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DE19612026B4 - Kraftfahrzeug mit wenigstens einem programmierbaren elektronischen Schlüssel - Google Patents

Kraftfahrzeug mit wenigstens einem programmierbaren elektronischen Schlüssel Download PDF

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DE19612026B4
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    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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Abstract

Kraftfahrzeug mit wenigstens einem elektronischen Schlüssel, wobei der Schlüssel mit einem einprogrammierten fahrzeugspezifischen Codewort versehen ist, das von einer Codeleseeinrichtung am Fahrzeug gelesen wird, und wobei die Codeleseeinrichtung nach Erkennen des richtigen Codewortes das Fahrzeug zur Fahrt freigibt, dadurch gekennzeichnet, dass der elektronische Schlüssel (2) mittels eines Codiergeräts (20; 30; 40) programmierbar ist, dass mittels des Codiergeräts (20; 30; 40) in den Schlüssel (2) ein weiteres Codewort programmiert wird, das eine Reichweitenbegrenzung für die Fahrzeugnutzung beinhaltet, dass das weitere Codewort von der Codeleseeinrichtung (1) gelesen wird, und dass die Codeleseeinrichtung (1) auf Grund des gelesenen weiteren Codewortes die durch das weitere Codewort vorgegebene Reichweitenbegrenzung auslöst.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
  • Es ist bekannt (z. B. DE 44 34 587 A1 oder DE 43 33 474 A1 ) einen Kraftfahrzeugschlüssel mit einem einprogrammierten fahrzeugspezifischen Codewort zu versehen, das z. B. bei Annäherung des Fahrers an das Fahrzeug zum Fahrzeug übertragen wird. Wird von der Codeleseeinrichtung des Fahrzeugs, das dem Fahrzeug zugeordnete Codewort erkannt, so wird das Fahrzeug entriegelt und gegebenenfalls die Wegfahrsperre aufgehoben. Das Codewort kann aber auch beim Einstecken des elektronischen Schlüssels in das Fahrzeugschloss von der Codeleseeinrichtung gelesen werden, derart dass die Codeleseeinrichtung nach Erkennen des richtigen Codewortes das Fahrzeug zur Fahrt freigibt.
  • Weiter ist aus der DE 43 26 514 A1 ein elektronisches Diebstahlsicherungssystem für ein Kraftfahrzeug bekannt, bei dem vor Fahrtantritt vom Fahrer ein Abfrageintervall im Hinblick auf die Fahrzeit oder die Fahrstrecke programmierbar ist. Bei Erreichen des programmierten Fahrintervallwerts wird der Fahrer dann zur Eingabe seiner PIN-Identifikation mittels einer im Fahrzeug befindlichen Tastatur aufgefordert. Bei korrekter Eingabe beginnt das nächste Fahrintervall, ansonsten erfolgt die Stillegung des Fahrzeugs. Der Fahrzeugschlüssel ist hierbei von dem programmierten Fahrintervallwert nicht weiter beeinflusst.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, das Fahrzeug gegenüber Fehlbenutzung durch die Einführung einer begrenzten Nutzung des Schlüssels sicherer zu machen.
  • Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 bzw. Anspruch 2 angegebenen Merkmale gelöst.
  • In den Unteransprüchen sind Weiterbildungen der Erfindung beschrieben.
  • Anhand der Zeichnung werden Ausführungsbeispiele der Erfindung erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 ein Blockschaltbild;
  • 24 Codiereinrichtungen mit verschiedenen Eingabemöglichkeiten.
  • In 1 ist mit 1 ein Block bezeichnet, der das Autoschloß enthält, in das der Autoschlüssel 2 eingesteckt ist. Der Block 1 enthält auch ein Codelesegerät, das das im Schlüssel einprogrammierte fahrzeugspezifische Codewort beim Einstecken des Schlüssels gelesen und als richtig erkannt hat. Hierdurch wird ein Signal ausgelöst, das zu dem Entsperrblock 3 gelangt und dort eine Entsperrung des Fahrzeugschlosses und das Aufheben der Wegfahrsperre bewirkt.
  • Der Schlüssel 2 kann jedoch noch ein weiteres Codewort enthalten, das die Reichweite der Fahrzeugnutzung begrenzen soll. Auch dieses Wort wird von der Leseeinrichtung im Block 1 erkannt und es wird ein solcher Befehl an den Block 3 gegeben, daß das Fahrzeug nur z.B. zwölf Stunden lang oder nur für 500 km oder nur für eine begrenzte Anzahl von Startvorgängen genutzt werden soll. Der Block 3 erhält von einer Uhr 4 oder einem Kilometerzähler 5 die zur Ausführung des Befehls notwendigen Informationen. Nach der vorgegebenen Zeit oder den gefahrenen Kilometern wird wieder die Sperrung des Fahrzeugs vorgenommen. Damit der Fahrer hiervon nicht überrascht wird, wird ihm dies rechtzeitig vor Ablauf des Zeitraums oder der erlaubten Wegstrecke mitgeteilt. Dies kann auf einem Fahrzeugdisplay 6 geschehen, auf dem auch andere Informationen (z.B. Navigationsdaten) angezeigt werden können.
  • 2 zeigt ein beim Fahrzeughalter vorhandenes Codiergerät 20 mit einem Tastenfeld 21 und einer Aufnahme zum Einstecken des Fahrzeugschlüssels 22. Das Codiergerät wird mit der geladenen fahrzeugspezifischen Codierung dem Halter übergeben und er kann damit Schlüssel fahrzeugspezifisch codieren. Er kann nun mittels der Tastatur die weitere Codierung auf dem Schlüssel 22 aufbringen, die die erwähnte Reichweitenbegrenzung festlegt.
  • Die 3 unterscheidet sich von der 2 nur dadurch, daß am Codiergerät 30 ein Mikrophon 31 vorgesehen ist, mit dessen Hilfe das weitere Codewort vom Halter in den Schlüssel geladen wird.
  • Schließlich zeigt 4 ein Codiergerät, das über ein Modem mit der Schlüsselzentrale verbunden ist. Über dieses Modem kann jeder Schlüssel 42 mit dem fahrzeugspezifischen Codewort und auf Anforderung des Halters auch mit dem die Reichweite begrenzenden Codewort geladen werden.
  • Alle für ein Fahrzeug berechtigten Schlüssel können über das Programmierungsgerät immer wieder mit einer begrenzten Berechtigung geladen werden.
  • Oben werden Anwendungen dargestellt, bei denen das zusätzliche Codewort des Schlüssels ebenfalls von der Codeleseeinrichtung gelesen wird. Es ist jedoch auch möglich, dem Schlüssel eine maximale Zahl von Startvorgängen durch das Codewort vorzugeben und den Schlüssel so auszugestalten, daß er die Startvorgänge zählt und nach Erreichen der vorgegebenen Zahl die Abgabe des fahrzeugspezifischen Codeworts sperrt und damit weitere Starts verhindert.

Claims (13)

  1. Kraftfahrzeug mit wenigstens einem elektronischen Schlüssel, wobei der Schlüssel mit einem einprogrammierten fahrzeugspezifischen Codewort versehen ist, das von einer Codeleseeinrichtung am Fahrzeug gelesen wird, und wobei die Codeleseeinrichtung nach Erkennen des richtigen Codewortes das Fahrzeug zur Fahrt freigibt, dadurch gekennzeichnet, dass der elektronische Schlüssel (2) mittels eines Codiergeräts (20; 30; 40) programmierbar ist, dass mittels des Codiergeräts (20; 30; 40) in den Schlüssel (2) ein weiteres Codewort programmiert wird, das eine Reichweitenbegrenzung für die Fahrzeugnutzung beinhaltet, dass das weitere Codewort von der Codeleseeinrichtung (1) gelesen wird, und dass die Codeleseeinrichtung (1) auf Grund des gelesenen weiteren Codewortes die durch das weitere Codewort vorgegebene Reichweitenbegrenzung auslöst.
  2. Kraftfahrzeug mit wenigstens einem elektronischen Schlüssel, wobei der Schlüssel mit einem einprogrammierten fahrzeugspezifischen Codewort versehen ist, das von einer Codeleseeinrichtung am Fahrzeug gelesen wird, und wobei die Codeleseeinrichtung nach Erkennen des richtigen Codewortes das Fahrzeug zur Fahrt freigibt, dadurch gekennzeichnet, dass der elektronische Schlüssel (2) mittels eines Codiergeräts (20; 30; 40) programmierbar ist, dass mittels des Codiergeräts (20; 30; 40) in den Schlüssel (2) ein weiteres Codewort programmiert wird, das eine vorgegebene Zahl von Startvorgängen beinhaltet, und dass nach Erreichen dieser vorgegebenen Zahl von Startvorgängen der Schlüssel (2) die Abgabe des fahrzeugspezifischen Codeworts sperrt.
  3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Reichweitenbegrenzung durch eine vorgebene maximale Zahl an gefahrenen Kilometern gegeben ist.
  4. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Reichweitenbegrenzung durch eine vorgebene maximale Nutzungszeit gegeben ist.
  5. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Reichweitenbegrenzung durch eine vorgegebene Zahl von Startvorgängen begrenzt ist.
  6. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß am Fahrzeug eine Warneinrichtung (6) vorgesehen ist, welche den Fahrer auf die Reichweitenbegrenzung zumindest gegen Ende der erlaubten Reichweite hinweist.
  7. Kraftfahrzeug nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Warneinrichtung ein im Fahrzeug mitgeführte Display (6) ist.
  8. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlüsselcodierung mittels eines beim Halter vorhandenen Codiergeräts (20; 30; 40) erfolgt.
  9. Kraftfahrzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das fahrzeugspezifische Codewort von der Schlüsselzentrale in das Codiergerät geladen wird.
  10. Kraftfahrzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Codewort über ein Modem (40) in das Codiergerät geladen wird.
  11. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das weitere Codewort mittels einer vom Halter betätigten Tastatur (21) im Codiergerät (30) erzeugt wird.
  12. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das weitere Codewort durch Spracheingabe des Halters (Mikrophon 31) in das Codiergerät (30) erzeugt wird.
  13. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichet, daß das weitere Codewort auf Anforderung des Halters durch die Schlüsselzentrale über das Modem (40) in das Codiergerät geladen wird.
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