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DE19616154A1 - Zahnbürste - Google Patents

Zahnbürste

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Publication number
DE19616154A1
DE19616154A1 DE1996116154 DE19616154A DE19616154A1 DE 19616154 A1 DE19616154 A1 DE 19616154A1 DE 1996116154 DE1996116154 DE 1996116154 DE 19616154 A DE19616154 A DE 19616154A DE 19616154 A1 DE19616154 A1 DE 19616154A1
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DE
Germany
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bristles
toothbrush according
toothbrush
crown
base
Prior art date
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Ceased
Application number
DE1996116154
Other languages
English (en)
Inventor
Georg Weihrauch
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Coronet Werke GmbH
Original Assignee
Coronet Werke GmbH
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Publication date
Application filed by Coronet Werke GmbH filed Critical Coronet Werke GmbH
Priority to DE1996116154 priority Critical patent/DE19616154A1/de
Publication of DE19616154A1 publication Critical patent/DE19616154A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A46BRUSHWARE
    • A46BBRUSHES
    • A46B9/00Arrangements of the bristles in the brush body
    • A46B9/02Position or arrangement of bristles in relation to surface of the brush body, e.g. inclined, in rows, in groups
    • A46B9/04Arranged like in or for toothbrushes
    • A46B9/045Arranged like in or for toothbrushes specially adapted for cleaning a plurality of tooth surfaces simultaneously

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Dentistry (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Brushes (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Zahnbürste mit einem Bür­ stenkörper, auf dem eine Vielzahl von Borsten angebracht sind, wobei an der von den freien Enden der Borsten gebildeten Arbeitsfläche zumindest eine konkave, einer Zahnkontur folgende Mulde gebildet ist.
Zur Pflege der Zähne ist es sinnvoll und notwendig, die Zahnflächen und die zwischen den Zähnen befindlichen Interdentalräume mittels einer Zahnbürste regelmäßig zu reinigen, womit nicht nur erreicht wird, daß die Zähne ein verbessertes Aussehen erhalten, sondern auch gleich­ zeitig der Zahnbelag und sonstige Ablagerungen beseitigt werden, so daß Zahnkaries, Paradontitis und schlechtem Mundgeruch vorgebeugt werden kann.
In wissenschaftlichen Untersuchungen wurde festgestellt, daß Zahnfleischerkrankungen und Paradontitis in den meisten Fällen von den Interdentalräumen ausgehen, wobei eine mangelnde Reinigung der Interdentalräume die Ur­ sache für die genannten Erkrankungen ist. Andererseits läßt sich durch eine regelmäßige Reinigung der Inter­ dentalräume das Auftreten der genannten Erkrankungen verhindern oder zumindest beschränken, so daß von allen Seiten eine Zahnreinigung im Bereich der Interdental­ räume dringend empfohlen wird.
Zur ergänzenden Reinigung der Interdentalräume werden heute üblicherweise neben der seit langem bekannten Zahnseide und Zahnstochern auch sogenannte Interdental­ bürsten verwendet, die üblicherweise als eigenständige Bürste ausgestaltet sind und zusätzlich zu der mittels einer Zahnbürste durchgeführten Reinigung der Zahnober­ fläche angewandt werden müssen.
Aus der DE 24 33 956 A1 ist eine aus Einzelbündeln be­ stehende Zahnbürste bekannt, deren Arbeitsfläche Mulden aufweist, die an die Kontur eines menschlichen Zahnes angeglichen ist. Die im erhöhten Randbereich der Mulde angeordneten Scheitelborsten sollen während der Zahnrei­ nigung in die Interdentalräume eindringen und diese reinigen.
Es hat sich jedoch gezeigt, daß die genannte Zahnbürste verschiedene Nachteile aufweist, die einem sinnvollen und praktischen Einsatz entgegenstehen. Die bekannte Zahn­ bürste weist eine Vielzahl von gleichartigen Borsten auf, die zu einzelnen Bündeln zusammengefaßt sind. Die Mulde an der Arbeitsfläche wird dadurch erreicht, daß einige der Borsten kürzer als andere Borsten ausgestaltet sind. Dies führt dazu, daß die kürzeren Borsten aufgrund ihrer geringeren Knicklänge eine wesentlich höhere Biegestei­ figkeit als die längeren Borsten besitzen. Die kurzen, den Grund bzw. die Basis der Mulde bildenden Borsten zeigen dabei Reinigungseigenschaften, die denen eines Schrubbers gleichen, so daß die Gefahr besteht, daß das Zahnfleisch sowie der Zahnschmelz beim Zähneputzen ver­ letzt werden.
Die im erhöhten Randbereich der Mulde angeordneten langen Borsten, die die Aufgabe haben, in die Interdentalräume einzudringen und diese zu reinigen, besitzen aufgrund ihrer Länge jedoch eine so geringe Biegesteifigkeit, daß sie sich bereits vor dem Eindringen in die Interdental­ räume bei geringen Druckbelastungen verbiegen, so daß - wenn überhaupt - eine nur unzureichende Reinigung der Interdentalräume erreicht wird.
Ein weiterer Nachteil der bekannten Zahnbürste besteht darin, daß die Borsten in Borstenbündeln mit relativ großem Bündeldurchmesser zusammengefaßt sind, so daß auch aus diesem Grunde eine Interdentalreinigung und eine Reinigung der Fissuren nur unvollständig erfolgen kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Zahnbürste zu schaffen, mit der die oben genannten Nachteile vermie­ den sind und die sowohl eine ausreichende und schonende Reinigung der Zahnoberflächen als auch eine gute Reini­ gung der Interdentalräume ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Borsten in unterschiedlichen Bereichen der Arbeits­ fläche unterschiedliche Durchmesser besitzen und/oder aus unterschiedlichem Material bestehen und/oder eine unter­ schiedliche Oberflächenstruktur aufweisen.
Auch bei der erfindungsgemäßen Zahnbürste sind an der Arbeitsfläche eine oder mehrere konkave Mulden ausgebil­ det, die in ihrer Form an die Kontur eines menschlichen Zahnes angepaßt sind. Auf diese Weise können die am Grund bzw. der Basis der Mulde angeordneten Basisborsten die Oberfläche des Zahns säubern, während die längeren, den erhöhten Randbereich der Mulde bildenden Scheitelborsten in die Interdentalräume eindringen können, um diese zu reinigen. Bei der erfindungsgemäßen Zahnbürste ist dabei des weiteren vorgesehen, daß die Borsten der einzelnen Abschnitte der Mulde bzw. der Arbeitsfläche in ihrer Formgebung, ihrem Material und ihrer Oberflächenstruktur an die ihnen zugedachten Reinigungsaufgaben angepaßt sind. Dabei werden die Scheitelborsten vorzugsweise so ausgestaltet, daß sie eine ausreichende Stabilität, um in die Interdentalräume eindringen zu können, sowie eine hinsichtlich der Reinigung wirkungsvolle Oberflächen­ struktur besitzen. In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Scheitelborsten einen größeren Durchmesser als die Basisborsten besitzen. Dabei können stufenweise Übergänge hinsichtlich der Durchmesser der Borsten vorgesehen sein, die zwischen den Scheitel­ borsten und den Basisborsten angeordnet sind. Es hat sich bewährt, in diesem Bereich drei oder mehr verschiedene Borstenstärken vorzusehen. Zusätzlich oder alternativ dazu können die Scheitelborsten durch ihre Farb- und/oder Formgebung visualisiert werden.
Für die Scheitelborsten wird vorzugsweise eine Borsten­ sorte eingesetzt, die hinsichtlich der Interdentalreini­ gung optimierte Reinigungsergebnisse mit sich bringt. Dies wird insbesondere erreicht, wenn die Scheitelborsten zumindest teilweise von Spiralborsten oder Strukturbor­ sten oder Abrasivborsten oder Flockborsten oder gewellten Borsten oder Rauhborsten gebildet sind.
Es hat sich bewährt, wenn die Mulde eine Tiefe von zumin­ dest 2 mm besitzt, wobei vorzugsweise 4 mm bis 7 mm vorgesehen sind.
Die höhenmäßig strukturierte Oberfläche der Arbeits­ fläche, die sogenannte Topographie, kann erreicht werden, wenn die Borsten in Bündeln geringen Durchmessers und/oder als Einzelborsten angeordnet sind, die voneinander im Abstand oder auch ohne Abstand stehen können. Bei Anordnung von Bündeln sollten die vorzugsweise in einer relativ hohen Bündeldichte von 20 bis 40 Bündel pro cm² angeordnet werden. Vorzugsweise werden jedoch Einzelbor­ sten verwendet. Dabei sind ganzflächige oder teilflächige Beborstungen oder auch Kombinationen von flächigen und punktuellen Beborstungen möglich.
In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die­ jenigen Borsten, die einem sehr hohen Verschleiß unter­ liegen, insbesondere die Scheitelborsten, auswechselbar sind.
Die bei der Zahnbürste verwendeten Borsten können an ihren freien Enden in bekannter Weise abgerundet sein. Um auch in engere Interdentalräume eindringen zu können und um eine größere Eindringtiefe zu erzielen, hat es sich jedoch als vorteilhaft erwiesen, die Borsten statt mit einer Rundung kegelstumpfartig auszubilden.
Wie oben bereits ausgeführt wurde, können die Borsten in unterschiedlichen Bereichen der Arbeitsfläche auch hin­ sichtlich ihres Materials unterschiedlich sein, um so eine optimale Anpassung an die den jeweiligen Borsten zugedachte Funktion zu erzielen. Die Borsten bestehen vorzugsweise aus Polyamiden (PA oder anderen), Polyolefi­ nen (PP/PE Homo-/Copolymeren oder anderen), Polyester (PETP, PBTP, LCP oder anderen [teilkristalline]), Poly­ acetalen (POM oder anderen), Schwefelpolymeren (PSU, PESU, PPS oder anderen) oder Kombinationen von diesen.
Der Bürstenkörper besteht vorzugsweise aus Polyolefinen (PP/PE Homo-/Copolymeren oder anderen), Polystyrolen (PS, SB, oder anderen), Polyester (PETP, PBTP, LCP oder ande­ ren [teilkristalline]), Polyamiden (PA oder anderen), Polyacetalen (POM oder anderen), Schwefelpolymeren (PSU, PESU, PPS oder anderen) oder Kombinationen von diesen.
Zur Erhöhung der Oberflächenrauhigkeit können die Borsten auf ihrer Oberfläche eine Struktur besitzen. Des weiteren ist es möglich, in die Borsten zumindest bereichsweise oder individuell Additive einzuarbeiten. Es kann sich dabei um abrasive Füllmaterialien, beispielsweise Minera­ lien oder amorph-gemahlene Silica-Abrasive handeln, die reinigungsunterstützend wirken. Des weiteren können medizinische Bestandteile (Fluor, Xylid etc.), antibak­ terielle Additive, Aromen mit lebensmittelrechtlicher Zulassung, zahnsteinregulierende Substanzen (NaF), Plaquebildung verhindernde Substanzen oder Antibiotika eingearbeitet werden.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorge­ sehen, daß zumindest einige der Scheitelborsten deutlich über die ihnen benachbarten Borsten hervorragen, so daß diese Scheitelborsten sehr wirkungsvoll in die Interden­ talräume eingeführt werden können.
Üblicherweise wird im wesentlichen die gesamte Fläche des Bürstenkörpers mit Borsten oder Borstenbündeln besetzt. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, Bereiche des Bor­ stenkörpers von Borsten frei zu lassen, wobei insbeson­ dere ein Bereich in oder nahe der Basis der Mulde bor­ stenfrei gehalten werden kann.
Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung sind aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung ersichtlich. Es zei­ gen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Kopfes einer erfindungsgemäßen Zahn­ bürste,
Fig. 2 eine schematische Seitenansicht der Zahnbürste unmittelbar vor dem Kontakt mit den Zähnen,
Fig. 3 die Zahnbürste gemäß Fig. 2 beim Reinigen der Zähne,
Fig. 4 bis 9 jeweils eine perspektivische Darstel­ lung eines Bürstenkopfes einer weiteren Ausführungsform der Zahnbürste.
Gemäß Fig. 1 besitzt eine Zahnbürste 10 einen Bürsten­ träger 11, der auf seiner einen Seite mit einer Vielzahl von Einzelborsten 12 besetzt ist. Die Borsten 12 weisen eine unterschiedliche Länge auf, so daß an der von den freien Enden der Borsten 12 gebildeten Arbeitsfläche zwei konkave, einer Zahnkontur folgende Mulden 13 gebildet sind, die sich im wesentlichen senkrecht zur Längsachse der Zahnbürste erstrecken. Die erhöhten Randbereiche der Mulden 13 sind von längeren Scheitelborsten 14 gebildet, während an der Basis der Mulde 13 kürzere Basisborsten 15 angeordnet sind. Wie Fig. 1 zeigt, ist durch eine stu­ fenweise unterschiedliche Borstenlänge ein annähernd kontinuierlicher Muldenverlauf zu erzielen.
In Fig. 2 ist eine Zahnbürste mit drei Mulden schema­ tisch dargestellt, kurz bevor sie mit zu reinigenden Zähnen 20 in Anlage kommt. Dabei ist ersichtlich, daß die Form der Mulden 13 an die Kontur der Zähne 20 angepaßt ist. Die längeren Scheitelborsten 14 sollen in die Inter­ dentalräume 19 eindringen, um diese zu reinigen. Gleich­ zeitig kommen die Basisborsten 15 mit der Zahnoberfläche in Anlage und können diese putzen.
Fig. 3 zeigt die Zahnbürste gemäß Fig. 2 während des Reinigungsvorgangs. Dabei wird deutlich, daß aufgrund der Mulden gleichzeitig eine Reinigung der Interdentalräume 19 und der Zahnoberflächen erreicht werden kann.
Für die Reinigung der Interdentalräume sind jedoch an die Borsten andere Anforderungen zu stellen als für die Reinigung der Zahnoberflächen. Aus diesem Grunde sind die Borsten der Zahnbürste in unterschiedlichen Bereichen der Arbeitsfläche mit unterschiedlichen Durchmessern ausgestaltet, wobei die Scheitelborsten 14 aus Stabili­ tätsgründen einen größeren Durchmesser als die Basisbor­ sten besitzen. Gleichzeitig können die Basisborsten 14 und die Scheitelborsten 15 auch hinsichtlich des Mate­ rials sowie ihrer Oberflächenstruktur an die ihnen zuge­ dachten Aufgaben angepaßt sein.
Fig. 4 zeigt ein weiteres Ausbildungsbeispiel, das sich von dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 lediglich dadurch unterscheidet, daß in der Mitte der Arbeitsfläche ein in Längsrichtung der Zahnbürste 10 verlaufender borstenfreier Bereich 16 vorgesehen ist, wodurch eine hohe Reinigungswirkung erzielt wird.
Die Zahnbürste gemäß Fig. 5 besitzt drei konkave Mulden an der Arbeitsfläche und unterscheidet sich von dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 zusätzlich dadurch, daß die Scheitelborsten 17 über die ihnen benachbarten Bor­ sten deutlich hervorragen. Diese sehr langen Scheitelbor­ sten 17 ermöglichen ein sehr tiefes Eindringen in die Interdentalräume und deren effektive Reinigung.
Die in Fig. 6 gezeigte Zahnbürste weist gegenüber der Zahnbürste gemäß Fig. 5 zusätzlich an der Basis der Mulden 13 jeweils einen im wesentlichen senkrecht zur Längsachse der Zahnbürste verlaufenden borstenfreien Bereich zur Erhöhung der Reinigungswirkung auf.
Bei der in Fig. 7 gezeigten Zahnbürste ist die Zahl der konkaven Mulden auf vier erhöht, wobei die Mulden flacher als bei den vorgenannten Ausführungsbeispielen ausgestal­ tet sind. Bei der Zahnbürste gemäß Fig. 8 sind zusätz­ lich an der Basis der Mulden jeweils senkrecht zur Längs­ achse der Zahnbürste verlaufende borstenfreie Bereiche vorgesehen. Entsprechende borstenfreie Bereiche 18 können auch bei der Zahnbürste gemäß Fig. 1 vorgesehen sein, wie in Fig. 9 dargestellt ist.

Claims (12)

1. Zahnbürste mit einem Bürstenkörper, auf dem eine Vielzahl von Borsten angebracht sind, wobei an der von den freien Enden der Borsten gebildeten Arbeits­ fläche zumindest eine konkave, einer Zahnkontur folgende Mulde gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Borsten (14, 15; 17) in unterschiedlichen Bereichen der Arbeitsfläche unterschiedliche Durch­ messer besitzen und/oder aus unterschiedlichem Material bestehen und/oder eine unterschiedliche Oberflächenstruktur aufweisen.
2. Zahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die im erhöhten Randbereich der Mulde (13) angeordneten Scheitelborsten (14; 17) einen größeren Durchmesser als die am Grund der Mulde (13) angeord­ neten Basisborsten (15) besitzen.
3. Zahnbürste nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zwischen den Scheitelborsten (14; 17) und den Basisborsten (15) angeordneten Borsten stufen­ weise unterschiedliche Durchmesser aufweisen.
4. Zahnbürste nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Scheitelborsten (14; 17) zumindest teilweise von Spiralborsten oder Strukturborsten oder Abrasivborsten oder Flockborsten oder gewellten Borsten oder Rauhborsten gebildet sind.
5. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Tiefe der Mulde (13) zumin­ dest 2 mm, vorzugsweise 4 mm bis 7 mm beträgt.
6. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Borsten in Bündeln geringen Durchmessers und/oder als Einzelborsten angeordnet sind.
7. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Bündeldichte etwa 20 bis 40 Bündel pro cm² beträgt.
8. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Scheitelborsten (14; 17) auswechselbar sind.
9. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheitelborsten (14; 17) an ihrer Spitze gerundet oder kegelstumpfförmig ausge­ bildet sind.
10. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß in die Borsten (14, 15; 17) zumindest bereichsweise oder individuell Additive eingearbeitet sind.
11. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 1 bis 10, da­ durch gekennzeichnet, daß zumindest einige der Scheitelborsten (17) über die ihnen benachbarten Borsten deutlich hervorragen.
12. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 1 bis 11, da­ durch gekennzeichnet, daß ein Bereich (12) in oder nahe der Basis der Mulde (13) borstenfrei ist.
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