DE19618414A1 - Vorrichtung zum Reinigen von Fasermaterial an einem Offenend-Spinnaggregat - Google Patents
Vorrichtung zum Reinigen von Fasermaterial an einem Offenend-SpinnaggregatInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Reinigen von Faser
material an einem Offenend-Spinnaggregat mit einer Auflösewalze,
die in einem Gehäuse umläuft, welches in einer die Auflösewalze
umgebenden Umfangswand zwischen einer Faserbandzuführstelle und
einer an eine Unterdruckquelle angeschlossenen Faserabgabestelle
wenigstens zwei an die freie Atmosphäre angeschlossene Öffnungen
aufweist, von denen die in Transportrichtung erste Öffnung eine
den Eintritt von Zuluft gestattende Schmutzabscheideöffnung und
die in Fasertransportrichtung zweite Öffnung eine reine Zuluft
öffnung ist, wobei die durch die zwei Öffnungen eintretenden
Zuluftströme vor ihrem Eintritt in das Gehäuse vollständig
voneinander getrennt sind.
Bei einer Vorrichtung dieser Art (deutsche Offenlegungsschrift
23 27 663) ist die als Zuluftöffnung vorgesehene zweite Öffnung in
rückwärtiger Verlängerung eines an der Faserabgabestelle
beginnenden Faserzuführkanals angebracht. Dadurch hält sich die
Zufuhr von Zuluft durch die Schmutzabscheideöffnung hindurch in
Grenzen, so daß auch leichte Schmutzpartikel abgeschieden werden
können. Die für die Faserabgabe erforderliche große Luftmenge
wird durch die am Beginn des Faserzuführkanals angeordnete
getrennte Zuluftöffnung zugeführt. Da die zweite Öffnung durch
eine Gehäusewandung von der Schmutzabscheideöffnung getrennt ist,
kommt der eigentliche, dem Spinnen dienende Luftstrom von einem
Bereich des Spinnaggregates, der mit der Schmutzabscheidung nicht
in Berührung kommt und somit weitgehend flugfrei ist. Es hat sich
jedoch gezeigt, daß bei einer derartigen Anordnung der Bereich
der Faserbandzuführstelle stärkeren Verflugungen ausgesetzt ist,
was wahrscheinlich davon herrührt, daß der durch die Unterdruck
quelle erzeugte Unterdruck nicht in ausreichendem Maße bis zur
Faserbandzuführstelle zurückwirkt.
Bei einer ähnlichen Vorrichtung ist es weiterhin bekannt
(deutsche Offenlegungsschrift 20 18 744), daß die Reinigungs
stelle aus zwei Schmutzabscheideöffnungen besteht, die durch ein
Stück Gehäusewand voneinander getrennt sind. An beiden Öffnungen
wirkt der gleiche Zuluftstrom. Während die Mehrzahl der Schmutz
partikel durch die erste Schmutzabscheideöffnung ausgeschieden
wird, sollen eventuell abgesonderte Fasern mittels des Zuluft
stromes über die zweite Öffnung wieder dem Spinnprozeß zugeführt
werden. Dies führt jedoch dazu, was in der Druckschrift aus
drücklich zugestanden wird, daß auch leichte Schmutzpartikel zur
Faserabgabestelle gelangen. Außerdem wirkt der Spinnunterdruck
auch bei dieser Vorrichtung nicht zur Gänze bis in den Bereich
der Faserbandzuführstelle zurück, so daß auch am Zuführbereich
des Fasermaterials Verflugungen auftreten.
Es ist weiterhin bekannt (deutsche Offenlegungsschrift
22 39 582), den Umfang der Auflösewalze mit Bohrungen zu versehen,
durch welche Schmutzpartikel in das Innere der Auflösewalze
abgeführt und von dort abgesaugt werden sollen. Zusätzlich kann
eine weitere Abfall-Abführungsstelle in Form einer Schmutz
abscheideöffnung in der Umfangswand des die Auflösewalze ent
haltenden Gehäuses vorgesehen sein. Zwischen dieser
Schmutzabscheideöffnung und der Faserabgabestelle ist für den
Fall, daß die durch die Schmutzabscheideöffnung eintretende
Zuluft in ihrer Menge begrenzt ist, eine weitere Zuluftöffnung
angebracht, die an einer Stirnseite der Auflösewalze in deren
Innerem mündet. Diese die Faserabgabe unterstützende Zuluft muß
durch die Bohrungen am Umfang der Auflösewalze austreten, so daß
über einen längeren Umfangsbereich der Auflösewalze sehr
unkontrollierte Luftströmungen entstehen, die eine gute
Faserorientierung stören.
Schließlich ist es bekannt (DE 29 26 978 C2), zwischen einer
Faserbandzuführstelle und einer Faserabgabestelle in der die
Auflösewalze umgebenden Umfangswand zwei unmittelbar hinter
einander angeordnete Öffnungen vorzusehen, von denen die erste
als Schmutzabscheideöffnung und die zweite als Zuluftöffnung
dient. In diesem Fall ist die Schmutzabscheideöffnung direkt an
eine Unterdruckquelle angeschlossen, und zwar in einer Weise, die
den Eintritt von Zuluft in das Gehäuse der Auflösewalze nicht
gestattet. Die zweite Öffnung ist somit die einzige Zuluftstelle,
die aber nicht zur Gänze bis in den Bereich der Faserband
zuführung zurückwirkt und dort somit Verflugungen zuläßt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Vorrichtung
der eingangs genannten Art dafür zu sorgen, daß der Bereich der
Faserbandzuführstelle wesentlich weniger einer Verflugung
ausgesetzt ist. Dabei sollen die geschilderten Vorteile einer
gesonderten Zuluftöffnung, nämlich das Abscheiden auch feiner,
mit Fasern behafteter Schmutzpartikel, beibehalten werden.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Zuluftöffnung unmittel
bar hinter der Schmutzabscheideöffnung und in deutlichem Abstand
vor der Faserabgabestelle angeordnet ist.
Durch die an der genannten Stelle befindliche Zuluftöffnung wird
die Luftmenge und damit die Luftgeschwindigkeit der durch die
Schmutzabscheideöffnung eintretenden Luft so wirksam verringert,
daß nicht nur schwere, sondern auch leichte Schmutzpartikel
abgeschieden werden, ohne daß letztere wieder in den Spinnprozeß
zurückgeführt werden. Dennoch bleibt an der Faserabgabestelle
insgesamt die benötigte Luftmenge voll erhalten. Das Zurück
verlegen der Zuluftöffnung in Richtung auf die Schmutzabscheide
öffnung sorgt jedoch dafür, daß die dort eintretende Zuluft über
einen etwas längeren Umfangsbereich als beim Stand der Technik an
der Auflösewalze entlang strömen muß. Dies führt offenbar zu ins
gesamt günstigeren Druckverhältnissen innerhalb des Gehäuses der
Auflösewalze, so daß, wie sich durch Versuche gezeigt hat, die
Verflugung an der Faserbandzuführstelle deutlich kleiner ist.
Zweckmäßig hat die Zuluftöffnung einen wesentlich kleineren
Querschnitt als die Schmutzabscheideöffnung. Dadurch tritt nach
wie vor die Hauptluftmenge durch die Schmutzabscheideöffnung in
das Gehäuse ein, sie ist jedoch gerade um soviel reduziert, daß
die feinen, mit Fasern behafteten Schmutzpartikel nicht an ihrem
Abscheiden behindert werden. Der durch die Schmutzabscheide
öffnung eintretende Hauptlauftstrom wirkt vorteilhafterweise so
günstig bis in den Bereich der Faserbandzuführstelle zurück, daß
dadurch zusätzlich die Verflugung gemildert wird.
Vorteilhaft ist der Querschnitt der Zuluftöffnung veränderbar.
Dadurch läßt sich die dort eintretende Zuluft dosieren. Eine
größere durch die Zuluftöffnung eintretende Luftmenge hat zur
Folge, daß die Zuluft an der Schmutzabscheideöffnung langsamer
wird. Bei sehr schmutziger Baumwolle beispielsweise wird es
günstig sein, an der Zuluftöffnung den Querschnitt voll zu
öffnen. Beim Verspinnen von rein synthetischem Fasermaterial kann
es hingegen günstig sein, die Zuluftöffnung weitgehend zu
verschließen.
Vorteilhaft ist vorgesehen, daß die Zuluftöffnung schlitzförmig
ausgebildet ist und sich über die gesamte Arbeitsbreite der
Auflösewalze erstreckt. Dadurch werden die durch die Auflösewalze
transportierten Fasern nicht in Querrichtung verschoben oder gar
komprimiert, sondern an jeder Stelle der Arbeitsbreite in
gleicher Weise durch den Luftstrom beeinflußt.
In Ausgestaltung der Erfindung ist die Zuluftöffnung in Faser
transportrichtung geneigt. Dies führt nicht nur zu einer günsti
geren Luftströmung, sondern hat auch zur Folge, daß an der
Zuluftöffnung auf keinen Fall weitere Schmutzpartikel aus
geschieden werden können. Die Mündung der Zuluftöffnung in das
Gehäuse der Auflösewalze hat eine andere Richtung als die Schmutz
abscheideöffnung, so daß die einströmende Zuluft die Zuluft
öffnung sauber hält. Nicht ausgeschiedene, an den Fasern noch
anhaftende Schmutzpartikel können somit an der Zuluftöffnung
vorbeigleiten und prallen nicht gegen eine Abscheidekante.
Es kann vorgesehen sein, daß der Zuluftöffnung weitere, vorzugs
weise verschließbare Zuluftöffnungen folgen. Dies muß nicht
unbedingt durch Schieber oder sonstige Ventile geschehen, sondern
es können gegebenenfalls für jede Zuluftöffnung kleine klips
artige Verschlußstücke vorhanden sein, mit denen mehr oder
weniger Zuluftöffnungen bei Bedarf verschlossen werden.
Vorteilhaft ist die Zuluftöffnung durch einen Trennschild oder
dergleichen von der Schmutzabscheideöffnung getrennt. Dies gilt
insbesondere dann, wenn beide Luftströme, und zwar der durch die
Schmutzabscheideöffnung eintretende und der durch die Zuluft
öffnung eintretende, am gleichen Bereich in das Spinnaggregat
eingesaugt werden.
Zweckmäßig ist der Zuluftöffnung eine Luftkammer vorgeschaltet,
die gegenüber der Außenluft durch ein Sieb oder dergleichen
verschlossen ist. Dies bewirkt nicht nur eine saubere Zuluft,
sondern ermöglicht auch ein leichtes Reinigen des Siebes,
insbesondere wenn dieses an leicht zugänglicher Stelle angebracht
ist.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung einiger Ausführungsbeispiele.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung
mit einer einzigen, der Schmutzabscheideöffnung nachfolgenden
Zuluftöffnung,
Fig. 2 eine Vorrichtung ähnlich Fig. 1, bei welcher der
Zuluftöffnung weitere Zuluftöffnungen nachfolgen,
Fig. 3 eine Ausführung ähnlich Fig. 2, wobei die einzelnen
Zuluftöffnungen in ihrem Querschnitt veränderbar sind.
Nachfolgend werden zunächst die Vorrichtungen nach Fig. 1, 2
und 3, soweit sie funktionsgleiche Bauteile aufweisen, gemeinsam
beschrieben:
Die Vorrichtung zum Reinigen von Fasermaterial 1 an einem Offen end-Spinnaggregat enthält als wesentliches Bauteil ein Gehäuse 2, in welchem in bekannter Weise eine Auflösewalze 3 umläuft. Die Auflösewalze 3 ist an ihrem Umfang mit einer sägezahn- oder nadelartigen Garnitur 4 bestückt und von einer Umfangswand 5 des Gehäuses 2 umgeben. Das als Faserband zugeführte Fasermaterial 1 gelangt an einer Faserbandzuführstelle 6 in das Gehäuse 2, in welchem das Fasermaterial 1 zu einzelnen Fasern 8 aufgelöst wird. An einer Faserabgabestelle 7 werden die Fasern 8 über einen Faserzuführkanal 9 aus dem Gehäuse 2 herausgeführt und einem nur strichpunktiert angedeuteten Spinnrotor 10 zugeführt. Der Spinnrotor 10 und damit die Faserabgabestelle 7 sind an eine nicht gezeichnete Unterdruckquelle angeschlossen.
Die Vorrichtung zum Reinigen von Fasermaterial 1 an einem Offen end-Spinnaggregat enthält als wesentliches Bauteil ein Gehäuse 2, in welchem in bekannter Weise eine Auflösewalze 3 umläuft. Die Auflösewalze 3 ist an ihrem Umfang mit einer sägezahn- oder nadelartigen Garnitur 4 bestückt und von einer Umfangswand 5 des Gehäuses 2 umgeben. Das als Faserband zugeführte Fasermaterial 1 gelangt an einer Faserbandzuführstelle 6 in das Gehäuse 2, in welchem das Fasermaterial 1 zu einzelnen Fasern 8 aufgelöst wird. An einer Faserabgabestelle 7 werden die Fasern 8 über einen Faserzuführkanal 9 aus dem Gehäuse 2 herausgeführt und einem nur strichpunktiert angedeuteten Spinnrotor 10 zugeführt. Der Spinnrotor 10 und damit die Faserabgabestelle 7 sind an eine nicht gezeichnete Unterdruckquelle angeschlossen.
Das Fasermaterial 1 gelangt in Zuführrichtung A über einen
Einlauftrichter 11 zu einer Zuführwalze 12, die das Fasermaterial
1 in bekannter Weise als Faserbart der Garnitur 4 der Auflöse
walze 3 darbietet. Mit der Zuführwalze 12 wirkt ein Zuführtisch
13 zusammen, der mit der Zuführwalze 12 eine Klemmstelle für das
Fasermaterial 1 bildet und der um eine Schenkachse 14 unter der
Wirkung einer Belastungsfeder 15 an die Zuführwalze 12 angedrückt
ist.
Der Bereich des Faserbartes wird durch eine dem Gehäuse 2
angehörende Faserbartstütze 16 in die Garnitur 4 der Auflösewalze
3 hineingedrückt. Dadurch wird die Auskämmwirkung und Erzeugung
von einzelnen Fasern 8 verbessert.
In einer Spinnerei besteht ernsthaftes Interesse, aus dem zu
verspinnenden Fasermaterial 1 möglichst viel Schmutz auszu
scheiden und problemlos zu entsorgen. Wer viel Schmutz aus
scheidet, verbessert das Endprodukt, also den ersponnenen Faden.
Die daraus hergestellte Ware wird glatter und sauberer. Weiter
verbessert sich der Lauf des Offenend-Spinnaggregates. Schmutz
teilchen, die in den Spinnrotor 10 gelangen, erzeugen Fadenbrüche
oder bewirken eine Qualitätseinbuße hinsichtlich Garnfestigkeit
und Garngleichmäßigkeit.
Aus diesem Grund ist in dem Gehäuse 2 zwischen der Faserband
zuführstelle 6 und der Faserabgabestelle 7 eine an sich bekannte
Schmutzabscheideöffnung 17 vorgesehen, die an die freie Atmo
sphäre angeschlossen ist. Unter der Wirkung der erwähnten Unter
druckquelle kann durch die Schmutzabscheideöffnung 17 zum Spinnen
benötigte Zuluft (siehe Luftpfeil) in das Gehäuse 2 eintreten. In
Fasertransportrichtung ist die Schmutzabscheideöffnung 17 durch
eine sogenannte Abscheidekante 18 begrenzt.
Die Schmutzausscheidung funktioniert bekanntlich nach dem Prinzip
der Windsichtung. Die Schmutzpartikel 19 werden durch die Auf
lösewalze 3 aus dem Faserbart herausgekämmt und dabei auf eine
derart hohe Geschwindigkeit gebracht, daß sie den Bereich der
Auflösewalze 3 durch die Schmutzabscheideöffnung 17 hindurch
verlassen können. Die Fasern 8 hingegen folgen dem Luftstrom zum
Faserzuführkanal 9. Sie bleiben an der Auflösewalze 3 haften,
unter anderem auch wegen der Wirkung der sogenannten Luftgrenz
schicht. Die gereinigten Fasern 8 werden im Anschluß an die
Schmutzabscheideöffnung 17 an einer nachfolgenden Faserführungs
fläche 21 entlanggeführt und verlassen den Bereich der Garnitur 4
an der Faserabgabestelle 7 in Pfeilrichtung B durch den Faser
zuführkanal 9 hindurch. Die Schmutzpartikel 19 hingegen fallen
auf ein Schmutzabtransportband 20, welches in einigem Abstand
unterhalb der Schmutzabscheideöffnung 17 in Abtransportrichtung C
an einer Vielzahl von Offenend-Spinnaggregaten vorbeiläuft.
Die Abscheidung von Schmutzpartikeln 19 kann verbessert werden,
wenn man den durch die Schmutzabscheideöffnung 17 hindurch in das
Gehäuse 2 eintretenden Zuluftstrom verringert, weil dann auch
relativ kleine Schmutzpartikel 19 in der Lage sind, trotz des
Zuluftstromes auf das Schmutzabtransportband 20 zu gelangen und
nicht wieder in das Gehäuse 2 hinein angesaugt zu werden. Der
Zuluftstrom läßt sich jedoch nicht ohne weiteres durch das
Verringern des Unterdruckes der Unterdruckquelle verkleinern,
da für die Abgabe der Fasern 8 an der Faserabgabestelle 7 eine
Mindestluftmenge benötigt wird. An der Faserabgabestelle 7 soll
die Luftgeschwindigkeit möglichst hoch sein. Auch besteht das
Interesse, im Faserzuführkanal 9 zum Spinnrotor 10 hin die Fasern
8 zu beschleunigen, so daß auch hier eine hohe Luftgeschwindig
keit vonnöten ist. Die Erfahrung hat gezeigt, daß das Offenend-Spinn
aggregat um so besser spinnt, je mehr Luft durch den
Faserzuführkanal 9 hindurchströmt.
Damit dies ohne Erhöhung des Unterdruckes der Unterdruckquelle
möglich wird, ist unmittelbar hinter der Abscheidekante 18 eine
Zuluftöffnung 22 vorgesehen, die ebenfalls an die freie Atmo
sphäre anschließt. Diese Zuluftöffnung 22 ist in Fasertransport
richtung geneigt, damit durch sie hindurch keine Schmutzpartikel
19 abgeschieden werden, die den durch die Zuluftöffnung 22
eintretenden Luftstrom verflugen könnten. Die Zuluftöffnung 22
soll noch möglichst weit von der Faserabgabestelle 7 entfernt
sein und sich möglichst unmittelbar im Anschluß an die Schmutz
abscheideöffnung 17 befinden, damit durch Injektionswirkung ein
Unterdruck möglichst bis in den Bereich der Faserbandzuführstelle
6 zurückwirkt. Dadurch wird wirksam vermieden, daß im Bereich der
Faserbandzuführstelle 6 und insbesondere im Zwickelbereich
zwischen der Zuführwalze 12 und dem Zuführtisch 13 sich Faserflug
in unzulässiger Menge ansetzt.
Gemäß Fig. 1 ist die Zuluftöffnung 22 mit einer Luftkammer 23
verbunden. In ihr ist drehbar ein aus Kunststoff bestehendes
Füllstück 24 angebracht. Wenn man dieses entgegen dem Uhrzeiger
sinn dreht, wird die Zuluftöffnung 22 verschlossen, und das
Offenend-Spinnaggregat arbeitet so, als würde praktisch die
gesamte Spinnluft durch die Schmutzabscheideöffnung 17 hindurch
in das Gehäuse 2 eintreten. Wenn man jedoch die Zuluftöffnung 22
mehr oder weniger öffnet, erhält man entsprechend der Pfeil
richtung einen zusätzlichen Luftstrom, der allerdings kleiner ist
als der durch die Schmutzabscheideöffnung 17 eintretende Luft
strom.
Bei der Darstellung nach Fig. 1 verschließt das Füllstück 24 die
Zuluftöffnung 22 teilweise, so daß der dort eintretende Luftstrom
noch nicht maximal ist. Dennoch wird bereits der durch die
Schmutzabscheideöffnung 17 eintretende Luftstrom verringert, so
daß mehr kleine Schmutzpartikel 19 abgeschieden werden. Die mit
kurzen Fasern behafteten kleinen Schmutzteilchen können dann
aufgrund der ihnen erteilten kinetischen Energie die Wegstrecke
bis zur Auffangfläche des Schmutzabtransportbandes 20 überwinden.
Die Gefahr, daß die dort abgelegten Schmutzpartikel 19 der nach
oben zurückgesaugt werden, ist deutlich verringert.
Die Zuluftöffnung 22 erstreckt sich über die Breite der
Auflösewalze 3, wenigstens jedoch über die Breite der Garnitur 4.
Dabei ist es wichtig, daß der durch die Zuluftöffnung 22 eintre
tende Luftstrom von einem Bereich des Offenend-Spinnaggregates
kommt, der möglichst flugfrei ist und auf keinen Fall Kontakt mit
dem Luftstrom der Schmutzabscheideöffnung 17 oder mit dem
Schmutzabtransportband 20 hat. Zweckmäßig soll der durch die
Zuluftöffnung 22 eintretende Luftstrom frontal in das Offenend-Spinn
aggregat einströmen. Dabei kann vorgesehen sein, daß dieser
Luftstrom durch einen Trennschild 25 oder dergleichen von den
Schmutzpartikeln 19 abgeschirmt ist.
Der Querschnitt der Zuluftöffnung 22 ist so bemessen, daß der
durch die Schmutzabscheideöffnung 17 eintretende Luftstrom größer
ist als der durch die Zuluftöffnung 22 eintretende Luftstrom.
Dabei ist, wie bereits erwähnt, auf jeden Fall dafür Sorge zu
tragen, daß durch die Zuluftöffnung 22 keine Schmutzpartikel 19
abgeschieden werden. Dies wurde nämlich zu Verstopfungen führen,
zumindest aber die Sauberhaltung des Offenend-Spinnaggregates
erschweren.
Um dem zu entsprechen, ist es vorteilhaft, bei der Zuluftöffnung
22 jegliche Schmutzabscheidekanten zu vermeiden, indem man der
Zuluftöffnung 22 eine, bezogen auf den Drehsinn der Auflösewalze
3, mehr oder weniger tangentiale Richtung gibt. Die einströmende
Luft wird dann die Zuluftöffnung 22 sauberhalten, und im Bereich
der Schmutzabscheideöffnung 17 nicht abgeschiedene Schmutz
partikel 19 können an der Zuluftöffnung 22 vorbeigleiten, ohne
auf eine Abscheidekante zu prallen. Damit eine Verschmutzung der
Zuluftöffnung 22 mit Sicherheit vermieden wird, kann vorgesehen
sein, daß ein Wanderaggregat von Zeit zu Zeit die Zuluftöffnung
22 ausbläst. Hierzu kann die Luftkammer 23 mit einem Ventil
versehen sein, an welches sich ein Wanderaggregat anschließt.
Eine solche Reinigung durch ein Wanderaggregat kann zweckmäßiger
weise im Zusammenhang mit einem Anspinnvorgang an dem
betreffenden Offenend-Spinnaggregat durchgeführt werden.
Bei der Ausführung nach Fig. 2 ist vorgesehen, daß der der
Abscheidekante 18 der Schmutzabscheideöffnung 17 nachfolgenden
Zuluftöffnung 22 drei weitere Zuluftöffnungen 26, 27, 28 folgen.
Auch diese sind in Fasertransportrichtung geneigt. Man kann jede
einzelne schlitzartige Zuluftöffnung 22, 26, 27 oder 28 entweder
mit einem Ventil oder Schieber versehen, so daß der Luftzutritt
an jeder Stelle regulierbar ist. Möglich ist es aber auch, daß
man klipsbare Verschlußstücke dem Personal zur Verfügung stellt,
damit, je nach Bedarf, einzelne Zuluftöffnungen 22, 26, 27 oder 28
verschlossen werden können. Damit kann das Offenend-Spinnaggregat
dem zu verspinnenden Fasermaterial 1 angepaßt werden.
Man muß in einer Spinnerei davon ausgehen, daß die Luft niemals
ganz sauber ist, und somit würde trotz aller Vorsichtsmaßnahmen
die Gefahr bestehen - insbesondere dort, wo schmutzige Baumwolle
verarbeitet wird - daß sich in der Umgebung der Zuluftöffnungen
22, 26, 27 oder 28 Flug ansetzt. Die Zuluftöffnungen 22, 26, 27 und
28 selbst dürften sicherlich von Flug frei bleiben, und zwar
aufgrund des Luftstromes, der ja auch eine reinigende Wirkung
hat. Neben den Zuluftöffnungen 22, 26, 27 und 28 jedoch, wo die
Luftverhältnisse nicht eindeutig sind, könnten sich Flugfahnen
bilden. Um dieser Gefahr zu entgehen, ist die Luftkammer 30, von
welcher die Zuluftöffnungen 22, 26, 27 und 28 ausgehen, durch ein
Sieb 29 in Form eines feinmaschigen Gitters verschlossen. Statt
dieses Gitters könnte auch ein dünnes Blech vorgesehen werden,
welches eine dichte Perforation aufweist. Ideal wäre eine Platte
aus Sintermaterial, wie man sie für Luftlager verwendet. Man wäre
dann vollkommen sicher, daß in die Luftkammer 30 kein Schmutz
eindringen kann. Für einen vorbeifahrenden Wartungswagen ist es
leicht, die Oberfläche des Siebes 29 in regelmäßigen Zeit
abständen zu reinigen.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, ist ein Schieber 31 vorgesehen, der
als Blechplatte ausgebildet ist und mit dem das gitterartige Sieb
29 teilweise verschlossen ist. Somit ist es möglich, das Gesamt
volumen der Zuluft zu bestimmen. Je mehr Zuluft durch die
Zuluftöffnungen 22, 26, 27 und 28 einströmt, desto weniger besteht
die Gefahr, daß im Bereich des Faserbartes ausgekämmte Schmutz
partikel 19 nach einem Umweg durch die Schmutzabscheideöffnung 17
hindurch wieder zurück in den Spinnrotor 10 gesaugt werden.
Die Variante nach Fig. 3 zeigt eine Ausführung, bei welcher
wieder drei Zuluftöffnungen 22, 26 und 27 am Umfang der Auf
lösewalze 3 vorhanden sind. Die Zuluftöffnung 26 ist durch einen
Schieber 32 abgedeckt, während ein Schieber 33 nach oben hoch
gezogen und fixiert wurde, so daß die nachfolgende Zuluftöffnung
27 geöffnet bleibt. Mit dem Schieber 33 könnte man auch zusätz
lich die erste Zuluftöffnung 22 verschließen.
Wieder wird die den Zuluftöffnungen 22, 26 und 27 zugeordnete
Luftkammer 38 durch ein gitterartiges Sieb 34 abgedeckt, wobei
davon ausgegangen wird, daß sich auf der äußeren Oberfläche
desselben allmählich ein Flugpelz bildet, der in regelmäßigen
Zeitabständen von einem Wartungsgerät automatisch abgenommen
wird. Dabei ist es günstig, das Offenend-Spinnaggregat so zu
gestalten, daß unvermeidlicher Flug sich an einer ganz
bestimmten, leicht zugänglichen Stelle niederschlägt. Das Sieb 34
hat eine plane Oberfläche. Diese von einem Flugpelz zu befreien
ist technisch bequem durchführbar. Wenn man eine Schraube 35
löst, kann man das Sieb 34 abnehmen. Dieses besitzt unten zwei
bolzenartige Fixierelemente 36, die in entsprechende Löcher 37
der Wandung des Gehäuses 2 eingreifen.
Auch bei dieser Ausführung geht es darum, die durch die Schmutz
abscheideöffnung 17 eintretende Zuluft langsamer zu machen,
zumindest so langsam, daß aufgrund des kleineren Druckgefälles
die Fasern 8 in der Garnitur 4 der Auflösewalze 3 gesichert
bleiben, während die im Bereich der Faserbartstütze 16 aus
gekämmten Schmutzpartikel 19 aufgrund der ihnen erteilten kine
tischen Energie aus dem Fasermaterial 1 herausgeschlagen werden
und sicher auf dem Schmutzabtransportband 20 ankommen. Es besteht
nicht mehr die Gefahr, daß der durch die Schmutzabscheideöffnung
17 eintretende Luftstrom die Schmutzpartikel 19, sobald sie
langsamer geworden sind, wieder zurück in das Gehäuse 2
befördert.
Die Aufgabe der Spinnerei ist es, durch Vorversuche jeweils
festzustellen, welches Luftvolumen durch die Zuluftöffnungen
22, 26 oder 27 hindurchgehen soll. Diese Einstellung hängt unter
anderem auch mit der Drehzahl der Auflösewalze 3 zusammen sowie
mit der Beschleunigung der Fasern 8 durch die Garnitur 4.
Bei den beschriebenen Vorrichtungen geht es, wie erwähnt, nicht
primär um die größeren Schmutzpartikel 19, sondern mehr um die
kleinen Nissen und um kleine Schwerteilchen, an denen Fasern
anhaften, was die Gesamtoberfläche in Relation zu ihrem Gewicht
ungünstig verändert. Mit der Erfindung wird es möglich, auch die
kleinen Schmutzpartikel 19 abzuscheiden und den ersponnenen Faden
sauberer zu machen.
Claims (8)
1. Vorrichtung zum Reinigen von Fasermaterial an einem
Offenend-Spinnaggregat mit einer Auflösewalze, die in einem
Gehäuse umläuft, welches in einer die Auflösewalze umgebenden
Umfangswand zwischen einer Faserbandzuführstelle und einer an
eine Unterdruckquelle angeschlossenen Faserabgabestelle
wenigstens zwei an die freie Atmosphäre angeschlossene Öffnungen
aufweist, von denen die in Fasertransportrichtung erste Öffnung
eine den Eintritt von Zuluft gestattende Schmutzabscheideöffnung
und die in Fasertransportrichtung zweite Öffnung eine reine
Zuluftöffnung ist, wobei die durch die zwei Öffnungen
eintretenden Zuluftströme vor ihrem Eintritt in das Gehäuse
vollständig voneinander getrennt sind, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zuluftöffnung (22) unmittelbar hinter der
Schmutzabscheideöffnung (17) und in deutlichem Abstand vor der
Faserabgabestelle (7) angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Zuluftöffnung (22) einen wesentlich kleineren Querschnitt
aufweist als die Schmutzabscheideöffnung (17).
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Querschnitt der Zuluftöffnung (22) regulierbar ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zuluftöffnung (22) schlitzförmig
ausgebildet ist und sich über die gesamte Arbeitsbreite der
Auflösewalze (3) erstreckt.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zuluftöffnung (22) in
Fasertransportrichtung geneigt ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Zuluftöffnung (22) weitere, vorzugsweise
verschließbare Zuluftöffnungen (26, 27, 28) folgen.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zuluftöffnung (22) durch einen
Trennschild (25) oder dergleichen von der Schmutzabscheideöffnung
(17) getrennt ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Zuluftöffnung (22) eine Luftkammer
(23; 30; 38) vorgeschaltet ist, die gegenüber der Außenluft durch
ein Sieb (29; 34) oder dergleichen verschlossen ist.
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