigen von Fasermaterial 1 an einem Offen­ end-Spinnaggregat enthält als wesentliches Bauteil ein Gehäuse 2, in welchem in bekannter Weise eine Auflösewalze 3 umläuft. Die Auflösewalze 3 ist an ihrem Umfang mit einer sägezahn- oder nadelartigen Garnitur 4 bestückt und von einer Umfangswand 5 des Gehäuses 2 umgeben. Das als Faserband zugeführte Fasermaterial 1 gelangt an einer Faserbandzuführstelle 6 in das Gehäuse 2, in welchem das Fasermaterial 1 zu einzelnen Fasern 8 aufgelöst wird. An einer Faserabgabestelle 7 werden die Fasern 8 über einen Faserzuführkanal 9 aus dem Gehäuse 2 herausgeführt und einem nur strichpunktiert angedeuteten Spinnrotor 10 zugeführt. Der Spinnrotor 10 und damit die Faserabgabestelle 7 sind an eine nicht gezeichnete Unterdruckquelle angeschlossen.
Das Fasermaterial 1 gelangt in Zuführrichtung A über einen Einlauftrichter 11 zu einer Zuführwalze 12, die das Fasermaterial 1 in bekannter Weise als Faserbart der Garnitur 4 der Auflöse­ walze 3 darbietet. Mit der Zuführwalze 12 wirkt ein Zuführtisch 13 zusammen, der mit der Zuführwalze 12 eine Klemmstelle für das Fasermaterial 1 bildet und der um eine Schenkachse 14 unter der Wirkung einer Belastungsfeder 15 an die Zuführwalze 12 angedrückt ist.
Der Bereich des Faserbartes wird durch eine dem Gehäuse 2 angehörende Faserbartstütze 16 in die Garnitur 4 der Auflösewalze 3 hineingedrückt. Dadurch wird die Auskämmwirkung und Erzeugung von einzelnen Fasern 8 verbessert.
In einer Spinnerei besteht ernsthaftes Interesse, aus dem zu verspinnenden Fasermaterial 1 möglichst viel Schmutz auszu­ scheiden und problemlos zu entsorgen. Wer viel Schmutz aus­ scheidet, verbessert das Endprodukt, also den ersponnenen Faden. Die daraus hergestellte Ware wird glatter und sauberer. Weiter verbessert sich der Lauf des Offenend-Spinnaggregates. Schmutz­ teilchen, die in den Spinnrotor 10 gelangen, erzeugen Fadenbrüche oder bewirken eine Qualitätseinbuße hinsichtlich Garnfestigkeit und Garngleichmäßigkeit.
Aus diesem Grund ist in dem Gehäuse 2 zwischen der Faserband­ zuführstelle 6 und der Faserabgabestelle 7 eine an sich bekannte Schmutzabscheideöffnung 17 vorgesehen, die an die freie Atmo­ sphäre angeschlossen ist. Unter der Wirkung der erwähnten Unter­ druckquelle kann durch die Schmutzabscheideöffnung 17 zum Spinnen benötigte Zuluft (siehe Luftpfeil) in das Gehäuse 2 eintreten. In Fasertransportrichtung ist die Schmutzabscheideöffnung 17 durch eine sogenannte Abscheidekante 18 begrenzt.
Die Schmutzausscheidung funktioniert bekanntlich nach dem Prinzip der Windsichtung. Die Schmutzpartikel 19 werden durch die Auf­ lösewalze 3 aus dem Faserbart herausgekämmt und dabei auf eine derart hohe Geschwindigkeit gebracht, daß sie den Bereich der Auflösewalze 3 durch die Schmutzabscheideöffnung 17 hindurch verlassen können. Die Fasern 8 hingegen folgen dem Luftstrom zum Faserzuführkanal 9. Sie bleiben an der Auflösewalze 3 haften, unter anderem auch wegen der Wirkung der sogenannten Luftgrenz­ schicht. Die gereinigten Fasern 8 werden im Anschluß an die Schmutzabscheideöffnung 17 an einer nachfolgenden Faserführungs­ fläche 21 entlanggeführt und verlassen den Bereich der Garnitur 4 an der Faserabgabestelle 7 in Pfeilrichtung B durch den Faser­ zuführkanal 9 hindurch. Die Schmutzpartikel 19 hingegen fallen auf ein Schmutzabtransportband 20, welches in einigem Abstand unterhalb der Schmutzabscheideöffnung 17 in Abtransportrichtung C an einer Vielzahl von Offenend-Spinnaggregaten vorbeiläuft.
Die Abscheidung von Schmutzpartikeln 19 kann verbessert werden, wenn man den durch die Schmutzabscheideöffnung 17 hindurch in das Gehäuse 2 eintretenden Zuluftstrom verringert, weil dann auch relativ kleine Schmutzpartikel 19 in der Lage sind, trotz des Zuluftstromes auf das Schmutzabtransportband 20 zu gelangen und nicht wieder in das Gehäuse 2 hinein angesaugt zu werden. Der Zuluftstrom läßt sich jedoch nicht ohne weiteres durch das Verringern des Unterdruckes der Unterdruckquelle verkleinern, da für die Abgabe der Fasern 8 an der Faserabgabestelle 7 eine Mindestluftmenge benötigt wird. An der Faserabgabestelle 7 soll die Luftgeschwindigkeit möglichst hoch sein. Auch besteht das Interesse, im Faserzuführkanal 9 zum Spinnrotor 10 hin die Fasern 8 zu beschleunigen, so daß auch hier eine hohe Luftgeschwindig­ keit vonnöten ist. Die Erfahrung hat gezeigt, daß das Offenend-Spinn­ aggregat um so besser spinnt, je mehr Luft durch den Faserzuführkanal 9 hindurchströmt.
Damit dies ohne Erhöhung des Unterdruckes der Unterdruckquelle möglich wird, ist unmittelbar hinter der Abscheidekante 18 eine Zuluftöffnung 22 vorgesehen, die ebenfalls an die freie Atmo­ sphäre anschließt. Diese Zuluftöffnung 22 ist in Fasertransport­ richtung geneigt, damit durch sie hindurch keine Schmutzpartikel 19 abgeschieden werden, die den durch die Zuluftöffnung 22 eintretenden Luftstrom verflugen könnten. Die Zuluftöffnung 22 soll noch möglichst weit von der Faserabgabestelle 7 entfernt sein und sich möglichst unmittelbar im Anschluß an die Schmutz­ abscheideöffnung 17 befinden, damit durch Injektionswirkung ein Unterdruck möglichst bis in den Bereich der Faserbandzuführstelle 6 zurückwirkt. Dadurch wird wirksam vermieden, daß im Bereich der Faserbandzuführstelle 6 und insbesondere im Zwickelbereich zwischen der Zuführwalze 12 und dem Zuführtisch 13 sich Faserflug in unzulässiger Menge ansetzt.
Gemäß Fig. 1 ist die Zuluftöffnung 22 mit einer Luftkammer 23 verbunden. In ihr ist drehbar ein aus Kunststoff bestehendes Füllstück 24 angebracht. Wenn man dieses entgegen dem Uhrzeiger­ sinn dreht, wird die Zuluftöffnung 22 verschlossen, und das Offenend-Spinnaggregat arbeitet so, als würde praktisch die gesamte Spinnluft durch die Schmutzabscheideöffnung 17 hindurch in das Gehäuse 2 eintreten. Wenn man jedoch die Zuluftöffnung 22 mehr oder weniger öffnet, erhält man entsprechend der Pfeil­ richtung einen zusätzlichen Luftstrom, der allerdings kleiner ist als der durch die Schmutzabscheideöffnung 17 eintretende Luft­ strom.
Bei der Darstellung nach Fig. 1 verschließt das Füllstück 24 die Zuluftöffnung 22 teilweise, so daß der dort eintretende Luftstrom noch nicht maximal ist. Dennoch wird bereits der durch die Schmutzabscheideöffnung 17 eintretende Luftstrom verringert, so daß mehr kleine Schmutzpartikel 19 abgeschieden werden. Die mit kurzen Fasern behafteten kleinen Schmutzteilchen können dann aufgrund der ihnen erteilten kinetischen Energie die Wegstrecke bis zur Auffangfläche des Schmutzabtransportbandes 20 überwinden. Die Gefahr, daß die dort abgelegten Schmutzpartikel 19 der nach oben zurückgesaugt werden, ist deutlich verringert.
Die Zuluftöffnung 22 erstreckt sich über die Breite der Auflösewalze 3, wenigstens jedoch über die Breite der Garnitur 4. Dabei ist es wichtig, daß der durch die Zuluftöffnung 22 eintre­ tende Luftstrom von einem Bereich des Offenend-Spinnaggregates kommt, der möglichst flugfrei ist und auf keinen Fall Kontakt mit dem Luftstrom der Schmutzabscheideöffnung 17 oder mit dem Schmutzabtransportband 20 hat. Zweckmäßig soll der durch die Zuluftöffnung 22 eintretende Luftstrom frontal in das Offenend-Spinn­ aggregat einströmen. Dabei kann vorgesehen sein, daß dieser Luftstrom durch einen Trennschild 25 oder dergleichen von den Schmutzpartikeln 19 abgeschirmt ist.
Der Querschnitt der Zuluftöffnung 22 ist so bemessen, daß der durch die Schmutzabscheideöffnung 17 eintretende Luftstrom größer ist als der durch die Zuluftöffnung 22 eintretende Luftstrom. Dabei ist, wie bereits erwähnt, auf jeden Fall dafür Sorge zu tragen, daß durch die Zuluftöffnung 22 keine Schmutzpartikel 19 abgeschieden werden. Dies wurde nämlich zu Verstopfungen führen, zumindest aber die Sauberhaltung des Offenend-Spinnaggregates erschweren.
Um dem zu entsprechen, ist es vorteilhaft, bei der Zuluftöffnung 22 jegliche Schmutzabscheidekanten zu vermeiden, indem man der Zuluftöffnung 22 eine, bezogen auf den Drehsinn der Auflösewalze 3, mehr oder weniger tangentiale Richtung gibt. Die einströmende Luft wird dann die Zuluftöffnung 22 sauberhalten, und im Bereich der Schmutzabscheideöffnung 17 nicht abgeschiedene Schmutz­ partikel 19 können an der Zuluftöffnung 22 vorbeigleiten, ohne auf eine Abscheidekante zu prallen. Damit eine Verschmutzung der Zuluftöffnung 22 mit Sicherheit vermieden wird, kann vorgesehen sein, daß ein Wanderaggregat von Zeit zu Zeit die Zuluftöffnung 22 ausbläst. Hierzu kann die Luftkammer 23 mit einem Ventil versehen sein, an welches sich ein Wanderaggregat anschließt. Eine solche Reinigung durch ein Wanderaggregat kann zweckmäßiger­ weise im Zusammenhang mit einem Anspinnvorgang an dem betreffenden Offenend-Spinnaggregat durchgeführt werden.
Bei der Ausführung nach Fig. 2 ist vorgesehen, daß der der Abscheidekante 18 der Schmutzabscheideöffnung 17 nachfolgenden Zuluftöffnung 22 drei weitere Zuluftöffnungen 26, 27, 28 folgen. Auch diese sind in Fasertransportrichtung geneigt. Man kann jede einzelne schlitzartige Zuluftöffnung 22, 26, 27 oder 28 entweder mit einem Ventil oder Schieber versehen, so daß der Luftzutritt an jeder Stelle regulierbar ist. Möglich ist es aber auch, daß man klipsbare Verschlußstücke dem Personal zur Verfügung stellt, damit, je nach Bedarf, einzelne Zuluftöffnungen 22, 26, 27 oder 28 verschlossen werden können. Damit kann das Offenend-Spinnaggregat dem zu verspinnenden Fasermaterial 1 angepaßt werden.
Man muß in einer Spinnerei davon ausgehen, daß die Luft niemals ganz sauber ist, und somit würde trotz aller Vorsichtsmaßnahmen die Gefahr bestehen - insbesondere dort, wo schmutzige Baumwolle verarbeitet wird - daß sich in der Umgebung der Zuluftöffnungen 22, 26, 27 oder 28 Flug ansetzt. Die Zuluftöffnungen 22, 26, 27 und 28 selbst dürften sicherlich von Flug frei bleiben, und zwar aufgrund des Luftstromes, der ja auch eine reinigende Wirkung hat. Neben den Zuluftöffnungen 22, 26, 27 und 28 jedoch, wo die Luftverhältnisse nicht eindeutig sind, könnten sich Flugfahnen bilden. Um dieser Gefahr zu entgehen, ist die Luftkammer 30, von welcher die Zuluftöffnungen 22, 26, 27 und 28 ausgehen, durch ein Sieb 29 in Form eines feinmaschigen Gitters verschlossen. Statt dieses Gitters könnte auch ein dünnes Blech vorgesehen werden, welches eine dichte Perforation aufweist. Ideal wäre eine Platte aus Sintermaterial, wie man sie für Luftlager verwendet. Man wäre dann vollkommen sicher, daß in die Luftkammer 30 kein Schmutz eindringen kann. Für einen vorbeifahrenden Wartungswagen ist es leicht, die Oberfläche des Siebes 29 in regelmäßigen Zeit­ abständen zu reinigen.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, ist ein Schieber 31 vorgesehen, der als Blechplatte ausgebildet ist und mit dem das gitterartige Sieb 29 teilweise verschlossen ist. Somit ist es möglich, das Gesamt­ volumen der Zuluft zu bestimmen. Je mehr Zuluft durch die Zuluftöffnungen 22, 26, 27 und 28 einströmt, desto weniger besteht die Gefahr, daß im Bereich des Faserbartes ausgekämmte Schmutz­ partikel 19 nach einem Umweg durch die Schmutzabscheideöffnung 17 hindurch wieder zurück in den Spinnrotor 10 gesaugt werden.
Die Variante nach Fig. 3 zeigt eine Ausführung, bei welcher wieder drei Zuluftöffnungen 22, 26 und 27 am Umfang der Auf­ lösewalze 3 vorhanden sind. Die Zuluftöffnung 26 ist durch einen Schieber 32 abgedeckt, während ein Schieber 33 nach oben hoch­ gezogen und fixiert wurde, so daß die nachfolgende Zuluftöffnung 27 geöffnet bleibt. Mit dem Schieber 33 könnte man auch zusätz­ lich die erste Zuluftöffnung 22 verschließen.
Wieder wird die den Zuluftöffnungen 22, 26 und 27 zugeordnete Luftkammer 38 durch ein gitterartiges Sieb 34 abgedeckt, wobei davon ausgegangen wird, daß sich auf der äußeren Oberfläche desselben allmählich ein Flugpelz bildet, der in regelmäßigen Zeitabständen von einem Wartungsgerät automatisch abgenommen wird. Dabei ist es günstig, das Offenend-Spinnaggregat so zu gestalten, daß unvermeidlicher Flug sich an einer ganz bestimmten, leicht zugänglichen Stelle niederschlägt. Das Sieb 34 hat eine plane Oberfläche. Diese von einem Flugpelz zu befreien ist technisch bequem durchführbar. Wenn man eine Schraube 35 löst, kann man das Sieb 34 abnehmen. Dieses besitzt unten zwei bolzenartige Fixierelemente 36, die in entsprechende Löcher 37 der Wandung des Gehäuses 2 eingreifen.
Auch bei dieser Ausführung geht es darum, die durch die Schmutz­ abscheideöffnung 17 eintretende Zuluft langsamer zu machen, zumindest so langsam, daß aufgrund des kleineren Druckgefälles die Fasern 8 in der Garnitur 4 der Auflösewalze 3 gesichert bleiben, während die im Bereich der Faserbartstütze 16 aus­ gekämmten Schmutzpartikel 19 aufgrund der ihnen erteilten kine­ tischen Energie aus dem Fasermaterial 1 herausgeschlagen werden und sicher auf dem Schmutzabtransportband 20 ankommen. Es besteht nicht mehr die Gefahr, daß der durch die Schmutzabscheideöffnung 17 eintretende Luftstrom die Schmutzpartikel 19, sobald sie langsamer geworden sind, wieder zurück in das Gehäuse 2 befördert.
Die Aufgabe der Spinnerei ist es, durch Vorversuche jeweils festzustellen, welches Luftvolumen durch die Zuluftöffnungen 22, 26 oder 27 hindurchgehen soll. Diese Einstellung hängt unter anderem auch mit der Drehzahl der Auflösewalze 3 zusammen sowie mit der Beschleunigung der Fasern 8 durch die Garnitur 4.
Bei den beschriebenen Vorrichtungen geht es, wie erwähnt, nicht primär um die größeren Schmutzpartikel 19, sondern mehr um die kleinen Nissen und um kleine Schwerteilchen, an denen Fasern anhaften, was die Gesamtoberfläche in Relation zu ihrem Gewicht ungünstig verändert. Mit der Erfindung wird es möglich, auch die kleinen Schmutzpartikel 19 abzuscheiden und den ersponnenen Faden sauberer zu machen.

Claims (8)

1. Vorrichtung zum Reinigen von Fasermaterial an einem Offenend-Spinnaggregat mit einer Auflösewalze, die in einem Gehäuse umläuft, welches in einer die Auflösewalze umgebenden Umfangswand zwischen einer Faserbandzuführstelle und einer an eine Unterdruckquelle angeschlossenen Faserabgabestelle wenigstens zwei an die freie Atmosphäre angeschlossene Öffnungen aufweist, von denen die in Fasertransportrichtung erste Öffnung eine den Eintritt von Zuluft gestattende Schmutzabscheideöffnung und die in Fasertransportrichtung zweite Öffnung eine reine Zuluftöffnung ist, wobei die durch die zwei Öffnungen eintretenden Zuluftströme vor ihrem Eintritt in das Gehäuse vollständig voneinander getrennt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuluftöffnung (22) unmittelbar hinter der Schmutzabscheideöffnung (17) und in deutlichem Abstand vor der Faserabgabestelle (7) angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuluftöffnung (22) einen wesentlich kleineren Querschnitt aufweist als die Schmutzabscheideöffnung (17).
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt der Zuluftöffnung (22) regulierbar ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuluftöffnung (22) schlitzförmig ausgebildet ist und sich über die gesamte Arbeitsbreite der Auflösewalze (3) erstreckt.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuluftöffnung (22) in Fasertransportrichtung geneigt ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuluftöffnung (22) weitere, vorzugsweise verschließbare Zuluftöffnungen (26, 27, 28) folgen.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuluftöffnung (22) durch einen Trennschild (25) oder dergleichen von der Schmutzabscheideöffnung (17) getrennt ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuluftöffnung (22) eine Luftkammer (23; 30; 38) vorgeschaltet ist, die gegenüber der Außenluft durch ein Sieb (29; 34) oder dergleichen verschlossen ist.
DE19618414A 1996-05-08 1996-05-08 Vorrichtung zum Reinigen von Fasermaterial an einem Offenend-Spinnaggregat Expired - Fee Related DE19618414B4 (de)

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