DE19617884A1 - Fluiddichte Verpackung mit Aufreißlasche - Google Patents
Fluiddichte Verpackung mit AufreißlascheInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine fluiddichte Verpackung aus einem
vorzugsweise einstückigen Zuschnitt aus zumindest innensei
tig fluiddicht beschichtetem Verbundmaterial mit einer mit
tels Stanzung oder Ritzung vorbereiteten Aufreißlaschenöff
nung, deren Schwächungslinie vorzugsweise von einem die Wan
dung der Verpackung nur teilweise durchtrennenden Halb
schnitt gebildet ist, so daß die innenseitige Kunststoffbe
schichtung unverletzt bleibt.
Eine derartige fluiddichte Verpackung ist beispielsweise aus
der EP 0 179 240 A2 bekannt.
Packungen dieser Art dienen der flüssigkeits- oder auch gas
dichten Verpackung von fluiden Füllgütern. Zur Entnahme des
Füllgutes aus der Verpackung ist eine Aufreißlasche vorgese
hen, die in der Regel im Bereich der Kopffläche der Packung
angeordnet ist. Die EP 0 179 240 A2 beschreibt nun im ein
zelnen eine geeignete Aufreißlaschenöffnung an derartigen
Packungen aus kunststoffbeschichtetem Verbundmaterial mit
umgelegtem Stegnahtverschluß, wobei sich der Stegnahtver
schluß in einem Kantenbereich von der Oberseite einer im we
sentlichen quaderförmigen Packung befindet.
Nachteilig bei einer solchen Anordnung ist der relativ kom
plizierte Aufbau der erforderlichen Stegnaht. Zudem sind im
Zuschnitt für die bekannte Packung mehrere, räumlich vonein
ander getrennte Stanzungen erforderlich, die nach dem Auf
richten der Packung sehr exakt zueinander positioniert sein
müssen um eine fluiddichte Aufreißöffnung zu bilden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es demgegenüber, eine
fluiddichte Verpackung der eingangs genannten Art vorzustel
len, die im Bereich der Aufreißlaschenöffnung wesentlich un
komplizierter aufgebaut und zur Erzielung einer absoluten
Fluiddichtheit erheblich leichter handhabbar ist, wobei die
Aufreißlaschenöffnung so gestaltet werden kann, daß sich
nach dem Aufreißen ein erheblich größerer Öffnungsquer
schnitt als bei der bekannten Verpackung ergibt.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe auf ebenso überraschend
einfache wie wirkungsvolle Art und Weise dadurch gelöst, daß
das fluiddicht beschichtete Verbundmaterial nach Auffaltung
der Verpackung im Bereich der Aufreißlasche einlagig, insbe
sondere ohne Klebe- oder Schweißnähte, ausgeführt ist, wobei
die Aufreißlasche in einem zentralen Bereich des Zuschnitts
positioniert ist, aus dem nach dem Auffalten des Zuschnitts
eine Kopffläche und/oder ein Teil einer Front- bzw. Rückwand
der Verpackung gebildet wird.
Durch die Positionierung der Aufreißlaschenöffnung in einem
zentralen Bereich des Zuschnitts kann auf das komplizierte
Stegnahtsystem verzichtet werden, so daß keine besondere Ge
nauigkeit beim Aufrichten der Verpackung aus dem Zuschnitt,
insbesondere keine exakte relative Positionierung von be
nachbarten Nahtteilen erforderlich ist. Durch die zentrale
Position der Aufreißlaschenöffnung im Bereich der Kopffläche
kann auch ein erheblich größerer Öffnungsquerschnitt nach
dem Aufreißen erzielt werden.
Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform der erfindungs
gemäßen Verpackung, bei der die Aufreißlaschenöffnung sich
zumindest nahezu über die gesamte Kopffläche der Verpackung
sowie über Teile der Frontwand, vorzugsweise auch über Tei
le der Rückwand erstreckt. Damit läßt sich insbesondere der
maximal mögliche Öffnungsquerschnitt nach dem Aufreißen der
Aufreißlasche erreichen.
Zur besonderen Absicherung der Dichtheit der entstehenden
fluiddichten Verpackung ist bei einer weiteren vorteilhaften
Ausführungsform der Erfindung innenseitig ein die Schwä
chungslinie der Aufreißlaschenöffnung allseitig überdecken
des Dichtetikett vorgesehen, welches vorzugsweise mit dem
Verbundmaterial verklebt, verschweißt oder versiegelt sein
kann. Auch bei fehlerhaften Stanzungen und Ritzungen, bei
denen das Verbundmaterial im Bereich der Aufreißlaschenöff
nung eine vollständig durchgehende Perforation aufweist,
kann mit einem derartigen Dichtetikett die absolute Fluid
dichtheit der Verpackung sichergestellt werden.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung dieser Ausführungsform
besteht das Dichtetikett aus Folienmaterial, vorzugsweise
aus Kunststoff-Folie oder aus Metall-Folie. Derartige Fo
lien-Dichtetiketten, die möglicherweise schon mit Klebema
terial versehen sind oder deren Beschichtung durch Erhitzen
oder mittels Ultraschall eine Verklebung bewirken kann, sind
auf dem Markt allgemein erhältlich.
Alternativ kann dazu bei einer anderen Weiterbildung das
Dichtetikett aus fluidfest beschichtetem Papier bestehen.
Derartige beschichtete Papieretiketten sind besonders
preisgünstig zu erhalten.
Die vorliegende Erfindung betrifft auch einen Zuschnitt für
eine fluiddichte Verpackung der oben beschriebenen Art, wel
cher Faltlinien für eine U-förmige zentrale Auffaltung der
Verpackung aufweist. Eine derartige Auffaltung ist bei
spielsweise aus der EP 0 417 252 B1 bekannt. Im Gegensatz
zur erfindungsgemäßen Verpackung weist jedoch die dort be
schriebene bekannte Packung im Bereich der Aufreißlaschen
öffnung eine permanente Öffnung im Zuschnitt auf, die mit
einer getrennten Lasche abgedeckt werden muß, welche vor
oder nach dem Aufrichten des Zuschnitts im Bereich um die
Öffnung fluiddicht aufgebracht werden muß. Derartige Proble
me treten bei der vorliegenden erfindungsgemäßen Verpackung
von vornherein nicht auf, während die Vorteile des zentralen
Aufrichtens (center-fold-Verfahren) mit dem vorgeschlagenen
Zuschnitt voll genutzt werden können.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform des erfindungs
gemäßen Zuschnitts zeichnet sich dadurch aus, daß an einem
Randabschnitt der Aufreißlasche eine vorgeritzte oder vorge
stanzte Eindrücklasche vorgesehen ist, deren Perforationsli
nie teilweise mit der Schwächungslinie der Aufreißlaschen
öffnung identisch ist. Eine solche Eindrücklasche erleich
tert das Öffnen der Verpackung vermittels der Aufreißlasche
erheblich.
Besonders vorteilhaft ist eine Weiterbildung dieser Ausfüh
rungsform, bei der die Eindrücklasche halbmondförmig ausge
bildet ist. Eine solche halbmondförmig ausgebildete Ein
drücklasche kann leicht mit dem Daumen eingedrückt werden
und anschließend mit Daumen und Zeigefinger die Aufreißla
sche längs ihrer Schwächungslinie aufgerissen werden.
Bevorzugt ist auch eine Ausführungsform des erfindungsgemä
ßen Zuschnitts, bei der die Aufreißlaschenöffnung zumindest
an einem Ende eine beidseitig schräg zum Ende zulaufende
Form aufweist. Dadurch läßt sich die Lasche erheblich leich
ter und mit viel geringerem Kraftaufwand aufreißen, da ein
relativ geringer Aufreißwiderstand in Aufreißrichtung entge
gengestellt wird.
Besonders vorteilhaft ist eine Weiterbildung dieser Ausfüh
rungsform, bei der eine Eindrücklasche an demjenigen Randab
schnitt der Aufreißlaschenöffnung positioniert ist, der die
beidseitig schräg zum Ende zulaufende Form aufweist. Damit
lassen sich die Vorteile der beiden oben genannten Ausfüh
rungsformen verbinden.
Um die Formgebung der erfindungsgemäßen Verpackung zu vari
ieren, können beim Zuschnitt zumindest einige der Faltlinien
konvex oder konkav ausgebildet sein. Dadurch können auch von
der Quaderform abweichende Formen der Verpackung erzielt
werden.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform schließlich
besteht der erfindungsgemäße Zuschnitt aus vorgestanztem
oder vorgeritztem Kartonmaterial, welches auf der die späte
re Innenseite der fluiddichten erfindungsgemäßen Verpackung
bildenden Seite mit einer nachträglich aufgebrachten Kunst
stoffbeschichtung versehen ist. Durch das nachträgliche Auf
bringen der Kunststoffbeschichtung nach dem Stanzen oder
Ritzen wird die Dichtheit der entsprechenden Perforations-
oder Schwächungslinien sichergestellt.
In den Rahmen der Erfindung fällt auch ein Verfahren zur
Herstellung einer fluiddichten Verpackung der oben beschrie
benen Art, bei dem der Zuschnitt in einer Aufrichte- und Be
füllmaschine vorzugsweise unmittelbar vor dem Aufrichtevor
gang auf der die spätere Innenseite der aufgerichteten Ver
packung bildenden Seite im Bereich seiner Perforations-,
Ritz- oder Schnittlinien mit einer fluiddichten Beschichtung
versehen wird. Auf diese Weise kann kurz vor dem Befüllen
eine Abdichtung und Versiegelung der entsprechenden Schnitt
linien vorgenommen werden, wodurch ein Eindringen von flui
dem Füllgut in das Kartonmaterial im Bereich der Schnittli
nien sicher verhindert wird.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der Be
schreibung und der Zeichnung. Ebenso können die vorstehend
genannten und die noch weiter aufgeführten Merkmale erfin
dungsgemäß jeweils einzeln für sich oder zu mehreren in be
liebigen Kombinationen Verwendung finden. Die gezeigten und
beschriebenen Ausführungsformen sind nicht als abschließende
Aufzählung zu verstehen, sondern haben vielmehr beispielhaf
ten Charakter für die Schilderung der Erfindung.
Die Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird an
hand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Zu
schnitts für die zentrale Aufrichtung einer fluid
dichten Verpackung mit Aufreißlaschenöffnung in fla
chem Zustand;
Fig. 2 die Ausführungsform nach Fig. 1 in einem entlang der
Längsfaltlinien vorgebrochenen Zustand;
Fig. 3a den Beginn der zentralen Aufrichtung des Zuschnitts
nach Fig. 1;
Fig. 3b den Aufrichtvorgang von Fig. 3a nach etwa der Hälfte
der Auffaltung;
Fig. 3c den Vorgang der Auffaltung nach Fig. 3a und 3b kurz
vor der Versiegelung der Seitennähte;
Fig. 4 eine erfindungsgemäße Verpackung mit Aufreißlaschen
öffnung, die aus einem Zuschnitt gemäß Fig. 1 in ei
nem Aufrichtevorgang nach den Fig. 3a bis 3c auf
gerichtet und anschließend versiegelt wurde;
Fig. 5a eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Zuschnitts mit konkaven Längsfaltlinien in flachem
Zustand; und
Fig. 5b eine aus dem Zuschnitt vom Fig. 5a aufgerichtete er
findungsgemäße Verpackung.
In Fig. 1 ist ein einstückiger Zuschnitt zur Herstellung ei
ner erfindungsgemäßen fluiddichten Verpackung zur Aufnahme
von vorzugsweise flüssigen oder pastösen, im allgemeinen
aber auch pulverförmigen oder körnigen Produkten darge
stellt. Der flache, im wesentlichen rechteckige Zuschnitt
weist eine Frontwand 1 und eine Rückwand 2 auf, die durch
eine im zentralen Teil des Zuschnitts positionierte Kopfflä
che 3 getrennt sind. Die Kopffläche 3 wird durch Querfaltli
nien 4a und 4b sowie durch Längsfaltlinien 5a und 5b be
grenzt. Die Frontwand 1 wird durch die Längsfaltlinien 5a
und 5b sowie durch die Querfaltlinien 4b und 4e begrenzt.
Die Rückwand 2 wird durch die Längsfaltlinien 5a und 5b so
wie durch die Querfaltlinien 4a und 4d begrenzt.
Eine Aufreißlasche 12 zur Erzeugung einer späteren Aufreiß
laschenöffnung in der fertigen Verpackung erstreckt sich im
zentralen Bereich des Zuschnittes über den größten Teil der
Kopffläche 3 sowie über einen angrenzenden Teil der Front
wand 1. Dadurch ergibt sich nach dem Aufreißen der Aufreiß
lasche 12 ein besonders großer Öffnungsquerschnitt der Auf
reißlaschenöffnung. Zur Vorbereitung des Aufreißvorganges
der Aufreißlasche 12 ist eine Eindrücklasche 13 vorgesehen,
deren Perforationslinie teilweise mit der Schwächungslinie
der Aufreißlasche 12 identisch ist, wobei die Eindrücklasche
am anderen Ende verbiegbar an der Frontwand 1 angelenkt ist.
Zur Verbesserung der Handhabung ist die Eindrücklasche 13
halbmondförmig ausgebildet.
Der Randabschnitt der Aufreißlasche 12, an welchem die Ein
drücklasche 13 positioniert ist, läuft beidseitig schräg auf
die Eindrücklasche 13 zu, damit beim Aufreißen der Aufreißlasche 12
ein geringerer Aufreißwiderstand in Aufreißrich
tung auftritt.
Um die erreichbare Aufreißlaschenöffnung noch weiter zu ver
größern, kann sich bei in der Zeichnung nicht dargestellten
Ausführungsformen die Aufreißlasche 12 auch über an die
Kopffläche 3 angrenzende Teile der Rückwand 2 erstrecken.
An den beiden gegenüberliegenden Enden des in Fig. 1 darge
stellten Zuschnittes wird eine erste Bodenfläche 6a von den
Längsfaltlinien 5a und 5b sowie von den Querfaltlinien 4c
und 4d begrenzt, während eine zweite Bodenfläche 6b, die im
aufgerichteten Zustand der Verpackung parallel neben der er
sten Bodenfläche 6a zu liegen kommt, von den Längsfaltlinien
5a und 5b sowie von den Querfaltlinien 4e und 4f begrenzt
wird.
Die späteren Seitenteile der Verpackung werden durch Seiten
flächen 7a, 7b, 7c und 7d gebildet, die im Zuschnitt von den
Längsfaltlinien 5b, 5d und den Querfaltlinien 4a, 4d bzw.
den Längsfaltlinien 5b, 5c und den Querfaltlinien 4b, 4e,
bzw. den Längsfaltlinien 5a, 5c und den Querfaltlinien 4a,
4d, bzw. den Längsfaltlinien 5a, 5c und den Querfaltlinien
4b, 4e begrenzt werden.
Die Querfaltlinie 4c begrenzt zusammen mit dem ihr benach
barten Rand eine Randfläche 8a. Ebenso begrenzt am entgegen
gesetzten Ende des Zuschnitts die Querfaltlinie 4f mit dem
ihr zunächst liegenden Rand eine weitere Randfläche 8b. Die
Längsfaltlinie 5c begrenzt mit dem ihr benachbarten Rand in
der oberen Hälfte des Zuschnitts zusammen mit den Querfalt
linien 4a und 4d eine Randfläche 8e und in der unteren Hälf
te des Zuschnitts zusammen mit den Querfaltlinien 4b und 4e
eine Randfläche 8f; die Längsfaltlinie 5d auf der gegenüber
liegenden Seite schließlich begrenzt mit dem ihr benachbar
ten Rand in der oberen Hälfte des Zuschnitts zusammen mit
den Querfaltlinien 4a und 4d eine Randfläche 8c und in der
unteren Hälfte des Zuschnitts zusammen mit den Querfaltlini
en 4b und 4e eine Randfläche 8d. Bei der späteren Versiege
lung werden die Randflächen 8c, 8d, 8e, 8f nach Aufrichten
des Zuschnitts um die Querfaltlinien 4a und 4b gegeneinander
entweder durch Kleben oder durch Verschweißen versiegelt, so
daß bis auf eine Einfüllöffnung im Bereich zwischen den
Randflächen 8a und 8b ein ansonsten rundum geschlossener In
nenraum des gefalteten Zuschnitts entsteht. Nach Einfüllen
des Produkts in die Verpackung werden dann schließlich auch
die Randflächen 8a und 8b miteinander versiegelt, so daß das
Füllgut hermetisch abgeschlossen ist.
Zur Ausbildung einer ersten Kopflasche 10a sowie zur Er
leichterung des Auffaltens im späteren Kopfbereich der Ver
packung ist bei dem in Fig. 1 gezeigten Zuschnitt in der von
den Querfaltlinien 4a, 4b und den Längsfaltlinien 5b, 5d be
grenzten Fläche eine erste Diagonalfaltlinie 9a sowie eine
zweite Diagonalfaltlinie 9b vorgesehen, die in einem Punkt
auf der Längsfaltlinie 5d zusammenlaufen. Ebenso sind auf
der anderen Seite des Zuschnitts zwei ebenfalls in einem
Punkt auf der Längsfaltlinie 5c zusammenlaufende Diagonal
faltlinien 9c und 9d vorgesehen, die zusammen mit der Längs
faltlinie 5a eine zweite Kopflasche 10b begrenzen.
In den vier Eckbereichen des in Fig. 1 gezeigten erfindungs
gemäßen Zuschnitts werden vier spätere Bodenspiegellaschen
11a, 11b, 11c und 11d durch die Längsfaltlinien 5b, 5d und
die Querfaltlinien 4c, 4d bzw. die Längsfaltlinien 5a, 5c
und die Querfaltlinien 4c, 4d bzw. die Längsfaltlinien 5a, 5c,
und die Querfaltlinien 4e, 4f bzw. die Längsfaltlinien
5b, 5d und die Querfaltlinien 4e, 4f begrenzt. Die Flächen
der späteren Kopflaschen 10a, 10b, 10c, 10d sind jeweils
durch eine auf die jeweilige Ecke des Zuschnitts zulaufende
Diagonalfaltlinie 9e bzw. 9g bzw. 9h bzw. 9f in zwei Hälften
aufgeteilt. Dadurch wird ebenso wie bei den Kopflaschen 10a,
10b und den zugehörigen Diagonalfaltlinien 9a, 9b, 9c und 9d
die Aufrichtung der Verpackung aus dem Zuschnitt in ihre
spätere Endform erleichtert.
In Fig. 2 ist der erfindungsgemäße, in Fig. 1 flach gezeigte
Zuschnitt in einem entlang der Längsfaltlinien 5a, 5b, 5c
und 5d vorgebrochenen Zustand dargestellt. Durch diese Vor
brechung wird das spätere Aufrichten der Verpackung vor dem
Befüllvorgang erleichtert.
Die Fig. 3a bis 3c zeigen den Auffaltvorgang des in
Fig. 1 flach dargestellten erfindungsgemäßen Zuschnittes. In
Fig. 3a ist der zunächst senkrecht vor dem Betrachter ste
hende Zuschnitt um die beiden Querfaltlinien 4a und 4b herum
vom Betrachter leicht weggefaltet. Fig. 3b zeigt einen Zu
stand, in dem die Faltung um die beiden Querfaltlinien 4a
und 4b bereits so weit fortgeschritten ist, daß sich die
Frontwand 1 und die Rückwand 2 parallel gegenüberliegen. In
Fig. 3c schließlich ist eine Faltung um die Längsfaltlinien
5a, 5b, 5c und 5d erfolgt, und zwar jeweils um ca. 90°. In
diesem Zustand können die in der Fig. 3c sichtbaren Rand
flächen 8d und 8f mit den jeweils von unten her parallel an
liegenden Randflächen 8c bzw. 8e verklebt, verschweißt oder
sonst wie versiegelt werden. Außerdem können die Kopflaschen
10a und 10b umgelegt und ebenfalls mit ihren entsprechenden
Auflageflächen auf der Verpackung verschweißt oder verklebt
werden.
Fig. 4 schließlich zeigt dann die räumliche Endform der aus
dem erfindungsgemäßen Zuschnitt nach Fig. 1 entsprechend den
Fig. 2 und 3a bis 3c aufgefalteten und anschließend be
füllten und endversiegelten erfindungsgemäßen Verpackung.
Die in Fig. 4 sichtbare zweite Kopflasche 10b ist mit den
Seitenflächen 7c und 7d und die ebenfalls sichtbare Randflä
che 8f über die nicht mehr sichtbare Randfläche 8e mit der
Seitenfläche 7c verklebt, um ein störendes Abstehen von der
befüllten Packung zu verhindern. Ebenso sind die in Fig. 4
nicht erkennbaren weiteren Randflächen und Kopf- sowie Bo
denspiegellaschen mit den entsprechenden Außenflächen der
Verpackung verklebt.
Wie in den Fig. 5a und 5b gezeigt, können zumindest eini
ge der Faltlinien des Zuschnitts von der geraden Form abwei
chen und beispielsweise konvex oder auch konkav ausgebildet
sein.
Fig. 5a zeigt eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Zu
schnitts in flach ausgebreitetem Zustand, bei der die ab
schnittsweise gerade verlaufenden Längsfaltlinien 5a′ und
5b′ im Bereich der Rückwand 2′ beginnend mit dem Überkreu
zungspunkt an der Querfaltlinie 4d′ in zwei gekrümmte Falt
linien 15a, 25a bzw. 15b, 25b aufspalten, die sich bei der
Querfaltlinie 4a′ wieder treffen und jeweils eine Fläche 35a
bzw. 35b miteinander einschließen. Ebenso spalten sich die
Längsfaltlinien 5a′ und 5b′ im Bereich der Frontwand 1′ ab
der Querfaltlinie 4b′ in gekrümmt verlaufende Faltlinien
15a′ und 25a′ bzw. 15b′ und 25b′ auf, um sich bei der Quer
faltlinie 4e′ wieder zu treffen, wobei sie die Flächen 35a′
bzw. 35b′ miteinander einschließen.
Die aus dem flachen Zuschnitt nach Fig. 5a aufgerichtete er
findungsgemäße Verpackung ist in Fig. 5b räumlich darge
stellt. Wie man erkennt, ist durch den gekrümmten Verlauf
der Faltlinienabschnitte 15a, 15a′, 15b, 15b′, 25a, 25a′,
25b und 25b′ die Außenkontur dieser Ausführungsform der er
findungsgemäßen Verpackung im Bereich der Flächen 35a, 35a′,
35b und 35b′ konkav.
Selbstverständlich sind durch andere Formgebungen von Falt
linien beim erfindungsgemäßen Zuschnitt die unterschiedlich
sten Endformen der Verpackung erreichbar.
Die erfindungsgemäße fluiddichte Verpackung besteht vorzugs
weise aus Kartonmaterial, das zumindest an seiner Innenseite
kunststoffbeschichtet ist, wobei die mittels einer Stanzung
oder Ritzung vorbereitete Schwächungslinie der Aufreißlasche
12 von einem die Wandung der Verpackung nur teilweise durch
trennenden Halbschnitt gebildet ist, so daß die innenseitige
Kunststoffbeschichtung unverletzt bleibt. Die Schwächungsli
nie der Aufreißlaschenöffnung kann aber innenseitig bei in
der Zeichnung nicht dargestellten Ausführungsformen zur Ab
sicherung der Dichtheit allseitig mit einem Dichtetikett
überdeckt sein, welches vorzugsweise mit dem Verbundmaterial
verklebt, verschweißt oder versiegelt sein kann. Das Dicht
etikett kann aus Folienmaterial, vorzugsweise aus Kunst
stoff-Folie oder aus Metall-Folie oder aber auch aus einem
fluidfest beschichteten Papier bestehen.
Zusätzlich oder alternativ kann der Zuschnitt erfindungsge
mäß aus vorgestanztem oder vorgeritztem Kartonmaterial be
stehen, welches auf der die spätere Innenseite der fluid
dichten Verpackung bildenden Seite mit einer nachträglich
aufgebrachten Kunststoffbeschichtung versehen ist.
Bei einem möglichen Verfahren zur Herstellung der erfin
dungsgemäßen fluiddichten Verpackung wird der Zuschnitt in
einer Aufrichte- und Befüllmaschine unmittelbar vor dem Auf
richtevorgang auf der die spätere Innenseite der aufgerich
teten Verpackung bildenden Seite im Bereich seiner Perfora
tions-, Ritz- und Schnittlinien mit einer fluiddichten Be
schichtung versehen, um ein Eindringen von feuchtem Füllgut
in das Kartonmaterial sicher zu verhindern.
Claims (13)
1. Fluiddichte Verpackung aus einem vorzugsweise einstücki
gen Zuschnitt aus zumindest innenseitig fluiddicht be
schichtetem Verbundmaterial mit einer mittels Stanzung
oder Ritzung vorbereiteten Aufreißlaschenöffnung, deren
Schwächungslinie vorzugsweise von einem die Wandung der
Verpackung nur teilweise durchtrennenden Halbschnitt ge
bildet ist, so daß die innenseitige Kunststoffbeschich
tung unverletzt bleibt,
dadurch gekennzeichnet,
daß das fluiddicht beschichtete Verbundmaterial nach
Auffaltung der Verpackung im Bereich der Aufreißlasche
(12) einlagig, insbesondere ohne Klebe- oder Schweißnäh
te, ausgeführt ist, wobei die Aufreißlasche (12) in ei
nem zentralen Bereich des Zuschnitts positioniert ist,
aus dem nach dem Auffalten des Zuschnitts eine Kopfflä
che (3; 3′) und/oder ein Teil einer Frontwand (1; 1′)
bzw. Rückwand (2; 2′) der Verpackung gebildet wird.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufreißlaschenöffnung sich zumindest nahezu über die
gesamte Kopffläche (3; 3′) der Verpackung sowie über
Teile der Frontwand (1; 1′), vorzugsweise auch über Tei
le der Rückwand (2; 2′) erstreckt.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß innenseitig ein die Schwächungslinie der Auf
reißlaschenöffnung allseitig überdeckendes Dichtetikett
vorgesehen ist, welches vorzugsweise mit dem Verbundma
terial verklebt, verschweißt oder versiegelt ist.
4. Verpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
das Dichtetikett aus Folienmaterial, vorzugsweise aus
Kunststoff-Folie oder aus Metall-Folie besteht.
5. Verpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
das Dichtetikett aus fluidfest beschichtetem Papier be
steht.
6. Zuschnitt für eine fluiddichte Verpackung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der Zuschnitt Faltlinien für eine U-förmige zentrale
Auffaltung der Verpackung aufweist.
7. Zuschnitt nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
an einem Randabschnitt der Aufreißlasche (12) eine vor
geritzte oder vorgestanzte Eindrücklasche (13) vorgese
hen ist, deren Perforationslinie teilweise mit der
Schwächungslinie der Aufreißlaschen (12) identisch ist.
8. Zuschnitt nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Eindrücklasche (13) halbmondförmig ausgebildet ist.
9. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Aufreißlasche (12) zumindest an
einem Ende eine beidseitig schräg zum Ende zulaufende
Form aufweist.
10. Zuschnitt nach Anspruch 9 und einem der Ansprüche 7 oder
8, dadurch gekennzeichnet, daß die Eindrücklasche (13)
an dem Randabschnitt der Aufreißlasche (12) mit der
beidseitig schräg zum Ende zulaufenden Form positioniert
ist.
11. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch ge
kennzeichnet, daß zumindest einige der Faltlinien (15a,
25a, 15a′, 25a′, 15b, 25b, 15b′, 25b′) des Zuschnitts
konvex oder konkav ausgebildet sind.
12. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Zuschnitt aus vorgestanztem oder
vorgeritztem Kartonmaterial besteht, welches auf der die
spätere Innenseite der fluiddichten Verpackung bildenden
Seite mit einer nachträglich aufgebrachten Kunststoffbe
schichtung versehen ist.
13. Verfahren zur Herstellung einer fluiddichten Verpackung
nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeich
net, daß der Zuschnitt in einer Aufrichte- und Befüllma
schine vorzugsweise unmittelbar vor dem Aufrichtevorgang
auf der die spätere Innenseite der aufgerichteten Ver
packung bildenden Seite im Bereich seiner Perforations-,
Ritz- oder Schnittlinien mit einer fluiddichten Be
schichtung versehen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996117884 DE19617884A1 (de) | 1996-05-04 | 1996-05-04 | Fluiddichte Verpackung mit Aufreißlasche |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996117884 DE19617884A1 (de) | 1996-05-04 | 1996-05-04 | Fluiddichte Verpackung mit Aufreißlasche |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19617884A1 true DE19617884A1 (de) | 1997-11-20 |
Family
ID=7793299
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1996117884 Ceased DE19617884A1 (de) | 1996-05-04 | 1996-05-04 | Fluiddichte Verpackung mit Aufreißlasche |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19617884A1 (de) |
Citations (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE2854443A1 (de) * | 1978-12-16 | 1980-07-03 | Focke & Co | Packung, insbesondere quaderfoermige packung fuer zigaretten, zigarillos u.dgl. |
| DE2858166C2 (de) * | 1978-10-30 | 1985-08-08 | Focke & Co, 2810 Verden | Quaderförmige Innenumhüllung aus dünnem Verpackungsmaterial (Stanniol-Folie o.dgl.) für Zigaretten o.dgl. |
| DE4006224A1 (de) * | 1990-02-28 | 1991-08-29 | Schmidt C P Verpackung | Faltschachtel, insbesondere zur verpackung von hygiene-produktion |
| EP0463446A2 (de) * | 1990-06-26 | 1992-01-02 | 4P Nicolaus Kempten GmbH | Verpackung aus Karton od.dgl. |
| DE29519097U1 (de) * | 1995-12-04 | 1996-02-01 | 4P Nicolaus Kempten GmbH, 87437 Kempten | Faltschachtel |
-
1996
- 1996-05-04 DE DE1996117884 patent/DE19617884A1/de not_active Ceased
Patent Citations (5)
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